EUNAVFOR MED IRINI stoppen - Seenotrettung stärken
Text
EUNAVFOR MED IRINI stoppen - Seenotrettung stärken
Antrag
der Abgeordneten Desiree Becker, Lea Reisner, Gökay Akbulut, Jan van
Aken, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Jan Krampe,
Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Zada Salihović, Ulrich Thoden,
Donata Vogtschmidt und der Fraktion Die Linke
EUNAVFOR MED IRINI stoppen – Seenotrettung stärken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Europäische Union (EU) nutzt die Mandate der Vereinten Nationen zur
Durchsetzung des Waffenembargos gegen Libyen seit 2011 sowie die Unterbindung illegaler
Ölexporte seit 2014 vor allem als Legitimation für den Auf- und Ausbau ihrer
militärischen Fähigkeiten und Präsenz im Mittelmeer. Im Zentrum steht eigentlich die
Flüchtlingsabwehr und seit 2025 auch zunehmend die generelle Überwachung des
internationalen Schiffsverkehrs dort. Trotz der jahrelangen militärischen Präsenz bleibt
das Mittelmeer die tödlichste Fluchtroute der Welt. Die Entscheidung des Rats der EU
(2026/2243), das Aufgabenspektrum explizit auch auf die Verfolgung der russischen
Schattenflotte auszuweiten, unterstreicht den Feigenblatt-Charakter des VN-Mandates
für die EU (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CE-
LEX:32026D2243). Insgesamt wurden seit 2020 lediglich 33 Schiffe inspiziert. In
einem Fall wurden am 18.7.2025 sogar Militärfahrzeuge für Libyen auf einem Schiff
sichergestellt und dennoch für die Auslieferung an Libyen ohne
Ausnahmegenehmigung freigegeben (www.ecoi.net/en/file/local/2139528/n2604139.pdf; S.20).
Zudem ist am 24.5.2026 auch für den EU-Militäreinsatz die zentrale völkerrechtliche
Grundlage für die Kontrolle von Schiffen auf Hoher See zur Umsetzung des
Waffenembargos entfallen. Die VN-Resolution 1970 (2011), auf der das Waffenembargo
gegen Libyen gründet, wurde zwar erneut verlängert, die zusätzliche Ermächtigung zur
Kontrolle von Schiffen auf Hoher See basierend auf Resolution 2292 (2016) und den
Folgeresolutionen des VN-Sicherheitsrats dagegen nicht.
Statt der Durchsetzung des Waffenembargos hat EUNAVFOR MED IRINI den
Mandatsauftrag der Informationsgewinnung zu Schleuser- und
Menschenhandelsnetzwerken in den Mittelpunkt gestellt. Dafür werden neben den Kriegsschiffen auch Drohnen
und Aufklärungsflugzeuge eingesetzt. Die Daten werden neben den Behörden von EU-
Mittelmeeranrainern und Frontex auch an libysche Behörden weitergegeben
(www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2025A41_migrationspolitik_li-
byen.pdf). Damit soll gewährleistet werden, dass die libyschen Behörden die
Geflüchteten und Migrant*innen abfangen und zurück in die libyschen Internierungslager
bringen können.
Um eine effektive Flüchtlingsabwehr im zentralen Mittelmeer zu gewährleisten, hat
die EU auch die Zusammenarbeit mit den sogenannten libyschen Sicherheitsbehörden
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8909
21. Wahlperiode 03.11.2026
ausgebaut. Europäische Staaten haben beim Aufbau von Kapazitäten der sogenannten
libyschen Küstenwache geholfen. Zwischen 2023–2025 wurden 20 Schlauchboote,
drei Schiffe und zwei Patrouillenboote geliefert. Sowohl die sogenannte libysche
Küstenwache als auch Sicherheitskräfte aus dem von General Khalifa kontrollierten
Ostlibyen wurden und werden für Strafverfolgungsaufgaben auf See geschult. Im Rahmen
der technischen Zusammenarbeit hat die EU dann sogar 2026 eine Kooperation mit
dem international nicht anerkannten de-facto Regime von General Haftar für die
Küstengewässer im Osten Libyens vereinbart. In dem von Haftar kontrollierten Bengasi
soll ein Maritime Ressource Coordination Centre (MRCC) aufgebaut werden.
