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CRIF GmbH

lobbyregister / register_entry 12.08.2022 · Original ↗

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CRIF GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen CRIF ist eine Wirtschaftsauskunftei und unterstützt Unternehmen & Finanzinstitute ganzheitlich beim Management ihrer Digital Customer Journey mit integrierten B2B2C Identity-, Credit Risk- und Fraud Prevention-Lösungen. CRIF Deutschland gehört zur weltweit tätigen CRIF-Gruppe mit Hauptsitz in Bologna. Bei unserer Tätigkeit ist für uns ein wichtiges Thema die Transparenz gegenüber Verbrauchern. Außerdem sind zahlreiche Branchen auf unsere Informationsdienstleistungen angewiesen, um ihrerseits Waren, Kredite und Dienstleistungen anbieten zu können. Der volkswirtschaftliche Nutzen von Auskunfteien wurde bereits seitens des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung aus 2014 hervorgehoben. Um alle Interessen alle Beteiligten zu berücksichtigen, sind wir im Dialog mit unterschiedlichen Stakeholdern im Austausch. Hierzu gehört ebenfalls der Austausch mit Abgeordneten, ihren Mitarbeiter:innen sowie Vertreter:innen der Ministerien des Bundes und der Länder. CRIF ist Mitglied in vorgenannten Organisationen, bei denen ein regelmäßiger Austausch zu politischen Themen stattfindet. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Bank- und Finanzwesen; E-Commerce; EU-Gesetzgebung; Datenschutz und Informationssicherheit; Rechtspolitik; Parlamentarisches Verfahren; Handel und Dienstleistungen; Versicherungswesen; Verbraucherschutz; Digitalisierung Regelungsvorhaben: - Änderungen des §37a BDSG für mehr Rechtssicherheit: Mit dem Ersten Änderungsgesetz zum Bundesdatenschutzgesetz möchte der Gesetzgeber unter anderem die Anforderungen aus dem EUGH Urteil C-634/21 umsetzen und damit einen Rechtsrahmen für das Scoring in Deutschland schaffen. Die derzeitige Entwurfsfassung der Regelung des §37a BDSG halten wir in Teilen für europarechtswidrig, weil Regelungen getroffen werden, die zulässigerweise nicht vom nationalen Gesetzgeber getroffen werden können. Hier verkennt der Gesetzgeber auch die Auswirkungen des vorbezeichneten EUGH Urteils. Im Übrigen regen wir an einigen Passagen Klarstellungen an, um für alle am Wirtschaftsverkehr Beteiligten einen rechtssicheren Handlungsspielraum zu schaffen.

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