Beteiligung der Bundeswehr an der Operation EUNAVFOR MED IRINI unverzüglich beenden
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Beteiligung der Bundeswehr an der Operation EUNAVFOR MED IRINI unverzüglich beenden
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8899
21. Wahlperiode 03.11.2026
Antrag
der Abgeordneten Kurt Kleinschmidt, Jan Ralf Nolte, Andreas Paul, Hannes
Gnauck, Heinrich Koch, Thomas Ladzinski, Rüdiger Lucassen, Jörg Zirwes,
Dr. Daniel Zerbin, Mirco Hanker, Sven Wendorf, Alexander Arpaschi, Dr. Christoph
Birghan, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Hauke
Finger, Alexis L. Giersch, Kay Gottschalk, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan
Henze, Karsten Hilse, Dr. Michael Kaufmann, Maximilian Kneller, Achim Köhler,
Manuel Krauthausen, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Manfred Schiller, Georg
Schroeter, Martina Uhr, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Beteiligung der Bundeswehr an der Operation EUNAVFOR MED IRINI unverzüglich
beenden
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die sicherheitspolitische Lage in Europa und der Welt erfordert eine klare
Priorisierung der deutschen Verteidigungsanstrengungen auf die Stärkung der
Bundeswehr, insbesondere den personellen Aufwuchs der aktiven Truppe auf 255.000
bis 270.000 im Jahr 2035 und der Reserve auf mindestens 200.000 Mann bis 2033,
sowie die Landes- und Bündnisverteidigung und den Heimatschutz.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht länger vertretbar, personelle und materielle
Ressourcen der Bundeswehr in Einsätzen zu binden, die keinen erkennbaren
strategischen Nutzen für die Sicherheit Deutschlands bringen.
Die EU-geführte Operation EUNAVFOR MED IRINI wurde am 31. März 2020
gestartet, um das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen
durchzusetzen. Deutschland beteiligt sich seit dem 7. Mai 2020 mit bis zu 300 Soldaten.
Zu den deutschen Beiträgen zählten unter anderem die Fregatte „Hamburg“
(Einsatz August bis Dezember 2020, mit Festsetzung eines türkischen Frachters im
November 2020), das U-Boot U-35 (Einsatz 2021), der Seefernaufklärer P-3C O-
rion (ab Mai 2020) sowie laufend Stabspersonal im Operationshauptquartier in
Rom. Seit dem Ersatz des P-3C Orion stellt Deutschland ein ziviles Luftfahrzeug
des Typs Beechcraft 350 mit Fähigkeiten zur luftgestützten Seeraumüberwachung
bereit.
Trotz dieser erheblichen Beiträge hat die Operation ihre zentrale Aufgabe, die
wirksame Durchsetzung des Waffenembargos, nicht erfüllt. Seit Beginn der
Operation wurden lediglich 33 verdächtige Schiffe geboardet und inspiziert; in nur
drei Fällen kam es zu Beschlagnahmungen von Embargo-verletzender Ladung.
Der UN-Sachverständigenausschuss zu Libyen hat das Waffenembargo
wiederholt als „totally ineffective“ bezeichnet. Massive Verstöße erfolgen weiterhin
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
über See-, Luft- und Landwege, insbesondere durch staatliche Akteure, darunter
die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate, Ägypten und Russland.
Politische und rechtliche Beschränkungen – etwa der Widerstand der Türkei gegen die
Inspektion ihrer Schiffe – haben die Operation von Anfang an stark eingeschränkt.
Die AfD-Fraktion kritisiert diesen Einsatz von jeher als ineffektiv und nicht im
deutschen Interesse. Die aktuelle Entwicklung – das Auslaufen der UN-
Autorisierung für die Embargo-Durchsetzung – bestätigt diese Position.
