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Commerzbank AG

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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Commerzbank AG Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Die Commerzbank ist die führende Bank für den Mittelstand und starke Partnerin von rund 24.000 Firmenkundenverbünden. Zudem betreut sie Privat- und Unternehmerkundinnen und -kunden in Deutschland mit einem angelegten Vermögen von mehr als 400 Milliarden Euro. In ihren zwei Geschäftsbereichen– Privat- und Unternehmerkunden sowie Firmenkunden – bietet die Commerzbank als Universalbank ein umfassendes Portfolio an Finanzdienstleistungen. Die Commerzbank wickelt rund 30 Prozent des deutschen Außenhandels ab und ist im Firmenkundengeschäft international in mehr als 40 Ländern vertreten. Die Bank konzentriert sich auf den deutschen Mittelstand, Großunternehmen sowie institutionelle Kunden. Im internationalen Geschäft begleitet die Commerzbank Kunden mit einem Geschäftsbezug zu Deutschland, Österreich oder der Schweiz und Unternehmen aus ausgewählten Zukunftsbranchen. Im Segment Privat- und Unternehmerkunden steht die Bank mit den Marken Commerzbank und comdirect an der Seite ihrer Kundinnen und Kunden: online und mobil, telefonisch und per Video im Beratungscenter und persönlich vor Ort. Damit kommt ihr eine wichtige wirtschafts- und gesellschaftspolitische Verantwortung zu. Die Commerzbank ist zudem als national systemrelevant eingestuft. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt. Mit ihrer Interessenvertretung ist die Commerzbank Bestandteil des demokratischen Meinungsbildungsprozesses und will am Gemeinwohl orientierte, sachgerechte und fundierte Entscheidungen fördern. Im Vordergrund steht hierbei, Banken- und Finanzmarktthemen zu erläutern. Im Fokus stehen darüber hinaus die allgemeinen Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft wie z.B. die Energiepolitik, Nachhaltigkeit, die Digitalisierung sowie die internationale Handels- und Außenpolitik. So unterstützt die Commerzbank die Politik beim Auf- und Ausbau branchenbezogenen Wissens als Grundlage für sachgerechte Entscheidungen. In diesem Zusammenhang werden auch verschiedene Veranstaltungsformate durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien und Botschaften eingeladen werden. Sie dienen als Plattform zur Förderung des Dialogs zwischen Politik, Verbänden, Wirtschaft und Wissenschaft. Unsere wesentliche Tochtergesellschaft Commerz Real AG pflegt ihren eigenen Eintrag im Lobbyregister (Registernummer R004329). Interessenbereiche: Außenwirtschaft; Wettbewerbsrecht; Diversitätspolitik; Bank- und Finanzwesen; Sonstiges im Bereich "Verteidigung"; Rechte von Menschen mit Behinderung; Digitalisierung; Datenschutz und Informationssicherheit; Artenschutz/Biodiversität; Terrorismusbekämpfung; Versicherungswesen; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Arbeitsmarkt; Rente/Alterssicherung; Kriminalitätsbekämpfung; Verbraucherschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Cybersicherheit; Rüstungsangelegenheiten; EU-Binnenmarkt; Erneuerbare Energien; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Klimaschutz; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Recht"; Kleine und mittlere Unternehmen Regelungsvorhaben: - Änderungen im BGB zur Digitalisierung von Kundenbeziehungen: Verbraucher können momentan nicht uneingeschränkt von den Möglichkeiten der Digitalisierung profitieren. Daher sollte es Banken und ihren Kunden in Zukunft ermöglicht werden, ausschließlich digital und papierlos zu kommunizieren sowie Finanzgeschäfte