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Protokoll der 983. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 29.11.2019 · WP 19 · 983 · Original ↗

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Protokoll der 983. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 983 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 983. Sitzung Berlin, Freitag, den 29. November 2019 I n h a l t : Begrüßung von Repräsentanten des Technischen Hilfswerks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 1. Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (Drucksache 549/19) . . . . . . 580 Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . 580 Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 603* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a Absatz 4 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 581 2. Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen- Entlastungsgesetz) (Drucksache 550/19) . . . . . . . 581 Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 581 Dr. Carola Reimann (Niedersachsen) . . 582 Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . 584, 604* Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 603* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a Absatz 4 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 3. Zweites Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (Drucksache 551/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 604* 4. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Drucksache 552/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 108 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 5. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Drucksache 553/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 6. Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 (Drucksache 597/19) . . . . . . . 586 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 586 7. Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (Drucksache 598/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 586 Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 608* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 586 8. Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 (Drucksache 599/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 607* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 106 Absatz 3 und Absatz 6 Satz 5 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . 605* 9. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union (Drucksache 600/19) . . . . . . . . . . . . 585 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 108 Absatz 5 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 605* 10. Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (Drucksache 554/19) . . . . . . . . 585 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . 605* 11. Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) (Drucksache 556/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 586 Dr. Volker Wissing (Rheinland-Pfalz) . . 608* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 586 12. Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale- Versorgung-Gesetz – DVG) (Drucksache 557/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 607* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 605* 13. Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesSt- MG) (Drucksache 558/19) . . . . . . . . . . . . . 585 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 604* 14. Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (Drucksache 559/19, zu Drucksache 559/19) . . . . . . . . . . 586 Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung . . . . . . . . . 586 Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 608* Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . 609* Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 609* Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . 610* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . 588 15. Gesetz zur Durchführung der Eurojust- Verordnung (Drucksache 560/19) . . . . . . . 585 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 604* 16. Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften (Drucksache 601/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 604* 17. Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens (Drucksache 602/19) . . . . . . . . . . . 588 Dr. Volker Wissing (Rheinland-Pfalz) . 611* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 588 18. Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung (Drucksache 603/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 604* 19. Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren (Drucksache 604/19) . . . . . . . . . . . . . . 585 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 604* 20. Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) (Drucksache 605/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 604* 21. a) Gesetz zur Einführung eines Bundes- Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 606/19, zu Drucksache 606/19) b) Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) (Drucksache 607/19, zu Drucksache 607/19) c) Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht – gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG – (Drucksache 608/19) d) Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (Drucksache 609/19) . . . . 574 Winfried Kretschmann (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 574, 579 Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) . 575 Daniel Günther (Schleswig-Holstein) . . 575 Dr. Markus Söder (Bayern) . . . . . . . . 576 Reinhold Hilbers (Niedersachsen) . . . . 577 Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit . 603* Beschluss zu a), b) und d): Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . 579 Beschluss zu c): Anrufung des Vermittlungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 580 22. Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen (Drucksache 561/19) . . . . . . 585 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 604* 23. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 562/19, zu Drucksache 562/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 Stefanie Drese (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 608* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 604* 24. Gesetz zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes (Drucksache 563/19) . . . . . . 588 Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 588, 612* Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 612* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 589 25. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik (Drucksache 564/19) . . . . . . 585 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 605* 26. Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/692 des Europäischen Parlamentes und des Rates über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt (Drucksache 567/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 604* 27. Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach § 8 des Integrationsverantwortungsgesetzes zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Rates über Maßnahmen betreffend die Ausführung und die Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der Union im Jahr 2020 im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Union (Brexit EU-Haushalt Ausführungs- und Finanzierungsgesetz 2020 – BrexitHHG 2020) (Drucksache 568/19) . . . . 585 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 605* 28. Gesetz zur Änderung des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 3. Juni 1999 (Drucksache 566/19) . . . . . . . . . . . . . 585 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87e Absatz 5 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 605* 29. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen, Mecklenburg-Vorpommern – (Drucksache 418/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 589 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 612* Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 613* Jens Kerstan (Hamburg) . . . . . . . . . 613* Dr. Volker Wissing (Rheinland-Pfalz) . 613* Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag in der festgelegten Fassung – Bestellung von Staatsminister Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 589 30. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Strafzumessung bei antisemitischen Straftaten – Antrag der Länder Bayern und Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt – (Drucksache 498/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Staatsminister Georg Eisenreich (Bayern) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 606* 31. a) Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher – Antrag der Länder Bayern und Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 527/19) . . . . . . . . . . . . . . . 589 b) Entwurf eines Gesetzes zur zulässigen Miethöhe bei geringem Angebot an vergleichbarem Wohnraum – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 542/19) Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . . 590 Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 590, 615* Jens Kerstan (Hamburg) . . . . . . . . . . 614* Beschluss zu a): Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Staatsminister Georg Eisenreich (Bayern) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 591 Mitteilung zu b): Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 32. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 611/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 591 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 591 33. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) und Stärkung der Wirksamkeit der sozialen Erhaltungssatzungen nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Hamburg, Bremen und Berlin – (Drucksache 545/19) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 34. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 13b Baugesetzbuch (Baugesetzbuchänderungsgesetz – BauGBÄG) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 612/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 591 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 591 35. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 246 Baugesetzbuch (Baugesetzbuchänderungsgesetz – BauGBÄG) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 616/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 591 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 591 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Ministerin Ina Scharrenbach (Nordrhein- Westfalen) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 592 36. Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz – gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG – Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 617/19) . . . . . 595 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 595 37. Entschließung des Bundesrates zum vorgesehenen Bericht der Europäischen Kommission über die Bewertung und Überprüfung gemäß Artikel 97 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 570/19) 595 Jens Kerstan (Hamburg) . . . . . . . . . . 616* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 595 38. Entschließung des Bundesrates – Schutz von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern vor laufender Erhebung hochsensibler Gesundheitsdaten zu Zwecken der Tarifgestaltung in der Krankenversicherung – Antrag der Länder Hessen und Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland – (Drucksache 539/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 595 Jens Kerstan (Hamburg) . . . . . . . . . . 617* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 596 39. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der medizinischen Rehabilitation – Antrag des Landes Baden-Württemberg – (Drucksache 540/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 596 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 596 40. Entschließung des Bundesrates: Erhalt der qualitativ hochwertigen flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung – Krankenhäuser stärken – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz – (Drucksache 543/19) . 596 Henrik Eitel (Saarland) . . . . . . . . . . . 618* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 596 41. Entschließung des Bundesrates – Geburtshilfe vor Ort stärken – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen, Hamburg, Hessen und Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen – (Drucksache 544/19) . . . . . . . . . . . 585 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 606* 42. Entschließung des Bundesrates – Änderung des Bundesmeldegesetzes – hier: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Eintragung von Auskunftssperren für Berufsgruppen, die sich aufgrund ihrer Berufsausübung in einer Gefährdungslage befinden sowie Privatpersonen, die durch ihr grundrechtskonformes Verhalten zur Zielscheibe gewaltbereiter Gruppen geworden sind – Antrag der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 613/19) . . . . . 596 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 596 43. Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb- Gesetz – GKV-FKG) (Drucksache 517/19) . 596 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 618* Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 618* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 597 44. Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 518/19) . . . . . . . . 597 Stefanie Drese (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 619* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 597 45. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (Drucksache 519/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 597 Dr. Dorothee Stapelfeldt (Hamburg) . . 597 Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . 598 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 599 46. Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (Drucksache 520/19) . . . . . . . 599 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 599 47. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union (Drucksache 522/19, zu Drucksache 522/19) . . . . . . . . . 585 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 606* 48. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 523/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 599 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 599 49. Kostendeckungsbericht SPNV-Entgelte der Bundesnetzagentur gemäß § 37 Absatz 5 des Eisenbahnergänzungsgesetzes mit Stellungnahme der Bundesregierung – gemäß § 37 Absatz 6 ERegG – (Drucksache 525/19) 585 Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . . 606* 50. Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2020 (Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2020 – AELV 2020) (Drucksache 480/19) . . . . . . . . . . . . . 585 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 606* 51. Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2020 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020) (Drucksache 485/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 606* 52. Vierte Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (Drucksache 493/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 606* 53. Verordnung zu dem Abkommen vom 4. Juli 2019 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Hellenischen Republik über das Deutsch- Griechische Jugendwerk (Drucksache 487/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 606* 54. Verordnung zur Durchführungsvereinbarung vom 15. Juni 2017 zu dem Vertrag vom 28. April 2015 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung des Vertrages vom 2. Februar 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung betreffend die Zusammenarbeit im Bereich der Ordnungswidrigkeiten (Drucksache 488/19) . . . . . . . . . . 585 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 606* 55. Verordnung zur Anpassung von aufenthalts- und personalausweisrechtlichen Vorschriften (Drucksache 496/19) . . . . . . . . . . . . . . 585 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 606* 56. Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union (Drucksache 486/19) . . . . . . . . . . . . 599 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 599 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 600 57. Siebte Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung (Drucksache 524/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 606* 58. Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Kommunalträger- Abrechnungsverwaltungsvorschrift (Drucksache 494/19 (neu)) . . . . . . . . . . . . . 585 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 91e Absatz 2 und 3 GG i.V.m. § 48 Absatz 3 SGB II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 606* 59. