Protokoll der 1048. Sitzung des Bundesrates
Text
Protokoll der 1048. Sitzung des Bundesrates
[Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1048
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1048. Sitzung
Berlin, Freitag, den 18. Oktober 2024
I n h a l t :
Begrüßung des Botschafters der Ukraine,
Oleksij Makejew . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 377
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 377
Rückblick der Präsidentin . . . . . . . . . . . . . . . 377
1. Wahl des Präsidiums – gemäß Artikel 52
Absatz 1 GG i.V.m. § 5 Absatz 1 GO BR –
(Drucksache 460/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 379
Beschluss: Die Ministerpräsidentin des
Saarlandes, Anke R e h l i n g e r , wird zur
Präsidentin des Bundesrates gewählt.
Die Ministerpräsidentin des Landes
Mecklenburg-Vorpommern, Manuela S c h w e -
s i g , und der Präsident des Senats der
Freien Hansestadt Bremen, Bürgermeister
Dr. Andreas B o v e n s c h u l t e ,
werden zu Vizepräsidenten gewählt . . . . . . . 379
2. Wahl der Vorsitzenden und der
stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer –
gemäß § 45c GO BR – (Drucksache 461/24) 380
Beschluss: Es werden gewählt: die
Ministerpräsidentin des Saarlandes, Anke R e h -
l i n g e r , zur Vorsitzenden, Ministerin
Bettina M a r t i n (Mecklenburg-
Vorpommern) und Staatsrat Dr. Olaf J o a -
c h i m (Bremen) zu stellvertretenden
Vorsitzenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380
3. Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse –
gemäß § 12 Absatz 1 GO BR –
(Drucksache 462/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380
Beschluss: Die Vorsitzenden der Ausschüsse
werden gemäß dem Antrag der Präsidentin
in Drucksache 462/24 gewählt . . . . . . . . . 380
4. Wahl der Schriftführer – gemäß § 10
Absatz 1 GO BR – (Drucksache 463/24 (neu)) . 380
Beschluss: Staatsminister Eric B e i ß -
w e n g e r (Bayern) und Staatsrat
Dr. Olaf J o a c h i m (Bremen) werden
gewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380
5. Gesetz zum Zweiten IT-
Änderungsstaatsvertrag (Drucksache 470/24) . . . . . . 386
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409*
6. Gesetz zur Korrektur schwebender
Änderungen im Passgesetz, im
Personalausweisgesetz und im eID-Karte-Gesetz
(Drucksache 471/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409*
7. Gesetz zur Einführung eines
Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
(Drucksache 472/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 386
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409*
8. Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher
Ersteigerungen von Schrottimmobilien und
zur Änderung des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch (Drucksache 473/24) . . . . . . . . . . 386
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409*
9. Viertes Gesetz zur Entlastung der
Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes
Bürokratieentlastungsgesetz) (Drucksache 474/24,
zu Drucksache 474/24) . . . . . . . . . . . . . . . . 386
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386
Dr. Felor Badenberg (Berlin) . . . . . . . 388, 411*
Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . . 389, 411*
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 390
Bettina Martin (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 108
Absatz 5 i. V. m. Artikel 105, Artikel 72
Absatz 3 Satz 2, Artikel 84 Absatz 1 und
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390
10. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuchs und der
Strafprozessordnung – Bedrohung von Zeuginnen und
Zeugen und Gerichtspersonen – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes
Berlin – (Drucksache 449/24)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 377
11. Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der
Halterpflichten bei der Überprüfung von
Führerscheinen – Antrag des Landes
Hessen – (Drucksache 447/24) . . . . . . . . . . . . . 391
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 392
Conrad Clemens (Sachsen) . . . . . . . . 412*
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Bestellung von
Staatsminister Manfred Pentz (Hessen)
zum Beauftragten des Bundesrates gemäß
§ 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392
12. Entschließung des Bundesrates
„Elterngeldanspruch auch für Pflegeeltern“ – Antrag
der Länder Schleswig-Holstein und Berlin,
Rheinland-Pfalz, Thüringen –
(Drucksache 443/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 410*
13. Entschließung des Bundesrates zur zügigen
Umsetzung einer nachhaltigen und
generationengerechten Reform der
Pflegeversicherung zur Sicherstellung der pflegerischen
Versorgung – Antrag der Länder
Mecklenburg-Vorpommern und Berlin, Bremen,
Hamburg, Saarland – (Drucksache 446/24) . 386
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 410*
14. Entschließung des Bundesrates
„Entwicklungszusammenarbeit der Länder und
Kommunen stärken“ – Antrag der Länder
Bremen und Niedersachsen, Saarland –
(Drucksache 448/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 392
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 392
15. Entschließung des Bundesrates für die
Sicherung von Arbeitsplätzen und Investitionen
in der Automobilindustrie – Antrag der
Länder Saarland, Niedersachsen –
(Drucksache 452/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380
Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . 380
Thorsten Bischoff (Saarland) . . . . . . . 407*
Michael Ebling (Rheinland-Pfalz) . . . . 408*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 381
16. Entwurf eines Gesetzes zur
Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung
(Drucksache 425/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 392
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392
17. Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur
Änderung des Seearbeitsgesetzes und anderer
Gesetze (Drucksache 426/24) . . . . . . . . . . . 386
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 410*
18. Entwurf eines Gesetzes über die Einführung
einer bundeseinheitlichen
Pflegefachassistenzausbildung
(Pflegefachassistenzeinführungsgesetz) (Drucksache 427/24, zu
Drucksache 427/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392
Dr. Ina Czyborra (Berlin) . . . . . . . . . 393
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 394
19. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz –
GHG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 428/24) . . . . . . . . 394
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 394
20. Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und
Erprobung eines Online-Verfahrens in der
Zivilgerichtsbarkeit – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 429/24) . . . 386
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 410*
21. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer
umweltrechtlicher Vorschriften – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 430/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 394
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 394
22. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von
Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für
Zulassungsverfahren nach dem
Wasserhaushaltsgesetz und zur Änderung des
Bundeswasserstraßengesetzes (Drucksache 431/24) 394
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 394
23. Entwurf eines Gesetzes zur weiteren
Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft
und zur Änderung von Vorschriften für die
Bundeswehr (Drucksache 432/24) . . . . . . . 386
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 410*
24. Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des
Intersputnik-Gesetzes (Drucksache 433/24) 386
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 410*
25. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der
EU-Verordnung über europäische Daten-
Governance (Daten-Governance-Gesetz –
DGG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4
GG – (Drucksache 434/24) . . . . . . . . . . . . . 394
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395
26. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung
der Genehmigungsverfahren von
Geothermieanlagen, Wärmepumpen und
Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer
rechtlicher Rahmenbedingungen für den
klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 435/24 (neu)) . . . . . . . . . . . . . 395
Bernhard Stengele (Thüringen) . . . . . . 395
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 396
27. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
integrierten Stadtentwicklung – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 436/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 396
Thomas Schmidt (Sachsen) . . . . . . . . 396
Dr. Melanie Leonhard (Hamburg) . . . . 397
Nicole Razavi (Baden-Württemberg) . . 398
Özlem Ünsal (Bremen) . . . . . . . . . . 399
Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im
Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen . . . 400
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 413*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402
28. Entwurf eines Gesetzes zu der Entschließung
vom 23. Mai 2023 zur Änderung des
Übereinkommens vom 29. November 1972 über
die Errichtung des Afrikanischen
Entwicklungsfonds (Drucksache 437/24) . . . . . . . . 386
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 410*
29. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Bericht über die
Rechtsstaatlichkeit 2024 – Die Lage der
Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen
Union
COM(2024) 800 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 405/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 402
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 403
30. Verordnung zur Änderung der
Gefahrstoffverordnung und anderer
Arbeitsschutzverordnungen (Drucksache 403/24, zu
Drucksache 403/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403
31. Verordnung zur Bestimmung der für die
Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a
und für die Fortschreibung des Teilbetrags
nach § 34 Absatz 3a Satz 1 des Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen
Prozentsätze sowie zur Ergänzung der Anlage zu
§§ 28 und 34 des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025
(Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2025 –
RBSFV 2025) (Drucksache 453/24) . . . . . . 403
Heike Hofmann (Hessen) . . . . . . . . . 403
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 404
32. Verordnung zur Durchführung der
unionsrechtlichen Regelungen für
Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse (Obst-
Gemüse-Vermarktungsnormen-
Durchführungsverordnung – OGVermNormDV)
(Drucksache 407/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 386
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 410*
33. Verordnung zur Änderung der
Approbationsordnung für Zahnärzte und
Zahnärztinnen und weiterer Verordnungen im
Bereich der Heilberufe (Drucksache 438/24) . . 386
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 410*
34. Dritte Verordnung zur Änderung der
Verordnung über genehmigungsbedürftige
Anlagen (Drucksache 342/24) . . . . . . . . . . 404
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 413*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 404
35. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 466/24) . . . . . . . . . . . . . 386
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 410*
36. Gesetz zur periodengerechten
Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der
staatlichen Kreditaufnahme und Drittes
Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und
zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
(Drucksache 487/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 390
Theresa Schopper (Baden-Württemberg) 390
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 412*
Bernd Krösser, Staatssekretär im
Bundesministerium des Innern und für
Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 106
Absatz 3 Satz 3 und Artikel 109 Absatz 4
GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391
37. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Vierten Buches Sozialgesetzbuch und des
Entgeltfortzahlungsgesetzes – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 480/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 404
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 404
38. a) Benennung eines Mitglieds für den Beirat
bei der Bundesnetzagentur für
Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen – gemäß § 5 Absatz 1
BEGTPG – Antrag der Freien und
Hansestadt Hamburg gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 479/24)
b) Benennung eines stellvertretenden
Mitglieds für den Beirat bei der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen –
gemäß § 5 Absatz 1 BEGTPG – Antrag des
Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 504/24) . . . 386
Beschluss zu a): Zustimmung zu dem
Vorschlag in Drucksache 479/24 . . . . . . . . . 410*
Beschluss zu b): Zustimmung zu dem
Vorschlag in Drucksache 504/24 . . . . . . . . . 410*
39. Benennung eines Mitglieds und eines
stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der
Stiftung „Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7
Absatz 3 HdGStiftG – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 505/24) . . . . . . . . . . . . . 386
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 505/24 . . . . . . . . . . . . . . . . 410*
40. Entschließung des Bundesrates:
Biogaspotentiale systemdienlich nutzen und
ausschöpfen – Antrag des Landes Niedersachsen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 507/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 404
Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 414*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 405
41. Gesetz zur Verbesserung der inneren
Sicherheit und des Asylsystems
(Drucksache 511/24, zu Drucksache 511/24)
in Verbindung mit
42. Gesetz zur Verbesserung der
Terrorismusbekämpfung (Drucksache 512/24, zu
Drucksache 512/24, zu Drucksache 512/24(2))
43. Entschließung des Bundesrates: Ordnung,
Steuerung, Begrenzung und Humanität in der
Migrationspolitik sicherstellen – Antrag der
Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-
Württemberg, Schleswig-Holstein –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Nordrhein-
Westfalen – (Drucksache 464/24)
44. Entschließung des Bundesrates „Änderungen
im Strafgesetzbuch und in der
Strafprozessordnung zur Stärkung der
Terrorismusbekämpfung“ – Antrag der Länder Nordrhein-
Westfalen, Baden-Württemberg, Schleswig-
Holstein – Geschäftsordnungsantrag des
Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache
465/24)
und
45. Entschließung des Bundesrates: Migration
steuern – Innere Sicherheit gewährleisten –
Antrag des Landes Baden-Württemberg
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 513/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 382
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 382
Michael Ebling (Rheinland-Pfalz) . . . . 383
Marion Gentges (Baden-Württemberg) . 384
Dr. Felor Badenberg (Berlin) . . . . . . . 385
Simone Oldenburg (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 408*
Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 408*
Bernd Krösser, Staatssekretär im
Bundesministerium des Innern und für
Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409*
Beschluss zu 41: Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 405
Beschluss zu 42: Keine Zustimmung gemäß
Artikel 73 Absatz 1 Nr. 9a i.V.m.
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 405
Mitteilung zu 43 und 44: Fortsetzung der
Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . 405
Mitteilung zu 45: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . 405
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 405
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 406
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsidentin M a n u e l a S c h w e s i g ,
Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-
Vorpommern
Amtierende Präsidentin W i e b k e O s i g u s ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund
– zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Theresa Schopper, Ministerin für Kultus, Jugend und
Sport
Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für
Migration
Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung
und Wohnen
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Eric Beißwenger, Staatsminister für
Europaangelegenheiten und Internationales
B e r l i n :
Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für
Finanzen
Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft,
Gesundheit und Pflege
Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und
Verbraucherschutz
B r a n d e n b u r g :
Rainer Genilke, Minister für Infrastruktur und
Landesplanung
Dr. Manja Schüle, Ministerin für Wissenschaft,
Forschung und Kultur
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa
Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und
Stadtentwicklung
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin,
Senatorin, Präses der Behörde für Wissenschaft,
Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Dr. Melanie Leonhard, Senatorin, Präses der Behörde
für Wirtschaft und Innovation
H e s s e n :
Manfred Pentz, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales und
Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen
beim Bund
Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration,
Jugend und Soziales
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und
Kindertagesstätten
Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur,
Bundes- und Europaangelegenheiten
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
R h e i n l a n d - P f a l z :
Michael Ebling, Minister des Innern und für Sport
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
Conrad Clemens, Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
sowie Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen
beim Bund
Thomas Schmidt, Staatsminister für
Regionalentwicklung
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus,
Landwirtschaft und Forsten
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Dr. Silke Schneider, Finanzministerin
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Bernhard Stengele, Minister für Umwelt, Energie
und Naturschutz
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Anja Hajduk, Staatssekretärin im Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz
Bernd Krösser, Staatssekretär im Bundesministerium
des Innern und für Heimat
Dr. Angelika Schlunck, Staatssekretärin im
Bundesministerium der Justiz
Hartmut Höppner, Staatssekretär im
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Dr. Christiane Rohleder, Staatssekretärin im
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz
Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen
1048. Sitzung
Berlin, den 18. Oktober 2024
Beginn: 09.28 Uhr
Präsidentin Manuela Schwesig: Meine sehr
geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ich eröffne die 1048. Sitzung des Bundesrates.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir
uns der Tagesordnung zuwenden, möchte ich die
Gelegenheit nutzen, einen hochrangigen Gast bei uns im Haus
zu begrüßen. Auf der Ehrentribüne hat der ukrainische
Botschafter, Seine Exzellenz Herr M a k e j e w , Platz
genommen. – Exzellenz, ich begrüße Sie ganz herzlich
im Bundesrat!
(Beifall)
Ich komme nun zur Tagesordnung: Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 45 Punkten vor.
TOP 10 wird abgesetzt.
Das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit
und des Asylsystems sowie das Gesetz zur Verbesserung
der Terrorismusbekämpfung – das sind unsere Punkte 41
und 42 – behandelt der Deutsche Bundestag erst heute
Vormittag. Sobald der Bundestag die Gesetze
verabschiedet und zugestellt hat, werden sie umgedruckt und
im Saal verteilt. Bitte richten Sie sich darauf ein, dass wir
die Sitzung gegebenenfalls unterbrechen müssen, sofern
die Beschlüsse uns nicht rechtzeitig vor dem Ende
unserer Sitzung zur Beratung vorliegen.
Zur Reihenfolge: Nach TOP 4 wird der Punkt 15
beraten. Im Anschluss wird die Debatte zu den verbundenen
Punkten 41, 42, 43, 44 und 45 aufgerufen. Nach TOP 9
wird der Punkt 36 erörtert. Die Abstimmung zu den
verbundenen Punkten 41 bis 45 erfolgt gemäß ihren TOP-
Nummern am Schluss der Sitzung. Im Übrigen bleibt die
Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste!
Vor zwei Wochen saßen wir am Tag der Deutschen
Einheit noch zusammen im Schweriner Staatstheater. Das
war der Höhepunkt und zugleich der festliche Abschluss
unserer Bundesratspräsidentschaft, der
Bundesratspräsidentschaft Mecklenburg-Vorpommerns. 35 Jahre ist
es her, dass die Menschen in Ostdeutschland Demokratie
und Freiheit erkämpft haben – gewaltlos, mutig und
entschlossen. Seit 34 Jahren ist Deutschland wiedervereint.
Wir haben das gemeinsam gebührend gefeiert, mit
200 000 Menschen, friedlich, fröhlich und sicher.
Es ist ein großes Glück, im vereinten Deutschland zu
leben, in Frieden, Freiheit und Demokratie. Und die
ostdeutschen Länder sind eine Bereicherung für unser Land.
Unsere regionale Vielfalt in Deutschland, das ist unsere
Stärke. Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Mitwirkung
der Länder. Die Ländermeile war wie immer einer der
Höhepunkte dieses tollen Festes.
Es war mir eine Ehre, die 16 Bundesländer
Deutschlands ein Jahr lang vertreten zu dürfen, und es hat mir
auch Freude gemacht. Insgesamt konnte ich als
Bundesratspräsidentin 206 Termine wahrnehmen. Ich erinnere
mich an die Begegnungen mit unseren Nachbarn: mit
dem französischen Präsidenten, Herrn Macron, mit König
Willem-Alexander der Niederlande und dem damaligen
niederländischen Ministerpräsidenten, Herrn Rutte, mit
dem Vorsitzenden der Ersten Kammer der Niederlande,
Herrn Bruijn, dem Präsidenten des französischen Senats,
Herrn Larcher, und der polnischen Senatsmarschallin,
Frau Kidawa-Błońska.
Auch die Deutsch-Polnische Freundschaftsgruppe hat
hier im Bundesrat getagt. Und wir haben im Bundesrat
beschlossen, die deutsch-polnischen Begegnungen weiter
auszubauen. Der Bundesrat ist mit anderen Parlamenten
freundschaftlich verbunden, so wie Deutschland mit
seinen Nachbarn freundschaftlich verbunden ist. Mir war
es wichtig, als Bundesratspräsidentin diese
Nachbarschaften zu pflegen und auch zu stärken.
Außerdem bin ich als erste Bundesratspräsidentin in
die Ukraine gereist und habe dort Präsident Selenskij
getroffen. Meine Reise in die Ukraine war ein Zeichen
der Solidarität. Der Bundesrat hat zwei gemeinsame
Entschließungen zur Unterstützung der Ukraine gefasst.
Im Sinne dieser Entschließungen habe ich dort deutlich
gemacht: Deutschland, auch seine 16 Länder, steht hinter
der Ukraine, hinter ihrem Wunsch nach Frieden in
Freiheit. Ich wünsche mir sehr, dass diese klare Mehrheit so
bleibt.
Wir Länder können die Ukraine mit
Regionalpartnerschaften unterstützen. Diese Regionalpartnerschaften
haben wir in diesem Jahr der Bundesratspräsidentschaft
ausgebaut. Mecklenburg-Vorpommern hat selbst eine
Regionalpartnerschaft begründet, und ich werbe bei den
Bundesländern, die noch keine haben, für diese
Regionalpartnerschaften. Es ist wichtig, dass wir die Solidarität
mit der Ukraine auch auf unserer regionalen Ebene, auf
der Länderebene stärken.
