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Protokoll der 1048. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 18.10.2024 · WP 20 · 1048 · Original ↗

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Protokoll der 1048. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1048 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1048. Sitzung Berlin, Freitag, den 18. Oktober 2024 I n h a l t : Begrüßung des Botschafters der Ukraine, Oleksij Makejew . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 377 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 377 Rückblick der Präsidentin . . . . . . . . . . . . . . . 377 1. Wahl des Präsidiums – gemäß Artikel 52 Absatz 1 GG i.V.m. § 5 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 460/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 379 Beschluss: Die Ministerpräsidentin des Saarlandes, Anke R e h l i n g e r , wird zur Präsidentin des Bundesrates gewählt. Die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Manuela S c h w e - s i g , und der Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen, Bürgermeister Dr. Andreas B o v e n s c h u l t e , werden zu Vizepräsidenten gewählt . . . . . . . 379 2. Wahl der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer – gemäß § 45c GO BR – (Drucksache 461/24) 380 Beschluss: Es werden gewählt: die Ministerpräsidentin des Saarlandes, Anke R e h - l i n g e r , zur Vorsitzenden, Ministerin Bettina M a r t i n (Mecklenburg- Vorpommern) und Staatsrat Dr. Olaf J o a - c h i m (Bremen) zu stellvertretenden Vorsitzenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 3. Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse – gemäß § 12 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 462/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 Beschluss: Die Vorsitzenden der Ausschüsse werden gemäß dem Antrag der Präsidentin in Drucksache 462/24 gewählt . . . . . . . . . 380 4. Wahl der Schriftführer – gemäß § 10 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 463/24 (neu)) . 380 Beschluss: Staatsminister Eric B e i ß - w e n g e r (Bayern) und Staatsrat Dr. Olaf J o a c h i m (Bremen) werden gewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 5. Gesetz zum Zweiten IT- Änderungsstaatsvertrag (Drucksache 470/24) . . . . . . 386 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409* 6. Gesetz zur Korrektur schwebender Änderungen im Passgesetz, im Personalausweisgesetz und im eID-Karte-Gesetz (Drucksache 471/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409* 7. Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof (Drucksache 472/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 386 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409* 8. Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 473/24) . . . . . . . . . . 386 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409* 9. Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) (Drucksache 474/24, zu Drucksache 474/24) . . . . . . . . . . . . . . . . 386 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386 Dr. Felor Badenberg (Berlin) . . . . . . . 388, 411* Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . . 389, 411* Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 390 Bettina Martin (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 108 Absatz 5 i. V. m. Artikel 105, Artikel 72 Absatz 3 Satz 2, Artikel 84 Absatz 1 und Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390 10. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung – Bedrohung von Zeuginnen und Zeugen und Gerichtspersonen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Berlin – (Drucksache 449/24) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 377 11. Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 447/24) . . . . . . . . . . . . . 391 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 392 Conrad Clemens (Sachsen) . . . . . . . . 412* Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Bestellung von Staatsminister Manfred Pentz (Hessen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392 12. Entschließung des Bundesrates „Elterngeldanspruch auch für Pflegeeltern“ – Antrag der Länder Schleswig-Holstein und Berlin, Rheinland-Pfalz, Thüringen – (Drucksache 443/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 410* 13. Entschließung des Bundesrates zur zügigen Umsetzung einer nachhaltigen und generationengerechten Reform der Pflegeversicherung zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Berlin, Bremen, Hamburg, Saarland – (Drucksache 446/24) . 386 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 410* 14. Entschließung des Bundesrates „Entwicklungszusammenarbeit der Länder und Kommunen stärken“ – Antrag der Länder Bremen und Niedersachsen, Saarland – (Drucksache 448/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 392 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 392 15. Entschließung des Bundesrates für die Sicherung von Arbeitsplätzen und Investitionen in der Automobilindustrie – Antrag der Länder Saarland, Niedersachsen – (Drucksache 452/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . 380 Thorsten Bischoff (Saarland) . . . . . . . 407* Michael Ebling (Rheinland-Pfalz) . . . . 408* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 381 16. Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksache 425/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 392 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392 17. Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 426/24) . . . . . . . . . . . 386 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 410* 18. Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz) (Drucksache 427/24, zu Drucksache 427/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392 Dr. Ina Czyborra (Berlin) . . . . . . . . . 393 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 394 19. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 428/24) . . . . . . . . 394 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 394 20. Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 429/24) . . . 386 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 410* 21. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 430/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 394 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 394 22. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes (Drucksache 431/24) 394 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 394 23. Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr (Drucksache 432/24) . . . . . . . 386 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 410* 24. Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Intersputnik-Gesetzes (Drucksache 433/24) 386 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 410* 25. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten- Governance (Daten-Governance-Gesetz – DGG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 434/24) . . . . . . . . . . . . . 394 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395 26. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 435/24 (neu)) . . . . . . . . . . . . . 395 Bernhard Stengele (Thüringen) . . . . . . 395 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 396 27. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 436/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 396 Thomas Schmidt (Sachsen) . . . . . . . . 396 Dr. Melanie Leonhard (Hamburg) . . . . 397 Nicole Razavi (Baden-Württemberg) . . 398 Özlem Ünsal (Bremen) . . . . . . . . . . 399 Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen . . . 400 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 413* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402 28. Entwurf eines Gesetzes zu der Entschließung vom 23. Mai 2023 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. November 1972 über die Errichtung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (Drucksache 437/24) . . . . . . . . 386 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 410* 29. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 – Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union COM(2024) 800 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 405/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 402 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 403 30. Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen (Drucksache 403/24, zu Drucksache 403/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403 31. Verordnung zur Bestimmung der für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a und für die Fortschreibung des Teilbetrags nach § 34 Absatz 3a Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsätze sowie zur Ergänzung der Anlage zu §§ 28 und 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2025 – RBSFV 2025) (Drucksache 453/24) . . . . . . 403 Heike Hofmann (Hessen) . . . . . . . . . 403 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 404 32. Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Regelungen für Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse (Obst- Gemüse-Vermarktungsnormen- Durchführungsverordnung – OGVermNormDV) (Drucksache 407/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 386 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 410* 33. Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen und weiterer Verordnungen im Bereich der Heilberufe (Drucksache 438/24) . . 386 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 410* 34. Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (Drucksache 342/24) . . . . . . . . . . 404 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 413* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 404 35. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 466/24) . . . . . . . . . . . . . 386 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 410* 36. Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Drucksache 487/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 390 Theresa Schopper (Baden-Württemberg) 390 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 412* Bernd Krösser, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 106 Absatz 3 Satz 3 und Artikel 109 Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391 37. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und des Entgeltfortzahlungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 480/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 404 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 404 38. a) Benennung eines Mitglieds für den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 Absatz 1 BEGTPG – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 479/24) b) Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 Absatz 1 BEGTPG – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 504/24) . . . 386 Beschluss zu a): Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 479/24 . . . . . . . . . 410* Beschluss zu b): Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 504/24 . . . . . . . . . 410* 39. Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 505/24) . . . . . . . . . . . . . 386 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 505/24 . . . . . . . . . . . . . . . . 410* 40. Entschließung des Bundesrates: Biogaspotentiale systemdienlich nutzen und ausschöpfen – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 507/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 404 Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 414* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 405 41. Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems (Drucksache 511/24, zu Drucksache 511/24) in Verbindung mit 42. Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung (Drucksache 512/24, zu Drucksache 512/24, zu Drucksache 512/24(2)) 43. Entschließung des Bundesrates: Ordnung, Steuerung, Begrenzung und Humanität in der Migrationspolitik sicherstellen – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden- Württemberg, Schleswig-Holstein – Geschäftsordnungsantrag des Landes Nordrhein- Westfalen – (Drucksache 464/24) 44. Entschließung des Bundesrates „Änderungen im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung zur Stärkung der Terrorismusbekämpfung“ – Antrag der Länder Nordrhein- Westfalen, Baden-Württemberg, Schleswig- Holstein – Geschäftsordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 465/24) und 45. Entschließung des Bundesrates: Migration steuern – Innere Sicherheit gewährleisten – Antrag des Landes Baden-Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 513/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 382 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 382 Michael Ebling (Rheinland-Pfalz) . . . . 383 Marion Gentges (Baden-Württemberg) . 384 Dr. Felor Badenberg (Berlin) . . . . . . . 385 Simone Oldenburg (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 408* Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 408* Bernd Krösser, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409* Beschluss zu 41: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 405 Beschluss zu 42: Keine Zustimmung gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nr. 9a i.V.m. Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 405 Mitteilung zu 43 und 44: Fortsetzung der Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . 405 Mitteilung zu 45: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . 405 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 405 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 406 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsidentin M a n u e l a S c h w e s i g , Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg- Vorpommern Amtierende Präsidentin W i e b k e O s i g u s , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Theresa Schopper, Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Eric Beißwenger, Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales B e r l i n : Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für Finanzen Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz B r a n d e n b u r g : Rainer Genilke, Minister für Infrastruktur und Landesplanung Dr. Manja Schüle, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin, Senatorin, Präses der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke Dr. Melanie Leonhard, Senatorin, Präses der Behörde für Wirtschaft und Innovation H e s s e n : Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und Kindertagesstätten Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration R h e i n l a n d - P f a l z : Michael Ebling, Minister des Innern und für Sport S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Conrad Clemens, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien sowie Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen beim Bund Thomas Schmidt, Staatsminister für Regionalentwicklung S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Dr. Silke Schneider, Finanzministerin T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Bernhard Stengele, Minister für Umwelt, Energie und Naturschutz Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Anja Hajduk, Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Bernd Krösser, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat Dr. Angelika Schlunck, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz Hartmut Höppner, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr Dr. Christiane Rohleder, Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 1048. Sitzung Berlin, den 18. Oktober 2024 Beginn: 09.28 Uhr Präsidentin Manuela Schwesig: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1048. Sitzung des Bundesrates. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, möchte ich die Gelegenheit nutzen, einen hochrangigen Gast bei uns im Haus zu begrüßen. Auf der Ehrentribüne hat der ukrainische Botschafter, Seine Exzellenz Herr M a k e j e w , Platz genommen. – Exzellenz, ich begrüße Sie ganz herzlich im Bundesrat! (Beifall) Ich komme nun zur Tagesordnung: Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 45 Punkten vor. TOP 10 wird abgesetzt. Das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems sowie das Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung – das sind unsere Punkte 41 und 42 – behandelt der Deutsche Bundestag erst heute Vormittag. Sobald der Bundestag die Gesetze verabschiedet und zugestellt hat, werden sie umgedruckt und im Saal verteilt. Bitte richten Sie sich darauf ein, dass wir die Sitzung gegebenenfalls unterbrechen müssen, sofern die Beschlüsse uns nicht rechtzeitig vor dem Ende unserer Sitzung zur Beratung vorliegen. Zur Reihenfolge: Nach TOP 4 wird der Punkt 15 beraten. Im Anschluss wird die Debatte zu den verbundenen Punkten 41, 42, 43, 44 und 45 aufgerufen. Nach TOP 9 wird der Punkt 36 erörtert. Die Abstimmung zu den verbundenen Punkten 41 bis 45 erfolgt gemäß ihren TOP- Nummern am Schluss der Sitzung. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Vor zwei Wochen saßen wir am Tag der Deutschen Einheit noch zusammen im Schweriner Staatstheater. Das war der Höhepunkt und zugleich der festliche Abschluss unserer Bundesratspräsidentschaft, der Bundesratspräsidentschaft Mecklenburg-Vorpommerns. 