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Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 16/162

dip / rede 28.05.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 162. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.

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Text

Rede von Brigitte Zypries (Bundesministerin der Justiz) – Plenarprotokoll 16/162 Herr Abgeordneter, ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass ich die pauschalen Verdächtigungen und Anschuldigungen, die Sie hier vorgebracht haben, nicht für richtig halte. Aufgrund eines Vorfalls bei der Telekom sollte man nicht so tun, als seien bei diesem Unternehmen die Daten generell nicht mehr sicher. Der Vorstand der Telekom bemüht sich sehr, aufzuklären und festzustellen, was da tatsächlich passiert ist. Man muss einfach konzedieren, dass es überall dort, wo Menschen handeln, zu Fehlverhalten kommen kann. Wenn wir von vornherein wüssten, welche Firmen und Personen rechtswidrige Aufträge annehmen, dann wären wir in Deutschland bei der Strafverfolgung ein gutes Stück weiter. Leider ist dies aber nicht so. Denn Firmen und Personen, die auf solche rechtswidrige Weise handeln, melden sich nicht bei uns. Wir können also erst handeln, wenn wir Kenntnis von einer Straftat erhalten und die Ermittlungsbehörden ihre Arbeit tun. Ich will Ihre Fragen aber gerne zum Anlass nehmen, einmal zu überlegen, in welcher Form weitere Kontrollen eingeführt werden können. Sie wissen, dass die Datenschutzbeauftragten der Länder dafür zuständig sind, private Unternehmen zu kontrollieren. Der Kollege Bergner wird entsprechende Anregungen gerne in die Konferenz der Datenschutzbeauftragten mitnehmen. Unabhängig davon werden wir anhand dieses Falles sicherlich mit den Datenschutzbeauftragten diskutieren, wie Kontrollen – vielleicht auch in Form von Zufallskontrollen – verstärkt werden können. Ich sage ganz offen: Wie in jedem anderen Fall gilt auch in diesem Fall, dass man nicht meinen sollte, einumfängliches Regelwerk auf den Weg bringen zu müssen, nur weil einmal etwas in 50 Jahren passiert ist. Zu dieser Feststellung sind wir bei Punkten, die in den Zuständigkeitsbereich des Ministers des Innern fallen, des Öfteren gekommen. Das gilt für solche Fälle wie den vorliegenden ganz genauso.

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