polradar

Rede von Ulla Jelpke (DIE LINKE) – Drucksache 16/4205

dip / rede 22.03.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 4: Drucksache 16/4205 –.

Im Graph öffnen

Text

Rede von Ulla Jelpke (DIE LINKE) – Drucksache 16/4205 Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik zur UN- Kinderrechtskonvention ist symptomatisch für den Umgang mit Schutzbedürftigen in diesem Land. Schon der Wortlaut verrät einiges über das Denken seiner Autoren. In der Konvention heißt es nämlich: Alle Kinder haben die gleichen Rechte. – Demgegenüber steht im Vorbehalt der Bundesregierung – ich zitiere –: Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern müssen gemacht werden. Mit anderen Worten: Kinderrechte sollen nur die Rechte deutscher Kinder sein. Das widerspricht aber dem Grundgedanken der Konvention, dem besonderen Schutzbedürfnis von Kindern universell Gültigkeit zu verschaffen. Diese Diskriminierung trifft in besonderer Weise Kinder, die besonders schutzbedürftig sind – meine Kollegin von den Grünen hat es schon angesprochen –, zum Beispiel die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Im Alter von 16 und 17 Jahren gelten sie nach dem Asylverfahrensgesetz schlichtweg als Erwachsene. Um ihr Alter bestimmen zu können, werden sie nicht einfach gefragt; vielmehr werden sie entwürdigenden Behandlungen und fragwürdigen medizinischen Untersuchungen unterzogen. Davon sind selbstverständlich auch Kinder betroffen, die noch nicht einmal 16 Jahre alt sind. Eine weitere Konsequenz der unvollständigen Umsetzung der Konvention ist, dass auch Minderjährige in Abschiebehaft genommen werden. Das wurde eben bereits angesprochen. Herr Staatssekretär, allein im Jahr 2004 saßen in zwölf Bundesländern 240 Minderjährige zwischen 16 und 17 Jahren in Abschiebehaft. Auch für unbegleitete 16- und 17-jährige Flüchtlinge gilt das sogenannte Flughafenverfahren, das an sich schon eine sehr fragwürdige und zweifelhafte Einrichtung ist. Schließlich sind alle diese Jugendlichen von den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII ausgeschlossen. Alle bisherigen Bundesregierungen – darin muss man den Kollegen recht geben, die das kritisiert haben – einschließlich der SPD-Grüne-Bundesregierung haben diesen Vorbehalt trotz vieler Anträge nicht zurückgenommen. (Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war Schily!) Es wird im Übrigen auch ignoriert, dass das UN- Komitee für die Rechte der Kinder noch im Jahr 2004 zahlreiche Kritikpunkte am deutschen Asyl- und Flüchtlingsrecht äußerte. (Zuruf des Abg. Dr. Günter Krings [CDU/ CSU]) – Ich kann es Ihnen gerne geben, wenn Sie es nicht glauben. Diese Beispiele zeigen: Der Vorbehalt ist die eine Seite des Skandals; die entsprechenden Bestimmungen im deutschen Asyl- und Flüchtlingsrecht sind die andere Seite. Ich nehme Sie gerne beim Wort, Herr Staatssekretär, wenn Sie sagen, dass die geltenden Gesetze im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen stehen. Wir werden auf jeden Fall darauf zurückkommen. Denn tatsächlich müssten Sie sämtliche Gesetze im Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht ändern, wenn der Vorbehalt zurückgenommen wird. Wir fordern die tatsächliche Gleichberechtigung aller Kinder und den umfassenden Schutz minderjähriger Flüchtlinge. Deswegen muss der Vorbehalt zurückgenommen und müssen vor allen Dingen die Gesetze den internationalen Verpflichtungen angepasst werden. Danke.

Relationen