Ich danke Ihnen, Herr Botschafter Makejew, ganz
herzlich für Ihre Unterstützung und für diese gute
Zusammenarbeit, und ich bitte darum, dass wir die
Unterstützung fortsetzen.
Eine besondere Wertschätzung war der Besuch des
brasilianischen Präsidenten Lula im Bundesrat. Ich habe
diesen Besuch im September erwidert und unter anderem
über Klimaschutz gesprochen – in dem Land, das im
nächsten Jahr Gastgeber der Weltklimakonferenz sein
wird. Innerhalb und außerhalb Europas habe ich überall
große Wertschätzung erfahren: Deutschland und wir
Länder genießen einen guten Ruf in der Welt.
Hier in Deutschland erinnere ich mich an die
Bürgerfeste in Berlin und Bonn, als wir 75 Jahre Grundgesetz
gefeiert haben. Unser Grundgesetz ist eine einzigartige
Erfolgsgeschichte. Dazu gehören 75 Jahre Bundesrat,
was wir ebenfalls angemessen in Bonn gefeiert haben.
Bei all diesen Veranstaltungen waren engagierte
Bürgerinnen und Bürger dabei. Denn sie sind es, die unsere
Demokratie tragen.
Ich möchte allen danken, die mit mir in diesem Jahr
die Bundesratspräsidentschaft gestaltet haben, allen voran
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Bundesratsverwaltung unter der Leitung der Direktorin Dr. Ute
Rettler. Sie haben mich als Bundesratspräsidentin
unterstützt und unterstützen uns alle gleichzeitig hier im Alltag
des Bundesrats. Vielen herzlichen Dank dafür!
Mein Dank geht auch an die Vertretung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern beim Bund und an mein
Team in der Staatskanzlei. Für ein kleineres Land ist eine
Bundesratspräsidentschaft eine große Ehre und
gleichzeitig eine große Aufgabe. Es ist das Verdienst vieler kluger
und engagierter Menschen, dass unser Land diese
Aufgabe hervorragend gemeistert hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer
Schwerpunkt meiner Bundesratspräsidentschaft waren
das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus und
eine klare Position gegen Antisemitismus. Es waren ganz
besonders emotionale Momente, als ich in Amsterdam
das Nationale Holocaust-Museum mit eröffnen durfte, in
Auschwitz, wo ich am Europäischen Holocaust-
Gedenktag für die Sinti und Roma teilgenommen und
geredet habe, oder auch hier in Berlin, wo ich mit
meinem Kollegen Kai Wegner das Jüdische Krankenhaus
besucht habe. Mit dem französischen Senatspräsidenten,
Herrn Larcher, habe ich gemeinsam Kränze niedergelegt
am Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin
und an der Shoah-Gedenkstätte in Paris.
Deutsche haben in der Zeit des Nationalsozialismus
Millionen von Menschen vernichtet. Das ist nicht
vergessen, weder in den Niederlanden noch in Polen noch in
Frankreich, und das dürfen auch wir nicht vergessen.
Unsere Generation trägt keine Verantwortung dafür. Aber
wir haben die Verantwortung, alles dafür zu tun, dass
diese Verbrechen nicht vergessen werden. Wir stehen in
der Verantwortung, daran zu erinnern und dafür zu
sorgen, dass nie wieder so etwas passiert.
Sehr geehrte Damen und Herren, Antisemitismus und
weitere Angriffe auf unsere Demokratie sind heute immer
noch aktuell. Der dritte Schwerpunkt meiner
Bundesratspräsidentschaft war es, die Demokratie in Deutschland zu
stärken und in den Dialog zu gehen. Das Jahr meiner
Bundesratspräsidentschaft war geprägt von einer
Polarisierung in unserer Gesellschaft und auch von einem
Rechtsruck bei den Wahlen, der die Regierungsbildung in
den Ländern wesentlich schwieriger macht.
Die Demokratie steht unter Druck – von innen und
außen. Wir haben zu Beginn des Jahres allerdings auch
erlebt, wie Tausende im ganzen Land gegen die
rechtsextremen Pläne einer massenhaften Ausweisung von
Zuwanderinnen und Zuwanderern demonstriert haben.
Das war ein gutes, starkes Zeichen gegen Hass, Gewalt
und Rechtsextremismus und ein Beweis dafür, dass die
Demokratie in Deutschland auf eine breite und aktive
Mehrheit zählen kann.
Diese Menschen müssen wir unterstützen. Wir müssen
vor Ort ansprechbar und präsent sein. Dabei stelle ich
immer wieder fest: Diese harte Polarisierung in unserem
Land, die wir in der politischen und gesellschaftlichen
Debatte auf den Straßen, im Netz bis hin zu Diskussionen
an den Abendbrottischen erleben, tut unserem Land nicht
gut. Wir müssen wieder mehr zusammenfinden. Das
wünschen sich auch viele Bürgerinnen und Bürger. Dabei
ist allerdings eine klare Haltung gefragt: gegen
Extremismus, Antisemitismus, Spaltung und Hetze, für
Demokratie, für Zusammenhalt und Respekt. Es kann keine
Zusammenarbeit mit Kräften geben, die unsere
freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage stellen oder
gar abschaffen wollen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die
Bundesratspräsidentschaft meines Landes Mecklenburg-Vorpommern
stand unter dem Motto „Vereint Segel setzen“.
Deutschland steht in diesen Zeiten vor weiteren großen
Herausforderungen. Da ist nicht die Zeit für Parteienstreit. Wir
müssen die Segel gemeinsam richtig setzen, die großen
Aufgaben unseres Landes gemeinsam angehen – so, wie
man bei uns im Norden sagt: Egal woher der Wind weht,
wir müssen die Segen richtig setzen. Der Bundesrat spielt
dabei eine ganz entscheidende Rolle. Denn er kann ein
Vorbild sein, wie wir in Deutschland Politik für die
Zukunft gestalten wollen. Der Bundesrat fasst die Vielfalt
der Regionen zusammen. Im Bundesrat sind
Landesregierungen aus unterschiedlichen Parteien vertreten. Hier
finden unterschiedliche Meinungen und Interessen
Ausdruck. Und der Bundesrat ist frei von Rechtspopulismus.
Wir sollten alle daran arbeiten, dass das so bleibt.
Ich durfte im Jahr meiner Bundesratspräsidentschaft
elf Sitzungen leiten, die heutige mitgezählt. Wir haben in
dieser Zeit wichtige Gesetze des Bundes beraten, zum
Beispiel das Wachstumschancengesetz. Wir haben eigene
Initiativen eingebracht, zum Beispiel zur Organspende.
Manchmal haben wir auch den Vermittlungsausschuss
gebraucht, um uns zu einigen. Manchmal hätte ich mir
auch mehr Entgegenkommen des Bundes gewünscht,
zum Beispiel bei den Anliegen der Landwirtschaft. Aber
wir haben im vergangenen Jahr hier im Bundesrat unsere
Arbeit gemeinsam gemeistert im Geist unseres
verfassungsmäßigen Auftrags: in Zusammenarbeit, im
sachlichen Austausch und im gemeinsamen Bemühen um
Kompromisse und gute Lösungen. Ich werbe sehr dafür,
dass es dabei bleibt. Das ist das, was unser Land braucht.
Ich danke Ihnen herzlich für die gute Zusammenarbeit in
diesem Jahr.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist eine gute
Tradition, dass die Bundesratspräsidentschaft jedes Jahr
wechselt. So wird deutlich: Unser Land ist vielfältig. Und
jedes Land ist schön und wertvoll. Wir haben in den
vergangenen 12 Monaten vereint Segel gesetzt, und wir
haben dabei gleichzeitig für Mecklenburg-Vorpommern
geworben, für unser schönes Land im Norden. Viele
Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern haben die
Bundesratspräsidentschaft unterstützt. Dafür danke ich
von Herzen.
Ab dem 1. November übernimmt das Saarland unter
dem Motto „Zukunft durch Wandel“ die
Bundesratspräsidentschaft. – Liebe Anke Rehlinger, eins haben wir
beide schon zusammen geschafft: Wir haben die Zahl der
Frauen, die die Bundesratspräsidentschaft innehatten, in
zwei Jahren von zwei auf vier verdoppelt. Das zeigt, dass
es noch eine Menge zu tun gibt. Ich wünsche dir eine
gute und erfolgreiche Bundesratspräsidentschaft und
freue mich, dich ein Jahr lang als deine Vizepräsidentin
unterstützen zu dürfen.
Als die Ostdeutschen die Mauer gestürzt haben, war
ich 15 Jahre alt. Dass ich als Bundesratspräsidentin heute
hier rede, steht für die Möglichkeit, in unserem freien,
demokratischen Land Demokratie mitzugestalten. Ich bin
dankbar für dieses Leben in Frieden, Freiheit und
Demokratie. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, dafür zu
sorgen, dass das für alle nachfolgenden Generationen so
bleibt. – Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung in
diesem besonderen Jahr!
(Beifall)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen
und Herren, ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:
TOP 1
Wahl des Präsidiums (Drucksache 460/24)
Nach dem vereinbarten Turnus schlage ich Ihnen für
das am 1. November 2024 beginnende neue
Geschäftsjahr vor, die Ministerpräsidentin des Saarlandes, Frau
Anke Rehlinger zur Präsidentin des Bundesrates zu
wählen.
Über die Wahl der Präsidentin wird nach unserer
Praxis durch Aufruf der Länder abgestimmt. Ich bitte, die
Länder aufzurufen.
Dr. Olaf Joachim (Bremen), Schriftführer:
Baden-Württemberg Ja
Bayern Ja
Berlin Ja
Brandenburg Ja
Bremen Ja
Hamburg Ja
Hessen Ja
Mecklenburg-Vorpommern Ja
Niedersachsen Ja
Nordrhein-Westfalen Ja
Rheinland-Pfalz Ja
Saarland Ja
Sachsen Ja
Sachsen-Anhalt Ja
Schleswig-Holstein Ja
Thüringen Ja
Präsidentin Manuela Schwesig: Demnach kann
ich feststellen, dass Frau Ministerpräsidentin Anke
R e h l i n g e r für das Geschäftsjahr 2024/25
einstimmig zur Präsidentin des Bundesrates gewählt ist.
Frau Ministerpräsidentin, ich frage Sie: Nehmen Sie
die Wahl an?
Anke Rehlinger (Saarland): Ja. – Herzlichen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Dann darf ich
Ihnen, Frau Kollegin Rehlinger, die Glückwünsche des
Hauses aussprechen.
(Beifall – Kurzer Fototermin im Halbrund)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zur
Wahl der Vizepräsidenten.
Nach dem verabredeten Turnus schlage ich Ihnen zur
Wahl vor: zur Ersten Vizepräsidentin die Präsidentin
des laufenden Geschäftsjahres, zum Zweiten
Vizepräsidenten den Bürgermeister der Freien Hansestadt Bremen,
Herrn Dr. Andreas B o v e n s c h u l t e .
Mit Ihrem Einverständnis lasse ich über diese
Vorschläge gemeinsam abstimmen. Wer zustimmen möchte,
den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig.
Die Vorschläge sind einstimmig angenommen.
Herr Kollege Dr. Bovenschulte und ich selbst nehmen
diese Wahl ebenfalls an. – Widerspruch, Herr
Bovenschulte?
(Heiterkeit)
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Nein. – So
sind die Verhältnisse bei uns.
Präsidentin Manuela Schwesig: Dann komme
ich zu Tagesordnungspunkt 2:
TOP 2
Wahl der Vorsitzenden und der stellvertretenden
Vorsitzenden der Europakammer
(Drucksache 461/24)
Die Länder, deren Regierungschefs das Präsidium des
Bundesrates bilden, stellen in gleicher Reihenfolge die
Vorsitzende der Europakammer und ihre zwei
Stellvertreter.
Dementsprechend schlage ich Ihnen vor, Frau
Ministerpräsidentin Anke R e h l i n g e r (Saarland) zur
Vorsitzenden, Frau Ministerin Bettina M a r t i n
(Mecklenburg-Vorpommern) zur ersten stellvertretenden
Vorsitzenden und Herrn Staatsrat Dr. Olaf J o a c h i m
(Bremen) zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden
der Europakammer für das Geschäftsjahr 2024/25 zu
wählen.
Wer diesem Vorschlag zuzustimmen wünscht, den
bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig.
Damit sind die Vorsitzende der Europakammer und
ihre zwei Stellvertreter einstimmig gewählt. – Herzlichen
Glückwunsch und viel Erfolg!
Ich komme zu Punkt 3:
TOP 3
Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse
(Drucksache 462/24)
Für diese Wahl liegt Ihnen der Antrag der
Präsidentin vor.
Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte
ich um das Handzeichen. – Einstimmig.
Das ist einstimmig so beschlossen.
Auch hier: Glückwunsch und viel Erfolg!
Dann kommen wir zu Punkt 4:
TOP 4
Wahl der Schriftführer (Drucksache 463/24)
Ich schlage vor, für das Geschäftsjahr 2024/25 Herrn
Staatsminister Eric B e i ß w e n g e r (Bayern) und
Herrn Staatsrat Dr. Olaf J o a c h i m (Bremen) als
Schriftführer zu wählen.
Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich
um das Handzeichen. – Einstimmig.
Damit sind beide Schriftführer einstimmig gewählt.
Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg!
Dann kommen wir zu Punkt 15:
TOP 15
Entschließung des Bundesrates für die Sicherung
von Arbeitsplätzen und Investitionen in der
Automobilindustrie – Antrag der Länder Saarland,
Niedersachsen – (Drucksache 452/24)
Mir liegt eine Wortmeldung vor von Herrn
Staatsminister Mansoori aus Hessen.
Kaweh Mansoori (Hessen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! 2020 wurden
aufgrund der Corona-Krise in China nur noch 1,3 Millionen
E-Autos zugelassen. 2021 waren es dann bereits
3 Millionen, 2022 5,5 Millionen. Heute ist jedes zweite
neu in China zugelassene Auto nicht fossil betrieben.
Darf ich höflich fragen, was vor zwei Jahren von den
Vorständen deutscher Automobilbauer besprochen
wurde?
Meine Damen und Herren, niemand kauft ein Auto aus
Mitleid. Die Politik kann niemanden überzeugen, ein
bestimmtes Produkt zu erwerben. Es ist nicht unsere
Aufgabe, die Folgen fehlerhafter
Unternehmensentscheidungen abzufedern – und dennoch muss die Politik,
müssen wir handeln. Die Automobilindustrie ist das
industrielle Herz unseres Landes, und es schlägt unregelmäßig.
Das betrifft nicht nur Vorstände und Anteilseigner. Es
betrifft vielmehr Menschen.
In Hessen hängen allein vom VW-Standort in
Baunatal fast 50 000 Arbeitsplätze ab. Viele Kolleginnen und
Kollegen hier im Saal haben eine mehr oder minder
direkte oder indirekte Betroffenheit, wenn es einer so
dominanten Branche nicht gut geht. Ich war in Baunatal. Es
ist beklemmend, 8 000 Beschäftigten in einer Werkshalle
gegenüberzutreten, die teils in der dritten und vierten
Generation stolz jeden Tag ihrer Arbeit nachgehen und
sich fragen, wie lange sie das noch tun werden. Jeden
Tag schaffen sie Werte, bringen Leistung. Sie haben
nichts falsch gemacht. Doch überall in unserem Land
sehen wir einen tiefgreifenden Wandel. Wir sehen
Produktionsrückgänge, Unsicherheiten durch hohe
Energiekosten und politischen Streit. Hessen und die Hessische
Landesregierung stehen fest an der Seite der
Beschäftigten. Ich gebe aber zu, dass ich Sorge habe, dass der Fall
VW die Sozialpartnerschaft beschädigten könnte.
4,5 Milliarden Euro Dividende sind allein in diesem Jahr
ausgezahlt und aus dem Unternehmen abgezogen
worden. Ich empfinde es als unanständig, dass jetzt in
gleicher Höhe gespart werden soll.
Wir haben eine starke Mitbestimmung und eine
verantwortungsvolle Sozialpartnerschaft. Dadurch hat
Deutschland lange einen Produktivitätsvorsprung gehabt.
Den Vorsprung durch Innovation müssen wir uns
bewahren, und dort, wo er verloren gegangen ist, müssen wir
ihn uns zurückholen. Das gelingt nur mit den
Beschäftigten, nicht ohne sie und schon gar nicht gegen sie. Wie
kann das bei einer ausländischen Konkurrenz gelingen,
die trotz hoher Strafzölle immer noch billigere Fahrzeuge
produziert?
Der Antrag, meine sehr verehrten Damen und Herren,
nennt mehrere Ansätze. Ich will einen herausgreifen: die
Notwendigkeit eines beschleunigten Ausbaus der
Ladeinfrastruktur. Einer der Hauptgründe für die
Zurückhaltung beim Kauf von Fahrzeugen sind fehlende
Ladesäulen. Hierzu leisten wir als Land Hessen, so wie andere
Bundesländer auch, unseren Beitrag. Trotz eines engen
Haushalts haben wir in diesem Jahr genauso viel Geld
wie auch in den letzten Jahren für den Ausbau von
Ladepunkten eingeplant. Um jedoch wirklich Hebel in
Bewegung zu setzen, brauchen wir die Hebel des Bundes.
Wenn Sie mich fragen, ob die in dem Antrag
genannten Instrumente auf jeden Fall den Erfolg bringen
werden, will ich Ihnen ehrlich sagen: Das kann heute
niemand mit Sicherheit sagen. Der Antrag nennt gleichwohl
Erfolgsbedingungen. Wir müssen uns trauen, Instrumente
auszuprobieren. Scheitern sie, müssen wir neue Ansätze
ausprobieren. Dafür kann ich Ihnen aber sagen, was wir
genau nicht brauchen:
Erstens: hohe Energiekosten. Nicht nur die
Herstellung von Autos ist energieintensiv und damit teuer in
Deutschland. Wir können nicht zuwarten, bis die
Energiewende abgeschlossen und der Netzausbau zu Ende
finanziert ist. Die Kosten müssen jetzt runter, die
Netzentgelte müssen bezuschusst werden.
Zweitens: Hin und her. Wir können das
Exportgeschäft nicht mit einer Technologie gewinnen, die gerade
im Begriff ist, international abgehängt zu werden.
Unternehmen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen für
ihre Milliardeninvestitionen in die Elektromobilität.
Und drittens: Stillstand. Nichts zu tun, mag manchmal
eine gute Idee sein, wenn es einen funktionierenden
Markt gibt. Doch der Automarkt ist im Umbruch.
Unterstützung nach Kassenlage zu gewähren, ist nur eine
andere Form des Stillstands. Es braucht aus unserer Sicht
Kaufprämien als Brücke.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte,
dass deutsche Autos wieder begehrt sind, dass sie
gleichzeitig technologisch führend und bezahlbar sind. Das ist
der Job der Industrie. Politik designt keine Autos. Politik
setzt aber Rahmenbedingungen. Dieser Antrag ist unser
Beitrag hierzu. Industrie, Sozialpartner und Politik –
gemeinsam ist vieles möglich. Fangen wir an! – Vielen
Dank!
Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus:
Herzlichen Dank, Herr Staatsminister Mansoori!
Wir haben noch eine Erklärung zu Protokoll1 von
Herrn Staatssekretär Bischoff (Saarland) für Frau
Ministerpräsidentin Rehlinger.
Weitere Wortmeldungen oder Protokollerklärungen
liegen uns nicht vor.
Wir kommen nun zur Abstimmung. Hierzu liegen
Ihnen die Ausschussempfehlungen vor.
Ich beginne mit Ziffer 1, die ich nach Buchstaben
getrennt aufrufe.
Wer ist für Buchstabe a? – Minderheit.
Buchstaben b und d gemeinsam! – Minderheit.
Buchstabe c! – Minderheit.
Buchstabe e! – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 2! – Minderheit.
Dann frage ich, wer die Entschließung entsprechend
Ziffer 3 der Ausschussempfehlungen unverändert fassen
möchte? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
1 Anlage 1
Für diesen Fall gibt Herr Staatsminister Ebling
(Rheinland-Pfalz) eine Erklärung zu Protokoll1.
Wir schließen den Tagesordnungspunkt 15.
Die Tagesordnungspunkte 41 bis 45 rufe ich zur
gemeinsamen Beratung auf:
TOP 41
41. Gesetz zur Verbesserung der inneren
Sicherheit und des Asylsystems (Drucksache 511/24,
zu Drucksache 511/24)
in Verbindung mit
TOP 42
42. Gesetz zur Verbesserung der
Terrorismusbekämpfung (Drucksache 512/24, zu
Drucksache 512/24, zu Drucksache 512/24(2))
TOP 43
43. Entschließung des Bundesrates: Ordnung,
Steuerung, Begrenzung und Humanität in der
Migrationspolitik sicherstellen – Antrag der Länder
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg,
Schleswig-Holstein – Geschäftsordnungsantrag
des Landes Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 464/24)
TOP 44
44. Entschließung des Bundesrates „Änderungen im
Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung
zur Stärkung der Terrorismusbekämpfung“ –
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-
Württemberg, Schleswig-Holstein –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Nordrhein-
Westfalen – (Drucksache 465/24)
und
TOP 45
45. Entschließung des Bundesrates: Migration
steuern – Innere Sicherheit gewährleisten – Antrag
des Landes Baden-Württemberg gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 513/24)
Hierzu liegen uns Wortmeldungen vor. Wir beginnen
mit Herrn Staatsminister Dr. Herrmann, Bayern. – Bitte!
Dr. Florian Herrmann (Bayern): Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Knapp fünf Monate
nach dem feigen Mordanschlag von Mannheim und zwei
Monate nach dem Terrorakt von Solingen legt die Ampel
nun ein sogenanntes Sicherheitspaket vor. Um eines
gleich vorweg zu sagen: Dieses Paket verdient seinen
Namen nicht, insbesondere nicht in der Fassung, die wir
vermutlich heute gegen Mittag vom Bundestag
präsentiert bekommen werden. Es wird nämlich nicht für mehr
Sicherheit sorgen. Es ist mittlerweile kein
Sicherheitspaket mehr, sondern ein Unsicherheitspaket.
Dabei besteht auf diesem Gebiet dringender
Handlungsbedarf. Statt aber klare Kante gegen Kriminelle,
1 Anlage 2
gegen Terror zu zeigen, präsentieren die Ampelparteien
ein wachsweiches Sicherheitspaketchen, immer weiter
abgeschwächt und mittlerweile bis zur Unkenntlichkeit
verwässert. Genau deshalb lehnen wir es auch in der
Gesamtheit klar ab. Wir stehen damit übrigens nicht
allein. Es ist doch erstaunlich, wenn selbst der Deutsche
Richterbund, der nicht gerade dafür bekannt ist, immer
nur sicherheitsverschärfende Maßnahmen zu fordern und
zu begrüßen, ein vernichtendes Urteil fällt, nämlich –
Zitat –: Damit „wird für die innere Sicherheit nicht viel
gewonnen.“
Der Ampelstreit wird mittlerweile zu einem
Sicherheitsrisiko fürs Land. Der notorische Streit unter den
Koalitionspartnern und die Suche nach dem in der Tat
kleinsten gemeinsamen Nenner sorgen für Stillstand im
Land – diesmal allerdings mit unabsehbaren Folgen für
die innere Sicherheit, für die Sicherheit der Menschen in
Deutschland. Die Ampelparteien tragen ihre Uneinigkeit
gewissermaßen auf dem Rücken der Sicherheit
Deutschlands und seiner Bevölkerung aus. Das wiederum
schwächt das Vertrauen der Menschen in die Politik, in
die Handlungsfähigkeit des Staates und ist ein
Armutszeugnis – auch für den Bundeskanzler; selbst für dieses
Minimalpaket bekommt er noch, wie wir diese Woche
erlebt haben, Gegenwind aus seiner eigenen Fraktion.
Bei den ursprünglich geplanten Leistungskürzungen
für Dublin-Flüchtlinge ist das Paket inhaltlich
mittlerweile so entkernt, dass praktisch gar kein Anwendungsfall
mehr vorstellbar ist. Auch die dringend notwendige
Zurückweisung an den Grenzen fehlt weiterhin. Die
irreguläre Migration wird so sicherlich nicht bekämpft werden.
Dabei ist es wirklich Zeit für eine klare Wende in der
Asyl- und Migrationspolitik. Das Thema Migration ist
uns mittlerweile, wie wir alle wissen, über den Kopf
gewachsen und führt zu Überforderung – logistisch,
finanziell und kulturell. Das sollte auch die Ampel
anerkennen und konsequent handeln. Mit diesem
Sicherheitspaket wird das allerdings nicht gelingen.
Das wird auch deutlich, wenn man die
Änderungsanträge, die heute im Bundestag verhandelt und sicher
beschlossen werden, liest. Dann spürt man schon an den
Gesetzesformulierungen die völlig falsche Einstellung
zur inneren Sicherheit ganz generell. Denn die deutsche
Linke hat schlichtweg ein gestörtes Verhältnis zum
Thema „Staat und Sicherheitsbehörden“, denn sie geht immer
davon aus, dass die Gefahr für die Freiheit in unserem
Land vom Staat und seinen Sicherheitsbehörden ausgeht.
Das ist ein grundlegender Denkfehler, weil es genau
andersherum ist, weil die Sicherheitsbehörden die
Sicherheit garantieren und somit Freiheit ermöglichen.
Denn: Ohne Sicherheit keine Freiheit. Aber man spürt es
schon an den Änderungen, die im Grunde die ins
Schaufenster gestellten Regelungen im Verfahren mit solchen
juristischen Hürden, mit solchen juristischen Kautelen
überfrachten, dass sie faktisch keine Anwendung mehr
finden, weil sie kein Mensch mehr annehmen wird.
Beispielsweise wird die Abgleichung biometrischer
Daten, von Bildern im Internet – was jeder von uns mit
einfachen Tools machen kann, auch legal machen kann –
den Sicherheitsbehörden nur unter höchsten Auflagen
ermöglicht, beispielsweise, wenn die Straftaten
entsprechend schwer sind, bei schwersten Straftaten wie Mord
oder Totschlag und eben nicht bei schwerem Diebstahl,
Raub, Erpressung, Vergewaltigung. Und dann muss am
Ende über einen derartigen biometrischen Abgleich sage
und schreibe der Präsident des BKA höchstpersönlich
entscheiden. Das alles sind Hürden, die völlig
lebensfremd sind und die in sich tragen, dass diese Regelungen
faktisch überhaupt nicht angewendet werden. Das ist ein
Beispiel – und man könnte noch etliche dafür nennen –,
wie durch Verfahrenshürden die eigentliche Anwendung
noch einmal erschwert oder im Grunde verunmöglicht
werden soll.
Wir brauchen aber für die Sicherheitsbehörden
weitreichende Befugnisse, damit eben nicht nur Terrorakte
wie in Mannheim und Solingen verhindert werden,
sondern auch allen Kriminellen das Leben in unserem Land
so schwer wie möglich gemacht wird. Von den geplanten
Messerverboten, die wirklich reine Symbolpolitik sind,
will ich gar nicht sprechen.
Wir werden also bezüglich Teil 1, Asyl und Sicherheit,
beantragen, den Vermittlungsausschuss, anzurufen.
Bezüglich des Terrorgesetzes werden wir nicht zustimmen.
Ich kann nur um Unterstützung auf diesem Weg bitten,
denn was kommt, ist einfach zu wenig. Es ist letztlich
weiße Salbe, es sind letztlich Gesetzeschimären, die
kommen.
Wir werden heute ja nicht mehr über die
Entschließungsanträge von Nordrhein-Westfalen, Baden-
Württemberg und Schleswig-Holstein abstimmen. Diese gehen
aus unserer Sicht zwar in die richtige Richtung, sind aber
letztlich auch unvollständig, denn es fehlt insbesondere
der wichtige Punkt der Zurückweisung an den Grenzen.
Insofern sind die Zurückverweisung und eine weitere
Behandlung in den Ausschüssen vielleicht eine gute
Gelegenheit, diese Anträge noch einmal in den
Ausschüssen zu behandeln – es gab ja gerade im
Innenausschuss Zustimmung zu den Themen, die aus Bayern
eingebracht wurden und die zu einer Veränderung geführt
hätten oder führen würden –, um dann nach einer
gewissen Denkpause am Ende zu verbesserten Vorschlägen zu
kommen.
Alles in allem, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir
brauchen keine kleinen Trippelschritte, sondern endlich
einen großen Wurf. Wir brauchen ein wirkungsvolles
Maßnahmenpaket, das von Anfang an aus einem Guss
und zu Ende gedacht ist. Vor allem brauchen wir eine
klare Wende in der Migrationspolitik. Wir brauchen
Änderungen im Asylrecht. Wir brauchen
Leistungseinschränkungen und entschlossene Rückführungen, auch
nach Syrien und Afghanistan. Die Sicherheitsbehörden
brauchen dazu mehr Befugnisse, und zwar wirksame und
praxistaugliche Befugnisse. Letztlich muss der Staat in
diesen Punkten, vor allem bei den Themen Migration und
Asyl, wieder handlungsfähig werden und selbst
entscheiden können, wer ins Land kommt und wer bleiben darf,
sonst wird sich das Gefühl der Unsicherheit in der
Bevölkerung verstärken, und die extremen Ränder werden
dadurch immer weiter gestärkt werden, was ja unser aller
Anliegen nicht sein kann, liebe Kolleginnen und
Kollegen.
Probleme verschwinden eben nicht, wenn man sie
ignoriert. Vielmehr muss man sie anpacken. Die Ampel tut
das mit dem vorgelegten Sicherheitspaket mit Sicherheit
nicht. Sie zeigt damit vielmehr ihren Unwillen und
letztlich ihre Unfähigkeit, die wachsende Kriminalität und
auch die Terrorgefahr in Deutschland wirklich wirksam
zu bekämpfen. Insgesamt lehnen wir dieses Paket ab.
Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Vielen
Dank, Herr Staatsminister Dr. Herrmann!
Noch einmal vielleicht für alle in Erinnerung gerufen:
Wir hatten uns auf eine Redezeitbegrenzung geeinigt.
Wenn die Uhr anfängt, rot zu blinken, dann bedeutet das,
dass die Redezeit möglicherweise überschritten sein
dürfte.
Wir haben als Nächstes Herrn Staatsminister Ebling
für Rheinland-Pfalz. – Bitte!
Michael Ebling (Rheinland-Pfalz): Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Sicherheitspaket
ist eine geeignete Antwort auf die veränderte
Sicherheitslage in Deutschland, auf den Druck, unter dem die
Sicherheit steht – von außen wie von innen. Von außen,
weil der Terrorismus überschwappt und auch bei uns
seine hässliche Fratze zeigt. Von innen, weil wir wissen,
dass die größten Gefahren vom Rechtsextremismus
ausgehen und natürlich auch von der Verbindung aus
Terrorismus und Islamismus. Auf diese beiden Felder müssen
wir die größte Aufmerksamkeit richten und uns fragen,
ob wir nicht weitere Befugnisse und auch gesetzliche
Veränderungen brauchen. Die Antwort ist: Ja, wir
brauchen mehr Befugnisse für unsere Sicherheitsbehörden,
für die Polizeien in den Ländern, aber natürlich auch für
den Bund. Und ja, wir brauchen auch mehr klare
Regelungen. Diese müssen rechtssicher sein. Denn nur
rechtssichere und klare Regelungen sind das wichtige Rückgrat
für unsere Sicherheitsbehörden, damit sie wissen, dass
wir, die Länder, die Demokratinnen und Demokraten
hinter ihnen stehen bei ihrer aufopferungsvollen Arbeit.
Das Sicherheitsgefühl der Menschen ist spätestens seit
dem schrecklichen Terrorattentat von Solingen stark
angegriffen – zu Recht, weil diese Terrortat natürlich uns
alle angegriffen hat, die Art und Weise, wie wir leben. Ja,
auch die Art und Weise, wie wir feiern, ist ein Zeichen
davon, wie wir leben. Natürlich ist das Sicherheitspaket
deshalb sehr gut geeignet, rechtssichere Maßnahmen zu
treffen, um die Befugnisse der Sicherheitsbehörden zu
erweitern, weitere Maßnahmen im Katalog zur
Bekämpfung von Terrorismus, aber auch weiterer innerer
Gefahren zu entfalten und gleichzeitig all denen, die den Kopf
für unsere Sicherheit hinhalten, die Klarheit zu geben,
dass wir hinter ihnen stehen bei umfangreichen
Maßnahmen, und auch die Klarheit, dass sie das, was sie tun,
auch immer in Abwägung aller anderen Grundrechte tun.
Deshalb unterstützen wir dieses Sicherheitspaket von A
bis Z.
Selbst wer im demokratischen Wettbewerb der
Ansicht ist, dass das, was die Gesetze des Sicherheitspaketes
vorsehen, zu kurz greift, sollte dieses Mehr an Sicherheit
für die Bürgerinnen und Bürger und dieses Mehr an
Befugnissen für unsere Polizeien nicht unnötig verhindern
wollen. So wird das nichts mit der klaren Kante gegen
Terrorismus. Vielmehr führt das dann zu einem Ins-
Fäustchen-Lachen all derjenigen, die kriminell unterwegs
sind und unseren Staat jeden Tag aufs Neue schädigen
wollen. Es geht auch darum, wenn es einem noch nicht
genug ist, zumindest das Mehr anzuerkennen, sodass es
zu einer Handlungsfähigkeit des Staates in einer
schwierigen Sicherheitslage kommt und sich die
Handlungsfähigkeit nicht im Klein-Klein der einzelnen Diskussionen
verliert.
Wir wollen mehr Rechtssicherheit bei den
Waffengesetzen durch klare Regelungen, auch wenn es darum
geht, individuelle Verbote auszusprechen. Wir wollen,
dass Waffen und Messer aus dem öffentlichen Raum
verschwinden, weil es das Sicherheitsgefühl der
Menschen hebt und weil Messer im öffentlichen Raum in
Deutschland nichts zu suchen haben; das kann nur
schiefgehen. Wir wollen den Abgleich von biometrischen
Daten. Und wir wollen weitere Befugnisse, die der
wachsenden Digitalisierung unserer Welt entsprechen und
damit natürlich auch immer stärker Einzug halten sollen
in die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus.
Deshalb ist es falsch, an dieser Stelle Nein zu sagen zu
einem Mehr an Sicherheit.
Es bleibt dann dem demokratischen Wettbewerb
vorbehalten, immer wieder zu schauen, wo man noch
Weiteres erzielen und erreichen kann. Die Beschlüsse aus der
Konferenz der Innenministerinnen und Innenminister
sind da ein gutes Regelwerk, um zu zeigen, dass es
immer noch Weiterentwicklung geben kann und auch soll.
Aber erst einmal kann für heute festgestellt werden, dass
wir es eben in der Hand haben, ob unsere Polizei weiß,
dass wir weiter hinter ihr stehen und ihr mehr Befugnisse
geben, oder ob wir das heute verhindern. Noch einmal:
Der Gewinner bei einer Verweigerung sind die
Kriminalität und der Terrorismus, und das sind diejenigen, denen
wir keinen Gewinn gönnen möchten.
Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus:
Herzlichen Dank, Herr Staatsminister! – Als Nächstes hat sich
zu Wort gemeldet: Frau Ministerin Gentges für Baden-
Württemberg. – Bitte!
Marion Gentges (Baden-Württemberg): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Dem Bundesrat liegen heute das als Sicherheitspaket
überschriebene Maßnahmenpaket der Bundesregierung,
die Entschließungsanträge der Länder Nordrhein-
Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein
mit dem Titel „Ordnung, Steuerung, Begrenzung und
Humanität in der Migrationspolitik sicherstellen“ und zur
Stärkung der Terrorismusbekämpfung sowie der weitere
Entschließungsantrag des Landes Baden-Württemberg
„Migration steuern – Innere Sicherheit gewährleisten“
vor. Warum diese Entschließungsanträge?
Zum 75-jährigen Bestehen unseres Grundgesetzes war
nach einer Erhebung des Sinus-Instituts nur noch die
Hälfte der Bundesbürger mit unserer Demokratie
beziehungsweise dem Funktionieren unserer Demokratie
zufrieden. Das war vor Mannheim, das war vor Solingen,
und das war vor den Landtagswahlen in Sachsen,
Thüringen und Brandenburg, Wahlen, die deutlich gemacht
haben, dass viele Menschen Zweifel daran haben, ob der
Staat sie schützen und die von ihnen berechtigt als
besonders wichtig angesehenen Probleme im Bereich der
Migration lösen kann. Die Aufgabe, die sich uns stellt, ist
klar: Wir müssen diese Zweifel widerlegen und damit die
Funktionsfähigkeit unserer Demokratie unter Beweis
stellen. Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung ist
dafür wenig geeignet. In seiner überschaubaren
Ambition, die im parlamentarischen Verfahren nochmals
eingeschränkt wurde, birgt es eher die Gefahr, das Signal zu
geben, zu wirklich entschlossenem Handeln nicht willens
oder nicht in der Lage zu sein. Die vorliegenden
Entschließungsanträge machen demgegenüber deutlich, dass
es uns nicht an Handlungsmöglichkeiten fehlt.