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – (Drucksache 530/19) 585 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 530/19 . . . . . . . . . . . . . . . . 607* 60. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 547/19) . . . . . . . . . . . . . 585 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 607* 61. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe – Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 621/19) . . . 592 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 592 Dr. Carola Reimann (Niedersachsen) . . 592 Mitteilung: Überweisung an den Ausschuss für Frauen und Jugend . . . . . . . . . . . . . . 594 62. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig- Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 623/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 594 Stefanie Drese (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 594 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 615* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 595 63. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV- Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) (Drucksache 620/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 606* 64. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 624/19) . . . . . 585 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 624/19 . . . . . . . . . . . . . . . . 607* 65. Wahl der Vorsitzenden der Europakammer – gemäß § 45c Absatz 2 GO BR – . . . . 573 Beschluss: Ministerin Katrin Lange (Brandenburg) wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . 574 66. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 631/19) . . . 600 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 600 67. Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder- Vereinbarung – (Drucksache 610/19) . . . . . 585 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag des Ständigen Beirats in Drucksache 610/19 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 607* Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 600 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 601 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . D i e t m a r W o i d k e , Ministerpräsident des Landes Brandenburg Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – Amtierender Präsident W i n f r i e d H e r m a n n , Minister für Verkehr des Landes Baden- Württemberg – zeitweise – Amtierender Präsident L o r e n z C a f f i e r , Minister für Inneres und Europa des Landes Mecklenburg-Vorpommern – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Georg Eisenreich (Bayern) S c h r i f t f ü h r e r i n : Dilek Kalayci (Berlin) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Winfried Hermann, Minister für Verkehr B a y e r n : Dr. Markus Söder, Ministerpräsident Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz B e r l i n : Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dr. Matthias Kollatz, Senator für Finanzen B r a n d e n b u r g : Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Susanne Hoffmann, Ministerin der Justiz B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund Dietmar Strehl, Senator für Finanzen H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin, Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Jens Kerstan, Senator, Präses der Behörde für Umwelt und Energie H e s s e n : Volker Bouffier, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Kai Klose, Minister für Soziales und Integration M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Reinhold Hilbers, Finanzminister Barbara Havliza, Justizministerin Olaf Lies, Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Boris Pistorius, Minister für Inneres und Sport Dr. Carola Reimann, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Armin Laschet, Ministerpräsident Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten Peter Biesenbach, Minister der Justiz R h e i n l a n d - P f a l z : Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten S a a r l a n d : Tobias Hans, Ministerpräsident Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Dr. Eva-Maria Stange, Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst S a c h s e n - A n h a l t : Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Michael Richter, Minister der Finanzen S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Monika Heinold, Finanzministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Heike Taubert, Finanzministerin Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Sarah Ryglewski, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Caren Marks, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 983. Sitzung Berlin, den 29. November 2019 Beginn: 9.32 Uhr Präsident Dr. Dietmar Woidke: Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die 983. Sitzung des Bundesrates. Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, möchte ich Mitglieder des Technischen Hilfswerks auf der Besuchertribüne begrüßen. Herzlich willkommen! Besonderen Gruß an den Präsidenten, Albrecht B r o e m m e , der heute das letzte Mal als Präsident des THW bei uns ist. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit und alles Gute! (Beifall) Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft bekanntzugeben: Der Ministerpräsident des Landes Brandenburg hat mir mitgeteilt, (Heiterkeit) dass aus der Landesregierung von Brandenburg und damit aus dem Bundesrat am 20. November 2019 ausgeschieden sind: Frau Ministerin Dr. Martina M ü n c h , Herr Minister Christian G ö r k e , Herr Minister Karl- Heinz S c h r ö t e r , Herr Minister Jörg V o g e l s ä n - g e r , Herr Minister Stefan L u d w i g und Frau Ministerin Susanna K a r a w a n s k i j . Am 20. November 2019 hat die Landesregierung von Brandenburg Herrn Ministerpräsidenten Dr. Dietmar W o i d k e , Herrn Minister Michael S t ü b g e n , Frau Ministerin Ursula N o n n e m a c h e r und Frau Ministerin Katrin L a n g e zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates bestellt. Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates bestellt. Zur neuen Bevollmächtigten von Brandenburg wurde am 21. November 2019 Frau Staatssekretärin Dr. Jutta J a h n s - B ö h m ernannt. Herzlichen Glückwunsch, Frau Jahns-Böhm! (Beifall) Herrn Staatssekretär Thomas K r a l i n s k i gilt unser besonderer Dank für sein Engagement als Bevollmächtigter im Ständigen Beirat und als Mitglied der Deutsch-Französischen Freundschaftsgruppe sowie als stellvertretendes Mitglied der Deutsch-Russischen Freundschaftsgruppe. Wir wünschen ihm alles Gute für die Zukunft. Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen Mitgliedern und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den neuen Kolleginnen und Kollegen. Nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 67 Punkten vor. Die Punkte 31 b) und 33 werden abgesetzt. Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die Punkte 65 und 21 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Nach Tagesordnungspunkt 35 werden die Punkte 61 und 62 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen oder Fragen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Wir kommen zu Punkt 65: TOP 65 Wahl der Vorsitzenden der Europakammer Bedingt durch die Neubildung der Regierung des Landes Brandenburg ist eine Nachwahl erforderlich. Ich schlage wie vereinbart vor, Frau Ministerin Katrin L a n g e (Brandenburg) zur Vorsitzenden der Europakammer für das laufende Geschäftsjahr zu wählen. Wer diesem Vorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit ist der Vorschlag angenommen. Ich wünsche Frau Kollegin Lange für ihre Arbeit in der Europakammer viel Erfolg und alles Gute. Wir kommen zu den Punkten 21 a) bis d), die ich zur gemeinsamen Beratung aufrufe: TOP 21a) a) Gesetz zur Einführung eines Bundes- Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 606/19, zu Drucksache 606/19) TOP 21b) b) Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) (Drucksache 607/19, zu Drucksache 607/19) TOP 21c) c) Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (Drucksache 608/19) TOP 21d) d) Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (Drucksache 609/19) Wortmeldungen liegen mir vor. Zunächst erteile ich Herrn Ministerpräsidenten Kretschmann das Wort. Bitte sehr. Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe ja schon in der letzten Bundesratssitzung zum Klimaschutzpaket gesprochen und deutlich gemacht, dass es von herausragender Bedeutung ist. Ich bin wirklich kein Mensch, der zur Panik neigt. Aber mit welcher Beschleunigung der Klimawandel voranschreitet, wie wir fast täglich hören, das muss uns doch alle aufrütteln. Ich glaube, ich habe auch nicht gerade den Ruf, ein Fundi zu sein. Und ich halte sehr viel von Kompromissen: Sie sind die Grundlage der Demokratie in ihrer Pluralität. Aber ich muss einfach noch mal grundsätzlich werden, weil die Zeit drängt. Die Wissenschaft sagt: Wir haben nur noch wenige Jahre Zeit, um wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Wenn wir sie jetzt nicht ergreifen, werden sie umso drastischer sein müssen, je später sie ergriffen werden. Wir haben als Industrienation und als Hightechland einfach die Verantwortung, die Dinge so auf den Weg zu bringen, dass sie – ich sage es mal so – für andere Länder kopierfähig sind, damit sie etwas überspringen können, was wir gemacht haben, nämlich mit fossilen Energien in vielen Jahrzehnten eine hervorragende Industrielandschaft aufzubauen. Deshalb werbe ich dafür, das Brennstoffemissionshandelsgesetz mit in den Vermittlungsausschuss zu bringen, weil es Konstruktionsfehler hat, die wir im Vermittlungsausschuss besprechen sollten. Das Entscheidende fehlt: Der CO2-Preis ist kein ambitionierter CO2-Preis. Er wird die Lenkungswirkung nicht entfalten können. Er tritt ja auch erst nächstes Jahr in Kraft mit einem sehr niedrigen Preis. Wir brauchen aber einen ehrlichen und ambitionierten CO2-Preis. Es ist weltweit wissenschaftlich anerkannt, dass dies das wirksamste Instrument ist, wenn wir es Schritt für Schritt dann auch global einführen. Wir haben es europaweit schon im ETS-Handel. Wir machen das jetzt sozusagen in einer Übergangsphase auf nationaler Ebene, um es nach entsprechender Zeit mit in den ETS-Handel einzuspeisen. Deswegen brauchen wir ein Preisschild, das stimmt und das nicht – wie 10 Euro pro Tonne CO2 zum Einstieg – übersehen wird. Das bedeutet Änderungen an der Tankstelle, die ja schon an einem Tag schwanken. Ein Blick ins Ausland zeigt noch einmal: Schweiz 80 Euro pro Tonne, Schweden 115 Euro pro Tonne. Der Verband der Maschinenbauindustrie Deutschlands fordert 110 Euro. Und noch niemand hat gehört, dass die Volkswirtschaften Schweiz oder Schweden deswegen in die Knie gegangen sind. Das ist doch nicht der Fall. Man hat auch nicht gehört, dass es dort riesige Bevölkerungsproteste gegeben hat. Auch das ist nicht der Fall. Diese Volkswirtschaften sind damit erheblich vorangekommen. Es spricht überhaupt nichts dafür, dass das bei uns anders sein sollte. Ich will noch einmal sagen: Das Entscheidende ist doch: Wir leben in einer Marktwirtschaft. Marktwirtschaften sind innovativ. Sie können schnell sein. Sie können Tempo aufnehmen. Sie können innovativ neue Produktlinien schnell in den Markt bringen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Darum geht es doch in erster Linie: dass wir den Rahmen so setzen, dass die Innovationskraft der Marktwirtschaft in die richtige Richtung spurt. Und das meine ich mit „Kopierfähigkeit“: Wenn wir zeigen, dass wir damit ein Wirtschaftsmodell kreieren, das trotzdem Wohlstand kreiert, wenn wir also mit Klimaschutz Wohlstand kreieren, dann werden andere Regionen, die in Bezug auf die Emission viel bedeutender sind als wir, diesem Beispiel folgen. Ich sehe unsere Verantwortung als führender Industriestandort Europas darin, das zu machen. Es gibt aber auch enorme verfassungsrechtliche Bedenken. Stellen Sie sich vor, wenn das vor dem Verfassungsgericht nicht standhält! Milliarden sind geflossen, die wir dann an die Unternehmen zurückbezahlen müssen. Sie haben sie aber von den Kunden geholt. Man kann sich gar nicht vorstellen, wozu das führen sollte. Wir müssen aber auch an unsere mittelständische Wirtschaft denken. Im ETS-Handel sind die großen Unternehmen entsprechend berücksichtigt, so dass sie auch in der Lage sind, in Übergangszeiten in die Spur zu kommen. So etwas fehlt für unsere mittelständische Wirtschaft. Es würde sich der Schweiß der Edlen lohnen, noch mal über die Frage zu reden: Wie können wir das besser komponieren, so dass es auch unserer mittelständischen Wirtschaft nicht schadet, dass sie wettbewerbsfähig bleibt und noch wettbewerbsfähiger wird? Ich glaube, das sind die wichtigen Fragen, die noch mal vernünftig zu beraten sind. Darum möchte ich dafür werben, dass wir auch dieses Gesetz in den Vermittlungsausschuss bringen. – Herzlichen Dank. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident Kretschmann! Ich erteile Herrn Ministerpräsidenten Laschet aus Nordrhein-Westfalen das Wort. Bitte. Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen): Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Kretschmann hat beschrieben, wie dramatisch die Lage ist, dass der Klimawandel voranschreitet und wie sehr wir hier handeln müssen. Ich stimme ihm in allem zu. Deshalb ist das, was die Bundesregierung und der Bundestag uns heute vorlegen, ein Schritt, der so weit geht wie kaum ein Land in der Welt. Überall außerhalb Deutschlands wird dieses Klimapaket begrüßt, und innerhalb Deutschlands diskutieren wir jetzt über die Detailfrage: Welchen CO2-Preis braucht man denn zum Einstieg? Darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Aber dass es jetzt erstmals gelingt, ein Klimaschutzgesetz zu haben und neben dem europäischen Zertifikatehandel zusätzlich national einen Zertifikatehandel für die Bereiche Verkehr und Wohnen einzuführen, ist ein großer Schritt, den wir hier heute beschließen können. Insofern empfehle ich uns, dass wir uns auf die Teile des Steuerrechts konzentrieren, wo wir unterschiedliche Positionen haben und noch einiges zu klären ist. Herr Ministerpräsident Kretschmann hat gesagt, wir müssen kopierfähige Vorschläge bieten. Ich stimme ihm zu: In der Frage der mittelständischen Betriebe brauchen wir eine Nachbesserung. So, wie das Gesetz jetzt ist, müssten gerade mittelständische Betriebe, die nicht befreit sind, ins Ausland abwandern, um in Zukunft wettbewerbsfähig zu sein. Das kann nicht der Sinn der Sache sein. Das betrifft die Textilindustrie, Gießereien, die Papierindustrie, die dann in Deutschland nicht mehr möglich wären. Aber dem Weltklima ist nicht gedient, wenn sie woanders unter schlechteren Bedingungen produzieren. Deshalb sind wir uns einig: Hier muss eine Korrektur erfolgen. Die Bundesregierung hat in einer Protokollerklärung zugesagt, dass sie das für die Zeit ab dem 1. Januar 2022 per Rechtsverordnung korrigieren will. Vielleicht kann man auch dieses im Vermittlungsausschuss noch einmal präzisieren. Aber das Grundprinzip der Bepreisung ist richtig. Übrigens ist auch der Ausgleich für diejenigen, die pendeln, richtig. Ich habe in den letzten Wochen – auch aus der Partei des baden-württembergischen Ministerpräsidenten – kritische Fragen zur Pendlerpauschale gelesen. In einer Zeit, in der wir überhitzte Städte haben, muss man doch eigentlich die Leistung desjenigen, der im ländlichen Raum lebt und eine Strecke auf sich nimmt, um in die Stadt zu fahren, anerkennen. Das Gegenmodell wäre ja, dass jetzt alle in die Städte ziehen müssen, wo ihre Arbeitsplätze sind, was aus ökologischen Gründen falsch wäre. Deshalb ist das Korrektiv der Pendlerpauschale ein sehr wichtiges, das in unserem Gesetz vorhanden ist. Ein Drittes: Es ist gut, dass der Bundesrat heute gemeinschaftlich den Vermittlungsausschuss anruft. Jeder weiß, dass in einem Vermittlungsverfahren über vieles gesprochen werden kann. Es wäre ungut gewesen, wenn wir es aufgrund parteipolitischer Konstellationen nicht geschafft hätten, als Bundesrat heute gemeinsam zu agieren, und dann die Bundesregierung selbst hätte anrufen müssen. Deshalb danke ich allen, die daran konstruktiv mitgearbeitet haben. Wir Länder werden den Vermittlungsausschuss anrufen. Da wird über Geld gesprochen. Aber da wird vor allem über die Qualität des Gesetzes gesprochen. Wir wollen, dass das ganze Klimaschutzpaket der Bundesregierung ein Erfolg wird. Wir müssen dazu noch öffentlich erklären – deshalb, Kollege Kretschmann, „kopierfähig“ –: Was wir in Deutschland tun, ist insofern einzigartig, als wir ein solches Paket machen, aus der Kernkraft aussteigen und wahrscheinlich schon in wenigen Tagen auch noch den Kohleausstieg bewältigen. Das macht kein Land der Welt in dieser Dichte, in dieser Komprimiertheit, mit diesen Veränderungen für die gesamte Energiewirtschaft, mit Zumutungen auch für die Regionen, die in einen gewaltigen Strukturwandelprozess gehen. Das alles macht Deutschland, weil es den Klimaschutz ernst nimmt. Deshalb sollten wir auch das mit erklären: Das ist heute ein weiterer großer Schritt auf dem Weg zum Klimaschutz durch die Bundesrepublik Deutschland. