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Rede von Beatrix Philipp (CDU/CSU) – Unterrichtung durch den

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 12 a: Beratung der Unterrichtung durch den.

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Rede von Beatrix Philipp (CDU/CSU) – Unterrichtung durch den Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe zu, es ist nach der gestrigen Debatte über die Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom schwierig, heute über bereits abgeschlossene Vorgänge aus den Jahren 2005 und 2006 zu sprechen. Hinzu kommt, dass die Vorgänge bei der Telekom von solch ungeheurer krimineller Energie zeugen, dass eigentlich für jeden klar ist: Auch der Gesetzgeber ist nicht in der Lage, jeden Missbrauch und jede Form kriminellen Verhaltens auszuschalten und auszuschließen. Die FAZ hat daher am 3. Juni in bemerkenswerter Offenheit ausgeführt: Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte, der die Gelegenheit ergreift, die Vergrößerung seiner Behörde zu fordern, könnte kriminellen Datenmissbrauch mit noch so vielen Kontrolleuren nicht verhindern. Ich glaube, das ist wahr. Aber wir müssen versuchen, Missbrauch so weit wie eben leistbar schwierig bis unmöglich zu machen. Wir müssen außerdem aus dem vorliegenden Bericht Konsequenzen ziehen, ohne irgendwelchen Ergebnissen aus laufenden Untersuchungen vorgreifen zu wollen. Ich weiß nicht, wie Sie auf den Skandal bei der Deutschen Telekom reagiert haben. Mir schoss durch den Kopf: Es ist ungeheuerlich, dass in diesem großen Unternehmen mit Tausenden von Mitarbeitern ein so eklatanter Verstoß so lange Zeit unbemerkt geblieben ist. Man kann sicherlich davon ausgehen, dass es eine Reihe von Mitwissern gegeben hat. Diese Tatsache wiederum lässt ein kleines, aber feines Kapitel aus dem vorliegenden Bericht in einem besonderen Licht erscheinen. Ich zitiere aus dem Kapitel 3.3.1 mit dem Titel „Whistleblowing – Richtiger Umgang mit Insidertipps“: Gründe für die Einrichtung solcher Hotlines sind – neben der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben – auch eigene Unternehmensinteressen an der Aufdeckung rechtswidrigen Handelns und ethisch vorwerfbarer Verhaltensweisen. Der Düsseldorfer Kreis – jetzt wird es spannend – befasst sich mit genau dieser Problematik in einem Arbeitskreis, weil eben auch dieses interne Verfahren – man höre und staune – „datenschutzkonform“ gestaltet werden muss. Es ist fast skurril, dass auch das Meldeverfahren – im Falle der Telekom betrifft dies den kriminellen Umgang mit Daten – dem Datenschutz unterliegt und dementsprechend datenschutzkonform sein muss. Das wirft natürlich schon die Frage auf, ob wir uns generell mit unserer Datenschutzgesetzgebung auf dem richtigen Weg befinden. – Herr Tauss, auch das Audit hätte nicht geholfen. Der Datenschutzbeauftragte hat gestern im Ausschuss erklärt, er sei regelmäßig bei der Telekom gewesen und habe regelmäßig überprüft. Sie wissen genauso gut wieich, dass nur ein Insider die Schwächen und Fehler seines Unternehmens kennt. Es war immer ein Argument von uns gegen das Audit, dass nämlich derjenige, der von außen kommt, sich in einer erheblich schwächeren Position befindet als der Insider. Das Audit hätte nicht geholfen, weil es nur darauf abzielt, sicherzustellen, dass Gesetze eingehalten werden. Dies kann man aber auf anderen Wegen erreichen. Auch das will ich ehrlicherweise sagen: Ein Unternehmen wie die Telekom könnte mit dieser Angelegenheit auf freiwilliger Basis locker umgehen. Wir haben in unserem gemeinsamen Entschließungsantrag gesagt, dass ein Audit freiwillig und unbürokratisch möglich ist. Wenn wir dies aber flächendeckend und für alle verbindlich machen würden, würden wir den Mittelstand in Deutschland in erheblichem Maße belasten. Das würde zu weiteren Standortnachteilen führen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Jan Korte [DIE LINKE]: Im Gegenteil!) Ich will zu der Überlegung zurückkommen, ob wir uns, was die immer engmaschiger werdende Kontrolle im Rahmen des Datenschutzes angeht, auf dem richtigen Weg befinden und ob man nicht einmal in einem Teilbereich einen anderen Weg beschreiten sollte. Wir hatten einmal gemeinsam eine etwas breiter angelegte Anhörung durchgeführt. Damals hat der Sachverständige Professor Dr. Abel einen Gedanken entwickelt, den ich nach wie vor für richtig und für ausgesprochen interessant halte. Er hat eine Konkretisierung des Wettbewerbsrechts dahin gehend gefordert, dass datenschutzrechtliche Verstöße und auch das Unterlassen datenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen als unlauterer Vorsprung durch Rechtsbruch anzusehen und mit einem wettbewerbsrechtlichen Instrumentarium zu ahnden sei. Dass eine solche Bestimmung nicht zuletzt im Interesse eines redlichen Geschäftsverkehrs liegen würde, würde natürlich ein Grund dafür sein. Ein weiterer Grund wäre, dass dies den bürokratischen Aufwand im Zusammenhang mit dem Datenschutz erheblich reduzieren würde. Meine Damen und Herren, wir haben vor etwas mehr als einem Jahr hier die gemeinsame Entschließung zum 20. Tätigkeitsbericht debattiert. Wir sind auch jetzt auf dem Wege, zu einer gemeinsamen Entschließung zu kommen. Ich finde das bemerkenswert und bin ein bisschen stolz darauf, dass es bei aller Unterschiedlichkeit in der Auffassung vom Datenschutz doch auch Gemeinsames gibt und man der staunenden Bevölkerung eine gemeinsame Auffassung präsentieren kann. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Dazu gehört sicherlich, dass wir über den für Missbrauchsfälle gültigen Bußgeldrahmen nachdenken und zu einem Ergebnis kommen werden. Gestern hat der Bundesdatenschutzbeauftragte im Ausschuss sehr klar zum Ausdruck gebracht, dass nicht einmal die Bußgeldvorschriften im Bundesdatenschutzgesetz und im Telekommunikationsgesetz einheitlich(A) Beatrix Philippsind. Das ist nicht in Ordnung. Die Beträge, die wir im geltenden Recht vorgesehen haben, wirken, wie man bei der Telekom sieht, in keinem Falle wirklich abschreckend. Darüber muss also sicherlich diskutiert werden. Wir werden im Hinblick auf die Einführung eines Audits – ich muss nach wie vor sagen, dass die Telekom ein Beweis dafür ist, dass das Audit, anders als es immer verkauft wird, kein Allheilmittel ist – dabei bleiben, es, wie wir es letztens beschlossen haben, freiwillig und unbürokratisch auf den Weg zu bringen. Schließlich: Es gibt eine Menge von Beispielen im Tätigkeitsbericht, den wir im Ausschuss noch intensiv besprechen werden. Beim Fluggastdatenabkommen mit den USA haben wir die Hausaufgaben gemacht. Es wird um das Thema RFID gehen. Dort wird es wieder zu einer Abwägung zwischen dem Nutzen und den Chancen, die mit neuen Technologien verbunden sind, und datenschutzrechtlichen Bedenken kommen. Sicherlich wird wieder die Onlinedurchsuchung auf der Tagesordnung stehen; dazu ist eben schon ausführlich gesprochen worden. Dabei müsste es ein gemeinsames Anliegen sein, der Bevölkerung zu sagen, was mit Onlinedurchsuchungen wirklich verbunden ist. Ich habe heute nur so im Vorbeigehen gesehen, dass es eine Umfrage von Forsa gibt. Es ist ja abenteuerlich, was die Leute glauben, was mit Onlinedurchsuchungen verbunden ist oder verbunden sein kann. Das heißt, dass sie über Details, über die Bedingungen und den engen Rahmen, in dem eine Onlinedurchsuchung überhaupt stattfinden kann, nicht informiert sind. Es müsste eigentlich ein Anliegen aller hier in diesem Hause sein, das deutlich zu machen. Man soll ja nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen; aber es ist doch toll, dass sich Innenminister Dr. Schäuble dafür verteidigen muss, dass er sich dafür einsetzt, dass die Durchführung von Onlinedurchsuchungen in Form eines Gesetzes geregelt werden soll, während sein Vorgänger, Innenminister Schily, der Auffassung war, dass eine Verordnung ausreiche. Sie alle wissen, dass wir uns über Wochen und Monate bemüht haben, Staatssekretär Diwell im Innenausschuss zu befragen, wie das eigentlich abgegangen ist. Es ist uns nicht gelungen. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Sie hätten ihn doch herbeizitieren können, mit uns zusammen! Nur, diesen Mut hatten Sie nicht!) Ich will es noch einmal sagen: Während Innenminister Dr. Schäuble sagt: „Wir brauchen dafür ein Gesetz“, hat Innenminister Schily die Auffassung vertreten, dass eine Verordnung ohne Beteiligung des Parlamentes für die Durchführung von Onlinedurchsuchungen ausreiche. So lange ist das noch nicht her, als dass uns das nicht noch gut im Gedächtnis wäre. Es ist noch viel zu sagen; aber die Redezeit ist schnell um. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass ich es für sehr erfreulich halte, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte, der auch für das Informationsfreiheitsgesetz zuständig ist, der Auffassung ist, dass den meisten Infor-mationsbegehren der Bürgerinnen und Bürger stattgegeben wurde. Wie gesagt, es ist noch viel zu diesem Bericht zu sagen. Wir werden das im Ausschuss tun und sind natürlich deswegen mit der Überweisung einverstanden. Vielen Dank.

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