Der gemeinsame Entschließungsantrag der Länder
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und
Schleswig-Holstein zur Migration führt in zwölf Punkten
Maßnahmen an, mit denen Migration geordnet, gesteuert und
begrenzt und Humanität sichergestellt werden kann. In
zwölf weiteren Punkten zeigt der Entschließungsantrag
aus Baden-Württemberg Maßnahmen auf, mittels derer
Migration gesteuert und innere Sicherheit besser
gewährleistet werden kann: die Höherstufung mittels eines
Messers begangener gefährlicher Körperverletzung zum
Verbrechen, die Durchführung von Asylverfahren in
Drittstaaten, Asylfolgeanträge, die nur noch auf eine
verschlechterte Sicherheitslage im Herkunftsland gestützt
werden können, wenn die Bundesregierung diese
festgestellt hat, die räumliche Aufenthaltsbeschränkung für
vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, die Hinwirkung
auf bessere Kooperation der Herkunftsstaaten,
Abschiebungen insbesondere schwerer Straftäter und Gefährder
auch nach Afghanistan und Syrien, die Evaluation des
Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan, eine
Klarstellung der Möglichkeit zur Datenträgerauswertung, die
Einführung von Ausreisezentren, Änderungen im
Ausreisegewahrsam, längere Wiedereinreisesperren nach
Abschiebungen, bessere Bekämpfung des Schlepperwesens,
der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit für
Terrorunterstützer mit doppelter Staatsangehörigkeit und die
Modernisierung des Informationsflusses zwischen
Sicherheitsbehörden.
In migrations- und sicherheitspolitischen Fragen gibt
es nicht den Stein der Weisen, der alle Probleme auf
einen Schlag zu lösen vermag. Aber wir haben
umfangreiche Möglichkeiten, zu handeln, wenn wir nur
gemeinsam die Entschlossenheit dazu aufbringen. Wir können.
Das zeigen die Handlungsempfehlungen der
Entschließungsanträge. Wir wollen. Das können wir für die Länder
der Bundesrepublik Deutschland deutlich machen. Jetzt
muss der Bund seine notwendigen Beiträge leisten, wo
Bundesrecht und europäisches Recht verändert werden
müssen. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus:
Herzlichen Dank, Frau Ministerin! – Zuletzt hat sich zu Wort
gemeldet: Frau Senatorin Dr. Badenberg für Berlin. –
Bitte!
Dr. Felor Badenberg (Berlin): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle
stehen noch unter dem Eindruck der schrecklichen
Terroranschläge von Mannheim und Solingen, wo viele
unschuldige Menschen ihr Leben verloren haben. Und
wir haben es nur dem schnellen Einsatz mutiger
Polizisten zu verdanken, dass München in diesem September
nicht ebenfalls Ort eines Anschlags geworden ist. Ja, die
Sicherheitslage in Deutschland hat sich verändert durch
Extremisten und Terroristen, die unseren freiheitlichen
Rechtsstaat an sich, also seine Verfassung, Institutionen
und Vertreter ablehnen, attackieren und gefährden. Wir
sehen neue, heterogene Kräfte, die wirkmächtig
geworden sind, die der freiheitlich-demokratischen
Grundordnung feindlich gegenüberstehen. Und wir alle spüren den
großen Handlungsdruck, vor allem in den Bereichen
Migration und Asyl, bei den Aufklärungsmöglichkeiten
der Sicherheitsbehörden und im Waffenrecht.
Die Bundesregierung hat nunmehr das
Sicherheitspaket vorgelegt, das wir in Teilen heute behandeln. Nach
den großen Ankündigungen zeigt sich allerdings, wie
sehr die Bundesregierung hinter den selbst gesteckten
Erwartungen zurückbleibt. Herr Staatsminister Dr.
Herrmann hat es vorhin gesagt: Wenn überhaupt, können wir
hier von einem Sicherheitspäckchen sprechen, vielleicht
aber, ehrlich gesagt, auch nur von einem Päckchen, das
Sicherheit verspricht, aber nicht in dem fachlich
notwendigen Umfang bringt. Das zeigt sich insbesondere, wenn
wir uns die intendierten neuen Befugnisse der
Sicherheitsbehörden genauer anschauen.
Die Bundesregierung versäumt es, den
Ermittlungsbehörden die dringend notwendigen Instrumente an die
Hand zu geben. So sieht das Gesetz zwar die Nutzung
biometrischer Daten vor, also die Gesichtserkennung,
aber – und das ist das Problem – nicht überall dort, wo sie
für eine erfolgreiche Aufklärung erforderlich ist. Was soll
mit der Gesichtserkennung gemacht werden? Mit der
Gesichtserkennung sollen Beschuldigte identifiziert
werden beziehungsweise ihr Aufenthaltsort festgestellt
werden. Erinnern wir uns an die Anfang des Jahres gefasste
RAF-Terroristin Klette! Die Ironie der Geschichte: Es
waren nicht die Sicherheitsbehörden, die sie entdeckt
haben, sondern Journalisten, die KI eingesetzt haben und
sie auf diese Art und Weise ausfindig gemacht haben.
Warum? Die Frage ist ja auch mehrfach in der Presse
gestellt worden. – Weil die Strafverfolgungsbehörden,
weil die Sicherheitsbehörden dieses Instrument bislang
nicht einsetzen dürfen.
Nun soll eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen
werden. Diese ist aber inzwischen so weit verwässert,
dass von einer ernsthaften Verbesserung der
Ermittlungsbefugnisse nicht mehr gesprochen werden kann. Denn die
Nutzung der Gesichtserkennung soll nur noch bei
Vorliegen des Verdachts einer besonders schweren Straftat
möglich sein. Besonders schwere Straftaten werden in
der Regel durch verschiedene Handlungen planmäßig
vorbereitet. Und schon hier, zu diesem Zeitpunkt, müssen
die Sicherheitsbehörden in die Lage versetzt werden, zu
agieren. Um nicht nebulös zu bleiben, ein Beispielfall:
Der Kauf von Schnellfeuergewehren ist oftmals eine
vorbereitende Straftat, auf die wir im Bereich
Extremismus- und Terrorismusbekämpfung daher besonders
achten müssen. Diese Tat würde allerdings nicht den
Anforderungen des sogenannten Sicherheitspaketes genügen,
denn der Kauf an sich ist keine besonders schwere
Straftat. Hier können also die Behörden dieses Instrument
weiterhin nicht nutzen, um die Gesichter der betreffenden
Personen zum Beispiel mit Propagandavideos
abzugleichen.
Es gibt aber noch weitere dringend notwendige
Aufklärungsinstrumente, die den Sicherheitsbehörden
vorenthalten werden. Ich rede hier von der dringend
notwendigen IP-Adressen-Speicherung, über die wir schon seit
Jahren diskutieren und die im Gesetzesantrag nicht
vorgesehen ist – und das, obwohl der Europäische
Gerichtshof diese Maßnahme mittlerweile für zulässig erklärt hat.
Gerade in Fällen wie dem von Solingen wäre die IP-
Adressen-Speicherung ein Instrument, um die Netzwerke
zu detektieren und damit auch weitere Tatbeteiligte zu
ermitteln.
Zentrale Regelungen, die für die öffentliche Sicherheit
unabdingbar sind, fehlen in dem vorliegenden
Gesetzespaket gänzlich. Ich rede hier von der
Funkzellenüberwachung, von der Vorratsdatenspeicherung; und da ist es
auch kein Trost, dass die Bundesregierung sich nun auf
die Minimallösung Quick-Freeze-Verfahren verständigt
hat. Nach einem Anschlagsgeschehen sind
Kommunikationsstrukturen aus der Zeit vor der Tat ein wesentlicher
Ermittlungsansatz. Voraussetzung ist allerdings, dass
diese Daten überhaupt vorliegen. Wenn die
Telekommunikationsanbieter aber nicht verpflichtet sind, diese Daten
zu dem Zeitpunkt zu speichern, dann gibt es keine Daten,
die dann nach der Tat verwertet werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben es
gehört: Terrorismusbekämpfung funktioniert nicht mit
einer Minimallösung. Und ich habe häufig den
Eindruck – auch das ist vorhin gesagt worden –, dass den
Sicherheitsbehörden mit Misstrauen begegnet wird. Ich
habe selbst 18 Jahre lang in einer Sicherheitsbehörde
gearbeitet und dort eine ganz andere Erfahrung gemacht:
Die Ermittlungsbefugnisse werden nämlich immer im
Einzelfall im Rahmen der gesetzlichen Regelungen sehr
verantwortungsvoll eingesetzt, und dabei wird
selbstverständlich abgewogen zwischen dem Sicherheitsinteresse
auf der einen Seite und den Rechten des Betroffenen auf
der anderen Seite. Ich bin auch hier davon überzeugt,
dass den Sicherheitsbehörden in Zusammenarbeit mit den
Gerichten, wenn ein Richtervorbehalt eingeführt wird,
die verantwortungsvolle Anwendung dieser
Ermittlungsbefugnis anvertraut werden kann.
Noch mal: Es geht hier um die Bekämpfung von
Terrorismus – Terrorismus, der Menschenleben kostet,
Hinterbliebene traumatisiert und das Sicherheitsgefühl in der
Bevölkerung beeinträchtigt. Wir alle hier sind die
politisch Verantwortlichen, die für Sicherheit und Ordnung
Sorge zu tragen haben. Wir hätten uns sehr – davon ist
gesprochen worden – eine klare Kante gegen Terrorismus
gewünscht. Der vorgelegte Gesetzentwurf zeigt diese
nicht, und daher kann das Land Berlin diesem Entwurf in
dieser Form nicht zustimmen. Wir stehen aber
selbstverständlich für konstruktive Gespräche im
Vermittlungsausschuss zur Verfügung, um das Gesetz zu verbessern. –
Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus:
Herzlichen Dank, Frau Senatorin!
Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. – Wir
haben noch je eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau
Ministerin Oldenburg (Mecklenburg-Vorpommern),
Frau Ministerin Osigus (Niedersachsen) und Herrn
Staatssekretär Krösser (Bundesministerium für Inneres
und Heimat).
Wie vereinbart wird die Abstimmung zu diesem
Tagesordnungspunkt zurückgestellt. Die Punkte werden
gemäß ihren TOP-Nummern am Schluss der Sitzung
aufgerufen.
Wir kommen nun zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 8/20242
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
5 bis 8, 12, 13, 17, 20, 23, 24, 28, 32, 33, 35,
38 und 39.
1 Anlagen 3 bis 5
2 Anlage 6
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. –
Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Den Vorlagen beigetreten sind: zu
Tagesordnungspunkt 12 die Länder Berlin, Rheinland-Pfalz und
Thüringen sowie zu Tagesordnungspunkt 13 die Freie und
Hansestadt Hamburg.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 9:
TOP 9
Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und
Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
(Drucksache 474/24, zu Drucksache 474/24)
Hierzu liegen uns vier Wortmeldungen vor. Es beginnt
Herr Minister Professor Dr. Hoff für Thüringen. – Bitte!
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die
frühere Finanzministerin Schleswig-Holsteins, Monika
Heinold, sagte mir mal am Rande einer
Bundesratssitzung, sie wisse, wie das Wappentier der
Bürokratieentlastung aussehe: Es ist der Grottenolm. Er wird 100 Jahre alt
und bewegt sich im Jahr ungefähr 5 Meter. Ich finde,
dass das erstens Monika Heinold absolut Rechnung trägt,
denn das ist die Art von Humor, die sie pflegt. Zum
Zweiten trifft das, glaube ich, die allgemeine
Wahrnehmung der tatkräftigen Bestrebungen, mit denen wir uns
immer wieder ja auch ernsthaft bemühen, zu
Bürokratieentlastung zu kommen. Gleichzeitig sehen wir in der
Regel, dass das, was wir uns vornehmen, nicht den
Notwendigkeiten entspricht, dem, was tatsächlich zu tun ist.
Auch beim Vierten Bürokratieentlastungsgesetz ist dies
der Fall. Ich bin froh, dass dieses Gesetz hier aufgerufen
wird. Nach allem, was wir wissen, wird es beschlossen.
Gleichzeitig wissen wir, dass wir uns danach
wahrscheinlich nicht am Tisch festhalten müssen, weil uns
schwindelig wird, weil die Welt sich dadurch schneller dreht.
Vielmehr wissen wir, dass wir eher noch eine große
Aufgabe bei der Bürokratieentlastung vor uns haben.
Wenn man einen Blick auf die Verbändeanhörung, die
der Bund zum Thema Bürokratieentlastung durchgeführt
hat, und auf deren Ergebnisse wirft, dann weiß man,
welche aus meiner Sicht wirklich klugen und
nachvollziehbaren Vorschläge für den Bereich der
Bürokratieentlastung von den Verbänden selbst gemacht werden. Das
gilt auch für die Vorschläge unseres Normenkontrollrats,
den wir in Thüringen eingeführt haben. Dieser ist
übrigens ein Vorschlag der CDU gewesen, der dann in der
vergangenen Wahlperiode durch die besondere
Konstellation der Minderheitsregierung und der
parteiübergreifenden Abstimmungen, die wir auch mit der CDU
durchzuführen hatten, Gesetzeskraft erlangt hat. Übrigens ist
Baden-Württemberg ein Stück weit Vorbild gewesen.
Der Normenkontrollrat befasst sich in seiner Wirkung
nicht damit, quasi unglaublich dicke Papiere zu
schreiben, um irgendwie Standardkostenmodelle zu berechnen,
sondern pflegt einen lebensweltlichen Zugang, so wie das
beispielsweise eben auch der Normenkontrollrat in
Baden-Württemberg tut, um sich anzuschauen, in welchen
lebensweltlichen Bereichen – ob es nun das
Bäckereihandwerk ist oder andere – wir zu tatsächlichen
Entlastungen kommen können. Der Normenkontrollrat in
Thüringen hat sich angeschaut: An welcher Stelle könnten
wir bei kommunal belastenden Standards zu Entlastungen
kommen? Einer der Punkte war: Warum muss der
Landkreis bei jeder Investition, die eine Gemeinde, die ihren
eigenen Haushalt selbst beschließt, tätigt, immer noch
mal einen extra Haken dranmachen, ob diese Investition
zulässig ist oder nicht? Das kann man weglassen. Das
spart Bürokratie, und das verkürzt im Übrigen auch
Verfahren. Und die Verkürzung von Planungs-, Umsetzungs-
und Genehmigungsverfahren ist ja eines der aus meiner
Sicht wirklich vorbildhaften Projekte, die Bund und
Länder in dieser Wahlperiode behandelt haben.
Wenn wir also einen Blick auf die Verbändeanhörung
werfen und auch auf das, was der Normenkontrollrat
gemacht hat, dann sollten wir das vielleicht an der einen
oder anderen Stelle nicht gleich wieder kleinmendeln und
gucken, was wir nicht tun. Vielmehr sollten wir es erst
mal versuchen und dann feststellen, wo wir vielleicht bei
der Bürokratieentlastung mal übers Ziel
hinausgeschossen sind, und nicht schon im Vorfeld immer denken: Was
dürfen wir bei der Bürokratieentlastung auf keinen Fall
tun? Es könnte ja gefährlich werden.
Das hat auch einen ganz praktischen Grund:
Thüringen verliert in den nächsten Jahren 59 000 Beschäftigte
im öffentlichen Dienst. Wir werden nach der
demografischen Perspektive vermutlich round about zwei Drittel
der Stellen nachbesetzen können. Wir müssen bei der
Polizei, bei Lehrerinnen und Lehrern, im Bereich der
öffentlichen Sicherheit dafür Sorge tragen, dass so gut
wie jede Stelle besetzt wird. Das wird aber heißen, dass
in anderen Bereichen, insbesondere in bestimmten
Bereichen der öffentlichen Verwaltung, deutlich weniger
Stellen nachbesetzt werden können. Wenn wir die Qualität
öffentlicher Daseinsvorsorge aufrechterhalten wollen,
wird das nur dadurch funktionieren, dass wir einfacher
werden. Lieber weniger, aber besser – um an dieser Stelle
einen Klassiker zu zitieren. Insofern ist es eine ganz
praktische Frage demografischer Wirkung, warum wir mit der
Bürokratieentlastung vorangehen müssen.
In der Verwaltung ist der demografische Wandel aus
meiner Sicht die Tür zu einem neuen Verständnis, das
dadurch geprägt ist, dass die erste Frage lautet: Wie
wenig ist genug? Einfachere Regeln, kürzere Verfahren,
weniger komplizierte Prozesse. Und weniger
komplizierte Prozesse und Verfahren heißt, vor allem die Abläufe in
der öffentlichen Verwaltung zu überprüfen. Das tun wir
mit der Digitalisierung sowieso. Wenn die Digitalisierung
nicht nur die digitale Übersetzung von Papier in
Verwaltungsverfahren ist, sondern wirklich darauf abzielt, die
Fragen zu beantworten, worauf wir verzichten können
und wie wir einfacher werden können, dann ist das im
besten Sinne des Wortes Bürokratieabbau.
Aus meiner Sicht müssen wir auch Widersprüche
auflösen. Auf einen der Widersprüche, die in diesem Gesetz
enthalten sind, weist die Bürgerbewegung Finanzwende
e. V. hier vor der Tür, vor dem Bundesrat hin:
Aufbewahrungsfristen und Verjährungsfristen fallen immer noch
auseinander. Wenn ich Aufbewahrungsfristen reduziere,
beispielsweise bei Steuerunterlagen und Rechnungen, die
Verjährungsfristen aber beibehalte, dann ergibt sich an
dieser Stelle eine Schwierigkeit. Diese Schwierigkeit
erscheint umso größer, wenn wir uns vor Augen führen,
dass der Cum-cum-Skandal 28,5 Milliarden Euro
Schaden hervorgerufen hat. Es geht darum, dass
Bürokratieentlastung nicht die Tür ist, durch die Steuerbetrug
vereinfacht wird. Vielmehr müssen wir Steuerbetrug
schwieriger machen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die
Aufklärung von Steuerbetrug erleichtert wird. In diesem
Sinne bin ich dankbar für die Protokollerklärungen von
Mecklenburg-Vorpommern und von Bremen, der wir als
Freistaat Thüringen, geführt durch die geschäftsführende
Landesregierung, beigetreten sind. Aus meiner Sicht sage
ich ganz klar: Arbeits- und Gesundheitsschutz sind nicht
die Treiber von Bürokratie, genauso wenig wie die
Verhinderung von Steuerbetrug. Es gibt deutlich bessere
Felder, in denen wir Bürokratieabbau vorantreiben
können.
Sehr geehrte Damen und Herren, das ist aller
Voraussicht nach meine letzte Rede hier im Bundesrat. Wir
werden möglicherweise als geschäftsführende Regierung
noch in der nächsten Bundesratssitzung mit dabei sein,
aber ich werde hier aller Voraussicht nach nicht mehr das
Wort ergreifen. Ich möchte Ihnen, sehr geehrte Damen
und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Danke
sagen für zehn Jahre Zusammenarbeit hier im Bundesrat.
Man muss jetzt nicht die konstituierende Sitzung des
Thüringer Landtags als Maßstab für Parlamentsarbeit
nehmen oder manche in großer Pose durchgeführte
Bundestagsdiskussion – der Bundesrat ist durch seine
manchmal behäbige Diskussionsform und auch durch die
für Gäste häufig nicht wahnsinnig attraktive Form, dass
hier nach Reden nicht geklatscht wird, ein Ort, in dem
der zwanglose Zwang des besseren Arguments noch
gepflegt wird. Das ist in unserer Demokratie nicht zu
unterschätzen, in einer Situation, in der es schon als eine
Einschränkung von Meinungsfreiheit verstanden wird,
wenn der eine nicht zu 100 Prozent die eigene Meinung
vertritt, und das dann auch nicht kritisiert werden darf.