vollständig digital zu tätigen - ohne Medienbrüche und mit klaren rechtlichen Regelungen. Das schafft Sicherheit und Transparenz. Hierfür braucht es Anpassungen im BGB: Definition des "angemessenen Zeitraums" bei der Aufbewahrung und Speicherung von Informationen (§ 126b BGB) und des "Eingangs von Erklärungen im elektronischen Postfach" (§ 130 BGB) sowie Einführung der Textform beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags (§§ 492 ff. BGB). - Verzicht auf die Einführung von politischen Lokalisierungsanforderungen an Cloud-Dienstleister: EUCS soll einen einheitlichen Zertifizierungsrahmen für Clouddienste einführen. Dies erfolgt i.R. eines Technischen Standards im Kontext des EU Cybersecurity Act. Eine verpflichtende Nutzung zertifizierter Dienste kann nicht ausgeschlossen werden. Der Vorschlag sieht neben technischen Anforderungen auch Vorgaben zum anwendbaren Recht, dem Ort des Dienstleister-Hauptsitzes und der Eigentümerstruktur vor. U.U. könnte so der Zugang zu Clouddiensten aus Drittstaaten eingeschränkt oder verhindert werden, ohne dass dadurch die technische Sicherheit erhöht würde. Die Vorgaben des EUCS sollten sich i.R.d. offiziellen Mandates auf technische Anforderungen beschränken. - Anpassung des AGB-Änderungsmechanismus für Banken: Wir wünschen uns eine Optimierung der Bestimmungen für den AGB-Änderungsmechanismus, der Banken und Kunden ein vereinbartes Schweigen bei AGB-Änderungen erlaubt. Durch die Rechtssprechung müssen Banken die ausdrückliche Zustimmung von Kunden bei AGB-Änderungen einholen. Dies ist oftmals mit einem hohen Bürokratieaufwand für beide Seiten verbunden. Um die Zustimmung von weiten Teilen der Kundschaft einzuholen, kommt es zudem zu einem umfangreichen Versand papierhafter Unterlagen, die zusätzlich die Umwelt und die CO2-Bilanz belasten. Gefordert wird eine rechtssichere Grundlage analog zu einer früheren Praxis und der derzeitigen Handhabung in anderen Branchen, die eine AGB-Änderung als angenommen betrachtet, wenn der Kunde innerhalb einer vorab definierten Frist nicht widerspricht. - Minimierung neg. Auswirkungen/Risiken auf Banken und Finanzstabilität bei Einführung Digitaler Euro: Es ist sicherzustellen, dass eine etwaige Einführung des Digitalen Euros und seine Ausgestaltung auf einer breiten öffentlichen und politischen Debatte beruht, in der alle Risiken genau analysiert werden. An einer solchen Diskussion beteiligen wir uns aktiv mit unserer Expertise. Entscheidend sind aus unserer Sicht folgende Punkte: Analyse tatsächlicher Kundennutzen, etwaiger Gefahren aus der technischen Umsetzung sowie potenzieller Risiken für die Stabilität des Finanzsystems. Der Digitale Euro sollte kein eigenständiges Bezahlverfahren sein. Wir setzen uns dafür ein, dass es keinen Interessenskonflikt der EZB als Aufseherin und Betreiberin des Bezahlverfahrens gibt und mögliche Risiken für die Finanzstabilität minimiert werden. - Änderung der bestehenden relevanten Rechtsvorschriften zur Vertiefung der Kapitalmärkte: Die EU verfolgt seit 2015 das Ziel der Schaffung einer umfassenden europäischen Kapitalmarktunion. Leistungsfähige Kapitalmärkte werden für die grüne und digitale Transformation zwingend benötigt. Dabei liegt der Fokus auf der zielgerichteten Optimierung des EU-Rechts zur Schaffung tiefer und liquider Kapitalmärkte. Insbesondere durch eine gezielte Stärkung von Verbriefungen als Brücke zwischen Bankenfinanzierung und Kapitalmarkt. Hier sollten u.a. bei einfachen und standardisierten Verbriefungen ("STS") die Berichtspflichten auf das nötige Maß reduziert werden. Zudem setzen wir uns für eine europäische