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Rede von Ulla Jelpke (DIE LINKE) – Drucksachen 16/4851, 16/7347

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 27: Drucksachen 16/4851, 16/7347 –.

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Rede von Ulla Jelpke (DIE LINKE) – Drucksachen 16/4851, 16/7347 Die Fraktion der Grünen legt heute einen Antrag zur Abstimmung vor, für den es eigentlich schon zu spät ist. Denn just heute hat das Europäische Parlament den Entwurf der so genannten Abschiebe-Richtlinie angenommen, der leider von den hier geforderten Standards weit entfernt ist. Beispielsweise soll nun EU-weit eine Abschiebehaft von bis zu 18 Monaten möglich sein. Schlimmer noch: Nach der ersten Debatte über diesen Antrag vor über einem Jahr hat die Koalition von Union und SPD noch weitere Verschärfungen bei der Abschiebehaft vorgenommen. Sie wurde erstens ergänzt um die Durchbeförderungshaft für Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verfahren. Zweitens wurde für den sogenannten Transitgewahrsam in Flughäfen eine 30-Tage-Frist eingeführt, nach der dieser Gewahrsam überprüft werden muss. Damit wurde diese Form der Inhaftierung überhaupt erst mal reglementiert. Aber der eigentliche Skandal, dass man Menschen am Flughafen festhält, ohne sie einreisen zu lassen, der ist geblieben. Den größten Klopper hat sich die Koalition aber mit der Inhaftierungsbefugnis für die Ausländerbehörden geleistet. Die Ausländerbehörde wird nach über 40 Jahren wieder zur Fremdenpolizei. Sachbearbeiter ohne jede juristische Befähigung können Menschen in Haft nehmen lassen, weil sie glauben, dass diese sich einer Abschiebung entziehen könnten. Erst im Anschluss muss ein Richter darüber entscheiden. Das ist aber auch keine ausreichende Sicherung gegen eine fehlerhafte Einweisung in Abschiebehaft. Mehrere Untersuchungen belegen, dass Urteile von Amtsgerichten zur Verfügung von Abschiebehaft oft fehlerhaft sind. Aber den Betroffenen werden systematisch die Mittel verweigert, sich dagegen juristisch zur Wehr setzen zu können. Mit der nun von der Koalition in die Wege geleiteten Reform der Freiwilligen Gerichtsbarkeit wurde der Rechtsschutz ausgehebelt, indem die Berufungsmöglichkeiten faktisch abgeschafft wurden und den Betroffenen der Weg zum Oberlandesgericht versperrt bleibt. Und es muss auch noch einmal darauf hingewiesen werden, dass mindestens ein Drittel der Abschiebehäftlinge entlassen wird, ohne abgeschoben zu werden. In diesen Fällen ist die Abschiebehaft ganz klar rechtswidrig und mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar. In einem Rechtsstaat gilt die Zweckbindung von Gesetzen. Die Abschiebehaft gilt der Durchsetzung der Abschiebung. Offensichtlich werden aber Menschen in Abschiebehaft genommen, obwohl man gar nicht weiß, ob es überhaupt zu einer erfolgreichen Abschiebung kommt. Das ist ganz klar ein willkürliches Verhalten der Behörden! Abschiebehaft wird mehr und mehr als Druckmittel der Ausländerbehörden eingesetzt. Mit der Länge der Abschiebehaft steigt der Anreiz für die Behördenmitarbeiter,Zu Protokoll gegebene Reden Ulla Jelpkediese als Druckmittel einzusetzen. Und zwar gerade gegen Menschen ohne Passpapiere, die damit zur Kooperation bei der Passbeschaffung gezwungen werden sollen. Ich will am Schluss noch auf zwei ganz dunkle Kapitel der deutschen Abschiebehaft zu sprechen kommen. Man kann nicht oft genug daran erinnern, dass zwischen 1993 und 2006 50 Menschen in deutschen Abschiebegefängnissen infolge von Hungerstreik oder Selbstmordversuchen ums Leben gekommen sind. 399 Abschiebehäftlinge haben sich in dieser Zeit beim Versuch, sich umzubringen, ernsthaft verletzt. Das zeigt, in welche Verzweifelung die deutsche Abschiebepolitik die Betroffenen treibt. Der zweite Punkt, den ich am Schluss meiner Rede ansprechen möchte, betrifft minderjährige Flüchtlinge. Aufgrund des deutschen Asylverfahrensrechts können 16- und 17-jährige Minderjährige in Abschiebehaft genommen werden, ohne eine entsprechende jugendgerechte Betreuung. Nach den zuletzt vorliegenden Zahlen des Bundesinnenministeriums aus 2004 befanden sich über 300 Minderjährige in Abschiebehaft, im Schnitt über einen Monat. Auch wenn wir die Kritik der Grünen an der Abschiebehaft teilen, bleibt es dabei: Wir werden uns bei der Abstimmung enthalten. Denn der Antrag der Grünen akzeptiert grundsätzlich die Abschiebehaft als probates Mittel. Wir sagen aber: Die Betroffenen haben keine Straftat begangen. Gegen sie wird, aus mehr oder weniger plausiblen Gründen, der Verdacht erhoben, sich in Zukunft einer Verwaltungsmaßnahme – der Abschiebung – entziehen zu wollen. Uns wollen keine überzeugenden Argumente einfallen, warum ein Mensch deshalb gleich wie ein Straftäter behandelt werden soll. Wir fordern weiterhin die Abschaffung der Abschiebehaft in Deutschland. Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die EU-Innenminister haben sich heute auf gemeinsame Regeln für die Abschiebung von Flüchtlingen verständigt. Die Abschieberegeln sehen unter anderem vor, dass Menschen ohne gültige Papiere vor einer Abschiebung in ihre Herkunftsländer bis zu 18 Monate in Haft genommen werden können. Diese Möglichkeit gilt ausdrücklich auch für Minderjährige. Weiterhin wurde eine Einreisesperre von fünf Jahren für alle Mitgliedsstaaten der EU nach einer Abschiebung beschlossen. Dieser Beschluss der EU-Innenminister ist vollkommen unverhältnismäßig. Es ist offensichtlich, dass die Innenminister die existierenden und mangelhaften Asylverfahrens- und Abschiebehaftregeln einiger Mitgliedstaaten nicht antasten wollten und sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt haben und dieser kleinste gemeinsame Nenner heißt „Haft statt Asyl“. Damit wird ein fatal schlechter Standard für den Menschenrechtsschutz in Europa gesetzt. Dass ausgerechnet der deutsche Parlamentarische Staatssekretär im BMI, Peter Altmaier, die Beschlüsse auch noch dahin gehend begrüßt, dass „die Abschiebung von denen, die wir loswerden wollen, in Zukunft erleichtert“ wird, ist skandalös.Es ist festzuhalten: Es ist kein Verbrechen, einen Asylantrag zu stellen. Der generelle Vorwurf der illegalen Einreise ist für von Verfolgung bedrohte Flüchtlinge eine bodenlose Unterstellung. Auch das Wiedereinreiseverbot von fünf Jahren – selbst bei Verfolgungsgefahr – ist ein Verstoß gegen das internationale Flüchtlingsrecht, das nämlich vielmehr vorsieht, diesen schutzsuchenden Menschen zu helfen. Eine besondere Schweinerei ist die Möglichkeit, auch ausreisepflichtige Minderjährige in Haft nehmen zu können. Das ist eindeutig ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Der ursprüngliche Richtlinienentwurf der EU- Kommission griff Forderungen von Nichtregierungsorganisationen auf und setzte begrüßenswerte Mindeststandards zum Beispiel für eine freiwillige Ausreisefrist, für das Verfahren, für die Anwendung von Abschiebehaft; hier waren im Entwurf maximal sechs Monate vorgesehen. Die Verhandlungen in den Ratsarbeitsgruppen haben jedoch dazu geführt, dass der Entwurf der Richtlinie extrem verschärft wurde. Maßgeblichen Anteil daran hatte die skandalöse deutsche Verhandlungsführung. Staatssekretär Altmaier sagt jetzt sogar voller Stolz, man habe „sehr viel von der deutschen Philosophie in den Richtlinientext hineingebracht“. Dies bedeutet nichts anderes, als dass die Verhängung von Abschiebungshaft nun in allen EU- Mitgliedsstaaten bis zu 18 Monate lang möglich ist – und das für Personen, die kein Verbrechen begangen haben, sondern einzig und allein einen Asylantrag gestellt haben. Im vorliegenden Antrag hatten wir die Bundesregierung aufgefordert, im Rahmen der deutschen EU- Präsidentschaft, aber auch darüber hinaus darauf hinzuwirken, dass bei einer europäischen Regelung von Rückführungen humanitäre Standards gewahrt und ausgebaut werden. Diesem Anspruch ist die Bundesregierung definitiv nicht gerecht geworden. Ich kann nur hoffen, dass die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, denen die Rückführungsrichtlinie am 18. Juni 2008 zur Abstimmung vorliegt, sich mehrheitlich gegen den Entwurf entscheiden, weil er definitiv menschen- und flüchtlingsrechtlichen Mindeststandards nicht genügt. Meine Fraktion setzt sich seit langem dafür ein, die Anordnungsdauer von Abschiebehaft auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Wir vertreten die Position, dass Abschiebehaft lediglich der Sicherung einer Abschiebung dienen darf. Das heißt, nur dann, wenn sich jemand der Abschiebung erkennbar entziehen will, darf Abschiebehaft verhängt werden. Wenn das in dieser Art und Weise durchgeführt würde, könnte, nebenbei bemerkt, eine große Anzahl der in Deutschland befindlichen Abschiebehaftanstalten geschlossen werden. Des Weiteren setzen wir uns seit langem dafür ein, dass Minderjährige nicht inhaftiert werden dürfen; denn die schwerwiegenden psychischen Folgen, die Haft besonders auf Kinder und Jugendliche haben kann, sind offensichtlich und bedürfen, glaube ich, keiner weiteren Erläuterung. Bei Rückführungen von Flüchtlingen muss aus grüner Sicht die Einhaltung menschenrechtlicher Normen wirksam gewährleistet sein. Das gilt insbesondere für den Vollzug der Abschiebehaft und für die Anwendung unmittelbaren Zwangs bei Abschiebungen. Zu Protokoll gegebene Reden Josef Philip WinklerDie Bundesregierung hätte bei den Verhandlungen um eine Rückführungsrichtlinie der EU viel stärker auf die Gewährleistung folgender Grundsätze hinzuwirken müssen: Schutzbedürftige dürfen nicht abgeschoben werden. Familien dürfen durch Rückführungsmaßnahmen nicht getrennt werden. Der Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln muss gewährleistet sein. Abschiebehaft muss vermieden und begrenzt werden. Humanitäre Standards bei Flugabschiebungen müssen verbessert werden. Unabhängige Überprüfung – sogenanntes Monitoring – muss gewährleistet sein. Im Interesse des Flüchtlingsrechts und der Menschenrechte bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.

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