Rede von Ulla Jelpke (DIE LINKE) – Drucksachen 16/4851, 16/7347
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 27: Drucksachen 16/4851, 16/7347 –.
Text
Rede von Ulla Jelpke (DIE LINKE) – Drucksachen 16/4851, 16/7347
Die Fraktion der Grünen legt heute einen Antrag zur
Abstimmung vor, für den es eigentlich schon zu spät ist.
Denn just heute hat das Europäische Parlament den
Entwurf der so genannten Abschiebe-Richtlinie
angenommen, der leider von den hier geforderten Standards weit
entfernt ist. Beispielsweise soll nun EU-weit eine
Abschiebehaft von bis zu 18 Monaten möglich sein.
Schlimmer noch: Nach der ersten Debatte über diesen
Antrag vor über einem Jahr hat die Koalition von Union
und SPD noch weitere Verschärfungen bei der
Abschiebehaft vorgenommen. Sie wurde erstens ergänzt um die
Durchbeförderungshaft für Überstellungen im Rahmen
der Dublin-Verfahren. Zweitens wurde für den
sogenannten Transitgewahrsam in Flughäfen eine 30-Tage-Frist
eingeführt, nach der dieser Gewahrsam überprüft werden
muss. Damit wurde diese Form der Inhaftierung
überhaupt erst mal reglementiert. Aber der eigentliche
Skandal, dass man Menschen am Flughafen festhält, ohne sie
einreisen zu lassen, der ist geblieben. Den größten
Klopper hat sich die Koalition aber mit der
Inhaftierungsbefugnis für die Ausländerbehörden geleistet. Die
Ausländerbehörde wird nach über 40 Jahren wieder zur
Fremdenpolizei. Sachbearbeiter ohne jede juristische
Befähigung können Menschen in Haft nehmen lassen, weil
sie glauben, dass diese sich einer Abschiebung entziehen
könnten. Erst im Anschluss muss ein Richter darüber
entscheiden.
Das ist aber auch keine ausreichende Sicherung gegen
eine fehlerhafte Einweisung in Abschiebehaft. Mehrere
Untersuchungen belegen, dass Urteile von Amtsgerichten
zur Verfügung von Abschiebehaft oft fehlerhaft sind. Aber
den Betroffenen werden systematisch die Mittel
verweigert, sich dagegen juristisch zur Wehr setzen zu können.
Mit der nun von der Koalition in die Wege geleiteten
Reform der Freiwilligen Gerichtsbarkeit wurde der
Rechtsschutz ausgehebelt, indem die Berufungsmöglichkeiten
faktisch abgeschafft wurden und den Betroffenen der Weg
zum Oberlandesgericht versperrt bleibt.
Und es muss auch noch einmal darauf hingewiesen
werden, dass mindestens ein Drittel der
Abschiebehäftlinge entlassen wird, ohne abgeschoben zu werden. In
diesen Fällen ist die Abschiebehaft ganz klar
rechtswidrig und mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar.
In einem Rechtsstaat gilt die Zweckbindung von
Gesetzen. Die Abschiebehaft gilt der Durchsetzung der
Abschiebung. Offensichtlich werden aber Menschen in
Abschiebehaft genommen, obwohl man gar nicht weiß, ob es
überhaupt zu einer erfolgreichen Abschiebung kommt.
Das ist ganz klar ein willkürliches Verhalten der
Behörden!
Abschiebehaft wird mehr und mehr als Druckmittel
der Ausländerbehörden eingesetzt. Mit der Länge der
Abschiebehaft steigt der Anreiz für die Behördenmitarbeiter,Zu Protokoll gegebene Reden
Ulla Jelpkediese als Druckmittel einzusetzen. Und zwar gerade
gegen Menschen ohne Passpapiere, die damit zur
Kooperation bei der Passbeschaffung gezwungen werden sollen.
