Protokoll der 983. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 983. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 983
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
983. Sitzung
Berlin, Freitag, den 29. November 2019
I n h a l t :
Begrüßung von Repräsentanten des
Technischen Hilfswerks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573
1. Gesetz zur Regelung des Sozialen
Entschädigungsrechts (Drucksache 549/19) . . . . . . 580
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Arbeit und
Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . 580
Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 603*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a
Absatz 4 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 581
2. Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter
Angehöriger in der Sozialhilfe und in der
Eingliederungshilfe (Angehörigen-
Entlastungsgesetz) (Drucksache 550/19) . . . . . . . 581
Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 581
Dr. Carola Reimann (Niedersachsen) . . 582
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Arbeit und
Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . 584, 604*
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 603*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a
Absatz 4 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585
3. Zweites Gesetz zur Änderung des
Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
(Drucksache 551/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 604*
4. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung
der Elektromobilität und zur Änderung
weiterer steuerlicher Vorschriften (Drucksache
552/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3, Artikel 108 Absatz 4 Satz 1 und
Absatz 5 Satz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585
5. Gesetz zur steuerlichen Förderung von
Forschung und Entwicklung (Drucksache
553/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585
6. Gesetz zur Rückführung des
Solidaritätszuschlags 1995 (Drucksache 597/19) . . . . . . . 586
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 586
7. Gesetz zur Umsetzung der
Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
(Drucksache 598/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 586
Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 608*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 586
8. Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den
Integrationskosten der Länder und
Kommunen in den Jahren 2020 und 2021
(Drucksache 599/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 607*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 106
Absatz 3 und Absatz 6 Satz 5 GG –
Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . 605*
9. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017
über Verfahren zur Beilegung von
Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen
Union (Drucksache 600/19) . . . . . . . . . . . . 585
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 108
Absatz 5 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 605*
10. Gesetz über die Ausbildung zur
Anästhesietechnischen Assistentin und zum
Anästhesietechnischen Assistenten und über die
Ausbildung zur Operationstechnischen
Assistentin und zum Operationstechnischen
Assistenten (Drucksache 554/19) . . . . . . . . 585
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6 GG – Annahme
einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . 605*
11. Gesetz für bessere und unabhängigere
Prüfungen (MDK-Reformgesetz) (Drucksache
556/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 586
Dr. Volker Wissing (Rheinland-Pfalz) . . 608*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 586
12. Gesetz für eine bessere Versorgung durch
Digitalisierung und Innovation (Digitale-
Versorgung-Gesetz – DVG) (Drucksache
557/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 607*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 605*
13. Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des
Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer
dienstrechtlicher Vorschriften
(Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesSt-
MG) (Drucksache 558/19) . . . . . . . . . . . . . 585
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 604*
14. Gesetz zur Modernisierung und Stärkung
der beruflichen Bildung (Drucksache
559/19, zu Drucksache 559/19) . . . . . . . . . . 586
Anja Karliczek, Bundesministerin für
Bildung und Forschung . . . . . . . . . 586
Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 608*
Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . 609*
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 609*
Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . 610*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6 GG – Annahme
einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . 588
15. Gesetz zur Durchführung der Eurojust-
Verordnung (Drucksache 560/19) . . . . . . . 585
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 604*
16. Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die
Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen,
zum Ausbau der Spezialisierung bei den
Gerichten sowie zur Änderung weiterer
prozessrechtlicher Vorschriften (Drucksache
601/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 604*
17. Gesetz zur Modernisierung des
Strafverfahrens (Drucksache 602/19) . . . . . . . . . . . 588
Dr. Volker Wissing (Rheinland-Pfalz) . 611*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 588
18. Gesetz zur Neuregelung des Rechts der
notwendigen Verteidigung (Drucksache
603/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 604*
19. Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte
von Beschuldigten im
Jugendstrafverfahren (Drucksache 604/19) . . . . . . . . . . . . . . 585
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 604*
20. Gesetz zur Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) (Drucksache
605/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 604*
21. a) Gesetz zur Einführung eines Bundes-
Klimaschutzgesetzes und zur Änderung
weiterer Vorschriften (Drucksache 606/19,
zu Drucksache 606/19)
b) Gesetz über einen nationalen
Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen
(Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG)
(Drucksache 607/19, zu Drucksache
607/19)
c) Gesetz zur Umsetzung des
Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht – gemäß
Artikel 105 Absatz 3 GG – (Drucksache
608/19)
d) Gesetz zur Änderung des
Luftverkehrsteuergesetzes (Drucksache 609/19) . . . . 574
Winfried Kretschmann (Baden-
Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 574, 579
Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) . 575
Daniel Günther (Schleswig-Holstein) . . 575
Dr. Markus Söder (Bayern) . . . . . . . . 576
Reinhold Hilbers (Niedersachsen) . . . . 577
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit . 603*
Beschluss zu a), b) und d): Kein Antrag
gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . 579
Beschluss zu c): Anrufung des
Vermittlungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 580
22. Gesetz zur Änderung des
Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des
Standortauswahlgesetzes, der
Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und
Verordnungen (Drucksache 561/19) . . . . . . 585
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 604*
23. Gesetz zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes und weiterer
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 562/19, zu
Drucksache 562/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585
Stefanie Drese (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 608*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 604*
24. Gesetz zur Änderung des
Erdölbevorratungsgesetzes (Drucksache 563/19) . . . . . . 588
Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und
Energie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 588, 612*
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 612*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 589
25. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die
Preisstatistik (Drucksache 564/19) . . . . . . 585
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 605*
26. Gesetz zur Änderung des
Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie
(EU) 2019/692 des Europäischen Parlamentes
und des Rates über gemeinsame Vorschriften
für den Erdgasbinnenmarkt (Drucksache
567/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 604*
27. Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach
§ 8 des Integrationsverantwortungsgesetzes
zum Vorschlag der Europäischen
Kommission für eine Verordnung des Rates über
Maßnahmen betreffend die Ausführung und die
Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der
Union im Jahr 2020 im Zusammenhang mit
dem Austritt des Vereinigten Königreiches
aus der Union (Brexit EU-Haushalt
Ausführungs- und Finanzierungsgesetz 2020 –
BrexitHHG 2020) (Drucksache 568/19) . . . . 585
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 23
Absatz 1 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 605*
28. Gesetz zur Änderung des Übereinkommens
über den internationalen
Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 in der
Fassung des Änderungsprotokolls vom 3. Juni
1999 (Drucksache 566/19) . . . . . . . . . . . . . 585
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87e
Absatz 5 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 605*
29. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Verbesserung des
strafrechtlichen Schutzes von im politischen
Leben des Volkes stehenden Personen
– Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und
Bremen, Mecklenburg-Vorpommern –
(Drucksache 418/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 589
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 612*
Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 613*
Jens Kerstan (Hamburg) . . . . . . . . . 613*
Dr. Volker Wissing (Rheinland-Pfalz) . 613*
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag in der festgelegten
Fassung – Bestellung von Staatsminister
Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz) zum
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33
GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 589
30. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuchs – Strafzumessung bei
antisemitischen Straftaten – Antrag der
Länder Bayern und Baden-Württemberg,
Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt –
(Drucksache 498/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Staatsminister Georg Eisenreich (Bayern) zum
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33
GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 606*
31. a) Entwurf eines Gesetzes zur besseren
Bekämpfung von Mietwucher – Antrag
der Länder Bayern und Berlin,
Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 527/19) . . . . . . . . . . . . . . . 589
b) Entwurf eines Gesetzes zur zulässigen
Miethöhe bei geringem Angebot an
vergleichbarem Wohnraum – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein – (Drucksache 542/19)
Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . . 590
Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 590, 615*
Jens Kerstan (Hamburg) . . . . . . . . . . 614*
Beschluss zu a): Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Staatsminister Georg Eisenreich (Bayern)
zum Beauftragten des Bundesrates gemäß
§ 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 591
Mitteilung zu b): Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573
32. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019
zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132
im Hinblick auf den Einsatz digitaler
Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht
– Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
611/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 591
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 591
33. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Baugesetzbuchs (BauGB) und Stärkung der
Wirksamkeit der sozialen
Erhaltungssatzungen nach § 172 Absatz 1 Satz 1
Nummer 2 BauGB – gemäß Artikel 76 Absatz 1
GG – Antrag der Länder Hamburg, Bremen
und Berlin – (Drucksache 545/19)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573
34. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
§ 13b Baugesetzbuch
(Baugesetzbuchänderungsgesetz – BauGBÄG) – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15
Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 612/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 591
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 591
35. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
§ 246 Baugesetzbuch
(Baugesetzbuchänderungsgesetz – BauGBÄG) – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15
Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 616/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 591
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 591
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Ministerin Ina Scharrenbach (Nordrhein-
Westfalen) zur Beauftragten des Bundesrates
gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 592
36. Entwurf einer Dritten Verordnung zur
Änderung der Ersten Verordnung zum
Sprengstoffgesetz – gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG
– Antrag des Landes Berlin gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 617/19) . . . . . 595
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 595
37. Entschließung des Bundesrates zum
vorgesehenen Bericht der Europäischen Kommission
über die Bewertung und Überprüfung gemäß
Artikel 97 der Verordnung (EU) 2016/679
des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher
Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und
zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
(Datenschutz-Grundverordnung) – Antrag
des Freistaates Bayern – (Drucksache 570/19) 595
Jens Kerstan (Hamburg) . . . . . . . . . . 616*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 595
38. Entschließung des Bundesrates – Schutz von
Versicherungsnehmerinnen und
Versicherungsnehmern vor laufender Erhebung
hochsensibler Gesundheitsdaten zu
Zwecken der Tarifgestaltung in der
Krankenversicherung – Antrag der Länder Hessen und
Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland –
(Drucksache 539/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 595
Jens Kerstan (Hamburg) . . . . . . . . . . 617*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 596
39. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung
der medizinischen Rehabilitation – Antrag
des Landes Baden-Württemberg –
(Drucksache 540/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 596
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 596
40. Entschließung des Bundesrates: Erhalt der
qualitativ hochwertigen flächendeckenden
stationären Krankenhausversorgung –
Krankenhäuser stärken – Antrag des
Landes Rheinland-Pfalz – (Drucksache 543/19) . 596
Henrik Eitel (Saarland) . . . . . . . . . . . 618*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 596
41. Entschließung des Bundesrates –
Geburtshilfe vor Ort stärken – Antrag der Länder
Rheinland-Pfalz, Bremen, Hamburg, Hessen
und Niedersachsen, Schleswig-Holstein,
Thüringen – (Drucksache 544/19) . . . . . . . . . . . 585
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 606*
42. Entschließung des Bundesrates – Änderung
des Bundesmeldegesetzes – hier: Schaffung
einer gesetzlichen Grundlage zur Eintragung
von Auskunftssperren für Berufsgruppen,
die sich aufgrund ihrer Berufsausübung in
einer Gefährdungslage befinden sowie
Privatpersonen, die durch ihr
grundrechtskonformes Verhalten zur Zielscheibe
gewaltbereiter Gruppen geworden sind – Antrag der
Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 613/19) . . . . . 596
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 596
43. Entwurf eines Gesetzes für einen fairen
Kassenwettbewerb in der gesetzlichen
Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-
Gesetz – GKV-FKG) (Drucksache 517/19) . 596
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 618*
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 618*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 597
44. Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der
Deutschen Stiftung für Engagement und
Ehrenamt – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 518/19) . . . . . . . . 597
Stefanie Drese (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 619*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 597
45. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung und
Verbesserung der Regelungen über die
zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (Drucksache
519/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 597
Dr. Dorothee Stapelfeldt (Hamburg) . . 597
Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei
der Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . 598
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 599
46. Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung
der Maklerkosten bei der Vermittlung von
Kaufverträgen über Wohnungen und
Einfamilienhäuser (Drucksache 520/19) . . . . . . . 599
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 599
47. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
technischen Säule des vierten
Eisenbahnpakets der Europäischen Union (Drucksache
522/19, zu Drucksache 522/19) . . . . . . . . . 585
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 606*
48. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung
der Handwerksordnung und anderer
handwerksrechtlicher Vorschriften – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache
523/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 599
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 599
49. Kostendeckungsbericht SPNV-Entgelte der
Bundesnetzagentur gemäß § 37 Absatz 5
des Eisenbahnergänzungsgesetzes
mit
Stellungnahme der Bundesregierung – gemäß
§ 37 Absatz 6 ERegG – (Drucksache 525/19) 585
Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . . 606*
50. Verordnung zur Ermittlung des
Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft
für das Jahr 2020
(Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2020 – AELV
2020) (Drucksache 480/19) . . . . . . . . . . . . . 585
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 606*
51. Verordnung über maßgebende Rechengrößen
der Sozialversicherung für 2020
(Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020)
(Drucksache 485/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 585
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 606*
52. Vierte Verordnung zur Änderung der
Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
(Drucksache 493/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 585
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 606*
53. Verordnung zu dem Abkommen vom 4. Juli
2019 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der
Hellenischen Republik über das Deutsch-
Griechische Jugendwerk (Drucksache
487/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 606*
54. Verordnung zur Durchführungsvereinbarung
vom 15. Juni 2017 zu dem Vertrag vom
28. April 2015 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Tschechischen Republik über
die polizeiliche Zusammenarbeit und zur
Änderung des Vertrages vom 2. Februar 2000
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Tschechischen Republik über die
Ergänzung des Europäischen
Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen
vom 20. April 1959 und die Erleichterung
seiner Anwendung betreffend die
Zusammenarbeit im Bereich der
Ordnungswidrigkeiten (Drucksache 488/19) . . . . . . . . . . 585
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 606*
55. Verordnung zur Anpassung von aufenthalts-
und personalausweisrechtlichen
Vorschriften (Drucksache 496/19) . . . . . . . . . . . . . . 585
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 606*
56. Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie
2014/94/EU und weiterer
immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen
Union (Drucksache 486/19) . . . . . . . . . . . . 599
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 599
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 600
57. Siebte Verordnung zur Änderung der
Energiewirtschaftskostenverordnung
(Drucksache 524/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 606*
58. Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Änderung der Kommunalträger-
Abrechnungsverwaltungsvorschrift
(Drucksache 494/19 (neu)) . . . . . . . . . . . . . 585
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 91e
Absatz 2 und 3 GG i.V.m. § 48 Absatz 3
SGB II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 606*
59. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums
der Stiftung „Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7
Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer
Stiftung „Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland“ – (Drucksache 530/19) 585
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 530/19 . . . . . . . . . . . . . . . . 607*
60. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 547/19) . . . . . . . . . . . . . 585
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 607*
61. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von
Kindern und Jugendlichen in stationären
Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe – Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB)
– Achtes Buch (VIII) – Kinder- und
Jugendhilfe – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG –
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen,
Niedersachsen, Schleswig-Holstein gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 621/19) . . . 592
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 592
Dr. Carola Reimann (Niedersachsen) . . 592
Mitteilung: Überweisung an den Ausschuss
für Frauen und Jugend . . . . . . . . . . . . . . 594
62. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes zur Kooperation und Information
im Kinderschutz – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag der Länder Thüringen,
Mecklenburg-Vorpommern und Bremen,
Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-
Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 623/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 594
Stefanie Drese (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 594
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 615*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 595
63. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Freibetrages in der gesetzlichen
Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen
Altersvorsorge (GKV-
Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) (Drucksache
620/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 606*
64. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums
der Stiftung „Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7
Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer
Stiftung „Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland“ – Antrag des Landes
Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 624/19) . . . . . 585
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 624/19 . . . . . . . . . . . . . . . . 607*
65. Wahl der Vorsitzenden der
Europakammer – gemäß § 45c Absatz 2 GO BR – . . . . 573
Beschluss: Ministerin Katrin Lange
(Brandenburg) wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . 574
66. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
– gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag
des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 631/19) . . . 600
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 600
67. Neubenennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG
i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-
Vereinbarung – (Drucksache 610/19) . . . . . 585
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag
des Ständigen Beirats in Drucksache
610/19 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 607*
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 600
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 601
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . D i e t m a r W o i d k e ,
Ministerpräsident des Landes Brandenburg
Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é ,
Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und
Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des
Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise –
Amtierender Präsident W i n f r i e d H e r m a n n ,
Minister für Verkehr des Landes Baden-
Württemberg – zeitweise –
Amtierender Präsident L o r e n z C a f f i e r ,
Minister für Inneres und Europa des Landes
Mecklenburg-Vorpommern – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Georg Eisenreich (Bayern)
S c h r i f t f ü h r e r i n :
Dilek Kalayci (Berlin)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung
und Migration
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
B a y e r n :
Dr. Markus Söder, Ministerpräsident
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Medien
Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz
B e r l i n :
Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung
Dr. Matthias Kollatz, Senator für Finanzen
B r a n d e n b u r g :
Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Susanne Hoffmann, Ministerin der Justiz
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
Dietmar Strehl, Senator für Finanzen
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin, Präses der
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Jens Kerstan, Senator, Präses der Behörde für
Umwelt und Energie
H e s s e n :
Volker Bouffier, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes
Hessen beim Bund
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen
Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Kai Klose, Minister für Soziales und Integration
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa
Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Integration
und Gleichstellung
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Barbara Havliza, Justizministerin
Olaf Lies, Minister für Umwelt, Energie, Bauen und
Klimaschutz
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
Boris Pistorius, Minister für Inneres und Sport
Dr. Carola Reimann, Ministerin für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Armin Laschet, Ministerpräsident
Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes-
und Europaangelegenheiten sowie Internationales
im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten
Peter Biesenbach, Minister der Justiz
R h e i n l a n d - P f a l z :
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin
Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie,
Ernährung und Forsten
S a a r l a n d :
Tobias Hans, Ministerpräsident
Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr
Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei
und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei
Dr. Eva-Maria Stange, Staatsministerin für
Wissenschaft und Kunst
S a c h s e n - A n h a l t :
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt,
Landwirtschaft und Energie
Michael Richter, Minister der Finanzen
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Monika Heinold, Finanzministerin
Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Justiz,
Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung
Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Heike Taubert, Finanzministerin
Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie
und Naturschutz
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und
Forschung
Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der
Bundeskanzlerin
Sarah Ryglewski, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales
Caren Marks, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
983. Sitzung
Berlin, den 29. November 2019
Beginn: 9.32 Uhr
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Liebe
Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und
Herren, ich eröffne die 983. Sitzung des Bundesrates.
Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, möchte
ich Mitglieder des Technischen Hilfswerks auf der
Besuchertribüne begrüßen. Herzlich willkommen!
Besonderen Gruß an den Präsidenten, Albrecht B r o e m m e ,
der heute das letzte Mal als Präsident des THW bei uns
ist. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit und alles Gute!
(Beifall)
Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich
gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen
in der Mitgliedschaft bekanntzugeben:
Der Ministerpräsident des Landes Brandenburg hat
mir mitgeteilt,
(Heiterkeit)
dass aus der Landesregierung von Brandenburg und
damit aus dem Bundesrat am 20. November 2019
ausgeschieden sind: Frau Ministerin Dr. Martina M ü n c h ,
Herr Minister Christian G ö r k e , Herr Minister Karl-
Heinz S c h r ö t e r , Herr Minister Jörg V o g e l s ä n -
g e r , Herr Minister Stefan L u d w i g und Frau
Ministerin Susanna K a r a w a n s k i j .
Am 20. November 2019 hat die Landesregierung von
Brandenburg Herrn Ministerpräsidenten Dr. Dietmar
W o i d k e , Herrn Minister Michael S t ü b g e n ,
Frau Ministerin Ursula N o n n e m a c h e r und Frau
Ministerin Katrin L a n g e zu ordentlichen Mitgliedern
des Bundesrates bestellt.
Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden
zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates bestellt.
Zur neuen Bevollmächtigten von Brandenburg wurde
am 21. November 2019 Frau Staatssekretärin Dr. Jutta
J a h n s - B ö h m ernannt. Herzlichen Glückwunsch,
Frau Jahns-Böhm!
(Beifall)
Herrn Staatssekretär Thomas K r a l i n s k i gilt
unser besonderer Dank für sein Engagement als
Bevollmächtigter im Ständigen Beirat und als Mitglied der
Deutsch-Französischen Freundschaftsgruppe sowie als
stellvertretendes Mitglied der Deutsch-Russischen
Freundschaftsgruppe. Wir wünschen ihm alles Gute für
die Zukunft.
Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen
Mitgliedern und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den
neuen Kolleginnen und Kollegen.
Nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger
Form mit 67 Punkten vor.
Die Punkte 31 b) und 33 werden abgesetzt.
Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die
Punkte 65 und 21 – in dieser Reihenfolge – behandelt.
Nach Tagesordnungspunkt 35 werden die Punkte 61 und
62 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Im Übrigen
bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen oder Fragen zur
Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Wir kommen zu Punkt 65:
TOP 65
Wahl der Vorsitzenden der Europakammer
Bedingt durch die Neubildung der Regierung des
Landes Brandenburg ist eine Nachwahl erforderlich.
Ich schlage wie vereinbart vor, Frau Ministerin Katrin
L a n g e (Brandenburg) zur Vorsitzenden der
Europakammer für das laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Wer diesem Vorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte
ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.
Damit ist der Vorschlag angenommen.
Ich wünsche Frau Kollegin Lange für ihre Arbeit in
der Europakammer viel Erfolg und alles Gute.
Wir kommen zu den Punkten 21 a) bis d), die ich zur
gemeinsamen Beratung aufrufe:
TOP 21a)
a) Gesetz zur Einführung eines Bundes-
Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer
Vorschriften (Drucksache 606/19, zu Drucksache
606/19)
TOP 21b)
b) Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für
Brennstoffemissionen
(Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) (Drucksache 607/19, zu
Drucksache 607/19)
TOP 21c)
c) Gesetz zur Umsetzung des
Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (Drucksache
608/19)
TOP 21d)
d) Gesetz zur Änderung des
Luftverkehrsteuergesetzes (Drucksache 609/19)
Wortmeldungen liegen mir vor. Zunächst erteile ich
Herrn Ministerpräsidenten Kretschmann das Wort. Bitte
sehr.
Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg):
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich
habe ja schon in der letzten Bundesratssitzung zum
Klimaschutzpaket gesprochen und deutlich gemacht, dass
es von herausragender Bedeutung ist.
Ich bin wirklich kein Mensch, der zur Panik neigt.
Aber mit welcher Beschleunigung der Klimawandel
voranschreitet, wie wir fast täglich hören, das muss uns
doch alle aufrütteln. Ich glaube, ich habe auch nicht
gerade den Ruf, ein Fundi zu sein. Und ich halte sehr viel von
Kompromissen: Sie sind die Grundlage der Demokratie
in ihrer Pluralität. Aber ich muss einfach noch mal
grundsätzlich werden, weil die Zeit drängt. Die
Wissenschaft sagt: Wir haben nur noch wenige Jahre Zeit, um
wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Wenn wir sie jetzt
nicht ergreifen, werden sie umso drastischer sein müssen,
je später sie ergriffen werden.
Wir haben als Industrienation und als Hightechland
einfach die Verantwortung, die Dinge so auf den Weg zu
bringen, dass sie – ich sage es mal so – für andere Länder
kopierfähig sind, damit sie etwas überspringen können,
was wir gemacht haben, nämlich mit fossilen Energien in
vielen Jahrzehnten eine hervorragende
Industrielandschaft aufzubauen. Deshalb werbe ich dafür, das
Brennstoffemissionshandelsgesetz mit in den
Vermittlungsausschuss zu bringen, weil es Konstruktionsfehler hat, die
wir im Vermittlungsausschuss besprechen sollten.
Das Entscheidende fehlt: Der CO2-Preis ist kein
ambitionierter CO2-Preis. Er wird die Lenkungswirkung nicht
entfalten können. Er tritt ja auch erst nächstes Jahr in
Kraft mit einem sehr niedrigen Preis. Wir brauchen aber
einen ehrlichen und ambitionierten CO2-Preis. Es ist
weltweit wissenschaftlich anerkannt, dass dies das
wirksamste Instrument ist, wenn wir es Schritt für Schritt
dann auch global einführen. Wir haben es europaweit
schon im ETS-Handel. Wir machen das jetzt sozusagen
in einer Übergangsphase auf nationaler Ebene, um es
nach entsprechender Zeit mit in den ETS-Handel
einzuspeisen. Deswegen brauchen wir ein Preisschild, das
stimmt und das nicht – wie 10 Euro pro Tonne CO2 zum
Einstieg – übersehen wird. Das bedeutet Änderungen an
der Tankstelle, die ja schon an einem Tag schwanken.
Ein Blick ins Ausland zeigt noch einmal: Schweiz
80 Euro pro Tonne, Schweden 115 Euro pro Tonne. Der
Verband der Maschinenbauindustrie Deutschlands fordert
110 Euro. Und noch niemand hat gehört, dass die
Volkswirtschaften Schweiz oder Schweden deswegen in die
Knie gegangen sind. Das ist doch nicht der Fall. Man hat
auch nicht gehört, dass es dort riesige
Bevölkerungsproteste gegeben hat. Auch das ist nicht der Fall. Diese
Volkswirtschaften sind damit erheblich vorangekommen.
Es spricht überhaupt nichts dafür, dass das bei uns anders
sein sollte.
Ich will noch einmal sagen: Das Entscheidende ist
doch: Wir leben in einer Marktwirtschaft.
Marktwirtschaften sind innovativ. Sie können schnell sein. Sie
können Tempo aufnehmen. Sie können innovativ neue
Produktlinien schnell in den Markt bringen, wenn die
Rahmenbedingungen stimmen. Darum geht es doch in
erster Linie: dass wir den Rahmen so setzen, dass die
Innovationskraft der Marktwirtschaft in die richtige
Richtung spurt.
Und das meine ich mit „Kopierfähigkeit“: Wenn wir
zeigen, dass wir damit ein Wirtschaftsmodell kreieren,
das trotzdem Wohlstand kreiert, wenn wir also mit
Klimaschutz Wohlstand kreieren, dann werden andere
Regionen, die in Bezug auf die Emission viel
bedeutender sind als wir, diesem Beispiel folgen. Ich sehe unsere
Verantwortung als führender Industriestandort Europas
darin, das zu machen.
Es gibt aber auch enorme verfassungsrechtliche
Bedenken. Stellen Sie sich vor, wenn das vor dem
Verfassungsgericht nicht standhält! Milliarden sind
geflossen, die wir dann an die Unternehmen
zurückbezahlen müssen. Sie haben sie aber von den Kunden
geholt. Man kann sich gar nicht vorstellen, wozu das
führen sollte.
Wir müssen aber auch an unsere mittelständische
Wirtschaft denken. Im ETS-Handel sind die großen
Unternehmen entsprechend berücksichtigt, so dass sie
auch in der Lage sind, in Übergangszeiten in die Spur zu
kommen. So etwas fehlt für unsere mittelständische
Wirtschaft. Es würde sich der Schweiß der Edlen lohnen,
noch mal über die Frage zu reden: Wie können wir das
besser komponieren, so dass es auch unserer
mittelständischen Wirtschaft nicht schadet, dass sie wettbewerbsfähig
bleibt und noch wettbewerbsfähiger wird?
Ich glaube, das sind die wichtigen Fragen, die noch
mal vernünftig zu beraten sind. Darum möchte ich dafür
werben, dass wir auch dieses Gesetz in den
Vermittlungsausschuss bringen. – Herzlichen Dank.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank,
Herr Ministerpräsident Kretschmann!
Ich erteile Herrn Ministerpräsidenten Laschet aus
Nordrhein-Westfalen das Wort. Bitte.
Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen): Vielen
Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Kollege Kretschmann hat beschrieben, wie
dramatisch die Lage ist, dass der Klimawandel voranschreitet
und wie sehr wir hier handeln müssen.
Ich stimme ihm in allem zu. Deshalb ist das, was die
Bundesregierung und der Bundestag uns heute vorlegen,
ein Schritt, der so weit geht wie kaum ein Land in der
Welt. Überall außerhalb Deutschlands wird dieses
Klimapaket begrüßt, und innerhalb Deutschlands
diskutieren wir jetzt über die Detailfrage: Welchen CO2-Preis
braucht man denn zum Einstieg?
Darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein.
Aber dass es jetzt erstmals gelingt, ein Klimaschutzgesetz
zu haben und neben dem europäischen Zertifikatehandel
zusätzlich national einen Zertifikatehandel für die
Bereiche Verkehr und Wohnen einzuführen, ist ein großer
Schritt, den wir hier heute beschließen können. Insofern
empfehle ich uns, dass wir uns auf die Teile des
Steuerrechts konzentrieren, wo wir unterschiedliche Positionen
haben und noch einiges zu klären ist.
Herr Ministerpräsident Kretschmann hat gesagt, wir
müssen kopierfähige Vorschläge bieten. Ich stimme ihm
zu: In der Frage der mittelständischen Betriebe brauchen
wir eine Nachbesserung. So, wie das Gesetz jetzt ist,
müssten gerade mittelständische Betriebe, die nicht
befreit sind, ins Ausland abwandern, um in Zukunft
wettbewerbsfähig zu sein. Das kann nicht der Sinn der Sache
sein. Das betrifft die Textilindustrie, Gießereien, die
Papierindustrie, die dann in Deutschland nicht mehr
möglich wären. Aber dem Weltklima ist nicht gedient, wenn
sie woanders unter schlechteren Bedingungen
produzieren. Deshalb sind wir uns einig: Hier muss eine Korrektur
erfolgen.
Die Bundesregierung hat in einer Protokollerklärung
zugesagt, dass sie das für die Zeit ab dem 1. Januar 2022
per Rechtsverordnung korrigieren will. Vielleicht kann
man auch dieses im Vermittlungsausschuss noch einmal
präzisieren.
Aber das Grundprinzip der Bepreisung ist richtig.
Übrigens ist auch der Ausgleich für diejenigen, die
pendeln, richtig. Ich habe in den letzten Wochen – auch aus
der Partei des baden-württembergischen
Ministerpräsidenten – kritische Fragen zur Pendlerpauschale gelesen.
In einer Zeit, in der wir überhitzte Städte haben, muss
man doch eigentlich die Leistung desjenigen, der im
ländlichen Raum lebt und eine Strecke auf sich nimmt,
um in die Stadt zu fahren, anerkennen. Das Gegenmodell
wäre ja, dass jetzt alle in die Städte ziehen müssen, wo
ihre Arbeitsplätze sind, was aus ökologischen Gründen
falsch wäre. Deshalb ist das Korrektiv der
Pendlerpauschale ein sehr wichtiges, das in unserem Gesetz
vorhanden ist.
Ein Drittes: Es ist gut, dass der Bundesrat heute
gemeinschaftlich den Vermittlungsausschuss anruft.
Jeder weiß, dass in einem Vermittlungsverfahren über
vieles gesprochen werden kann. Es wäre ungut gewesen,
wenn wir es aufgrund parteipolitischer Konstellationen
nicht geschafft hätten, als Bundesrat heute gemeinsam zu
agieren, und dann die Bundesregierung selbst hätte
anrufen müssen. Deshalb danke ich allen, die daran
konstruktiv mitgearbeitet haben.
Wir Länder werden den Vermittlungsausschuss
anrufen. Da wird über Geld gesprochen. Aber da wird vor
allem über die Qualität des Gesetzes gesprochen. Wir
wollen, dass das ganze Klimaschutzpaket der
Bundesregierung ein Erfolg wird.
Wir müssen dazu noch öffentlich erklären – deshalb,
Kollege Kretschmann, „kopierfähig“ –: Was wir in
Deutschland tun, ist insofern einzigartig, als wir ein
solches Paket machen, aus der Kernkraft aussteigen und
wahrscheinlich schon in wenigen Tagen auch noch den
Kohleausstieg bewältigen. Das macht kein Land der Welt
in dieser Dichte, in dieser Komprimiertheit, mit diesen
Veränderungen für die gesamte Energiewirtschaft, mit
Zumutungen auch für die Regionen, die in einen
gewaltigen Strukturwandelprozess gehen. Das alles macht
Deutschland, weil es den Klimaschutz ernst nimmt.
Deshalb sollten wir auch das mit erklären: Das ist heute
ein weiterer großer Schritt auf dem Weg zum
Klimaschutz durch die Bundesrepublik Deutschland.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank,
Herr Ministerpräsident Laschet!
Das Wort hat Herr Ministerpräsident Günther
(Schleswig-Holstein).
Daniel Günther (Schleswig-Holstein): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Klimapaket
der Bundesregierung liegt vor. Es ist ein Katalog für
mehr Klimaschutz in unserem Land.
Ich finde, angesichts des herausragenden Themas,
gegen den Klimawandel vorzugehen, die Klimaziele zu
erreichen, ist das, was uns vorliegt, schon ein guter
Entwurf. Es ist auch ein großer Entwurf, weil die gesamte
Bandbreite der Themen – Verkehr, Wohnen, Wirtschaft,
Energieerzeugung – angesprochen wird.
Wir müssen umsteuern, um die Pariser Klimaziele zu
erreichen. Ich glaube, die wichtigen Stellschrauben sind
in diesem Gesetz vorgesehen. Aber in einigen Bereichen
müssen wir noch ein bisschen fester anziehen. Deswegen
will ich aus Sicht Schleswig-Holsteins die wichtigen
Punkte nennen:
Wir müssen das System der Abgaben grundlegend
reformieren. Was zur Reduzierung der EEG-Umlage
geplant ist, geht aus unserer Sicht nicht weit genug.
Staatlich induzierte Preisbestandteile sind in unserem Land
immer noch zu hoch. Sektorenkopplung wird an dieser
Stelle ausgebremst. Hier brauchen wir noch ein Stück
weit Veränderung.
Ich will auch etwas zum Thema CO2-Bepreisung
sagen. Es ist richtig: Zertifikatehandel für Emissionen ist
gut. Man könnte auch darüber nachdenken, ob man nicht
eher über die Menge reguliert statt über den Preis. Aber
eines ist auch richtig: 10 Euro Einstiegspreis ist einfach
zu niedrig. Das wird keine Lenkungswirkung entfalten.
Und das ist insbesondere die zentrale Forderung der
Wissenschaft. Deswegen sollten wir auch über diesen
Punkt noch einmal miteinander reden.
Natürlich spielt das Thema fairer Kostenausgleich eine
Rolle. Ich glaube, niemand will günstige Bahnpreise
verhindern. Aber es kann eben auch nicht sein, dass wir
Einnahmeausfälle nur bei Ländern und Kommunen
haben, während zusätzliche Einnahmen durch die CO2-
Bepreisung insbesondere beim Bund landen. Deswegen
sollten wir mindestens auch über diesen Punkt
miteinander sprechen.
Wir sind aber der Auffassung, dass es insgesamt ein
großer Wurf werden sollte. Es wäre uns ein bisschen zu
wenig, ausschließlich über die Steuergesetze zu sprechen.
Das würde auch unserer Herausforderung nicht gerecht
werden, weil wir im Bereich erneuerbare Energien schon
eine Dynamik und auch eine Lenkungswirkung brauchen.
Das muss sozial ausgewogen sein. Das heißt, wenn wir
über einen CO2-Preis sprechen, muss das immer
einhergehen mit Steuersenkungen im Bereich der Stromsteuer,
im Bereich der EEG-Umlage. Wir würden sehr dafür
werben, dass wir daraus ein richtig großes Paket machen.
Ich glaube, wir sind wenige Schritte davon entfernt.
Das, was auf dem Tisch liegt, ist schon gut und geht in
die absolut richtige Richtung. Aber wir sollten dafür
kämpfen, dass es gemeinsam noch ein Stückchen besser
wird.
Ich würde übrigens auch dafür werben, dass wir nicht
auf Zeit spielen. Wir haben alle gemeinsam ein Interesse
daran, dass wir in diesem Jahr Beschlüsse hierzu fassen,
weil das Thema viel zu wichtig ist. Deswegen werbe ich
dafür, im Vermittlungsverfahren über beide Punkte noch
einmal miteinander zu sprechen, um dann zu einer
gemeinsamen Lösung zu kommen.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank,
Herr Ministerpräsident Günther!