All das sind die Irrsinnigkeiten, die uns verrückt machen.
Dieser Bundesrat ist in bewundernswerter Ruhe der
Gegenort dieser aufgeregten Diskussion. Das sollen wir
beibehalten.
Was ich mir wünschen würde? Das bezieht sich auf
eine Diskussion, in der ich – die, die mich kennen,
wissen, dass das gar nicht so langsam geht – hier am
Redepult mal Puls gehabt hatte, als ich mit dem Kollegen
Brandenburg über die Frage diskutiert hatte, wie der
Bund hier mit uns umgeht in der Frage von
Vereinbarungen, die wir mit dem Bund getroffen haben. Ich glaube,
dass wir zu einem guten Bund-Länder-Verhältnis
kommen können, weil es in der Sache um unser
Gemeinwesen geht. Und dieses Gemeinwesen wird nicht durch
Streit zwischen Bund und Ländern infrage gestellt,
sondern von denjenigen, die die Demokratie insgesamt
infrage stellen wollen.
Ich bin an der einen oder anderen Stelle mal gefragt
worden, was ich in meiner letzten Rede unbedingt sagen
will. Eines ist es: Wir stimmen im Bundesrat immer nach
Ziffern ab. Aber Ziffern sind Symbole – 0 bis 9 –, aus
denen Zahlen gebildet werden. Das heißt, ab 10 gibt es
keine Ziffern mehr, sondern nur Zahlen und Nummern.
Das wollte ich schon immer mal gesagt haben. Und jetzt
verabschiede ich mich. – Vielen Dank!
(Heiterkeit und Beifall)
Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Vielen
Dank, Herr Minister! Auch vonseiten des Bundesrates
möchten wir Ihnen für die jahrelange gute
Zusammenarbeit an dieser Stelle herzlich danken.
Wir machen weiter in der Wortmeldungsliste. Als
Nächstes hat sich zu Tagesordnungspunkt 9 Frau
Senatorin Dr. Badenberg aus Berlin gemeldet. – Bitte schön!
Dr. Felor Badenberg (Berlin): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der
Deutsche Bundestag hat am 26. September das Vierte
Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz
will man eine bessere Rechtsetzung ermöglichen. Man
will vor allem die Wirtschaft, die Bürger und die
Verwaltung von überflüssiger Bürokratie und Kosten befreien.
In diesem Ziel sind wir uns alle einig. Ja, wir brauchen
unbestritten endlich eine Befreiung von unnötiger
Bürokratie. Das Gesetz in dieser Form allerdings schöpft mit
einem geschätzten Entlastungsvolumen von weniger als
1 Milliarde Euro die vorhandenen Möglichkeiten nicht
annähernd aus.
Es ist sehr schade, dass die vielen guten Vorschläge
aus den Verbänden im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens kaum gehört worden sind. Es gibt beispielsweise
weitere Entlastungsmöglichkeiten wie beim
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, welche nicht genutzt werden.
Stattdessen sind inzwischen neue bürokratische
Belastungen geschaffen worden. Wir erinnern uns alle an das
berühmt-berüchtigte Cannabisgesetz.
Gravierend finde ich bei dem vorliegenden
Gesetzentwurf allerdings die Tatsache, dass wesentliche
Belange der Strafverfolgung missachtet werden. Denn durch
diese gesetzliche Änderung können Steuerstraftaten
großen Ausmaßes nicht effektiv aufgeklärt und
Steuerschulden nicht erkannt und beigetrieben werden. Wegen der
praktischen Erfahrung mit den sogenannten Cum-ex-
Ermittlungen wurde im Jahre 2020 die
steuerstrafrechtliche Verjährungsfrist für Fälle besonders schwerer
Steuerhinterziehung auf 15 Jahre hochgesetzt. Die Änderung
war dem Umstand geschuldet, dass schwere
Steuerstraftaten wegen ihrer hohen Komplexität erst Jahre nach
ihrer Begehung entdeckt werden. Der Gesetzentwurf
verkürzt nun erstaunlicherweise die
Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Rechnungen auf acht Jahre.
Das hat also zur Folge, dass noch vor Ablauf der
steuerstrafrechtlichen Verjährungsfrist die Beweismittel für
Anklage und Steuerrückforderungsbescheide mit Wissen
und Wollen des Gesetzgebers vernichtet werden dürfen.
Und wir alle wissen: ohne Belege keine Ermittlungen,
keine Anklage und auch keine Steuerrückforderung.
Dieser fehlende Gleichlauf zwischen
Aufbewahrungsfristen auf der einen Seite und Verjährungsfristen auf der
anderen Seite konterkariert alle Bemühungen einer
effektiven Steuerfestsetzung und Strafverfolgung.
Diesen negativen Effekt der Neuregelung für Banken
um ein Jahr aufzuschieben, stellt auch keine Lösung dar.
Denn Fachleute befürchten, dass als Folge Steuerausfälle
in Milliardenhöhe durch nicht mehr aufklärbare
besonders schwere Steuerstraftaten drohen. Das betrifft in der
Sache große Umsatzsteuerkarusselle, vor allem aber
sogenannte Cum-ex- und Cum-cum-Geschäfte. Wir
sprechen hier von hochkomplexer Steuermanipulation im
Zusammenspiel von Banken und Investoren, bei denen
die Investoren in rechtswidriger Weise
Steuerrückerstattungen in Milliardenhöhe erlangt haben. Und gerade bei
den Cum-cum-Fällen, die bislang kaum aufgeklärt
wurden, wird das Gesetz faktisch zu einer Quasiamnestie
führen, die den Staat nach aktuellen Schätzungen circa
28 Milliarden Euro kosten wird. Laut Bundesministerium
der Finanzen ist bei den Cum-cum-Fällen bisher nur
1 Prozent der geschätzten Schadensumme
zurückgefordert worden. Es existiert also noch ein gigantisches
Dunkelfeld, dessen Aufklärung nun durch dieses Gesetz
vereitelt werden wird.
Ich finde es höchst bedauerlich, dass die Bedenken der
Länder, die auch auf diesen Punkt hingewiesen haben,
weitestgehend ungehört geblieben sind. Umso
unverständlicher ist dies, insofern einerseits diese Verkürzung
angesichts der Möglichkeit einer digitalen Archivierung
keine Entlastung bringt und andererseits der
Gesetzentwurf selbst davon ausgeht, dass dadurch mit einem
jährlichen Steuerausfall in Millionenhöhe zu rechnen ist. Die
Bundestagsfraktion der CDU/CSU hat richtigerweise
darauf hingewiesen, dass die geplante Änderung
aufgrund der strafrechtlichen Inkonsistenz de facto
leerzulaufen droht.
Auch wenn die im Bürokratieentlastungsgesetz
vorgesehenen Einzelmaßnahmen im Übrigen insgesamt positiv
zu bewerten sind, kann dem Gesetz in dieser Form nur
unter Zurückstellung ganz erheblicher Bedenken
zugestimmt werden. Deshalb bitten wir als Land Berlin
darum, eine Sonderregelung für Steuerpflichtige zu
schaffen, die der Aufsicht der BaFin unterliegen. Hierdurch
bliebe es bei der gewünschten Entlastung kleinerer
Unternehmen auf der einen Seite, ohne allerdings auf der
anderen Seite die Verfolgung schwerster Steuerstraftaten
zu erschweren. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus:
Herzlichen Dank, Frau Senatorin! – Als Nächstes hat sich zu
Wort gemeldet: Herr Bürgermeister Fecker für Bremen. –
Bitte!
Björn Fecker (Bremen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Wer kennt es nicht: Beim
Checkin im Hotel müssen persönliche Angaben wie die
Meldeadresse ausgefüllt werden. Alle kennen den lästigen
Vorgang und haben sich schon immer gefragt: Warum
eigentlich?
Eingeführt wurde diese Maßnahme, damit die
Strafverfolgungsbehörden im Bedarfsfall auf die Daten
zugreifen können. Die Hoteliers müssen die gesammelten
Informationen sicher und datenschutzkonform zwölf
Monate lang aufbewahren. Die Praxis zeigt jedoch, dass
der Aufwand in keinem vertretbaren Verhältnis zum
Nutzen für die Sicherheit der Menschen in unserem Land
steht. Hotelgäste sowie Hoteliers verfluchen die
Sammlung dieser Daten. Wir sind uns hier sehr einig: Wir
schaffen diese überflüssige Bürokratie endlich ab.
Das ist aber lediglich eine von vielen unnützen
bürokratischen Anforderungen, die wir heute mit diesem
Gesetz aus dem Weg räumen. Neben dem
Hotelmeldeschein: Wir erleichtern die Meldung von Arbeitsunfällen,
führen eine Widerspruchslösung zur digitalen
Übermittlung von Steuerbescheiden ein und verkürzen die
Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Steuer- und
Handelsrecht. Hervorheben möchte ich auch die Abschaffung
des Schriftformerfordernisses für viele Rechtsgeschäfte.
Das mag etwas trocken klingen, ist aber ein Riesenschritt
für die Digitalisierung in vielen Abläufen, die bisher in
Papierform erfolgen mussten. Künftig können auch
digitale Äußerungen in Textform ohne händische
Unterschrift verbindlich gelten.
Wir erleichtern damit an vielen Stellen das Leben der
Bürgerinnen und Bürger und tragen mit dieser
Maßnahme auch dazu bei, dass sich Unternehmen stärker auf ihr
eigentliches Geschäft fokussieren können. Dieses Paket
entlastet die Wirtschaft um – so Berechnungen der
Bundesregierung – über 900 Millionen Euro. Wir entlasten
ebenfalls unsere Verwaltungen, denn auch der Staat kann
sich auf wesentlichere Aufgaben fokussieren, wenn
überflüssige Bürokratie abgeschafft wird.
Beim Schlagwort Bürokratieabbau sind ja immer alle
sofort dabei. Die umfassende Diskussion über weitere
Vorschläge zum Bürokratieabbau in den Ausschüssen hat
aber deutlich gemacht, dass es oft darum geht, eine
Abwägung der widerlaufenden Interessen zu verhandeln.
Einerseits benötigen wir Bürokratie, um staatliches
Handeln zu gewähren und Gesetze angemessen zu vollziehen.
Häufig dient die Bürokratie tatsächlich auch dem Schutz
von Bürgerinnen und Bürgern. Andererseits wollen wir
eben nicht das Maß an Belastung überborden lassen. Als
Finanzsenator möchte ich zudem unterstreichen, dass es
zwar bequem sein kann, Freibeträge und Freigrenzen im
Steuerrecht anzuheben, dies aber in der Regel zu einer
finanziellen Entlastung mit der Gießkanne führt. Die
Gießkanne wirkt dann häufig eben nicht entlang
konkreter Bedarfe der Menschen, ist ehrlicherweise zumeist
auch nicht sozial gestaffelt und fällt dafür den
öffentlichen Haushalten ordentlich auf die Füße.
Meine Damen und Herren, die gesetzliche Änderung
der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege erhitzt ja
so manche Gemüter. Die vorgelegte Änderung ist für
viele Unternehmen tatsächlich eine Erleichterung. Gerade
für kleine Unternehmen erleichtert diese Maßnahmen
natürlich die Buchhaltung: weniger Archivfläche,
weniger Speicherplatz auf den Servern. Klar ist auch: In den
meisten Fällen werden die kürzeren
Aufbewahrungsfristen kein weiteres Problem darstellen, denn die große
Mehrheit der Unternehmen zahlt ehrlich ihre Steuern.
Was wir mit dieser Änderung aber nicht machen: Wir
animieren nicht zum Steuerbetrug. Aber ja, wir verkürzen
den Aufklärungszeitraum für Steuerstraftaten.
Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz laufen
zukünftig die Verjährungsfrist für besonders schwere
Steuerhinterziehung und die Aufbewahrungsfrist für
Buchungsbelege für Unternehmen weiter auseinander.
Dies kann die Ermittlung von Steuerstraftaten erheblich
beeinträchtigen, gerade wenn es um komplexe und
deswegen auch lang andauernde Straftaten geht. Ich begrüße
daher ausdrücklich, dass die Koalitionsfraktionen im
parlamentarischen Verfahren zumindest das Inkrafttreten
der verkürzten Aufbewahrungsfristen für
Finanzinstitutionen um ein Jahr verschoben haben. Das ist wichtig bei
der weiteren Ermittlung und Verfolgung von Cum-ex-
Verdachtsfällen. Das bedeutet jedoch auch ganz konkret,
dass wir Länder zusammen mit dem
Bundesfinanzministerium nun alle uns verfügbaren Kapazitäten ausschöpfen
müssen. Wir sollten keine Zeit verstreichen lassen und
die verbleibenden Möglichkeiten nutzen, schwere
Steuerdelikte aufzuklären.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns
weiterhin engagiert die Steuerkriminalität bekämpfen und
hilfreiche Maßnahmen auf den Weg bringen, um die
Handlungsfähigkeit des Staates zu stärken! Wenn wir
heute an dieser Stelle die Aufklärungsmöglichkeit für
Steuerstraftaten künftig im Rahmen einer
Gesamtabwägung, die das ganze Paket nun einmal ist, verkürzen,
dann müssen wir gleichzeitig an anderer Stelle schneller
und wirkungsvoller werden. Ich habe die sehr deutliche
Erwartung an den Bund, dass wir mit dem Gesetz zur
Bekämpfung der Vermögensverschleierung und dem
Gesetz zur Bekämpfung der Finanzmarktkriminalität
noch in diesem Jahr eine schlagkräftige und
handlungsfähige Bundesbehörde für die Bekämpfung der
Finanzkriminalität erhalten und damit auch die Schlagkraft der
Länder erhöhen.
Meine Damen und Herren, ich bin froh, dass wir heute
viele überflüssige Maßnahmen beenden und mit dem
Bürokratieentlastungsgesetz umfassend weitere
Maßnahmen auf den Prüfstand gestellt haben. Lassen Sie uns
beim Bürokratieabbau fortlaufend am Ball bleiben! Die
Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft, aber auch die
Verwaltung freuen sich über jede Entlastung. Ich freue
mich jedenfalls schon auf den ersten Hotelbesuch im Jahr
2025, bei dem ich erstmalig keinen Meldeschein
ausfüllen und das Hotel diesen dann keine zwölf Monate
datenschutzkonform lagern muss. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus:
Herzlichen Dank, Herr Bürgermeister! – Zuletzt hat sich zu
Wort gemeldet: Herr Staatsminister Pentz für Hessen. –
Bitte!
Manfred Pentz (Hessen): Werte Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das
Bürokratieentlastungsgesetz war eine schwere Geburt, der
Kompromiss hart errungen, die Ergebnisse überschaubar. Man
kann sich deshalb schon die Frage stellen: Lohnt sich der
Aufwand überhaupt? Meine Damen und Herren, wir
Hessen sagen: Ja, natürlich lohnt sich dieser Aufwand.
Aus hessischer Sicht ist es unterm Strich richtig und
wichtig, dass dieses Gesetz heute so durchgeht.
Sie wissen – oder Sie wissen es vielleicht nicht –:
Außer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten bin
ich auch der erste Entbürokratisierungsminister
Deutschlands. Deswegen will ich hier in dieses ehrwürdige Haus
natürlich hineinrufen: Wir Hessen nehmen das Thema
Entbürokratisierung ganz besonders ernst. Wir verlassen
uns nicht auf einen Normenkontrollrat. Wir setzen nicht
irgendwelche Institutionen ein, die sich – ich sage einfach
mal – global mit dem Thema Bürokratieabbau befassen,
sondern wir aus der Staatskanzlei räumen diesem
wichtigen Thema Kabinettsrang ein, und wir nehmen dieses
Thema extrem ernst.
Mein Vorredner, Herr Bürgermeister Fecker, hat, wie
ich finde, zu Recht die Abschaffung der Meldepflicht für
Hotels angesprochen. Wir alle haben uns sehr lange und
sehr oft gefragt, wieso es dort oft zu einer Stausituation
kommt. Als ich in mein Amt gekommen bin, habe ich
diese Frage intern gestellt, und da wurde mir gesagt: Ja,
ganz große und wichtige Sicherheitsbedenken! – Wenn
wir uns – ich finde, Herr Fecker, Sie haben das auch noch
mal sehr sauber dargelegt – dann aber mal anschauen, um
was es dort wirklich geht, dann glaube ich, sagen zu
können: Es ist gut, dass das heute im
Bürokratieentlastungsgesetz komplett abgeräumt wird.
Worauf wir aber auch achten müssen, meine sehr
geehrten Damen und Herren, ist, dass sich ein Mindset
verändert, dass es einen Kulturwandel gibt in
Deutschland, sozusagen in Richtung des Bürokratieabbaus
insgesamt. Deswegen sage ich unterm Strich: Wir hätten mehr
gewollt. Wir hatten auch viel mehr gefordert als Hessen.
Wir haben konkret Dinge, die wir im Nachgang zu heute
in den nächsten Sitzungen hier vorlegen werden.
Ich will nur einen Punkt noch herausnehmen, weil
mein Vorredner das Thema Schriftformerfordernis
angesprochen hat. Ich habe mir das mal genauer angeschaut.
Wenn wir sehen, dass die Banken pro Jahr circa
10 Millionen Kreditverträge generieren mit mindestens
30 Seiten, die jeweils ausgedruckt werden müssen, dann
muss ich Ihnen beziehungsweise der Bundesregierung
sagen: Ich verstehe nicht, dass das beim Thema
Schriftformerfordernis herausgenommen wurde. Ich finde,
gerade bei solch einem Thema des alltäglichen Gebrauchs
müssen wir sehr klar nachliefern. – Vielen Dank für die
Aufmerksamkeit!
Ich habe die Redezeit unterschritten, freue mich
darüber und darüber, dass ich heute einiges gelernt habe,
nämlich was Zahlen und Ziffern betrifft. Das wird mir
auch bei der Sitzungsleitung irgendwann massiv
weiterhelfen. – Herzlichen Dank!
(Heiterkeit)
Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus:
Herzlichen Dank, Herr Staatsminister!
Weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Punkt nicht
vor.
Je eine Erklärung zu Protokoll1 haben abgegeben:
Herr Bürgermeister Fecker (Bremen), Frau Senatorin
Dr. Badenberg (Berlin) und Frau Ministerin Martin
(Mecklenburg-Vorpommern).
Der federführende Rechtsausschuss und der
Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, dem Gesetz
zuzustimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das
Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 36:
TOP 36
Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von
Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen
Kreditaufnahme und Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung
der Qualität und zur Teilhabe in der
Kindertagesbetreuung (Drucksache 487/24)
Hierzu liegt eine Wortmeldung von Frau Ministerin
Schopper aus Baden-Württemberg vor. – Bitte schön!
Theresa Schopper (Baden-Württemberg): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen
1 Anlagen 7 bis 9
und Kollegen! Harter Schnitt im Themengebiet: Vom
Bürokratieabbau geht es zur Kindertagesbetreuung.
