Rede von Ute Granold (CDU/CSU) – Drucksache 16/4205
Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 4: Drucksache 16/4205 –.
Text
Rede von Ute Granold (CDU/CSU) – Drucksache 16/4205
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Frau Kollegin, ich muss doch einiges von dem, was Sie
gerade gesagt haben, zurechtrücken. Was die von Ihnen
angesprochene unendliche Geschichte in diesem Haus
betrifft, muss ich Ihnen recht geben: Es gibt einen Antrag
von Bündnis 90/Die Grünen aus dem letzten Jahr. Es
gibt eine Kleine Anfrage der Grünen aus dem Jahr zuvor.
Mittlerweile gibt es einen ganz neuen Antrag der FDP.
Es gibt eine Große Anfrage der Grünen vom Januar dieses
Jahres, die noch nicht beantwortet ist. Heute debattieren
wir wieder über dieses Thema. Ich denke trotzdem, es ist
eine Scheindebatte.
Wenn Sie hier reklamieren, wir würden das Thema
immer wieder behandeln, aber zu keinem Ergebnis
kommen, muss ich Ihnen vorhalten, dass auch die rot-grüne
Regierung keine Notwendigkeit gesehen hat, diese
Vorbehaltserklärung zurückzunehmen, weil das einen
reinen Symbolcharakter hätte.
(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Aber wir haben es wenigstens
beschlossen! Das Parlament hat es wenigstens
beschlossen!)
Lassen Sie mich zunächst sagen: Die Bundesregierung
und das Parlament – ich denke, darin sind wir uns in diesem
Hause einig – tun alles für das Kindeswohl. Das hat die
jüngste Debatte über die Reform des Unterhaltsrechts
– heute wurde eine Einigung erzielt – gezeigt. Wir haben
sehr viel getan, und wir werden Weiteres tun, wenn
Handlungsbedarf besteht. Ich denke, wir drehen uns hier
im Kreis.
(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Woran liegt das wohl?)Wir haben – ich denke, auch das ist unstrittig – die
UN-Kinderrechtskonvention mittlerweile voll und ganz
erfüllt. Ich möchte die Reform des Kindschaftsrechts
in Erinnerung rufen – das gemeinsame Sorgerecht war
das Herzstück dieser Reform –, die wir 1998 auf den
Weg gebracht haben. Jetzt beraten wir koalitionsintern
die FGG-Reform. Im Scheidungsverfahren haben wir
Elemente vorgesehen, die das Kindeswohl wesentlich
stärken. Ich denke, der Staatssekretär kann nachher das
eine oder andere dazu sagen.
Wir haben einen Nationalen Aktionsplan, den wir
bis zum Jahr 2010 – das haben wir bekräftigt – fortführen
wollen. Dazu stehen wir. Dieser Aktionsplan sieht vor – das
ist die Perspektive –, dass wir uns auch um die Rücknahme
dieser Vorbehaltserklärung kümmern werden. Auch das
haben wir in unserer Koalitionsvereinbarung aufgeführt.
Ich möchte einmal klar und deutlich sagen, worum es
überhaupt geht: Die UN-Kinderrechtskonvention aus
dem Jahr 1989 ist in Deutschland 1992 in Kraft getreten.
Diese Konvention begründet keinerlei materielles Recht,
keinen einklagbaren Anspruch auf ein Aufenthalts- oder
Bleiberecht in Deutschland oder ein Recht auf Einreise
nach Deutschland. Das ist ein völkerrechtlicher Vertrag.
Die Vorbehaltserklärung bedeutet keinen Vorbehalt im
völkerrechtlichen Sinn, dass wir also Vorbehalte gegen
den Inhalt der Konvention hätten, sondern sie stellt nur
eine Interpretationsklausel dar. Frau Kollegin, das war
völlig zu Recht die Argumentation der Grünen, als sie
noch in der Regierungsverantwortung standen.
(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Das stimmt nicht! – Irmingard Schewe-
Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das
haben wir doch 1992 beschlossen!)
Über diese Interpretationsklausel sollte, so meine ich,
noch einmal diskutiert werden, weil Vorbehalte bestehen.