Das Wort hat Herr Ministerpräsident Söder für den
Freistaat Bayern.
Dr. Markus Söder (Bayern): Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir
müssen uns einmal vergegenwärtigen, dass heute schon
ein historischer Tag ist.
Was wir jetzt auf den Weg bringen und was wir
gemeinsam in Deutschland für den Klimaschutz machen,
findet weltweit Beachtung. Kaum ein Land der Welt wird
in diesen Tagen solche Konzepte für den Klimaschutz
beschließen, wie es Deutschland schafft. Deswegen
sollten wir nicht wieder alles schlecht- und kleinreden.
Dass das ein großer Wurf ist, der dem Klima großen
Nutzen bringen wird, sollten wir auch einmal
anerkennen.
Wir sollten einerseits den vielen Menschen in unserem
Land, die für mehr Klimaschutz demonstrieren, Danke
sagen. Denn ohne die Klimabewegung in Deutschland
wäre die Politik nicht so schnell vorangekommen. Wir
sollten aber genauso die Menschen mitnehmen, die in
großer Sorge sind, was das für ihr Leben bedeutet und
welche sozialen Verwerfungen entstehen können. Wir
müssen es schaffen voranzukommen, aber so viele
Menschen wie möglich auf diesem Weg zu begeistern.
Denn eines ist klar: Wenn Klimaschutz am Ende zu
sozialen Spaltungen führt, weil das nur noch ein Privileg
für Vermögende ist, wenn es dazu kommt, dass nur die
Städte mit dem Klimaschutz vorankommen, weil wir die
ländlichen Räume nicht mitnehmen, dann werden wir
neben dem Klima noch eine andere Debatte bekommen,
nämlich eine demokratische, die in unserem Land
schwierig ist. Wir dürfen es nicht zulassen, dass das
wichtige Thema Klimaschutz am Ende von einigen, die
Klimaignoranten sind, missbraucht wird, nur weil wir
Gutes gemeint haben, aber an einigen Stellen die
Geschwindigkeit und die Thematik überschätzt haben.
Das Paket, wie es vorliegt, ist meiner Meinung nach
ein richtiges, ein maßvolles, ein wirkungsvolles.
Deswegen unterstützen wir es im Grundsatz sehr.
Ich glaube auch, wir sollten keine Blockade beim
Klima zulassen. Es darf aus ideologischen Gründen
weder von denen, die das Klima ignorieren, noch von
denen, die meiner Meinung nach an dieser Stelle
übertreiben, eine Blockade geben. Deswegen sollten wir als
Bundesrat uns da konstruktiv geben. Wir haben
Finanzfragen zu klären, weil der Bund eine einseitige
Einnahmeoption hat, die die Länder nicht haben. Ich finde, im
guten, fairen föderalen Miteinander wäre ein Ausgleich
an dieser Stelle notwendig. Aber keine grundsätzliche
Klimablockade! Denn wir wollen etwas für das Klima
erreichen.
Eines müssen wir auch schaffen: dass Klima und
Konjunktur keine Gegensätze sind, dass wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit und ökologische Innovation nicht
gegeneinanderlaufen. Wir sollten doch das Land auf der
Welt sein, in dem es diese Trennung und diese
Polarisierung nicht gibt. Wir sollten Modellland sein, wie man das
zusammenführt.
Deswegen ist, wie immer, die goldene Mitte, die
ökologische und ökonomische Mitte besser, als die
jeweiligen Ränder zu bedienen. Streit ums Klima ist
notwendig, bis man zu Entscheidungen kommt. Ein Überstreit
bringt uns am Ende alle wieder auseinander und stärkt
vielleicht sogar nur die Ränder. Und das kann – neben
dem Klima – in diesen Zeiten, in denen wir leben, nicht
unser demokratisches Interesse sein.
Deswegen ist der Freistaat Bayern grundsätzlich für
diese große Idee. Und bei der Finanzverteilung kommen
wir, wenn sich der Bund an dieser Stelle fair verhält, sehr
schnell zu einem Ergebnis – wir freuen uns jedenfalls
darauf –, vielleicht sogar noch vor Weihnachten. – Vielen
Dank.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank,
Herr Ministerpräsident Söder!
Das Wort hat Herr Minister Hilbers für Niedersachsen.
Reinhold Hilbers (Niedersachsen): Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten
heute vier Gesetze, die das Klimaschutzprogramm 2030
der Bundesregierung ausmachen und umgesetzt werden
sollen.
Das ist eine große Aufgabe, der wir uns grundsätzlich
stellen und an der wir auf allen Ebenen gemeinsam
arbeiten müssen. Deswegen möchte ich mich an dieser Stelle
auf die Finanzfragen konzentrieren und nicht über das
grundsätzliche Thema der Notwendigkeit und der
Richtigkeit dieser Maßnahmen diskutieren; sie stellen wir
überhaupt nicht in Frage.
Die zentralen steuerrechtlichen Maßnahmen des
Klimapakets sind im Gesetz zur Umsetzung des
Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht enthalten. Hierzu
zählen insbesondere die Förderung energetischer
Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden, die
Anhebung der Entfernungspauschale für
Fernpendlerinnen und Fernpendler, um die entstehenden
Mehraufwendungen auszugleichen, die Einführung einer
Mobilitätsprämie für Pendlerinnen und Pendler sowie die
Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Bahnfahrten. Der
Hebesatz der Grundsteuer bei Windenergieanlagen soll
angehoben werden.
Das sind die wesentlichen Maßnahmen, die wir im
Gesetz vorfinden und die zu Steuerausfällen von
insgesamt 1,325 Milliarden Euro in der Jahreswirkung führen
werden. Davon landet deutlich mehr als die Hälfte bei
den Haushalten der Länder und der Kommunen. Im
Kassenjahr 2020 geht die Bundesregierung von Ausfällen
für die Haushalte der Länder und der Kommunen von
insgesamt 201 Millionen Euro aus. Die Ausfälle steigen
dann laut Finanztableau bis auf 712 Millionen Euro im
Jahr 2024.
Unabhängig davon, ob diese Zahlen nicht
möglicherweise zu gering sind – wir haben viel darüber diskutiert,
ob sie höher angesetzt werden müssen –, ist damit eines
völlig klar: Die Umsetzung des Klimaschutzprogramms
2030 der Bundesregierung führt zu erheblichen
finanziellen Belastungen der Länder und der Kommunen, die aber
darüber hinaus selbst umfangreiche und mit
signifikantem finanziellen Aufwand verbundene eigene
Anstrengungen im Klimaschutz unternehmen.
Im Gegensatz dazu sollen die im Rahmen des
Klimaschutzprogramms aufkommenden Einnahmen
ausschließlich beim Bund verbleiben. Das ist die andere Seite der
Medaille. Der Bund verfügt über erhebliche
Einnahmepotenziale, unter anderem aus der vorgesehenen CO2-
Bepreisung sowie der Anhebung der Luftverkehrsteuer,
und damit über Möglichkeiten, die Maßnahmen des
Klimaschutzprogramms aus neu entstehenden Einnahmen
zu finanzieren.
Dieses Ungleichgewicht droht zu erheblichen
Verwerfungen in den föderalen Finanzbeziehungen zu führen.
Länder und Kommunen sind bei der Umsetzung des
Klimaschutzprogramms 2030 nicht nur bei den
vorgesehenen steuerlichen Maßnahmen, sondern auch bei der
Erhöhung des Wohngeldes finanziell betroffen. Daneben
wird es zu weiteren finanziellen Belastungen von
Ländern und Kommunen kommen. Das gilt etwa für die
Ausweitung der steuerlichen Förderung der
Elektromobilität, die wir noch umzusetzen haben.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund
hatte der Bundesrat die Bundesregierung bereits in seiner
Stellungnahme zur Ergänzung des Entwurfs eines
Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für
das Haushaltsjahr 2020 aufgefordert, sich an den
finanziellen Mehrbelastungen der Länder auch in Bezug auf die
Elektromobilität und ähnliche Themen zu beteiligen.
In seinem Eckpunktepapier zum
Klimaschutzprogramm 2030 hatte der Bund angekündigt, dass im
Rahmen des Bundesratsverfahrens zu finanzwirksamen
Gesetzen über eine faire Lastenteilung zwischen den
Ebenen gesprochen werden soll. Entsprechende
Gespräche haben zwar stattgefunden, aber noch zu keinem
Ergebnis geführt.
Das vorliegende Gesetz sieht keine Regelung vor, um
Ländern und Kommunen für die entstehenden
Einnahmeausfälle eine Kompensation zukommen zu lassen. Das
kann und darf bis zum Ende des
Gesetzgebungsverfahrens nicht so bleiben; Vorredner haben darauf
hingewiesen. Andernfalls würde nicht zuletzt die Bundesregierung
ihrem Anspruch einer fairen Lastenverteilung für den
Klimaschutz nicht gerecht.
Meine Damen und Herren, wenn wir über Klimaschutz
als gesamtgesellschaftliche Aufgabe sprechen – dazu
bekennen wir in Niedersachsen uns ausdrücklich –, dann
müssen wir die Finanzierung nachhaltig und belastbar
regeln. Deshalb sehe ich keinen anderen Weg, als in
diesem Fall den Vermittlungsausschuss anzurufen und
über die Finanzverteilung noch einmal sehr deutlich zu
reden. Herr Ministerpräsident Söder, wenn wir das dann
sehr schnell erreichen, wäre dem Klimaschutz Rechnung
getragen und gleichzeitig eine stabile Finanzverteilung
zwischen den Ländern und dem Bund auch in diesen
Punkten hergestellt.
Zwei Dinge sind mir dabei sehr wichtig: Zum einen
wird der Bundesrat dem Klimapaket am Ende nur
zustimmen können, wenn in der Gesamtschau der mit den
geplanten Klimaschutzmaßnahmen verbundenen
finanziellen Auswirkungen wirklich eine angemessene
Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden festgelegt wird.
Zum anderen möchte ich in diesem Zusammenhang noch
einmal ganz deutlich machen: Wir reden hier nicht über
vorübergehende, sondern über strukturelle Belastungen,
Verschiebungen. Deshalb kommen hier auch nur
strukturelle Ausgleichsinstrumente und keine zeitlich befristeten
Maßnahmen in Betracht.
Meine Damen und Herren, im Klimaschutzprogramm
2030 des Bundes sind auch erhebliche Anstrengungen im
Bereich Verkehr vorgesehen, die insbesondere auf die
Steigerung der Attraktivität des öffentlichen
Personennahverkehrs abzielen. Vor diesem Hintergrund stellt der
von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur
Änderung des Regionalisierungsgesetzes einen ersten
Schritt dar. Die darin enthaltene Erhöhung der
Regionalisierungsmittel bis zum Jahr 2031 reicht jedoch nicht aus,
um die notwendige erhebliche Erweiterung der Angebote
im öffentlichen Personennahverkehr für einen Umstieg
auf umweltfreundliche öffentliche Verkehrsmittel zu
erreichen. Die Regionalisierungsmittel müssen nach
unserer Auffassung deutlich stärker angehoben werden,
als das bisher von der Bundesregierung geplant ist.
Ich möchte noch einen Aspekt ansprechen, meine
Damen und Herren: Mit dem vorliegenden Gesetzespaket
kommen auf die Länder und Kommunen erhebliche
administrative Mehraufwendungen zu. Auch das wird bei
der Frage der Lastenverteilung maßgeblich zu
berücksichtigen sein. Wir sollten uns aber in einem ersten
Schritt daranmachen, unnötigen Mehraufwand erst gar
nicht entstehen zu lassen.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal die
Ausgestaltung und Abwicklung der Mobilitätsprämie
ansprechen. Bereits im ersten Durchgang hat der
Bundesrat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die
vorgesehene neue Mobilitätsprämie mit neuen Aufgaben
und zusätzlichem Personalbedarf in der
Finanzverwaltung der Länder verbunden sein wird. Wir Länder sind
für die Finanzverwaltung zuständig. Deswegen weise ich
ausdrücklich darauf hin.
Außerdem verwies der Bundesrat auf die erheblichen
Aufwendungen im IT-Bereich zur Implementierung der
Mobilitätsprämie und die sich absehbar daraus
ergebenden Konsequenzen für die bereits priorisierten KON-
SENS-Projekte, die wir in einer gemeinsamen
Softwareentwicklung abbilden. Der Bundesrat hat deshalb
gebeten, die Regelung für die Verwaltung möglichst einfach
auszugestalten oder alternativ von einer Bundesbehörde
administrieren zu lassen. Leider wurden die berechtigten
Anliegen der Länder bisher nicht berücksichtigt.
Dabei geht es um Größenordnungen, die nicht zu
ignorieren sind. Laut Schätzung der Bundesregierung in der
Begründung des Gesetzentwurfs müssten nach dem
vorgesehenen Modell circa 250.000 Fälle pro Jahr
bearbeitet werden. In den sechs Jahren, für die diese
Regelung befristet gilt, sind das insgesamt 1,5 Millionen
Prämienfälle, die die Finanzämter zusätzlich zu ihrem
ohnehin hohen Aufgabenbestand zu bewältigen haben.
Darüber hinaus ist für die Prüfung der
Voraussetzungen der Mobilitätsprämie ein Einkommensteuerbescheid
erforderlich. Die Antragsteller müssten also eine
Einkommensteuererklärung abgeben, selbst wenn
steuerrechtlich dafür keine Notwendigkeit besteht. Wir
erzeugen also Steuerfälle, die wir ohne diesen Prämienantrag
nicht hätten. Wenn nur die Hälfte der Antragsteller keine
Einkommensteuer zahlt – und das halte ich für eine
vorsichtige Schätzung –, hätten wir neben den 250.000
Prämienfällen auch noch rund 125.000 zusätzliche
Arbeitnehmerveranlagungen, die null Steuer produzieren
und nur für das Antragsverfahren erforderlich sind.
Darüber sollten wir noch einmal nachdenken. Wenn wir uns
immer an die Aufgabe machen, Bürokratie abzubauen,
sollte es uns bei neuen Regelungen besonders wichtig
sein, Verfahren zu wählen, die nicht neue Bürokratie
erzeugen, sondern möglichst wenig aufwendig
abgewickelt werden können.
Ich habe die Zuversicht, dass wir uns im
Vermittlungsausschuss schnell auf die Finanzverteilung und auf
ein nachhaltiges Konzept einigen können, das die Lasten
gerecht verteilt. Wir sind bereit, unseren Anteil zu tragen.
Aber es muss auch die Verteilung zwischen den
einzelnen Ebenen gerecht sein. Deswegen rufen wir zu dem
Steuergesetz den Vermittlungsausschuss an. – Vielen
Dank.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr
Minister Hilbers!
Herr Ministerpräsident Kretschmann möchte ergänzen.
Bitte sehr.
Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
habe mich noch einmal gemeldet, denn ich muss gleich
einer Mythenbildung vorbeugen.
Geschätzter Kollege Söder, die Anrufung des
Vermittlungsausschusses ist gerade ein Instrument, um
Blockaden aufzulösen und gar nicht aufkommen zu lassen. Der
Grund der umfänglichen Anrufung des
Vermittlungsausschusses ist gerade, das zu verhindern. Das möchte ich
gar nicht hören. Baden-Württemberg blockiert nie.
(Armin Laschet [Nordrhein-Westfalen]: Na ja! –
Weitere Zurufe)
Wir sind ein erfolgreicher Industriestandort. Das sind wir
deshalb, weil wir gerade nicht blockieren, sondern nach
vorne schauen und die Dinge gut regeln – genauso wie
unser Nachbar Bayern. Deswegen wollen wir überhaupt
nicht blockieren. Im Gegenteil, wir wollen Blockaden
auflösen.
Herr Kollege Laschet, zwischen der Pendlerpauschale
und der CO2-Bepreisung besteht ein innerer
Zusammenhang. Die CO2-Bepreisung ist ja wohl der Grund dafür,
dass die Mehrheit des Bundestages eine Kompensation
durch Erhöhung der Pendlerpauschale will. Ob das das
richtige Instrument ist, darüber wäre zu reden. Jedenfalls
besteht dieser Zusammenhang. Aber bitte erklären Sie
mir mal, warum ich bei einem Preis von 10 Euro einer
Erhöhung der Pendlerpauschale zustimmen soll. Welcher
Grund soll denn da bestehen? Ich habe es gerade erlebt
– ich bin zu einem Termin gefahren –: Am selben Tag
war der Preis auf der Rückfahrt schon anders. Mir macht
niemand weis, dass das irgendetwas mit sozialer
Gerechtigkeit zu tun hat.
Die Frage, wie wir das für unseren Mittelstand
erträglich machen, haben Sie hier eingebracht. Also
sagen auch Sie: Es ist eigentlich ein
Vermittlungsausschuss notwendig, der das korrigiert. Carbon Leakage ist
ganz eindeutig eine wichtige Frage. Für stromintensive
Unternehmen des Mittelstandes müssen wir
Übergangslösungen schaffen. Aber auch in der Frage, wie wir das
sozial abfedern, reden wir gern darüber: Was ist das
richtige Instrument? Wäre es nicht besser, die
Stromsteuer und andere Punkte kräftig zu senken, von denen der
Mittelstand und die Verbraucher unmittelbar etwas
hätten?
Lieber Kollege Söder, darüber wollen wir gerne im
Vermittlungsausschuss reden. Und das ist das Gegenteil
von Blockade. Das ist ein hoch konstruktives Herangehen
an die Angelegenheit. Es schien mir doch nötig zu sein,
das festzustellen.
(Dr. Markus Söder [Bayern]: Dann warten
wir es mal ab!)
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr
Ministerpräsident Kretschmann!
Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr
Parlamentarischer Staatssekretär Pronold (Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit)
abgegeben.
