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Beteiligung der Bundeswehr an der Operation EUNAVFOR MED IRINI unverzüglich beenden

dip / drucksache 03.11.2026 · WP 21 · 21/8899 · Antrag · Original ↗

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Beteiligung der Bundeswehr an der Operation EUNAVFOR MED IRINI unverzüglich beenden Deutscher Bundestag Drucksache 21/8899 21. Wahlperiode 03.11.2026 Antrag der Abgeordneten Kurt Kleinschmidt, Jan Ralf Nolte, Andreas Paul, Hannes Gnauck, Heinrich Koch, Thomas Ladzinski, Rüdiger Lucassen, Jörg Zirwes, Dr. Daniel Zerbin, Mirco Hanker, Sven Wendorf, Alexander Arpaschi, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Hauke Finger, Alexis L. Giersch, Kay Gottschalk, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Karsten Hilse, Dr. Michael Kaufmann, Maximilian Kneller, Achim Köhler, Manuel Krauthausen, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Manfred Schiller, Georg Schroeter, Martina Uhr, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Beteiligung der Bundeswehr an der Operation EUNAVFOR MED IRINI unverzüglich beenden Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die sicherheitspolitische Lage in Europa und der Welt erfordert eine klare Priorisierung der deutschen Verteidigungsanstrengungen auf die Stärkung der Bundeswehr, insbesondere den personellen Aufwuchs der aktiven Truppe auf 255.000 bis 270.000 im Jahr 2035 und der Reserve auf mindestens 200.000 Mann bis 2033, sowie die Landes- und Bündnisverteidigung und den Heimatschutz. Vor diesem Hintergrund ist es nicht länger vertretbar, personelle und materielle Ressourcen der Bundeswehr in Einsätzen zu binden, die keinen erkennbaren strategischen Nutzen für die Sicherheit Deutschlands bringen. Die EU-geführte Operation EUNAVFOR MED IRINI wurde am 31. März 2020 gestartet, um das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen durchzusetzen. Deutschland beteiligt sich seit dem 7. Mai 2020 mit bis zu 300 Soldaten. Zu den deutschen Beiträgen zählten unter anderem die Fregatte „Hamburg“ (Einsatz August bis Dezember 2020, mit Festsetzung eines türkischen Frachters im November 2020), das U-Boot U-35 (Einsatz 2021), der Seefernaufklärer P-3C O- rion (ab Mai 2020) sowie laufend Stabspersonal im Operationshauptquartier in Rom. Seit dem Ersatz des P-3C Orion stellt Deutschland ein ziviles Luftfahrzeug des Typs Beechcraft 350 mit Fähigkeiten zur luftgestützten Seeraumüberwachung bereit. Trotz dieser erheblichen Beiträge hat die Operation ihre zentrale Aufgabe, die wirksame Durchsetzung des Waffenembargos, nicht erfüllt. Seit Beginn der Operation wurden lediglich 33 verdächtige Schiffe geboardet und inspiziert; in nur drei Fällen kam es zu Beschlagnahmungen von Embargo-verletzender Ladung. Der UN-Sachverständigenausschuss zu Libyen hat das Waffenembargo wiederholt als „totally ineffective“ bezeichnet. Massive Verstöße erfolgen weiterhin V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. über See-, Luft- und Landwege, insbesondere durch staatliche Akteure, darunter die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate, Ägypten und Russland. Politische und rechtliche Beschränkungen – etwa der Widerstand der Türkei gegen die Inspektion ihrer Schiffe – haben die Operation von Anfang an stark eingeschränkt. Die AfD-Fraktion kritisiert diesen Einsatz von jeher als ineffektiv und nicht im deutschen Interesse. Die aktuelle Entwicklung – das Auslaufen der UN- Autorisierung für die Embargo-Durchsetzung – bestätigt diese Position. Mit dem Auslaufen der UN-Sicherheitsratsresolution 2292 (2016) zum 25. Mai 2026 hat die Operation IRINI die völkerrechtliche Grundlage für die exekutive Kernaufgabe – das Anhalten, die