Ich glaube, wir sind uns hier alle einig, dass eine gute
Arbeit in den Kitas für unsere gesamte Gesellschaft von
elementarer Bedeutung ist. Von der frühkindlichen
Bildung, der Erziehung und der Betreuung in unserem Land
hängt sehr viel ab. Die frühen Lebensjahre haben einen
großen Einfluss auf die persönliche und die soziale
Entwicklung des Kindes. Für die Bildungs- und die
Teilhabechancen ist die frühkindliche Bildung ja besonders
wichtig und wertvoll. Insbesondere für Kinder aus
Familien, die entsprechend weniger dazu beitragen können,
die nicht so gut gefördert und unterstützt werden, ist die
Kindertageseinrichtung ein ganz zentraler Ort zur
Bildung. Kinder erlernen in der Kita auch zentrale Werte für
das spätere Zusammenleben, die in unserer freien und
demokratischen Gesellschaft ganz wichtig sind. Sie
trainieren ihr Sozialverhalten und lernen andere Kinder mit
ganz unterschiedlichen Hintergründen und Erfahrungen
kennen.
Eine gut funktionierende Kindertagesbetreuung ist vor
allem für berufstätige Eltern und für die Wirtschaft von
immenser Bedeutung, gerade im Hinblick auf den
Fachkräftemangel. Eltern sind auf gute Betreuungsangebote
angewiesen, damit sie mit einem guten Gewissen und
Gefühl arbeiten gehen können. Für die Wirtschaft hängen
an jeder Erzieherin und an jedem Erzieher letztlich
mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die fehlen, wenn
deren Nachwuchs nicht oder nur eingeschränkt betreut
werden kann. Wir spüren das, wenn momentan Kitazeiten
gekürzt werden und das zu großen Schwierigkeiten führt.
Vor diesem Hintergrund freue ich mich sehr, dass der
Bund sich für weitere zwei Jahre am Ausbau der
Kitaqualität beteiligen wird und damit eine wichtige Investition
in die Zukunft trägt.
Wir alle wissen: Zu den wichtigsten
Herausforderungen im Kitabereich zählen der aktuelle Fachkräftemangel
und der Ausbau der Sprachförderung. Insofern begrüße
ich es sehr, dass der Schwerpunkt des neuen Gesetzes
auch auf der Gewinnung und Sicherung von Fachkräften
liegt und dass die Sprachförderung zu den zentralen
Handlungsfeldern zählt.
In Baden-Württemberg haben wir schon längere Zeit
den Fokus darauf gelegt. Die Qualität stand bei uns
immer im Mittelpunkt. Wir haben die Träger immer bei der
Fachkräftegewinnung unterstützt. Die Qualität war
immer unser zentraler Vorteil. Dazu zählen beispielsweise
neue Direkteinstiegsmöglichkeiten, die wir so dringend
benötigen, das Personal und die Förderung der
pädagogischen Leitungszeit. Zudem legen wir einen starken Fokus
auf den Spracherwerb im vorschulischen Bereich und auf
das Ziel, die Vorläuferqualifikationen für die
Grundschule auch in den Kitas unterstützend zu fördern, damit die
Kinder einen guten Start in der Schule haben. Unsere
Erzieherinnen und unsere Erzieher leisten in ihrer
täglichen Arbeit einen wirklich herausragenden Beitrag, der
von unschätzbarem Wert für die Kinder und unsere
gesamte Gesellschaft ist. Deshalb ist es so wichtig, dass wir
die Kitas vor Ort entsprechend passgenau unterstützen.
Unser Ziel ist klar: Wir wollen gemeinsam dafür sorgen,
dass sich alle Eltern und Kinder in ganz Deutschland auf
hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote
verlassen können.
Da die Ausgangslage in den Bundesländern sehr
unterschiedlich ist, ist es für uns auch wichtig, dass wir
keine zu strengen bundesweiten Standards haben, die
weder den Kindern noch den Eltern helfen. Momentan ist
es in unserem Bundesland ein großes Problem, dass
schlichtweg das Personal fehlt, um die Standards
tatsächlich umsetzen zu können. Wir haben hohe Standards bei
uns in Baden-Württemberg und sind deshalb froh, dass
nicht noch zusätzliche bundesweite Standards auf den
Weg gebracht wurden.
Ich freue mich auf jeden Fall sehr, dass wir mit diesem
Gesetz einen weiteren Schritt gehen können, um die
Qualität in unseren Kitas in den nächsten Jahren
gemeinsam zu verbessern. Ich möchte mich ganz ausdrücklich
bei Bundesministerin Lisa Paus für ihren Einsatz
bedanken. Jetzt ist es wichtig, dass das Gesetz auf den Weg
kommt, dass wir es zügig verabschieden, damit die
Träger und die Kitas vor Ort Planungssicherheit haben und
damit es unseren Kleinen in den Kitas gut geht. –
Herzlichen Dank!
Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Vielen
Dank, Frau Ministerin!
Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Staatsminister
Dr. Herrmann (Bayern) abgegeben.
Der Finanzausschuss und der Ausschuss für Frauen
und Jugend empfehlen, dem Gesetz zuzustimmen. Wer
dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich nun um
das Handzeichen. – Mehrheit.
Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.
Für diesen Fall hat Herr Staatssekretär Krösser,
Bundesministerium des Innern und für Heimat, eine
Erklärung zu Protokoll2 abgegeben.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 11:
TOP 11
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der
Halterpflichten bei der Überprüfung von
Führerscheinen – Antrag des Landes Hessen –
(Drucksache 447/24)
Hierzu liegt uns eine Wortmeldung von Herrn
Staatsminister Pentz aus Hessen vor. – Bitte schön!
1 Anlage 10
2 Anlage 11
Manfred Pentz (Hessen): Frau Präsidentin! Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich
zunächst sehr herzlich dafür bedanken, dass wir heute
möglicherweise damit rechnen dürfen, dass Sie unserer
Initiative zur Begrenzung der Halterpflichten zustimmen. Ich
weiß: Einigen von Ihnen kamen diese Initiative zu
kleinteilig vor. Andere wiederum haben sich Sorgen um die
Auswirkungen im Straßenverkehr gemacht. Aber genau
darum geht es, meine sehr geehrten Damen und Herren:
um die Herangehensweise an den Bürokratieabbau.
Wir haben in den letzten Jahren einen Berg an Regeln
aufgebaut. Für jedes Problem gab es immer eine Antwort
mit irgendeiner Regulierung. Das kann man eine Weile
durchhalten. Das kann man wie im Fall Deutschlands
auch Jahre oder Jahrzehnte durchhalten. Aber wie bei
einem Schneepflug, der immer nur in eine Richtung fährt
und immer mehr Schnee anhäuft, ist irgendwann Schluss,
und irgendwann kommt auch der größte und stärkste
Motor nicht mehr weiter. Wenn wir so weitermachen wie
bisher, wenn wir immer wieder Regeln drauflegen, wenn
wir uns für jede denkbare Unsicherheit doppelt und
dreifach absichern wollen, dann wird es irgendwann zum
Stillstand kommen.
Nehmen wir die wirtschaftliche Entwicklung in
unserem Land: Natürlich gibt es externe Faktoren und auch
ganz spezielle Voraussetzungen in unserem Land. Doch
wir sind nicht allein auf der Welt. Es gibt nur einen
globalen Markt, und da reicht es für den Erfolg nicht nur,
guten Willen zu haben, sondern da geht es auch darum,
die eigenen Startbedingungen als Voraussetzung
herzustellen. Da fesselt Deutschland sich leider selber – mit
Verordnungen, mit Erlassen, mit Gesetzen, die wir alle zu
verantworten haben. Diese einseitige
Wettbewerbsbeschränkung führt dazu, dass wir seit Jahren kein echtes
Wachstum mehr haben, dass die Investitionen in unsere
Wirtschaft zurückgehen, ja es führt sogar dazu, dass
ausländische Kapitalgeber aufgrund der Regulierung
nicht in unseren famous German Mittelstand investieren
können. Deshalb: Wir müssen diesen Berg abbauen, wir
müssen die Regulierung herunterfahren. Ich bedanke
mich sehr herzlich, wenn Sie unserem Antrag heute
diesbezüglich folgen können.
Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus:
Herzlichen Dank, Herr Staatsminister!
Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Staatsminister
Clemens (Sachsen) abgegeben.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt gemäß Ziffer 1 der
Ausschussempfehlungen, den Gesetzentwurf beim
Deutschen Bundestag einzubringen. Wer stimmt
dafür? – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
1 Anlage 12
Wir sind übereingekommen, Herrn Staatsminister
Manfred Pentz (Hessen) zum Beauftragten für die
Beratungen im Deutschen Bundestag zu bestellen.
Wir machen weiter mit Tagesordnungspunkt 14:
TOP 14
Entschließung des Bundesrates
„Entwicklungszusammenarbeit der Länder und Kommunen
stärken“ – Antrag der Länder Bremen und
Niedersachsen – (Drucksache 448/24)
Dem Antrag ist das Saarland beigetreten.
Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.
Daraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer ist für die
Annahme der Entschließung nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen? – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir beenden den Tagesordnungspunkt 14.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 16:
TOP 16
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der
gesetzlichen Unfallversicherung
(Drucksache 425/24)
Auch hierzu liegen uns keine Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 16.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 18:
TOP 18
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer
bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
(Drucksache 427/24, zu Drucksache 427/24)
Hierzu liegt uns eine Wortmeldung von Frau Senatorin
Dr. Czyborra aus Berlin vor. – Bitte!
Dr. Ina Czyborra (Berlin): Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Damen und Herren! Im
Pflegefachassistenzeinführungsgesetz geht es nicht um Krieg und Frieden,
Terror oder Krise, aber doch um ein zentrales Vorhaben der
Bundesregierung für die Fachkräftesicherung in der
Pflege, zu dem ich mich sehr freue sprechen zu dürfen. Denn
es geht um eine wesentliche Grundlage der humanen
Gesellschaft, die Pflege der Schwachen, und die
beruflichen Perspektiven auch für Menschen ohne höhere
Schulabschlüsse.
In den letzten Jahren ist hinsichtlich der Ausbildung in
den Pflegeberufen vieles passiert. Mit dem
Pflegeberufegesetz ist eine grundlegende Reform der
Pflegeausbildung erfolgt und in den Bundesländern umgesetzt
worden. Neben einer neuen generalistischen beruflichen
Fachkraftausbildung wurde auch ein
primärqualifizierendes Pflegestudium eingeführt. Ende 2023 wurde die
hochschulische Ausbildung mit dem
Pflegestudiumstärkungsgesetz nachgebessert und durch gute Standards
attraktiver gemacht. Allerdings fehlte bislang noch ein
wichtiger Baustein, der nun mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen
Pflegefachassistenzausbildung folgt.
Dieses Gesetz ist überfällig und wird vom Land Berlin
ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Der vorliegende
Gesetzentwurf soll die 27, teilweise sehr
unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen ablösen und
einheitliche Standards für die Ausbildung in der
Pflegefachassistenz schaffen. Dazu gehören analog zum
Pflegeberufegesetz die Zahlung einer angemessenen
Ausbildungsvergütung sowie Qualitätsstandards, zum Beispiel
Praxisanleitungen. Auch die Durchlässigkeit zur
Pflegefachausbildung ist gegeben.
Der Gesetzentwurf entspricht weitestgehend dem
bereits erfolgreich implementierten Berufsbild auf
Landesebene in Berlin. Die im Rahmen einer Expertinnen- und
Expertengruppe entwickelten fachlichen Empfehlungen,
an denen Ländervertreterinnen und -vertreter
mitgearbeitet haben, finden im Gesetzentwurf weitestgehend
Berücksichtigung. Zudem lehnen sich die Regelungen
größtenteils an die des Pflegeberufegesetzes an.
Die umfangreichen Stellungnahmen des Bundesrates
enthalten Vorschläge, um den Gesetzentwurf an den
entsprechenden Stellen noch nachzubessern. Besonders
hervorheben möchte ich zwei Aspekte aus dem
Gesetzentwurf: Zum einen ist die bundeseinheitliche
sektorenübergreifende Finanzierung der Vorteil des Gesetzes. Die
analoge Ausgestaltung zum Pflegeberufegesetz schafft
ein schlankes Verfahren und sichert die Refinanzierung
der Ausbildungskosten. Zum anderen machen wir mit der
Berliner Regelung, die ebenfalls generalistisch
ausgerichtet ist und 18 Monate dauert, gute Erfahrungen. Die
Rückmeldungen der Landschaft sind insgesamt sehr
positiv.
Die Ausbildungsdauer von 18 Monaten in Vollzeit
ermöglicht eine fundierte Ausbildung, die
unterschiedliche Zielgruppen, sowohl Schulabgängerinnen und
Schulabgänger als auch Quereinsteigerinnen und -einsteiger
oder bereits Berufserfahrene, adressiert und mit einem
eigenständigen Berufsbild ermöglicht, in den
verschiedenen Tätigkeitsbereiche der Pflege zu arbeiten. Somit
können die ausgebildeten Pflegefachassistenzpersonen in
den verschiedensten Einsatzbereichen der Pflege in nicht
komplexen Pflegesituationen selbstständig unter der
Gesamtverantwortung einer Pflegefachperson arbeiten
und diese entlasten. Angesichts der schrittweisen
Umsetzung der Personalbemessungsverfahren in der stationären
Langzeitpflege und im Krankenhaus ist dies ein
notwendiger Schritt für die Weiterentwicklung eines
zukunftsfähigen, an der Versorgung orientierten
Qualifikationsniveaus in den Pflegeberufen.
Im Gesetzentwurf sind hinreichende Verkürzungs- und
Anrechnungstatbestände vorgesehen, damit
Berufserfahrene in kurzer Zeit zur staatlichen Prüfung zugelassen
werden können. So können auch kurzfristig
Pflegefachassistenzpersonen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
stehen. Unser Ziel in Berlin ist, eine qualitativ hochwertige
Versorgung von Pflegebedürftigen sowie Patientinnen
und Patienten heute und in Zukunft zu sichern. Mit
diesem Gesetz werden aus unserer Perspektive die Weichen
dafür weiter in die richtige Richtung gestellt. – Vielen
herzlichen Dank!
Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Vielen
Dank, Frau Senatorin!
Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor, auch
keine Erklärungen zu Protokoll, sodass wir nun zur
Abstimmung kommen.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5 soll getrennt abgestimmt werden.
Bitte Ihr Handzeichen zunächst für Ziffer 5 ohne die
eckige Klammer! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für die eckige Klammer in
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Ziffer 13! – Mehrheit.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Ziffer 21! – Mehrheit.
Ziffer 24! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 25.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir machen weiter mit Tagesordnungspunkt 19:
TOP 19
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG)
(Drucksache 428/24)
Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Daraus rufe ich Ziffer 4 auf, die nach Buchstaben
getrennt abgestimmt werden soll. Bitte Ihr Handzeichen für:
Ziffer 4 Buchstaben a und b gemeinsam! – Mehrheit.
Ziffer 4 Buchstaben c und d gemeinsam! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 21:
TOP 21
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-
Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer
umweltrechtlicher Vorschriften (Drucksache 430/24)
Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Ziffer 14! – Mehrheit.
Ziffer 16! – Mehrheit.
Ziffer 17! – Mehrheit.
Ziffer 18! – Mehrheit.
Ziffer 22! – Minderheit.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
entsprechend Stellung genommen.
Wir verlassen Tagesordnungspunkt 21.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 22:
TOP 22
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von
Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für
Zulassungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und
zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
(Drucksache 431/24)
Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor.
Wir kommen daher direkt zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf:
Ziffer 3! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 4.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
entsprechend Stellung genommen.
Wir verlassen Tagesordnungspunkt 22.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 25:
TOP 25
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-
Verordnung über europäische Daten-Governance
(Daten-Governance-Gesetz – DGG)
(Drucksache 434/24)
Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor.
Wir kommen daher direkt zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Daraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 2.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
Stellung genommen.
Wir verlassen Tagesordnungspunkt 25.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 26:
TOP 26
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der
Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen,
Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur
Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen
für den klimaneutralen Ausbau der
Wärmeversorgung (Drucksache 435/24 (neu))
Hierzu liegt uns eine Wortmeldung von Herrn
Minister Stengele aus Thüringen vor. – Bitte schön!
Bernhard Stengele (Thüringen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der
vorliegende Gesetzentwurf rückt nach den vielen neuen
Regelungen zu Windenergie und Photovoltaik endlich
auch die Geothermie in den Mittelpunkt. Ich sage
„endlich“, denn die Geothermie birgt ein enormes Potenzial
für die Wärme- und Energieversorgung unserer Zukunft.
Geothermie ist klimaneutral, nach menschlichen
Maßstäben unerschöpflich und zugleich eine zuverlässige und
über das gesamte Jahr verfügbare Energiequelle, mit der
auch hohe Wärmebedarfe gedeckt werden können. In
großen Teilen der Republik dürfte jedoch eine
nennenswerte Erschließung von Geothermie ohne Rückgriff auf
das Tiefengeothermiepotenzial nicht möglich sein.
Tiefengeothermieprojekte bedürfen allerdings eines hohen
Planungsaufwandes und sehr hoher Anfangsinvestitionen.
Das ist so, weil sie ein erhebliches Bohr- und
Fündigkeitsrisiko bergen. Wir dürfen hier aber nicht vergessen,
dass es sich um eine einmalige Investition handelt.
Gleichzeitig schafft sie eine bisher noch nicht da
gewesene Unabhängigkeit von Rohstoffen und eine
Unabhängigkeit von Drittländern in der Wärmeversorgung. Es ist
aus meiner Sicht als Thüringer Fachminister
unabdingbar, dass die Bundesregierung Pilotprojekte initiiert und
unterstützt, die die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit
der petrothermalen Tiefengeothermie demonstrieren.
Die petrothermale Tiefengeothermie ist im Gegensatz
zur hydrothermalen Geothermie nicht auf das Auffinden
von heißem Wasser im Untergrund angewiesen. Man
nutzt hier die mit der Tiefe zunehmende Wärme des
Gesteins, indem man Wasser oder andere Träger von der
Erdoberfläche aus zuführt. Auf etwa zwei Drittel des
Bundesgebietes ist nur eine petrothermale Gewinnung
möglich. Es ist nicht zielführend, wenn dieses enorme
Potenzial im Bereich der finanziellen Förderung durch
den Bund bisher vernachlässigt wird. Es kann und muss
einen entscheidenden Beitrag zur Wärmewende leisten.
Nur durch die gezielte Förderung beider Technologien,
hydrothermal und petrothermal, können wir die Nutzung
geothermischer Energie in vollem Umfang ausschöpfen
und somit die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern
signifikant und nachhaltig reduzieren. Wo eine
Abnehmerstruktur vorhanden ist – dies betrifft vor allem urbane
Räume mit vorhandenen Wärmenetzen – und die
Geologie es zulässt, sollte der Bund finanziell unterstützen. So
werden die Investitionsschwellen für Stadtwerke gesenkt
und Projekte zur Nutzung geothermischer Energie
ermöglicht.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf
hinweisen, dass es in Thüringen bereits eine fortgeschrittene
Planung der Stadtwerke Erfurt für ein solches Vorhaben
gibt. Bis zu 40 000 Haushalte sollen so durch Erdwärme
aus bis zu 5 Kilometern Tiefe versorgt werden. Die
Kosten für die kilometertiefe Probebohrung, etwa 40
Millionen Euro, bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von bis
zu 300 Millionen Euro, können und dürfen Stadt und
Stadtwerke jedoch nicht alleine stemmen.