Wir kommen zur Abstimmung und beginnen mit
Punkt 21 a), dem Bundes-Klimaschutzgesetz.
Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor.
Der Finanzausschuss empfiehlt in Ziffer 1, zu dem
Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Wer
hierfür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist
niemand und damit eine Minderheit.
Damit hat der Bundesrat zu diesem Gesetz den
Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen.
Es bleibt noch abzustimmen über die in Ziffer 3
empfohlene Entschließung. Hierfür bitte Ihr Handzeichen! –
Auch dieses ist eine Minderheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t
gefasst.
Wir kommen nun zu Punkt 21 b), dem
Brennstoffemissionshandelsgesetz.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und drei Landesanträge vor.
Da die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus
mehreren Gründen verlangt wird, frage ich zunächst, wer
allgemein für ein Vermittlungsverfahren ist. Ich bitte Sie
um Ihr Handzeichen. – Das ist eine Minderheit.
Damit hat der Bundesrat zu diesem Gesetz den
Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen.
Es bleibt noch abzustimmen über Vorschläge für eine
Entschließung.
Zunächst Ziffer 3 der Ausschussempfehlungen! Wer
ist dafür? – Auch das ist nicht beschlossen.
1 Anlage 1
Nun der Mehr-Länder-Antrag in Drucksache
607/3/19! Hierfür bitte Ihr Handzeichen! – Auch das ist
keine Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat k e i n e Entschließung
gefasst.
Es folgt Punkt 21 c), die Umsetzung des
Klimaschutzprogramms im Steuerrecht.
Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und
zwei Landesanträge sowie ein Mehr-Länder-Antrag auf
Anrufung des Vermittlungsausschusses vor.
Da die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus
mehreren Gründen empfohlen wird, frage ich zunächst,
wer allgemein für ein Vermittlungsverfahren ist. – Das ist
die deutliche Mehrheit, ich glaube sogar Einstimmigkeit.
Damit einstimmig beschlossen.
Dann komme ich zu den einzelnen Anrufungsgründen:
Ich rufe zunächst den Mehr-Länder-Antrag auf, der die
grundlegende Überarbeitung des Gesetzes zum Ziel hat.
Hierfür bitte Ihr Handzeichen! – Auch das ist eine
einstimmige Entscheidung.
Damit entfallen die Ausschussempfehlungen und die
weiteren Landesanträge.
Der Bundesrat hat zu diesem Gesetz den
Vermittlungsausschuss, wie soeben festgelegt, angerufen.
Schließlich kommen wir zu Punkt 21 d), dem
Luftverkehrsteuergesetz.
Der federführende Finanzausschuss empfiehlt die
Anrufung des Vermittlungsausschusses. Außerdem liegen
zwei Landesanträge vor, die ebenfalls die Anrufung des
Vermittlungsausschusses zum Ziel haben.
Da auch hier der Vermittlungsausschuss aus mehreren
Gründen angerufen werden soll, frage ich zunächst, wer
allgemein für ein Vermittlungsverfahren ist. – Das ist
eine Minderheit.
Damit hat der Bundesrat zu diesem Gesetz den
Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen.
Eine Abstimmung über die Ausschussempfehlung und
den Landesantrag entfällt.
Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt.
Ich komme zu Tagesordnungspunkt 1:
TOP 1
Gesetz zur Regelung des Sozialen
Entschädigungsrechts (Drucksache 549/19)
Uns liegt eine Wortmeldung vor: Frau
Parlamentarische Staatssekretärin Griese (Bundesministerium für
Arbeit und Soziales), Sie haben das Wort.
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales: Vielen Dank, sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des
Bundesrates! Meine Damen und Herren! Heute in knapp
drei Wochen jährt sich der furchtbare Terroranschlag auf
dem Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche
am Breitscheidplatz zum dritten Mal. Er hat uns allen den
dringenden Handlungsbedarf in Sachen Soziales
Entschädigungsrecht deutlich gemacht.
Wir wissen: Der Staat kann nicht alle Taten
verhindern. Auch lässt sich erlittenes Leid niemals rückgängig
machen. Aber der Staat kann und muss erlittenes Leid
anerkennen, bedarfsgerechte Hilfen anbieten, umfassend
unterstützen und materiell gut entschädigen.
Das Soziale Entschädigungsrecht, das neue SGB XIV,
ist ein großer Wurf, eine wichtige Neuerung. Aber es
wurde bisher und wird vermutlich auch weiterhin in der
Öffentlichkeit wenig wahrgenommen –
(Unruhe)
auch in der Aufmerksamkeit hier –, obwohl es wirklich
ein großer Wurf ist. Sie alle wissen das; wir haben
darüber seit Jahren miteinander verhandelt.
Warum es öffentlich so wenig wahrgenommen wird,
liegt wahrscheinlich daran, dass es um Gewalt und Terror
geht, um schlimme Verletzungen und oft um
lebenslanges Leid. Der Sozialstaat aber muss und will sich genau
um diese Menschen, die Opfer geworden sind und Hilfe
brauchen, besonders gut, besonders individuell und mit
aller möglichen Unterstützung kümmern. Denn damit
wird auch ein klares Signal gesendet, dass wir an der
Seite der Opfer von Gewalttaten stehen, dass wir
niemanden im Stich lassen und dass wir mit den Mitteln
des Sozialstaates alles tun, um Leid zu lindern und
zurück ins Leben zu helfen, soweit das möglich ist.
( V o r s i t z : Amtierende Präsidentin
Birgit Honé)
Das derzeit geltende Recht der Sozialen
Entschädigung erfüllt diese Anforderungen nur bedingt. Die
geltenden Regelungen basieren, wie Sie wissen, immer
noch auf der Kriegsopferversorgung für die Opfer beider
Weltkriege. Die Lebenssituation der Opfer von Gewalt
und Terror heute ist eine gänzlich andere.
Mit den Ländern und – ich bitte das zu beachten – mit
den drei demokratischen Oppositionsparteien im
Deutschen Bundestag waren wir im gesamten
parlamentarischen Verfahren in einem intensiven und sehr
konstruktiven Austausch. Im ersten Durchgang hat der Bundesrat
– und dafür danke ich Ihnen herzlich – den
Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt und uns zahlreiche
Anregungen und Änderungsanträge mitgegeben. Viele dieser
Anregungen und Änderungsvorschläge der Länder
wurden zwischenzeitlich umgesetzt. Ich will nur einige
Themen nennen:
Wir haben die Anzahl der Sitzungen in den
Traumaambulanzen für Kinder und Jugendliche von 15 auf 18
erhöht. Damit haben wir auch Anregungen aus der
Anhörung Rechnung getragen, dass aufgrund der besonderen
Herausforderungen bei traumatisierten Kindern und
Jugendlichen mehr Stunden nötig sind.
Die Leistungen in den Traumaambulanzen werden für
Geschädigte, Angehörige, Hinterbliebene und
Nahestehende bereits ab dem 1. Januar 2021 bereitgestellt. Ich
sage ausdrücklich auch dafür ein herzliches Dankeschön;
denn wir wissen, dass das für die Länder einen großen
Kraftakt bedeutet. Ich bedanke mich ausdrücklich für
diese Änderung, die auch im parlamentarischen
Verfahren sehr begrüßt wurde.
Im Interesse der Länder haben wir eine Übergangszeit
von drei Jahren für die Durchführung der
Traumaambulanzen eingeräumt. Dadurch haben die Länder noch bis
Ende 2023 Zeit, die zu erarbeitende Verordnung
umzusetzen.
Eine weitere wichtige Änderung: Wir haben schwere
Sexualdelikte in die Aufzählung der Regelbeispiele für
schwerwiegendes Verhalten aufgenommen. Dazu zählen
die sexuelle Nötigung und die Vergewaltigung, aber auch
sexueller Kindesmissbrauch oder der sexuelle
Missbrauch von Schutzbefohlenen.
Eine andere Neuerung: Wir haben die Leistungen für
Bildungsaufenthalte im Ausland von einem halben Jahr
auf ein Jahr erweitert. Das bedeutet eine Verbesserung
für die von Gewalttaten Betroffenen, die zum Beispiel in
einem Schüleraustausch, zum Studium oder für ein
freiwilliges Jahr im Ausland sind. Das dauert, wie der Name
schon sagt, häufig ein Jahr.
Und – für Sie sicherlich am wichtigsten –: Mit der
Regelung zur Finanzuntersuchung greifen wir ein
Kernanliegen des Bundesrates auf. Sie hatten von Seiten der
Länder die Sorge geäußert, dass die finanziellen
Auswirkungen von den Prognosen der Bundesregierung
abweichen und es zu Mehrbelastungen für die Länder kommen
könnte. Wir werden deshalb die besonders
finanzwirksamen Regelungen des SGB XIV auf ihre
Haushaltswirksamkeit hin untersuchen und anschließend hierzu in
Gespräche mit den Ländern eintreten.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder
des Bundesrates, meine Damen und Herren, ich bin
davon überzeugt, dass wir mit dem heute zur
Abstimmung vorliegenden Gesetzentwurf für die Betroffenen im
Sozialen Entschädigungsrecht eine dringend erforderliche
und gute neue gesetzliche Grundlage schaffen. Es liegt
ein Regelungswerk vor, das im Bund von allen
Beteiligten – der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD
sowie den Oppositionsfraktionen FDP, Die Linke und
Bündnis 90/Die Grünen – in einem großen Konsens
getragen wird. Ich bitte auch Sie hier im Bundesrat sehr
herzlich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Frau Kollegin Griese!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Frau Ministerin Heinold
(Schleswig-Holstein) abgegeben.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen sowie ein Landesantrag für eine Entschließung
vor.
Der Ausschuss für Arbeit, Integration und
Sozialpolitik empfiehlt in Ziffer 1, dem Gesetz zuzustimmen. Wer
dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –
Das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Es bleibt noch über Entschließungen abzustimmen.
Wer ist für die in Ziffer 2 empfohlene Entschließung?
– Das ist die Mehrheit.
Dann bitte das Handzeichen für den Landesantrag! –
Das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:
TOP 2
Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter
Angehöriger in der Sozialhilfe und in der
Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)
(Drucksache 550/19)
Es liegen mehrere Wortmeldungen vor. Zunächst hat
das Wort Frau Ministerin Heinold aus Schleswig-
Holstein.
Monika Heinold (Schleswig-Holstein): Frau
Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schleswig-Holstein
begrüßt das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Wir hatten
bereits im April 2019 einen entsprechenden
Bundesratsantrag gestellt.
Ziel ist es, Angehörige von Pflegebedürftigen spürbar
zu entlasten, indem sie künftig erst ab einem jährlichen
Gesamteinkommen pro Unterhaltsverpflichteten von
mehr als 100.000 Euro zahlungspflichtig sind. Schleswig-
Holstein hält das für richtig, weil Pflege eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und Familien mit
pflegebedürftigen Angehörigen spürbare Entlastung brauchen.
1 Anlage 2
Anders als in unserem damaligen Bundesratsantrag
vorgesehen, hat der Bund nun die Beschränkung des
Unterhaltsrückgriffs auch für andere Leistungen des
SGB XII übernommen, zum Beispiel Hilfe zum
Lebensunterhalt für Volljährige und die Eingliederungshilfe.
Damit kommen weitere Mehrkosten auf uns zu.
Meine Damen und Herren, es ist richtig, dass Bund
und Länder die Sozialgesetzgebung in einem stetigen
Prozess überprüfen und wenn notwendig auch anpassen,
um Bürger und Bürgerinnen zu entlasten. Und:
Schleswig-Holstein ist selbstverständlich bereit, seinen
Finanzierungsanteil zu leisten. Aber:
Wir sind nicht damit einverstanden, dass die Länder
beziehungsweise unsere Kommunen die Mehrkosten der
Entlastung von Familien zu 100 Prozent allein zahlen
sollen.
Zudem befürchten wir – wie beim
Unterhaltsvorschussgesetz – auch bei diesem Gesetz, dass es
letztendlich deutlich mehr Kosten verursacht als vom Bund
prognostiziert. Der Städtetag hat sich ja schon entsprechend
geäußert. Er glaubt, dass diese 300 Millionen bei weitem
nicht ausreichen. Da reicht es uns auch nicht aus, wenn
der Bund für später eine Evaluation der
Kostenentwicklung zusagt. Was es braucht, ist eine sofortige Zusage des
Bundes, dass er sich fair an den zusätzlichen Kosten
beteiligt.
Zudem erwarten wir, dass der Bund bei künftigen
Gesetzgebungsverfahren grundsätzlich die absehbaren
Mehrkosten realistisch einschätzt. Ein Paradebeispiel für
eine völlig verfehlte Kostenprognose des Bundes ist das
Unterhaltsvorschussgesetz. Sie werden es auch in Ihren
Ländern sehen: Im Gesetzgebungsverfahren war der
Bund von 350 Millionen Euro ausgegangen. Inzwischen
sind wir bei fast 1,2 Milliarden, die dieses Gesetz kostet.
Das ist eine Verdreifachung. Hart betroffen sind
wiederum Länder und Kommunen.
Meine Damen und Herren, für uns Länder ist es nicht
hinnehmbar, dass der Bund kostenträchtige,
kostenwirksame Gesetze beschließt, sich oft noch dafür lobt und wir
dann den Ausgleich alleine zahlen müssen. Oder dass er,
wie zuletzt beim Zensus, erst einmal in Frage stellt, ob er
überhaupt verantwortlich ist. Oder aber, wie bei der
Spitzabrechnung beim Fonds Deutsche Einheit, dass der
Bund – was mich besonders ärgert – den Ländern
140 Millionen vorenthält, die uns gehören. Der Bund sagt
einfach: Spitzabrechnung, schert mich nicht, die
140 Millionen überweise ich euch nicht! Da sage ich so
kurz vor Weihnachten, adressiert an den Bund: Überweist
uns einmal diese 140 Millionen Euro! Das ist Ländergeld.
Schleswig-Holstein erwartet, dass sich der Bund an
dem Angehörigen-Entlastungsgesetz finanziell beteiligt.
Wir erwarten, dass wir erneut über den
Unterhaltsvorschuss reden, dieses Gesetz mit den deutlichen
Mehrkosten, das hier evaluiert wird, und der Bund mehr
Finanzverantwortung übernimmt.
Wir erwarten vom Bund, dass er das Gute-Kita-Gesetz
endlich unbefristet verlängert. Alles andere ist unredlich;
denn wir können die Leistungserweiterung in unseren
Ländern nicht in ein paar Jahren wieder rückgängig
machen.
Wir erwarten vom Bund – eben diskutiert – eine faire
Lastenverteilung bei den Klimaschutzgesetzen.
Vor allem: Wenn der Bund jetzt beim
Ganztagsunterricht in Grundschulen verbindliche Verbesserungen
beschließt, erwarten wir, dass er sich dauerhaft und
strukturell, fair und ausreichend an den Mehrkosten beteiligt.
Meine Damen und Herren, im Grundsatz muss gelten:
Wenn der Bund Gesetze beschließt, die eine dauerhafte,
strukturelle Finanzierung brauchen, dann muss er sich
auch an den Kosten beteiligen. Es kann nicht sein, dass
der eine beschließt und sich dafür lobt und die anderen
zahlen.
Wenn wir Länder immer mehr Anforderungen erfüllen
sollen, vielleicht auch, weil sich unsere Gesellschaft
verändert hat und weil die Bedarfe steigen, dann muss es
auch einen Ausgleich geben, dann müssen wir noch
einmal über die Verteilung der Umsatzsteuerpunkte reden.
Eines kann der Bund den Ländern nicht vorwerfen:
dass wir unsolidarisch sind. Allein das
Familienentlastungsgesetz kostet die Länder Milliarden. Hinzu kommen
die Folgekosten der steuerlichen Forschungsförderung
und der Elektromobilität, die Mehrkosten des Sozialen
Entschädigungsgesetzes und vieles mehr.
Meine Damen und Herren, so richtig das
Angehörigen-Entlastungsgesetz in der Sache ist, so richtig und so
notwendig ist es auch, dass sich der Bund an den
Folgekosten beteiligt. Deshalb bittet Schleswig-Holstein um
Zustimmung zu einem Vermittlungsverfahren, um in dem
von Ministerpräsident Kretschmann beschriebenen
konstruktiven Sinne im Dialog zueinanderzukommen. –
Danke.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Frau Kollegin Heinold!
Nun hat das Wort Frau Ministerin Dr. Reimann aus
Niedersachsen.
Dr. Carola Reimann (Niedersachsen): Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem
Gesetz sollen Kinder und Eltern entlastet werden, die
gegenüber Leistungsbeziehern nach dem SGB IX und
SGB XII unterhaltsverpflichtet sind. Für die
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt schon
heute, dass nur Angehörige zu Unterhaltsleistungen
herangezogen werden, die ein Einkommen von mehr als
100.000 Euro im Jahr haben. Wer heute Sozialhilfe
bekommt, muss dennoch in vielen Fällen befürchten, dass
das Sozialamt Angehörige zu Unterhaltszahlungen
verpflichtet.
Werden Eltern pflegebedürftig und können sich nicht
mehr selbst versorgen, wird Pflege notwendig. Wenn
hierfür nicht genügend Geld zur Verfügung steht,
übernimmt das Sozialamt die Kosten. Nach der heutigen
Rechtslage kann das Sozialamt dann von den
Angehörigen die Erstattung der Kosten verlangen.
