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Rede von Christoph Strässer (SPD) – Drucksache 16/4205

dip / rede 22.03.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 4: Drucksache 16/4205 –.

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Text

Rede von Christoph Strässer (SPD) – Drucksache 16/4205 Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, ich habe die Erlaubnis, an dieser Stelle Klartext zu reden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dieser Klartext lautet, dass die SPD-Bundestagsfraktion wie schon in der 14. und 15. Legislaturperiode klar und deutlich die Rücknahme des letzten noch bestehenden Vorbehaltes zur VN-Kinderrechtskonvention verlangt und darauf hinarbeiten wird, dass es in den nächsten Monaten und Jahren dazu kommt. Das ist die klare Position unserer Fraktion. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Abg. Miriam Gruß [FDP]) Christoph SträsserIn Bezug auf das, was wir heute diskutiert haben, möchte ich einige Fragen stellen. Ich bin nur Jurist. Vielleicht habe ich das eine oder andere nicht richtig verstanden. Es gibt Feststellungen, dass die Erklärung nur der Klarstellung dient, dass sie die Konvention inhaltlich nicht berührt und keine eigene Regelungswirkung entfaltet. Wenn das so ist, dann frage ich Sie, wer in diesem Land irgendeinen Schaden erleidet, wenn wir die Erklärung endlich zurücknehmen. Das ist doch die Realität, und so müsste man, glaube ich, die politische Diskussion führen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ich weiß auch – das ist ebenfalls ziemlich klar –, dass dabei die Länder involviert sind. Darüber müssen wir uns nicht den Kopf zerbrechen; das ist so. Ich will nicht auf juristische Feinheiten eingehen. Ich bin aber nach wie vor der Meinung, dass dann, wenn der politische Wille gegeben ist – wir sollten darauf hinwirken –, die Rücknahme der Erklärung allein durch die Bundesregierung theoretisch möglich wäre. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN) Denn bei der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention mussten die Länder mit im Boot sein – das ist völlig richtig –, weil Bereiche wie die Bildung davon berührt waren. Aber alle Vorbehalte sind beseitigt, bis auf einen: das Ausländer- und Asylrecht. Das liegt trotz Föderalismusreform weiterhin in der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Daher könnte man, wenn man wollte, diesen Vorbehalt gegen die UN- Kinderrechtskonvention unter gegebenen Umständen zurücknehmen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Darum geht es mir aber gar nicht. Ich will hier kein Fass aufmachen, das nicht aufgemacht werden sollte. So sind wir über Jahrzehnte mit dem Lindauer Abkommen gut gefahren. Deshalb sollten wir diese Fragen politisch klären. Nach meiner Meinung ist es eine politische Entscheidung. Wenn die Große Koalition – genauso wie Rot-Grün – die Kinder- und Familienpolitik in den Mittelpunkt stellt – ich stehe dahinter; es stimmt auch –, wenn wir darüber diskutieren, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen – was gut und richtig ist –, und wenn wir an vielen Stellen die Kinderrechte stärken wollen, dann passt es nicht dazu und schadet der Glaubwürdigkeit aller, die das betreiben, wenn wir uns an einer Stelle, an der es nichts kostet, querstellen und den Vorbehalt weiter existieren lassen. Das geht meines Erachtens nicht. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP) Als Menschenrechtspolitiker kommt man viel in der Welt herum. Wir fordern von vielen Regierungen in Ländern, die völlig andere Strukturen haben, zu Recht, sich an die VN-Konvention zu halten, sie zu unterzeichnen,zu ratifizieren und zu implementieren. Wenn ich in China bin und von der chinesischen Regierung zu Recht fordere, endlich den WSK-Pakt oder den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu unterzeichnen und zu ratifizieren, dann fragen mich die chinesischen Vertreter kalt lächelnd, was wir mit der UN- Kinderrechtskonvention machen. Die Tatsache, dass Deutschland neben Österreich das einzige Land ist, das diesen Vorbehalt noch hat, schadet seinem internationalen Ansehen und gibt ihm kein gutes Renommee. Daher sollten wir alles daransetzen, um diesen Vorbehalt endlich zu beseitigen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ich weiß, dass zu den Bundesländern, die sich gegen eine Beseitigung des Vorbehalts stellen, sozialdemokratisch geführte Bundesländer und Bundesländer mit freidemokratischen Innenministern gehören. Wir schreiben sie an und fordern sie dort auf, wo es uns möglich ist, zuzustimmen, damit dieser familienpolitische und internationale Skandal, den wir in Deutschland zu beklagen haben, endlich beseitigt wird. Der Vorbehalt muss weg. Dafür sollten wir gemeinsam in diesem Hause streiten. Danke schön. (Beifall bei der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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