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Rede von Petra Pau (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162

dip / rede 28.05.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 162. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.

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Rede von Petra Pau (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/162 Herzlichen Dank auch für diese Auskunft. – Wir wissen ja, dass manchmal Beschwerden abgeschickt werden, weil die gefühlte Flughöhe vielleicht tiefer war, als sie tatsächlich war. Dazu noch eine Nachfrage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass nach EU-Habitat-Richtlinie zum Beispiel auch ausgewiesene Vogelschutzgebiete im Tiefflug überflogen werden dürfen, oder gibt es dort Einschränkungen? Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Da gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen. Soweit Flüge im Besonderen in Sperrgebieten stattfinden, sind Einschränkungen möglich. Wenn Sie mir, Frau Kollegin, über Ihre Zusatzfrage etwas hinausgehend, eine Antwort auf die Frage nach den Mindestflughöhen gestatten, dann mag das etwas zur Aufklärung beitragen: Bei Flügen mit strahlgetriebenen Kampfflugzeugen ist bei Tage generell eine Mindestflughöhe von 1 000 Fuß über Grund, also von circa 300 Meter, über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und in Ausnahmefällen im Rahmen eines äußerst begrenzten Kontingents von 500 Fuß über Grund, von circa 150 Meter, einzuhalten. Dies war hier nicht der Fall; ein solches Kontingent wurde nicht in Anspruch genommen. Da wäre sicherlich auch in Betracht zu ziehen, dass es sich um eine Habitat-Region handelt. Diese Tiefstflüge sind in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 30 Minuten vor Sonnenaufgang – jedoch nicht vor 7 Uhr Ortszeit – und 30 Minuten nach Sonnenuntergang – jedoch nicht später als 17 Uhr Ortszeit – zulässig. Während des Zeitraums vom 1. Mai bis 31. Oktober sind Flüge unterhalb von 1 500 Fuß über Grund, das heißt unterhalb von circa 450 Meter, zwischen 12.30 Uhr und 13.30 Uhr Ortszeit, also in der Mittagszeit, generell verboten. Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass in unserem Lande bei diesen Fragen eine erhebliche Regelungsdichte in Umsetzung des Luftverkehrsgesetzes erkennbar ist.

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