Das führt häufig zu erheblichen Belastungen bei den
betroffenen Angehörigen. Hier denke ich vor allem an die
Sandwich-Generation. Die Angehörigen müssen hier
häufig gleichzeitig die Ausbildung ihrer Kinder
finanzieren, sollen für das eigene Alter vorsorgen und für die
Pflege der Eltern aufkommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die
Heranziehung zum Elternunterhalt kann auch zu einer
Verfestigung von Armut führen. Wohlhabende Eltern können für
die Pflege im Alter vorsorgen, ihre Kinder bei Bildung
und Ausbildung unterstützen, und werden dann nicht zur
Zahlung von Unterhalt herangezogen. Eltern mit nur
geringem Einkommen hingegen können dies oft nicht
ausreichend. Müssen ihre Kinder nun für den Unterhalt
aufkommen, hindert sie das häufig daran, selbst für ihr
Alter vorzusorgen und wiederum ihre Kinder angemessen
bei Bildung und Ausbildung zu unterstützen. Der
Bildungs- und Ausbildungserfolg hängt nun einmal leider
noch viel zu oft vom Einkommen der Eltern ab. Diesen
Kreislauf können wir durchbrechen, wenn wir auf die
Heranziehung von Angehörigen verzichten, die weniger
als 100.000 Euro im Jahr verdienen.
Besonders freut mich zudem, dass mit dem Gesetz
nicht nur Kinder entlastet werden, die bisher zum
Unterhalt ihrer Eltern herangezogen wurden, sondern auch
Eltern, deren volljährige Kinder aufgrund einer
Behinderung Eingliederungshilfe beziehen. Diese Familien
leisten auch so schon Gewaltiges bei der Unterstützung ihrer
Kinder, wie ich finde. Sie müssen künftig keinen Beitrag
mehr zu den Leistungen für ihre Kinder aufbringen.
Dies wird auch nicht zu einer Entsolidarisierung
zwischen Angehörigen und Pflegebedürftigen führen. Mit
diesem Gesetz setzen wir vielmehr ein Zeichen dafür,
dass die Gesellschaft die Belastungen von
unterhaltspflichtigen Eltern und Kindern anerkennt. Angehörige,
deren Eltern pflegebedürftig sind oder deren Kinder
aufgrund einer Behinderung Eingliederungshilfe
beziehen, nehmen in aller Regel große Kraftanstrengungen auf
sich, um die Betroffenen zu unterstützen. Deshalb ist eine
solidarische Entlastung der Angehörigen hier der richtige
Weg.
Gefreut hat mich auch die Aufnahme weiterer
Anwendungsbereiche des § 134 in Absatz 4 SGB IX für
volljährige Menschen mit Behinderungen in den heutigen
stationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.
Niedersachsen hat diese Ausweitung unterstützt, die allen
Beteiligten, die mit der Umsetzung des
Bundesteilhabegesetzes betraut sind, einen hohen Verwaltungsaufwand
erspart.
Weiter begrüße ich die vorgesehene Entfristung der
Förderung der Ergänzenden Unabhängigen
Teilhabeberatungsstellen – EUTB. So ist sichergestellt, dass diese
wichtigen zusätzlichen Beratungsmöglichkeiten zum
Bundesteilhabegesetz dauerhaft etabliert werden.
Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden auch
die Leistungen für Menschen im Eingangs- und
Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen
vereinfacht. So wird klargestellt, dass alle Menschen, die
das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich
durchlaufen, Leistungen der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung erhalten können. Diese
Meinung vertreten die Länder schon lange. Ich freue
mich, dass sich der Bund dieser Auffassung nun
angeschlossen hat und für diesen Personenkreis damit
Rechtssicherheit besteht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gesetz
wird von den Leistungsberechtigten und ihren
Angehörigen dringend erwartet. Allerdings bin ich mir nach wie
vor nicht sicher, ob die vom Bund zugrunde gelegte
Kostenberechnung die Belastungen für die Träger der
Sozial- und Eingliederungshilfe in einem angemessenen
Umfang wirklich widerspiegelt.
So wird meiner Ansicht nach insbesondere im Bereich
Hilfe zur Pflege mit deutlich höheren Mehrbelastungen
zu rechnen sein. Mehr Menschen werden ihr Recht auf
Sozialhilfe auch nutzen. Ebenso dürfte bei einem
weitestgehenden Wegfall des Unterhaltsrückgriffs
– verständlicherweise – die Nachfrage nach
professionellen Pflegeleistungen zunehmen. Deshalb ist zu
verhindern, dass den Trägern der Sozial- und
Eingliederungshilfe zusätzliche Belastungen entstehen können.
Ich begrüße es daher, dass es eine Zwischenevaluation
schon 2022 geben wird und wir uns darauf verständigen
konnten, dass nach Vorliegen der Ergebnisse geklärt
wird, wie im Falle von Mindereinnahmen die Länder und
Kommunen durch den Bund angemessen unterstützt
werden.
Das Land Niedersachsen wird dem Gesetz heute
zustimmen. – Danke.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Frau Kollegin Dr. Reimann!
Nun hat das Wort Frau Parlamentarische
Staatssekretärin Griese aus dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales.
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales: Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates!
Meine Damen und Herren! Sie entscheiden heute, ob das
von vielen Bürgerinnen und Bürgern dringend erwartete
Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter
Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe – das
Angehörigen-Entlastungsgesetz – verabschiedet wird.
In den vergangenen Monaten haben Bund und Länder
intensiv miteinander beraten. Dabei hat sich gezeigt, dass
das sozialpolitische Vorhaben von allen Seiten inhaltlich
und fachlich begrüßt wird. Dafür bedanke ich mich sehr
herzlich.
Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz verfolgen wir
zwei wesentliche Ziele:
Erstens. Im Vordergrund des Gesetzesvorhabens steht,
unterhaltspflichtige Eltern und Kinder in der Sozialhilfe,
im Sozialen Entschädigungsrecht und in der reformierten
Eingliederungshilfe finanziell zu entlasten, wenn diese
vom Amt zur Unterhaltspflicht herangezogen werden.
Künftig soll erst ab einem Jahreseinkommen von mehr
als 100.000 Euro auf die unterhaltsverpflichteten
Angehörigen zurückgegriffen werden dürfen. Darüber
hinaus wird in der Eingliederungshilfe der Beitrag
unterhaltspflichtiger Eltern von volljährigen Kindern mit
Behinderungen künftig vollständig gestrichen.
Diese finanziellen Entlastungen werden die
betroffenen Familien spürbar erreichen. Gleichzeitig senden wir
mit diesem Gesetz das Signal, dass unsere Gesellschaft
die Belastungen anerkennt, die mit der Unterstützung von
Pflegebedürftigen einhergehen. Wir entlasten die
arbeitende Mitte. Wir entlasten die „Sandwich-Generation“,
wie sie Frau Reimann genannt hat, die oft Sorge hat.
Für die Kommunen wird dies zudem eine wesentliche
Verwaltungsvereinfachung bedeuten; denn durch die
entsprechenden Regelungen entfallen für die Ämter
vielfach detaillierte Prüfungen der Einkommens- und
Vermögensverhältnisse.
Zweitens sieht der Gesetzentwurf wichtige
Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen vor, um die mit
dem Bundesteilhabegesetz eingeführten Maßnahmen zu
verstetigen und weiterzuentwickeln. Dazu zählen vor
allem die Entfristung des gesetzlichen Auftrags zur
Förderung der Ergänzenden Unabhängigen
Teilhabeberatung – EUTB –, mit der wir sehr gute Erfahrungen
gemacht haben, und die Einführung eines Budgets für
Ausbildung. Die EUTB-Angebote geben den Betroffenen
und ihren Angehörigen wichtige Orientierungshilfe für
ein selbstbestimmtes Leben. Daher ist es wichtig, dass
dieses Beratungsangebot dauerhaft abgesichert wird.
Außerdem vollziehen wir sozialgerichtliche
Rechtsprechung nach; auch das hat Frau Reimann schon
erwähnt. Wir stellen klar, dass Menschen mit
Behinderungen, die das Eingangsverfahren und den
Berufsbildungsbereich einer Werkstatt durchlaufen und meistens
befristet erwerbsgemindert sind, einen Anspruch auf
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
haben. Die Frage, ob eine dauerhafte Erwerbsminderung
besteht oder nicht, ist nicht mehr relevant. Damit ist
geklärt, dass der Bund ihre Grundsicherung finanziert.
Mit dem Budget für Ausbildung verbessern wir die
Chancen für Menschen mit Behinderungen, eine
berufliche Ausbildung auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
zu machen. Viele finden den Weg zu einem
selbstbestimmten Leben besonders über die Teilhabe am
Arbeitsleben. Deshalb wollen wir mit dem Angehörigen-
Entlastungsgesetz auch die berufliche Bildung von
Menschen mit Behinderungen stärken und den
Arbeitsmarkt inklusiver machen.
All das zeigt: Das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist
für viele Betroffene, aber auch aus sozialpolitischer Sicht
ein bedeutendes und wegweisendes Gesetz: Wir entlasten
Familien, die arbeitende Mitte, indem wir die
Solidargemeinschaft stärker in die Verantwortung nehmen. Zudem
fördern wir mit den vorgesehenen Maßnahmen die
Inklusion in unserer Gesellschaft.
Wir gehen also einen weiteren wichtigen und
notwendigen Schritt zu einem modernen Sozialhilfe- und
Teilhaberecht. Deshalb bitte ich Sie sehr herzlich um Ihre
Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Mir ist aber auch klar – das haben die Vorrednerinnen
angesprochen –: Auch wenn Bund und Länder das
sozialpolitische Vorhaben gleichermaßen begrüßen,
haben die Länder im Rahmen der Anhörungen und in
vielen Gesprächen deutlich gemacht, dass sie mit der im
Gesetzentwurf vorgesehenen geteilten Kostentragung
nicht vollständig einverstanden sind. Lassen Sie mich
deshalb zum Schluss noch eines dazu sagen:
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzesvorhabens
wurden solide berechnet. Ihre Befürchtung, es könne zu
deutlichen Mehrbelastungen der Länder kommen,
nehmen wir aber sehr ernst. Daher möchte ich Ihnen im
Namen der Bundesregierung in einer Protokollerklärung
zu dem Gesetz nochmals zusichern – ich zitiere die
gesamte Protokollerklärung im Wortlaut –:
Die Bundesregierung überprüft im Benehmen
mit den Ländern in 2024 die tatsächliche
Entwicklung der jährlichen Mindereinnahmen in
2020 bis 2023 aufgrund der Zurückdrängung des
Unterhaltsrückgriffs auf unterhaltspflichtige
Eltern und Kinder in der Sozialhilfe, im Sozialen
Entschädigungsrecht und in der reformierten
Eingliederungshilfe des SGB IX durch das
Angehörigen-Entlastungsgesetz. Der Bund ist
zudem bereit, eine Zwischenevaluation für die
Jahre 2020 und 2021 im Jahr 2022
vorzunehmen.
Nach Vorliegen von Ergebnissen dieser
Evaluation wird der Bund das Gespräch mit den
Ländern suchen und erörtern, wie im Falle von
zusätzlichen Mindereinnahmen der Länder und
Kommunen diese angemessen unterstützt
werden.
Ich hoffe, mit dieser Erklärung mögliche
Unsicherheiten ausräumen und Ihre Unterstützung gewinnen zu
können. Auf die Unterstützung der Länder sind wir auch
für die dann notwendige Datenerhebung und
Datenauswertung angewiesen.
Deshalb noch mal meine herzliche Bitte: Lassen Sie
uns dieses Vorhaben gemeinsam angehen! Ich bitte noch
mal herzlich um Zustimmung. – Vielen Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Frau Kollegin Griese!
Je eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben haben
Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) und
– bereits vorgetragen – Frau Parlamentarische
Staatssekretärin Griese (Bundesministerium für Arbeit und
Soziales).
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Der Finanzausschuss empfiehlt in Ziffer 1, den
Vermittlungsausschuss anzurufen. Wer dem folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eine
Minderheit.
Dann frage ich, wer dem Gesetz entsprechend Ziffer 2
zustimmen möchte. – Das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Es bleibt noch über die in Ziffer 3 empfohlene
Entschließung abzustimmen. Wer ist dafür? – Das ist die
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2
der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck
10/20192 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf.
Es sind dies die Tagesordnungspunkte:
3, 8 bis 10, 12, 13, 15, 16, 18 bis 20, 22, 23, 25
bis 28, 30, 41, 47, 49 bis 55, 57 bis 60, 63, 64
und 67.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die
Mehrheit.
1 Anlagen 3 und 4
2 Anlage 5
Es ist so beschlossen.
Zu Tagesordnungspunkt 30 sind die Länder Berlin
und Sachsen und zu Tagesordnungspunkt 41 ist das
Land Schleswig-Holstein der Vorlage beigetreten.
Je eine Erklärung zu Protokoll3 haben abgegeben: zu
Punkt 8 Herr Minister Dr. Buchholz (Schleswig-
Holstein), zu Punkt 12 Herr Minister Professor
Dr. Hoff (Thüringen) und zu Punkt 23 Frau Ministerin
Drese (Mecklenburg-Vorpommern).
Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 4 auf:
TOP 4
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der
Elektromobilität und zur Änderung weiterer
steuerlicher Vorschriften (Drucksache 552/19)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Die Ausschüsse empfehlen, dem Gesetz zuzustimmen.
Darüber hinaus empfehlen die Ausschüsse, eine
Entschließung zu fassen.
Ich frage zunächst, wer dem Gesetz gemäß Ziffer 1 der
Ausschussempfehlungen zustimmen möchte. – Das ist
die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Die Ausschüsse empfehlen darüber hinaus, eine
Entschließung zu fassen. Zur Einzelabstimmung rufe ich
auf:
Ziffer 5! – Das ist eine Minderheit.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ausschussempfehlungen! – Das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:
TOP 5
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung
und Entwicklung (Drucksache 553/19)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Die Ausschüsse empfehlen, dem Gesetz zuzustimmen.
Außerdem liegt ein Landesantrag für eine Entschließung
vor.
Ich frage zunächst, wer dem Gesetz zustimmen
möchte. – Das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Jetzt ist noch über den Entschließungsantrag eines
Landes abzustimmen.
3 Anlagen 6 bis 8
Auf Wunsch eines Landes stimmen wir über den
Landesantrag ohne den letzten Satz von Ziffer 5 ab. –
Das ist eine Minderheit.
Eine Abstimmung über den Rest der Ziffer 5 entfällt.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung n i c h t
gefasst.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:
TOP 6
Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags
1995 (Drucksache 597/19)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Eine Ausschussempfehlung oder ein Landesantrag auf
Anrufung des Vermittlungsausschusses liegt nicht vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:
TOP 7
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur
Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (Drucksache
598/19)
Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung
zu Protokoll1 hat Frau Senatorin Kalayci (Berlin)
abgegeben.
Wir kommen zur Abstimmung. Es liegen Ihnen hierzu
die Ausschussempfehlungen vor.
Da empfohlen wird, den Vermittlungsausschuss aus
mehreren Gründen anzurufen, haben wir zunächst
darüber zu befinden, ob allgemein ein
Vermittlungsverfahren gewünscht wird. Wer dafür ist, den bitte ich um das
Handzeichen. – Das ist eine Minderheit.
Eine Abstimmung über Ziffern 1 und 2 entfällt damit.
Der Vermittlungsausschuss ist n i c h t angerufen.
Wir haben nun über die Zustimmung zum Gesetz
abzustimmen. Wer stimmt dem Gesetz gemäß Ziffer 3
der Ausschussempfehlungen zu? – Das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir haben noch über eine Entschließung in den
Ziffern 4 bis 14 abzustimmen. Zur Einzelabstimmung
rufe ich auf:
Ziffer 9! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
1 Anlage 9
Ziffer 13! – Mehrheit.
Ziffer 14! – Mehrheit.
Bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten
Ziffern der Entschließung! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:
TOP 11
Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen
(MDK-Reformgesetz) (Drucksache 556/19)
Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung
zu Protokoll2 hat Herr Staatsminister Dr. Wissing
(Rheinland-Pfalz) abgegeben.
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir haben noch über die empfohlene Entschließung
abzustimmen. Bitte Ihr Handzeichen für:
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 4.
Der Bundesrat hat eine Entschließung gefasst.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:
TOP 14
Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der
beruflichen Bildung (Drucksache 559/19, zu
Drucksache 559/19)
Es liegt eine Wortmeldung von Frau Bundesministerin
Karliczek (Bundesministerium für Bildung und
Forschung) vor.
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und
Forschung: Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Deutschlands wirtschaftlicher Erfolg wird ganz
maßgeblich geprägt von unseren gut ausgebildeten Handwerkern.
Auch die Qualität unserer Leistungen und Produkte
basiert ganz wesentlich auf der hohen Qualität unserer
Ausbildungswege in Deutschland.
Die deutschen Hochschulen genießen zu Recht einen
exzellenten Ruf. Gleichzeitig lebt die Marke „Made in
Germany“ von den Absolventinnen und Absolventen
unserer dualen Ausbildung. Nur wenn wir beide Wege
2 Anlage 10
attraktiv halten, werden wir allen jungen Menschen in
unserem Land gerecht. Denn jeder junge Mensch hat das
Recht, seinen Start ins Berufsleben so zu wählen, wie es
ihm passt, wie es seiner Leidenschaft und seinem Talent
entspricht.
Viel zu lange haben wir in den letzten Jahren nur einen
Weg im Fokus gehabt. Jetzt richten wir den Blick wieder
auf die, die dank einer tollen Ausbildung zum Beispiel
komplexe Heizungssysteme montieren und reparieren
können, die Tag für Tag dafür sorgen, dass unser Alltag
funktioniert.
( V o r s i t z : Amtierender Präsident
Winfried Hermann)
Meine Damen und Herren, es muss deswegen doch für
uns selbstverständlich sein, dass wir jedem Berufsweg
die gleiche Aufmerksamkeit und die gleichen
Perspektiven bieten. Wir stehen dafür, dass wir gleicher Leistung
gleiche Wertschätzung, gleichen Respekt und dann auch
gleiche Sichtbarkeit entgegenbringen. Deshalb haben
CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, eine
Mindestausbildungsvergütung und international sichtbare
Weiterbildungsstufen auf den Weg zu bringen.