Kontrolle und Durchsuchung von Schiffen zum Zweck der Embargo-Durchsetzung – verloren. Diese Aufgabe wird mit sofortiger Wirkung eingestellt. Die verbleibenden Aufgaben (Beitrag zur Verhinderung illegaler Ölausfuhr, Bekämpfung von Schleuser- und Menschenhändlernetzwerken, Überwachung und Informationsgewinnung sowie Kapazitätsaufbau für libysche Behörden) rechtfertigen keinen weiteren Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte. Das aktuelle Bundestagsmandat endet am 30. November 2026; eine strategische Überprüfung auf EU-Ebene steht an. Die Operation IRINI war und ist ein „zahnloser Tiger“. Eine Fortsetzung oder Verlängerung der deutschen Beteiligung ist angesichts der fehlenden Wirksamkeit, der veränderten Rechtslage und der dringenden Notwendigkeit, alle verfügbaren Kräfte für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu bündeln, nicht zu rechtfertigen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die deutsche Beteiligung an der Operation EUNAVFOR MED IRINI mit sofortiger Wirkung zu beenden und das deutsche Kontingent (Stabspersonal im Hauptquartier Rom sowie das Luftfahrzeug Beechcraft 350) unverzüglich abzuziehen; 2. dem Deutschen Bundestag keine erneute Mandatsbeantragung für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUNAVFOR MED IRINI über den 30. November 2026 hinaus vorzulegen; 3. sich auf Ebene der Europäischen Union für die vollständige Beendigung der Operation EUNAVFOR MED IRINI, zumindest aber für einen sofortigen deutschen Ausstieg, einzusetzen; 4. die durch die Beendigung freiwerdenden personellen und finanziellen Ressourcen prioritär für die Stärkung der Bundeswehr, den Aufwuchs der Reserve sowie Aufgaben der Landesverteidigung und des Heimatschutzes einzusetzen; 5. dem Deutschen Bundestag bis spätestens 31. Dezember 2026 einen umfassenden Abschlussbericht über die deutsche Beteiligung an EUNAVFOR MED IRINI, der insbesondere die eingesetzten Einheiten, die erzielten Ergebnisse, die angefallenen Kosten sowie die Gründe für die begrenzte Wirksamkeit darlegt, vorzulegen. Berlin, den 3. November 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Begründung Aktive Truppe und Reserve der Bundeswehr stehen vor der Herausforderung, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands angesichts einer sich rapide verändernden sicherheitspolitischen Lage umfassend zu stärken. Jeder Einsatz, der keine direkte und nachweisbare Stärkung dieser Fähigkeiten bewirkt, muss kritisch hinterfragt werden. Die Operation EUNAVFOR MED IRINI erfüllt dieses Kriterium nicht. Seit über sechs Jahren bindet die Mission personelle und materielle Ressourcen der Deutschen Marine und Luftwaffe, ohne dass ein wirksamer Beitrag zur Stabilisierung Libyens oder zur nachhaltigen Durchsetzung des Waffenembargos erkennbar wäre. Die wenigen erfolgreichen Interventionen (nur drei Beschlagnahmen) stehen in keinem Verhältnis zum Aufwand. Die Hauptverstöße gegen das Embargo erfolgen ohnehin über Routen, die von der maritimen Operation nicht oder nur unzureichend erfasst werden. Die völkerrechtliche Grundlage für die zentrale Aufgabe der Operation ist nun entfallen – die verbleibenden Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben können und sollten durch andere, weniger personalintensive und kostspielige Instrumente wahrgenommen werden. Eine Verlängerung des Mandats über November 2026 hinaus käme einer Verschwendung von Steuergeldern und einer Fehlallokation militärischer Fähigkeiten gleich. Die Bundesregierung muss die Konsequenzen aus der veränderten Lage ziehen und die deutschen Kräfte aus der Operation Irini abziehen. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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