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Rede von Ute Granold (CDU/CSU) – Drucksache 16/4205

dip / rede 22.03.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 4: Drucksache 16/4205 –.

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Text

Rede von Ute Granold (CDU/CSU) – Drucksache 16/4205 Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin, ich muss doch einiges von dem, was Sie gerade gesagt haben, zurechtrücken. Was die von Ihnen angesprochene unendliche Geschichte in diesem Haus betrifft, muss ich Ihnen recht geben: Es gibt einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen aus dem letzten Jahr. Es gibt eine Kleine Anfrage der Grünen aus dem Jahr zuvor. Mittlerweile gibt es einen ganz neuen Antrag der FDP. Es gibt eine Große Anfrage der Grünen vom Januar dieses Jahres, die noch nicht beantwortet ist. Heute debattieren wir wieder über dieses Thema. Ich denke trotzdem, es ist eine Scheindebatte. Wenn Sie hier reklamieren, wir würden das Thema immer wieder behandeln, aber zu keinem Ergebnis kommen, muss ich Ihnen vorhalten, dass auch die rot-grüne Regierung keine Notwendigkeit gesehen hat, diese Vorbehaltserklärung zurückzunehmen, weil das einen reinen Symbolcharakter hätte. (Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Aber wir haben es wenigstens beschlossen! Das Parlament hat es wenigstens beschlossen!) Lassen Sie mich zunächst sagen: Die Bundesregierung und das Parlament – ich denke, darin sind wir uns in diesem Hause einig – tun alles für das Kindeswohl. Das hat die jüngste Debatte über die Reform des Unterhaltsrechts – heute wurde eine Einigung erzielt – gezeigt. Wir haben sehr viel getan, und wir werden Weiteres tun, wenn Handlungsbedarf besteht. Ich denke, wir drehen uns hier im Kreis. (Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Woran liegt das wohl?)Wir haben – ich denke, auch das ist unstrittig – die UN-Kinderrechtskonvention mittlerweile voll und ganz erfüllt. Ich möchte die Reform des Kindschaftsrechts in Erinnerung rufen – das gemeinsame Sorgerecht war das Herzstück dieser Reform –, die wir 1998 auf den Weg gebracht haben. Jetzt beraten wir koalitionsintern die FGG-Reform. Im Scheidungsverfahren haben wir Elemente vorgesehen, die das Kindeswohl wesentlich stärken. Ich denke, der Staatssekretär kann nachher das eine oder andere dazu sagen. Wir haben einen Nationalen Aktionsplan, den wir bis zum Jahr 2010 – das haben wir bekräftigt – fortführen wollen. Dazu stehen wir. Dieser Aktionsplan sieht vor – das ist die Perspektive –, dass wir uns auch um die Rücknahme dieser Vorbehaltserklärung kümmern werden. Auch das haben wir in unserer Koalitionsvereinbarung aufgeführt. Ich möchte einmal klar und deutlich sagen, worum es überhaupt geht: Die UN-Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1989 ist in Deutschland 1992 in Kraft getreten. Diese Konvention begründet keinerlei materielles Recht, keinen einklagbaren Anspruch auf ein Aufenthalts- oder Bleiberecht in Deutschland oder ein Recht auf Einreise nach Deutschland. Das ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Die Vorbehaltserklärung bedeutet keinen Vorbehalt im völkerrechtlichen Sinn, dass wir also Vorbehalte gegen den Inhalt der Konvention hätten, sondern sie stellt nur eine Interpretationsklausel dar. Frau Kollegin, das war völlig zu Recht die Argumentation der Grünen, als sie noch in der Regierungsverantwortung standen. (Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Das stimmt nicht! – Irmingard Schewe- Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben wir doch 1992 beschlossen!) Über diese Interpretationsklausel sollte, so meine ich, noch einmal diskutiert werden, weil Vorbehalte bestehen. Das ist lediglich eine