Jedes Berufsleben beginnt mit einer wichtigen
Entscheidung. Welchen Ausbildungsweg man wählt,
hängt auch von dessen Wertschätzung in der Gesellschaft
ab. Deshalb müssen wir jetzt dafür sorgen, dass sich diese
Wertschätzung auch in unseren Entscheidungen
widerspiegelt. Jeder, der noch Zweifel an der Richtigkeit der
heutigen Novelle hat, hat auch Zweifel, dass eine
Meisterausbildung wirklich dem Bachelor gleichwertig
ist.
Ich persönlich jedenfalls habe daran keinen Zweifel.
Unsere duale Ausbildung ist weltweit hoch anerkannt.
Viele Länder dieser Welt sind fasziniert, wie wir
praktische und theoretische Elemente zu einer hochwertigen
Ausbildung verbinden und wie wir dann Weiterbildungen
darauf aufbauen.
Doch ein Manko bleibt: Unsere berufliche Bildung ist
zwar hoch anerkannt, aber ansonsten in den
Abschlussbezeichnungen unbekannt. Denn es gibt eben nicht nur
den Meister, sondern circa 200 weitere Bezeichnungen.
Kaum jemand kennt sie alle. Das ist auch gar nicht
schlimm; aber es zeigt die Notwendigkeit, dieser Vielfalt
eine Sichtbarkeit, Erkennbarkeit zu geben. Wir brauchen
mittlerweile einen Bewusstseinswandel. Wir müssen
klare und unmittelbar wirksame Zeichen setzen. Diese
müssen auch im Alltag der Bürger ankommen. Genau das
wollen wir mit dieser Novelle.
Der Bologna-Prozess hat die „Bachelor“- und
„Master“-Abschlüsse international etabliert. Das ist unser
Referenzsystem. Es ist ein Referenzsystem, das auch mit
unserem Deutschen Qualifikationsrahmen kompatibel ist.
Auch dort stehen der akademische Bachelor und der
berufliche Meister auf einer Stufe.
Bundesregierung und Bundestag haben die Einwände
der Länder sorgfältig geprüft und so weit wie möglich
angenommen. Dabei hat der Bundestag das
Nebeneinander herkömmlicher und neuer Bezeichnungen weiter
erleichtert. Die Unterscheidung zu den akademischen
Abschlüssen wurde damit noch einmal erhöht.
Es bleibt eine klare Botschaft: In Deutschland kann ich
eine berufliche Ausbildung machen oder ein Studium
aufnehmen. Beide Wege bieten Karrierechancen. Beide
Wege bieten die Chance auf ein finanziell
auskömmliches Berufsleben. Beide Wege genießen die
Wertschätzung der politischen Akteure.
Außerdem ist diese Novelle ein berechtigtes Anliegen
der Wirtschaft. Nicht umsonst haben wir in enger
Abstimmung mit Arbeitgebern und
Arbeitnehmervertretern diese Novelle auf den Weg gebracht. 60.000 freie
Ausbildungsplätze – liebe Kolleginnen und Kollegen aus
den Ländern –, da können und dürfen wir nicht mehr
untätig bleiben. In diesen freien Ausbildungsplätzen
liegen viele ungenutzte Chancen für die jungen
Menschen in unserem Land.
Meine Damen und Herren, mit Ihrer Zustimmung zur
Gesetzesnovelle unterstützen Sie aus meiner Sicht ein
ausgewogenes Paket, das auch zwischen den
Sozialpartnern austariert ist.
Die Mindestausbildungsvergütung war gerade
unserem Koalitionspartner ein wichtiges Anliegen. Mit
ihr erkennen wir die wertvolle Leistung von
Auszubildenden in den Betrieben an, ohne die Belange der
mittelständischen Wirtschaft aus dem Blick zu verlieren. Denn
wo die Sozialpartner die Verantwortung für die
Ausbildungsvergütung übernehmen, greift immer noch der
Tarifvorrang. Einen „ausgewogenen Kompromiss“ nenne
ich das. Ich glaube, das ist wichtig in einer Zeit, wo
Kompromisse häufig so schwierig zu sein scheinen.
Meine Damen und Herren, es geht um die Zukunft der
beruflichen Bildung in Deutschland. Es geht um den
Mechatroniker, die Tischlerin, den Heizungsbauer und
viele andere mehr. Es geht in dieser Novelle genau um
die Menschen, von denen wir Tag für Tag erwarten, dass
sie dieses Land am Laufen halten.
Es geht um die Zukunft unserer Wirtschaft. Wollen
wir ein modernes, innovatives Deutschland, das seine
Stärken auch in Zukunft noch ausspielen kann? Wollen
wir weiterhin für unsere Handwerker und unsere
Akademiker stehen? Wenn wir es ernst meinen mit der
Wertschätzung unseres Handwerks, dann geben wir ihren
Qualifikationen heute die Sichtbarkeit, die sie verdienen!
Ich würde mich freuen, wenn Sie zustimmen. – Vielen
Dank.
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Je
eine Erklärung zu Protokoll1 geben ab: Frau Senatorin
Kalayci (Berlin), Herr Staatsminister Schenk
(Sachsen), Herr Minister Professor Dr. Willingmann
(Sachsen-Anhalt) und Frau Ministerin Dr. Sütterlin-Waack
(Schleswig-Holstein).
Wir kommen zur Abstimmung. Wer möchte, dass der
Vermittlungsausschuss entsprechend Ziffer 1 anzurufen
ist, der muss jetzt die Hand heben. – Das ist erkennbar
nicht die Mehrheit.
Dann kommen wir zur Beschlussfassung des Gesetzes.
Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das
Handzeichen zu Ziffer 2. – Das ist erkennbar die
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Nun zur Abstimmung über die empfohlenen
Entschließungen:
Ziffer 3! – Auch das ist erkennbar die Mehrheit. Damit
ist Ziffer 3 so beschlossen.
Wir kommen zu Ziffer 4. Auf Wunsch wird
Buchstabe b getrennt abgestimmt. Bitte Handzeichen für
Buchstabe b! – Auch das ist die Mehrheit.
Nun Ihr Handzeichen für den Rest der Ziffer 4! –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Tagesordnungspunkt 14 ist erledigt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 17:
TOP 17
Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens
(Drucksache 602/19)
Wortmeldungen liegen nicht vor. – Herr
Staatsminister Dr. Wissing (Rheinland-Pfalz) gibt eine Erklärung
zu Protokoll2 ab.
Anträge und Empfehlungen auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses liegen nicht vor.
Daher stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem
Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 24:
TOP 24
Gesetz zur Änderung des
Erdölbevorratungsgesetzes (Drucksache 563/19)
1 Anlagen 11 bis 14
2 Anlage 15
Es gibt eine Wortmeldung: Herr Parlamentarischer
Staatssekretär Hirte (Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie), bitte, Sie haben das Wort.
Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Auch wenn in der
Wahrnehmung der Bevölkerung die Attraktivität von Öl
nachgelassen hat, so ist seine wirtschaftliche Bedeutung
ungebrochen. Eine Vielzahl unterschiedlicher Kunststoffe
in der Industrie und der Konsumgüterproduktion hat
ebenso ihren Ursprung im Mineralöl wie Benzin, Diesel,
Kerosin oder Heizöl.
Die Abhängigkeit von Mineralöl wurde den
Industrieländern einschneidend bewusst, als infolge des Jom-
Kippur-Krieges 1973 die weltweite Mineralölversorgung
unterbrochen wurde. Eine solche Situation sollte sich
niemals wiederholen. Eine systematische, international
eingebettete Erdölbevorratung sollte das verhindern. Die
Internationale Energieagentur wurde gegründet und die
Mitgliedstaaten verpflichtet, eine Verfügbarkeit von 90
Tagen an Nettoimporten von Erdöl und Erdölprodukten
vorzuhalten. Das Erdölbevorratungsgesetz wurde die
gesetzliche Grundlage dafür in Deutschland.
Dem eigens gegründeten Erdölbevorratungsverband
wurde die Aufgabe übertragen, für die Unternehmen die
Verfügbarkeit von Erdöl und Erdölprodukten zur
Aufrechterhaltung der Produktivität der deutschen
Wirtschaft bei Versorgungsausfällen mit Erdöl
sicherzustellen. Das System wird seitdem ausschließlich durch die
Mineralölindustrie und den Mineralölhandel finanziert.
Neben der allgemeinen Vorratspflicht sieht das
Erdölbevorratungsgesetz in § 12 Absatz 1 in ganz besonderen
Ausnahmesituationen, nämlich in denen lebenswichtige
Güter oder Leistungen im öffentlichen Interesse nicht
mehr hergestellt beziehungsweise erbracht werden
können, vor, dass der Erdölbevorratungsverband verpflichtet
werden kann, aus seinen Beständen Mengen für
bestimmte Abnehmer – ich zitiere das Gesetz – zu beliefern.
Richtiger- und vernünftigerweise müsste es aber anstelle von
„zu beliefern“ im Gesetz heißen: „bereitzustellen“. Dies
hätte eigentlich längst angepasst werden müssen.
An der redaktionellen Bereinigung des
Erdölbevorratungsgesetzes entfacht sich nunmehr aber eine zentrale
Diskussion um logistische Auslieferungsstrukturen
zwischen dem Mineralöltanklager und den „bestimmten
Abnehmern“. Die für die Krisenabwehr zuständigen
Einrichtungen und Innenressorts unseres Landes
befürchten, die Versorgungssicherheit mit – in der Regel –
Treibstoff sei gefährdet, weil der Bund eine –
angebliche – Auslieferungsverpflichtung des
Erdölbevorratungsverbandes durch diese Gesetzesänderung beseitigen
wolle.
Diese Befürchtung kann ich zwar dem Grunde nach
verstehen. Nicht verstehen kann ich allerdings die
aktuelle Diskussion um die Auslieferungslogistik. Die
grundsätzliche Aufgabenverteilung zwischen Bund und
Ländern ist in den Artikeln 30 und 70 unseres
Grundgesetzes geregelt. Sie besagen, dass die Erfüllung der
staatlichen Aufgaben grundsätzlich Sache der Länder ist,
sofern das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder
zulässt.
Es besteht hier keine Zuweisung der Aufgabe an den
Bund. Somit besteht keine Verpflichtung des Bundes, den
Erdölbevorratungsverband selbst mit der Auslieferung
der Krisenmengen zu verpflichten.
Wie sähe denn überhaupt die aktuelle Praxis im Falle
einer solchen Bereitstellung aus? Die Betreiber
„bestimmter Einrichtungen“ können aus den
auslieferungsfähigen Tanklagern des Vereinbarungspartners
Mineralöle aus den Beständen des EBV erhalten. Die
Abholung und Auslieferung der entsprechenden Produkte
an den Empfänger werden von Mineralölspeditionen
durchgeführt, die von den sogenannten bestimmten
Einrichtungen oder durch von den Ländern zu benennende
Stellen beauftragt werden. Ein Verzeichnis der für sie
erreichbaren auslieferungsfähigen Tanklager liegt den
Ländern vor.
Meine Damen und Herren, eingangs erwähnte ich
schon die Bedeutung des Erdöls für unsere und alle
anderen Volkswirtschaften. Das eigentliche und damit
zentrale Anliegen der Novelle des Erdölbevorratungsgesetzes
ist es, die neuen, von der EU-Kommission vorgesehenen
Bevorratungsmethoden in nationales Recht umzusetzen.
Daher sollten wir alles dafür tun, unseren internationalen
Verpflichtungen nachzukommen, und sicherstellen, dass
grundsätzlich Erdöl und Erdölprodukte für 90 Tage
verfügbar sind.
Gerne sind wir als BMWi bereit, mit den Innenressorts
des Bundes und der Länder in einen Dialog einzutreten,
wie eventuelle Lücken bei der Treibstoffversorgung in
Krisensituationen schnellstmöglich geschlossen werden
können. Daher geben wir eine Protokollerklärung ab, in
der die Bundesregierung zusichert, unverzüglich eine
diesbezügliche Arbeitsgruppe mit den Ländern
einzurichten.
Ich bitte Sie vor diesem Hintergrund, auf die
Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verzichten. –
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. – Wie
bereits angesprochen, hat Herr Parlamentarischer
Staatssekretär Hirte (Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie) eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben.
1 Anlage 16
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen vor.
In Ziffer 1 wird die Anrufung des
Vermittlungsausschusses empfohlen. Ich frage daher, wer Ziffer 1
zustimmen möchte, und bitte um Ihr Handzeichen. – Das
ist erkennbar eine Minderheit.
Damit ruft der Bundesrat den Vermittlungsausschuss
n i c h t an.
Minister Dr. Holthoff-Pförtner (Nordrhein-
Westfalen) gibt eine Erklärung zu Protokoll2 ab.
Damit ist auch Tagesordnungspunkt 24 erledigt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 29:
TOP 29
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen
Schutzes von im politischen Leben des Volkes
stehenden Personen – Antrag des Landes
Rheinland-Pfalz – (Drucksache 418/19)
Die Länder Bremen und Mecklenburg-
Vorpommern sind dem Antrag beigetreten.
Es gibt keine Wortmeldungen. – Je eine Erklärung zu
Protokoll3 abgegeben haben Minister Hermann
(Baden-Württemberg), Frau Senatorin Kalayci (Berlin),
Herr Senator Kerstan (Hamburg) und Herr
Staatsminister Dr. Wissing (Rheinland-Pfalz).
Wir kommen zur Abstimmung. Aus den
Ausschussempfehlungen rufe ich auf:
Ziffer 1! Wer stimmt zu? – Das ist die Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 2.
Nun bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 3! – Mehrheit.
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dafür
ist, den Gesetzentwurf in der soeben festgelegten
Fassung beim Deutschen Bundestag einzubringen, den
bitte ich um das Handzeichen. – Das ist erkennbar die
Mehrheit, wenn nicht gar einstimmig.
Damit ist so beschlossen.
Wie vereinbart, wird Herr Staatsminister Mertin
(Rheinland-Pfalz) zum Beauftragten bestellt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 31 a):
TOP 31a)
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung
von Mietwucher – Antrag des Freistaates Bayern –
(Drucksache 527/19)
2 Anlage 17
3 Anlagen 18 bis 21
TOP 31b)
Dem Antrag sind die Länder Berlin, Brandenburg,
Hamburg und Nordrhein-Westfalen beigetreten.
Es liegen Wortmeldungen vor. Herr Staatsminister
Eisenreich (Bayern), bitte schön.
Georg Eisenreich (Bayern): Herr Präsident!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Wohnungsmangel
und der Mietpreisanstieg insbesondere in den
Ballungsräumen gehören zu den großen Herausforderungen
unserer Zeit. Familien, Menschen mit „normalem“
Einkommen und Senioren müssen sich auch künftig noch das
Wohnen in Ballungsräumen leisten können.
Einfache Lösungen gibt es hier nicht. Wir brauchen
ein Bündel an Maßnahmen von Bund, Ländern und
Kommunen in den verschiedensten Bereichen.
Das Mietrecht kann nicht die alleinige Lösung sein.
Wir brauchen mehr und vor allem mehr preiswerten
Wohnraum. Aber auch Änderungen im Mietrecht können
einen Beitrag dazu leisten, die Situation auf dem
Wohnungsmarkt zu entschärfen. Unsere Ziele sind dabei,
den starken Anstieg der Mieten in Ballungsräumen zu
bremsen und für einen fairen Interessenausgleich
zwischen Vermietern und Mietern zu sorgen. Gleichzeitig
müssen sich Investitionen in den Wohnungsbau weiter
lohnen; denn wir brauchen den Bau neuer Wohnungen.
Vorweg möchte ich nochmals betonen: Manche
übersehen in der aktuellen Diskussion, dass die große
Mehrheit der Vermieter verantwortungsvoll handelt.
Stimmungsmache gegen die Eigentümer und die
Vermieter ist also absolut ungerechtfertigt. Aber genauso, wie es
unter den Mietern schwarze Schafe gibt, gibt es unter den
Vermietern schwarze Schafe, die unangemessen hohe
Mieten über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen.
Daher brauchen wir bei deutlich überhöhten Mieten – die
um mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen
Vergleichsmiete liegen – eine spürbare und effektive
Ahndung.
Bayern hat dazu einen Antrag eingebracht. Wir wollen
die bestehende Regelung im Wirtschaftsstrafgesetz
praxistauglich ausgestalten. Zukünftig soll es nicht mehr
auf das – schwer zu beweisende – Kriterium der
„Ausnutzung“ eines geringen Angebots an vergleichbaren
Räumen ankommen. Sondern alleine maßgeblich soll
sein, ob objektiv ein geringes Angebot an vergleichbarem
Wohnraum vorliegt. Dadurch haben wir den Vorteil, dass
sich die Beweisprobleme entschärften und das Gesetz
deutlich effektiver würde.
Die Idee kommt nicht von uns; das will ich klar sagen.
Hamburg und Nordrhein-Westfalen haben schon vor
einigen Jahren und Berlin 2017 diesen Vorschlag
gemacht. Wir starten jetzt einen neuen Anlauf. Ich freue
mich daher sehr, dass Hamburg, NRW und Berlin dem
Antrag beigetreten sind. Ich sehe das als unseren
gemeinsamen Antrag.
Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass der
Bußgeldrahmen von 50.000 Euro zu niedrig ist. Er sollte auf
100.000 Euro erhöht werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser
Gesetzentwurf kann aus unserer Sicht einen wichtigen
Beitrag zu einem fairen Interessenausgleich zwischen
Mietern und Vermietern leisten. Ich freue mich über Ihre
Zustimmung.
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank!
Das Wort hat Frau Ministerin Sütterlin-Waack
(Schleswig-Holstein).
Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-Holstein):
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Schleswig-Holstein unterstützt ausdrücklich das Ziel,
Mieterinnen und Mieter vor einem weiteren
Mietenanstieg zu schützen und das Wohnen bezahlbar zu halten
beziehungsweise zu machen.
Schleswig-Holstein hat sich entschlossen, die
Mietpreisbremse abzuschaffen, weil sie sich im Kampf gegen
überhöhte Mieten als nahezu wirkungslos erwiesen hat.
