Rede von Clemens Binninger (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Clemens Binninger (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 15/96
Herr Staatssekretär, würden Sie mir aber trotzdem
zustimmen, wenn ich sage, dass es bei Anwendung eines
Erlasses wie beispielsweise des Volmer-Erlasses, der als
Kernsatz unter anderem „im Zweifel für die
Reisefreiheit“ und nicht „für die Sicherheit unseres Landes“
vorsieht, fast nahe liegt, dass es zu Missbräuchen kommen
muss und wir allein in einer Botschaft pro Jahr
300 000 Visumerteilungen – davon war die Masse
wahrscheinlich missbräuchlich – zu verzeichnen hatten?
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern:
Herr Binninger, ich glaube, das ist wiederum eine
falsche Annahme, und zwar aus dem einfachen Grund, weil
das Problem nicht darin bestand, dass wir eine
Reiseschutzpassversicherung hatten; das ist übrigens ein
Instrument, das nicht unter der jetzigen Führung des
Auswärtigen Amts erfunden worden ist. Im Übrigen
praktizieren die Österreicher das bis zum heutigen Tag.
(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Bei denen
klappt auch die Maut!)
– Wenn Sie sich einmal technisch damit auseinander
setzen würden, würden Sie diesen Zwischenruf vielleicht
nicht machen.
Ich sage noch einmal ernsthaft, Herr Binninger: Es
geht darum, inwieweit beispielsweise eine solche
Versicherungsschutzlösung hohe Akzeptanz hatte. Sie müssen
im Übrigen wissen, dass die Länder diesem
Reiseschutzpassverfahren ausdrücklich zugestimmt haben, weil die
Ausländerbehörden dadurch eine bestimmte Entlastung
erhalten haben, da sie vorher in den Fällen, in denen dann
diese Reiseschutzsicherung eintrat, zahlen mussten.
Ich denke, hier muss man dazwischen unterscheiden,
wie sich das Verfahren dargestellt hat und wie dieses so
genannte Reisebüroverfahren gestaltet war. – Sie
machen jetzt eine ablehnende Handbewegung, doch es ist
ein ganz entscheidender Punkt, dass im Grunde
genommen dies zu Schwierigkeiten und auch – ich möchte
nichts schönreden – zu missbräuchlichen Anwendungen
geführt hat. Dort wurde exakt gehandelt und dieses
Verfahren, in diesem Fall das Reisebüroverfahren, wurde
relativ schnell aufgehoben.
(Zuruf von der CDU/CSU: Das war nicht
relativ schnell!)
– Doch, ich kann sagen, dass es relativ schnell war, wenn
ich die Zeitabfolge betrachte.
Parl. Staatssekretär Fritz Rudolf Körper– Nein, es waren keine drei Jahre. – Festgestellt wurde
dies nach meinem Dafürhalten in der zweiten Hälfte des
Jahres 2000 und die Entscheidung, dieses
Reisebüroverfahren aufzuheben, erfolgte – wir müssten noch einmal
genau nachsehen, in welchem Monat dies war –, wie ich
glaube, im August des darauf folgenden Jahres.