Rede von Beatrix Philipp (CDU/CSU) – Unterrichtung durch den
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 12 a: Beratung der Unterrichtung durch den.
Text
Rede von Beatrix Philipp (CDU/CSU) – Unterrichtung durch den
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Ich gebe zu, es ist nach der gestrigen Debatte
über die Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom
schwierig, heute über bereits abgeschlossene Vorgänge
aus den Jahren 2005 und 2006 zu sprechen. Hinzu
kommt, dass die Vorgänge bei der Telekom von solch
ungeheurer krimineller Energie zeugen, dass eigentlich
für jeden klar ist: Auch der Gesetzgeber ist nicht in der
Lage, jeden Missbrauch und jede Form kriminellen
Verhaltens auszuschalten und auszuschließen.
Die FAZ hat daher am 3. Juni in bemerkenswerter
Offenheit ausgeführt:
Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte, der die
Gelegenheit ergreift, die Vergrößerung seiner
Behörde zu fordern, könnte kriminellen
Datenmissbrauch mit noch so vielen Kontrolleuren nicht
verhindern.
Ich glaube, das ist wahr. Aber wir müssen versuchen,
Missbrauch so weit wie eben leistbar schwierig bis
unmöglich zu machen. Wir müssen außerdem aus dem
vorliegenden Bericht Konsequenzen ziehen, ohne
irgendwelchen Ergebnissen aus laufenden Untersuchungen
vorgreifen zu wollen.
Ich weiß nicht, wie Sie auf den Skandal bei der
Deutschen Telekom reagiert haben.
Mir schoss durch den Kopf: Es ist ungeheuerlich, dass in
diesem großen Unternehmen mit Tausenden von
Mitarbeitern ein so eklatanter Verstoß so lange Zeit unbemerkt
geblieben ist. Man kann sicherlich davon ausgehen, dass
es eine Reihe von Mitwissern gegeben hat. Diese
Tatsache wiederum lässt ein kleines, aber feines Kapitel aus
dem vorliegenden Bericht in einem besonderen Licht
erscheinen. Ich zitiere aus dem Kapitel 3.3.1 mit dem Titel
„Whistleblowing – Richtiger Umgang mit Insidertipps“:
Gründe für die Einrichtung solcher Hotlines sind
– neben der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben –
auch eigene Unternehmensinteressen an der
Aufdeckung rechtswidrigen Handelns und ethisch
vorwerfbarer Verhaltensweisen.
Der Düsseldorfer Kreis – jetzt wird es spannend –
befasst sich mit genau dieser Problematik in einem
Arbeitskreis, weil eben auch dieses interne Verfahren
– man höre und staune – „datenschutzkonform“ gestaltet
werden muss. Es ist fast skurril, dass auch das
Meldeverfahren – im Falle der Telekom betrifft dies den
kriminellen Umgang mit Daten – dem Datenschutz unterliegt
und dementsprechend datenschutzkonform sein muss.
Das wirft natürlich schon die Frage auf, ob wir uns
generell mit unserer Datenschutzgesetzgebung auf dem
richtigen Weg befinden.
– Herr Tauss, auch das Audit hätte nicht geholfen. Der
Datenschutzbeauftragte hat gestern im Ausschuss
erklärt, er sei regelmäßig bei der Telekom gewesen und
habe regelmäßig überprüft. Sie wissen genauso gut wieich, dass nur ein Insider die Schwächen und Fehler
seines Unternehmens kennt. Es war immer ein Argument
von uns gegen das Audit, dass nämlich derjenige, der
von außen kommt, sich in einer erheblich schwächeren
Position befindet als der Insider. Das Audit hätte nicht
geholfen, weil es nur darauf abzielt, sicherzustellen, dass
Gesetze eingehalten werden. Dies kann man aber auf
anderen Wegen erreichen.
Auch das will ich ehrlicherweise sagen: Ein
Unternehmen wie die Telekom könnte mit dieser
Angelegenheit auf freiwilliger Basis locker umgehen. Wir haben in
unserem gemeinsamen Entschließungsantrag gesagt,
dass ein Audit freiwillig und unbürokratisch möglich ist.
Wenn wir dies aber flächendeckend und für alle
verbindlich machen würden, würden wir den Mittelstand in
Deutschland in erheblichem Maße belasten. Das würde
zu weiteren Standortnachteilen führen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU –
Jan Korte [DIE LINKE]: Im Gegenteil!)
Ich will zu der Überlegung zurückkommen, ob wir
uns, was die immer engmaschiger werdende Kontrolle
im Rahmen des Datenschutzes angeht, auf dem richtigen
Weg befinden und ob man nicht einmal in einem
Teilbereich einen anderen Weg beschreiten sollte.
Wir hatten einmal gemeinsam eine etwas breiter
angelegte Anhörung durchgeführt. Damals hat der
Sachverständige Professor Dr. Abel einen Gedanken
entwickelt, den ich nach wie vor für richtig und für
ausgesprochen interessant halte. Er hat eine
Konkretisierung des Wettbewerbsrechts dahin gehend gefordert,
dass datenschutzrechtliche Verstöße und auch das
Unterlassen datenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen
als unlauterer Vorsprung durch Rechtsbruch anzusehen
und mit einem wettbewerbsrechtlichen Instrumentarium
zu ahnden sei. Dass eine solche Bestimmung nicht
zuletzt im Interesse eines redlichen Geschäftsverkehrs
liegen würde, würde natürlich ein Grund dafür sein. Ein
weiterer Grund wäre, dass dies den bürokratischen
Aufwand im Zusammenhang mit dem Datenschutz erheblich
reduzieren würde.