Die Gesetzesinitiative aus Bayern zur Änderung des
§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz kann aus unserer Sicht aber
nicht unterstützt werden. Der Gesetzgeber sollte dort tätig
werden, wo die von ihm erlassenen Gesetze Wirkung
zeigen.
Bei der Begrenzung der Mietpreissteigerung geht es
um den Mietvertrag – eben zwischen Vermieter und
Mieter. Hier ist ein Teil der Probleme zu erkennen, und
genau hier setzt die von Schleswig-Holstein
vorgeschlagene Initiative zur Änderung des Bürgerlichen
Gesetzbuchs an. Wir haben vorgeschlagen, das BGB, angelehnt
an § 5 Wirtschaftsstrafgesetz, zu modifizieren. Damit
können sich diejenigen gegen Mietpreisüberhöhungen
wehren, die unmittelbar betroffen sind, nämlich die
Mieterinnen und Mieter. Wenn die Mieten 20 Prozent
oberhalb des Mietspiegels liegen, wird der Mietvertrag
teilweise nichtig. Die überzahlten Mieten können nach
den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung
zurückgefordert werden.
Eine Beteiligung der Ordnungsbehörde als „objektive
Hüterin des Mietmarktes“ ist für die Mieterinnen und
Mieter nicht vordringlich. Dies gilt umso mehr, als § 5
des Wirtschaftsstrafgesetzes auch in der Vergangenheit
keine vorrangige Bedeutung hatte und dies meines
Erachtens zukünftig nicht wahrscheinlicher wird.
Schleswig-Holstein präferiert die Änderung des
Bürgerlichen Gesetzbuches und wird sich daher zu dem
bayerischen Antrag enthalten. – Danke.
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Je
eine Erklärung zu Protokoll1 geben Senator Kerstan
(Hamburg) und Frau Ministerin Dr. Sütterlin-Waack
(Schleswig-Holstein) ab.
Wir kommen zur Abstimmung. Die beteiligten
Ausschüsse empfehlen, den Gesetzentwurf beim Deutschen
Bundestag einzubringen. Wer zustimmen möchte, den
bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.
Damit ist so beschlossen.
Wie vereinbart, wird Herr Staatsminister Eisenreich
(Bayern) zum Beauftragten bestellt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 32:
TOP 32
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie
(EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der
Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den
Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im
Gesellschaftsrecht – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 611/19)
Wortmeldungen liegen nicht vor, Erklärungen zu
Protokoll auch nicht.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – sowie dem Ausschuss für Innere
Angelegenheiten und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend –
zu.
Sie sind damit einverstanden.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 34:
TOP 34
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 13b
Baugesetzbuch (Baugesetzbuchänderungsgesetz –
BauGBÄG) – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1
und § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 612/19)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Nordrhein-Westfalen hat seinen Antrag auf eine
sofortige Sachentscheidung zurückgezogen.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem
Wohnungsbauausschuss – federführend – sowie dem
1 Anlagen 22 und 23
Innenausschuss, dem Umweltausschuss und dem
Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu.
Sie sind damit einverstanden.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 35:
TOP 35
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 246
Baugesetzbuch (Baugesetzbuchänderungsgesetz –
BauGBÄG) – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1
und § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 616/19)
Es liegt eine Wortmeldung vor: Herr Minister
Dr. Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen).
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-
Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte
Kolleginnen und Kollegen! Das Land Nordrhein-Westfalen
tritt dafür ein, dass Unterkünfte für Flüchtlinge und
Asylbewerber weiterhin schnell und unbürokratisch
geschaffen werden können. Deshalb haben wir den
Gesetzentwurf zur Änderung des § 246 Baugesetzbuch in den
Bundesrat eingebracht, den wir heute hier beraten.
Unser Ziel ist es, die Geltungsdauer der
Sonderregelungen zur Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge
und Asylbewerber um drei Jahre zu verlängern. In den
Jahren 2014 und 2015 hat der Bundesgesetzgeber diese
Sonderregelungen geschaffen, die sich in § 246 finden.
Bei der gegenwärtigen Rechtslage würden diese
Regelungen zum 31. Dezember 2019 auslaufen. Hier
liegt der Grund für unsere Bitte um eine sofortige
Sachentscheidung. Wir möchten sicherstellen, dass eine
Verlängerung noch vor Ablauf der jetzigen Regelung, also
vor dem Jahreswechsel, beschlossen werden kann.
Für unsere Kommunen ist das Thema weiterhin
aktuell. Im Jahre 2018 wurden 164.000 Asylsuchende in
Deutschland registriert, die Zahl der Asylanträge belief
sich auf 185.000. Die Bereitstellung von Unterkünften für
Menschen, die aus Kriegs- und Krisengebieten stammen
und in Deutschland Zuflucht suchen, stellt Kommunen
vor größte Herausforderungen. Das gilt besonders in
Ballungsgebieten, die ohnehin angespannte
Wohnungsmärkte haben.
Mit der befristeten Fortgeltung der
planungsrechtlichen Erleichterungen für Unterkünfte für Flüchtlinge und
Asylsuchende helfen wir unseren Kommunen bei der
Bewältigung einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe.
Daher bitte ich Sie um Unterstützung dieser
nordrheinwestfälischen Initiative. – Ich danke Ihnen.
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, auch
keine Erklärungen zu Protokoll.
Ausschussberatungen haben zu der Vorlage nicht
stattgefunden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die
sofortige Sachentscheidung beantragt. Wer dafür ist, der
gebe das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.
Wir kommen zur Sachentscheidung: Wer ist dafür, den
Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen?
– Auch das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat beschlossen, den
Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Wir sind übereingekommen, Frau Ministerin
Scharrenbach (Nordrhein-Westfalen) zur Beauftragten
zu bestellen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 61:
TOP 61
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern
und Jugendlichen in stationären Einrichtungen
der Kinder- und Jugendhilfe – Änderung des
Sozialgesetzbuches (SGB) – Achtes Buch (VIII) –
Kinder- und Jugendhilfe – Antrag der Länder Nordrhein-
Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 621/19)
Wortmeldungen liegen vor: Herr Minister Holthoff-
Pförtner (Nordrhein-Westfalen).
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-
Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte
Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund von Fällen
entwürdigender, pädagogisch fragwürdiger
Behandlungen von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der
Jugendhilfe steht für die Landesregierung Nordrhein-
Westfalen fest: Wir haben eine Verantwortung für die
Kinder und Jugendlichen in stationären Einrichtungen.
Vor dieser Verantwortung fragen wir uns, ob die Kinder
vor Gefahren für ihr Wohl ausreichend geschützt sind.
Wir sind verpflichtet, eine Heimaufsicht mit
angemessenen Überprüfungs- und Handlungsmöglichkeiten zu
etablieren. Dieses Ziel verfolgen wir mit der
vorliegenden Bundesratsinitiative, die wir gemeinsam mit
Niedersachsen und Schleswig-Holstein einbringen.
Die notwendige Qualifizierung der Heimaufsicht
erfordert eine Anpassung der Regelungen zum
Betriebserlaubnisverfahren und zur Aufsicht über Einrichtungen.
So müssen örtliche Überprüfungen auch unangemeldet
erfolgen können.
Die Vorschriften zu Auslandsmaßnahmen müssen neu
geregelt und konkretisiert werden. Diese intensive Form
der stationären Erziehungshilfe ist bisher nur durch
wenige Regularien gesetzlich flankiert.
Gegenüber der Durchführung von
Jugendhilfemaßnahmen im Ausland bleiben wir äußerst skeptisch. In
wenigen, aus unserer Sicht äußerst eng zu definierenden
Einzelfällen kann sie sinnvoll sein, zum Beispiel wenn
sich Jugendliche nach Straftaten aus einem
kriminalitätsgefährdeten sozialen Umfeld lösen wollen.
Wir erachten es als fragwürdig, dass Maßnahmen im
Ausland zulässig sind, ohne dass gesetzliche
Rahmenvorschriften bestehen.
Träger, die Auslandsmaßnahmen anbieten, müssen
den gleichen Standards unterliegen wie inländische
Einrichtungen.
Die Träger von Auslandsmaßnahmen sollten über eine
Betriebserlaubnis im Inland verfügen müssen.
Träger von Auslandsmaßnahmen müssen künftig mit
den Behörden des Aufenthaltslandes sowie den deutschen
Vertretungen im Ausland zusammenarbeiten und auch
die Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates einhalten.
Die Absicht zu dieser Reform ist 2015 öffentlich
angekündigt worden.
Es besteht Konsens zwischen Bund und Ländern, dass
die Vorgaben zur Heimaufsicht und zu
Auslandsmaßnahmen im Sinne eines gelingenden Kinderschutzes
weiterentwickelt werden müssen.
Die von der Jugend- und Familienministerkonferenz
2015 beschlossenen Änderungen sind 2017 in das
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz der damaligen
Bundesregierung eingeflossen. Der nun vorgelegte
Gesetzentwurf greift inhaltlich unverändert diese Regelungen
bezüglich der Heimaufsicht auf.
Jede weitere Verzögerung führt dazu, dass Kinder und
Jugendliche in stationären Einrichtungen weiterhin nicht
den Schutz haben, den sie aus fachlicher Sicht benötigen.
Es besteht Handlungsbedarf jetzt. Lassen wir es nicht
dazu kommen, dass wir uns eines Tages die Frage stellen
müssen, ob wir ausreichend tätig geworden sind, um
Fällen von Kindesmissbrauch oder Gewalt gegen Kinder
in Einrichtungen vorzubeugen! – Ich danke Ihnen für Ihre
Aufmerksamkeit.
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank!
Das Wort hat nun Frau Ministerin Dr. Reimann
(Niedersachsen).
Dr. Carola Reimann (Niedersachsen): Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem
vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Achten
Sozialgesetzbuches wollen wir die Rechte von Kindern
und Jugendlichen in Einrichtungen und in
Auslandsmaßnahmen stärken.
Der Kinder- und Jugendhilfe obliegt insbesondere die
Verantwortung für den Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl. Dies gilt im
besonderen Maße für den Schutz derjenigen, die in
Verantwortung der öffentlichen Jugendhilfe in Einrichtungen oder
in Auslandsmaßnahmen untergebracht sind und dort
aufwachsen. Der Kinder- und Jugendhilfe kommt
insoweit eine Garantenstellung zu.
In den bald 30 Jahren seit Inkrafttreten des SGB VIII
wurden die Regelungen zur Heimerziehung wiederholt
verändert, um sie an gesellschaftliche Entwicklungen
sowie an die besonderen Bedürfnislagen von jungen
Menschen anzupassen. Dennoch hat die Jugend- und
Familienministerkonferenz bereits 2015
Weiterentwicklungsbedarfe in den gesetzlichen Regelungen im Hinblick
auf die Heimaufsicht identifiziert. Diese decken sich zum
Teil mit den Handlungsbedarfen, die im Rahmen der
Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes festgestellt
wurden.
Ziel muss es sein, der Heimaufsicht – vor allem in
Einrichtungen der Erziehungshilfen – starke,
wirkungsvolle Handlungsinstrumente an die Hand zu geben, um
die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu wahren.
Kinder und Jugendliche gerade in Einrichtungen der
Erziehungshilfe haben ein besonderes Schutzbedürfnis.
Schon aufgrund der räumlichen Entfernung vom
Elternhaus sind sie der Wahrnehmung der elterlichen
Erziehungsverantwortung weitgehend entzogen. Gleichzeitig
schafft das Zusammenleben mit anderen Kindern und
Jugendlichen sowie dem Fachpersonal eine besondere
Nähe. Dies birgt Risiken für Machtmissbrauch und die
Entstehung von Abhängigkeitsverhältnissen. Und so
fordern uns sowohl aktuelle Vorfälle in Kinder- und
Jugendhilfeeinrichtungen als auch die Erkenntnisse über
die Heimerziehung der 50er und 60er Jahre dazu auf,
hieraus Lehren zu ziehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die
Regelungen zum Betriebserlaubnisverfahren und zur Aufsicht
über die Einrichtungen sollen stärker am Schutzbedürfnis
der betreuten oder dort lebenden Kinder und
Jugendlichen ausgerichtet werden.
Der Einrichtungsbegriff soll präzisiert, die
Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis
verschärft und insbesondere eine Zuverlässigkeitsprüfung
des Einrichtungsträgers gefordert werden.
Die Kontroll- und Interventionsmöglichkeiten der
Aufsichtsbehörden sollen erweitert werden. So sollen
zukünftig örtliche Prüfungen nach Einschätzung der
Aufsichtsbehörden auch ohne Anlass regelhaft und
unangemeldet erfolgen können.
Die trägerbezogenen Nachweis- und Meldepflichten
sollen konkretisiert und die Betretungs- und
Ermittlungsrechte der Aufsichtsbehörden gestärkt werden.
Ebenso bedürfen die einschlägigen Vorschriften zu
Auslandsmaßnahmen einer Neuregelung und
Konkretisierung.
Diese intensive Form der stationären Erziehungshilfe
ist bisher nur durch wenige Regularien gesetzlich
flankiert; mein Kollege Dr. Holthoff-Pförtner hat darauf
hingewiesen.
Immer wieder haben in der Vergangenheit
Jugendhilfefälle im Ausland deutliche Mängel in der Vorbereitung
und Durchführung von Maßnahmen der Jugendbehörden
aufgezeigt. Wie aktuell dieses Thema ist, zeigen zuletzt
die Misshandlungsvorwürfe in einem Auslandsprojekt in
Rumänien. Insbesondere ein niedersächsischer Träger hat
mit dem dortigen Träger zusammengearbeitet und Kinder
und Jugendliche im Auftrag niedersächsischer
Jugendämter dort untergebracht. Die Vorgänge werden
aufgearbeitet. Sie haben mir gezeigt, dass Handlungsbedarf besteht.
Durch die Neuregelung und Konkretisierung der
Vorschriften zu Auslandsmaßnahmen soll die
erforderliche Qualität des Trägers und der damit verbundenen
Maßnahmen verbessert werden.
Die zusammenfassende Verortung in § 36b
verdeutlicht den Bezug zum Hilfeplanverfahren. Der Hilfeplan
soll unter Beteiligung des Kindes oder Jugendlichen
möglichst am Ort der Leistungserbringung im Ausland
überprüft und fortgeschrieben werden. Dies ermöglicht
bei kindeswohlgefährdenden Ereignissen im Ausland
eine Überprüfung der Trägereignung und gegebenenfalls
einen Entzug der Betriebserlaubnis. Die Eignung des
leistungserbringenden Einrichtungsträgers soll an Ort und
Stelle geprüft werden. So werden präventiv die
Mitwirkungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen im
Ausland und reaktiv der Kinderschutz verbessert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Rahmen
einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurden bereits 2015
Änderungsanträge zur Weiterentwicklung der §§ 45 ff.
SGB VIII und damit zur Stärkung der Heimaufsicht und
der Qualität von Auslandsmaßnahmen entwickelt. Die
Änderungsvorschläge wurden 2016 von der JFMK
angenommen und dem Bund übermittelt. Das zeigt: Für
die hier vorgesehenen und im Konsens erarbeiteten
Maßnahmen für einen besseren Schutz von Kindern und
Jugendlichen in Einrichtungen gibt es kein Erkenntnis-,
sondern ein Handlungsdefizit. Die erforderlichen
Maßnahmen können nicht länger aufgeschoben werden.
Zwar werden auch im Rahmen des derzeitig laufenden
Beteiligungsprozesses zu einer umfassenden
Novellierung des SGB VIII die Vorschläge zur
Weiterentwicklung der Heimaufsicht und zur Konkretisierung der
Regelungen für Auslandsmaßnahmen diskutiert. Allerdings
besteht aus meiner Sicht die Gefahr, dass sich die
geplante „große“ SGB-VIII-Reform zeitlich weiter hinzieht.
Hinzu kommt die Befürchtung, dass von den bereits
abgestimmten konsensualen Änderungen im
Beteiligungsprozess in dem folgenden Gesetzgebungsverfahren
abgewichen wird oder diese als Verhandlungsmasse
dienen.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die
grundsätzliche Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche,
die unter staatlicher Verantwortung in stationären
Einrichtungen beziehungsweise in Maßnahmen im
Ausland zumindest zeitweise aufwachsen, effektiver als
bislang zu schützen, besteht weiterhin fort. Insofern hat die
Frage der gesetzlichen Weiterentwicklung der
Heimaufsicht und der Auslandsmaßnahmen auch eine politische
Dimension. Jugendhilfe und Politik müssen sich an dieser
Stelle fragen, ob sie ausreichend tätig geworden sind, um
Fällen von Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung
gegen Kinder und Jugendliche in Einrichtungen
vorzubeugen.
Ich bitte um Zustimmung zu dem vorliegenden
Gesetzentwurf und freue mich auf die Beratungen in den
Ausschüssen. – Herzlichen Dank.
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es gibt auch
keine Erklärungen zu Protokoll.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem
Ausschuss für Frauen und Jugend zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 62:
TOP 62
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes
zur Kooperation und Information im
Kinderschutz – Antrag der Länder Thüringen,
Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 623/19)
Dem Antrag sind die Länder Bremen, Rheinland-
Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein beigetreten.
Es liegt die Redemeldung von Frau Ministerin Drese
(Mecklenburg-Vorpommern) vor.
Stefanie Drese (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! In dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen
Bundeskinderschutzgesetz wurde die Initiative Frühe
Hilfen für werdende Eltern und Familien mit Kindern
unter drei Lebensjahren erstmals gesetzlich verankert.
Seit 2018 setzt die Bundesstiftung Frühe Hilfen die
Arbeit der Bundesinitiative Frühe Hilfen fort und stellt
sicher, dass die Frühen Hilfen dauerhaft gefördert
werden. Diese Verstetigung ist ein großer Erfolg. Gerade die
ersten Lebensmonate und -jahre sind für die körperliche,
geistige und seelische Entwicklung von Kindern wichtig.
Daher kommt der Arbeit der Stiftung eine besondere
gesellschaftliche Bedeutung zu.