Ich will am Schluss noch auf zwei ganz dunkle Kapitel
der deutschen Abschiebehaft zu sprechen kommen. Man
kann nicht oft genug daran erinnern, dass zwischen 1993
und 2006 50 Menschen in deutschen
Abschiebegefängnissen infolge von Hungerstreik oder
Selbstmordversuchen ums Leben gekommen sind. 399 Abschiebehäftlinge
haben sich in dieser Zeit beim Versuch, sich umzubringen,
ernsthaft verletzt. Das zeigt, in welche Verzweifelung die
deutsche Abschiebepolitik die Betroffenen treibt.
Der zweite Punkt, den ich am Schluss meiner Rede
ansprechen möchte, betrifft minderjährige Flüchtlinge.
Aufgrund des deutschen Asylverfahrensrechts können
16- und 17-jährige Minderjährige in Abschiebehaft
genommen werden, ohne eine entsprechende
jugendgerechte Betreuung. Nach den zuletzt vorliegenden Zahlen
des Bundesinnenministeriums aus 2004 befanden sich
über 300 Minderjährige in Abschiebehaft, im Schnitt
über einen Monat.
Auch wenn wir die Kritik der Grünen an der
Abschiebehaft teilen, bleibt es dabei: Wir werden uns bei der
Abstimmung enthalten. Denn der Antrag der Grünen
akzeptiert grundsätzlich die Abschiebehaft als probates Mittel.
Wir sagen aber: Die Betroffenen haben keine Straftat
begangen. Gegen sie wird, aus mehr oder weniger
plausiblen Gründen, der Verdacht erhoben, sich in Zukunft einer
Verwaltungsmaßnahme – der Abschiebung – entziehen zu
wollen. Uns wollen keine überzeugenden Argumente
einfallen, warum ein Mensch deshalb gleich wie ein
Straftäter behandelt werden soll. Wir fordern weiterhin die
Abschaffung der Abschiebehaft in Deutschland.
Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN):
Die EU-Innenminister haben sich heute auf
gemeinsame Regeln für die Abschiebung von Flüchtlingen
verständigt. Die Abschieberegeln sehen unter anderem vor,
dass Menschen ohne gültige Papiere vor einer
Abschiebung in ihre Herkunftsländer bis zu 18 Monate in Haft
genommen werden können. Diese Möglichkeit gilt
ausdrücklich auch für Minderjährige. Weiterhin wurde eine
Einreisesperre von fünf Jahren für alle Mitgliedsstaaten
der EU nach einer Abschiebung beschlossen.
Dieser Beschluss der EU-Innenminister ist
vollkommen unverhältnismäßig. Es ist offensichtlich, dass die
Innenminister die existierenden und mangelhaften
Asylverfahrens- und Abschiebehaftregeln einiger
Mitgliedstaaten nicht antasten wollten und sich auf den kleinsten
gemeinsamen Nenner geeinigt haben und dieser kleinste
gemeinsame Nenner heißt „Haft statt Asyl“. Damit wird
ein fatal schlechter Standard für den
Menschenrechtsschutz in Europa gesetzt. Dass ausgerechnet der deutsche
Parlamentarische Staatssekretär im BMI, Peter Altmaier,
die Beschlüsse auch noch dahin gehend begrüßt, dass
„die Abschiebung von denen, die wir loswerden wollen,
in Zukunft erleichtert“ wird, ist skandalös.Es ist festzuhalten: Es ist kein Verbrechen, einen
Asylantrag zu stellen. Der generelle Vorwurf der illegalen
Einreise ist für von Verfolgung bedrohte Flüchtlinge eine
bodenlose Unterstellung. Auch das Wiedereinreiseverbot
von fünf Jahren – selbst bei Verfolgungsgefahr – ist ein
Verstoß gegen das internationale Flüchtlingsrecht, das
nämlich vielmehr vorsieht, diesen schutzsuchenden
Menschen zu helfen. Eine besondere Schweinerei ist die
Möglichkeit, auch ausreisepflichtige Minderjährige in Haft
nehmen zu können. Das ist eindeutig ein Verstoß gegen
die UN-Kinderrechtskonvention.