Dies erfolgt ungeachtet der Tatsache, dass die in Ostlibyen zum Staat gewordenen
Milizen von General Khalifa Haftar wiederholt an gravierenden
Menschenrechtsverstößen vor allem gegen Geflüchtete beteiligt sind. Die sogenannte libysche Küstenwache
hat Seenotrettungsboote von Hilfsorganisationen beschossen, die Menschen aus dem
Meer retten. Zwischen 2016 und 2026 wurden 79 gewalttätige Übergriffe
dokumentiert (https://justice-fleet.org/de/vorf%C3%A4lle).
Die Menschenrechtsverletzungen in Libyen sind seit Jahren ausreichend dokumentiert
worden – ohne sichtbare Konsequenzen für die EU-Militärmission EUNAVFOR MED
IRINI. Geflüchtete und Migrant*innen sind in den Internierungszentren
systematischen Misshandlungen, Folter, sexualisierter Gewalt, Erpressung, Zwangsarbeit und
Zwangsprostitution ausgesetzt. Die Inhaftierung erfolgt willkürlich; effektive
Rechtsmittel dagegen bestehen nicht. Auch Schwangere und Kinder werden interniert.
Libyen ist der Genfer Flüchtlingskonvention nicht beigetreten und verfügt über kein
funktionierendes Asylsystem. Einheiten des Department for Combating Illegal
Migration (DCIM)/General Administration for Combating Irregular Migration (GACIM)
sind zudem eng mit bewaffneten Gruppen und Milizen verflochten.
Internierungszentren dienen diesen teilweise als Einnahmequelle. Ende 2025 befanden sich nach
Angaben der UN-Menschenrechtskommission mindestens 5.818 Geflüchtete allein in
GACIM-Haftzentren (https://reliefweb.int/report/libya/etm-flash-update-july-august-
2025) und tausende mehr in inoffiziellen Haftzentren (www.amnesty.org/en/
location/middle-east-and-north-africa/north-africa/libya/report-libya/).
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Beteiligung der Bundeswehr an der EU-Mission EUNAVFOR MED IRINI
sofort zu beenden;
2. sich innerhalb der EU für ein unverzügliches Ende der Militärmission EUNA-
VOR MED IRINI und der Zusammenarbeit mit den beiden Maritime Rescue
Coordination Centers (MRCC) in Libyen einzusetzen und stattdessen eine zivile
europäische Seenotrettungsmission im Mittelmeer einzurichten;
3. dafür zu sorgen, dass weder direkt von Deutschland noch von Institutionen der
Europäischen Union Sicherheitsbehörden und Milizen in Libyen durch
Ausbildungsprogramme, militärische Ausrüstung oder Informationen unterstützt
werden;
4. zivile Seenotrettungsorganisationen bei deren Bemühungen, Menschen zu retten,
zu unterstützen, indem „sichere Häfen“ (solidarische Städte) in Deutschland
benannt werden und solidarischen Städten im Rahmen des Städtenetzwerks
„Solidarity Cities“ erlaubt wird, aus Seenot gerettete Geflüchtete direkt aufzunehmen;
5. sich dafür einzusetzen, dass die Regierung der Nationalen Einheit die Genfer
Flüchtlingskonvention unterzeichnet und einhält sowie alle Formen der
modernen Sklaverei, Zwangsarbeit und des Menschenhandels unter ihrer Kontrolle
beendet;
6. gegenüber der Regierung der Nationalen Einheit darauf hinzuwirken, dass
humanitäre Hilfsorganisationen ungehinderten Zugang zu Haftlagern erhalten, in
denen sich Geflüchtete befinden, und
7. sich dafür einzusetzen, dass alle libyschen Haft- und Internierungslager für
Menschen auf der Flucht sofort geschlossen werden.
Berlin, den 3. November 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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