Mit den Fonds- und Stiftungsmitteln der Frühen Hilfen
wurden in den vergangenen Jahren in allen
Bundesländern feste Strukturen aufgebaut und Angebote
geschaffen, so dass Familien frühzeitig erreicht und
niedrigschwellig unterstützt werden konnten. Gleichzeitig
konnte der Zugang zu jenen jungen Familien verbessert
werden, die oftmals nur sehr schwer zu erreichen sind.
Die Frühen Hilfen haben insbesondere erreicht, dass
regionale Netzwerkstrukturen initiiert, entwickelt und
gefördert werden, die interdisziplinär arbeiten und die
eine verbindliche fachübergreifende Arbeit befördert
haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das
Wohlergehen und das gesunde Aufwachsen der Kleinsten in
unserer Gesellschaft, dieses Ziel eint uns alle. Oft steht
die eine Frage im Mittelpunkt: Wie schaffen wir es,
passgenaue Unterstützung so zu entwickeln, dass die
Familien diese auch annehmen?
Wenn wir die Bedarfe von Familien in der heutigen
Gesellschaft effektiv befriedigen wollen, können wir
nicht an Systemgrenzen haltmachen. Eltern zu
unterstützen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Und wir
sind uns sicherlich einig, dass es dabei der engen
Zusammenarbeit aller wichtigen Akteure bedarf. Daher sind
verbindliche Netzwerkstrukturen ein Schwerpunkt der
Bundesstiftung Frühe Hilfen. Deren Ausbau und die
Qualitätsentwicklung bezeichnet die
Verwaltungsvereinbarung zu Recht als prioritär.
Des Weiteren zählt die Vorhaltung niedrigschwelliger
Unterstützungsangebote für Familien zu den
Förderschwerpunkten der Frühen Hilfen. Zu nennen ist hier der
Einsatz von Familienhebammen, Familien-, Gesundheits-
und Kinderkrankenpflegern, Babylotsen, Familienpaten
und Eltern-Kind-Gruppen. All diese Angebote stellen
einen wichtigen Zugang zu Familien und gleichzeitig
einen Türöffner zu anderen Angeboten dar. Durch diese
spezifischen Maßnahmen gelingt es, Risiken rechtzeitig
zu erkennen, gemeinsam Wege aus oft schwierigen
häuslichen Situationen zu finden und so die Entwicklung von
Säuglingen und kleinen Kindern zu fördern und ihren
Schutz sicherzustellen.
In den aktualisierten Landeskonzepten zu den Frühen
Hilfen, die alle Bundesländer in diesem Jahr eingereicht
haben, werden konkrete Akzente der Umsetzung gesetzt.
Diese finden ihren Ausdruck in einem klar formulierten
Entwicklungsinteresse. Diese ambitionierten Ziele
können jedoch nur umgesetzt werden, wenn die
Bundesstiftungsmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.
Die Anzahl der in Deutschland lebenden Kinder im
Alter von null bis drei Jahren hat sich seit 2012
erfreulicherweise um mehr als 200.000 erhöht. Diese Steigerung
führt in allen Bundesländern auch zu einem höheren
Unterstützungsbedarf im Bereich der Frühen Hilfen.
In diesem Jahr hat die Bundesstiftung die Datenlage
für den geltenden Verteilschlüssel für das Jahr 2020
aktualisiert. In der Folge werden sich bei einigen
Bundesländern die Fördermittel um etwa 7 bis 9 Prozent
verringern. Diese Rückgänge gefährden den bisherigen Ausbau
der Frühen Hilfen. Die in der Verwaltungsvereinbarung
formulierte Zielstellung eines „qualitativ gleichwertigen
Ausbaus der Frühen Hilfen im gesamten Bundesgebiet“
kann somit nicht verfolgt werden.
In den Netzwerken der Frühen Hilfen steht die
fallunabhängige Kooperation verschiedenster Professionen
im Vordergrund. Sie muss in jedem Fall vorgehalten
werden und kann nicht im gleichen Verhältnis zur
Bevölkerung angepasst oder reduziert werden.
Die regionalen Netzwerke sowie dezentrale
Unterstützungs- und Beratungsangebote in der Fläche müssen
insbesondere in ländlichen Regionen erhalten bleiben, um
gleichwertige Lebensverhältnisse vorzuhalten.
Aufgrund der staatlichen Mitverantwortung für das
Aufwachsen von kleinen Kindern und vor dem
Hintergrund, dass das präventive Handeln in den vergangenen
Jahren eine zunehmend wichtiger werdende Aufgabe ist,
haben die Länder neben den Finanzmitteln der
Bundesstiftung auch eigene Haushaltsmittel in das
System der Frühen Hilfen gespeist. Weil eine
bedarfsgerechte Anpassung oder Dynamisierung der
Bundesstiftungsmittel Frühe Hilfen nicht vorgesehen ist, wird der
finanzielle Anteil der Länder und Kommunen zur
wirksamen Unterstützung von Familien weiterhin stetig
steigen müssen, während der Anteil des Bundes unverändert
bleibt.
Sehr geehrte Damen und Herren, sollten die
Finanzmittel der Bundesstiftung nicht verstärkt werden, können
bestehende präventive Angebote für junge Familien, aber
auch die wertvollen systemübergreifenden
Netzwerkstrukturen nicht auf dem gleichen Niveau gehalten
werden. Teilweise werden sie sogar wegbrechen. Das
wäre ein fatales politisches Signal gegenüber den jungen
Familien in unseren Bundesländern.
Insbesondere mit den Frühen Hilfen hat sich in der
Gesellschaft und im Gemeinwesen nicht nur eine Kultur
des Hinsehens und Wahrnehmens, sondern auch eine
Kultur der Verantwortung und Hilfe entwickelt, in deren
Fokus kleine Kinder und junge Familien stehen. Dies darf
nicht gefährdet werden. Vor dem Hintergrund des
Solidargedankens und im gemeinsamen Interesse aller
Länder ist eine bedarfsgerechte Anpassung der
Stiftungsmittel im Rahmen der Bundesstiftung Frühe
Hilfen notwendig, um geschaffene Strukturen in den
Frühen Hilfen dauerhaft zu erhalten und gegebenenfalls
sogar auszubauen.
Ich appelliere deshalb an alle Landesregierungen, sich
mit Nachdruck für eine angemessene und dynamisierte
Finanzierung der Strukturen und Angebote der Frühen
Hilfen einzusetzen, und bitte um Unterstützung dieses
Antrags. – Vielen Dank.
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Minister Professor
Dr. Hoff (Thüringen) abgegeben.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem
Ausschuss für Frauen und Jugend – federführend –
sowie dem Ausschuss für Familie und Senioren und
dem Gesundheitsausschuss – mitberatend – zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 36:
TOP 36
Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung
der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
– Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 617/19)
Es liegen keine Wortmeldungen vor, auch keine
Erklärungen zu Protokoll.
Ich weise die Vorlage dem Innenausschuss –
federführend – sowie dem Umweltausschuss und dem
Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 37:
TOP 37
Entschließung des Bundesrates zum vorgesehenen
Bericht der Europäischen Kommission über die
Bewertung und Überprüfung gemäß Artikel 97 der
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz
natürlicher Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur
Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-
Grundverordnung) – Antrag des Freistaates
Bayern – (Drucksache 570/19)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll2 hat Herr Senator Kerstan
(Hamburg) abgegeben.
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die
Entschließung zu fassen. Wer die Entschließung fassen möchte,
den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 38:
TOP 38
Entschließung des Bundesrates – Schutz von
Versicherungsnehmerinnen und
Versicherungsnehmern vor laufender Erhebung hochsensibler
Gesundheitsdaten zu Zwecken der Tarifgestaltung
in der Krankenversicherung – Antrag der Länder
1 Anlage 24
2 Anlage 25
Hessen und Bremen, Hamburg – (Drucksache
539/19)
Dem Antrag sind auch die Länder Bayern, Berlin,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland
beigetreten.
Es gibt keine Wortmeldung. – Eine Erklärung zu
Protokoll1 hat Herr Senator Kerstan (Hamburg)
abgegeben.
Die Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu
fassen. Wer der Entschließung zustimmt, bitte
Handzeichen! – Das ist die Mehrheit.
Damit ist so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 39:
TOP 39
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der
medizinischen Rehabilitation – Antrag des Landes
Baden-Württemberg – (Drucksache 540/19)
Keine Wortmeldung, keine Erklärung zu Protokoll.
Wer stimmt der Entschließung zu? – Das ist die
Mehrheit.
Dann ist die Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Punkt 40:
TOP 40
Entschließung des Bundesrates: Erhalt der
qualitativ hochwertigen flächendeckenden stationären
Krankenhausversorgung – Krankenhäuser
stärken – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz –
(Drucksache 543/19)
Wortmeldungen liegen nicht vor, zu Protokoll ist auch
nichts gegeben worden.
Wir können zur Abstimmung kommen. Die
Ausschussempfehlungen liegen vor.
Bitte Handzeichen für Ziffer 1! – Das ist die Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Herr Staatssekretär Eitel (Saarland) gibt eine
Erklärung zu Protokoll2 ab.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 42:
TOP 42
Entschließung des Bundesrates – Änderung des
Bundesmeldegesetzes – hier: Schaffung einer
gesetzlichen Grundlage zur Eintragung von
Auskunftssperren für Berufsgruppen, die sich
aufgrund ihrer Berufsausübung in einer Gefährdungsla-
1 Anlage 26
2 Anlage 27
ge befinden sowie Privatpersonen, die durch ihr
grundrechtskonformes Verhalten zur Zielscheibe
gewaltbereiter Gruppen geworden sind – Antrag der
Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 613/19)
Wortmeldungen liegen nicht vor, auch keine
Erklärung zu Protokoll.
Ich weise die Vorlage dem Innenausschuss –
federführend – und dem Kulturausschuss – mitberatend – zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 43:
TOP 43
Entwurf eines Gesetzes für einen fairen
Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung
(Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG)
(Drucksache 517/19)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Je eine
Erklärung zu Protokoll3 haben Herr Minister Dr. Holthoff-
Pförtner (Nordrhein-Westfalen) und Herr
Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) abgegeben.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor.
Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich auf:
Ziffer 2! – Mehrheit.
Damit entfallen die Ziffern 3 und 4.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 14! – Minderheit.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Ziffer 18! – Mehrheit.
Ziffer 21! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für den Landesantrag! –
Minderheit.
Ziffer 25! – Mehrheit.
Ziffer 26! – Mehrheit.
Ziffer 27! – Mehrheit.
Ziffer 29! – Mehrheit.
Ziffer 30! – Mehrheit.
Ziffer 33! – Minderheit.
Bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten
Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
3 Anlagen 28 und 29
Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 44:
TOP 44
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der
Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
(Drucksache 518/19)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Frau Ministerin Drese
(Mecklenburg-Vorpommern) abgegeben.
Zur Abstimmung rufe ich aus den
Ausschussempfehlungen auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 45:
TOP 45
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung und
Verbesserung der Regelungen über die zulässige
Miethöhe bei Mietbeginn (Drucksache 519/19)
Es gibt Wortmeldungen. Frau Senatorin Dr.
Stapelfeldt (Hamburg).
Dr. Dorothee Stapelfeldt (Hamburg): Sehr geehrter
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir
kommen zu dem zweiten wichtigen Mietthema der
heutigen Sitzung.
Mit der heutigen Beratung und Beschlussfassung über
den Gesetzentwurf, der die Verlängerung der
Mietpreisbremse sowie die Verbesserung der Regelungen über die
zulässige Miethöhe betrifft, wird ein wichtiges Signal an
die Mieterinnen und Mieter gesendet. Die
Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument, um dem
signifikanten Mietpreisanstieg in Gebieten mit angespannten
Wohnungsmärkten entgegenwirken zu können, und sie
ergänzt den Neubau mit dem Ziel, die Bezahlbarkeit des
Wohnraums in dynamischen Wohnungsmärkten zu
gewährleisten.
Durch die im Rahmen des
Mietrechtsnovellierungsgesetzes eingeführten Regelungen über die zulässige
Miethöhe bei Mietbeginn wurde es den Ländern ermöglicht,
durch Rechtsverordnung für die Dauer von höchstens
fünf Jahren Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten
zu bestimmen, mit der Folge, dass die Miethöhe in diesen
Gebieten zu Beginn des Mietverhältnisses grundsätzlich
auf höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen
Vergleichsmiete begrenzt ist.
1 Anlage 30
Durch das zum 1.1.2019 in Kraft getretene
Mietrechtsanpassungsgesetz wurden die Regelungen zur
Mietpreisbremse inhaltlich verbessert, indem Mieterinnen
und Mietern ein Auskunftsanspruch gegenüber dem
Vermieter eingeräumt und die Rügeverpflichtung zur
Geltendmachung eines Rückzahlungsanspruches bei zu
viel gezahlter Miete erleichtert wurde.
Vor dem Hintergrund, dass viele der
Mietpreisbegrenzungsverordnungen im nächsten und in den folgenden
Jahren auslaufen und nach geltender Rechtslage eine
weitere Verlängerung nicht zulässig ist, bedarf es also
einer gesetzlichen Regelung zur Verlängerung der
Mietpreisbremse.
Wir unterstützen die Verlängerung der
Mietpreisbremse mit Nachdruck. Wir in Hamburg konnten mit dem in
dieser Woche veröffentlichten Mietenspiegel im
Vergleich zum letzten einen verlangsamten Mietpreisanstieg
feststellen. Mit einem Anstieg von 2,6 Prozent innerhalb
von zwei Jahren – zwischen 2017 und 2019 – hat sich der
Anstieg im Vergleich zum Zeitraum 2015 bis 2017 in
Hamburg halbiert. Aber unabhängig davon liegt auch bei
uns die durchschnittliche Nettokaltmiete mit 8,66 Euro
weiterhin auf einem hohen Niveau.
Der gebremste Anstieg beim diesjährigen
Mietenspiegel bestätigt uns in unserem wohnungspolitischen Kurs,
an dem wir weiterhin festhalten werden, um den
Wohnungsmarkt zu entspannen. Wir setzen auch auf die
Steigerung des Wohnungsneubaus. Wir in Hamburg
haben in diesem Jahrzehnt rund 95.000 neue Wohnungen
auf den Weg gebracht. Diese Maßnahmen führen jetzt zu
einer beginnenden Entspannung des Hamburger
Wohnungsmarktes. Aber trotz erster dämpfender
Mietpreiswirkungen bleibt die Situation in großen Städten, in den
Ballungsräumen – natürlich auch in Hamburg –
angespannt. Deswegen ist es erforderlich, flankierend zum
Neubau die Mieterschutzinstrumente umfassend
einzusetzen und die Mietpreisbremse für weitere fünf Jahre zu
verlängern.
Auch eine Änderung der Regelung zur
Rückzahlungspflicht unterstützen wir. Finanzielle Anreize für
Vermieter, sich nicht an die Mietpreisbremse zu halten, müssen
vermieden werden. Nach aktueller Rechtslage sind
Vermieter nur zur Rückzahlung der ab dem Zeitpunkt einer
etwaigen Rüge zu viel gezahlten Miete verpflichtet. Der
Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, diese
Schieflage zu ändern, indem er vorsieht, dass der Mieter
einen Rückzahlungsanspruch auf die seit Vertragsbeginn
zu viel gezahlte Miete hat, sofern der Verstoß gegen die
Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten gerügt wird.
Meine Damen und Herren, Hamburg plädiert
ausdrücklich für diese Beschlussfassung. Sie wird ein
weiterer wichtiger Schritt für die Mieter und Mieterinnen in
unserem Land sein. – Herzlichen Dank.
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank!
Das Wort hat nun Frau Parlamentarische
Staatssekretärin Hagl-Kehl (Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz).
Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen
und Kollegen! Auf der Tagesordnung steht heute mit dem
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung und
Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei
Mietbeginn ein weiteres Vorhaben, dem die
Bundesregierung große Bedeutung beimisst.
Ich bedanke mich zunächst einmal bei der Senatorin
aus Hamburg für Ihre Vorworte. Das drückt genau das
aus, was wir sagen wollen.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist Teil des Wohn- und
Mietenpakets der Bundesregierung. Er soll dazu
beitragen, dass Wohnen bezahlbar bleibt und der Anstieg der
Mietpreise weiter gedämpft wird.
( V o r s i t z : Amtierender Präsident
Lorenz Caffier)
Die im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und
für Verbraucherschutz erstellte Untersuchung des
Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin zur
Evaluierung der Mietpreisbremse hat bestätigt, dass die
2015 eingeführten Regelungen zur Mietpreisbremse den
Mietenanstieg jedenfalls moderat verlangsamt haben.
Die Wohnungsmärkte bleiben angespannt. Und dies
trotz Einführung der Mietpreisbremse und ihrer
bremsenden Wirkung. Deswegen wollen wir die Mietpreisbremse
um weitere fünf Jahre verlängern. Die Länder erhalten
die Möglichkeit, sie bis Ende 2025 dort einzusetzen, wo
es notwendig ist.
Was wollen wir inhaltlich an der Mietpreisbremse
ändern?
Wir haben festgestellt, dass es auf
Vermietungsportalen weiterhin eine große Anzahl an Angeboten gibt, die
sich nicht an die nach der Mietpreisbremse zulässige
Miethöhe halten. Zum Teil werden die Vorgaben um
100 Prozent überschritten. Erklärbar ist dies dadurch,
dass Vermieter derzeit erst ab dem Zeitpunkt eine
überhöhte Miete zurückzahlen müssen, ab dem der Mieter
dies rügt. Vermieterinnen und Vermieter haben daher
einen zu hohen ökonomischen Anreiz, sich nicht an die
Mietpreisbremse zu halten. Dies wollen wir beseitigen.
Mieterinnen und Mieter sollen ab Beginn des
Mietverhältnisses zu viel gezahlte Miete zurückfordern können.
Und dies nunmehr rückwirkend. Dafür haben
Mieterinnen und Mieter zweie
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- part_of_vorgang → Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeite
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))