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Gesetz zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz - DIdG)

dip / drucksache 30.10.2026 · WP 21 · zu618/26 · Beschluss · Original ↗

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Gesetz zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz - DIdG) Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu Drucksache 618/26 30.10.26 DS Beschluss des Deutschen Bundestages Gesetz zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz - DIdG) Der Deutsche Bundestag hat in seiner 102. Sitzung am 15. Oktober 2026 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz – DIdG) – Drucksachen 21/7408, 21/8617 – die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 21/8617 angenommen. I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet) ist ein Meilenstein für die Digitalisierung in der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Digitale Identitätengesetz (DIdG) werden die rechtlichen Grundlagen für die Einführung der deutschen EUDI-Wallet „d-you“ geschaffen. Der hierdurch ermöglichte rechtzeitige Start von „d-you“ in der Bundesrepublik Deutschland wird begrüßt. Zwingender Bestandteil der Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität ist nach dem unmittelbar geltenden Unionsrecht eine Pseudonymfunktion. Nach Artikel 5a Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 müssen Europäische Brieftaschen für die Digitale Identität dem Nutzer Folgendes auf eine nutzerfreundliche und für ihn transparente und nachvollziehbare Weise ermöglichen: das Generieren von Pseudonymen und deren verschlüsselte und lokale Speicherung in der Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität. „d-you“ startet in der Bundesrepublik Deutschland plangemäß am 2. Januar 2027. Nach aktuellem Planungsstand kann die Pseudonymfunktion zum Start nicht zur Verfügung stehen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die Pseudonymfunktion, wenn nicht zum Start, so doch zeitnah zur Verfügung zu stellen; die Funktion ist zwingend, um die Übereinstimmung mit dem unmittelbar verbindlichen Unionsrecht herzustellen; 2. die hierfür erforderlichen Maßnahmen so aufzubauen, dass die entsprechenden Funktionen priorisiert und schnellstmöglich nach dem erstmaligen Rollout der EUDI-Wallet in der Bundesrepublik Deutschland bereitgestellt werden können. zu Drucksache 618/26 - 2 -

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