Zum Schluss noch eine grundsätzliche Einlassung,
auch aus aktuellem Anlass. In der kurzen Zeit als
Mitglied des Bundesrates ist mir aufgefallen, dass viele, auch
energiepolitische Gesetzgebungsprozesse ein
eilbedürftiges Verfahren durchlaufen. Es ist aus Länderperspektive
bedenklich, an Gesetzentwürfen mitzuwirken, die mit
teils sehr kurzen Fristen fachlich abgestimmt werden oder
mit teils weitreichenden Änderungen den Bundesrat am
Ende fristverkürzt erreichen. Oft ist es für uns Länder
aufgrund der kurzen Fristen nicht möglich, die
tatsächliche Belastung und die sich stellenden Vollzugsprobleme
hinreichend abzuschätzen. Eine fundierte Prüfung der
Gesetzentwürfe durch die Länder ist meiner Auffassung
nach unerlässlich, wenn man das Bundesratsverfahren
nicht entwerten und sich ständig Ärger und Verdruss
einhandeln will.
Gestatten Sie mir auch den Hinweis, dass die
Begründungen zu den Gesetzentwürfen teilweise zu kurz gefasst
sind, sodass ein effektiver Vollzug nicht gewährleistet
werden kann. Es müssen umständlich und langwierig
Handreichungen und Vollzugshilfen geschrieben werden,
und zwar vorrangig von den Ländern, da die exekutive
Seite im Gesetzgebungsprozess nicht ausreichend gehört
wurde. Auch das erschwert die Erklärung und
Umsetzung. Das befeuert unser größtes Problem, nämlich die
fehlende Akzeptanz in der Bevölkerung. Die Folgen
sehen Sie leider an den Wahlergebnissen in Brandenburg,
Sachsen und Thüringen.
Ein aktuelles Beispiel: die Idee der Bundesregierung,
jetzt eine Regelung zu Windkraftanlagen einzuführen.
Soweit ich informiert bin, haben die Länder lange um
eine solche bundeseinheitliche Regelung gebeten und
dann zumindest in sieben Ländern selbst eigene
Regelungen eingeführt. Es ist unabdingbar, dass der Bund die
bestehenden Ländergesetze bei seiner Regelung
berücksichtigt. Denn ich weiß nicht, ob Sie sich ein Bild davon
machen, wie schwierig es war, in Thüringen ein
Windkraftbeteiligungsgesetz zu verabschieden – mit all den
giftigen Mythen und Märchen von 24-Stunden-Krebs,
den man durch eine Windkraftanlage kriegt, von der
Zerstörung und Vernichtung von Umwelt und
Vogelarten.
Zurück zur Geothermie. Hier ist es gelungen, die
Länder auf reguläre Weise einzubeziehen und ihre Belange
zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund wird der
Gesetzentwurf aus energiewirtschaftlicher Perspektive als
sachgerecht und zielführend eingeschätzt, um die
Wärmewende zu beschleunigen. Meine Damen und Herren,
es bleibt aber dabei: Wir brauchen grundsätzlich
ausreichend Zeit, zu überlegen, ob, wann und vor allem wie wir
ein Gesetz erlassen. Lassen Sie mich deshalb mit einem
Zitat enden: Mach langsam, wir haben keine Zeit!
Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus:
Herzlichen Dank, Herr Minister!
Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Ebenso
liegen uns keine Erklärungen zu Protokoll vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Daraus rufe ich auf:
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Dann frage ich, wer Ziffer 8 unterstützt. – Mehrheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Ziffer 10 ist erledigt.
Ziffer 11! – Minderheit.
Ziffer 14! – Mehrheit.
Ziffer 15! – Minderheit.
Ziffer 16! – Mehrheit.
Ziffer 17! – Minderheit.
Ziffer 19! – Mehrheit.
Ziffer 21! – Minderheit.
Ziffer 22! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 25.
Ziffer 23! – Minderheit.
Dann bitte das Handzeichen für Ziffer 26! – Mehrheit.
Ziffer 28! – Mehrheit.
Ziffer 29 rufe ich nach Buchstaben getrennt auf.
Ich beginne mit dem Buchstaben d. Wer stimmt zu? –
Mehrheit.
Buchstabe e! – Mehrheit.
Dann bitte Ihr Votum für den Rest der Ziffer 29! –
Mehrheit.
Ziffer 30! – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
entsprechend Stellung genommen.
Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 26.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 27:
TOP 27
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
integrierten Stadtentwicklung (Drucksache 436/24)
Hierzu haben wir diverse Wortmeldungen. Es beginnt
Herr Staatsminister Schmidt für Sachsen. – Bitte!
Thomas Schmidt (Sachsen): Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Wir beraten heute über den Entwurf
eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten
Stadtentwicklung. Die Ankündigung des Gesetzgebers einer
umfassenden Baugesetznovelle weckte vor dem
Hintergrund der Krise der Baukonjunktur seit nunmehr mehr als
zwei Jahren sehr große Erwartungen. Der Anspruch war
auch sehr groß: Schaffung von mehr bezahlbarem
Wohnraum, Ausbau der Digitalisierung, spürbare
Beschleunigung der Planungsverfahren, besserer Klimaschutz und
eine Anpassung an den Klimawandel im Städtebau.
Ich betone zunächst, dass Sachsen das grundsätzliche
Ansinnen dieser Reform begrüßt. Der vorliegende
Entwurf enthält Ansätze, um das Bauwesen in Deutschland
zukunftsfähig zu gestalten, rechtliche Hürden abzubauen
und damit Angebot und Nachfrage in angespannten
Wohnlagen auszugleichen. Positiv sehen wir die
geplanten Erleichterungen im Bereich der Nachverdichtung. Die
Möglichkeit, bestehende Gebäude einfacher aufzustocken
oder Baulücken zu schließen, wird einen wichtigen
Beitrag zur Schaffung von neuem Wohnraum in unseren
Städten leisten. Auch die vorgesehenen Vereinfachungen
bei der Befreiung von der Festsetzung der
Bebauungspläne sind grundsätzlich zu begrüßen.
Dennoch müssen wir feststellen, dass mit dem
vorliegenden Gesetzentwurf der große Wurf leider nicht
gelungen ist. Den Erfordernissen der gegenwärtigen Baukrise
und den Versprechungen der Bundesregierung wird der
Entwurf leider nicht gerecht. Die dringend benötigten
Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und
Genehmigungsverfahren gehen nicht weit genug. Gerade
angesichts der aktuellen Baukrise wären mutigere
Schritte nötig gewesen, um den Wohnungsbau wirklich
anzukurbeln und die Bauwirtschaft spürbar zu entlasten. Die
Tatsache, dass es 113 Änderungsanträge aus den
Bundesländern zu diesem Entwurf gibt, zeigt deutlich: Hier
besteht noch erheblicher Nachbesserungsbedarf. Wir
brauchen jetzt eine echte Beschleunigungsmaßnahme:
erstens eine Straffung von Genehmigungsverfahren,
zweitens die Privilegierung von Wohnungsbauvorhaben
auch im Außenbereich mit dem Ziel der Nachverdichtung
vor allem im ländlichen Raum, drittens generelle
Erleichterungen bei der Bebauung von Baulücken und viertens
eine generelle Entbürokratisierung und vermehrte
Flexibilisierung im Planungsrecht.
An diesen Stellschrauben zu drehen, ist eine wichtige
Voraussetzung, um dem Wohnungsmangel wirkungsvoll
zu begegnen, Planungssicherheit für die
Wohnungswirtschaft zu schaffen und auch die Baukosten zu senken. Es
ist nicht im Sinne der Vereinfachung, wenn Abwägungen
komplexer und schwieriger werden, weil die Anzahl der
einfließenden Belange und Bedenken immer größer wird.
Auch an dieser Stelle besteht dringender
Nachbesserungsbedarf.
Zudem sollte die kommunale Ebene stärker entlastet
werden, um im Zuge der Städtebauförderung spürbar
vom Gesetzentwurf profitieren zu können. Der Bund
sollte dazu beispielsweise die Aufstellung von
integrierten Stadt- und Gemeindeentwicklungskonzepten
finanziell unterstützen.
Leider kommt auch durch Brüssel Sand ins Getriebe.
Ich verweise nur auf die Verordnung zur
Wiederherstellung der Natur, die im Juni 2024 vom Rat der EU mit
knapper Mehrheit beschlossen wurde. Mit Unverständnis
habe ich zur Kenntnis genommen, dass die
Bundesregierung dieser Verordnung zugestimmt hat. Starre EU-
Vorgaben werden zu einer Verschärfung von
Flächenkonflikten führen und damit das Ziel „Schaffung von
dringend benötigtem Wohnraum“ konterkarieren. Ich
erwarte sowohl als Minister als auch als Mitglied des
Europäischen Ausschusses der Regionen ein klares
Bekenntnis von der Bundesregierung, dass die Umsetzung
der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur den
Wohnungsbau nicht behindert oder verhindert.
Es geht um den Fortbestand unserer Bauindustrie, die
bereits jetzt mit der Abwanderung ihrer Fachkräfte zu
kämpfen hat, und es geht um die Zukunft des Wohnens
und damit auch um den sozialen Frieden in unserem
Land. Es hilft leider nicht, Transferleistungen wie das
Wohngeld immer weiter zu erhöhen und damit den Kreis
der von Sozialleistungen abhängigen Bürgerinnen und
Bürger zu vergrößern. Es muss mehr bezahlbarer
Wohnraum geschaffen werden, selbst genutzt oder zur
Vermietung. Dafür brauchen wir echte Reformen, die
Investitionen erleichtern und Bauvorhaben beschleunigen. Lassen
Sie uns daher die notwendigen Änderungen vornehmen,
um dieses Gesetz noch zu einem Erfolg zu machen! –
Herzlichen Dank!
Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus:
Herzlichen Dank, Herr Staatsminister! – Als Nächstes hat sich
zu Wort gemeldet: Frau Senatorin Dr. Leonhard für
Hamburg. – Bitte!
Dr. Melanie Leonhard (Hamburg): Sehr verehrte
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eben
schon angeklungen: Das Baurecht des Bundes wird mit
den Zielen „mehr bezahlbarer Wohnraum“, „mehr Tempo
und Innovation“, „mehr Klimaschutz und
Klimaanpassung“ novelliert. Die Bedeutung für urbane Räume, so
auch für Hamburg, ist besonders hoch, denn dort wirkt
sich die Krise der Bauwirtschaft besonders stark aus. Die
Neubautätigkeit bei Wohnungen ist massiv
zurückgegangen, und mit dem Rückgang sind die Preise nochmals
gestiegen. Das Bauplanungsrecht muss als wichtiges
Instrument genutzt werden, um die Schaffung von
Wohnraum, auch und gerade von bezahlbarem, zu unterstützen.
Wir begrüßen grundsätzlich die guten und richtigen
Ansätze im Gesetzentwurf, sehen aber auch noch
Änderungsbedarf. Daher hat sich Hamburg mit mehreren
Anträgen in die Gesetzgebung eingebracht, in die auch die
Expertise aus der Praxis eingeflossen ist.
Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen,
insbesondere Lärm, können nach dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung zukünftig bestimmte Werte für
Geräuschimmissionen festgelegt werden. Mit dieser Änderung
werden die bestehenden Möglichkeiten der planerischen
Lärmkonfliktbewältigung vereinfacht und vor allem in
urbanen Lagen die Nutzungsmischung von Wohnen und
Arbeiten gefördert. Damit kann gerade in
hochverdichteten Räumen dringend benötigter Wohnraum im Rahmen
der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der
Nachverdichtung und anderer Maßnahmen der Innenentwicklung
befördert werden, um im Gegenzug Außenbereiche zu
schonen. Gerade durch das Heranrücken von
Wohnbebauung an gewerbliche oder industrielle Nutzung bedarf
es dieser klarstellenden Ermächtigung im Baugesetzbuch,
spiegelbildlich zum Entwurf der TA Lärm und ihrer
Experimentierklausel, die im Mai dieses Jahres ja schon
verabschiedet worden ist.
Die Befreiungsregelung in § 31 Baugesetzbuch wird
zum Beispiel von dem Erfordernis entkoppelt, dass
verordnungsrechtlich ein angespannter Wohnungsmarkt
festgestellt bleiben muss, um sie zu nutzen. Allerdings ist
die vorgesehene Abweichungsmöglichkeit vom
Einzelfallerfordernis abhängig und muss angepasst werden, um
Rechtsunsicherheiten bei der Planung vor Ort am besten
gleich zu vermeiden. Dadurch könnten dann wie bei der
Aufstellung von Bebauungsplänen auch bei
Befreiungsentscheidungen Wohnungen entstehen, die den Gruppen
mit den meisten Schwierigkeiten beim Zugang zum
Wohnungsmarkt zugutekommen oder zur Verbesserung
der sozialen Durchmischung in bestimmten Quartieren
beitragen können.
Es ist gut, dass hier eine neue Abweichungsregelung
zur Schaffung von Wohnraum implementiert wird, auf
deren Grundlage es befristet bis 2027 möglich sein soll,
Vorhabenzulassungen zugunsten des Wohnungsbaus
unter deutlich erleichterten Voraussetzungen zu schaffen.
Wir haben in Hamburg mit der Vorgängerregelung in den
vergangenen Jahren gute Erfahrungen gemacht und
finden es ausdrücklich richtig, dass hier unter der
Überschrift „Bauturbo“ wieder etwas vorgesehen ist.
Die Ermöglichung von Wohnungsbau abweichend
vom geltenden Planungsrecht muss zur Förderung des
bezahlbaren Wohnungsbaus aus unserer Sicht ebenfalls
mit der Bedingung zur Errichtung mietpreisgebundener
Wohnungen verknüpft werden können. Darüber hinaus
setzen wir uns als Land Hamburg dafür ein, die
Ausübung von Vorkaufsrechten in Gebieten mit sozialen
Erhaltungsverordnungen wieder zu ermöglichen und das
gesamte Instrument des Vorkaufsrechts grundsätzlich zu
überarbeiten, um mehr Handlungssicherheit für die
Kommunen vor Ort zu ermöglichen.
Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Klarstellung,
bei der Erstellung von Planunterlagen für Bauleitpläne
den Standard XPlanung gemäß dem Beschluss des IT-
Planungsrates zu verwenden, wird die Digitalisierung der
Bauleitplanung deutlich im Baugesetzbuch verankert.
Eine von Hamburg vorgeschlagene Änderung soll dazu
dienen, die Zugänglichkeit von Flächennutzungs- und
Bebauungsplänen im Standard XPlanung zu verbessern
und so datenverlustfrei den Transfer zu erleichtern. Zum
anderen enthält die vorgeschlagene Änderung, dass
bereits festgestellte Pläne zusätzlich zur Veröffentlichung
im Internet nicht mehr traditionell ausgelegt, sondern nur
noch zur Einsicht bereitgehalten werden müssen. Auch
das wäre eine effektive Verfahrensvereinfachung.
Meine Damen und Herren, das Bauen der Zukunft
muss einfacher werden und den Anforderungen an den
Klimaschutz trotzdem gerecht werden. Die Novelle des
Baugesetzbuches ist hier aus unserer Sicht ein Schritt in
die richtige Richtung. Gleichwohl gibt es gerade mit
Blick auf die Metropolen an der einen oder anderen Stelle
noch Potenzial, das wir heben können. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus:
Herzlichen Dank, Frau Senatorin! – Wir kommen nun zu Frau
Ministerin Razavi, Baden-Württemberg. – Bitte!
Nicole Razavi (Baden-Württemberg): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Für weite Teile Deutschlands bleibt die
Wohnraumfrage, das Schaffen von bezahlbarem Wohnraum, eine
der drängendsten Fragen unserer Zeit, und wir müssen
davon ausgehen, dass sich die Wohnraumfrage in den
kommenden Jahren weiter zuspitzen wird. Hier muss
etwas passieren. Wir müssen alle Hebel in Bewegung
setzen, die wir haben, um den Wohnungsbau einfacher
und schneller möglich zu machen. Ein ganz
entscheidender Hebel ist dabei das Bauplanungsrecht, und an diesem
Hebel sitzt der Bund. Der Bund hat es in der Hand, die
Spielräume für die kommunale Bauleitplanung
entscheidend zu verbessern. Notwendig sind dabei natürlich vor
allem solche Instrumente, die eine wirksame
Innenentwicklung erleichtern. Denn der Vorrang der
Innenentwicklung soll selbstverständlich auch weiterhin gelten.
Aber daneben müssen wir auch eine maßvolle
Außenentwicklung ermöglichen, denn ohne Neubau wird es
nicht gehen, da die Innenentwicklung in zahlreichen
Gemeinden und Städten allzu oft an ihre Grenzen stößt.
Den Wohnraumbedarf allein im Bestand oder durch
Nachverdichtung zu decken, wird uns kaum gelingen.
Daher sind kluge und klare gesetzgeberische Impulse
zum schnelleren Planen und Bauen unabdingbar,
unverzichtbar. Auf Landesebene haben wir das in Baden-
Württemberg mit der Reform unserer Bauordnung
angestoßen, und auf Bundesebene liegt nun der Gesetzentwurf
zur großen BauGB-Novelle vor, auf den wir ja so lange
gewartet haben. Ja, er enthält in der Tat gute Ansätze, die
den Bau von Wohnungen durchaus erleichtern und die
Planungs- und Zulassungsverfahren beschleunigen
können.
Ich begrüße zum Beispiel die Aufnahme der
befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau, also § 246e
BauGB, der mit seinen weitreichenden
Abweichungsmöglichkeiten zur Wohnraumschaffung beitragen kann.
Diese Regelung hat es dann ja immerhin im zweiten
Anlauf in den Gesetzentwurf geschafft.
Positiv zu sehen ist zudem auch die von der
Bauministerkonferenz geforderte Öffnung der erleichterten
Befreiungsmöglichkeiten zugunsten des Wohnungsbaus für
Kommunen auch außerhalb der Gebietskulisse nach
§ 201a BauGB. Dieser Vorschlag geht auf einen Antrag
Baden-Württembergs an die Bauministerkonferenz im
Jahr 2022 zurück, und wir freuen uns, dass der Bund hier
Vorschläge der Länder aufgreift.
Allerdings müssen wir leider feststellen: Insgesamt
bleibt diese Novelle deutlich hinter dem zurück, was wir
uns alle erhofft hatten und was zudem erforderlich wäre,
um die aktuelle Baukrise meistern zu können, damit der
Motor des Wohnungsbaus auch wirklich wieder
anspringt. So schöpfen einige der geplanten Neuregelungen
zur Erleichterung der Innenentwicklung ihr Potenzial
leider nicht aus, und auch die Bauleitplanverfahren
werden nicht wirklich beschleunigt. Statt zu entlasten,
kommen sogar oftmals weitere bürokratische Anforderungen
hinzu, die das Verfahren zusätzlich verzögern und
unnötig erschweren.