35 Jahre ist es her, dass die Menschen in Ostdeutschland Demokratie und Freiheit erkämpft haben – gewaltlos, mutig und entschlossen. Seit 34 Jahren ist Deutschland wiedervereint. Wir haben das gemeinsam gebührend gefeiert, mit 200 000 Menschen, friedlich, fröhlich und sicher. Es ist ein großes Glück, im vereinten Deutschland zu leben, in Frieden, Freiheit und Demokratie. Und die ostdeutschen Länder sind eine Bereicherung für unser Land. Unsere regionale Vielfalt in Deutschland, das ist unsere Stärke. Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Mitwirkung der Länder. Die Ländermeile war wie immer einer der Höhepunkte dieses tollen Festes. Es war mir eine Ehre, die 16 Bundesländer Deutschlands ein Jahr lang vertreten zu dürfen, und es hat mir auch Freude gemacht. Insgesamt konnte ich als Bundesratspräsidentin 206 Termine wahrnehmen. Ich erinnere mich an die Begegnungen mit unseren Nachbarn: mit dem französischen Präsidenten, Herrn Macron, mit König Willem-Alexander der Niederlande und dem damaligen niederländischen Ministerpräsidenten, Herrn Rutte, mit dem Vorsitzenden der Ersten Kammer der Niederlande, Herrn Bruijn, dem Präsidenten des französischen Senats, Herrn Larcher, und der polnischen Senatsmarschallin, Frau Kidawa-Błońska. Auch die Deutsch-Polnische Freundschaftsgruppe hat hier im Bundesrat getagt. Und wir haben im Bundesrat beschlossen, die deutsch-polnischen Begegnungen weiter auszubauen. Der Bundesrat ist mit anderen Parlamenten freundschaftlich verbunden, so wie Deutschland mit seinen Nachbarn freundschaftlich verbunden ist. Mir war es wichtig, als Bundesratspräsidentin diese Nachbarschaften zu pflegen und auch zu stärken. Außerdem bin ich als erste Bundesratspräsidentin in die Ukraine gereist und habe dort Präsident Selenskij getroffen. Meine Reise in die Ukraine war ein Zeichen der Solidarität. Der Bundesrat hat zwei gemeinsame Entschließungen zur Unterstützung der Ukraine gefasst. Im Sinne dieser Entschließungen habe ich dort deutlich gemacht: Deutschland, auch seine 16 Länder, steht hinter der Ukraine, hinter ihrem Wunsch nach Frieden in Freiheit. Ich wünsche mir sehr, dass diese klare Mehrheit so bleibt. Wir Länder können die Ukraine mit Regionalpartnerschaften unterstützen. Diese Regionalpartnerschaften haben wir in diesem Jahr der Bundesratspräsidentschaft ausgebaut. Mecklenburg-Vorpommern hat selbst eine Regionalpartnerschaft begründet, und ich werbe bei den Bundesländern, die noch keine haben, für diese Regionalpartnerschaften. Es ist wichtig, dass wir die Solidarität mit der Ukraine auch auf unserer regionalen Ebene, auf der Länderebene stärken. Ich danke Ihnen, Herr Botschafter Makejew, ganz herzlich für Ihre Unterstützung und für diese gute Zusammenarbeit, und ich bitte darum, dass wir die Unterstützung fortsetzen. Eine besondere Wertschätzung war der Besuch des brasilianischen Präsidenten Lula im Bundesrat. Ich habe diesen Besuch im September erwidert und unter anderem über Klimaschutz gesprochen – in dem Land, das im nächsten Jahr Gastgeber der Weltklimakonferenz sein wird. Innerhalb und außerhalb Europas habe ich überall große Wertschätzung erfahren: Deutschland und wir Länder genießen einen guten Ruf in der Welt. Hier in Deutschland erinnere ich mich an die Bürgerfeste in Berlin und Bonn, als wir 75 Jahre Grundgesetz gefeiert haben. Unser Grundgesetz ist eine einzigartige Erfolgsgeschichte. Dazu gehören 75 Jahre Bundesrat, was wir ebenfalls angemessen in Bonn gefeiert haben. Bei all diesen Veranstaltungen waren engagierte Bürgerinnen und Bürger dabei. Denn sie sind es, die unsere Demokratie tragen. Ich möchte allen danken, die mit mir in diesem Jahr die Bundesratspräsidentschaft gestaltet haben, allen voran den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesratsverwaltung unter der Leitung der Direktorin Dr. Ute Rettler. Sie haben mich als Bundesratspräsidentin unterstützt und unterstützen uns alle gleichzeitig hier im Alltag des Bundesrats. Vielen herzlichen Dank dafür! Mein Dank geht auch an die Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Bund und an mein Team in der Staatskanzlei. Für ein kleineres Land ist eine Bundesratspräsidentschaft eine große Ehre und gleichzeitig eine große Aufgabe. Es ist das Verdienst vieler kluger und engagierter Menschen, dass unser Land diese Aufgabe hervorragend gemeistert hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer Schwerpunkt meiner Bundesratspräsidentschaft waren das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus und eine klare Position gegen Antisemitismus. Es waren ganz besonders emotionale Momente, als ich in Amsterdam das Nationale Holocaust-Museum mit eröffnen durfte, in Auschwitz, wo ich am Europäischen Holocaust- Gedenktag für die Sinti und Roma teilgenommen und geredet habe, oder auch hier in Berlin, wo ich mit meinem Kollegen Kai Wegner das Jüdische Krankenhaus besucht habe. Mit dem französischen Senatspräsidenten, Herrn Larcher, habe ich gemeinsam Kränze niedergelegt am Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin und an der Shoah-Gedenkstätte in Paris. Deutsche haben in der Zeit des Nationalsozialismus Millionen von Menschen vernichtet. Das ist nicht vergessen, weder in den Niederlanden noch in Polen noch in Frankreich, und das dürfen auch wir nicht vergessen. Unsere Generation trägt keine Verantwortung dafür. Aber wir haben die Verantwortung, alles dafür zu tun, dass diese Verbrechen nicht vergessen werden. Wir stehen in der Verantwortung, daran zu erinnern und dafür zu sorgen, dass nie wieder so etwas passiert. Sehr geehrte Damen und Herren, Antisemitismus und weitere Angriffe auf unsere Demokratie sind heute immer noch aktuell. Der dritte Schwerpunkt meiner Bundesratspräsidentschaft war es, die Demokratie in Deutschland zu stärken und in den Dialog zu gehen. Das Jahr meiner Bundesratspräsidentschaft war geprägt von einer Polarisierung in unserer Gesellschaft und auch von einem Rechtsruck bei den Wahlen, der die Regierungsbildung in den Ländern wesentlich schwieriger macht. Die Demokratie steht unter Druck – von innen und außen. Wir haben zu Beginn des Jahres allerdings auch erlebt, wie Tausende im ganzen Land gegen die rechtsextremen Pläne einer massenhaften Ausweisung von Zuwanderinnen und Zuwanderern demonstriert haben. Das war ein gutes, starkes Zeichen gegen Hass, Gewalt und Rechtsextremismus und ein Beweis dafür, dass die Demokratie in Deutschland auf eine breite und aktive Mehrheit zählen kann. Diese Menschen müssen wir unterstützen. Wir müssen vor Ort ansprechbar und präsent sein. Dabei stelle ich immer wieder fest: Diese harte Polarisierung in unserem Land, die wir in der politischen und gesellschaftlichen Debatte auf den Straßen, im Netz bis hin zu Diskussionen an den Abendbrottischen erleben, tut unserem Land nicht gut. Wir müssen wieder mehr zusammenfinden. Das wünschen sich auch viele Bürgerinnen und Bürger. Dabei ist allerdings eine klare Haltung gefragt: gegen Extremismus, Antisemitismus, Spaltung und Hetze, für Demokratie, für Zusammenhalt und Respekt. Es kann keine Zusammenarbeit mit Kräften geben, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage stellen oder gar abschaffen wollen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Bundesratspräsidentschaft meines Landes Mecklenburg-Vorpommern stand unter dem Motto „Vereint Segel setzen“. Deutschland steht in diesen Zeiten vor weiteren großen Herausforderungen. Da ist nicht die Zeit für Parteienstreit. Wir müssen die Segel gemeinsam richtig setzen, die großen Aufgaben unseres Landes gemeinsam angehen – so, wie man bei uns im Norden sagt: Egal woher der Wind weht, wir müssen die Segen richtig setzen. Der Bundesrat spielt dabei eine ganz entscheidende Rolle. Denn er kann ein Vorbild sein, wie wir in Deutschland Politik für die Zukunft gestalten wollen. Der Bundesrat fasst die Vielfalt der Regionen zusammen. Im Bundesrat sind Landesregierungen aus unterschiedlichen Parteien vertreten. Hier finden unterschiedliche Meinungen und Interessen Ausdruck. Und der Bundesrat ist frei von Rechtspopulismus. Wir sollten alle daran arbeiten, dass das so bleibt. Ich durfte im Jahr meiner Bundesratspräsidentschaft elf Sitzungen leiten, die heutige mitgezählt. Wir haben in dieser Zeit wichtige Gesetze des Bundes beraten, zum Beispiel das Wachstumschancengesetz. Wir haben eigene Initiativen eingebracht, zum Beispiel zur Organspende. Manchmal haben wir auch den Vermittlungsausschuss gebraucht, um uns zu einigen. Manchmal hätte ich mir auch mehr Entgegenkommen des Bundes gewünscht, zum Beispiel bei den Anliegen der Landwirtschaft. Aber wir haben im vergangenen Jahr hier im Bundesrat unsere Arbeit gemeinsam gemeistert im Geist unseres verfassungsmäßigen Auftrags: in Zusammenarbeit, im sachlichen Austausch und im gemeinsamen Bemühen um Kompromisse und gute Lösungen. Ich werbe sehr dafür, dass es dabei bleibt. Das ist das, was unser Land braucht. Ich danke Ihnen herzlich für die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr. Sehr geehrte Damen und Herren, es ist eine gute Tradition, dass die Bundesratspräsidentschaft jedes Jahr wechselt. So wird deutlich: Unser Land ist vielfältig. Und jedes Land ist schön und wertvoll. Wir haben in den vergangenen 12 Monaten vereint Segel gesetzt, und wir haben dabei gleichzeitig für Mecklenburg-Vorpommern geworben, für unser schönes Land im Norden. Viele Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern haben die Bundesratspräsidentschaft unterstützt. Dafür danke ich von Herzen. Ab dem 1. November übernimmt das Saarland unter dem Motto „Zukunft durch Wandel“ die Bundesratspräsidentschaft. – Liebe Anke Rehlinger, eins haben wir beide schon zusammen geschafft: Wir haben die Zahl der Frauen, die die Bundesratspräsidentschaft innehatten, in zwei Jahren von zwei auf vier verdoppelt. Das zeigt, dass es noch eine Menge zu tun gibt. Ich wünsche dir eine gute und erfolgreiche Bundesratspräsidentschaft und freue mich, dich ein Jahr lang als deine Vizepräsidentin unterstützen zu dürfen. Als die Ostdeutschen die Mauer gestürzt haben, war ich 15 Jahre alt. Dass ich als Bundesratspräsidentin heute hier rede, steht für die Möglichkeit, in unserem freien, demokratischen Land Demokratie mitzugestalten. Ich bin dankbar für dieses Leben in Frieden, Freiheit und Demokratie. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, dafür zu sorgen, dass das für alle nachfolgenden Generationen so bleibt. – Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung in diesem besonderen Jahr! (Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: TOP 1 Wahl des Präsidiums (Drucksache 460/24) Nach dem vereinbarten Turnus schlage ich Ihnen für das am 1. November 2024 beginnende neue Geschäftsjahr vor, die Ministerpräsidentin des Saarlandes, Frau Anke Rehlinger zur Präsidentin des Bundesrates zu wählen. Über die Wahl der Präsidentin wird nach unserer Praxis durch Aufruf der Länder abgestimmt. Ich bitte, die Länder aufzurufen. Dr. Olaf Joachim (Bremen), Schriftführer: Baden-Württemberg Ja Bayern Ja Berlin Ja Brandenburg Ja Bremen Ja Hamburg Ja Hessen Ja Mecklenburg-Vorpommern Ja Niedersachsen Ja Nordrhein-Westfalen Ja Rheinland-Pfalz Ja Saarland Ja Sachsen Ja Sachsen-Anhalt Ja Schleswig-Holstein Ja Thüringen Ja Präsidentin Manuela Schwesig: Demnach kann ich feststellen, dass Frau Ministerpräsidentin Anke R e h l i n g e r für das Geschäftsjahr 2024/25 einstimmig zur Präsidentin des Bundesrates gewählt ist. Frau Ministerpräsidentin, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? Anke Rehlinger (Saarland): Ja. – Herzlichen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Dann darf ich Ihnen, Frau Kollegin Rehlinger, die Glückwünsche des Hauses aussprechen. (Beifall – Kurzer Fototermin im Halbrund) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zur Wahl der Vizepräsidenten. Nach dem verabredeten Turnus schlage ich Ihnen zur Wahl vor: zur Ersten Vizepräsidentin die Präsidentin des laufenden Geschäftsjahres, zum Zweiten Vizepräsidenten den Bürgermeister der Freien Hansestadt Bremen, Herrn Dr. Andreas B o v e n s c h u l t e . Mit Ihrem Einverständnis lasse ich über diese Vorschläge gemeinsam abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Die Vorschläge sind einstimmig angenommen. Herr Kollege Dr. Bovenschulte und ich selbst nehmen diese Wahl ebenfalls an. – Widerspruch, Herr Bovenschulte? (Heiterkeit) Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Nein. – So sind die Verhältnisse bei uns. Präsidentin Manuela Schwesig: Dann komme ich zu Tagesordnungspunkt 2: TOP 2 Wahl der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer (Drucksache 461/24) Die Länder, deren Regierungschefs das Präsidium des Bundesrates bilden, stellen in gleicher Reihenfolge die Vorsitzende der Europakammer und ihre zwei Stellvertreter. Dementsprechend schlage ich Ihnen vor, Frau Ministerpräsidentin Anke R e h l i n g e r (Saarland) zur Vorsitzenden, Frau Ministerin Bettina M a r t i n (Mecklenburg-Vorpommern) zur ersten stellvertretenden Vorsitzenden und Herrn Staatsrat Dr. Olaf J o a c h i m (Bremen) zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer für das Geschäftsjahr 2024/25 zu wählen. Wer diesem Vorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Damit sind die Vorsitzende der Europakammer und ihre zwei Stellvertreter einstimmig gewählt. – Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg! Ich komme zu Punkt 3: TOP 3 Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse (Drucksache 462/24) Für diese Wahl liegt Ihnen der Antrag der Präsidentin vor. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Das ist einstimmig so beschlossen. Auch hier: Glückwunsch und viel Erfolg! Dann kommen wir zu Punkt 4: TOP 4 Wahl der Schriftführer (Drucksache 463/24) Ich schlage vor, für das Geschäftsjahr 2024/25 Herrn Staatsminister Eric B e i ß w e n g e r (Bayern) und Herrn Staatsrat Dr. Olaf J o a c h i m (Bremen) als Schriftführer zu wählen. Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Damit sind beide Schriftführer einstimmig gewählt. Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg! Dann kommen wir zu Punkt 15: TOP 15 Entschließung des Bundesrates für die Sicherung von Arbeitsplätzen und Investitionen in der Automobilindustrie – Antrag der Länder Saarland, Niedersachsen – (Drucksache 452/24) Mir liegt eine Wortmeldung vor von Herrn Staatsminister Mansoori aus Hessen. Kaweh Mansoori (Hessen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! 2020 wurden aufgrund der Corona-Krise in China nur noch 1,3 Millionen E-Autos zugelassen. 2021 waren es dann bereits 3 Millionen, 2022 5,5 Millionen. Heute ist jedes zweite neu in China zugelassene Auto nicht fossil betrieben. Darf ich höflich fragen, was vor zwei Jahren von den Vorständen deutscher Automobilbauer besprochen wurde? Meine Damen und Herren, niemand kauft ein Auto aus Mitleid. Die Politik kann niemanden überzeugen, ein bestimmtes Produkt zu erwerben. Es ist nicht unsere Aufgabe, die Folgen fehlerhafter Unternehmensentscheidungen abzufedern – und dennoch muss die Politik, müssen wir handeln. Die Automobilindustrie ist das industrielle Herz unseres Landes, und es schlägt unregelmäßig. Das betrifft nicht nur Vorstände und Anteilseigner. Es betrifft vielmehr Menschen. In Hessen hängen allein vom VW-Standort in Baunatal fast 50 000 Arbeitsplätze ab. Viele Kolleginnen und Kollegen hier im Saal haben eine mehr oder minder direkte oder indirekte Betroffenheit, wenn es einer so dominanten Branche nicht gut geht. Ich war in Baunatal. Es ist beklemmend, 8 000 Beschäftigten in einer Werkshalle gegenüberzutreten, die teils in der dritten und vierten Generation stolz jeden Tag ihrer Arbeit nachgehen und sich fragen, wie lange sie das noch tun werden. Jeden Tag schaffen sie Werte, bringen Leistung. Sie haben nichts falsch gemacht. Doch überall in unserem Land sehen wir einen tiefgreifenden Wandel. Wir sehen Produktionsrückgänge, Unsicherheiten durch hohe Energiekosten und politischen Streit. Hessen und die Hessische Landesregierung stehen fest an der Seite der Beschäftigten. Ich gebe aber zu, dass ich Sorge habe, dass der Fall VW die Sozialpartnerschaft beschädigten könnte. 