Das ist lediglich eine Klarstellung. Die Frage, ob wir
diese Vorbehaltsklausel zurücknehmen oder nicht, hat
bloß Symbolcharakter. Es besteht grundsätzlich keine
Notwendigkeit dazu.
(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN]: Sie sind ja noch schlimmer
als Herr Schily!)
Lassen Sie mich bitte etwas Inhaltliches zu den
Minderjährigen sagen, die nach Deutschland einreisen. Sie stellen
uns als Barbaren und Unmenschen dar.
(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Dann gehen Sie doch einmal nach
Frankfurt zum Flughafen!)
Das ist nicht der Fall. Tatsache ist, dass die deutsche
Gesetzgebung mit dem internationalen Recht konform ist.
(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Dann lehnen Sie doch einfach den
Antrag ab!)
Sie wissen sehr wohl, warum eine Rücknahme der
Vorbehalte bislang noch nicht möglich war. Sie wissen sehr
wohl, dass wir zwar formal zuständig sind, wenn es darum
geht, völkerrechtliche Verträge abzuschließen, dass die
Ute GranoldLänder aber einzubeziehen sind, falls diese betroffen
sind; ich verweise auf Art. 32 unseres Grundgesetzes.
Sie wissen auch, dass Bund und Länder 1957 das
sogenannte Lindauer Abkommen geschlossen haben, in dem
genau vereinbart ist, wie in solchen Fällen verfahren
wird.
Solange die Zuständigkeit der Länder betroffen ist
(Priska Hinz [Herborn] [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Dann müssen Sie die Kinder ins
Flughafenverfahren schicken!)
– lassen Sie mich doch bitte ausreden; ich habe Sie doch
auch ausreden lassen –, was hier der Fall ist – ich erwähne
als Beispiel den Strafvollzug –, müssen wir das gemeinsam
mit den Ländern machen. Die FDP hat in ihrem Antrag,
der jetzt eingegangen ist, völlig zu Recht geschrieben,
der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern,
diese Vorbehaltserklärung „zurückzunehmen und auf die
Länder hinzuwirken, die Voraussetzungen hierfür zu
schaffen“.
Ich denke, dass wir die inhaltliche Diskussion, die
Diskussion über die Notwendigkeit der
Interpretationsklausel, dort führen müssen, wo sie hingehört, nämlich
in den Ausschüssen.
(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie
lassen das ja nicht zu!)
Wir Rechtspolitiker sind heute erstmals damit befasst;
bislang waren es die Familienpolitiker. Aber auch wir
Rechtspolitiker setzen uns für die Rechte der Kinder ein
und werden darüber, wie es sich gehört, diskutieren.
(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie
verschieben das seit einem Jahr!)
– Frau Kollegin, allein dadurch, dass Sie schreien, wird
Ihre Argumentation nicht besser.
Es ist eine Tatsache, dass das hier eine reine
Symboldiskussion ist und dass Sie uns mit dieser öffentlichen
Debatte – die eine rein formale Debatte ist – in die Ecke
stellen wollen, indem Sie den Eindruck erwecken,
Deutschland tue nichts für die ausländischen Kinder. Dabei
gibt es in keinem Staat der Welt ein aus der
Kinderrechtskonvention abgeleitetes Aufenthaltsrecht oder
Bleiberecht. Wir gehen hier konform mit Ländern in der
ganzen Welt und lassen uns auch von Ihnen in dieser
Debatte nicht den Vorwurf anhängen, dass es anders wäre.
(Beifall bei der CDU/CSU – Ekin Deligöz
[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Keine
Ahnung! Beschäftigen Sie sich einmal mit dem
Thema!)
Lassen Sie uns dort darüber reden, wo das Thema
hingehört, nachdem Ihre Große Anfrage beantwortet ist;
dann können wir die Punkte in Ruhe abarbeiten. Ich
denke, wir sollten in diesem Hause nicht darüber streiten,
ob wir Kinderrechte umsetzen oder nicht. Wir kämpfen
schließlich alle zusammen dafür, und so soll es auch
sein.Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Frau Kollegin, möchten Sie eine Zwischenfrage der
Kollegin Haßelmann zulassen?