Dies gilt zum Beispiel für die im beschleunigten
Verfahren eingeführte Planbegründung für die Auswirkungen
des Klimawandels. Sie führt ganz eindeutig zu einem
unnötigen Aufwand bei den Kommunen, ohne im
Gegenzug einen wirklichen Mehrwert zu bringen. Gleiches gilt
für die nach § 31 Absatz 3 BauGB vorgesehene
praxisferne Pflicht zur Veröffentlichung der jeweils ersten
Befreiungsentscheidung, sofern vom
Einzelfallerfordernis abgesehen werden soll. Dabei ist doch klar: Jede
weitere bürokratische Hürde verhindert, verzögert und
verteuert den Wohnungsbau weiter. Damit haben wir eine
wirklich große Chance vertan.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese
BauGB-Novelle ist leider kein Bauturbo. Sie klebt dem
Bauplanungsrecht höchstens einen Rallyestreifen auf. Die
Optik wird dabei vielleicht etwas schnittiger, aber mehr
PS kommen dadurch nicht in den Wohnungsbau. Damit
die BauGB-Novelle wirklich zum Turbo für den
Wohnungsbau werden kann, muss der Gesetzentwurf unter
Einbeziehung der Länder überarbeitet werden. Hierzu hat
die Bauministerkonferenz einen Antrag verabschiedet,
der ganz grundlegende Schwachstellen des
Gesetzentwurfs identifiziert und erste Lösungsvorschläge
unterbreitet. Wir haben auch Änderungsanträge in die
Beratungen im Bundesrat eingebracht, mit denen wir konkret
bestehende Vollzugsprobleme einzelner Neuregelungen
aufzeigen. Die zahlreichen Anträge der Länder alleine
zeigen ja schon, dass es noch Beratungsbedarf zur
Novelle gibt.
Ich finde es sehr bedauerlich, dass die Novelle nicht
mehr Instrumente für eine wirklich vereinfachte Planung
enthält. Stattdessen findet sich die
Beschleunigungswirkung oftmals in Programmsätzen wieder. Gerade in der
Bauleitplanung ist der Blick über den Tellerrand ja ganz
zentral. So gilt es, im Naturschutz- und
Emissionsschutzrecht Flexibilisierungen zu ermöglichen, die das
Schutzniveau nicht infrage stellen, aber Handlungsspielräume
eröffnen. Hier bräuchte es aus meiner Sicht deutlich mehr
Mut für eine wirkliche Entschlackung der
Bauleitplanverfahren von den zahlreichen an sie gestellten
Anforderungen. Dies können wir nur gemeinsam angehen. –
Herzlichen Dank!
Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus:
Herzlichen Dank, Frau Ministerin! – Uns liegen noch zwei
weitere Wortmeldungen vor. Als Nächstes hat sich zu
Wort gemeldet: Frau Senatorin Ünsal für Bremen. –
Bitte!
Özlem Ünsal (Bremen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!
Heute beraten wir über einen Gesetzentwurf der
Bundesregierung, der nicht nur von enormer Relevanz für die
Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen ist, sondern
zugleich auch die unmittelbaren Lebensverhältnisse der
Bürgerinnen und Bürger in unserem Land berührt. Denn
das Gesetz hat Auswirkungen auf die Wohnungsfrage,
eine der zentralen sozialen Fragen. Es enthält zahlreiche
wichtige Änderungen, die es ermöglichen, dem
anhaltenden Wohnraumdruck entgegenzuwirken und die
Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand konsequent zu
stärken. Als Zwei-Städte-Staat Bremen mit besonderer Nähe
zu seinen Kommunen begrüßen wir ausdrücklich und mit
Nachdruck den vorgelegten Entwurf der
Bundesregierung. Dieser leistet aus unserer Sicht einen bedeutenden
Beitrag zum kostensparenden Bauen sowie zur
Entbürokratisierung von Bauleitplanverfahren, etwa durch die
Aufnahme der stadtentwicklungspolitischen Ziele der
Neuen Leipzig-Charta sowie die bundesgesetzliche
Stärkung der Mehrfach-Innenentwicklung. Der
Gesetzentwurf bildet damit eine zentrale Grundlage für eine
zeitgemäße und aus unserer Sicht integrierte
Stadtentwicklung. Die Verschlankung des Bauleitplanverfahrens
durch die Flexibilisierung der Festsetzungsmöglichkeiten
und die Erleichterungen im vorhabenbezogenen
Bebauungsplan sowie bei der Umweltprüfung sorgen für die
dringend benötigte Verfahrensbeschleunigung und -
vereinfachung. Die Digitalisierung der Verfahren ergänzt
diese materiellen Regelungen.
Lassen Sie mich bitte dennoch den Gesetzentwurf der
Bundesregierung in ein größeres Gesamtbild einordnen!
Der Wohnungsmarkt in Deutschland steht unter enormem
Druck. Die Miet- und Baukosten steigen kontinuierlich,
während der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum gerade in
Ballungsgebieten stetig steigt. Hohe Wohnkosten
verhindern zudem die gewünschte Mobilität von Menschen zu
Ausbildung, Studium oder Arbeit. Das belastet nicht nur
unsere Bevölkerung mit geringem Geldbeutel, sondern
inzwischen auch die mittleren Einkommen, die
zunehmend aus zentralen Wohnungslagen und gewachsenen
Quartieren verdrängt werden.
Vor diesem Hintergrund ist der heute vorliegende
Gesetzentwurf ein bedeutsamer Schritt. Er adressiert die
Notwendigkeit, die öffentliche Hand stärker steuernd zu
befähigen. Städte und Gemeinden sind dabei oft die
ersten Adressaten, die den unmittelbaren Druck spüren und
reagieren müssen. Daher benötigen sie nicht nur diese
finanziellen Mittel, sondern auch rechtliche Instrumente,
um die soziale Infrastruktur vor Ort abzusichern. Ein
Beispiel, das vor allem das Land Bremen betrifft und von
hoher Bedeutung für uns ist, betrifft die kommunalen
Vorkaufsrechte. Im aktuellen Gesetzentwurf werden die
bestehenden Vorkaufsrechte zwar gestärkt, aber aus
unserer Sicht nicht ausreichend und nicht abschließend.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wir
müssen unsere Kommunen stärker in die Lage versetzen,
in strategisch wichtigen Lagen Grundstücke und
Wohnanlagen zugunsten und im Sinne des Gemeinwohls zu
erwerben. Insbesondere in Stadtstaaten wie Bremen ist es
nicht trivial – sicherlich auch andernorts nicht –, als
öffentliche Hand gegen große Investoren anzutreten, die
über enorme finanzielle Mittel verfügen und häufig durch
sogenannte Share Deals an den kommunalen
Vorkaufsrechten vorbeiziehen.
Wir haben daher zwei Änderungsanträge eingebracht,
die sicherstellen sollen, dass die kommunalen
Vorkaufsrechte in zwei elementaren Punkten ausgeweitet werden.
Zum einen fordern wir die Einführung eines
gemeindlichen Vorkaufsrechts für Großwohnanlagen ab 50
Wohneinheiten. Wohnanlagen dieser Größe und aufwärts haben
erhebliche städtebauliche Auswirkungen, wenn sich hier
bauliche Missstände entwickeln. Daher muss hier die
öffentliche Hand bei Verkauf den Vorzug vor Privaten
haben, um gemeinwohlorientiert handeln zu können.
Zum anderen wollen wir das gemeindliche Vorkaufsrecht
auch auf sogenannte Share Deals ausweiten. Damit
schließt sich eine bestehende Regelungslücke, die es
bisher ermöglicht, durch den Verkauf von
Unternehmensanteilen die gesetzlichen Bestimmungen zu den
gemeindlichen Vorkaufsrechten zu umgehen. Ich möchte
deshalb für die Unterstützung und für den gemeinsamen
Schulterschluss bezüglich dieser Änderungsanträge
werben. Sie sind notwendig, um das soziale Gleichgewicht in
den Wohnquartieren auszubalancieren und die
Spekulation mit Wohnraum zu begrenzen.
Die heutige große Baugesetzbuchnovelle ist ein
politischer Meilenstein. Sie muss konsequent weiterentwickelt
werden, damit wir die Handlungsmöglichkeiten in vollem
Umfang ausschöpfen können. Gleiches gilt für die
Verlängerung der Mietpreisbremse, die wir so schnell wie
möglich auf den Weg bringen müssen. Nur so können wir
gemeinsam sicherstellen, dass auch in Zukunft
ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht und
unsere Kommunen für alle lebenswert bleiben. – Vielen
Dank!
Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus:
Herzlichen Dank, Frau Senatorin! – Als Letztes hat sich zu
Wort gemeldet: Herr Staatssekretär Dr. Bösinger für das
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen. – Bitte schön!
Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Das Bauen in Deutschland muss
einfacher und schneller werden. Hierfür braucht es weniger
Bürokratie und schnellere Verfahren. Deshalb haben wir
das Baugesetzbuch grundlegend überarbeitet. Der
Entwurf, den wir vorgelegt haben, hat drei Schwerpunkte.
Erstens. Es geht um Vereinfachung und
Beschleunigung. Die Gemeinden sollen in einigen Fällen keine
Bebauungspläne mehr aufstellen oder ändern müssen. So
soll die Aufstockung von bestehenden Häusern künftig
möglich sein, ohne dass ein Bebauungsplan geändert
werden muss. Dies soll quartiersweise oder auch
stadtweit möglich sein, nicht nur in Städten mit einem
besonders angespannten Wohnungsmarkt, sondern überall.
Darüber hinaus ermöglichen wir eine stärker verdichtete
Bebauung, zum Beispiel auf dem eigenen Grundstück.
Wer also einen großen Garten hat, in dem noch viel Platz
ist, kann dort künftig leichter noch ein weiteres Haus für
seine Kinder oder zur Vermietung bauen. Dies ist für
Familien in ländlichen Regionen oder für Vermieterinnen
und Vermieter in Ballungsräumen eine deutliche
Verbesserung. Mit dem sogenannten Bauturbo gemäß § 246e
BauGB sorgen wir dafür, dass in Regionen mit einem
besonders angespannten Wohnungsmarkt Wohnungsbau
ohne einen gesonderten Bebauungsplan genehmigt
werden kann. Diese Regelung wird aktuell kontrovers
diskutiert. Sie ist nicht neu, weil sie bereits zur Errichtung von
Flüchtlingsunterkünften gilt. Wir erweitern die
Anwendung jetzt auf angespannte Wohnungsmärkte. Das ist aus
Sicht der Bundesregierung gerechtfertigt, weil wir damit
der Bauwirtschaft in der Krise einen zusätzlichen Impuls
geben wollen. Das ist auch der Grund dafür, weshalb wir
die Regelung bis zum 31. Dezember 2027 befristen
wollen. Wir überlassen es zudem den Kommunen, selbst
darüber zu entscheiden, diese Neuregelung anzuwenden.
Und wir halten weiterhin das europäische Umweltrecht
ein. Diese Neuregelung entlastet Kommunen in einer
besonders angespannten Wohnungsmarktsituation. Sie
können ihre Kapazitäten dort einsetzen, wo Planung nötig
und sinnvoll ist, insbesondere bei großen Projekten. Mit
dieser Regelung geben wir Kommunen mehr Flexibilität,
um in Ballungsräumen mehr bezahlbaren Wohnraum zu
schaffen. Auch die Bauleitplanverfahren werden
vereinfacht. Hierzu wollen wir die Umweltprüfungen straffen.
Umweltberichte sollen kürzer werden, und die
öffentlichen Bekanntmachungen, zum Beispiel zu
Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sollen von nun an digital
erfolgen. Zudem führen wir eine Innovationsklausel ein,
damit veraltete Bebauungspläne schneller aktualisiert
werden können.
Zweitens. Wir wollen mit der BauGB-Novelle die
Schaffung von Wohneigentum fördern und die
Mieterinnen und Mieter besser schützen. Besonders in den
Großstädten fürchten viele Menschen, dass ihre Mietwohnung
durch Verkauf zu einer Eigentumswohnung umgewandelt
wird und sie ausziehen müssen. Hier haben sich
Enteignungsgeschäftsmodelle entwickelt, die wir nicht
hinnehmen können. Deshalb haben wir den
Umwandlungsschutz verlängert. Außerdem wollen wir die Umgehung
von Vorkaufsrechten verhindern. So soll das
Vorkaufsrecht der Kommunen auch Fälle erfassen, in denen
Eigentumswohnungen inklusive Grundstück als Paket
verkauft werden. Dann kann künftig das kommunale
Vorkaufsrecht angewandt werden.
Drittens. Wir setzen mit dem BauGB ein Zeichen für
die Klimaanpassung in Städten und in ländlichen
Räumen. Starkregenereignisse, unter anderem im Ahrtal, im
Saarland oder in Bayern, haben uns doch deutlich
aufgezeigt, dass wir entsprechend reagieren müssen. Wir
können heute keine bauliche Maßnahme mehr angehen, ohne
dabei mitzudenken, wie wir uns vor zunehmenden
Hitzeperioden und Starkregen schützen. Deshalb sollen die
Kommunen bei der Schaffung von Baurecht die
Klimaanpassung stärker berücksichtigen können. Damit werden
Starkregen-, Flut- und Hitzeprävention gestärkt und
Bepflanzungen vereinfacht. Konkret schaffen wir damit die
Möglichkeit, auch bei Vorhaben ohne Bebauungsplan
Fassadenbegrünung oder eine Versickerungsanlage auf
dem Grundstück anordnen zu können. Bauherren sollen
zukünftig außerdem innerhalb einer bestimmten Frist den
zuständigen Behörden mitteilen, dass sie sogenannte
Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt haben, zum Beispiel,
dass sie Bäume gepflanzt haben. Damit erleichtern wir es
den Kommunen, sicherzustellen, dass Auflagen auch
tatsächlich erfüllt werden. Und wir machen es leichter,
Flächen multifunktional zu nutzen. Zum Beispiel können
zukünftig Sportplätze auch als Retentionsflächen geplant
werden, also auch Flächen geschaffen werden, auf denen
Wasser bei Überflutungen gespeichert werden kann.
Meine Damen und Herren, durch die
Baugesetzbuchnovelle sollen somit erstens die Leitplanken deutlich
weiter gesetzt werden für ein einfaches, schnelleres
Bauen und die zügige Schaffung von mehr bezahlbarem
Wohnraum, zweitens Mieter besser vor Verdrängung
geschützt werden und drittens Kommunen mehr
Möglichkeiten zur Begrünung und Klimaanpassung erhalten.
Wie wichtig diese Themen und damit auch diese Novelle
sind, lässt sich auch an der Vielzahl der Anträge des
Bundesrates ablesen. Für die vielen Diskussionsanstöße
aus den Ländern, auch schon in den vorangegangenen
Expertengesprächen, danke ich im Namen meines Hauses
ausdrücklich. Ich freue mich, wenn Sie diese wichtige
Novelle auch im weiteren Verfahren konstruktiv
begleiten. – Herzlichen Dank!
Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus:
Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär!
Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Auch
Erklärungen zu Protokoll sind nicht abgegeben worden.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf:
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 12! – Minderheit.
Ziffer 13! – Minderheit.
Ziffer 14! – Minderheit.
Ziffer 15! – Minderheit.
Ziffer 16! – Mehrheit.
Ziffer 18! – Mehrheit.
Ziffer 21! – Minderheit.
Ziffer 24! – Mehrheit.
Ziffer 27! – Minderheit.
Ziffer 31! – Minderheit.
Ziffer 32! – Minderheit.
Ziffer 33! – Minderheit.
Ziffer 34! – Mehrheit.
Ziffer 35! – Minderheit.
Ziffer 37! – Mehrheit.
Ziffer 38! – Minderheit.
Ziffer 39! – Mehrheit.
Ziffer 40! – Mehrheit.
Ziffer 41! – Mehrheit.
Ziffer 42! – Mehrheit.
Ziffer 43! – Mehrheit.
Ziffer 44! – Minderheit.
Ziffer 45! – Minderheit.
Ziffer 46! – Minderheit.
Ziffer 47! – Minderheit.
Ziffer 48! – Minderheit.
Ziffer 49! – Minderheit.
Ziffer 62 wird vorgezogen. Bitte Ihr Handzeichen für
Ziffer 62! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 51.
Ziffer 52! – Mehrheit.
Ziffer 53! – Mehrheit.
Ziffer 54! – Mehrheit.
Ziffer 55! – Minderheit.
Ziffer 56! – Mehrheit.
Ziffer 57! – Mehrheit.
Ziffer 58! – Minderheit.
Ziffer 59! – Minderheit.
Ziffer 60! – Minderheit.
Ziffer 61! – Mehrheit.
Ziffer 63! – Mehrheit.
Ziffer 64! – Minderheit.
Ziffer 65! – Minderheit.
Ziffer 66! – Mehrheit.
Ziffer 67! – Minderheit.
Ziffer 68! – Minderheit.
Ziffer 69! – Minderheit.
Ziffer 71! – Mehrheit.
Ziffer 72! – Minderheit.
Ziffer 73! – Mehrheit.
Ziffer 75! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 77.
Ziffer 76! – Mehrheit.
Ziffer 78! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 79.
Ziffer 81! – Minderheit.
Herr Minister Liminski (Nordrhein-Westfalen) gibt
eine Erklärung zu Protokoll1.
Ziffer 82! – Minderheit.
Ziffer 83! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 84.
Ziffer 85! – Minderheit.
Ziffer 86! – Mehrheit.
Ziffer 87! – Minderheit.
Ziffer 88! – Mehrheit.
Ziffer 89! – Mehrheit.
Bitte Ihr Handzeichen für die Ziffern 92 und 95
gemeinsam! – Minderheit.
Ziffer 93! – Mehrheit.
Ziffer 94! – Minderheit.
Ziffer 96! – Minderheit.
1 Anlage 13
Ziffer 97! – Minderheit.
Ziffer 100! – Minderheit.
Ziffer 101! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 102.
Ziffer 104! – Minderheit.
Ziffer 105! – Minderheit.
Ziffer 106! – Mehrheit.
Ziffer 109! – Minderheit.
Ziffer 110! – Mehrheit.
Ziffer 111! – Minderheit.
Ziffer 112! – Minderheit.
Ziffer 113! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 27.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 29:
TOP 29
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 – Die
Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen
Union
COM(2024) 800 final
(Drucksache 405/24)
Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf:
Ziffern 2, 3 und 17 gemeinsam! – Mehrheit.
Jetzt Ihr Handzeichen für:
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 19! – Mehrheit.
Ziffer 20! – Mehrheit.
Ziffer 21! – Mehrheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 29.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 30:
TOP 30
Verordnung zur Änderung der
Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
(Drucksache 403/24, zu Drucksache 403/24)
Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen sowie ein Landesantrag vor.
Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich zur
Einzelabstimmung auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Minder
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zum Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrag
- part_of_vorgang → Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
- part_of_vorgang → Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
- part_of_vorgang → Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsg
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))