4,5 Milliarden Euro Dividende sind allein in diesem Jahr ausgezahlt und aus dem Unternehmen abgezogen worden. Ich empfinde es als unanständig, dass jetzt in gleicher Höhe gespart werden soll. Wir haben eine starke Mitbestimmung und eine verantwortungsvolle Sozialpartnerschaft. Dadurch hat Deutschland lange einen Produktivitätsvorsprung gehabt. Den Vorsprung durch Innovation müssen wir uns bewahren, und dort, wo er verloren gegangen ist, müssen wir ihn uns zurückholen. Das gelingt nur mit den Beschäftigten, nicht ohne sie und schon gar nicht gegen sie. Wie kann das bei einer ausländischen Konkurrenz gelingen, die trotz hoher Strafzölle immer noch billigere Fahrzeuge produziert? Der Antrag, meine sehr verehrten Damen und Herren, nennt mehrere Ansätze. Ich will einen herausgreifen: die Notwendigkeit eines beschleunigten Ausbaus der Ladeinfrastruktur. Einer der Hauptgründe für die Zurückhaltung beim Kauf von Fahrzeugen sind fehlende Ladesäulen. Hierzu leisten wir als Land Hessen, so wie andere Bundesländer auch, unseren Beitrag. Trotz eines engen Haushalts haben wir in diesem Jahr genauso viel Geld wie auch in den letzten Jahren für den Ausbau von Ladepunkten eingeplant. Um jedoch wirklich Hebel in Bewegung zu setzen, brauchen wir die Hebel des Bundes. Wenn Sie mich fragen, ob die in dem Antrag genannten Instrumente auf jeden Fall den Erfolg bringen werden, will ich Ihnen ehrlich sagen: Das kann heute niemand mit Sicherheit sagen. Der Antrag nennt gleichwohl Erfolgsbedingungen. Wir müssen uns trauen, Instrumente auszuprobieren. Scheitern sie, müssen wir neue Ansätze ausprobieren. Dafür kann ich Ihnen aber sagen, was wir genau nicht brauchen: Erstens: hohe Energiekosten. Nicht nur die Herstellung von Autos ist energieintensiv und damit teuer in Deutschland. Wir können nicht zuwarten, bis die Energiewende abgeschlossen und der Netzausbau zu Ende finanziert ist. Die Kosten müssen jetzt runter, die Netzentgelte müssen bezuschusst werden. Zweitens: Hin und her. Wir können das Exportgeschäft nicht mit einer Technologie gewinnen, die gerade im Begriff ist, international abgehängt zu werden. Unternehmen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Milliardeninvestitionen in die Elektromobilität. Und drittens: Stillstand. Nichts zu tun, mag manchmal eine gute Idee sein, wenn es einen funktionierenden Markt gibt. Doch der Automarkt ist im Umbruch. Unterstützung nach Kassenlage zu gewähren, ist nur eine andere Form des Stillstands. Es braucht aus unserer Sicht Kaufprämien als Brücke. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte, dass deutsche Autos wieder begehrt sind, dass sie gleichzeitig technologisch führend und bezahlbar sind. Das ist der Job der Industrie. Politik designt keine Autos. Politik setzt aber Rahmenbedingungen. Dieser Antrag ist unser Beitrag hierzu. Industrie, Sozialpartner und Politik – gemeinsam ist vieles möglich. Fangen wir an! – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Herzlichen Dank, Herr Staatsminister Mansoori! Wir haben noch eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Staatssekretär Bischoff (Saarland) für Frau Ministerpräsidentin Rehlinger. Weitere Wortmeldungen oder Protokollerklärungen liegen uns nicht vor. Wir kommen nun zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich beginne mit Ziffer 1, die ich nach Buchstaben getrennt aufrufe. Wer ist für Buchstabe a? – Minderheit. Buchstaben b und d gemeinsam! – Minderheit. Buchstabe c! – Minderheit. Buchstabe e! – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 2! – Minderheit. Dann frage ich, wer die Entschließung entsprechend Ziffer 3 der Ausschussempfehlungen unverändert fassen möchte? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. 1 Anlage 1 Für diesen Fall gibt Herr Staatsminister Ebling (Rheinland-Pfalz) eine Erklärung zu Protokoll1. Wir schließen den Tagesordnungspunkt 15. Die Tagesordnungspunkte 41 bis 45 rufe ich zur gemeinsamen Beratung auf: TOP 41 41. Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems (Drucksache 511/24, zu Drucksache 511/24) in Verbindung mit TOP 42 42. Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung (Drucksache 512/24, zu Drucksache 512/24, zu Drucksache 512/24(2)) TOP 43 43. Entschließung des Bundesrates: Ordnung, Steuerung, Begrenzung und Humanität in der Migrationspolitik sicherstellen – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein – Geschäftsordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 464/24) TOP 44 44. Entschließung des Bundesrates „Änderungen im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung zur Stärkung der Terrorismusbekämpfung“ – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden- Württemberg, Schleswig-Holstein – Geschäftsordnungsantrag des Landes Nordrhein- Westfalen – (Drucksache 465/24) und TOP 45 45. Entschließung des Bundesrates: Migration steuern – Innere Sicherheit gewährleisten – Antrag des Landes Baden-Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 513/24) Hierzu liegen uns Wortmeldungen vor. Wir beginnen mit Herrn Staatsminister Dr. Herrmann, Bayern. – Bitte! Dr. Florian Herrmann (Bayern): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Knapp fünf Monate nach dem feigen Mordanschlag von Mannheim und zwei Monate nach dem Terrorakt von Solingen legt die Ampel nun ein sogenanntes Sicherheitspaket vor. Um eines gleich vorweg zu sagen: Dieses Paket verdient seinen Namen nicht, insbesondere nicht in der Fassung, die wir vermutlich heute gegen Mittag vom Bundestag präsentiert bekommen werden. Es wird nämlich nicht für mehr Sicherheit sorgen. Es ist mittlerweile kein Sicherheitspaket mehr, sondern ein Unsicherheitspaket. Dabei besteht auf diesem Gebiet dringender Handlungsbedarf. Statt aber klare Kante gegen Kriminelle, 1 Anlage 2 gegen Terror zu zeigen, präsentieren die Ampelparteien ein wachsweiches Sicherheitspaketchen, immer weiter abgeschwächt und mittlerweile bis zur Unkenntlichkeit verwässert. Genau deshalb lehnen wir es auch in der Gesamtheit klar ab. Wir stehen damit übrigens nicht allein. Es ist doch erstaunlich, wenn selbst der Deutsche Richterbund, der nicht gerade dafür bekannt ist, immer nur sicherheitsverschärfende Maßnahmen zu fordern und zu begrüßen, ein vernichtendes Urteil fällt, nämlich – Zitat –: Damit „wird für die innere Sicherheit nicht viel gewonnen.“ Der Ampelstreit wird mittlerweile zu einem Sicherheitsrisiko fürs Land. Der notorische Streit unter den Koalitionspartnern und die Suche nach dem in der Tat kleinsten gemeinsamen Nenner sorgen für Stillstand im Land – diesmal allerdings mit unabsehbaren Folgen für die innere Sicherheit, für die Sicherheit der Menschen in Deutschland. Die Ampelparteien tragen ihre Uneinigkeit gewissermaßen auf dem Rücken der Sicherheit Deutschlands und seiner Bevölkerung aus. Das wiederum schwächt das Vertrauen der Menschen in die Politik, in die Handlungsfähigkeit des Staates und ist ein Armutszeugnis – auch für den Bundeskanzler; selbst für dieses Minimalpaket bekommt er noch, wie wir diese Woche erlebt haben, Gegenwind aus seiner eigenen Fraktion. Bei den ursprünglich geplanten Leistungskürzungen für Dublin-Flüchtlinge ist das Paket inhaltlich mittlerweile so entkernt, dass praktisch gar kein Anwendungsfall mehr vorstellbar ist. Auch die dringend notwendige Zurückweisung an den Grenzen fehlt weiterhin. Die irreguläre Migration wird so sicherlich nicht bekämpft werden. Dabei ist es wirklich Zeit für eine klare Wende in der Asyl- und Migrationspolitik. Das Thema Migration ist uns mittlerweile, wie wir alle wissen, über den Kopf gewachsen und führt zu Überforderung – logistisch, finanziell und kulturell. Das sollte auch die Ampel anerkennen und konsequent handeln. Mit diesem Sicherheitspaket wird das allerdings nicht gelingen. Das wird auch deutlich, wenn man die Änderungsanträge, die heute im Bundestag verhandelt und sicher beschlossen werden, liest. Dann spürt man schon an den Gesetzesformulierungen die völlig falsche Einstellung zur inneren Sicherheit ganz generell. Denn die deutsche Linke hat schlichtweg ein gestörtes Verhältnis zum Thema „Staat und Sicherheitsbehörden“, denn sie geht immer davon aus, dass die Gefahr für die Freiheit in unserem Land vom Staat und seinen Sicherheitsbehörden ausgeht. Das ist ein grundlegender Denkfehler, weil es genau andersherum ist, weil die Sicherheitsbehörden die Sicherheit garantieren und somit Freiheit ermöglichen. Denn: Ohne Sicherheit keine Freiheit. Aber man spürt es schon an den Änderungen, die im Grunde die ins Schaufenster gestellten Regelungen im Verfahren mit solchen juristischen Hürden, mit solchen juristischen Kautelen überfrachten, dass sie faktisch keine Anwendung mehr finden, weil sie kein Mensch mehr annehmen wird. Beispielsweise wird die Abgleichung biometrischer Daten, von Bildern im Internet – was jeder von uns mit einfachen Tools machen kann, auch legal machen kann – den Sicherheitsbehörden nur unter höchsten Auflagen ermöglicht, beispielsweise, wenn die Straftaten entsprechend schwer sind, bei schwersten Straftaten wie Mord oder Totschlag und eben nicht bei schwerem Diebstahl, Raub, Erpressung, Vergewaltigung. Und dann muss am Ende über einen derartigen biometrischen Abgleich sage und schreibe der Präsident des BKA höchstpersönlich entscheiden. Das alles sind Hürden, die völlig lebensfremd sind und die in sich tragen, dass diese Regelungen faktisch überhaupt nicht angewendet werden. Das ist ein Beispiel – und man könnte noch etliche dafür nennen –, wie durch Verfahrenshürden die eigentliche Anwendung noch einmal erschwert oder im Grunde verunmöglicht werden soll. Wir brauchen aber für die Sicherheitsbehörden weitreichende Befugnisse, damit eben nicht nur Terrorakte wie in Mannheim und Solingen verhindert werden, sondern auch allen Kriminellen das Leben in unserem Land so schwer wie möglich gemacht wird. Von den geplanten Messerverboten, die wirklich reine Symbolpolitik sind, will ich gar nicht sprechen. Wir werden also bezüglich Teil 1, Asyl und Sicherheit, beantragen, den Vermittlungsausschuss, anzurufen. Bezüglich des Terrorgesetzes werden wir nicht zustimmen. Ich kann nur um Unterstützung auf diesem Weg bitten, denn was kommt, ist einfach zu wenig. Es ist letztlich weiße Salbe, es sind letztlich Gesetzeschimären, die kommen. Wir werden heute ja nicht mehr über die Entschließungsanträge von Nordrhein-Westfalen, Baden- Württemberg und Schleswig-Holstein abstimmen. Diese gehen aus unserer Sicht zwar in die richtige Richtung, sind aber letztlich auch unvollständig, denn es fehlt insbesondere der wichtige Punkt der Zurückweisung an den Grenzen. Insofern sind die Zurückverweisung und eine weitere Behandlung in den Ausschüssen vielleicht eine gute Gelegenheit, diese Anträge noch einmal in den Ausschüssen zu behandeln – es gab ja gerade im Innenausschuss Zustimmung zu den Themen, die aus Bayern eingebracht wurden und die zu einer Veränderung geführt hätten oder führen würden –, um dann nach einer gewissen Denkpause am Ende zu verbesserten Vorschlägen zu kommen. Alles in allem, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir brauchen keine kleinen Trippelschritte, sondern endlich einen großen Wurf. Wir brauchen ein wirkungsvolles Maßnahmenpaket, das von Anfang an aus einem Guss und zu Ende gedacht ist. Vor allem brauchen wir eine klare Wende in der Migrationspolitik. Wir brauchen Änderungen im Asylrecht. Wir brauchen Leistungseinschränkungen und entschlossene Rückführungen, auch nach Syrien und Afghanistan. Die Sicherheitsbehörden brauchen dazu mehr Befugnisse, und zwar wirksame und praxistaugliche Befugnisse. Letztlich muss der Staat in diesen Punkten, vor allem bei den Themen Migration und Asyl, wieder handlungsfähig werden und selbst entscheiden können, wer ins Land kommt und wer bleiben darf, sonst wird sich das Gefühl der Unsicherheit in der Bevölkerung verstärken, und die extremen Ränder werden dadurch immer weiter gestärkt werden, was ja unser aller Anliegen nicht sein kann, liebe Kolleginnen und Kollegen. Probleme verschwinden eben nicht, wenn man sie ignoriert. Vielmehr muss man sie anpacken. Die Ampel tut das mit dem vorgelegten Sicherheitspaket mit Sicherheit nicht. Sie zeigt damit vielmehr ihren Unwillen und letztlich ihre Unfähigkeit, die wachsende Kriminalität und auch die Terrorgefahr in Deutschland wirklich wirksam zu bekämpfen. Insgesamt lehnen wir dieses Paket ab. Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Vielen Dank, Herr Staatsminister Dr. Herrmann! Noch einmal vielleicht für alle in Erinnerung gerufen: Wir hatten uns auf eine Redezeitbegrenzung geeinigt. Wenn die Uhr anfängt, rot zu blinken, dann bedeutet das, dass die Redezeit möglicherweise überschritten sein dürfte. Wir haben als Nächstes Herrn Staatsminister Ebling für Rheinland-Pfalz. – Bitte! Michael Ebling (Rheinland-Pfalz): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Sicherheitspaket ist eine geeignete Antwort auf die veränderte Sicherheitslage in Deutschland, auf den Druck, unter dem die Sicherheit steht – von außen wie von innen. Von außen, weil der Terrorismus überschwappt und auch bei uns seine hässliche Fratze zeigt. Von innen, weil wir wissen, dass die größten Gefahren vom Rechtsextremismus ausgehen und natürlich auch von der Verbindung aus Terrorismus und Islamismus. Auf diese beiden Felder müssen wir die größte Aufmerksamkeit richten und uns fragen, ob wir nicht weitere Befugnisse und auch gesetzliche Veränderungen brauchen. Die Antwort ist: Ja, wir brauchen mehr Befugnisse für unsere Sicherheitsbehörden, für die Polizeien in den Ländern, aber natürlich auch für den Bund. Und ja, wir brauchen auch mehr klare Regelungen. Diese müssen rechtssicher sein. Denn nur rechtssichere und klare Regelungen sind das wichtige Rückgrat für unsere Sicherheitsbehörden, damit sie wissen, dass wir, die Länder, die Demokratinnen und Demokraten hinter ihnen stehen bei ihrer aufopferungsvollen Arbeit. Das Sicherheitsgefühl der Menschen ist spätestens seit dem schrecklichen Terrorattentat von Solingen stark angegriffen – zu Recht, weil diese Terrortat natürlich uns alle angegriffen hat, die Art und Weise, wie wir leben. Ja, auch die Art und Weise, wie wir feiern, ist ein Zeichen davon, wie wir leben. Natürlich ist das Sicherheitspaket deshalb sehr gut geeignet, rechtssichere Maßnahmen zu treffen, um die Befugnisse der Sicherheitsbehörden zu erweitern, weitere Maßnahmen im Katalog zur Bekämpfung von Terrorismus, aber auch weiterer innerer Gefahren zu entfalten und gleichzeitig all denen, die den Kopf für unsere Sicherheit hinhalten, die Klarheit zu geben, dass wir hinter ihnen stehen bei umfangreichen Maßnahmen, und auch die Klarheit, dass sie das, was sie tun, auch immer in Abwägung aller anderen Grundrechte tun. Deshalb unterstützen wir dieses Sicherheitspaket von A bis Z. Selbst wer im demokratischen Wettbewerb der Ansicht ist, dass das, was die Gesetze des Sicherheitspaketes vorsehen, zu kurz greift, sollte dieses Mehr an Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und dieses Mehr an Befugnissen für unsere Polizeien nicht unnötig verhindern wollen. So wird das nichts mit der klaren Kante gegen Terrorismus. Vielmehr führt das dann zu einem Ins- Fäustchen-Lachen all derjenigen, die kriminell unterwegs sind und unseren Staat jeden Tag aufs Neue schädigen wollen. Es geht auch darum, wenn es einem noch nicht genug ist, zumindest das Mehr anzuerkennen, sodass es zu einer Handlungsfähigkeit des Staates in einer schwierigen Sicherheitslage kommt und sich die Handlungsfähigkeit nicht im Klein-Klein der einzelnen Diskussionen verliert. Wir wollen mehr Rechtssicherheit bei den Waffengesetzen durch klare Regelungen, auch wenn es darum geht, individuelle Verbote auszusprechen. Wir wollen, dass Waffen und Messer aus dem öffentlichen Raum verschwinden, weil es das Sicherheitsgefühl der Menschen hebt und weil Messer im öffentlichen Raum in Deutschland nichts zu suchen haben; das kann nur schiefgehen. Wir wollen den Abgleich von biometrischen Daten. Und wir wollen weitere Befugnisse, die der wachsenden Digitalisierung unserer Welt entsprechen und damit natürlich auch immer stärker Einzug halten sollen in die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus. Deshalb ist es falsch, an dieser Stelle Nein zu sagen zu einem Mehr an Sicherheit. Es bleibt dann dem demokratischen Wettbewerb vorbehalten, immer wieder zu schauen, wo man noch Weiteres erzielen und erreichen kann. Die Beschlüsse aus der Konferenz der Innenministerinnen und Innenminister sind da ein gutes Regelwerk, um zu zeigen, dass es immer noch Weiterentwicklung geben kann und auch soll. Aber erst einmal kann für heute festgestellt werden, dass wir es eben in der Hand haben, ob unsere Polizei weiß, dass wir weiter hinter ihr stehen und ihr mehr Befugnisse geben, oder ob wir das heute verhindern. Noch einmal: Der Gewinner bei einer Verweigerung sind die Kriminalität und der Terrorismus, und das sind diejenigen, denen wir keinen Gewinn gönnen möchten. Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Herzlichen Dank, Herr Staatsminister! – Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet: Frau Ministerin Gentges für Baden- Württemberg. – Bitte! Marion Gentges (Baden-Württemberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dem Bundesrat liegen heute das als Sicherheitspaket überschriebene Maßnahmenpaket der Bundesregierung, die Entschließungsanträge der Länder Nordrhein- Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein mit dem Titel „Ordnung, Steuerung, Begrenzung und Humanität in der Migrationspolitik sicherstellen“ und zur Stärkung der Terrorismusbekämpfung sowie der weitere Entschließungsantrag des Landes Baden-Württemberg „Migration steuern – Innere Sicherheit gewährleisten“ vor. Warum diese Entschließungsanträge? Zum 75-jährigen Bestehen unseres Grundgesetzes war nach einer Erhebung des Sinus-Instituts nur noch die Hälfte der Bundesbürger mit unserer Demokratie beziehungsweise dem Funktionieren unserer Demokratie zufrieden. Das war vor Mannheim, das war vor Solingen, und das war vor den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg, Wahlen, die deutlich gemacht haben, dass viele Menschen Zweifel daran haben, ob der Staat sie schützen und die von ihnen berechtigt als besonders wichtig angesehenen Probleme im Bereich der Migration lösen kann. Die Aufgabe, die sich uns stellt, ist klar: Wir müssen diese Zweifel widerlegen und damit die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie unter Beweis stellen. Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung ist dafür wenig geeignet. In seiner überschaubaren Ambition, die im parlamentarischen Verfahren nochmals eingeschränkt wurde, birgt es eher die Gefahr, das Signal zu geben, zu wirklich entschlossenem Handeln nicht willens oder nicht in der Lage zu sein. Die vorliegenden Entschließungsanträge machen demgegenüber deutlich, dass es uns nicht an Handlungsmöglichkeiten fehlt. Der gemeinsame Entschließungsantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein zur Migration führt in zwölf Punkten Maßnahmen an, mit denen Migration geordnet, gesteuert und begrenzt und Humanität sichergestellt werden kann. In zwölf weiteren Punkten zeigt der Entschließungsantrag aus Baden-Württemberg Maßnahmen auf, mittels derer Migration gesteuert und innere Sicherheit besser gewährleistet werden kann: die Höherstufung mittels eines Messers begangener gefährlicher Körperverletzung zum Verbrechen, die Durchführung von Asylverfahren in Drittstaaten, Asylfolgeanträge, die nur noch auf eine verschlechterte Sicherheitslage im Herkunftsland gestützt werden können, wenn die Bundesregierung diese festgestellt hat, die räumliche Aufenthaltsbeschränkung für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, die Hinwirkung auf bessere Kooperation der Herkunftsstaaten, Abschiebungen insbesondere schwerer Straftäter und Gefährder auch nach Afghanistan und Syrien, die Evaluation des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan, eine Klarstellung der Möglichkeit zur Datenträgerauswertung, die Einführung von Ausreisezentren, Änderungen im Ausreisegewahrsam, längere Wiedereinreisesperren nach Abschiebungen, bessere Bekämpfung des Schlepperwesens, der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit für Terrorunterstützer mit doppelter Staatsangehörigkeit und die Modernisierung des Informationsflusses zwischen Sicherheitsbehörden. In migrations- und sicherheitspolitischen Fragen gibt es nicht den Stein der Weisen, der alle Probleme auf einen Schlag zu lösen vermag. Aber wir haben umfangreiche Möglichkeiten, zu handeln, wenn wir nur gemeinsam die Entschlossenheit dazu aufbringen. Wir können. Das zeigen die Handlungsempfehlungen der Entschließungsanträge. Wir wollen. Das können wir für die Länder der Bundesrepublik Deutschland deutlich machen. Jetzt muss der Bund seine notwendigen Beiträge leisten, wo Bundesrecht und europäisches Recht verändert werden müssen. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Herzlichen Dank, Frau Ministerin! – Zuletzt hat sich zu Wort gemeldet: Frau Senatorin Dr. Badenberg für Berlin. – Bitte! Dr. Felor Badenberg (Berlin): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle stehen noch unter dem Eindruck der schrecklichen Terroranschläge von Mannheim und Solingen, wo viele unschuldige Menschen ihr Leben verloren haben. Und wir haben es nur dem schnellen Einsatz mutiger Polizisten zu verdanken, dass München in diesem September nicht ebenfalls Ort eines Anschlags geworden ist. Ja, die Sicherheitslage in Deutschland hat sich verändert durch Extremisten und Terroristen, die unseren freiheitlichen Rechtsstaat an sich, also seine Verfassung, Institutionen und Vertreter ablehnen, attackieren und gefährden. Wir sehen neue, heterogene Kräfte, die wirkmächtig geworden sind, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung feindlich gegenüberstehen. Und wir alle spüren den großen Handlungsdruck, vor allem in den Bereichen Migration und Asyl, bei den Aufklärungsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden und im Waffenrecht. Die Bundesregierung hat nunmehr das Sicherheitspaket vorgelegt, das wir in Teilen heute behandeln. Nach den großen Ankündigungen zeigt sich allerdings, wie sehr die Bundesregierung hinter den selbst gesteckten Erwartungen zurückbleibt. Herr Staatsminister Dr. Herrmann hat es vorhin gesagt: Wenn überhaupt, können wir hier von einem Sicherheitspäckchen sprechen, vielleicht aber, ehrlich gesagt, auch nur von einem Päckchen, das Sicherheit verspricht, aber nicht in dem fachlich notwendigen Umfang bringt. Das zeigt sich insbesondere, wenn wir uns die intendierten neuen Befugnisse der Sicherheitsbehörden genauer anschauen. Die Bundesregierung versäumt es, den Ermittlungsbehörden die dringend notwendigen Instrumente an die Hand zu geben. So sieht das Gesetz zwar die Nutzung biometrischer Daten vor, also die Gesichtserkennung, aber – und das ist das Problem – nicht überall dort, wo sie für eine erfolgreiche Aufklärung erforderlich ist. Was soll mit der Gesichtserkennung gemacht werden? Mit der Gesichtserkennung sollen Beschuldigte identifiziert werden beziehungsweise ihr Aufenthaltsort festgestellt werden. Erinnern wir uns an die Anfang des Jahres gefasste RAF-Terroristin Klette! Die Ironie der Geschichte: Es waren nicht die Sicherheitsbehörden, die sie entdeckt haben, sondern Journalisten, die KI eingesetzt haben und sie auf diese Art und Weise ausfindig gemacht haben. Warum? Die Frage ist ja auch mehrfach in der Presse gestellt worden. – Weil die Strafverfolgungsbehörden, weil die Sicherheitsbehörden dieses Instrument bislang nicht einsetzen dürfen. Nun soll eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden. Diese ist aber inzwischen so weit verwässert, dass von einer ernsthaften Verbesserung der Ermittlungsbefugnisse nicht mehr gesprochen werden kann. Denn die Nutzung der Gesichtserkennung soll nur noch bei Vorliegen des Verdachts einer besonders schweren Straftat möglich sein. Besonders schwere Straftaten werden in der Regel durch verschiedene Handlungen planmäßig vorbereitet. Und schon hier, zu diesem Zeitpunkt, müssen die Sicherheitsbehörden in die Lage versetzt werden, zu agieren. Um nicht nebulös zu bleiben, ein Beispielfall: Der Kauf von Schnellfeuergewehren ist oftmals eine vorbereitende Straftat, auf die wir im Bereich Extremismus- und Terrorismusbekämpfung daher besonders achten müssen. Diese Tat würde allerdings nicht den Anforderungen des sogenannten Sicherheitspaketes genügen, denn der Kauf an sich ist keine besonders schwere Straftat. Hier können also die Behörden dieses Instrument weiterhin nicht nutzen, um die Gesichter der betreffenden Personen zum Beispiel mit Propagandavideos abzugleichen. Es gibt aber noch weitere dringend notwendige Aufklärungsinstrumente, die den Sicherheitsbehörden vorenthalten werden. Ich rede hier von der dringend notwendigen IP-Adressen-Speicherung, über die wir schon seit Jahren diskutieren und die im Gesetzesantrag nicht vorgesehen ist – und das, obwohl der Europäische Gerichtshof diese Maßnahme mittlerweile für zulässig erklärt hat. Gerade in Fällen wie dem von Solingen wäre die IP- Adressen-Speicherung ein Instrument, um die Netzwerke zu detektieren und damit auch weitere Tatbeteiligte zu ermitteln. Zentrale Regelungen, die für die öffentliche Sicherheit unabdingbar sind, fehlen in dem vorliegenden Gesetzespaket gänzlich. Ich rede hier von der Funkzellenüberwachung, von der Vorratsdatenspeicherung; und da ist es auch kein Trost, dass die Bundesregierung sich nun auf die Minimallösung Quick-Freeze-Verfahren verständigt hat. Nach einem Anschlagsgeschehen sind Kommunikationsstrukturen aus der Zeit vor der Tat ein wesentlicher Ermittlungsansatz. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Daten überhaupt vorliegen. Wenn die Telekommunikationsanbieter aber nicht verpflichtet sind, diese Daten zu dem Zeitpunkt zu speichern, dann gibt es keine Daten, die dann nach der Tat verwertet werden können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben es gehört: Terrorismusbekämpfung funktioniert nicht mit einer Minimallösung. Und ich habe häufig den Eindruck – auch das ist vorhin gesagt worden –, dass den Sicherheitsbehörden mit Misstrauen begegnet wird. Ich habe selbst 18 Jahre lang in einer Sicherheitsbehörde gearbeitet und dort eine ganz andere Erfahrung gemacht: Die Ermittlungsbefugnisse werden nämlich immer im Einzelfall im Rahmen der gesetzlichen Regelungen sehr verantwortungsvoll eingesetzt, und dabei wird selbstverständlich abgewogen zwischen dem Sicherheitsinteresse auf der einen Seite und den Rechten des Betroffenen auf der anderen Seite. Ich bin auch hier davon überzeugt, dass den Sicherheitsbehörden in Zusammenarbeit mit den Gerichten, wenn ein Richtervorbehalt eingeführt wird, die verantwortungsvolle Anwendung dieser Ermittlungsbefugnis anvertraut werden kann. Noch mal: Es geht hier um die Bekämpfung von Terrorismus – Terrorismus, der Menschenleben kostet, Hinterbliebene traumatisiert und das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung beeinträchtigt. Wir alle hier sind die politisch Verantwortlichen, die für Sicherheit und Ordnung Sorge zu tragen haben. Wir hätten uns sehr – davon ist gesprochen worden – eine klare Kante gegen Terrorismus gewünscht. Der vorgelegte Gesetzentwurf zeigt diese nicht, und daher kann das Land Berlin diesem Entwurf in dieser Form nicht zustimmen. Wir stehen aber selbstverständlich für konstruktive Gespräche im Vermittlungsausschuss zur Verfügung, um das Gesetz zu verbessern. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Herzlichen Dank, Frau Senatorin! Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. – Wir haben noch je eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau Ministerin Oldenburg (Mecklenburg-Vorpommern), Frau Ministerin Osigus (Niedersachsen) und Herrn Staatssekretär Krösser (Bundesministerium für Inneres und Heimat). Wie vereinbart wird die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt zurückgestellt. Die Punkte werden gemäß ihren TOP-Nummern am Schluss der Sitzung aufgerufen. Wir kommen nun zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 8/20242 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 5 bis 8, 12, 13, 17, 20, 23, 24, 28, 32, 33, 35, 38 und 39. 1 Anlagen 3 bis 5 2 Anlage 6 Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Den Vorlagen beigetreten sind: zu Tagesordnungspunkt 12 die Länder Berlin, Rheinland-Pfalz und Thüringen sowie zu Tagesordnungspunkt 13 die Freie und Hansestadt Hamburg. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 9: TOP 9 Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) (Drucksache 474/24, zu Drucksache 474/24) Hierzu liegen uns vier Wortmeldungen vor. Es beginnt Herr Minister Professor Dr. Hoff für Thüringen. – Bitte! Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die frühere Finanzministerin Schleswig-Holsteins, Monika Heinold, sagte mir mal am Rande einer Bundesratssitzung, sie wisse, wie das Wappentier der Bürokratieentlastung aussehe: Es ist der Grottenolm. Er wird 100 Jahre alt und bewegt sich im Jahr ungefähr 5 Meter. Ich finde, dass das erstens Monika Heinold absolut Rechnung trägt, denn das ist die Art von Humor, die sie pflegt. Zum Zweiten trifft das, glaube ich, die allgemeine Wahrnehmung der tatkräftigen Bestrebungen, mit denen wir uns immer wieder ja auch ernsthaft bemühen, zu Bürokratieentlastung zu kommen. Gleichzeitig sehen wir in der Regel, dass das, was wir uns vornehmen, nicht den Notwendigkeiten entspricht, dem, was tatsächlich zu tun ist. Auch beim Vierten Bürokratieentlastungsgesetz ist dies der Fall. Ich bin froh, dass dieses Gesetz hier aufgerufen wird. Nach allem, was wir wissen, wird es beschlossen. Gleichzeitig wissen wir, dass wir uns danach wahrscheinlich nicht am Tisch festhalten müssen, weil uns schwindelig wird, weil die Welt sich dadurch schneller dreht. Vielmehr wissen wir, dass wir eher noch eine große Aufgabe bei der Bürokratieentlastung vor uns haben. Wenn man einen Blick auf die Verbändeanhörung, die der Bund zum Thema Bürokratieentlastung durchgeführt hat, und auf deren Ergebnisse wirft, dann weiß man, welche aus meiner Sicht wirklich klugen und nachvollziehbaren Vorschläge für den Bereich der Bürokratieentlastung von den Verbänden selbst gemacht werden. Das gilt auch für die Vorschläge unseres Normenkontrollrats, den wir in Thüringen eingeführt haben. Dieser ist übrigens ein Vorschlag der CDU gewesen, der dann in der vergangenen Wahlperiode durch die besondere Konstellation der Minderheitsregierung und der parteiübergreifenden Abstimmungen, die wir auch mit der CDU durchzuführen hatten, Gesetzeskraft erlangt hat. Übrigens ist Baden-Württemberg ein Stück weit Vorbild gewesen. Der Normenkontrollrat befasst sich in seiner Wirkung nicht damit, quasi unglaublich dicke Papiere zu schreiben, um irgendwie Standardkostenmodelle zu berechnen, sondern pflegt einen lebensweltlichen Zugang, so wie das beispielsweise eben auch der Normenkontrollrat in Baden-Württemberg tut, um sich anzuschauen, in welchen lebensweltlichen Bereichen – ob es nun das Bäckereihandwerk ist oder andere – wir zu tatsächlichen Entlastungen kommen können. Der Normenkontrollrat in Thüringen hat sich angeschaut: An welcher Stelle könnten wir bei kommunal belastenden Standards zu Entlastungen kommen? Einer der Punkte war: Warum muss der Landkreis bei jeder Investition, die eine Gemeinde, die ihren eigenen Haushalt selbst beschließt, tätigt, immer noch mal einen extra Haken dranmachen, ob diese Investition zulässig ist oder nicht? Das kann man weglassen. Das spart Bürokratie, und das verkürzt im Übrigen auch Verfahren. Und die Verkürzung von Planungs-, Umsetzungs- und Genehmigungsverfahren ist ja eines der aus meiner Sicht wirklich vorbildhaften Projekte, die Bund und Länder in dieser Wahlperiode behandelt haben. Wenn wir also einen Blick auf die Verbändeanhörung werfen und auch auf das, was der Normenkontrollrat gemacht hat, dann sollten wir das vielleicht an der einen oder anderen Stelle nicht gleich wieder kleinmendeln und gucken, was wir nicht tun. Vielmehr sollten wir es erst mal versuchen und dann feststellen, wo wir vielleicht bei der Bürokratieentlastung mal übers Ziel hinausgeschossen sind, und nicht schon im Vorfeld immer denken: Was dürfen wir bei der Bürokratieentlastung auf keinen Fall tun? Es könnte ja gefährlich werden. Das hat auch einen ganz praktischen Grund: Thüringen verliert in den nächsten Jahren 59 000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Wir werden nach der demografischen Perspektive vermutlich round about zwei Drittel der Stellen nachbesetzen können. Wir müssen bei der Polizei, bei Lehrerinnen und Lehrern, im Bereich der öffentlichen Sicherheit dafür Sorge tragen, dass so gut wie jede Stelle besetzt wird. Das wird aber heißen, dass in anderen Bereichen, insbesondere in bestimmten Bereichen der öffentlichen Verwaltung, deutlich weniger Stellen nachbesetzt werden können. Wenn wir die Qualität öffentlicher Daseinsvorsorge aufrechterhalten wollen, wird das nur dadurch funktionieren, dass wir einfacher werden. Lieber weniger, aber besser – um an dieser Stelle einen Klassiker zu zitieren. Insofern ist es eine ganz praktische Frage demografischer Wirkung, warum wir mit der Bürokratieentlastung vorangehen müssen. In der Verwaltung ist der demografische Wandel aus meiner Sicht die Tür zu einem neuen Verständnis, das dadurch geprägt ist, dass die erste Frage lautet: Wie wenig ist genug? Einfachere Regeln, kürzere Verfahren, weniger komplizierte Prozesse. Und weniger komplizierte Prozesse und Verfahren heißt, vor allem die Abläufe in der öffentlichen Verwaltung zu überprüfen. Das tun wir mit der Digitalisierung sowieso. Wenn die Digitalisierung nicht nur die digitale Übersetzung von Papier in Verwaltungsverfahren ist, sondern wirklich darauf abzielt, die Fragen zu beantworten, worauf wir verzichten können und wie wir einfacher werden können, dann ist das im besten Sinne des Wortes Bürokratieabbau. Aus meiner Sicht müssen wir auch Widersprüche auflösen. Auf einen der Widersprüche, die in diesem Gesetz enthalten sind, weist die Bürgerbewegung Finanzwende e. V. hier vor der Tür, vor dem Bundesrat hin: Aufbewahrungsfristen und Verjährungsfristen fallen immer noch auseinander. Wenn ich Aufbewahrungsfristen reduziere, beispielsweise bei Steuerunterlagen und Rechnungen, die Verjährungsfristen aber beibehalte, dann ergibt sich an dieser Stelle eine Schwierigkeit. Diese Schwierigkeit erscheint umso größer, wenn wir uns vor Augen führen, dass der Cum-cum-Skandal 28,5 Milliarden Euro Schaden hervorgerufen hat. Es geht darum, dass Bürokratieentlastung nicht die Tür ist, durch die Steuerbetrug vereinfacht wird. Vielmehr müssen wir Steuerbetrug schwieriger machen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Aufklärung von Steuerbetrug erleichtert wird. In diesem Sinne bin ich dankbar für die Protokollerklärungen von Mecklenburg-Vorpommern und von Bremen, der wir als Freistaat Thüringen, geführt durch die geschäftsführende Landesregierung, beigetreten sind. Aus meiner Sicht sage ich ganz klar: Arbeits- und Gesundheitsschutz sind nicht die Treiber von Bürokratie, genauso wenig wie die Verhinderung von Steuerbetrug. Es gibt deutlich bessere Felder, in denen wir Bürokratieabbau vorantreiben können. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist aller Voraussicht nach meine letzte Rede hier im Bundesrat. Wir werden möglicherweise als geschäftsführende Regierung noch in der nächsten Bundesratssitzung mit dabei sein, aber ich werde hier aller Voraussicht nach nicht mehr das Wort ergreifen. Ich möchte Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Danke sagen für zehn Jahre Zusammenarbeit hier im Bundesrat. Man muss jetzt nicht die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags als Maßstab für Parlamentsarbeit nehmen oder manche in großer Pose durchgeführte Bundestagsdiskussion – der Bundesrat ist durch seine manchmal behäbige Diskussionsform und auch durch die für Gäste häufig nicht wahnsinnig attraktive Form, dass hier nach Reden nicht geklatscht wird, ein Ort, in dem der zwanglose Zwang des besseren Arguments noch gepflegt wird. Das ist in unserer Demokratie nicht zu unterschätzen, in einer Situation, in der es schon als eine Einschränkung von Meinungsfreiheit verstanden wird, wenn der eine nicht zu 100 Prozent die eigene Meinung vertritt, und das dann auch nicht kritisiert werden darf. All das sind die Irrsinnigkeiten, die uns verrückt machen. Dieser Bundesrat ist in bewundernswerter Ruhe der Gegenort dieser aufgeregten Diskussion. Das sollen wir beibehalten. Was ich mir wünschen würde? Das bezieht sich auf eine Diskussion, in der ich – die, die mich kennen, wissen, dass das gar nicht so langsam geht – hier am Redepult mal Puls gehabt hatte, als ich mit dem Kollegen Brandenburg über die Frage diskutiert hatte, wie der Bund hier mit uns umgeht in der Frage von Vereinbarungen, die wir mit dem Bund getroffen haben. Ich glaube, dass wir zu einem guten Bund-Länder-Verhältnis kommen können, weil es in der Sache um unser Gemeinwesen geht. Und dieses Gemeinwesen wird nicht durch Streit zwischen Bund und Ländern infrage gestellt, sondern von denjenigen, die die Demokratie insgesamt infrage stellen wollen. Ich bin an der einen oder anderen Stelle mal gefragt worden, was ich in meiner letzten Rede unbedingt sagen will. Eines ist es: Wir stimmen im Bundesrat immer nach Ziffern ab. Aber Ziffern sind Symbole – 0 bis 9 –, aus denen Zahlen gebildet werden. Das heißt, ab 10 gibt es keine Ziffern mehr, sondern nur Zahlen und Nummern. Das wollte ich schon immer mal gesagt haben. Und jetzt verabschiede ich mich. – Vielen Dank! (Heiterkeit und Beifall) Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Vielen Dank, Herr Minister! Auch vonseiten des Bundesrates möchten wir Ihnen für die jahrelange gute Zusammenarbeit an dieser Stelle herzlich danken. Wir machen weiter in der Wortmeldungsliste. Als Nächstes hat sich zu Tagesordnungspunkt 9 Frau Senatorin Dr. Badenberg aus Berlin gemeldet. – Bitte schön! Dr. Felor Badenberg (Berlin): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Deutsche Bundestag hat am 26. September das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz will man eine bessere Rechtsetzung ermöglichen. Man will vor allem die Wirtschaft, die Bürger und die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie und Kosten befreien. In diesem Ziel sind wir uns alle einig. Ja, wir brauchen unbestritten endlich eine Befreiung von unnötiger Bürokratie. Das Gesetz in dieser Form allerdings schöpft mit einem geschätzten Entlastungsvolumen von weniger als 1 Milliarde Euro die vorhandenen Möglichkeiten nicht annähernd aus. Es ist sehr schade, dass die vielen guten Vorschläge aus den Verbänden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens kaum gehört worden sind. Es gibt beispielsweise weitere Entlastungsmöglichkeiten wie beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, welche nicht genutzt werden. Stattdessen sind inzwischen neue bürokratische Belastungen geschaffen worden. Wir erinnern uns alle an das berühmt-berüchtigte Cannabisgesetz. Gravierend finde ich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf allerdings die Tatsache, dass wesentliche Belange der Strafverfolgung missachtet werden. Denn durch diese gesetzliche Änderung können Steuerstraftaten großen Ausmaßes nicht effektiv aufgeklärt und Steuerschulden nicht erkannt und beigetrieben werden. Wegen der praktischen Erfahrung mit den sogenannten Cum-ex- Ermittlungen wurde im Jahre 2020 die steuerstrafrechtliche Verjährungsfrist für Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung auf 15 Jahre hochgesetzt. Die Änderung war dem Umstand geschuldet, dass schwere Steuerstraftaten wegen ihrer hohen Komplexität erst Jahre nach ihrer Begehung entdeckt werden. Der Gesetzentwurf verkürzt nun erstaunlicherweise die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Rechnungen auf acht Jahre. Das hat also zur Folge, dass noch vor Ablauf der steuerstrafrechtlichen Verjährungsfrist die Beweismittel für Anklage und Steuerrückforderungsbescheide mit Wissen und Wollen des Gesetzgebers vernichtet werden dürfen. Und wir alle wissen: ohne Belege keine Ermittlungen, keine Anklage und auch keine Steuerrückforderung. Dieser fehlende Gleichlauf zwischen Aufbewahrungsfristen auf der einen Seite und Verjährungsfristen auf der anderen Seite konterkariert alle Bemühungen einer effektiven Steuerfestsetzung und Strafverfolgung. Diesen negativen Effekt der Neuregelung für Banken um ein Jahr aufzuschieben, stellt auch keine Lösung dar. Denn Fachleute befürchten, dass als Folge Steuerausfälle in Milliardenhöhe durch nicht mehr aufklärbare besonders schwere Steuerstraftaten drohen. Das betrifft in der Sache große Umsatzsteuerkarusselle, vor allem aber sogenannte Cum-ex- und Cum-cum-Geschäfte. Wir sprechen hier von hochkomplexer Steuermanipulation im Zusammenspiel von Banken und Investoren, bei denen die Investoren in rechtswidriger Weise Steuerrückerstattungen in Milliardenhöhe erlangt haben. Und gerade bei den Cum-cum-Fällen, die bislang kaum aufgeklärt wurden, wird das Gesetz faktisch zu einer Quasiamnestie führen, die den Staat nach aktuellen Schätzungen circa 28 Milliarden Euro kosten wird. Laut Bundesministerium der Finanzen ist bei den Cum-cum-Fällen bisher nur 1 Prozent der geschätzten Schadensumme zurückgefordert worden. Es existiert also noch ein gigantisches Dunkelfeld, dessen Aufklärung nun durch dieses Gesetz vereitelt werden wird. Ich finde es höchst bedauerlich, dass die Bedenken der Länder, die auch auf diesen Punkt hingewiesen haben, weitestgehend ungehört geblieben sind. Umso unverständlicher ist dies, insofern einerseits diese Verkürzung angesichts der Möglichkeit einer digitalen Archivierung keine Entlastung bringt und andererseits der Gesetzentwurf selbst davon ausgeht, dass dadurch mit einem jährlichen Steuerausfall in Millionenhöhe zu rechnen ist. Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass die geplante Änderung aufgrund der strafrechtlichen Inkonsistenz de facto leerzulaufen droht. Auch wenn die im Bürokratieentlastungsgesetz vorgesehenen Einzelmaßnahmen im Übrigen insgesamt positiv zu bewerten sind, kann dem Gesetz in dieser Form nur unter Zurückstellung ganz erheblicher Bedenken zugestimmt werden. Deshalb bitten wir als Land Berlin darum, eine Sonderregelung für Steuerpflichtige zu schaffen, die der Aufsicht der BaFin unterliegen. Hierdurch bliebe es bei der gewünschten Entlastung kleinerer Unternehmen auf der einen Seite, ohne allerdings auf der anderen Seite die Verfolgung schwerster Steuerstraftaten zu erschweren. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Herzlichen Dank, Frau Senatorin! – Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet: Herr Bürgermeister Fecker für Bremen. – Bitte! Björn Fecker (Bremen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer kennt es nicht: Beim Checkin im Hotel müssen persönliche Angaben wie die Meldeadresse ausgefüllt werden. Alle kennen den lästigen Vorgang und haben sich schon immer gefragt: Warum eigentlich? Eingeführt wurde diese Maßnahme, damit die Strafverfolgungsbehörden im Bedarfsfall auf die Daten zugreifen können. Die Hoteliers müssen die gesammelten Informationen sicher und datenschutzkonform zwölf Monate lang aufbewahren. Die Praxis zeigt jedoch, dass der Aufwand in keinem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen für die Sicherheit der Menschen in unserem Land steht. Hotelgäste sowie Hoteliers verfluchen die Sammlung dieser Daten. Wir sind uns hier sehr einig: Wir schaffen diese überflüssige Bürokratie endlich ab. Das ist aber lediglich eine von vielen unnützen bürokratischen Anforderungen, die wir heute mit diesem Gesetz aus dem Weg räumen. Neben dem Hotelmeldeschein: Wir erleichtern die Meldung von Arbeitsunfällen, führen eine Widerspruchslösung zur digitalen Übermittlung von Steuerbescheiden ein und verkürzen die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Steuer- und Handelsrecht. Hervorheben möchte ich auch die Abschaffung des Schriftformerfordernisses für viele Rechtsgeschäfte. Das mag etwas trocken klingen, ist aber ein Riesenschritt für die Digitalisierung in vielen Abläufen, die bisher in Papierform erfolgen mussten. Künftig können auch digitale Äußerungen in Textform ohne händische Unterschrift verbindlich gelten. Wir erleichtern damit an vielen Stellen das Leben der Bürgerinnen und Bürger und tragen mit dieser Maßnahme auch dazu bei, dass sich Unternehmen stärker auf ihr eigentliches Geschäft fokussieren können. Dieses Paket entlastet die Wirtschaft um – so Berechnungen der Bundesregierung – über 900 Millionen Euro. Wir entlasten ebenfalls unsere Verwaltungen, denn auch der Staat kann sich auf wesentlichere Aufgaben fokussieren, wenn überflüssige Bürokratie abgeschafft wird. Beim Schlagwort Bürokratieabbau sind ja immer alle sofort dabei. Die umfassende Diskussion über weitere Vorschläge zum Bürokratieabbau in den Ausschüssen hat aber deutlich gemacht, dass es oft darum geht, eine Abwägung der widerlaufenden Interessen zu verhandeln. Einerseits benötigen wir Bürokratie, um staatliches Handeln zu gewähren und Gesetze angemessen zu vollziehen. Häufig dient die Bürokratie tatsächlich auch dem Schutz von Bürgerinnen und Bürgern. Andererseits wollen wir eben nicht das Maß an Belastung überborden lassen. Als Finanzsenator möchte ich zudem unterstreichen, dass es zwar bequem sein kann, Freibeträge und Freigrenzen im Steuerrecht anzuheben, dies aber in der Regel zu einer finanziellen Entlastung mit der Gießkanne führt. Die Gießkanne wirkt dann häufig eben nicht entlang konkreter Bedarfe der Menschen, ist ehrlicherweise zumeist auch nicht sozial gestaffelt und fällt dafür den öffentlichen Haushalten ordentlich auf die Füße. Meine Damen und Herren, die gesetzliche Änderung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege erhitzt ja so manche Gemüter. Die vorgelegte Änderung ist für viele Unternehmen tatsächlich eine Erleichterung. Gerade für kleine Unternehmen erleichtert diese Maßnahmen natürlich die Buchhaltung: weniger Archivfläche, weniger Speicherplatz auf den Servern. Klar ist auch: In den meisten Fällen werden die kürzeren Aufbewahrungsfristen kein weiteres Problem darstellen, denn die große Mehrheit der Unternehmen zahlt ehrlich ihre Steuern. Was wir mit dieser Änderung aber nicht machen: Wir animieren nicht zum Steuerbetrug. Aber ja, wir verkürzen den Aufklärungszeitraum für Steuerstraftaten. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz laufen zukünftig die Verjährungsfrist für besonders schwere Steuerhinterziehung und die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege für Unternehmen weiter auseinander. Dies kann die Ermittlung von Steuerstraftaten erheblich beeinträchtigen, gerade wenn es um komplexe und deswegen auch lang andauernde Straftaten geht. Ich begrüße daher ausdrücklich, dass die Koalitionsfraktionen im parlamentarischen Verfahren zumindest das Inkrafttreten der verkürzten Aufbewahrungsfristen für Finanzinstitutionen um ein Jahr verschoben haben. Das ist wichtig bei der weiteren Ermittlung und Verfolgung von Cum-ex- Verdachtsfällen. Das bedeutet jedoch auch ganz konkret, dass wir Länder zusammen mit dem Bundesfinanzministerium nun alle uns verfügbaren Kapazitäten ausschöpfen müssen. Wir sollten keine Zeit verstreichen lassen und die verbleibenden Möglichkeiten nutzen, schwere Steuerdelikte aufzuklären. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns weiterhin engagiert die Steuerkriminalität bekämpfen und hilfreiche Maßnahmen auf den Weg bringen, um die Handlungsfähigkeit des Staates zu stärken! Wenn wir heute an dieser Stelle die Aufklärungsmöglichkeit für Steuerstraftaten künftig im Rahmen einer Gesamtabwägung, die das ganze Paket nun einmal ist, verkürzen, dann müssen wir gleichzeitig an anderer Stelle schneller und wirkungsvoller werden. Ich habe die sehr deutliche Erwartung an den Bund, dass wir mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Vermögensverschleierung und dem Gesetz zur Bekämpfung der Finanzmarktkriminalität noch in diesem Jahr eine schlagkräftige und handlungsfähige Bundesbehörde für die Bekämpfung der Finanzkriminalität erhalten und damit auch die Schlagkraft der Länder erhöhen. Meine Damen und Herren, ich bin froh, dass wir heute viele überflüssige Maßnahmen beenden und mit dem Bürokratieentlastungsgesetz umfassend weitere Maßnahmen auf den Prüfstand gestellt haben. Lassen Sie uns beim Bürokratieabbau fortlaufend am Ball bleiben! Die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft, aber auch die Verwaltung freuen sich über jede Entlastung. Ich freue mich jedenfalls schon auf den ersten Hotelbesuch im Jahr 2025, bei dem ich erstmalig keinen Meldeschein ausfüllen und das Hotel diesen dann keine zwölf Monate datenschutzkonform lagern muss. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Herzlichen Dank, Herr Bürgermeister! – Zuletzt hat sich zu Wort gemeldet: Herr Staatsminister Pentz für Hessen. – Bitte! Manfred Pentz (Hessen): Werte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bürokratieentlastungsgesetz war eine schwere Geburt, der Kompromiss hart errungen, die Ergebnisse überschaubar. Man kann sich deshalb schon die Frage stellen: Lohnt sich der Aufwand überhaupt? Meine Damen und Herren, wir Hessen sagen: Ja, natürlich lohnt sich dieser Aufwand. Aus hessischer Sicht ist es unterm Strich richtig und wichtig, dass dieses Gesetz heute so durchgeht. Sie wissen – oder Sie wissen es vielleicht nicht –: Außer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten bin ich auch der erste Entbürokratisierungsminister Deutschlands. Deswegen will ich hier in dieses ehrwürdige Haus natürlich hineinrufen: Wir Hessen nehmen das Thema Entbürokratisierung ganz besonders ernst. Wir verlassen uns nicht auf einen Normenkontrollrat. Wir setzen nicht irgendwelche Institutionen ein, die sich – ich sage einfach mal – global mit dem Thema Bürokratieabbau befassen, sondern wir aus der Staatskanzlei räumen diesem wichtigen Thema Kabinettsrang ein, und wir nehmen dieses Thema extrem ernst. Mein Vorredner, Herr Bürgermeister Fecker, hat, wie ich finde, zu Recht die Abschaffung der Meldepflicht für Hotels angesprochen. Wir alle haben uns sehr lange und sehr oft gefragt, wieso es dort oft zu einer Stausituation kommt. Als ich in mein Amt gekommen bin, habe ich diese Frage intern gestellt, und da wurde mir gesagt: Ja, ganz große und wichtige Sicherheitsbedenken! – Wenn wir uns – ich finde, Herr Fecker, Sie haben das auch noch mal sehr sauber dargelegt – dann aber mal anschauen, um was es dort wirklich geht, dann glaube ich, sagen zu können: Es ist gut, dass das heute im Bürokratieentlastungsgesetz komplett abgeräumt wird. Worauf wir aber auch achten müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist, dass sich ein Mindset verändert, dass es einen Kulturwandel gibt in Deutschland, sozusagen in Richtung des Bürokratieabbaus insgesamt. Deswegen sage ich unterm Strich: Wir hätten mehr gewollt. Wir hatten auch viel mehr gefordert als Hessen. Wir haben konkret Dinge, die wir im Nachgang zu heute in den nächsten Sitzungen hier vorlegen werden. Ich will nur einen Punkt noch herausnehmen, weil mein Vorredner das Thema Schriftformerfordernis angesprochen hat. Ich habe mir das mal genauer angeschaut. Wenn wir sehen, dass die Banken pro Jahr circa 10 Millionen Kreditverträge generieren mit mindestens 30 Seiten, die jeweils ausgedruckt werden müssen, dann muss ich Ihnen beziehungsweise der Bundesregierung sagen: Ich verstehe nicht, dass das beim Thema Schriftformerfordernis herausgenommen wurde. Ich finde, gerade bei solch einem Thema des alltäglichen Gebrauchs müssen wir sehr klar nachliefern. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Ich habe die Redezeit unterschritten, freue mich darüber und darüber, dass ich heute einiges gelernt habe, nämlich was Zahlen und Ziffern betrifft. Das wird mir auch bei der Sitzungsleitung irgendwann massiv weiterhelfen. – Herzlichen Dank! (Heiterkeit) Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Herzlichen Dank, Herr Staatsminister! Weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Punkt nicht vor. Je eine Erklärung zu Protokoll1 haben abgegeben: Herr Bürgermeister Fecker (Bremen), Frau Senatorin Dr. Badenberg (Berlin) und Frau Ministerin Martin (Mecklenburg-Vorpommern). Der federführende Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 36: TOP 36 Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Drucksache 487/24) Hierzu liegt eine Wortmeldung von Frau Ministerin Schopper aus Baden-Württemberg vor. – Bitte schön! Theresa Schopper (Baden-Württemberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen 1 Anlagen 7 bis 9 und Kollegen! Harter Schnitt im Themengebiet: Vom Bürokratieabbau geht es zur Kindertagesbetreuung. Ich glaube, wir sind uns hier alle einig, dass eine gute Arbeit in den Kitas für unsere gesamte Gesellschaft von elementarer Bedeutung ist. Von der frühkindlichen Bildung, der Erziehung und der Betreuung in unserem Land hängt sehr viel ab. Die frühen Lebensjahre haben einen großen Einfluss auf die persönliche und die soziale Entwicklung des Kindes. Für die Bildungs- und die Teilhabechancen ist die frühkindliche Bildung ja besonders wichtig und wertvoll. Insbesondere für Kinder aus Familien, die entsprechend weniger dazu beitragen können, die nicht so gut gefördert und unterstützt werden, ist die Kindertageseinrichtung ein ganz zentraler Ort zur Bildung. Kinder erlernen in der Kita auch zentrale Werte für das spätere Zusammenleben, die in unserer freien und demokratischen Gesellschaft ganz wichtig sind. Sie trainieren ihr Sozialverhalten und lernen andere Kinder mit ganz unterschiedlichen Hintergründen und Erfahrungen kennen. Eine gut funktionierende Kindertagesbetreuung ist vor allem für berufstätige Eltern und für die Wirtschaft von immenser Bedeutung, gerade im Hinblick auf den Fachkräftemangel. Eltern sind auf gute Betreuungsangebote angewiesen, damit sie mit einem guten Gewissen und Gefühl arbeiten gehen können. Für die Wirtschaft hängen an jeder Erzieherin und an jedem Erzieher letztlich mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die fehlen, wenn deren Nachwuchs nicht oder nur eingeschränkt betreut werden kann. Wir spüren das, wenn momentan Kitazeiten gekürzt werden und das zu großen Schwierigkeiten führt. Vor diesem Hintergrund freue ich mich sehr, dass der Bund sich für weitere zwei Jahre am Ausbau der Kitaqualität beteiligen wird und damit eine wichtige Investition in die Zukunft trägt. Wir alle wissen: Zu den wichtigsten Herausforderungen im Kitabereich zählen der aktuelle Fachkräftemangel und der Ausbau der Sprachförderung. Insofern begrüße ich es sehr, dass der Schwerpunkt des neuen Gesetzes auch auf der Gewinnung und Sicherung von Fachkräften liegt und dass die Sprachförderung zu den zentralen Handlungsfeldern zählt. In Baden-Württemberg haben wir schon längere Zeit den Fokus darauf gelegt. Die Qualität stand bei uns immer im Mittelpunkt. Wir haben die Träger immer bei der Fachkräftegewinnung unterstützt. Die Qualität war immer unser zentraler Vorteil. Dazu zählen beispielsweise neue Direkteinstiegsmöglichkeiten, die wir so dringend benötigen, das Personal und die Förderung der pädagogischen Leitungszeit. Zudem legen wir einen starken Fokus auf den Spracherwerb im vorschulischen Bereich und auf das Ziel, die Vorläuferqualifikationen für die Grundschule auch in den Kitas unterstützend zu fördern, damit die Kinder einen guten Start in der Schule haben. Unsere Erzieherinnen und unsere Erzieher leisten in ihrer täglichen Arbeit einen wirklich herausragenden Beitrag, der von unschätzbarem Wert für die Kinder und unsere gesamte Gesellschaft ist. Deshalb ist es so wichtig, dass wir die Kitas vor Ort entsprechend passgenau unterstützen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen gemeinsam dafür sorgen, dass sich alle Eltern und Kinder in ganz Deutschland auf hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote verlassen können. Da die Ausgangslage in den Bundesländern sehr unterschiedlich ist, ist es für uns auch wichtig, dass wir keine zu strengen bundesweiten Standards haben, die weder den Kindern noch den Eltern helfen. Momentan ist es in unserem Bundesland ein großes Problem, dass schlichtweg das Personal fehlt, um die Standards tatsächlich umsetzen zu können. Wir haben hohe Standards bei uns in Baden-Württemberg und sind deshalb froh, dass nicht noch zusätzliche bundesweite Standards auf den Weg gebracht wurden. Ich freue mich auf jeden Fall sehr, dass wir mit diesem Gesetz einen weiteren Schritt gehen können, um die Qualität in unseren Kitas in den nächsten Jahren gemeinsam zu verbessern. Ich möchte mich ganz ausdrücklich bei Bundesministerin Lisa Paus für ihren Einsatz bedanken. Jetzt ist es wichtig, dass das Gesetz auf den Weg kommt, dass wir es zügig verabschieden, damit die Träger und die Kitas vor Ort Planungssicherheit haben und damit es unseren Kleinen in den Kitas gut geht. – Herzlichen Dank! Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Vielen Dank, Frau Ministerin! Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) abgegeben. Der Finanzausschuss und der Ausschuss für Frauen und Jugend empfehlen, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Mehrheit. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt. Für diesen Fall hat Herr Staatssekretär Krösser, Bundesministerium des Innern und für Heimat, eine Erklärung zu Protokoll2 abgegeben. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 11: TOP 11 Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 447/24) Hierzu liegt uns eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister Pentz aus Hessen vor. – Bitte schön! 1 Anlage 10 2 Anlage 11 Manfred Pentz (Hessen): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst sehr herzlich dafür bedanken, dass wir heute möglicherweise damit rechnen dürfen, dass Sie unserer Initiative zur Begrenzung der Halterpflichten zustimmen. Ich weiß: Einigen von Ihnen kamen diese Initiative zu kleinteilig vor. Andere wiederum haben sich Sorgen um die Auswirkungen im Straßenverkehr gemacht. Aber genau darum geht es, meine sehr geehrten Damen und Herren: um die Herangehensweise an den Bürokratieabbau. Wir haben in den letzten Jahren einen Berg an Regeln aufgebaut. Für jedes Problem gab es immer eine Antwort mit irgendeiner Regulierung. Das kann man eine Weile durchhalten. Das kann man wie im Fall Deutschlands auch Jahre oder Jahrzehnte durchhalten. Aber wie bei einem Schneepflug, der immer nur in eine Richtung fährt und immer mehr Schnee anhäuft, ist irgendwann Schluss, und irgendwann kommt auch der größte und stärkste Motor nicht mehr weiter. Wenn wir so weitermachen wie bisher, wenn wir immer wieder Regeln drauflegen, wenn wir uns für jede denkbare Unsicherheit doppelt und dreifach absichern wollen, dann wird es irgendwann zum Stillstand kommen. Nehmen wir die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land: Natürlich gibt es externe Faktoren und auch ganz spezielle Voraussetzungen in unserem Land. Doch wir sind nicht allein auf der Welt. Es gibt nur einen globalen Markt, und da reicht es für den Erfolg nicht nur, guten Willen zu haben, sondern da geht es auch darum, die eigenen Startbedingungen als Voraussetzung herzustellen. Da fesselt Deutschland sich leider selber – mit Verordnungen, mit Erlassen, mit Gesetzen, die wir alle zu verantworten haben. Diese einseitige Wettbewerbsbeschränkung führt dazu, dass wir seit Jahren kein echtes Wachstum mehr haben, dass die Investitionen in unsere Wirtschaft zurückgehen, ja es führt sogar dazu, dass ausländische Kapitalgeber aufgrund der Regulierung nicht in unseren famous German Mittelstand investieren können. Deshalb: Wir müssen diesen Berg abbauen, wir müssen die Regulierung herunterfahren. Ich bedanke mich sehr herzlich, wenn Sie unserem Antrag heute diesbezüglich folgen können. Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Herzlichen Dank, Herr Staatsminister! Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Staatsminister Clemens (Sachsen) abgegeben. Der Verkehrsausschuss empfiehlt gemäß Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Wer stimmt dafür? – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. 1 Anlage 12 Wir sind übereingekommen, Herrn Staatsminister Manfred Pentz (Hessen) zum Beauftragten für die Beratungen im Deutschen Bundestag zu bestellen. Wir machen weiter mit Tagesordnungspunkt 14: TOP 14 Entschließung des Bundesrates „Entwicklungszusammenarbeit der Länder und Kommunen stärken“ – Antrag der Länder Bremen und Niedersachsen – (Drucksache 448/24) Dem Antrag ist das Saarland beigetreten. Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Daraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer ist für die Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen? – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir beenden den Tagesordnungspunkt 14. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 16: TOP 16 Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksache 425/24) Auch hierzu liegen uns keine Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 16. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 18: TOP 18 Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz) (Drucksache 427/24, zu Drucksache 427/24) Hierzu liegt uns eine Wortmeldung von Frau Senatorin Dr. Czyborra aus Berlin vor. – Bitte! Dr. Ina Czyborra (Berlin): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Pflegefachassistenzeinführungsgesetz geht es nicht um Krieg und Frieden, Terror oder Krise, aber doch um ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung für die Fachkräftesicherung in der Pflege, zu dem ich mich sehr freue sprechen zu dürfen. Denn es geht um eine wesentliche Grundlage der humanen Gesellschaft, die Pflege der Schwachen, und die beruflichen Perspektiven auch für Menschen ohne höhere Schulabschlüsse. In den letzten Jahren ist hinsichtlich der Ausbildung in den Pflegeberufen vieles passiert. Mit dem Pflegeberufegesetz ist eine grundlegende Reform der Pflegeausbildung erfolgt und in den Bundesländern umgesetzt worden. Neben einer neuen generalistischen beruflichen Fachkraftausbildung wurde auch ein primärqualifizierendes Pflegestudium eingeführt. Ende 2023 wurde die hochschulische Ausbildung mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz nachgebessert und durch gute Standards attraktiver gemacht. Allerdings fehlte bislang noch ein wichtiger Baustein, der nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung folgt. Dieses Gesetz ist überfällig und wird vom Land Berlin ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Der vorliegende Gesetzentwurf soll die 27, teilweise sehr unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen ablösen und einheitliche Standards für die Ausbildung in der Pflegefachassistenz schaffen. Dazu gehören analog zum Pflegeberufegesetz die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung sowie Qualitätsstandards, zum Beispiel Praxisanleitungen. Auch die Durchlässigkeit zur Pflegefachausbildung ist gegeben. Der Gesetzentwurf entspricht weitestgehend dem bereits erfolgreich implementierten Berufsbild auf Landesebene in Berlin. Die im Rahmen einer Expertinnen- und Expertengruppe entwickelten fachlichen Empfehlungen, an denen Ländervertreterinnen und -vertreter mitgearbeitet haben, finden im Gesetzentwurf weitestgehend Berücksichtigung. Zudem lehnen sich die Regelungen größtenteils an die des Pflegeberufegesetzes an. Die umfangreichen Stellungnahmen des Bundesrates enthalten Vorschläge, um den Gesetzentwurf an den entsprechenden Stellen noch nachzubessern. Besonders hervorheben möchte ich zwei Aspekte aus dem Gesetzentwurf: Zum einen ist die bundeseinheitliche sektorenübergreifende Finanzierung der Vorteil des Gesetzes. Die analoge Ausgestaltung zum Pflegeberufegesetz schafft ein schlankes Verfahren und sichert die Refinanzierung der Ausbildungskosten. Zum anderen machen wir mit der Berliner Regelung, die ebenfalls generalistisch ausgerichtet ist und 18 Monate dauert, gute Erfahrungen. Die Rückmeldungen der Landschaft sind insgesamt sehr positiv. Die Ausbildungsdauer von 18 Monaten in Vollzeit ermöglicht eine fundierte Ausbildung, die unterschiedliche Zielgruppen, sowohl Schulabgängerinnen und Schulabgänger als auch Quereinsteigerinnen und -einsteiger oder bereits Berufserfahrene, adressiert und mit einem eigenständigen Berufsbild ermöglicht, in den verschiedenen Tätigkeitsbereiche der Pflege zu arbeiten. Somit können die ausgebildeten Pflegefachassistenzpersonen in den verschiedensten Einsatzbereichen der Pflege in nicht komplexen Pflegesituationen selbstständig unter der Gesamtverantwortung einer Pflegefachperson arbeiten und diese entlasten. Angesichts der schrittweisen Umsetzung der Personalbemessungsverfahren in der stationären Langzeitpflege und im Krankenhaus ist dies ein notwendiger Schritt für die Weiterentwicklung eines zukunftsfähigen, an der Versorgung orientierten Qualifikationsniveaus in den Pflegeberufen. Im Gesetzentwurf sind hinreichende Verkürzungs- und Anrechnungstatbestände vorgesehen, damit Berufserfahrene in kurzer Zeit zur staatlichen Prüfung zugelassen werden können. So können auch kurzfristig Pflegefachassistenzpersonen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Unser Ziel in Berlin ist, eine qualitativ hochwertige Versorgung von Pflegebedürftigen sowie Patientinnen und Patienten heute und in Zukunft zu sichern. Mit diesem Gesetz werden aus unserer Perspektive die Weichen dafür weiter in die richtige Richtung gestellt. – Vielen herzlichen Dank! Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Vielen Dank, Frau Senatorin! Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor, auch keine Erklärungen zu Protokoll, sodass wir nun zur Abstimmung kommen. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5 soll getrennt abgestimmt werden. Bitte Ihr Handzeichen zunächst für Ziffer 5 ohne die eckige Klammer! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für die eckige Klammer in Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Ziffer 13! – Mehrheit. Ziffer 15! – Mehrheit. Ziffer 21! – Mehrheit. Ziffer 24! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 25. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir machen weiter mit Tagesordnungspunkt 19: TOP 19 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG) (Drucksache 428/24) Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich Ziffer 4 auf, die nach Buchstaben getrennt abgestimmt werden soll. Bitte Ihr Handzeichen für: Ziffer 4 Buchstaben a und b gemeinsam! – Mehrheit. Ziffer 4 Buchstaben c und d gemeinsam! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 21: TOP 21 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (Drucksache 430/24) Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 11! – Minderheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Ziffer 14! – Mehrheit. Ziffer 16! – Mehrheit. Ziffer 17! – Mehrheit. Ziffer 18! – Mehrheit. Ziffer 22! – Minderheit. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf entsprechend Stellung genommen. Wir verlassen Tagesordnungspunkt 21. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 22: TOP 22 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes (Drucksache 431/24) Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf: Ziffer 3! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 4. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf entsprechend Stellung genommen. Wir verlassen Tagesordnungspunkt 22. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 25: TOP 25 Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU- Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz – DGG) (Drucksache 434/24) Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Daraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 2. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Wir verlassen Tagesordnungspunkt 25. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 26: TOP 26 Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung (Drucksache 435/24 (neu)) Hierzu liegt uns eine Wortmeldung von Herrn Minister Stengele aus Thüringen vor. – Bitte schön! Bernhard Stengele (Thüringen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf rückt nach den vielen neuen Regelungen zu Windenergie und Photovoltaik endlich auch die Geothermie in den Mittelpunkt. Ich sage „endlich“, denn die Geothermie birgt ein enormes Potenzial für die Wärme- und Energieversorgung unserer Zukunft. Geothermie ist klimaneutral, nach menschlichen Maßstäben unerschöpflich und zugleich eine zuverlässige und über das gesamte Jahr verfügbare Energiequelle, mit der auch hohe Wärmebedarfe gedeckt werden können. In großen Teilen der Republik dürfte jedoch eine nennenswerte Erschließung von Geothermie ohne Rückgriff auf das Tiefengeothermiepotenzial nicht möglich sein. Tiefengeothermieprojekte bedürfen allerdings eines hohen Planungsaufwandes und sehr hoher Anfangsinvestitionen. Das ist so, weil sie ein erhebliches Bohr- und Fündigkeitsrisiko bergen. Wir dürfen hier aber nicht vergessen, dass es sich um eine einmalige Investition handelt. Gleichzeitig schafft sie eine bisher noch nicht da gewesene Unabhängigkeit von Rohstoffen und eine Unabhängigkeit von Drittländern in der Wärmeversorgung. Es ist aus meiner Sicht als Thüringer Fachminister unabdingbar, dass die Bundesregierung Pilotprojekte initiiert und unterstützt, die die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der petrothermalen Tiefengeothermie demonstrieren. Die petrothermale Tiefengeothermie ist im Gegensatz zur hydrothermalen Geothermie nicht auf das Auffinden von heißem Wasser im Untergrund angewiesen. Man nutzt hier die mit der Tiefe zunehmende Wärme des Gesteins, indem man Wasser oder andere Träger von der Erdoberfläche aus zuführt. Auf etwa zwei Drittel des Bundesgebietes ist nur eine petrothermale Gewinnung möglich. Es ist nicht zielführend, wenn dieses enorme Potenzial im Bereich der finanziellen Förderung durch den Bund bisher vernachlässigt wird. Es kann und muss einen entscheidenden Beitrag zur Wärmewende leisten. Nur durch die gezielte Förderung beider Technologien, hydrothermal und petrothermal, können wir die Nutzung geothermischer Energie in vollem Umfang ausschöpfen und somit die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern signifikant und nachhaltig reduzieren. Wo eine Abnehmerstruktur vorhanden ist – dies betrifft vor allem urbane Räume mit vorhandenen Wärmenetzen – und die Geologie es zulässt, sollte der Bund finanziell unterstützen. So werden die Investitionsschwellen für Stadtwerke gesenkt und Projekte zur Nutzung geothermischer Energie ermöglicht. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass es in Thüringen bereits eine fortgeschrittene Planung der Stadtwerke Erfurt für ein solches Vorhaben gibt. Bis zu 40 000 Haushalte sollen so durch Erdwärme aus bis zu 5 Kilometern Tiefe versorgt werden. Die Kosten für die kilometertiefe Probebohrung, etwa 40 Millionen Euro, bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von bis zu 300 Millionen Euro, können und dürfen Stadt und Stadtwerke jedoch nicht alleine stemmen. Zum Schluss noch eine grundsätzliche Einlassung, auch aus aktuellem Anlass. In der kurzen Zeit als Mitglied des Bundesrates ist mir aufgefallen, dass viele, auch energiepolitische Gesetzgebungsprozesse ein eilbedürftiges Verfahren durchlaufen. Es ist aus Länderperspektive bedenklich, an Gesetzentwürfen mitzuwirken, die mit teils sehr kurzen Fristen fachlich abgestimmt werden oder mit teils weitreichenden Änderungen den Bundesrat am Ende fristverkürzt erreichen. Oft ist es für uns Länder aufgrund der kurzen Fristen nicht möglich, die tatsächliche Belastung und die sich stellenden Vollzugsprobleme hinreichend abzuschätzen. Eine fundierte Prüfung der Gesetzentwürfe durch die Länder ist meiner Auffassung nach unerlässlich, wenn man das Bundesratsverfahren nicht entwerten und sich ständig Ärger und Verdruss einhandeln will. Gestatten Sie mir auch den Hinweis, dass die Begründungen zu den Gesetzentwürfen teilweise zu kurz gefasst sind, sodass ein effektiver Vollzug nicht gewährleistet werden kann. Es müssen umständlich und langwierig Handreichungen und Vollzugshilfen geschrieben werden, und zwar vorrangig von den Ländern, da die exekutive Seite im Gesetzgebungsprozess nicht ausreichend gehört wurde. Auch das erschwert die Erklärung und Umsetzung. Das befeuert unser größtes Problem, nämlich die fehlende Akzeptanz in der Bevölkerung. Die Folgen sehen Sie leider an den Wahlergebnissen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Ein aktuelles Beispiel: die Idee der Bundesregierung, jetzt eine Regelung zu Windkraftanlagen einzuführen. Soweit ich informiert bin, haben die Länder lange um eine solche bundeseinheitliche Regelung gebeten und dann zumindest in sieben Ländern selbst eigene Regelungen eingeführt. Es ist unabdingbar, dass der Bund die bestehenden Ländergesetze bei seiner Regelung berücksichtigt. Denn ich weiß nicht, ob Sie sich ein Bild davon machen, wie schwierig es war, in Thüringen ein Windkraftbeteiligungsgesetz zu verabschieden – mit all den giftigen Mythen und Märchen von 24-Stunden-Krebs, den man durch eine Windkraftanlage kriegt, von der Zerstörung und Vernichtung von Umwelt und Vogelarten. Zurück zur Geothermie. Hier ist es gelungen, die Länder auf reguläre Weise einzubeziehen und ihre Belange zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund wird der Gesetzentwurf aus energiewirtschaftlicher Perspektive als sachgerecht und zielführend eingeschätzt, um die Wärmewende zu beschleunigen. Meine Damen und Herren, es bleibt aber dabei: Wir brauchen grundsätzlich ausreichend Zeit, zu überlegen, ob, wann und vor allem wie wir ein Gesetz erlassen. Lassen Sie mich deshalb mit einem Zitat enden: Mach langsam, wir haben keine Zeit! Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Herzlichen Dank, Herr Minister! Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Ebenso liegen uns keine Erklärungen zu Protokoll vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Daraus rufe ich auf: Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Minderheit. Dann frage ich, wer Ziffer 8 unterstützt. – Mehrheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 10 ist erledigt. Ziffer 11! – Minderheit. Ziffer 14! – Mehrheit. Ziffer 15! – Minderheit. Ziffer 16! – Mehrheit. Ziffer 17! – Minderheit. Ziffer 19! – Mehrheit. Ziffer 21! – Minderheit. Ziffer 22! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 25. Ziffer 23! – Minderheit. Dann bitte das Handzeichen für Ziffer 26! – Mehrheit. Ziffer 28! – Mehrheit. Ziffer 29 rufe ich nach Buchstaben getrennt auf. Ich beginne mit dem Buchstaben d. Wer stimmt zu? – Mehrheit. Buchstabe e! – Mehrheit. Dann bitte Ihr Votum für den Rest der Ziffer 29! – Mehrheit. Ziffer 30! – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf entsprechend Stellung genommen. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 26. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 27: TOP 27 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (Drucksache 436/24) Hierzu haben wir diverse Wortmeldungen. Es beginnt Herr Staatsminister Schmidt für Sachsen. – Bitte! Thomas Schmidt (Sachsen): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute über den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung. Die Ankündigung des Gesetzgebers einer umfassenden Baugesetznovelle weckte vor dem Hintergrund der Krise der Baukonjunktur seit nunmehr mehr als zwei Jahren sehr große Erwartungen. Der Anspruch war auch sehr groß: Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum, Ausbau der Digitalisierung, spürbare Beschleunigung der Planungsverfahren, besserer Klimaschutz und eine Anpassung an den Klimawandel im Städtebau. Ich betone zunächst, dass Sachsen das grundsätzliche Ansinnen dieser Reform begrüßt. Der vorliegende Entwurf enthält Ansätze, um das Bauwesen in Deutschland zukunftsfähig zu gestalten, rechtliche Hürden abzubauen und damit Angebot und Nachfrage in angespannten Wohnlagen auszugleichen. Positiv sehen wir die geplanten Erleichterungen im Bereich der Nachverdichtung. Die Möglichkeit, bestehende Gebäude einfacher aufzustocken oder Baulücken zu schließen, wird einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von neuem Wohnraum in unseren Städten leisten. Auch die vorgesehenen Vereinfachungen bei der Befreiung von der Festsetzung der Bebauungspläne sind grundsätzlich zu begrüßen. Dennoch müssen wir feststellen, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der große Wurf leider nicht gelungen ist. Den Erfordernissen der gegenwärtigen Baukrise und den Versprechungen der Bundesregierung wird der Entwurf leider nicht gerecht. Die dringend benötigten Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren gehen nicht weit genug. Gerade angesichts der aktuellen Baukrise wären mutigere Schritte nötig gewesen, um den Wohnungsbau wirklich anzukurbeln und die Bauwirtschaft spürbar zu entlasten. Die Tatsache, dass es 113 Änderungsanträge aus den Bundesländern zu diesem Entwurf gibt, zeigt deutlich: Hier besteht noch erheblicher Nachbesserungsbedarf. Wir brauchen jetzt eine echte Beschleunigungsmaßnahme: erstens eine Straffung von Genehmigungsverfahren, zweitens die Privilegierung von Wohnungsbauvorhaben auch im Außenbereich mit dem Ziel der Nachverdichtung vor allem im ländlichen Raum, drittens generelle Erleichterungen bei der Bebauung von Baulücken und viertens eine generelle Entbürokratisierung und vermehrte Flexibilisierung im Planungsrecht. An diesen Stellschrauben zu drehen, ist eine wichtige Voraussetzung, um dem Wohnungsmangel wirkungsvoll zu begegnen, Planungssicherheit für die Wohnungswirtschaft zu schaffen und auch die Baukosten zu senken. Es ist nicht im Sinne der Vereinfachung, wenn Abwägungen komplexer und schwieriger werden, weil die Anzahl der einfließenden Belange und Bedenken immer größer wird. Auch an dieser Stelle besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Zudem sollte die kommunale Ebene stärker entlastet werden, um im Zuge der Städtebauförderung spürbar vom Gesetzentwurf profitieren zu können. Der Bund sollte dazu beispielsweise die Aufstellung von integrierten Stadt- und Gemeindeentwicklungskonzepten finanziell unterstützen. Leider kommt auch durch Brüssel Sand ins Getriebe. Ich verweise nur auf die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, die im Juni 2024 vom Rat der EU mit knapper Mehrheit beschlossen wurde. Mit Unverständnis habe ich zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung dieser Verordnung zugestimmt hat. Starre EU- Vorgaben werden zu einer Verschärfung von Flächenkonflikten führen und damit das Ziel „Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum“ konterkarieren. Ich erwarte sowohl als Minister als auch als Mitglied des Europäischen Ausschusses der Regionen ein klares Bekenntnis von der Bundesregierung, dass die Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur den Wohnungsbau nicht behindert oder verhindert. Es geht um den Fortbestand unserer Bauindustrie, die bereits jetzt mit der Abwanderung ihrer Fachkräfte zu kämpfen hat, und es geht um die Zukunft des Wohnens und damit auch um den sozialen Frieden in unserem Land. Es hilft leider nicht, Transferleistungen wie das Wohngeld immer weiter zu erhöhen und damit den Kreis der von Sozialleistungen abhängigen Bürgerinnen und Bürger zu vergrößern. Es muss mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden, selbst genutzt oder zur Vermietung. Dafür brauchen wir echte Reformen, die Investitionen erleichtern und Bauvorhaben beschleunigen. Lassen Sie uns daher die notwendigen Änderungen vornehmen, um dieses Gesetz noch zu einem Erfolg zu machen! – Herzlichen Dank! Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Herzlichen Dank, Herr Staatsminister! – Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet: Frau Senatorin Dr. Leonhard für Hamburg. – Bitte! Dr. Melanie Leonhard (Hamburg): Sehr verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eben schon angeklungen: Das Baurecht des Bundes wird mit den Zielen „mehr bezahlbarer Wohnraum“, „mehr Tempo und Innovation“, „mehr Klimaschutz und Klimaanpassung“ novelliert. Die Bedeutung für urbane Räume, so auch für Hamburg, ist besonders hoch, denn dort wirkt sich die Krise der Bauwirtschaft besonders stark aus. Die Neubautätigkeit bei Wohnungen ist massiv zurückgegangen, und mit dem Rückgang sind die Preise nochmals gestiegen. Das Bauplanungsrecht muss als wichtiges Instrument genutzt werden, um die Schaffung von Wohnraum, auch und gerade von bezahlbarem, zu unterstützen. Wir begrüßen grundsätzlich die guten und richtigen Ansätze im Gesetzentwurf, sehen aber auch noch Änderungsbedarf. Daher hat sich Hamburg mit mehreren Anträgen in die Gesetzgebung eingebracht, in die auch die Expertise aus der Praxis eingeflossen ist. Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, insbesondere Lärm, können nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zukünftig bestimmte Werte für Geräuschimmissionen festgelegt werden. Mit dieser Änderung werden die bestehenden Möglichkeiten der planerischen Lärmkonfliktbewältigung vereinfacht und vor allem in urbanen Lagen die Nutzungsmischung von Wohnen und Arbeiten gefördert. Damit kann gerade in hochverdichteten Räumen dringend benötigter Wohnraum im Rahmen der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung und anderer Maßnahmen der Innenentwicklung befördert werden, um im Gegenzug Außenbereiche zu schonen. Gerade durch das Heranrücken von Wohnbebauung an gewerbliche oder industrielle Nutzung bedarf es dieser klarstellenden Ermächtigung im Baugesetzbuch, spiegelbildlich zum Entwurf der TA Lärm und ihrer Experimentierklausel, die im Mai dieses Jahres ja schon verabschiedet worden ist. Die Befreiungsregelung in § 31 Baugesetzbuch wird zum Beispiel von dem Erfordernis entkoppelt, dass verordnungsrechtlich ein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt bleiben muss, um sie zu nutzen. Allerdings ist die vorgesehene Abweichungsmöglichkeit vom Einzelfallerfordernis abhängig und muss angepasst werden, um Rechtsunsicherheiten bei der Planung vor Ort am besten gleich zu vermeiden. Dadurch könnten dann wie bei der Aufstellung von Bebauungsplänen auch bei Befreiungsentscheidungen Wohnungen entstehen, die den Gruppen mit den meisten Schwierigkeiten beim Zugang zum Wohnungsmarkt zugutekommen oder zur Verbesserung der sozialen Durchmischung in bestimmten Quartieren beitragen können. Es ist gut, dass hier eine neue Abweichungsregelung zur Schaffung von Wohnraum implementiert wird, auf deren Grundlage es befristet bis 2027 möglich sein soll, Vorhabenzulassungen zugunsten des Wohnungsbaus unter deutlich erleichterten Voraussetzungen zu schaffen. Wir haben in Hamburg mit der Vorgängerregelung in den vergangenen Jahren gute Erfahrungen gemacht und finden es ausdrücklich richtig, dass hier unter der Überschrift „Bauturbo“ wieder etwas vorgesehen ist. Die Ermöglichung von Wohnungsbau abweichend vom geltenden Planungsrecht muss zur Förderung des bezahlbaren Wohnungsbaus aus unserer Sicht ebenfalls mit der Bedingung zur Errichtung mietpreisgebundener Wohnungen verknüpft werden können. Darüber hinaus setzen wir uns als Land Hamburg dafür ein, die Ausübung von Vorkaufsrechten in Gebieten mit sozialen Erhaltungsverordnungen wieder zu ermöglichen und das gesamte Instrument des Vorkaufsrechts grundsätzlich zu überarbeiten, um mehr Handlungssicherheit für die Kommunen vor Ort zu ermöglichen. Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Klarstellung, bei der Erstellung von Planunterlagen für Bauleitpläne den Standard XPlanung gemäß dem Beschluss des IT- Planungsrates zu verwenden, wird die Digitalisierung der Bauleitplanung deutlich im Baugesetzbuch verankert. Eine von Hamburg vorgeschlagene Änderung soll dazu dienen, die Zugänglichkeit von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen im Standard XPlanung zu verbessern und so datenverlustfrei den Transfer zu erleichtern. Zum anderen enthält die vorgeschlagene Änderung, dass bereits festgestellte Pläne zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nicht mehr traditionell ausgelegt, sondern nur noch zur Einsicht bereitgehalten werden müssen. Auch das wäre eine effektive Verfahrensvereinfachung. Meine Damen und Herren, das Bauen der Zukunft muss einfacher werden und den Anforderungen an den Klimaschutz trotzdem gerecht werden. Die Novelle des Baugesetzbuches ist hier aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung. Gleichwohl gibt es gerade mit Blick auf die Metropolen an der einen oder anderen Stelle noch Potenzial, das wir heben können. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Herzlichen Dank, Frau Senatorin! – Wir kommen nun zu Frau Ministerin Razavi, Baden-Württemberg. – Bitte! Nicole Razavi (Baden-Württemberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für weite Teile Deutschlands bleibt die Wohnraumfrage, das Schaffen von bezahlbarem Wohnraum, eine der drängendsten Fragen unserer Zeit, und wir müssen davon ausgehen, dass sich die Wohnraumfrage in den kommenden Jahren weiter zuspitzen wird. Hier muss etwas passieren. Wir müssen alle Hebel in Bewegung setzen, die wir haben, um den Wohnungsbau einfacher und schneller möglich zu machen. Ein ganz entscheidender Hebel ist dabei das Bauplanungsrecht, und an diesem Hebel sitzt der Bund. Der Bund hat es in der Hand, die Spielräume für die kommunale Bauleitplanung entscheidend zu verbessern. Notwendig sind dabei natürlich vor allem solche Instrumente, die eine wirksame Innenentwicklung erleichtern. Denn der Vorrang der Innenentwicklung soll selbstverständlich auch weiterhin gelten. Aber daneben müssen wir auch eine maßvolle Außenentwicklung ermöglichen, denn ohne Neubau wird es nicht gehen, da die Innenentwicklung in zahlreichen Gemeinden und Städten allzu oft an ihre Grenzen stößt. Den Wohnraumbedarf allein im Bestand oder durch Nachverdichtung zu decken, wird uns kaum gelingen. Daher sind kluge und klare gesetzgeberische Impulse zum schnelleren Planen und Bauen unabdingbar, unverzichtbar. Auf Landesebene haben wir das in Baden- Württemberg mit der Reform unserer Bauordnung angestoßen, und auf Bundesebene liegt nun der Gesetzentwurf zur großen BauGB-Novelle vor, auf den wir ja so lange gewartet haben. Ja, er enthält in der Tat gute Ansätze, die den Bau von Wohnungen durchaus erleichtern und die Planungs- und Zulassungsverfahren beschleunigen können. Ich begrüße zum Beispiel die Aufnahme der befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau, also § 246e BauGB, der mit seinen weitreichenden Abweichungsmöglichkeiten zur Wohnraumschaffung beitragen kann. Diese Regelung hat es dann ja immerhin im zweiten Anlauf in den Gesetzentwurf geschafft. Positiv zu sehen ist zudem auch die von der Bauministerkonferenz geforderte Öffnung der erleichterten Befreiungsmöglichkeiten zugunsten des Wohnungsbaus für Kommunen auch außerhalb der Gebietskulisse nach § 201a BauGB. Dieser Vorschlag geht auf einen Antrag Baden-Württembergs an die Bauministerkonferenz im Jahr 2022 zurück, und wir freuen uns, dass der Bund hier Vorschläge der Länder aufgreift. Allerdings müssen wir leider feststellen: Insgesamt bleibt diese Novelle deutlich hinter dem zurück, was wir uns alle erhofft hatten und was zudem erforderlich wäre, um die aktuelle Baukrise meistern zu können, damit der Motor des Wohnungsbaus auch wirklich wieder anspringt. So schöpfen einige der geplanten Neuregelungen zur Erleichterung der Innenentwicklung ihr Potenzial leider nicht aus, und auch die Bauleitplanverfahren werden nicht wirklich beschleunigt. Statt zu entlasten, kommen sogar oftmals weitere bürokratische Anforderungen hinzu, die das Verfahren zusätzlich verzögern und unnötig erschweren. Dies gilt zum Beispiel für die im beschleunigten Verfahren eingeführte Planbegründung für die Auswirkungen des Klimawandels. Sie führt ganz eindeutig zu einem unnötigen Aufwand bei den Kommunen, ohne im Gegenzug einen wirklichen Mehrwert zu bringen. Gleiches gilt für die nach § 31 Absatz 3 BauGB vorgesehene praxisferne Pflicht zur Veröffentlichung der jeweils ersten Befreiungsentscheidung, sofern vom Einzelfallerfordernis abgesehen werden soll. Dabei ist doch klar: Jede weitere bürokratische Hürde verhindert, verzögert und verteuert den Wohnungsbau weiter. Damit haben wir eine wirklich große Chance vertan. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese BauGB-Novelle ist leider kein Bauturbo. Sie klebt dem Bauplanungsrecht höchstens einen Rallyestreifen auf. Die Optik wird dabei vielleicht etwas schnittiger, aber mehr PS kommen dadurch nicht in den Wohnungsbau. Damit die BauGB-Novelle wirklich zum Turbo für den Wohnungsbau werden kann, muss der Gesetzentwurf unter Einbeziehung der Länder überarbeitet werden. Hierzu hat die Bauministerkonferenz einen Antrag verabschiedet, der ganz grundlegende Schwachstellen des Gesetzentwurfs identifiziert und erste Lösungsvorschläge unterbreitet. Wir haben auch Änderungsanträge in die Beratungen im Bundesrat eingebracht, mit denen wir konkret bestehende Vollzugsprobleme einzelner Neuregelungen aufzeigen. Die zahlreichen Anträge der Länder alleine zeigen ja schon, dass es noch Beratungsbedarf zur Novelle gibt. Ich finde es sehr bedauerlich, dass die Novelle nicht mehr Instrumente für eine wirklich vereinfachte Planung enthält. Stattdessen findet sich die Beschleunigungswirkung oftmals in Programmsätzen wieder. Gerade in der Bauleitplanung ist der Blick über den Tellerrand ja ganz zentral. So gilt es, im Naturschutz- und Emissionsschutzrecht Flexibilisierungen zu ermöglichen, die das Schutzniveau nicht infrage stellen, aber Handlungsspielräume eröffnen. Hier bräuchte es aus meiner Sicht deutlich mehr Mut für eine wirkliche Entschlackung der Bauleitplanverfahren von den zahlreichen an sie gestellten Anforderungen. Dies können wir nur gemeinsam angehen. – Herzlichen Dank! Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Herzlichen Dank, Frau Ministerin! – Uns liegen noch zwei weitere Wortmeldungen vor. Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet: Frau Senatorin Ünsal für Bremen. – Bitte! Özlem Ünsal (Bremen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der nicht nur von enormer Relevanz für die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen ist, sondern zugleich auch die unmittelbaren Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land berührt. Denn das Gesetz hat Auswirkungen auf die Wohnungsfrage, eine der zentralen sozialen Fragen. Es enthält zahlreiche wichtige Änderungen, die es ermöglichen, dem anhaltenden Wohnraumdruck entgegenzuwirken und die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand konsequent zu stärken. Als Zwei-Städte-Staat Bremen mit besonderer Nähe zu seinen Kommunen begrüßen wir ausdrücklich und mit Nachdruck den vorgelegten Entwurf der Bundesregierung. Dieser leistet aus unserer Sicht einen bedeutenden Beitrag zum kostensparenden Bauen sowie zur Entbürokratisierung von Bauleitplanverfahren, etwa durch die Aufnahme der stadtentwicklungspolitischen Ziele der Neuen Leipzig-Charta sowie die bundesgesetzliche Stärkung der Mehrfach-Innenentwicklung. Der Gesetzentwurf bildet damit eine zentrale Grundlage für eine zeitgemäße und aus unserer Sicht integrierte Stadtentwicklung. Die Verschlankung des Bauleitplanverfahrens durch die Flexibilisierung der Festsetzungsmöglichkeiten und die Erleichterungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie bei der Umweltprüfung sorgen für die dringend benötigte Verfahrensbeschleunigung und - vereinfachung. Die Digitalisierung der Verfahren ergänzt diese materiellen Regelungen. Lassen Sie mich bitte dennoch den Gesetzentwurf der Bundesregierung in ein größeres Gesamtbild einordnen! Der Wohnungsmarkt in Deutschland steht unter enormem Druck. Die Miet- und Baukosten steigen kontinuierlich, während der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum gerade in Ballungsgebieten stetig steigt. Hohe Wohnkosten verhindern zudem die gewünschte Mobilität von Menschen zu Ausbildung, Studium oder Arbeit. Das belastet nicht nur unsere Bevölkerung mit geringem Geldbeutel, sondern inzwischen auch die mittleren Einkommen, die zunehmend aus zentralen Wohnungslagen und gewachsenen Quartieren verdrängt werden. Vor diesem Hintergrund ist der heute vorliegende Gesetzentwurf ein bedeutsamer Schritt. Er adressiert die Notwendigkeit, die öffentliche Hand stärker steuernd zu befähigen. Städte und Gemeinden sind dabei oft die ersten Adressaten, die den unmittelbaren Druck spüren und reagieren müssen. Daher benötigen sie nicht nur diese finanziellen Mittel, sondern auch rechtliche Instrumente, um die soziale Infrastruktur vor Ort abzusichern. Ein Beispiel, das vor allem das Land Bremen betrifft und von hoher Bedeutung für uns ist, betrifft die kommunalen Vorkaufsrechte. Im aktuellen Gesetzentwurf werden die bestehenden Vorkaufsrechte zwar gestärkt, aber aus unserer Sicht nicht ausreichend und nicht abschließend. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wir müssen unsere Kommunen stärker in die Lage versetzen, in strategisch wichtigen Lagen Grundstücke und Wohnanlagen zugunsten und im Sinne des Gemeinwohls zu erwerben. Insbesondere in Stadtstaaten wie Bremen ist es nicht trivial – sicherlich auch andernorts nicht –, als öffentliche Hand gegen große Investoren anzutreten, die über enorme finanzielle Mittel verfügen und häufig durch sogenannte Share Deals an den kommunalen Vorkaufsrechten vorbeiziehen. Wir haben daher zwei Änderungsanträge eingebracht, die sicherstellen sollen, dass die kommunalen Vorkaufsrechte in zwei elementaren Punkten ausgeweitet werden. Zum einen fordern wir die Einführung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts für Großwohnanlagen ab 50 Wohneinheiten. Wohnanlagen dieser Größe und aufwärts haben erhebliche städtebauliche Auswirkungen, wenn sich hier bauliche Missstände entwickeln. Daher muss hier die öffentliche Hand bei Verkauf den Vorzug vor Privaten haben, um gemeinwohlorientiert handeln zu können. Zum anderen wollen wir das gemeindliche Vorkaufsrecht auch auf sogenannte Share Deals ausweiten. Damit schließt sich eine bestehende Regelungslücke, die es bisher ermöglicht, durch den Verkauf von Unternehmensanteilen die gesetzlichen Bestimmungen zu den gemeindlichen Vorkaufsrechten zu umgehen. Ich möchte deshalb für die Unterstützung und für den gemeinsamen Schulterschluss bezüglich dieser Änderungsanträge werben. Sie sind notwendig, um das soziale Gleichgewicht in den Wohnquartieren auszubalancieren und die Spekulation mit Wohnraum zu begrenzen. Die heutige große Baugesetzbuchnovelle ist ein politischer Meilenstein. Sie muss konsequent weiterentwickelt werden, damit wir die Handlungsmöglichkeiten in vollem Umfang ausschöpfen können. Gleiches gilt für die Verlängerung der Mietpreisbremse, die wir so schnell wie möglich auf den Weg bringen müssen. Nur so können wir gemeinsam sicherstellen, dass auch in Zukunft ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht und unsere Kommunen für alle lebenswert bleiben. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Herzlichen Dank, Frau Senatorin! – Als Letztes hat sich zu Wort gemeldet: Herr Staatssekretär Dr. Bösinger für das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. – Bitte schön! Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bauen in Deutschland muss einfacher und schneller werden. Hierfür braucht es weniger Bürokratie und schnellere Verfahren. Deshalb haben wir das Baugesetzbuch grundlegend überarbeitet. Der Entwurf, den wir vorgelegt haben, hat drei Schwerpunkte. Erstens. Es geht um Vereinfachung und Beschleunigung. Die Gemeinden sollen in einigen Fällen keine Bebauungspläne mehr aufstellen oder ändern müssen. So soll die Aufstockung von bestehenden Häusern künftig möglich sein, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss. Dies soll quartiersweise oder auch stadtweit möglich sein, nicht nur in Städten mit einem besonders angespannten Wohnungsmarkt, sondern überall. Darüber hinaus ermöglichen wir eine stärker verdichtete Bebauung, zum Beispiel auf dem eigenen Grundstück. Wer also einen großen Garten hat, in dem noch viel Platz ist, kann dort künftig leichter noch ein weiteres Haus für seine Kinder oder zur Vermietung bauen. Dies ist für Familien in ländlichen Regionen oder für Vermieterinnen und Vermieter in Ballungsräumen eine deutliche Verbesserung. Mit dem sogenannten Bauturbo gemäß § 246e BauGB sorgen wir dafür, dass in Regionen mit einem besonders angespannten Wohnungsmarkt Wohnungsbau ohne einen gesonderten Bebauungsplan genehmigt werden kann. Diese Regelung wird aktuell kontrovers diskutiert. Sie ist nicht neu, weil sie bereits zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften gilt. Wir erweitern die Anwendung jetzt auf angespannte Wohnungsmärkte. Das ist aus Sicht der Bundesregierung gerechtfertigt, weil wir damit der Bauwirtschaft in der Krise einen zusätzlichen Impuls geben wollen. Das ist auch der Grund dafür, weshalb wir die Regelung bis zum 31. Dezember 2027 befristen wollen. Wir überlassen es zudem den Kommunen, selbst darüber zu entscheiden, diese Neuregelung anzuwenden. Und wir halten weiterhin das europäische Umweltrecht ein. Diese Neuregelung entlastet Kommunen in einer besonders angespannten Wohnungsmarktsituation. Sie können ihre Kapazitäten dort einsetzen, wo Planung nötig und sinnvoll ist, insbesondere bei großen Projekten. Mit dieser Regelung geben wir Kommunen mehr Flexibilität, um in Ballungsräumen mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Auch die Bauleitplanverfahren werden vereinfacht. Hierzu wollen wir die Umweltprüfungen straffen. Umweltberichte sollen kürzer werden, und die öffentlichen Bekanntmachungen, zum Beispiel zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sollen von nun an digital erfolgen. Zudem führen wir eine Innovationsklausel ein, damit veraltete Bebauungspläne schneller aktualisiert werden können. Zweitens. Wir wollen mit der BauGB-Novelle die Schaffung von Wohneigentum fördern und die Mieterinnen und Mieter besser schützen. Besonders in den Großstädten fürchten viele Menschen, dass ihre Mietwohnung durch Verkauf zu einer Eigentumswohnung umgewandelt wird und sie ausziehen müssen. Hier haben sich Enteignungsgeschäftsmodelle entwickelt, die wir nicht hinnehmen können. Deshalb haben wir den Umwandlungsschutz verlängert. Außerdem wollen wir die Umgehung von Vorkaufsrechten verhindern. So soll das Vorkaufsrecht der Kommunen auch Fälle erfassen, in denen Eigentumswohnungen inklusive Grundstück als Paket verkauft werden. Dann kann künftig das kommunale Vorkaufsrecht angewandt werden. Drittens. Wir setzen mit dem BauGB ein Zeichen für die Klimaanpassung in Städten und in ländlichen Räumen. Starkregenereignisse, unter anderem im Ahrtal, im Saarland oder in Bayern, haben uns doch deutlich aufgezeigt, dass wir entsprechend reagieren müssen. Wir können heute keine bauliche Maßnahme mehr angehen, ohne dabei mitzudenken, wie wir uns vor zunehmenden Hitzeperioden und Starkregen schützen. Deshalb sollen die Kommunen bei der Schaffung von Baurecht die Klimaanpassung stärker berücksichtigen können. Damit werden Starkregen-, Flut- und Hitzeprävention gestärkt und Bepflanzungen vereinfacht. Konkret schaffen wir damit die Möglichkeit, auch bei Vorhaben ohne Bebauungsplan Fassadenbegrünung oder eine Versickerungsanlage auf dem Grundstück anordnen zu können. Bauherren sollen zukünftig außerdem innerhalb einer bestimmten Frist den zuständigen Behörden mitteilen, dass sie sogenannte Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt haben, zum Beispiel, dass sie Bäume gepflanzt haben. Damit erleichtern wir es den Kommunen, sicherzustellen, dass Auflagen auch tatsächlich erfüllt werden. Und wir machen es leichter, Flächen multifunktional zu nutzen. Zum Beispiel können zukünftig Sportplätze auch als Retentionsflächen geplant werden, also auch Flächen geschaffen werden, auf denen Wasser bei Überflutungen gespeichert werden kann. Meine Damen und Herren, durch die Baugesetzbuchnovelle sollen somit erstens die Leitplanken deutlich weiter gesetzt werden für ein einfaches, schnelleres Bauen und die zügige Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum, zweitens Mieter besser vor Verdrängung geschützt werden und drittens Kommunen mehr Möglichkeiten zur Begrünung und Klimaanpassung erhalten. Wie wichtig diese Themen und damit auch diese Novelle sind, lässt sich auch an der Vielzahl der Anträge des Bundesrates ablesen. Für die vielen Diskussionsanstöße aus den Ländern, auch schon in den vorangegangenen Expertengesprächen, danke ich im Namen meines Hauses ausdrücklich. Ich freue mich, wenn Sie diese wichtige Novelle auch im weiteren Verfahren konstruktiv begleiten. – Herzlichen Dank! Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär! Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Auch Erklärungen zu Protokoll sind nicht abgegeben worden. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf: Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 12! – Minderheit. Ziffer 13! – Minderheit. Ziffer 14! – Minderheit. Ziffer 15! – Minderheit. Ziffer 16! – Mehrheit. Ziffer 18! – Mehrheit. Ziffer 21! – Minderheit. Ziffer 24! – Mehrheit. Ziffer 27! – Minderheit. Ziffer 31! – Minderheit. Ziffer 32! – Minderheit. Ziffer 33! – Minderheit. Ziffer 34! – Mehrheit. Ziffer 35! – Minderheit. Ziffer 37! – Mehrheit. Ziffer 38! – Minderheit. Ziffer 39! – Mehrheit. Ziffer 40! – Mehrheit. Ziffer 41! – Mehrheit. Ziffer 42! – Mehrheit. Ziffer 43! – Mehrheit. Ziffer 44! – Minderheit. Ziffer 45! – Minderheit. Ziffer 46! – Minderheit. Ziffer 47! – Minderheit. Ziffer 48! – Minderheit. Ziffer 49! – Minderheit. Ziffer 62 wird vorgezogen. Bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 62! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 51. Ziffer 52! – Mehrheit. Ziffer 53! – Mehrheit. Ziffer 54! – Mehrheit. Ziffer 55! – Minderheit. Ziffer 56! – Mehrheit. Ziffer 57! – Mehrheit. Ziffer 58! – Minderheit. Ziffer 59! – Minderheit. Ziffer 60! – Minderheit. Ziffer 61! – Mehrheit. Ziffer 63! – Mehrheit. Ziffer 64! – Minderheit. Ziffer 65! – Minderheit. Ziffer 66! – Mehrheit. Ziffer 67! – Minderheit. Ziffer 68! – Minderheit. Ziffer 69! – Minderheit. Ziffer 71! – Mehrheit. Ziffer 72! – Minderheit. Ziffer 73! – Mehrheit. Ziffer 75! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 77. Ziffer 76! – Mehrheit. Ziffer 78! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 79. Ziffer 81! – Minderheit. Herr Minister Liminski (Nordrhein-Westfalen) gibt eine Erklärung zu Protokoll1. Ziffer 82! – Minderheit. Ziffer 83! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 84. Ziffer 85! – Minderheit. Ziffer 86! – Mehrheit. Ziffer 87! – Minderheit. Ziffer 88! – Mehrheit. Ziffer 89! – Mehrheit. Bitte Ihr Handzeichen für die Ziffern 92 und 95 gemeinsam! – Minderheit. Ziffer 93! – Mehrheit. Ziffer 94! – Minderheit. Ziffer 96! – Minderheit. 1 Anlage 13 Ziffer 97! – Minderheit. Ziffer 100! – Minderheit. Ziffer 101! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 102. Ziffer 104! – Minderheit. Ziffer 105! – Minderheit. Ziffer 106! – Mehrheit. Ziffer 109! – Minderheit. Ziffer 110! – Mehrheit. Ziffer 111! – Minderheit. Ziffer 112! – Minderheit. Ziffer 113! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 27. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 29: TOP 29 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 – Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union COM(2024) 800 final (Drucksache 405/24) Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf: Ziffern 2, 3 und 17 gemeinsam! – Mehrheit. Jetzt Ihr Handzeichen für: Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 19! – Mehrheit. Ziffer 20! – Mehrheit. Ziffer 21! – Mehrheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 29. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 30: TOP 30 Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen (Drucksache 403/24, zu Drucksache 403/24) Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen sowie ein Landesantrag vor. Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich zur Einzelabstimmung auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Minder

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