Gesetz zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz - DIdG)
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Gesetz zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz - DIdG)
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 618/26
30.10.26
DS
Beschluss
des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über
die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur
Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz -
DIdG)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 102. Sitzung am 15. Oktober 2026
zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Durchführung der
unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die
Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften
(Digitale Identitätengesetz – DIdG) – Drucksachen 21/7408, 21/8617 –
die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 21/8617
angenommen.
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet) ist ein Meilenstein für die
Digitalisierung in der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Digitale Identitätengesetz (DIdG)
werden die rechtlichen Grundlagen für die Einführung der deutschen EUDI-Wallet „d-you“
geschaffen. Der hierdurch ermöglichte rechtzeitige Start von „d-you“ in der Bundesrepublik
Deutschland wird begrüßt.
Zwingender Bestandteil der Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität ist nach dem
unmittelbar geltenden Unionsrecht eine Pseudonymfunktion. Nach Artikel 5a Absatz 4
Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 müssen Europäische Brieftaschen für die Digitale
Identität dem Nutzer Folgendes auf eine nutzerfreundliche und für ihn transparente und
nachvollziehbare Weise ermöglichen: das Generieren von Pseudonymen und deren verschlüsselte
und lokale Speicherung in der Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität.
„d-you“ startet in der Bundesrepublik Deutschland plangemäß am 2. Januar 2027. Nach aktuellem
Planungsstand kann die Pseudonymfunktion zum Start nicht zur Verfügung stehen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Pseudonymfunktion, wenn nicht zum Start, so doch zeitnah zur Verfügung zu stellen;
die Funktion ist zwingend, um die Übereinstimmung mit dem unmittelbar verbindlichen
Unionsrecht herzustellen;
2. die hierfür erforderlichen Maßnahmen so aufzubauen, dass die entsprechenden Funktionen
priorisiert und schnellstmöglich nach dem erstmaligen Rollout der EUDI-Wallet in der
Bundesrepublik Deutschland bereitgestellt werden können.
zu Drucksache 618/26 - 2 -
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung an (Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT)