Rede von Ulla Jelpke (DIE LINKE) – Drucksache 16/4205
Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 4: Drucksache 16/4205 –.
Text
Rede von Ulla Jelpke (DIE LINKE) – Drucksache 16/4205
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die
Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik zur UN-
Kinderrechtskonvention ist symptomatisch für den Umgang
mit Schutzbedürftigen in diesem Land.
Schon der Wortlaut verrät einiges über das Denken
seiner Autoren. In der Konvention heißt es nämlich: Alle
Kinder haben die gleichen Rechte. – Demgegenüber
steht im Vorbehalt der Bundesregierung – ich zitiere –:
Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern
müssen gemacht werden. Mit anderen Worten: Kinderrechte
sollen nur die Rechte deutscher Kinder sein. Das
widerspricht aber dem Grundgedanken der Konvention, dem
besonderen Schutzbedürfnis von Kindern universell
Gültigkeit zu verschaffen. Diese Diskriminierung trifft
in besonderer Weise Kinder, die besonders
schutzbedürftig sind – meine Kollegin von den Grünen hat es schon
angesprochen –, zum Beispiel die unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlinge. Im Alter von 16 und
17 Jahren gelten sie nach dem Asylverfahrensgesetz
schlichtweg als Erwachsene. Um ihr Alter bestimmen zu
können, werden sie nicht einfach gefragt; vielmehr
werden sie entwürdigenden Behandlungen und
fragwürdigen medizinischen Untersuchungen unterzogen. Davon
sind selbstverständlich auch Kinder betroffen, die noch
nicht einmal 16 Jahre alt sind.
Eine weitere Konsequenz der unvollständigen
Umsetzung der Konvention ist, dass auch Minderjährige in
Abschiebehaft genommen werden. Das wurde eben
bereits angesprochen. Herr Staatssekretär, allein im Jahr
2004 saßen in zwölf Bundesländern 240 Minderjährige
zwischen 16 und 17 Jahren in Abschiebehaft. Auch für
unbegleitete 16- und 17-jährige Flüchtlinge gilt das
sogenannte Flughafenverfahren, das an sich schon eine sehr
fragwürdige und zweifelhafte Einrichtung ist. Schließlich sind alle diese Jugendlichen von den
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII
ausgeschlossen. Alle bisherigen Bundesregierungen – darin
muss man den Kollegen recht geben, die das kritisiert
haben – einschließlich der SPD-Grüne-Bundesregierung
haben diesen Vorbehalt trotz vieler Anträge nicht
zurückgenommen.
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Das war Schily!)
Es wird im Übrigen auch ignoriert, dass das UN-
Komitee für die Rechte der Kinder noch im Jahr 2004
zahlreiche Kritikpunkte am deutschen Asyl- und
Flüchtlingsrecht äußerte.
(Zuruf des Abg. Dr. Günter Krings [CDU/
CSU])
– Ich kann es Ihnen gerne geben, wenn Sie es nicht
glauben.
Diese Beispiele zeigen: Der Vorbehalt ist die eine
Seite des Skandals; die entsprechenden Bestimmungen
im deutschen Asyl- und Flüchtlingsrecht sind die andere
Seite. Ich nehme Sie gerne beim Wort, Herr
Staatssekretär, wenn Sie sagen, dass die geltenden Gesetze im
Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen stehen.
Wir werden auf jeden Fall darauf zurückkommen. Denn
tatsächlich müssten Sie sämtliche Gesetze im
Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht ändern, wenn der
Vorbehalt zurückgenommen wird.
Wir fordern die tatsächliche Gleichberechtigung aller
Kinder und den umfassenden Schutz minderjähriger
Flüchtlinge. Deswegen muss der Vorbehalt
zurückgenommen und müssen vor allen Dingen die Gesetze den
internationalen Verpflichtungen angepasst werden.
Danke.
Relationen
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