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident Laschet! Das Wort hat Herr Ministerpräsident Günther (Schleswig-Holstein). Daniel Günther (Schleswig-Holstein): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Klimapaket der Bundesregierung liegt vor. Es ist ein Katalog für mehr Klimaschutz in unserem Land. Ich finde, angesichts des herausragenden Themas, gegen den Klimawandel vorzugehen, die Klimaziele zu erreichen, ist das, was uns vorliegt, schon ein guter Entwurf. Es ist auch ein großer Entwurf, weil die gesamte Bandbreite der Themen – Verkehr, Wohnen, Wirtschaft, Energieerzeugung – angesprochen wird. Wir müssen umsteuern, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Ich glaube, die wichtigen Stellschrauben sind in diesem Gesetz vorgesehen. Aber in einigen Bereichen müssen wir noch ein bisschen fester anziehen. Deswegen will ich aus Sicht Schleswig-Holsteins die wichtigen Punkte nennen: Wir müssen das System der Abgaben grundlegend reformieren. Was zur Reduzierung der EEG-Umlage geplant ist, geht aus unserer Sicht nicht weit genug. Staatlich induzierte Preisbestandteile sind in unserem Land immer noch zu hoch. Sektorenkopplung wird an dieser Stelle ausgebremst. Hier brauchen wir noch ein Stück weit Veränderung. Ich will auch etwas zum Thema CO2-Bepreisung sagen. Es ist richtig: Zertifikatehandel für Emissionen ist gut. Man könnte auch darüber nachdenken, ob man nicht eher über die Menge reguliert statt über den Preis. Aber eines ist auch richtig: 10 Euro Einstiegspreis ist einfach zu niedrig. Das wird keine Lenkungswirkung entfalten. Und das ist insbesondere die zentrale Forderung der Wissenschaft. Deswegen sollten wir auch über diesen Punkt noch einmal miteinander reden. Natürlich spielt das Thema fairer Kostenausgleich eine Rolle. Ich glaube, niemand will günstige Bahnpreise verhindern. Aber es kann eben auch nicht sein, dass wir Einnahmeausfälle nur bei Ländern und Kommunen haben, während zusätzliche Einnahmen durch die CO2- Bepreisung insbesondere beim Bund landen. Deswegen sollten wir mindestens auch über diesen Punkt miteinander sprechen. Wir sind aber der Auffassung, dass es insgesamt ein großer Wurf werden sollte. Es wäre uns ein bisschen zu wenig, ausschließlich über die Steuergesetze zu sprechen. Das würde auch unserer Herausforderung nicht gerecht werden, weil wir im Bereich erneuerbare Energien schon eine Dynamik und auch eine Lenkungswirkung brauchen. Das muss sozial ausgewogen sein. Das heißt, wenn wir über einen CO2-Preis sprechen, muss das immer einhergehen mit Steuersenkungen im Bereich der Stromsteuer, im Bereich der EEG-Umlage. Wir würden sehr dafür werben, dass wir daraus ein richtig großes Paket machen. Ich glaube, wir sind wenige Schritte davon entfernt. Das, was auf dem Tisch liegt, ist schon gut und geht in die absolut richtige Richtung. Aber wir sollten dafür kämpfen, dass es gemeinsam noch ein Stückchen besser wird. Ich würde übrigens auch dafür werben, dass wir nicht auf Zeit spielen. Wir haben alle gemeinsam ein Interesse daran, dass wir in diesem Jahr Beschlüsse hierzu fassen, weil das Thema viel zu wichtig ist. Deswegen werbe ich dafür, im Vermittlungsverfahren über beide Punkte noch einmal miteinander zu sprechen, um dann zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident Günther! Das Wort hat Herr Ministerpräsident Söder für den Freistaat Bayern. Dr. Markus Söder (Bayern): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir müssen uns einmal vergegenwärtigen, dass heute schon ein historischer Tag ist. Was wir jetzt auf den Weg bringen und was wir gemeinsam in Deutschland für den Klimaschutz machen, findet weltweit Beachtung. Kaum ein Land der Welt wird in diesen Tagen solche Konzepte für den Klimaschutz beschließen, wie es Deutschland schafft. Deswegen sollten wir nicht wieder alles schlecht- und kleinreden. Dass das ein großer Wurf ist, der dem Klima großen Nutzen bringen wird, sollten wir auch einmal anerkennen. Wir sollten einerseits den vielen Menschen in unserem Land, die für mehr Klimaschutz demonstrieren, Danke sagen. Denn ohne die Klimabewegung in Deutschland wäre die Politik nicht so schnell vorangekommen. Wir sollten aber genauso die Menschen mitnehmen, die in großer Sorge sind, was das für ihr Leben bedeutet und welche sozialen Verwerfungen entstehen können. Wir müssen es schaffen voranzukommen, aber so viele Menschen wie möglich auf diesem Weg zu begeistern. Denn eines ist klar: Wenn Klimaschutz am Ende zu sozialen Spaltungen führt, weil das nur noch ein Privileg für Vermögende ist, wenn es dazu kommt, dass nur die Städte mit dem Klimaschutz vorankommen, weil wir die ländlichen Räume nicht mitnehmen, dann werden wir neben dem Klima noch eine andere Debatte bekommen, nämlich eine demokratische, die in unserem Land schwierig ist. Wir dürfen es nicht zulassen, dass das wichtige Thema Klimaschutz am Ende von einigen, die Klimaignoranten sind, missbraucht wird, nur weil wir Gutes gemeint haben, aber an einigen Stellen die Geschwindigkeit und die Thematik überschätzt haben. Das Paket, wie es vorliegt, ist meiner Meinung nach ein richtiges, ein maßvolles, ein wirkungsvolles. Deswegen unterstützen wir es im Grundsatz sehr. Ich glaube auch, wir sollten keine Blockade beim Klima zulassen. Es darf aus ideologischen Gründen weder von denen, die das Klima ignorieren, noch von denen, die meiner Meinung nach an dieser Stelle übertreiben, eine Blockade geben. Deswegen sollten wir als Bundesrat uns da konstruktiv geben. Wir haben Finanzfragen zu klären, weil der Bund eine einseitige Einnahmeoption hat, die die Länder nicht haben. Ich finde, im guten, fairen föderalen Miteinander wäre ein Ausgleich an dieser Stelle notwendig. Aber keine grundsätzliche Klimablockade! Denn wir wollen etwas für das Klima erreichen. Eines müssen wir auch schaffen: dass Klima und Konjunktur keine Gegensätze sind, dass wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und ökologische Innovation nicht gegeneinanderlaufen. Wir sollten doch das Land auf der Welt sein, in dem es diese Trennung und diese Polarisierung nicht gibt. Wir sollten Modellland sein, wie man das zusammenführt. Deswegen ist, wie immer, die goldene Mitte, die ökologische und ökonomische Mitte besser, als die jeweiligen Ränder zu bedienen. Streit ums Klima ist notwendig, bis man zu Entscheidungen kommt. Ein Überstreit bringt uns am Ende alle wieder auseinander und stärkt vielleicht sogar nur die Ränder. Und das kann – neben dem Klima – in diesen Zeiten, in denen wir leben, nicht unser demokratisches Interesse sein. Deswegen ist der Freistaat Bayern grundsätzlich für diese große Idee. Und bei der Finanzverteilung kommen wir, wenn sich der Bund an dieser Stelle fair verhält, sehr schnell zu einem Ergebnis – wir freuen uns jedenfalls darauf –, vielleicht sogar noch vor Weihnachten. – Vielen Dank. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident Söder! Das Wort hat Herr Minister Hilbers für Niedersachsen. Reinhold Hilbers (Niedersachsen): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute vier Gesetze, die das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung ausmachen und umgesetzt werden sollen. Das ist eine große Aufgabe, der wir uns grundsätzlich stellen und an der wir auf allen Ebenen gemeinsam arbeiten müssen. Deswegen möchte ich mich an dieser Stelle auf die Finanzfragen konzentrieren und nicht über das grundsätzliche Thema der Notwendigkeit und der Richtigkeit dieser Maßnahmen diskutieren; sie stellen wir überhaupt nicht in Frage. Die zentralen steuerrechtlichen Maßnahmen des Klimapakets sind im Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht enthalten. Hierzu zählen insbesondere die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden, die Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendlerinnen und Fernpendler, um die entstehenden Mehraufwendungen auszugleichen, die Einführung einer Mobilitätsprämie für Pendlerinnen und Pendler sowie die Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Bahnfahrten. Der Hebesatz der Grundsteuer bei Windenergieanlagen soll angehoben werden. Das sind die wesentlichen Maßnahmen, die wir im Gesetz vorfinden und die zu Steuerausfällen von insgesamt 1,325 Milliarden Euro in der Jahreswirkung führen werden. Davon landet deutlich mehr als die Hälfte bei den Haushalten der Länder und der Kommunen. Im Kassenjahr 2020 geht die Bundesregierung von Ausfällen für die Haushalte der Länder und der Kommunen von insgesamt 201 Millionen Euro aus. Die Ausfälle steigen dann laut Finanztableau bis auf 712 Millionen Euro im Jahr 2024. Unabhängig davon, ob diese Zahlen nicht möglicherweise zu gering sind – wir haben viel darüber diskutiert, ob sie höher angesetzt werden müssen –, ist damit eines völlig klar: Die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung führt zu erheblichen finanziellen Belastungen der Länder und der Kommunen, die aber darüber hinaus selbst umfangreiche und mit signifikantem finanziellen Aufwand verbundene eigene Anstrengungen im Klimaschutz unternehmen. Im Gegensatz dazu sollen die im Rahmen des Klimaschutzprogramms aufkommenden Einnahmen ausschließlich beim Bund verbleiben. Das ist die andere Seite der Medaille. Der Bund verfügt über erhebliche Einnahmepotenziale, unter anderem aus der vorgesehenen CO2- Bepreisung sowie der Anhebung der Luftverkehrsteuer, und damit über Möglichkeiten, die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms aus neu entstehenden Einnahmen zu finanzieren. Dieses Ungleichgewicht droht zu erheblichen Verwerfungen in den föderalen Finanzbeziehungen zu führen. Länder und Kommunen sind bei der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 nicht nur bei den vorgesehenen steuerlichen Maßnahmen, sondern auch bei der Erhöhung des Wohngeldes finanziell betroffen. Daneben wird es zu weiteren finanziellen Belastungen von Ländern und Kommunen kommen. Das gilt etwa für die Ausweitung der steuerlichen Förderung der Elektromobilität, die wir noch umzusetzen haben. Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund hatte der Bundesrat die Bundesregierung bereits in seiner Stellungnahme zur Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 aufgefordert, sich an den finanziellen Mehrbelastungen der Länder auch in Bezug auf die Elektromobilität und ähnliche Themen zu beteiligen. In seinem Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm 2030 hatte der Bund angekündigt, dass im Rahmen des Bundesratsverfahrens zu finanzwirksamen Gesetzen über eine faire Lastenteilung zwischen den Ebenen gesprochen werden soll. Entsprechende Gespräche haben zwar stattgefunden, aber noch zu keinem Ergebnis geführt. Das vorliegende Gesetz sieht keine Regelung vor, um Ländern und Kommunen für die entstehenden Einnahmeausfälle eine Kompensation zukommen zu lassen. Das kann und darf bis zum Ende des Gesetzgebungsverfahrens nicht so bleiben; Vorredner haben darauf hingewiesen. Andernfalls würde nicht zuletzt die Bundesregierung ihrem Anspruch einer fairen Lastenverteilung für den Klimaschutz nicht gerecht. Meine Damen und Herren, wenn wir über Klimaschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe sprechen – dazu bekennen wir in Niedersachsen uns ausdrücklich –, dann müssen wir die Finanzierung nachhaltig und belastbar regeln. Deshalb sehe ich keinen anderen Weg, als in diesem Fall den Vermittlungsausschuss anzurufen und über die Finanzverteilung noch einmal sehr deutlich zu reden. Herr Ministerpräsident Söder, wenn wir das dann sehr schnell erreichen, wäre dem Klimaschutz Rechnung getragen und gleichzeitig eine stabile Finanzverteilung zwischen den Ländern und dem Bund auch in diesen Punkten hergestellt. Zwei Dinge sind mir dabei sehr wichtig: Zum einen wird der Bundesrat dem Klimapaket am Ende nur zustimmen können, wenn in der Gesamtschau der mit den geplanten Klimaschutzmaßnahmen verbundenen finanziellen Auswirkungen wirklich eine angemessene Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden festgelegt wird. Zum anderen möchte ich in diesem Zusammenhang noch einmal ganz deutlich machen: Wir reden hier nicht über vorübergehende, sondern über strukturelle Belastungen, Verschiebungen. Deshalb kommen hier auch nur strukturelle Ausgleichsinstrumente und keine zeitlich befristeten Maßnahmen in Betracht. Meine Damen und Herren, im Klimaschutzprogramm 2030 des Bundes sind auch erhebliche Anstrengungen im Bereich Verkehr vorgesehen, die insbesondere auf die Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs abzielen. Vor diesem Hintergrund stellt der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes einen ersten Schritt dar. Die darin enthaltene Erhöhung der Regionalisierungsmittel bis zum Jahr 2031 reicht jedoch nicht aus, um die notwendige erhebliche Erweiterung der Angebote im öffentlichen Personennahverkehr für einen Umstieg auf umweltfreundliche öffentliche Verkehrsmittel zu erreichen. Die Regionalisierungsmittel müssen nach unserer Auffassung deutlich stärker angehoben werden, als das bisher von der Bundesregierung geplant ist. Ich möchte noch einen Aspekt ansprechen, meine Damen und Herren: Mit dem vorliegenden Gesetzespaket kommen auf die Länder und Kommunen erhebliche administrative Mehraufwendungen zu. Auch das wird bei der Frage der Lastenverteilung maßgeblich zu berücksichtigen sein. Wir sollten uns aber in einem ersten Schritt daranmachen, unnötigen Mehraufwand erst gar nicht entstehen zu lassen. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal die Ausgestaltung und Abwicklung der Mobilitätsprämie ansprechen. Bereits im ersten Durchgang hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die vorgesehene neue Mobilitätsprämie mit neuen Aufgaben und zusätzlichem Personalbedarf in der Finanzverwaltung der Länder verbunden sein wird. Wir Länder sind für die Finanzverwaltung zuständig. Deswegen weise ich ausdrücklich darauf hin. Außerdem verwies der Bundesrat auf die erheblichen Aufwendungen im IT-Bereich zur Implementierung der Mobilitätsprämie und die sich absehbar daraus ergebenden Konsequenzen für die bereits priorisierten KON- SENS-Projekte, die wir in einer gemeinsamen Softwareentwicklung abbilden. Der Bundesrat hat deshalb gebeten, die Regelung für die Verwaltung möglichst einfach auszugestalten oder alternativ von einer Bundesbehörde administrieren zu lassen. Leider wurden die berechtigten Anliegen der Länder bisher nicht berücksichtigt. Dabei geht es um Größenordnungen, die nicht zu ignorieren sind. Laut Schätzung der Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs müssten nach dem vorgesehenen Modell circa 250.000 Fälle pro Jahr bearbeitet werden. In den sechs Jahren, für die diese Regelung befristet gilt, sind das insgesamt 1,5 Millionen Prämienfälle, die die Finanzämter zusätzlich zu ihrem ohnehin hohen Aufgabenbestand zu bewältigen haben. Darüber hinaus ist für die Prüfung der Voraussetzungen der Mobilitätsprämie ein Einkommensteuerbescheid erforderlich. Die Antragsteller müssten also eine Einkommensteuererklärung abgeben, selbst wenn steuerrechtlich dafür keine Notwendigkeit besteht. Wir erzeugen also Steuerfälle, die wir ohne diesen Prämienantrag nicht hätten. Wenn nur die Hälfte der Antragsteller keine Einkommensteuer zahlt – und das halte ich für eine vorsichtige Schätzung –, hätten wir neben den 250.000 Prämienfällen auch noch rund 125.000 zusätzliche Arbeitnehmerveranlagungen, die null Steuer produzieren und nur für das Antragsverfahren erforderlich sind. Darüber sollten wir noch einmal nachdenken. Wenn wir uns immer an die Aufgabe machen, Bürokratie abzubauen, sollte es uns bei neuen Regelungen besonders wichtig sein, Verfahren zu wählen, die nicht neue Bürokratie erzeugen, sondern möglichst wenig aufwendig abgewickelt werden können. Ich habe die Zuversicht, dass wir uns im Vermittlungsausschuss schnell auf die Finanzverteilung und auf ein nachhaltiges Konzept einigen können, das die Lasten gerecht verteilt. Wir sind bereit, unseren Anteil zu tragen. Aber es muss auch die Verteilung zwischen den einzelnen Ebenen gerecht sein. Deswegen rufen wir zu dem Steuergesetz den Vermittlungsausschuss an. – Vielen Dank. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr Minister Hilbers! Herr Ministerpräsident Kretschmann möchte ergänzen. Bitte sehr. Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch einmal gemeldet, denn ich muss gleich einer Mythenbildung vorbeugen. Geschätzter Kollege Söder, die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist gerade ein Instrument, um Blockaden aufzulösen und gar nicht aufkommen zu lassen. Der Grund der umfänglichen Anrufung des Vermittlungsausschusses ist gerade, das zu verhindern. Das möchte ich gar nicht hören. Baden-Württemberg blockiert nie. (Armin Laschet [Nordrhein-Westfalen]: Na ja! – Weitere Zurufe) Wir sind ein erfolgreicher Industriestandort. Das sind wir deshalb, weil wir gerade nicht blockieren, sondern nach vorne schauen und die Dinge gut regeln – genauso wie unser Nachbar Bayern. Deswegen wollen wir überhaupt nicht blockieren. Im Gegenteil, wir wollen Blockaden auflösen. Herr Kollege Laschet, zwischen der Pendlerpauschale und der CO2-Bepreisung besteht ein innerer Zusammenhang. Die CO2-Bepreisung ist ja wohl der Grund dafür, dass die Mehrheit des Bundestages eine Kompensation durch Erhöhung der Pendlerpauschale will. Ob das das richtige Instrument ist, darüber wäre zu reden. Jedenfalls besteht dieser Zusammenhang. Aber bitte erklären Sie mir mal, warum ich bei einem Preis von 10 Euro einer Erhöhung der Pendlerpauschale zustimmen soll. Welcher Grund soll denn da bestehen? Ich habe es gerade erlebt – ich bin zu einem Termin gefahren –: Am selben Tag war der Preis auf der Rückfahrt schon anders. Mir macht niemand weis, dass das irgendetwas mit sozialer Gerechtigkeit zu tun hat. Die Frage, wie wir das für unseren Mittelstand erträglich machen, haben Sie hier eingebracht. Also sagen auch Sie: Es ist eigentlich ein Vermittlungsausschuss notwendig, der das korrigiert. Carbon Leakage ist ganz eindeutig eine wichtige Frage. Für stromintensive Unternehmen des Mittelstandes müssen wir Übergangslösungen schaffen. Aber auch in der Frage, wie wir das sozial abfedern, reden wir gern darüber: Was ist das richtige Instrument? Wäre es nicht besser, die Stromsteuer und andere Punkte kräftig zu senken, von denen der Mittelstand und die Verbraucher unmittelbar etwas hätten? Lieber Kollege Söder, darüber wollen wir gerne im Vermittlungsausschuss reden. Und das ist das Gegenteil von Blockade. Das ist ein hoch konstruktives Herangehen an die Angelegenheit. Es schien mir doch nötig zu sein, das festzustellen. (Dr. Markus Söder [Bayern]: Dann warten wir es mal ab!) Präsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr Ministerpräsident Kretschmann! Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Pronold (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) abgegeben. Wir kommen zur Abstimmung und beginnen mit Punkt 21 a), dem Bundes-Klimaschutzgesetz. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Der Finanzausschuss empfiehlt in Ziffer 1, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Wer hierfür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist niemand und damit eine Minderheit. Damit hat der Bundesrat zu diesem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen. Es bleibt noch abzustimmen über die in Ziffer 3 empfohlene Entschließung. Hierfür bitte Ihr Handzeichen! – Auch dieses ist eine Minderheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t gefasst. Wir kommen nun zu Punkt 21 b), dem Brennstoffemissionshandelsgesetz. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und drei Landesanträge vor. Da die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus mehreren Gründen verlangt wird, frage ich zunächst, wer allgemein für ein Vermittlungsverfahren ist. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen. – Das ist eine Minderheit. Damit hat der Bundesrat zu diesem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen. Es bleibt noch abzustimmen über Vorschläge für eine Entschließung. Zunächst Ziffer 3 der Ausschussempfehlungen! Wer ist dafür? – Auch das ist nicht beschlossen. 1 Anlage 1 Nun der Mehr-Länder-Antrag in Drucksache 607/3/19! Hierfür bitte Ihr Handzeichen! – Auch das ist keine Mehrheit. Damit hat der Bundesrat k e i n e Entschließung gefasst. Es folgt Punkt 21 c), die Umsetzung des Klimaschutzprogramms im Steuerrecht. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und zwei Landesanträge sowie ein Mehr-Länder-Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Da die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus mehreren Gründen empfohlen wird, frage ich zunächst, wer allgemein für ein Vermittlungsverfahren ist. – Das ist die deutliche Mehrheit, ich glaube sogar Einstimmigkeit. Damit einstimmig beschlossen. Dann komme ich zu den einzelnen Anrufungsgründen: Ich rufe zunächst den Mehr-Länder-Antrag auf, der die grundlegende Überarbeitung des Gesetzes zum Ziel hat. Hierfür bitte Ihr Handzeichen! – Auch das ist eine einstimmige Entscheidung. Damit entfallen die Ausschussempfehlungen und die weiteren Landesanträge. Der Bundesrat hat zu diesem Gesetz den Vermittlungsausschuss, wie soeben festgelegt, angerufen. Schließlich kommen wir zu Punkt 21 d), dem Luftverkehrsteuergesetz. Der federführende Finanzausschuss empfiehlt die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Außerdem liegen zwei Landesanträge vor, die ebenfalls die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Ziel haben. Da auch hier der Vermittlungsausschuss aus mehreren Gründen angerufen werden soll, frage ich zunächst, wer allgemein für ein Vermittlungsverfahren ist. – Das ist eine Minderheit. Damit hat der Bundesrat zu diesem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen. Eine Abstimmung über die Ausschussempfehlung und den Landesantrag entfällt. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt. Ich komme zu Tagesordnungspunkt 1: TOP 1 Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (Drucksache 549/19) Uns liegt eine Wortmeldung vor: Frau Parlamentarische Staatssekretärin Griese (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), Sie haben das Wort. Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales: Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Meine Damen und Herren! Heute in knapp drei Wochen jährt sich der furchtbare Terroranschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche am Breitscheidplatz zum dritten Mal. Er hat uns allen den dringenden Handlungsbedarf in Sachen Soziales Entschädigungsrecht deutlich gemacht. Wir wissen: Der Staat kann nicht alle Taten verhindern. Auch lässt sich erlittenes Leid niemals rückgängig machen. Aber der Staat kann und muss erlittenes Leid anerkennen, bedarfsgerechte Hilfen anbieten, umfassend unterstützen und materiell gut entschädigen. Das Soziale Entschädigungsrecht, das neue SGB XIV, ist ein großer Wurf, eine wichtige Neuerung. Aber es wurde bisher und wird vermutlich auch weiterhin in der Öffentlichkeit wenig wahrgenommen – (Unruhe) auch in der Aufmerksamkeit hier –, obwohl es wirklich ein großer Wurf ist. Sie alle wissen das; wir haben darüber seit Jahren miteinander verhandelt. Warum es öffentlich so wenig wahrgenommen wird, liegt wahrscheinlich daran, dass es um Gewalt und Terror geht, um schlimme Verletzungen und oft um lebenslanges Leid. Der Sozialstaat aber muss und will sich genau um diese Menschen, die Opfer geworden sind und Hilfe brauchen, besonders gut, besonders individuell und mit aller möglichen Unterstützung kümmern. Denn damit wird auch ein klares Signal gesendet, dass wir an der Seite der Opfer von Gewalttaten stehen, dass wir niemanden im Stich lassen und dass wir mit den Mitteln des Sozialstaates alles tun, um Leid zu lindern und zurück ins Leben zu helfen, soweit das möglich ist. ( V o r s i t z : Amtierende Präsidentin Birgit Honé) Das derzeit geltende Recht der Sozialen Entschädigung erfüllt diese Anforderungen nur bedingt. Die geltenden Regelungen basieren, wie Sie wissen, immer noch auf der Kriegsopferversorgung für die Opfer beider Weltkriege. Die Lebenssituation der Opfer von Gewalt und Terror heute ist eine gänzlich andere. Mit den Ländern und – ich bitte das zu beachten – mit den drei demokratischen Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag waren wir im gesamten parlamentarischen Verfahren in einem intensiven und sehr konstruktiven Austausch. Im ersten Durchgang hat der Bundesrat – und dafür danke ich Ihnen herzlich – den Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt und uns zahlreiche Anregungen und Änderungsanträge mitgegeben. Viele dieser Anregungen und Änderungsvorschläge der Länder wurden zwischenzeitlich umgesetzt. Ich will nur einige Themen nennen: Wir haben die Anzahl der Sitzungen in den Traumaambulanzen für Kinder und Jugendliche von 15 auf 18 erhöht. Damit haben wir auch Anregungen aus der Anhörung Rechnung getragen, dass aufgrund der besonderen Herausforderungen bei traumatisierten Kindern und Jugendlichen mehr Stunden nötig sind. Die Leistungen in den Traumaambulanzen werden für Geschädigte, Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende bereits ab dem 1. Januar 2021 bereitgestellt. Ich sage ausdrücklich auch dafür ein herzliches Dankeschön; denn wir wissen, dass das für die Länder einen großen Kraftakt bedeutet. Ich bedanke mich ausdrücklich für diese Änderung, die auch im parlamentarischen Verfahren sehr begrüßt wurde. Im Interesse der Länder haben wir eine Übergangszeit von drei Jahren für die Durchführung der Traumaambulanzen eingeräumt. Dadurch haben die Länder noch bis Ende 2023 Zeit, die zu erarbeitende Verordnung umzusetzen. Eine weitere wichtige Änderung: Wir haben schwere Sexualdelikte in die Aufzählung der Regelbeispiele für schwerwiegendes Verhalten aufgenommen. Dazu zählen die sexuelle Nötigung und die Vergewaltigung, aber auch sexueller Kindesmissbrauch oder der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen. Eine andere Neuerung: Wir haben die Leistungen für Bildungsaufenthalte im Ausland von einem halben Jahr auf ein Jahr erweitert. Das bedeutet eine Verbesserung für die von Gewalttaten Betroffenen, die zum Beispiel in einem Schüleraustausch, zum Studium oder für ein freiwilliges Jahr im Ausland sind. Das dauert, wie der Name schon sagt, häufig ein Jahr. Und – für Sie sicherlich am wichtigsten –: Mit der Regelung zur Finanzuntersuchung greifen wir ein Kernanliegen des Bundesrates auf. Sie hatten von Seiten der Länder die Sorge geäußert, dass die finanziellen Auswirkungen von den Prognosen der Bundesregierung abweichen und es zu Mehrbelastungen für die Länder kommen könnte. Wir werden deshalb die besonders finanzwirksamen Regelungen des SGB XIV auf ihre Haushaltswirksamkeit hin untersuchen und anschließend hierzu in Gespräche mit den Ländern eintreten. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates, meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem heute zur Abstimmung vorliegenden Gesetzentwurf für die Betroffenen im Sozialen Entschädigungsrecht eine dringend erforderliche und gute neue gesetzliche Grundlage schaffen. Es liegt ein Regelungswerk vor, das im Bund von allen Beteiligten – der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD sowie den Oppositionsfraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen – in einem großen Konsens getragen wird. Ich bitte auch Sie hier im Bundesrat sehr herzlich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Frau Kollegin Griese! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Frau Ministerin Heinold (Schleswig-Holstein) abgegeben. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen sowie ein Landesantrag für eine Entschließung vor. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfiehlt in Ziffer 1, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Es bleibt noch über Entschließungen abzustimmen. Wer ist für die in Ziffer 2 empfohlene Entschließung? – Das ist die Mehrheit. Dann bitte das Handzeichen für den Landesantrag! – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: TOP 2 Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) (Drucksache 550/19) Es liegen mehrere Wortmeldungen vor. Zunächst hat das Wort Frau Ministerin Heinold aus Schleswig- Holstein. Monika Heinold (Schleswig-Holstein): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schleswig-Holstein begrüßt das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Wir hatten bereits im April 2019 einen entsprechenden Bundesratsantrag gestellt. Ziel ist es, Angehörige von Pflegebedürftigen spürbar zu entlasten, indem sie künftig erst ab einem jährlichen Gesamteinkommen pro Unterhaltsverpflichteten von mehr als 100.000 Euro zahlungspflichtig sind. Schleswig- Holstein hält das für richtig, weil Pflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen spürbare Entlastung brauchen. 1 Anlage 2 Anders als in unserem damaligen Bundesratsantrag vorgesehen, hat der Bund nun die Beschränkung des Unterhaltsrückgriffs auch für andere Leistungen des SGB XII übernommen, zum Beispiel Hilfe zum Lebensunterhalt für Volljährige und die Eingliederungshilfe. Damit kommen weitere Mehrkosten auf uns zu. Meine Damen und Herren, es ist richtig, dass Bund und Länder die Sozialgesetzgebung in einem stetigen Prozess überprüfen und wenn notwendig auch anpassen, um Bürger und Bürgerinnen zu entlasten. Und: Schleswig-Holstein ist selbstverständlich bereit, seinen Finanzierungsanteil zu leisten. Aber: Wir sind nicht damit einverstanden, dass die Länder beziehungsweise unsere Kommunen die Mehrkosten der Entlastung von Familien zu 100 Prozent allein zahlen sollen. Zudem befürchten wir – wie beim Unterhaltsvorschussgesetz – auch bei diesem Gesetz, dass es letztendlich deutlich mehr Kosten verursacht als vom Bund prognostiziert. Der Städtetag hat sich ja schon entsprechend geäußert. Er glaubt, dass diese 300 Millionen bei weitem nicht ausreichen. Da reicht es uns auch nicht aus, wenn der Bund für später eine Evaluation der Kostenentwicklung zusagt. Was es braucht, ist eine sofortige Zusage des Bundes, dass er sich fair an den zusätzlichen Kosten beteiligt. Zudem erwarten wir, dass der Bund bei künftigen Gesetzgebungsverfahren grundsätzlich die absehbaren Mehrkosten realistisch einschätzt. Ein Paradebeispiel für eine völlig verfehlte Kostenprognose des Bundes ist das Unterhaltsvorschussgesetz. Sie werden es auch in Ihren Ländern sehen: Im Gesetzgebungsverfahren war der Bund von 350 Millionen Euro ausgegangen. Inzwischen sind wir bei fast 1,2 Milliarden, die dieses Gesetz kostet. Das ist eine Verdreifachung. Hart betroffen sind wiederum Länder und Kommunen. Meine Damen und Herren, für uns Länder ist es nicht hinnehmbar, dass der Bund kostenträchtige, kostenwirksame Gesetze beschließt, sich oft noch dafür lobt und wir dann den Ausgleich alleine zahlen müssen. Oder dass er, wie zuletzt beim Zensus, erst einmal in Frage stellt, ob er überhaupt verantwortlich ist. Oder aber, wie bei der Spitzabrechnung beim Fonds Deutsche Einheit, dass der Bund – was mich besonders ärgert – den Ländern 140 Millionen vorenthält, die uns gehören. Der Bund sagt einfach: Spitzabrechnung, schert mich nicht, die 140 Millionen überweise ich euch nicht! Da sage ich so kurz vor Weihnachten, adressiert an den Bund: Überweist uns einmal diese 140 Millionen Euro! Das ist Ländergeld. Schleswig-Holstein erwartet, dass sich der Bund an dem Angehörigen-Entlastungsgesetz finanziell beteiligt. Wir erwarten, dass wir erneut über den Unterhaltsvorschuss reden, dieses Gesetz mit den deutlichen Mehrkosten, das hier evaluiert wird, und der Bund mehr Finanzverantwortung übernimmt. Wir erwarten vom Bund, dass er das Gute-Kita-Gesetz endlich unbefristet verlängert. Alles andere ist unredlich; denn wir können die Leistungserweiterung in unseren Ländern nicht in ein paar Jahren wieder rückgängig machen. Wir erwarten vom Bund – eben diskutiert – eine faire Lastenverteilung bei den Klimaschutzgesetzen. Vor allem: Wenn der Bund jetzt beim Ganztagsunterricht in Grundschulen verbindliche Verbesserungen beschließt, erwarten wir, dass er sich dauerhaft und strukturell, fair und ausreichend an den Mehrkosten beteiligt. Meine Damen und Herren, im Grundsatz muss gelten: Wenn der Bund Gesetze beschließt, die eine dauerhafte, strukturelle Finanzierung brauchen, dann muss er sich auch an den Kosten beteiligen. Es kann nicht sein, dass der eine beschließt und sich dafür lobt und die anderen zahlen. Wenn wir Länder immer mehr Anforderungen erfüllen sollen, vielleicht auch, weil sich unsere Gesellschaft verändert hat und weil die Bedarfe steigen, dann muss es auch einen Ausgleich geben, dann müssen wir noch einmal über die Verteilung der Umsatzsteuerpunkte reden. Eines kann der Bund den Ländern nicht vorwerfen: dass wir unsolidarisch sind. Allein das Familienentlastungsgesetz kostet die Länder Milliarden. Hinzu kommen die Folgekosten der steuerlichen Forschungsförderung und der Elektromobilität, die Mehrkosten des Sozialen Entschädigungsgesetzes und vieles mehr. Meine Damen und Herren, so richtig das Angehörigen-Entlastungsgesetz in der Sache ist, so richtig und so notwendig ist es auch, dass sich der Bund an den Folgekosten beteiligt. Deshalb bittet Schleswig-Holstein um Zustimmung zu einem Vermittlungsverfahren, um in dem von Ministerpräsident Kretschmann beschriebenen konstruktiven Sinne im Dialog zueinanderzukommen. – Danke. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Frau Kollegin Heinold! Nun hat das Wort Frau Ministerin Dr. Reimann aus Niedersachsen. Dr. Carola Reimann (Niedersachsen): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz sollen Kinder und Eltern entlastet werden, die gegenüber Leistungsbeziehern nach dem SGB IX und SGB XII unterhaltsverpflichtet sind. Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt schon heute, dass nur Angehörige zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden, die ein Einkommen von mehr als 100.000 Euro im Jahr haben. Wer heute Sozialhilfe bekommt, muss dennoch in vielen Fällen befürchten, dass das Sozialamt Angehörige zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Werden Eltern pflegebedürftig und können sich nicht mehr selbst versorgen, wird Pflege notwendig. Wenn hierfür nicht genügend Geld zur Verfügung steht, übernimmt das Sozialamt die Kosten. Nach der heutigen Rechtslage kann das Sozialamt dann von den Angehörigen die Erstattung der Kosten verlangen. Das führt häufig zu erheblichen Belastungen bei den betroffenen Angehörigen. Hier denke ich vor allem an die Sandwich-Generation. Die Angehörigen müssen hier häufig gleichzeitig die Ausbildung ihrer Kinder finanzieren, sollen für das eigene Alter vorsorgen und für die Pflege der Eltern aufkommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Heranziehung zum Elternunterhalt kann auch zu einer Verfestigung von Armut führen. Wohlhabende Eltern können für die Pflege im Alter vorsorgen, ihre Kinder bei Bildung und Ausbildung unterstützen, und werden dann nicht zur Zahlung von Unterhalt herangezogen. Eltern mit nur geringem Einkommen hingegen können dies oft nicht ausreichend. Müssen ihre Kinder nun für den Unterhalt aufkommen, hindert sie das häufig daran, selbst für ihr Alter vorzusorgen und wiederum ihre Kinder angemessen bei Bildung und Ausbildung zu unterstützen. Der Bildungs- und Ausbildungserfolg hängt nun einmal leider noch viel zu oft vom Einkommen der Eltern ab. Diesen Kreislauf können wir durchbrechen, wenn wir auf die Heranziehung von Angehörigen verzichten, die weniger als 100.000 Euro im Jahr verdienen. Besonders freut mich zudem, dass mit dem Gesetz nicht nur Kinder entlastet werden, die bisher zum Unterhalt ihrer Eltern herangezogen wurden, sondern auch Eltern, deren volljährige Kinder aufgrund einer Behinderung Eingliederungshilfe beziehen. Diese Familien leisten auch so schon Gewaltiges bei der Unterstützung ihrer Kinder, wie ich finde. Sie müssen künftig keinen Beitrag mehr zu den Leistungen für ihre Kinder aufbringen. Dies wird auch nicht zu einer Entsolidarisierung zwischen Angehörigen und Pflegebedürftigen führen. Mit diesem Gesetz setzen wir vielmehr ein Zeichen dafür, dass die Gesellschaft die Belastungen von unterhaltspflichtigen Eltern und Kindern anerkennt. Angehörige, deren Eltern pflegebedürftig sind oder deren Kinder aufgrund einer Behinderung Eingliederungshilfe beziehen, nehmen in aller Regel große Kraftanstrengungen auf sich, um die Betroffenen zu unterstützen. Deshalb ist eine solidarische Entlastung der Angehörigen hier der richtige Weg. Gefreut hat mich auch die Aufnahme weiterer Anwendungsbereiche des § 134 in Absatz 4 SGB IX für volljährige Menschen mit Behinderungen in den heutigen stationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Niedersachsen hat diese Ausweitung unterstützt, die allen Beteiligten, die mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes betraut sind, einen hohen Verwaltungsaufwand erspart. Weiter begrüße ich die vorgesehene Entfristung der Förderung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen – EUTB. So ist sichergestellt, dass diese wichtigen zusätzlichen Beratungsmöglichkeiten zum Bundesteilhabegesetz dauerhaft etabliert werden. Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden auch die Leistungen für Menschen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen vereinfacht. So wird klargestellt, dass alle Menschen, die das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten können. Diese Meinung vertreten die Länder schon lange. Ich freue mich, dass sich der Bund dieser Auffassung nun angeschlossen hat und für diesen Personenkreis damit Rechtssicherheit besteht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gesetz wird von den Leistungsberechtigten und ihren Angehörigen dringend erwartet. Allerdings bin ich mir nach wie vor nicht sicher, ob die vom Bund zugrunde gelegte Kostenberechnung die Belastungen für die Träger der Sozial- und Eingliederungshilfe in einem angemessenen Umfang wirklich widerspiegelt. So wird meiner Ansicht nach insbesondere im Bereich Hilfe zur Pflege mit deutlich höheren Mehrbelastungen zu rechnen sein. Mehr Menschen werden ihr Recht auf Sozialhilfe auch nutzen. Ebenso dürfte bei einem weitestgehenden Wegfall des Unterhaltsrückgriffs – verständlicherweise – die Nachfrage nach professionellen Pflegeleistungen zunehmen. Deshalb ist zu verhindern, dass den Trägern der Sozial- und Eingliederungshilfe zusätzliche Belastungen entstehen können. Ich begrüße es daher, dass es eine Zwischenevaluation schon 2022 geben wird und wir uns darauf verständigen konnten, dass nach Vorliegen der Ergebnisse geklärt wird, wie im Falle von Mindereinnahmen die Länder und Kommunen durch den Bund angemessen unterstützt werden. Das Land Niedersachsen wird dem Gesetz heute zustimmen. – Danke. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Reimann! Nun hat das Wort Frau Parlamentarische Staatssekretärin Griese aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Meine Damen und Herren! Sie entscheiden heute, ob das von vielen Bürgerinnen und Bürgern dringend erwartete Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe – das Angehörigen-Entlastungsgesetz – verabschiedet wird. In den vergangenen Monaten haben Bund und Länder intensiv miteinander beraten. Dabei hat sich gezeigt, dass das sozialpolitische Vorhaben von allen Seiten inhaltlich und fachlich begrüßt wird. Dafür bedanke ich mich sehr herzlich. Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz verfolgen wir zwei wesentliche Ziele: Erstens. Im Vordergrund des Gesetzesvorhabens steht, unterhaltspflichtige Eltern und Kinder in der Sozialhilfe, im Sozialen Entschädigungsrecht und in der reformierten Eingliederungshilfe finanziell zu entlasten, wenn diese vom Amt zur Unterhaltspflicht herangezogen werden. Künftig soll erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro auf die unterhaltsverpflichteten Angehörigen zurückgegriffen werden dürfen. Darüber hinaus wird in der Eingliederungshilfe der Beitrag unterhaltspflichtiger Eltern von volljährigen Kindern mit Behinderungen künftig vollständig gestrichen. Diese finanziellen Entlastungen werden die betroffenen Familien spürbar erreichen. Gleichzeitig senden wir mit diesem Gesetz das Signal, dass unsere Gesellschaft die Belastungen anerkennt, die mit der Unterstützung von Pflegebedürftigen einhergehen. Wir entlasten die arbeitende Mitte. Wir entlasten die „Sandwich-Generation“, wie sie Frau Reimann genannt hat, die oft Sorge hat. Für die Kommunen wird dies zudem eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung bedeuten; denn durch die entsprechenden Regelungen entfallen für die Ämter vielfach detaillierte Prüfungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Zweitens sieht der Gesetzentwurf wichtige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen vor, um die mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführten Maßnahmen zu verstetigen und weiterzuentwickeln. Dazu zählen vor allem die Entfristung des gesetzlichen Auftrags zur Förderung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung – EUTB –, mit der wir sehr gute Erfahrungen gemacht haben, und die Einführung eines Budgets für Ausbildung. Die EUTB-Angebote geben den Betroffenen und ihren Angehörigen wichtige Orientierungshilfe für ein selbstbestimmtes Leben. Daher ist es wichtig, dass dieses Beratungsangebot dauerhaft abgesichert wird. Außerdem vollziehen wir sozialgerichtliche Rechtsprechung nach; auch das hat Frau Reimann schon erwähnt. Wir stellen klar, dass Menschen mit Behinderungen, die das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt durchlaufen und meistens befristet erwerbsgemindert sind, einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Die Frage, ob eine dauerhafte Erwerbsminderung besteht oder nicht, ist nicht mehr relevant. Damit ist geklärt, dass der Bund ihre Grundsicherung finanziert. Mit dem Budget für Ausbildung verbessern wir die Chancen für Menschen mit Behinderungen, eine berufliche Ausbildung auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu machen. Viele finden den Weg zu einem selbstbestimmten Leben besonders über die Teilhabe am Arbeitsleben. Deshalb wollen wir mit dem Angehörigen- Entlastungsgesetz auch die berufliche Bildung von Menschen mit Behinderungen stärken und den Arbeitsmarkt inklusiver machen. All das zeigt: Das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist für viele Betroffene, aber auch aus sozialpolitischer Sicht ein bedeutendes und wegweisendes Gesetz: Wir entlasten Familien, die arbeitende Mitte, indem wir die Solidargemeinschaft stärker in die Verantwortung nehmen. Zudem fördern wir mit den vorgesehenen Maßnahmen die Inklusion in unserer Gesellschaft. Wir gehen also einen weiteren wichtigen und notwendigen Schritt zu einem modernen Sozialhilfe- und Teilhaberecht. Deshalb bitte ich Sie sehr herzlich um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf. Mir ist aber auch klar – das haben die Vorrednerinnen angesprochen –: Auch wenn Bund und Länder das sozialpolitische Vorhaben gleichermaßen begrüßen, haben die Länder im Rahmen der Anhörungen und in vielen Gesprächen deutlich gemacht, dass sie mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen geteilten Kostentragung nicht vollständig einverstanden sind. Lassen Sie mich deshalb zum Schluss noch eines dazu sagen: Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzesvorhabens wurden solide berechnet. Ihre Befürchtung, es könne zu deutlichen Mehrbelastungen der Länder kommen, nehmen wir aber sehr ernst. Daher möchte ich Ihnen im Namen der Bundesregierung in einer Protokollerklärung zu dem Gesetz nochmals zusichern – ich zitiere die gesamte Protokollerklärung im Wortlaut –: Die Bundesregierung überprüft im Benehmen mit den Ländern in 2024 die tatsächliche Entwicklung der jährlichen Mindereinnahmen in 2020 bis 2023 aufgrund der Zurückdrängung des Unterhaltsrückgriffs auf unterhaltspflichtige Eltern und Kinder in der Sozialhilfe, im Sozialen Entschädigungsrecht und in der reformierten Eingliederungshilfe des SGB IX durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Der Bund ist zudem bereit, eine Zwischenevaluation für die Jahre 2020 und 2021 im Jahr 2022 vorzunehmen. Nach Vorliegen von Ergebnissen dieser Evaluation wird der Bund das Gespräch mit den Ländern suchen und erörtern, wie im Falle von zusätzlichen Mindereinnahmen der Länder und Kommunen diese angemessen unterstützt werden. Ich hoffe, mit dieser Erklärung mögliche Unsicherheiten ausräumen und Ihre Unterstützung gewinnen zu können. Auf die Unterstützung der Länder sind wir auch für die dann notwendige Datenerhebung und Datenauswertung angewiesen. Deshalb noch mal meine herzliche Bitte: Lassen Sie uns dieses Vorhaben gemeinsam angehen! Ich bitte noch mal herzlich um Zustimmung. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Frau Kollegin Griese! Je eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben haben Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) und – bereits vorgetragen – Frau Parlamentarische Staatssekretärin Griese (Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Der Finanzausschuss empfiehlt in Ziffer 1, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eine Minderheit. Dann frage ich, wer dem Gesetz entsprechend Ziffer 2 zustimmen möchte. – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Es bleibt noch über die in Ziffer 3 empfohlene Entschließung abzustimmen. Wer ist dafür? – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 10/20192 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 3, 8 bis 10, 12, 13, 15, 16, 18 bis 20, 22, 23, 25 bis 28, 30, 41, 47, 49 bis 55, 57 bis 60, 63, 64 und 67. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. 1 Anlagen 3 und 4 2 Anlage 5 Es ist so beschlossen. Zu Tagesordnungspunkt 30 sind die Länder Berlin und Sachsen und zu Tagesordnungspunkt 41 ist das Land Schleswig-Holstein der Vorlage beigetreten. Je eine Erklärung zu Protokoll3 haben abgegeben: zu Punkt 8 Herr Minister Dr. Buchholz (Schleswig- Holstein), zu Punkt 12 Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen) und zu Punkt 23 Frau Ministerin Drese (Mecklenburg-Vorpommern). Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 4 auf: TOP 4 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Drucksache 552/19) Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Ausschüsse empfehlen, dem Gesetz zuzustimmen. Darüber hinaus empfehlen die Ausschüsse, eine Entschließung zu fassen. Ich frage zunächst, wer dem Gesetz gemäß Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen zustimmen möchte. – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Die Ausschüsse empfehlen darüber hinaus, eine Entschließung zu fassen. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 5! – Das ist eine Minderheit. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ausschussempfehlungen! – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: TOP 5 Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Drucksache 553/19) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Die Ausschüsse empfehlen, dem Gesetz zuzustimmen. Außerdem liegt ein Landesantrag für eine Entschließung vor. Ich frage zunächst, wer dem Gesetz zustimmen möchte. – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Jetzt ist noch über den Entschließungsantrag eines Landes abzustimmen. 3 Anlagen 6 bis 8 Auf Wunsch eines Landes stimmen wir über den Landesantrag ohne den letzten Satz von Ziffer 5 ab. – Das ist eine Minderheit. Eine Abstimmung über den Rest der Ziffer 5 entfällt. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung n i c h t gefasst. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: TOP 6 Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 (Drucksache 597/19) Wortmeldungen liegen nicht vor. Eine Ausschussempfehlung oder ein Landesantrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegt nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: TOP 7 Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (Drucksache 598/19) Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Frau Senatorin Kalayci (Berlin) abgegeben. Wir kommen zur Abstimmung. Es liegen Ihnen hierzu die Ausschussempfehlungen vor. Da empfohlen wird, den Vermittlungsausschuss aus mehreren Gründen anzurufen, haben wir zunächst darüber zu befinden, ob allgemein ein Vermittlungsverfahren gewünscht wird. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eine Minderheit. Eine Abstimmung über Ziffern 1 und 2 entfällt damit. Der Vermittlungsausschuss ist n i c h t angerufen. Wir haben nun über die Zustimmung zum Gesetz abzustimmen. Wer stimmt dem Gesetz gemäß Ziffer 3 der Ausschussempfehlungen zu? – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir haben noch über eine Entschließung in den Ziffern 4 bis 14 abzustimmen. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 12! – Mehrheit. 1 Anlage 9 Ziffer 13! – Mehrheit. Ziffer 14! – Mehrheit. Bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Entschließung! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: TOP 11 Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) (Drucksache 556/19) Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung zu Protokoll2 hat Herr Staatsminister Dr. Wissing (Rheinland-Pfalz) abgegeben. Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir haben noch über die empfohlene Entschließung abzustimmen. Bitte Ihr Handzeichen für: Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 4. Der Bundesrat hat eine Entschließung gefasst. Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf: TOP 14 Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (Drucksache 559/19, zu Drucksache 559/19) Es liegt eine Wortmeldung von Frau Bundesministerin Karliczek (Bundesministerium für Bildung und Forschung) vor. Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Deutschlands wirtschaftlicher Erfolg wird ganz maßgeblich geprägt von unseren gut ausgebildeten Handwerkern. Auch die Qualität unserer Leistungen und Produkte basiert ganz wesentlich auf der hohen Qualität unserer Ausbildungswege in Deutschland. Die deutschen Hochschulen genießen zu Recht einen exzellenten Ruf. Gleichzeitig lebt die Marke „Made in Germany“ von den Absolventinnen und Absolventen unserer dualen Ausbildung. Nur wenn wir beide Wege 2 Anlage 10 attraktiv halten, werden wir allen jungen Menschen in unserem Land gerecht. Denn jeder junge Mensch hat das Recht, seinen Start ins Berufsleben so zu wählen, wie es ihm passt, wie es seiner Leidenschaft und seinem Talent entspricht. Viel zu lange haben wir in den letzten Jahren nur einen Weg im Fokus gehabt. Jetzt richten wir den Blick wieder auf die, die dank einer tollen Ausbildung zum Beispiel komplexe Heizungssysteme montieren und reparieren können, die Tag für Tag dafür sorgen, dass unser Alltag funktioniert. ( V o r s i t z : Amtierender Präsident Winfried Hermann) Meine Damen und Herren, es muss deswegen doch für uns selbstverständlich sein, dass wir jedem Berufsweg die gleiche Aufmerksamkeit und die gleichen Perspektiven bieten. Wir stehen dafür, dass wir gleicher Leistung gleiche Wertschätzung, gleichen Respekt und dann auch gleiche Sichtbarkeit entgegenbringen. Deshalb haben CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Mindestausbildungsvergütung und international sichtbare Weiterbildungsstufen auf den Weg zu bringen. Jedes Berufsleben beginnt mit einer wichtigen Entscheidung. Welchen Ausbildungsweg man wählt, hängt auch von dessen Wertschätzung in der Gesellschaft ab. Deshalb müssen wir jetzt dafür sorgen, dass sich diese Wertschätzung auch in unseren Entscheidungen widerspiegelt. Jeder, der noch Zweifel an der Richtigkeit der heutigen Novelle hat, hat auch Zweifel, dass eine Meisterausbildung wirklich dem Bachelor gleichwertig ist. Ich persönlich jedenfalls habe daran keinen Zweifel. Unsere duale Ausbildung ist weltweit hoch anerkannt. Viele Länder dieser Welt sind fasziniert, wie wir praktische und theoretische Elemente zu einer hochwertigen Ausbildung verbinden und wie wir dann Weiterbildungen darauf aufbauen. Doch ein Manko bleibt: Unsere berufliche Bildung ist zwar hoch anerkannt, aber ansonsten in den Abschlussbezeichnungen unbekannt. Denn es gibt eben nicht nur den Meister, sondern circa 200 weitere Bezeichnungen. Kaum jemand kennt sie alle. Das ist auch gar nicht schlimm; aber es zeigt die Notwendigkeit, dieser Vielfalt eine Sichtbarkeit, Erkennbarkeit zu geben. Wir brauchen mittlerweile einen Bewusstseinswandel. Wir müssen klare und unmittelbar wirksame Zeichen setzen. Diese müssen auch im Alltag der Bürger ankommen. Genau das wollen wir mit dieser Novelle. Der Bologna-Prozess hat die „Bachelor“- und „Master“-Abschlüsse international etabliert. Das ist unser Referenzsystem. Es ist ein Referenzsystem, das auch mit unserem Deutschen Qualifikationsrahmen kompatibel ist. Auch dort stehen der akademische Bachelor und der berufliche Meister auf einer Stufe. Bundesregierung und Bundestag haben die Einwände der Länder sorgfältig geprüft und so weit wie möglich angenommen. Dabei hat der Bundestag das Nebeneinander herkömmlicher und neuer Bezeichnungen weiter erleichtert. Die Unterscheidung zu den akademischen Abschlüssen wurde damit noch einmal erhöht. Es bleibt eine klare Botschaft: In Deutschland kann ich eine berufliche Ausbildung machen oder ein Studium aufnehmen. Beide Wege bieten Karrierechancen. Beide Wege bieten die Chance auf ein finanziell auskömmliches Berufsleben. Beide Wege genießen die Wertschätzung der politischen Akteure. Außerdem ist diese Novelle ein berechtigtes Anliegen der Wirtschaft. Nicht umsonst haben wir in enger Abstimmung mit Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern diese Novelle auf den Weg gebracht. 60.000 freie Ausbildungsplätze – liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern –, da können und dürfen wir nicht mehr untätig bleiben. In diesen freien Ausbildungsplätzen liegen viele ungenutzte Chancen für die jungen Menschen in unserem Land. Meine Damen und Herren, mit Ihrer Zustimmung zur Gesetzesnovelle unterstützen Sie aus meiner Sicht ein ausgewogenes Paket, das auch zwischen den Sozialpartnern austariert ist. Die Mindestausbildungsvergütung war gerade unserem Koalitionspartner ein wichtiges Anliegen. Mit ihr erkennen wir die wertvolle Leistung von Auszubildenden in den Betrieben an, ohne die Belange der mittelständischen Wirtschaft aus dem Blick zu verlieren. Denn wo die Sozialpartner die Verantwortung für die Ausbildungsvergütung übernehmen, greift immer noch der Tarifvorrang. Einen „ausgewogenen Kompromiss“ nenne ich das. Ich glaube, das ist wichtig in einer Zeit, wo Kompromisse häufig so schwierig zu sein scheinen. Meine Damen und Herren, es geht um die Zukunft der beruflichen Bildung in Deutschland. Es geht um den Mechatroniker, die Tischlerin, den Heizungsbauer und viele andere mehr. Es geht in dieser Novelle genau um die Menschen, von denen wir Tag für Tag erwarten, dass sie dieses Land am Laufen halten. Es geht um die Zukunft unserer Wirtschaft. Wollen wir ein modernes, innovatives Deutschland, das seine Stärken auch in Zukunft noch ausspielen kann? Wollen wir weiterhin für unsere Handwerker und unsere Akademiker stehen? Wenn wir es ernst meinen mit der Wertschätzung unseres Handwerks, dann geben wir ihren Qualifikationen heute die Sichtbarkeit, die sie verdienen! Ich würde mich freuen, wenn Sie zustimmen. – Vielen Dank. Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Je eine Erklärung zu Protokoll1 geben ab: Frau Senatorin Kalayci (Berlin), Herr Staatsminister Schenk (Sachsen), Herr Minister Professor Dr. Willingmann (Sachsen-Anhalt) und Frau Ministerin Dr. Sütterlin-Waack (Schleswig-Holstein). Wir kommen zur Abstimmung. Wer möchte, dass der Vermittlungsausschuss entsprechend Ziffer 1 anzurufen ist, der muss jetzt die Hand heben. – Das ist erkennbar nicht die Mehrheit. Dann kommen wir zur Beschlussfassung des Gesetzes. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen zu Ziffer 2. – Das ist erkennbar die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Nun zur Abstimmung über die empfohlenen Entschließungen: Ziffer 3! – Auch das ist erkennbar die Mehrheit. Damit ist Ziffer 3 so beschlossen. Wir kommen zu Ziffer 4. Auf Wunsch wird Buchstabe b getrennt abgestimmt. Bitte Handzeichen für Buchstabe b! – Auch das ist die Mehrheit. Nun Ihr Handzeichen für den Rest der Ziffer 4! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Tagesordnungspunkt 14 ist erledigt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 17: TOP 17 Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens (Drucksache 602/19) Wortmeldungen liegen nicht vor. – Herr Staatsminister Dr. Wissing (Rheinland-Pfalz) gibt eine Erklärung zu Protokoll2 ab. Anträge und Empfehlungen auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor. Daher stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 24: TOP 24 Gesetz zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes (Drucksache 563/19) 1 Anlagen 11 bis 14 2 Anlage 15 Es gibt eine Wortmeldung: Herr Parlamentarischer Staatssekretär Hirte (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie), bitte, Sie haben das Wort. Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wenn in der Wahrnehmung der Bevölkerung die Attraktivität von Öl nachgelassen hat, so ist seine wirtschaftliche Bedeutung ungebrochen. Eine Vielzahl unterschiedlicher Kunststoffe in der Industrie und der Konsumgüterproduktion hat ebenso ihren Ursprung im Mineralöl wie Benzin, Diesel, Kerosin oder Heizöl. Die Abhängigkeit von Mineralöl wurde den Industrieländern einschneidend bewusst, als infolge des Jom- Kippur-Krieges 1973 die weltweite Mineralölversorgung unterbrochen wurde. Eine solche Situation sollte sich niemals wiederholen. Eine systematische, international eingebettete Erdölbevorratung sollte das verhindern. Die Internationale Energieagentur wurde gegründet und die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine Verfügbarkeit von 90 Tagen an Nettoimporten von Erdöl und Erdölprodukten vorzuhalten. Das Erdölbevorratungsgesetz wurde die gesetzliche Grundlage dafür in Deutschland. Dem eigens gegründeten Erdölbevorratungsverband wurde die Aufgabe übertragen, für die Unternehmen die Verfügbarkeit von Erdöl und Erdölprodukten zur Aufrechterhaltung der Produktivität der deutschen Wirtschaft bei Versorgungsausfällen mit Erdöl sicherzustellen. Das System wird seitdem ausschließlich durch die Mineralölindustrie und den Mineralölhandel finanziert. Neben der allgemeinen Vorratspflicht sieht das Erdölbevorratungsgesetz in § 12 Absatz 1 in ganz besonderen Ausnahmesituationen, nämlich in denen lebenswichtige Güter oder Leistungen im öffentlichen Interesse nicht mehr hergestellt beziehungsweise erbracht werden können, vor, dass der Erdölbevorratungsverband verpflichtet werden kann, aus seinen Beständen Mengen für bestimmte Abnehmer – ich zitiere das Gesetz – zu beliefern. Richtiger- und vernünftigerweise müsste es aber anstelle von „zu beliefern“ im Gesetz heißen: „bereitzustellen“. Dies hätte eigentlich längst angepasst werden müssen. An der redaktionellen Bereinigung des Erdölbevorratungsgesetzes entfacht sich nunmehr aber eine zentrale Diskussion um logistische Auslieferungsstrukturen zwischen dem Mineralöltanklager und den „bestimmten Abnehmern“. Die für die Krisenabwehr zuständigen Einrichtungen und Innenressorts unseres Landes befürchten, die Versorgungssicherheit mit – in der Regel – Treibstoff sei gefährdet, weil der Bund eine – angebliche – Auslieferungsverpflichtung des Erdölbevorratungsverbandes durch diese Gesetzesänderung beseitigen wolle. Diese Befürchtung kann ich zwar dem Grunde nach verstehen. Nicht verstehen kann ich allerdings die aktuelle Diskussion um die Auslieferungslogistik. Die grundsätzliche Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern ist in den Artikeln 30 und 70 unseres Grundgesetzes geregelt. Sie besagen, dass die Erfüllung der staatlichen Aufgaben grundsätzlich Sache der Länder ist, sofern das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt. Es besteht hier keine Zuweisung der Aufgabe an den Bund. Somit besteht keine Verpflichtung des Bundes, den Erdölbevorratungsverband selbst mit der Auslieferung der Krisenmengen zu verpflichten. Wie sähe denn überhaupt die aktuelle Praxis im Falle einer solchen Bereitstellung aus? Die Betreiber „bestimmter Einrichtungen“ können aus den auslieferungsfähigen Tanklagern des Vereinbarungspartners Mineralöle aus den Beständen des EBV erhalten. Die Abholung und Auslieferung der entsprechenden Produkte an den Empfänger werden von Mineralölspeditionen durchgeführt, die von den sogenannten bestimmten Einrichtungen oder durch von den Ländern zu benennende Stellen beauftragt werden. Ein Verzeichnis der für sie erreichbaren auslieferungsfähigen Tanklager liegt den Ländern vor. Meine Damen und Herren, eingangs erwähnte ich schon die Bedeutung des Erdöls für unsere und alle anderen Volkswirtschaften. Das eigentliche und damit zentrale Anliegen der Novelle des Erdölbevorratungsgesetzes ist es, die neuen, von der EU-Kommission vorgesehenen Bevorratungsmethoden in nationales Recht umzusetzen. Daher sollten wir alles dafür tun, unseren internationalen Verpflichtungen nachzukommen, und sicherstellen, dass grundsätzlich Erdöl und Erdölprodukte für 90 Tage verfügbar sind. Gerne sind wir als BMWi bereit, mit den Innenressorts des Bundes und der Länder in einen Dialog einzutreten, wie eventuelle Lücken bei der Treibstoffversorgung in Krisensituationen schnellstmöglich geschlossen werden können. Daher geben wir eine Protokollerklärung ab, in der die Bundesregierung zusichert, unverzüglich eine diesbezügliche Arbeitsgruppe mit den Ländern einzurichten. Ich bitte Sie vor diesem Hintergrund, auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verzichten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. – Wie bereits angesprochen, hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Hirte (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben. 1 Anlage 16 Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. In Ziffer 1 wird die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Ich frage daher, wer Ziffer 1 zustimmen möchte, und bitte um Ihr Handzeichen. – Das ist erkennbar eine Minderheit. Damit ruft der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t an. Minister Dr. Holthoff-Pförtner (Nordrhein- Westfalen) gibt eine Erklärung zu Protokoll2 ab. Damit ist auch Tagesordnungspunkt 24 erledigt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 29: TOP 29 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz – (Drucksache 418/19) Die Länder Bremen und Mecklenburg- Vorpommern sind dem Antrag beigetreten. Es gibt keine Wortmeldungen. – Je eine Erklärung zu Protokoll3 abgegeben haben Minister Hermann (Baden-Württemberg), Frau Senatorin Kalayci (Berlin), Herr Senator Kerstan (Hamburg) und Herr Staatsminister Dr. Wissing (Rheinland-Pfalz). Wir kommen zur Abstimmung. Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich auf: Ziffer 1! Wer stimmt zu? – Das ist die Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 2. Nun bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 3! – Mehrheit. Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dafür ist, den Gesetzentwurf in der soeben festgelegten Fassung beim Deutschen Bundestag einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist erkennbar die Mehrheit, wenn nicht gar einstimmig. Damit ist so beschlossen. Wie vereinbart, wird Herr Staatsminister Mertin (Rheinland-Pfalz) zum Beauftragten bestellt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 31 a): TOP 31a) Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 527/19) 2 Anlage 17 3 Anlagen 18 bis 21 TOP 31b) Dem Antrag sind die Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen beigetreten. Es liegen Wortmeldungen vor. Herr Staatsminister Eisenreich (Bayern), bitte schön. Georg Eisenreich (Bayern): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Wohnungsmangel und der Mietpreisanstieg insbesondere in den Ballungsräumen gehören zu den großen Herausforderungen unserer Zeit. Familien, Menschen mit „normalem“ Einkommen und Senioren müssen sich auch künftig noch das Wohnen in Ballungsräumen leisten können. Einfache Lösungen gibt es hier nicht. Wir brauchen ein Bündel an Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen in den verschiedensten Bereichen. Das Mietrecht kann nicht die alleinige Lösung sein. Wir brauchen mehr und vor allem mehr preiswerten Wohnraum. Aber auch Änderungen im Mietrecht können einen Beitrag dazu leisten, die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu entschärfen. Unsere Ziele sind dabei, den starken Anstieg der Mieten in Ballungsräumen zu bremsen und für einen fairen Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern zu sorgen. Gleichzeitig müssen sich Investitionen in den Wohnungsbau weiter lohnen; denn wir brauchen den Bau neuer Wohnungen. Vorweg möchte ich nochmals betonen: Manche übersehen in der aktuellen Diskussion, dass die große Mehrheit der Vermieter verantwortungsvoll handelt. Stimmungsmache gegen die Eigentümer und die Vermieter ist also absolut ungerechtfertigt. Aber genauso, wie es unter den Mietern schwarze Schafe gibt, gibt es unter den Vermietern schwarze Schafe, die unangemessen hohe Mieten über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Daher brauchen wir bei deutlich überhöhten Mieten – die um mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen – eine spürbare und effektive Ahndung. Bayern hat dazu einen Antrag eingebracht. Wir wollen die bestehende Regelung im Wirtschaftsstrafgesetz praxistauglich ausgestalten. Zukünftig soll es nicht mehr auf das – schwer zu beweisende – Kriterium der „Ausnutzung“ eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen ankommen. Sondern alleine maßgeblich soll sein, ob objektiv ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum vorliegt. Dadurch haben wir den Vorteil, dass sich die Beweisprobleme entschärften und das Gesetz deutlich effektiver würde. Die Idee kommt nicht von uns; das will ich klar sagen. Hamburg und Nordrhein-Westfalen haben schon vor einigen Jahren und Berlin 2017 diesen Vorschlag gemacht. Wir starten jetzt einen neuen Anlauf. Ich freue mich daher sehr, dass Hamburg, NRW und Berlin dem Antrag beigetreten sind. Ich sehe das als unseren gemeinsamen Antrag. Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass der Bußgeldrahmen von 50.000 Euro zu niedrig ist. Er sollte auf 100.000 Euro erhöht werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf kann aus unserer Sicht einen wichtigen Beitrag zu einem fairen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern leisten. Ich freue mich über Ihre Zustimmung. Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank! Das Wort hat Frau Ministerin Sütterlin-Waack (Schleswig-Holstein). Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-Holstein): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Schleswig-Holstein unterstützt ausdrücklich das Ziel, Mieterinnen und Mieter vor einem weiteren Mietenanstieg zu schützen und das Wohnen bezahlbar zu halten beziehungsweise zu machen. Schleswig-Holstein hat sich entschlossen, die Mietpreisbremse abzuschaffen, weil sie sich im Kampf gegen überhöhte Mieten als nahezu wirkungslos erwiesen hat. Die Gesetzesinitiative aus Bayern zur Änderung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz kann aus unserer Sicht aber nicht unterstützt werden. Der Gesetzgeber sollte dort tätig werden, wo die von ihm erlassenen Gesetze Wirkung zeigen. Bei der Begrenzung der Mietpreissteigerung geht es um den Mietvertrag – eben zwischen Vermieter und Mieter. Hier ist ein Teil der Probleme zu erkennen, und genau hier setzt die von Schleswig-Holstein vorgeschlagene Initiative zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs an. Wir haben vorgeschlagen, das BGB, angelehnt an § 5 Wirtschaftsstrafgesetz, zu modifizieren. Damit können sich diejenigen gegen Mietpreisüberhöhungen wehren, die unmittelbar betroffen sind, nämlich die Mieterinnen und Mieter. Wenn die Mieten 20 Prozent oberhalb des Mietspiegels liegen, wird der Mietvertrag teilweise nichtig. Die überzahlten Mieten können nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden. Eine Beteiligung der Ordnungsbehörde als „objektive Hüterin des Mietmarktes“ ist für die Mieterinnen und Mieter nicht vordringlich. Dies gilt umso mehr, als § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes auch in der Vergangenheit keine vorrangige Bedeutung hatte und dies meines Erachtens zukünftig nicht wahrscheinlicher wird. Schleswig-Holstein präferiert die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches und wird sich daher zu dem bayerischen Antrag enthalten. – Danke. Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Je eine Erklärung zu Protokoll1 geben Senator Kerstan (Hamburg) und Frau Ministerin Dr. Sütterlin-Waack (Schleswig-Holstein) ab. Wir kommen zur Abstimmung. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit ist so beschlossen. Wie vereinbart, wird Herr Staatsminister Eisenreich (Bayern) zum Beauftragten bestellt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 32: TOP 32 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 611/19) Wortmeldungen liegen nicht vor, Erklärungen zu Protokoll auch nicht. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Sie sind damit einverstanden. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 34: TOP 34 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 13b Baugesetzbuch (Baugesetzbuchänderungsgesetz – BauGBÄG) – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 612/19) Wortmeldungen liegen nicht vor. Nordrhein-Westfalen hat seinen Antrag auf eine sofortige Sachentscheidung zurückgezogen. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Wohnungsbauausschuss – federführend – sowie dem 1 Anlagen 22 und 23 Innenausschuss, dem Umweltausschuss und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Sie sind damit einverstanden. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 35: TOP 35 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 246 Baugesetzbuch (Baugesetzbuchänderungsgesetz – BauGBÄG) – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 616/19) Es liegt eine Wortmeldung vor: Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen). Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein- Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Land Nordrhein-Westfalen tritt dafür ein, dass Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber weiterhin schnell und unbürokratisch geschaffen werden können. Deshalb haben wir den Gesetzentwurf zur Änderung des § 246 Baugesetzbuch in den Bundesrat eingebracht, den wir heute hier beraten. Unser Ziel ist es, die Geltungsdauer der Sonderregelungen zur Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber um drei Jahre zu verlängern. In den Jahren 2014 und 2015 hat der Bundesgesetzgeber diese Sonderregelungen geschaffen, die sich in § 246 finden. Bei der gegenwärtigen Rechtslage würden diese Regelungen zum 31. Dezember 2019 auslaufen. Hier liegt der Grund für unsere Bitte um eine sofortige Sachentscheidung. Wir möchten sicherstellen, dass eine Verlängerung noch vor Ablauf der jetzigen Regelung, also vor dem Jahreswechsel, beschlossen werden kann. Für unsere Kommunen ist das Thema weiterhin aktuell. Im Jahre 2018 wurden 164.000 Asylsuchende in Deutschland registriert, die Zahl der Asylanträge belief sich auf 185.000. Die Bereitstellung von Unterkünften für Menschen, die aus Kriegs- und Krisengebieten stammen und in Deutschland Zuflucht suchen, stellt Kommunen vor größte Herausforderungen. Das gilt besonders in Ballungsgebieten, die ohnehin angespannte Wohnungsmärkte haben. Mit der befristeten Fortgeltung der planungsrechtlichen Erleichterungen für Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylsuchende helfen wir unseren Kommunen bei der Bewältigung einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Daher bitte ich Sie um Unterstützung dieser nordrheinwestfälischen Initiative. – Ich danke Ihnen. Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, auch keine Erklärungen zu Protokoll. Ausschussberatungen haben zu der Vorlage nicht stattgefunden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die sofortige Sachentscheidung beantragt. Wer dafür ist, der gebe das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Wir kommen zur Sachentscheidung: Wer ist dafür, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen? – Auch das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Wir sind übereingekommen, Frau Ministerin Scharrenbach (Nordrhein-Westfalen) zur Beauftragten zu bestellen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 61: TOP 61 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe – Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – Antrag der Länder Nordrhein- Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 621/19) Wortmeldungen liegen vor: Herr Minister Holthoff- Pförtner (Nordrhein-Westfalen). Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein- Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund von Fällen entwürdigender, pädagogisch fragwürdiger Behandlungen von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendhilfe steht für die Landesregierung Nordrhein- Westfalen fest: Wir haben eine Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen in stationären Einrichtungen. Vor dieser Verantwortung fragen wir uns, ob die Kinder vor Gefahren für ihr Wohl ausreichend geschützt sind. Wir sind verpflichtet, eine Heimaufsicht mit angemessenen Überprüfungs- und Handlungsmöglichkeiten zu etablieren. Dieses Ziel verfolgen wir mit der vorliegenden Bundesratsinitiative, die wir gemeinsam mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein einbringen. Die notwendige Qualifizierung der Heimaufsicht erfordert eine Anpassung der Regelungen zum Betriebserlaubnisverfahren und zur Aufsicht über Einrichtungen. So müssen örtliche Überprüfungen auch unangemeldet erfolgen können. Die Vorschriften zu Auslandsmaßnahmen müssen neu geregelt und konkretisiert werden. Diese intensive Form der stationären Erziehungshilfe ist bisher nur durch wenige Regularien gesetzlich flankiert. Gegenüber der Durchführung von Jugendhilfemaßnahmen im Ausland bleiben wir äußerst skeptisch. In wenigen, aus unserer Sicht äußerst eng zu definierenden Einzelfällen kann sie sinnvoll sein, zum Beispiel wenn sich Jugendliche nach Straftaten aus einem kriminalitätsgefährdeten sozialen Umfeld lösen wollen. Wir erachten es als fragwürdig, dass Maßnahmen im Ausland zulässig sind, ohne dass gesetzliche Rahmenvorschriften bestehen. Träger, die Auslandsmaßnahmen anbieten, müssen den gleichen Standards unterliegen wie inländische Einrichtungen. Die Träger von Auslandsmaßnahmen sollten über eine Betriebserlaubnis im Inland verfügen müssen. Träger von Auslandsmaßnahmen müssen künftig mit den Behörden des Aufenthaltslandes sowie den deutschen Vertretungen im Ausland zusammenarbeiten und auch die Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates einhalten. Die Absicht zu dieser Reform ist 2015 öffentlich angekündigt worden. Es besteht Konsens zwischen Bund und Ländern, dass die Vorgaben zur Heimaufsicht und zu Auslandsmaßnahmen im Sinne eines gelingenden Kinderschutzes weiterentwickelt werden müssen. Die von der Jugend- und Familienministerkonferenz 2015 beschlossenen Änderungen sind 2017 in das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz der damaligen Bundesregierung eingeflossen. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf greift inhaltlich unverändert diese Regelungen bezüglich der Heimaufsicht auf. Jede weitere Verzögerung führt dazu, dass Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen weiterhin nicht den Schutz haben, den sie aus fachlicher Sicht benötigen. Es besteht Handlungsbedarf jetzt. Lassen wir es nicht dazu kommen, dass wir uns eines Tages die Frage stellen müssen, ob wir ausreichend tätig geworden sind, um Fällen von Kindesmissbrauch oder Gewalt gegen Kinder in Einrichtungen vorzubeugen! – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank! Das Wort hat nun Frau Ministerin Dr. Reimann (Niedersachsen). Dr. Carola Reimann (Niedersachsen): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Achten Sozialgesetzbuches wollen wir die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und in Auslandsmaßnahmen stärken. Der Kinder- und Jugendhilfe obliegt insbesondere die Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl. Dies gilt im besonderen Maße für den Schutz derjenigen, die in Verantwortung der öffentlichen Jugendhilfe in Einrichtungen oder in Auslandsmaßnahmen untergebracht sind und dort aufwachsen. Der Kinder- und Jugendhilfe kommt insoweit eine Garantenstellung zu. In den bald 30 Jahren seit Inkrafttreten des SGB VIII wurden die Regelungen zur Heimerziehung wiederholt verändert, um sie an gesellschaftliche Entwicklungen sowie an die besonderen Bedürfnislagen von jungen Menschen anzupassen. Dennoch hat die Jugend- und Familienministerkonferenz bereits 2015 Weiterentwicklungsbedarfe in den gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf die Heimaufsicht identifiziert. Diese decken sich zum Teil mit den Handlungsbedarfen, die im Rahmen der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes festgestellt wurden. Ziel muss es sein, der Heimaufsicht – vor allem in Einrichtungen der Erziehungshilfen – starke, wirkungsvolle Handlungsinstrumente an die Hand zu geben, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu wahren. Kinder und Jugendliche gerade in Einrichtungen der Erziehungshilfe haben ein besonderes Schutzbedürfnis. Schon aufgrund der räumlichen Entfernung vom Elternhaus sind sie der Wahrnehmung der elterlichen Erziehungsverantwortung weitgehend entzogen. Gleichzeitig schafft das Zusammenleben mit anderen Kindern und Jugendlichen sowie dem Fachpersonal eine besondere Nähe. Dies birgt Risiken für Machtmissbrauch und die Entstehung von Abhängigkeitsverhältnissen. Und so fordern uns sowohl aktuelle Vorfälle in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen als auch die Erkenntnisse über die Heimerziehung der 50er und 60er Jahre dazu auf, hieraus Lehren zu ziehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Regelungen zum Betriebserlaubnisverfahren und zur Aufsicht über die Einrichtungen sollen stärker am Schutzbedürfnis der betreuten oder dort lebenden Kinder und Jugendlichen ausgerichtet werden. Der Einrichtungsbegriff soll präzisiert, die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis verschärft und insbesondere eine Zuverlässigkeitsprüfung des Einrichtungsträgers gefordert werden. Die Kontroll- und Interventionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden sollen erweitert werden. So sollen zukünftig örtliche Prüfungen nach Einschätzung der Aufsichtsbehörden auch ohne Anlass regelhaft und unangemeldet erfolgen können. Die trägerbezogenen Nachweis- und Meldepflichten sollen konkretisiert und die Betretungs- und Ermittlungsrechte der Aufsichtsbehörden gestärkt werden. Ebenso bedürfen die einschlägigen Vorschriften zu Auslandsmaßnahmen einer Neuregelung und Konkretisierung. Diese intensive Form der stationären Erziehungshilfe ist bisher nur durch wenige Regularien gesetzlich flankiert; mein Kollege Dr. Holthoff-Pförtner hat darauf hingewiesen. Immer wieder haben in der Vergangenheit Jugendhilfefälle im Ausland deutliche Mängel in der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der Jugendbehörden aufgezeigt. Wie aktuell dieses Thema ist, zeigen zuletzt die Misshandlungsvorwürfe in einem Auslandsprojekt in Rumänien. Insbesondere ein niedersächsischer Träger hat mit dem dortigen Träger zusammengearbeitet und Kinder und Jugendliche im Auftrag niedersächsischer Jugendämter dort untergebracht. Die Vorgänge werden aufgearbeitet. Sie haben mir gezeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Durch die Neuregelung und Konkretisierung der Vorschriften zu Auslandsmaßnahmen soll die erforderliche Qualität des Trägers und der damit verbundenen Maßnahmen verbessert werden. Die zusammenfassende Verortung in § 36b verdeutlicht den Bezug zum Hilfeplanverfahren. Der Hilfeplan soll unter Beteiligung des Kindes oder Jugendlichen möglichst am Ort der Leistungserbringung im Ausland überprüft und fortgeschrieben werden. Dies ermöglicht bei kindeswohlgefährdenden Ereignissen im Ausland eine Überprüfung der Trägereignung und gegebenenfalls einen Entzug der Betriebserlaubnis. Die Eignung des leistungserbringenden Einrichtungsträgers soll an Ort und Stelle geprüft werden. So werden präventiv die Mitwirkungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen im Ausland und reaktiv der Kinderschutz verbessert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurden bereits 2015 Änderungsanträge zur Weiterentwicklung der §§ 45 ff. SGB VIII und damit zur Stärkung der Heimaufsicht und der Qualität von Auslandsmaßnahmen entwickelt. Die Änderungsvorschläge wurden 2016 von der JFMK angenommen und dem Bund übermittelt. Das zeigt: Für die hier vorgesehenen und im Konsens erarbeiteten Maßnahmen für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gibt es kein Erkenntnis-, sondern ein Handlungsdefizit. Die erforderlichen Maßnahmen können nicht länger aufgeschoben werden. Zwar werden auch im Rahmen des derzeitig laufenden Beteiligungsprozesses zu einer umfassenden Novellierung des SGB VIII die Vorschläge zur Weiterentwicklung der Heimaufsicht und zur Konkretisierung der Regelungen für Auslandsmaßnahmen diskutiert. Allerdings besteht aus meiner Sicht die Gefahr, dass sich die geplante „große“ SGB-VIII-Reform zeitlich weiter hinzieht. Hinzu kommt die Befürchtung, dass von den bereits abgestimmten konsensualen Änderungen im Beteiligungsprozess in dem folgenden Gesetzgebungsverfahren abgewichen wird oder diese als Verhandlungsmasse dienen. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die grundsätzliche Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche, die unter staatlicher Verantwortung in stationären Einrichtungen beziehungsweise in Maßnahmen im Ausland zumindest zeitweise aufwachsen, effektiver als bislang zu schützen, besteht weiterhin fort. Insofern hat die Frage der gesetzlichen Weiterentwicklung der Heimaufsicht und der Auslandsmaßnahmen auch eine politische Dimension. Jugendhilfe und Politik müssen sich an dieser Stelle fragen, ob sie ausreichend tätig geworden sind, um Fällen von Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung gegen Kinder und Jugendliche in Einrichtungen vorzubeugen. Ich bitte um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf und freue mich auf die Beratungen in den Ausschüssen. – Herzlichen Dank. Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es gibt auch keine Erklärungen zu Protokoll. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Ausschuss für Frauen und Jugend zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 62: TOP 62 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz – Antrag der Länder Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 623/19) Dem Antrag sind die Länder Bremen, Rheinland- Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein beigetreten. Es liegt die Redemeldung von Frau Ministerin Drese (Mecklenburg-Vorpommern) vor. Stefanie Drese (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz wurde die Initiative Frühe Hilfen für werdende Eltern und Familien mit Kindern unter drei Lebensjahren erstmals gesetzlich verankert. Seit 2018 setzt die Bundesstiftung Frühe Hilfen die Arbeit der Bundesinitiative Frühe Hilfen fort und stellt sicher, dass die Frühen Hilfen dauerhaft gefördert werden. Diese Verstetigung ist ein großer Erfolg. Gerade die ersten Lebensmonate und -jahre sind für die körperliche, geistige und seelische Entwicklung von Kindern wichtig. Daher kommt der Arbeit der Stiftung eine besondere gesellschaftliche Bedeutung zu. Mit den Fonds- und Stiftungsmitteln der Frühen Hilfen wurden in den vergangenen Jahren in allen Bundesländern feste Strukturen aufgebaut und Angebote geschaffen, so dass Familien frühzeitig erreicht und niedrigschwellig unterstützt werden konnten. Gleichzeitig konnte der Zugang zu jenen jungen Familien verbessert werden, die oftmals nur sehr schwer zu erreichen sind. Die Frühen Hilfen haben insbesondere erreicht, dass regionale Netzwerkstrukturen initiiert, entwickelt und gefördert werden, die interdisziplinär arbeiten und die eine verbindliche fachübergreifende Arbeit befördert haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Wohlergehen und das gesunde Aufwachsen der Kleinsten in unserer Gesellschaft, dieses Ziel eint uns alle. Oft steht die eine Frage im Mittelpunkt: Wie schaffen wir es, passgenaue Unterstützung so zu entwickeln, dass die Familien diese auch annehmen? Wenn wir die Bedarfe von Familien in der heutigen Gesellschaft effektiv befriedigen wollen, können wir nicht an Systemgrenzen haltmachen. Eltern zu unterstützen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Und wir sind uns sicherlich einig, dass es dabei der engen Zusammenarbeit aller wichtigen Akteure bedarf. Daher sind verbindliche Netzwerkstrukturen ein Schwerpunkt der Bundesstiftung Frühe Hilfen. Deren Ausbau und die Qualitätsentwicklung bezeichnet die Verwaltungsvereinbarung zu Recht als prioritär. Des Weiteren zählt die Vorhaltung niedrigschwelliger Unterstützungsangebote für Familien zu den Förderschwerpunkten der Frühen Hilfen. Zu nennen ist hier der Einsatz von Familienhebammen, Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern, Babylotsen, Familienpaten und Eltern-Kind-Gruppen. All diese Angebote stellen einen wichtigen Zugang zu Familien und gleichzeitig einen Türöffner zu anderen Angeboten dar. Durch diese spezifischen Maßnahmen gelingt es, Risiken rechtzeitig zu erkennen, gemeinsam Wege aus oft schwierigen häuslichen Situationen zu finden und so die Entwicklung von Säuglingen und kleinen Kindern zu fördern und ihren Schutz sicherzustellen. In den aktualisierten Landeskonzepten zu den Frühen Hilfen, die alle Bundesländer in diesem Jahr eingereicht haben, werden konkrete Akzente der Umsetzung gesetzt. Diese finden ihren Ausdruck in einem klar formulierten Entwicklungsinteresse. Diese ambitionierten Ziele können jedoch nur umgesetzt werden, wenn die Bundesstiftungsmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. Die Anzahl der in Deutschland lebenden Kinder im Alter von null bis drei Jahren hat sich seit 2012 erfreulicherweise um mehr als 200.000 erhöht. Diese Steigerung führt in allen Bundesländern auch zu einem höheren Unterstützungsbedarf im Bereich der Frühen Hilfen. In diesem Jahr hat die Bundesstiftung die Datenlage für den geltenden Verteilschlüssel für das Jahr 2020 aktualisiert. In der Folge werden sich bei einigen Bundesländern die Fördermittel um etwa 7 bis 9 Prozent verringern. Diese Rückgänge gefährden den bisherigen Ausbau der Frühen Hilfen. Die in der Verwaltungsvereinbarung formulierte Zielstellung eines „qualitativ gleichwertigen Ausbaus der Frühen Hilfen im gesamten Bundesgebiet“ kann somit nicht verfolgt werden. In den Netzwerken der Frühen Hilfen steht die fallunabhängige Kooperation verschiedenster Professionen im Vordergrund. Sie muss in jedem Fall vorgehalten werden und kann nicht im gleichen Verhältnis zur Bevölkerung angepasst oder reduziert werden. Die regionalen Netzwerke sowie dezentrale Unterstützungs- und Beratungsangebote in der Fläche müssen insbesondere in ländlichen Regionen erhalten bleiben, um gleichwertige Lebensverhältnisse vorzuhalten. Aufgrund der staatlichen Mitverantwortung für das Aufwachsen von kleinen Kindern und vor dem Hintergrund, dass das präventive Handeln in den vergangenen Jahren eine zunehmend wichtiger werdende Aufgabe ist, haben die Länder neben den Finanzmitteln der Bundesstiftung auch eigene Haushaltsmittel in das System der Frühen Hilfen gespeist. Weil eine bedarfsgerechte Anpassung oder Dynamisierung der Bundesstiftungsmittel Frühe Hilfen nicht vorgesehen ist, wird der finanzielle Anteil der Länder und Kommunen zur wirksamen Unterstützung von Familien weiterhin stetig steigen müssen, während der Anteil des Bundes unverändert bleibt. Sehr geehrte Damen und Herren, sollten die Finanzmittel der Bundesstiftung nicht verstärkt werden, können bestehende präventive Angebote für junge Familien, aber auch die wertvollen systemübergreifenden Netzwerkstrukturen nicht auf dem gleichen Niveau gehalten werden. Teilweise werden sie sogar wegbrechen. Das wäre ein fatales politisches Signal gegenüber den jungen Familien in unseren Bundesländern. Insbesondere mit den Frühen Hilfen hat sich in der Gesellschaft und im Gemeinwesen nicht nur eine Kultur des Hinsehens und Wahrnehmens, sondern auch eine Kultur der Verantwortung und Hilfe entwickelt, in deren Fokus kleine Kinder und junge Familien stehen. Dies darf nicht gefährdet werden. Vor dem Hintergrund des Solidargedankens und im gemeinsamen Interesse aller Länder ist eine bedarfsgerechte Anpassung der Stiftungsmittel im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen notwendig, um geschaffene Strukturen in den Frühen Hilfen dauerhaft zu erhalten und gegebenenfalls sogar auszubauen. Ich appelliere deshalb an alle Landesregierungen, sich mit Nachdruck für eine angemessene und dynamisierte Finanzierung der Strukturen und Angebote der Frühen Hilfen einzusetzen, und bitte um Unterstützung dieses Antrags. – Vielen Dank. Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen) abgegeben. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Ausschuss für Frauen und Jugend – federführend – sowie dem Ausschuss für Familie und Senioren und dem Gesundheitsausschuss – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 36: TOP 36 Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz – Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 617/19) Es liegen keine Wortmeldungen vor, auch keine Erklärungen zu Protokoll. Ich weise die Vorlage dem Innenausschuss – federführend – sowie dem Umweltausschuss und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 37: TOP 37 Entschließung des Bundesrates zum vorgesehenen Bericht der Europäischen Kommission über die Bewertung und Überprüfung gemäß Artikel 97 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz- Grundverordnung) – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 570/19) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll2 hat Herr Senator Kerstan (Hamburg) abgegeben. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu fassen. Wer die Entschließung fassen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 38: TOP 38 Entschließung des Bundesrates – Schutz von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern vor laufender Erhebung hochsensibler Gesundheitsdaten zu Zwecken der Tarifgestaltung in der Krankenversicherung – Antrag der Länder 1 Anlage 24 2 Anlage 25 Hessen und Bremen, Hamburg – (Drucksache 539/19) Dem Antrag sind auch die Länder Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland beigetreten. Es gibt keine Wortmeldung. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Senator Kerstan (Hamburg) abgegeben. Die Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu fassen. Wer der Entschließung zustimmt, bitte Handzeichen! – Das ist die Mehrheit. Damit ist so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 39: TOP 39 Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der medizinischen Rehabilitation – Antrag des Landes Baden-Württemberg – (Drucksache 540/19) Keine Wortmeldung, keine Erklärung zu Protokoll. Wer stimmt der Entschließung zu? – Das ist die Mehrheit. Dann ist die Entschließung gefasst. Wir kommen zu Punkt 40: TOP 40 Entschließung des Bundesrates: Erhalt der qualitativ hochwertigen flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung – Krankenhäuser stärken – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz – (Drucksache 543/19) Wortmeldungen liegen nicht vor, zu Protokoll ist auch nichts gegeben worden. Wir können zur Abstimmung kommen. Die Ausschussempfehlungen liegen vor. Bitte Handzeichen für Ziffer 1! – Das ist die Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Herr Staatssekretär Eitel (Saarland) gibt eine Erklärung zu Protokoll2 ab. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 42: TOP 42 Entschließung des Bundesrates – Änderung des Bundesmeldegesetzes – hier: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Eintragung von Auskunftssperren für Berufsgruppen, die sich aufgrund ihrer Berufsausübung in einer Gefährdungsla- 1 Anlage 26 2 Anlage 27 ge befinden sowie Privatpersonen, die durch ihr grundrechtskonformes Verhalten zur Zielscheibe gewaltbereiter Gruppen geworden sind – Antrag der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 613/19) Wortmeldungen liegen nicht vor, auch keine Erklärung zu Protokoll. Ich weise die Vorlage dem Innenausschuss – federführend – und dem Kulturausschuss – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 43: TOP 43 Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) (Drucksache 517/19) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Je eine Erklärung zu Protokoll3 haben Herr Minister Dr. Holthoff- Pförtner (Nordrhein-Westfalen) und Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) abgegeben. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor. Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich auf: Ziffer 2! – Mehrheit. Damit entfallen die Ziffern 3 und 4. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 14! – Minderheit. Ziffer 15! – Mehrheit. Ziffer 18! – Mehrheit. Ziffer 21! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für den Landesantrag! – Minderheit. Ziffer 25! – Mehrheit. Ziffer 26! – Mehrheit. Ziffer 27! – Mehrheit. Ziffer 29! – Mehrheit. Ziffer 30! – Mehrheit. Ziffer 33! – Minderheit. Bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. 3 Anlagen 28 und 29 Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 44: TOP 44 Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (Drucksache 518/19) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Frau Ministerin Drese (Mecklenburg-Vorpommern) abgegeben. Zur Abstimmung rufe ich aus den Ausschussempfehlungen auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 45: TOP 45 Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (Drucksache 519/19) Es gibt Wortmeldungen. Frau Senatorin Dr. Stapelfeldt (Hamburg). Dr. Dorothee Stapelfeldt (Hamburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zu dem zweiten wichtigen Mietthema der heutigen Sitzung. Mit der heutigen Beratung und Beschlussfassung über den Gesetzentwurf, der die Verlängerung der Mietpreisbremse sowie die Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe betrifft, wird ein wichtiges Signal an die Mieterinnen und Mieter gesendet. Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument, um dem signifikanten Mietpreisanstieg in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten entgegenwirken zu können, und sie ergänzt den Neubau mit dem Ziel, die Bezahlbarkeit des Wohnraums in dynamischen Wohnungsmärkten zu gewährleisten. Durch die im Rahmen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes eingeführten Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn wurde es den Ländern ermöglicht, durch Rechtsverordnung für die Dauer von höchstens fünf Jahren Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen, mit der Folge, dass die Miethöhe in diesen Gebieten zu Beginn des Mietverhältnisses grundsätzlich auf höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt ist. 1 Anlage 30 Durch das zum 1.1.2019 in Kraft getretene Mietrechtsanpassungsgesetz wurden die Regelungen zur Mietpreisbremse inhaltlich verbessert, indem Mieterinnen und Mietern ein Auskunftsanspruch gegenüber dem Vermieter eingeräumt und die Rügeverpflichtung zur Geltendmachung eines Rückzahlungsanspruches bei zu viel gezahlter Miete erleichtert wurde. Vor dem Hintergrund, dass viele der Mietpreisbegrenzungsverordnungen im nächsten und in den folgenden Jahren auslaufen und nach geltender Rechtslage eine weitere Verlängerung nicht zulässig ist, bedarf es also einer gesetzlichen Regelung zur Verlängerung der Mietpreisbremse. Wir unterstützen die Verlängerung der Mietpreisbremse mit Nachdruck. Wir in Hamburg konnten mit dem in dieser Woche veröffentlichten Mietenspiegel im Vergleich zum letzten einen verlangsamten Mietpreisanstieg feststellen. Mit einem Anstieg von 2,6 Prozent innerhalb von zwei Jahren – zwischen 2017 und 2019 – hat sich der Anstieg im Vergleich zum Zeitraum 2015 bis 2017 in Hamburg halbiert. Aber unabhängig davon liegt auch bei uns die durchschnittliche Nettokaltmiete mit 8,66 Euro weiterhin auf einem hohen Niveau. Der gebremste Anstieg beim diesjährigen Mietenspiegel bestätigt uns in unserem wohnungspolitischen Kurs, an dem wir weiterhin festhalten werden, um den Wohnungsmarkt zu entspannen. Wir setzen auch auf die Steigerung des Wohnungsneubaus. Wir in Hamburg haben in diesem Jahrzehnt rund 95.000 neue Wohnungen auf den Weg gebracht. Diese Maßnahmen führen jetzt zu einer beginnenden Entspannung des Hamburger Wohnungsmarktes. Aber trotz erster dämpfender Mietpreiswirkungen bleibt die Situation in großen Städten, in den Ballungsräumen – natürlich auch in Hamburg – angespannt. Deswegen ist es erforderlich, flankierend zum Neubau die Mieterschutzinstrumente umfassend einzusetzen und die Mietpreisbremse für weitere fünf Jahre zu verlängern. Auch eine Änderung der Regelung zur Rückzahlungspflicht unterstützen wir. Finanzielle Anreize für Vermieter, sich nicht an die Mietpreisbremse zu halten, müssen vermieden werden. Nach aktueller Rechtslage sind Vermieter nur zur Rückzahlung der ab dem Zeitpunkt einer etwaigen Rüge zu viel gezahlten Miete verpflichtet. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, diese Schieflage zu ändern, indem er vorsieht, dass der Mieter einen Rückzahlungsanspruch auf die seit Vertragsbeginn zu viel gezahlte Miete hat, sofern der Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten gerügt wird. Meine Damen und Herren, Hamburg plädiert ausdrücklich für diese Beschlussfassung. Sie wird ein weiterer wichtiger Schritt für die Mieter und Mieterinnen in unserem Land sein. – Herzlichen Dank. Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank! Das Wort hat nun Frau Parlamentarische Staatssekretärin Hagl-Kehl (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz). Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Auf der Tagesordnung steht heute mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn ein weiteres Vorhaben, dem die Bundesregierung große Bedeutung beimisst. Ich bedanke mich zunächst einmal bei der Senatorin aus Hamburg für Ihre Vorworte. Das drückt genau das aus, was wir sagen wollen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist Teil des Wohn- und Mietenpakets der Bundesregierung. Er soll dazu beitragen, dass Wohnen bezahlbar bleibt und der Anstieg der Mietpreise weiter gedämpft wird. ( V o r s i t z : Amtierender Präsident Lorenz Caffier) Die im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erstellte Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin zur Evaluierung der Mietpreisbremse hat bestätigt, dass die 2015 eingeführten Regelungen zur Mietpreisbremse den Mietenanstieg jedenfalls moderat verlangsamt haben. Die Wohnungsmärkte bleiben angespannt. Und dies trotz Einführung der Mietpreisbremse und ihrer bremsenden Wirkung. Deswegen wollen wir die Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängern. Die Länder erhalten die Möglichkeit, sie bis Ende 2025 dort einzusetzen, wo es notwendig ist. Was wollen wir inhaltlich an der Mietpreisbremse ändern? Wir haben festgestellt, dass es auf Vermietungsportalen weiterhin eine große Anzahl an Angeboten gibt, die sich nicht an die nach der Mietpreisbremse zulässige Miethöhe halten. Zum Teil werden die Vorgaben um 100 Prozent überschritten. Erklärbar ist dies dadurch, dass Vermieter derzeit erst ab dem Zeitpunkt eine überhöhte Miete zurückzahlen müssen, ab dem der Mieter dies rügt. Vermieterinnen und Vermieter haben daher einen zu hohen ökonomischen Anreiz, sich nicht an die Mietpreisbremse zu halten. Dies wollen wir beseitigen. Mieterinnen und Mieter sollen ab Beginn des Mietverhältnisses zu viel gezahlte Miete zurückfordern können. Und dies nunmehr rückwirkend. Dafür haben Mieterinnen und Mieter zweie

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