Meine Damen und Herren, wir haben vor etwas mehr
als einem Jahr hier die gemeinsame Entschließung zum
20. Tätigkeitsbericht debattiert. Wir sind auch jetzt auf
dem Wege, zu einer gemeinsamen Entschließung zu
kommen. Ich finde das bemerkenswert und bin ein
bisschen stolz darauf, dass es bei aller Unterschiedlichkeit in
der Auffassung vom Datenschutz doch auch
Gemeinsames gibt und man der staunenden Bevölkerung eine
gemeinsame Auffassung präsentieren kann.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der FDP)
Dazu gehört sicherlich, dass wir über den für
Missbrauchsfälle gültigen Bußgeldrahmen nachdenken und
zu einem Ergebnis kommen werden.
Gestern hat der Bundesdatenschutzbeauftragte im
Ausschuss sehr klar zum Ausdruck gebracht, dass nicht
einmal die Bußgeldvorschriften im
Bundesdatenschutzgesetz und im Telekommunikationsgesetz einheitlich(A)
Beatrix Philippsind. Das ist nicht in Ordnung. Die Beträge, die wir im
geltenden Recht vorgesehen haben, wirken, wie man bei
der Telekom sieht, in keinem Falle wirklich
abschreckend. Darüber muss also sicherlich diskutiert werden.
Wir werden im Hinblick auf die Einführung eines
Audits – ich muss nach wie vor sagen, dass die Telekom ein
Beweis dafür ist, dass das Audit, anders als es immer
verkauft wird, kein Allheilmittel ist – dabei bleiben, es,
wie wir es letztens beschlossen haben, freiwillig und
unbürokratisch auf den Weg zu bringen.
Schließlich: Es gibt eine Menge von Beispielen im
Tätigkeitsbericht, den wir im Ausschuss noch intensiv
besprechen werden. Beim Fluggastdatenabkommen mit
den USA haben wir die Hausaufgaben gemacht. Es wird
um das Thema RFID gehen. Dort wird es wieder zu
einer Abwägung zwischen dem Nutzen und den Chancen,
die mit neuen Technologien verbunden sind, und
datenschutzrechtlichen Bedenken kommen.
Sicherlich wird wieder die Onlinedurchsuchung auf
der Tagesordnung stehen; dazu ist eben schon
ausführlich gesprochen worden. Dabei müsste es ein
gemeinsames Anliegen sein, der Bevölkerung zu sagen, was mit
Onlinedurchsuchungen wirklich verbunden ist. Ich habe
heute nur so im Vorbeigehen gesehen, dass es eine
Umfrage von Forsa gibt. Es ist ja abenteuerlich, was die
Leute glauben, was mit Onlinedurchsuchungen
verbunden ist oder verbunden sein kann. Das heißt, dass sie
über Details, über die Bedingungen und den engen
Rahmen, in dem eine Onlinedurchsuchung überhaupt
stattfinden kann, nicht informiert sind. Es müsste eigentlich
ein Anliegen aller hier in diesem Hause sein, das
deutlich zu machen.
Man soll ja nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen;
aber es ist doch toll, dass sich Innenminister
Dr. Schäuble dafür verteidigen muss, dass er sich dafür
einsetzt, dass die Durchführung von
Onlinedurchsuchungen in Form eines Gesetzes geregelt werden soll,
während sein Vorgänger, Innenminister Schily, der
Auffassung war, dass eine Verordnung ausreiche. Sie alle
wissen, dass wir uns über Wochen und Monate bemüht
haben, Staatssekretär Diwell im Innenausschuss zu
befragen, wie das eigentlich abgegangen ist. Es ist uns
nicht gelungen.
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Sie hätten ihn doch herbeizitieren
können, mit uns zusammen! Nur, diesen Mut
hatten Sie nicht!)
Ich will es noch einmal sagen: Während Innenminister
Dr. Schäuble sagt: „Wir brauchen dafür ein Gesetz“, hat
Innenminister Schily die Auffassung vertreten, dass eine
Verordnung ohne Beteiligung des Parlamentes für die
Durchführung von Onlinedurchsuchungen ausreiche. So
lange ist das noch nicht her, als dass uns das nicht noch
gut im Gedächtnis wäre.
Es ist noch viel zu sagen; aber die Redezeit ist schnell
um. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass ich es für
sehr erfreulich halte, dass der
Bundesdatenschutzbeauftragte, der auch für das Informationsfreiheitsgesetz
zuständig ist, der Auffassung ist, dass den meisten Infor-mationsbegehren der Bürgerinnen und Bürger
stattgegeben wurde. Wie gesagt, es ist noch viel zu
diesem Bericht zu sagen. Wir werden das im Ausschuss tun
und sind natürlich deswegen mit der Überweisung
einverstanden.
Vielen Dank.