Der ursprüngliche Richtlinienentwurf der EU-
Kommission griff Forderungen von
Nichtregierungsorganisationen auf und setzte begrüßenswerte Mindeststandards
zum Beispiel für eine freiwillige Ausreisefrist, für das
Verfahren, für die Anwendung von Abschiebehaft; hier waren
im Entwurf maximal sechs Monate vorgesehen. Die
Verhandlungen in den Ratsarbeitsgruppen haben jedoch
dazu geführt, dass der Entwurf der Richtlinie extrem
verschärft wurde. Maßgeblichen Anteil daran hatte die
skandalöse deutsche Verhandlungsführung. Staatssekretär
Altmaier sagt jetzt sogar voller Stolz, man habe „sehr viel
von der deutschen Philosophie in den Richtlinientext
hineingebracht“. Dies bedeutet nichts anderes, als dass die
Verhängung von Abschiebungshaft nun in allen EU-
Mitgliedsstaaten bis zu 18 Monate lang möglich ist – und das
für Personen, die kein Verbrechen begangen haben,
sondern einzig und allein einen Asylantrag gestellt haben.
Im vorliegenden Antrag hatten wir die
Bundesregierung aufgefordert, im Rahmen der deutschen EU-
Präsidentschaft, aber auch darüber hinaus darauf
hinzuwirken, dass bei einer europäischen Regelung von
Rückführungen humanitäre Standards gewahrt und
ausgebaut werden. Diesem Anspruch ist die
Bundesregierung definitiv nicht gerecht geworden. Ich kann nur
hoffen, dass die Abgeordneten des Europäischen
Parlaments, denen die Rückführungsrichtlinie am 18. Juni
2008 zur Abstimmung vorliegt, sich mehrheitlich gegen
den Entwurf entscheiden, weil er definitiv menschen- und
flüchtlingsrechtlichen Mindeststandards nicht genügt.
Meine Fraktion setzt sich seit langem dafür ein, die
Anordnungsdauer von Abschiebehaft auf ein Mindestmaß
zu begrenzen. Wir vertreten die Position, dass
Abschiebehaft lediglich der Sicherung einer Abschiebung dienen
darf. Das heißt, nur dann, wenn sich jemand der
Abschiebung erkennbar entziehen will, darf Abschiebehaft
verhängt werden. Wenn das in dieser Art und Weise
durchgeführt würde, könnte, nebenbei bemerkt, eine große Anzahl
der in Deutschland befindlichen Abschiebehaftanstalten
geschlossen werden. Des Weiteren setzen wir uns seit
langem dafür ein, dass Minderjährige nicht inhaftiert
werden dürfen; denn die schwerwiegenden psychischen
Folgen, die Haft besonders auf Kinder und Jugendliche
haben kann, sind offensichtlich und bedürfen, glaube ich,
keiner weiteren Erläuterung.
Bei Rückführungen von Flüchtlingen muss aus grüner
Sicht die Einhaltung menschenrechtlicher Normen
wirksam gewährleistet sein. Das gilt insbesondere für den
Vollzug der Abschiebehaft und für die Anwendung
unmittelbaren Zwangs bei Abschiebungen. Zu Protokoll gegebene Reden
Josef Philip WinklerDie Bundesregierung hätte bei den Verhandlungen um
eine Rückführungsrichtlinie der EU viel stärker auf die
Gewährleistung folgender Grundsätze hinzuwirken
müssen: Schutzbedürftige dürfen nicht abgeschoben werden.
Familien dürfen durch Rückführungsmaßnahmen nicht
getrennt werden. Der Zugang zu wirksamen
Rechtsmitteln muss gewährleistet sein. Abschiebehaft muss
vermieden und begrenzt werden. Humanitäre Standards bei
Flugabschiebungen müssen verbessert werden.
Unabhängige Überprüfung – sogenanntes Monitoring – muss
gewährleistet sein.
Im Interesse des Flüchtlingsrechts und der
Menschenrechte bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.
Relationen
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