Klarstellung. Die Frage, ob wir diese Vorbehaltsklausel zurücknehmen oder nicht, hat bloß Symbolcharakter. Es besteht grundsätzlich keine Notwendigkeit dazu. (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Sie sind ja noch schlimmer als Herr Schily!) Lassen Sie mich bitte etwas Inhaltliches zu den Minderjährigen sagen, die nach Deutschland einreisen. Sie stellen uns als Barbaren und Unmenschen dar. (Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Dann gehen Sie doch einmal nach Frankfurt zum Flughafen!) Das ist nicht der Fall. Tatsache ist, dass die deutsche Gesetzgebung mit dem internationalen Recht konform ist. (Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Dann lehnen Sie doch einfach den Antrag ab!) Sie wissen sehr wohl, warum eine Rücknahme der Vorbehalte bislang noch nicht möglich war. Sie wissen sehr wohl, dass wir zwar formal zuständig sind, wenn es darum geht, völkerrechtliche Verträge abzuschließen, dass die Ute GranoldLänder aber einzubeziehen sind, falls diese betroffen sind; ich verweise auf Art. 32 unseres Grundgesetzes. Sie wissen auch, dass Bund und Länder 1957 das sogenannte Lindauer Abkommen geschlossen haben, in dem genau vereinbart ist, wie in solchen Fällen verfahren wird. Solange die Zuständigkeit der Länder betroffen ist (Priska Hinz [Herborn] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann müssen Sie die Kinder ins Flughafenverfahren schicken!) – lassen Sie mich doch bitte ausreden; ich habe Sie doch auch ausreden lassen –, was hier der Fall ist – ich erwähne als Beispiel den Strafvollzug –, müssen wir das gemeinsam mit den Ländern machen. Die FDP hat in ihrem Antrag, der jetzt eingegangen ist, völlig zu Recht geschrieben, der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, diese Vorbehaltserklärung „zurückzunehmen und auf die Länder hinzuwirken, die Voraussetzungen hierfür zu schaffen“. Ich denke, dass wir die inhaltliche Diskussion, die Diskussion über die Notwendigkeit der Interpretationsklausel, dort führen müssen, wo sie hingehört, nämlich in den Ausschüssen. (Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie lassen das ja nicht zu!) Wir Rechtspolitiker sind heute erstmals damit befasst; bislang waren es die Familienpolitiker. Aber auch wir Rechtspolitiker setzen uns für die Rechte der Kinder ein und werden darüber, wie es sich gehört, diskutieren. (Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie verschieben das seit einem Jahr!) – Frau Kollegin, allein dadurch, dass Sie schreien, wird Ihre Argumentation nicht besser. Es ist eine Tatsache, dass das hier eine reine Symboldiskussion ist und dass Sie uns mit dieser öffentlichen Debatte – die eine rein formale Debatte ist – in die Ecke stellen wollen, indem Sie den Eindruck erwecken, Deutschland tue nichts für die ausländischen Kinder. Dabei gibt es in keinem Staat der Welt ein aus der Kinderrechtskonvention abgeleitetes Aufenthaltsrecht oder Bleiberecht. Wir gehen hier konform mit Ländern in der ganzen Welt und lassen uns auch von Ihnen in dieser Debatte nicht den Vorwurf anhängen, dass es anders wäre. (Beifall bei der CDU/CSU – Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Keine Ahnung! Beschäftigen Sie sich einmal mit dem Thema!) Lassen Sie uns dort darüber reden, wo das Thema hingehört, nachdem Ihre Große Anfrage beantwortet ist; dann können wir die Punkte in Ruhe abarbeiten. Ich denke, wir sollten in diesem Hause nicht darüber streiten, ob wir Kinderrechte umsetzen oder nicht. Wir kämpfen schließlich alle zusammen dafür, und so soll es auch sein.Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau Kollegin, möchten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Haßelmann zulassen?

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