Rede von Christoph Strässer (SPD) – Drucksache 16/4205
Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 4: Drucksache 16/4205 –.
Text
Rede von Christoph Strässer (SPD) – Drucksache 16/4205
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich denke, ich habe die Erlaubnis, an dieser Stelle
Klartext zu reden.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU)
Dieser Klartext lautet, dass die SPD-Bundestagsfraktion
wie schon in der 14. und 15. Legislaturperiode klar und
deutlich die Rücknahme des letzten noch bestehenden
Vorbehaltes zur VN-Kinderrechtskonvention verlangt
und darauf hinarbeiten wird, dass es in den nächsten
Monaten und Jahren dazu kommt. Das ist die klare Position
unserer Fraktion.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sowie der Abg. Miriam Gruß
[FDP])
Christoph SträsserIn Bezug auf das, was wir heute diskutiert haben,
möchte ich einige Fragen stellen. Ich bin nur Jurist.
Vielleicht habe ich das eine oder andere nicht richtig
verstanden.
Es gibt Feststellungen, dass die Erklärung nur der
Klarstellung dient, dass sie die Konvention inhaltlich
nicht berührt und keine eigene Regelungswirkung
entfaltet. Wenn das so ist, dann frage ich Sie, wer in diesem
Land irgendeinen Schaden erleidet, wenn wir die
Erklärung endlich zurücknehmen. Das ist doch die Realität,
und so müsste man, glaube ich, die politische Diskussion
führen.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ich weiß auch – das ist ebenfalls ziemlich klar –, dass
dabei die Länder involviert sind. Darüber müssen wir
uns nicht den Kopf zerbrechen; das ist so. Ich will nicht
auf juristische Feinheiten eingehen. Ich bin aber nach
wie vor der Meinung, dass dann, wenn der politische
Wille gegeben ist – wir sollten darauf hinwirken –, die
Rücknahme der Erklärung allein durch die
Bundesregierung theoretisch möglich wäre.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN)
Denn bei der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention
mussten die Länder mit im Boot sein – das ist völlig
richtig –, weil Bereiche wie die Bildung davon berührt
waren. Aber alle Vorbehalte sind beseitigt, bis auf einen:
das Ausländer- und Asylrecht. Das liegt trotz
Föderalismusreform weiterhin in der ausschließlichen
Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Daher könnte man, wenn
man wollte, diesen Vorbehalt gegen die UN-
Kinderrechtskonvention unter gegebenen Umständen
zurücknehmen.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Darum geht es mir aber gar nicht. Ich will hier kein
Fass aufmachen, das nicht aufgemacht werden sollte. So
sind wir über Jahrzehnte mit dem Lindauer Abkommen
gut gefahren. Deshalb sollten wir diese Fragen politisch
klären. Nach meiner Meinung ist es eine politische
Entscheidung. Wenn die Große Koalition – genauso wie
Rot-Grün – die Kinder- und Familienpolitik in den
Mittelpunkt stellt – ich stehe dahinter; es stimmt auch –,
wenn wir darüber diskutieren, Kinderrechte in das
Grundgesetz aufzunehmen – was gut und richtig ist –,
und wenn wir an vielen Stellen die Kinderrechte stärken
wollen, dann passt es nicht dazu und schadet der
Glaubwürdigkeit aller, die das betreiben, wenn wir uns an
einer Stelle, an der es nichts kostet, querstellen und den
Vorbehalt weiter existieren lassen. Das geht meines
Erachtens nicht.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Als Menschenrechtspolitiker kommt man viel in der
Welt herum. Wir fordern von vielen Regierungen in
Ländern, die völlig andere Strukturen haben, zu Recht, sich
an die VN-Konvention zu halten, sie zu unterzeichnen,zu ratifizieren und zu implementieren. Wenn ich in
China bin und von der chinesischen Regierung zu Recht
fordere, endlich den WSK-Pakt oder den Internationalen
Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu
unterzeichnen und zu ratifizieren, dann fragen mich die
chinesischen Vertreter kalt lächelnd, was wir mit der UN-
Kinderrechtskonvention machen. Die Tatsache, dass
Deutschland neben Österreich das einzige Land ist, das
diesen Vorbehalt noch hat, schadet seinem
internationalen Ansehen und gibt ihm kein gutes Renommee. Daher
sollten wir alles daransetzen, um diesen Vorbehalt
endlich zu beseitigen.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ich weiß, dass zu den Bundesländern, die sich gegen
eine Beseitigung des Vorbehalts stellen,
sozialdemokratisch geführte Bundesländer und Bundesländer mit
freidemokratischen Innenministern gehören. Wir schreiben
sie an und fordern sie dort auf, wo es uns möglich ist,
zuzustimmen, damit dieser familienpolitische und
internationale Skandal, den wir in Deutschland zu beklagen
haben, endlich beseitigt wird. Der Vorbehalt muss weg.
Dafür sollten wir gemeinsam in diesem Hause streiten.
Danke schön.
(Beifall bei der SPD, der FDP und dem
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)