Mit dem Auslaufen der UN-Sicherheitsratsresolution 2292 (2016) zum 25. Mai
2026 hat die Operation IRINI die völkerrechtliche Grundlage für die exekutive
Kernaufgabe – das Anhalten, die Kontrolle und Durchsuchung von Schiffen zum
Zweck der Embargo-Durchsetzung – verloren. Diese Aufgabe wird mit sofortiger
Wirkung eingestellt. Die verbleibenden Aufgaben (Beitrag zur Verhinderung
illegaler Ölausfuhr, Bekämpfung von Schleuser- und
Menschenhändlernetzwerken, Überwachung und Informationsgewinnung sowie Kapazitätsaufbau für
libysche Behörden) rechtfertigen keinen weiteren Einsatz bewaffneter deutscher
Streitkräfte. Das aktuelle Bundestagsmandat endet am 30. November 2026; eine
strategische Überprüfung auf EU-Ebene steht an. Die Operation IRINI war und
ist ein „zahnloser Tiger“. Eine Fortsetzung oder Verlängerung der deutschen
Beteiligung ist angesichts der fehlenden Wirksamkeit, der veränderten Rechtslage
und der dringenden Notwendigkeit, alle verfügbaren Kräfte für die
Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu bündeln, nicht zu rechtfertigen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die deutsche Beteiligung an der Operation EUNAVFOR MED IRINI mit
sofortiger Wirkung zu beenden und das deutsche Kontingent (Stabspersonal im
Hauptquartier Rom sowie das Luftfahrzeug Beechcraft 350) unverzüglich
abzuziehen;
2. dem Deutschen Bundestag keine erneute Mandatsbeantragung für die
Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUNAVFOR MED IRINI über den
30. November 2026 hinaus vorzulegen;
3. sich auf Ebene der Europäischen Union für die vollständige Beendigung der
Operation EUNAVFOR MED IRINI, zumindest aber für einen sofortigen
deutschen Ausstieg, einzusetzen;
4. die durch die Beendigung freiwerdenden personellen und finanziellen
Ressourcen prioritär für die Stärkung der Bundeswehr, den Aufwuchs der Reserve sowie
Aufgaben der Landesverteidigung und des Heimatschutzes einzusetzen;
5. dem Deutschen Bundestag bis spätestens 31. Dezember 2026 einen
umfassenden Abschlussbericht über die deutsche Beteiligung an EUNAVFOR MED
IRINI, der insbesondere die eingesetzten Einheiten, die erzielten Ergebnisse, die
angefallenen Kosten sowie die Gründe für die begrenzte Wirksamkeit darlegt,
vorzulegen.
Berlin, den 3. November 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Begründung
Aktive Truppe und Reserve der Bundeswehr stehen vor der Herausforderung, die Verteidigungsfähigkeit
Deutschlands angesichts einer sich rapide verändernden sicherheitspolitischen Lage umfassend zu stärken. Jeder Einsatz,
der keine direkte und nachweisbare Stärkung dieser Fähigkeiten bewirkt, muss kritisch hinterfragt werden. Die
Operation EUNAVFOR MED IRINI erfüllt dieses Kriterium nicht.
Seit über sechs Jahren bindet die Mission personelle und materielle Ressourcen der Deutschen Marine und
Luftwaffe, ohne dass ein wirksamer Beitrag zur Stabilisierung Libyens oder zur nachhaltigen Durchsetzung des
Waffenembargos erkennbar wäre. Die wenigen erfolgreichen Interventionen (nur drei Beschlagnahmen) stehen in
keinem Verhältnis zum Aufwand. Die Hauptverstöße gegen das Embargo erfolgen ohnehin über Routen, die von der
maritimen Operation nicht oder nur unzureichend erfasst werden. Die völkerrechtliche Grundlage für die zentrale
Aufgabe der Operation ist nun entfallen – die verbleibenden Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben können
und sollten durch andere, weniger personalintensive und kostspielige Instrumente wahrgenommen werden.
Eine Verlängerung des Mandats über November 2026 hinaus käme einer Verschwendung von Steuergeldern und
einer Fehlallokation militärischer Fähigkeiten gleich. Die Bundesregierung muss die Konsequenzen aus der
veränderten Lage ziehen und die deutschen Kräfte aus der Operation Irini abziehen.
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