Harmonisierung des kapitalmarktrelevanten Insolvenz- und Steuerrechts, sowie für eine geeignete Anpassung des EU Kapital- und Liquiditätsrahmenwerks ein. - Begegnung rechtlicher Herausforderungen zu Digitalen Identitäten, Akzeptanz der EUDI-Wallets und QES: Eine aktualisierte Rechtsbasis in Deutschland ist nötig, um im Rahmen der eIDAS 2.0 Verordnung die Digitalisierung/Automatisierung von KYC-Prozessen sowie die Nutzung der EUDI-Wallets für Strong Customer Authentication zu ermöglichen. Dazu sind u.a. Anpassungen am Geldwäschegesetz erforderlich; das VideoIdent-Verfahren sollte (temporär) weiter zulässig bleiben. Deutsche Besonderheiten sind zu vermeiden, um die EU-weite Interoperabilität von Wallets und ihren vollen Funktionsumfang zu sichern. Für European Business Wallets (Organisationsidentitäten) und EUDI-Wallets sind rechtliche und technische Ausgestaltung, Datenquellen, Aufsichtsfragen, Zertifizierung/Notifizierung, Registrierung, Haftung und Standards zu klären bzw. weiterzuentwickeln. - Sichern d. Finanzierungsmögl. d. Verteidigungskapazitäten bei Vermeidung von "Greenwashing"-Risiken: Es ist sicherzustellen, dass die angemessene Finanzierung der Rüstungsindutrie entlang der verteidigungspolitischen Leitlinien Deutschlands und seiner Verbündeten gewährleistet bleibt. Gleichzeitig darf das Nachhaltigkeitsprinzip nicht erschüttert werden. Es bedarf geeigneter Maßnahmen, um einem "Green- bzw. Social-Washing" angemessen vorzubeugen. - Unterstützung bei Umsetzung und Weiterentwicklung der geförderten privaten Altersvorsorge: Wir begrüßen grundsätzlich die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Eine staatlich verwaltete Altersvorsorgelösung durch eine Ermächtigungsverordnung sollte mit einheitlichen Rahmenbedingungen für staatliche und private Anbieter einhergehen. Der Einsatz eines staatlich verwalteten Produkts kommt erst dann in Betracht, wenn sich nach sorgfältiger Marktanalyse Versorgungslücken zeigen und private Lösungen diese nicht ausreichend abdecken. Die Frühstartrente sollte zeitnah eingeführt werden. Wir unterstützen Initiativen, die die Finanzbildung stärker in schulische und universitäre Ausbildungen integrieren. Denn das finanzielle Grundwissen ist der Schlüssel für das Durchführen vorausschauender Investments. - Modifikation des Vorschlags zur europäischen Kleinanlegerstrategie: Aufrechterhaltung der Provisionsberatung in Europa, gemeinsam mit Verhinderung eines Provisionsverbotes im beratungsfreien Geschäft, um den Zugang zu einem breiten Angebot von Finanzprodukten zu erhalten. Zudem setzen wir uns für eine Vereinfachung des Beratungsprozesses ein, z.B. durch Reduzierung von Informations- und Meldepflichten. - Einführung eines europäischen Rahmenwerks für den Zugang zu Finanzdaten (FIDA): Sicherstellung, dass FIDA eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Sicherstellung, dass die Zweckbindung der Datennutzung auch ausreichend überprüft und durchgesetzt wird. Verringerung des Datenscopes der FIDA um institutsindividuelle Daten der Kredit-, Geeignetheitsprüfungs- und Angemessenheitsprüfung, die aufgrund ihrer Heterogenität von Nutzern nicht sinnvoll verwendet werden können und um einen Zwang zu einer branchenweiten Standardisierung für einen Datenaustausch zu verhindern. - Präzisierungen und Anpassungen bei Implementierung der CSRD durch das CSRD-Umsetzungsgesetz: Wir begrüßen die Bestrebungen, die Verfügbarkeit von nachvollziehbaren und vergleichbaren ESG-Daten zu verbessern. Die intendierte 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben aus der CSRD in deutsches Recht hilft bei diesem Vorhaben, da europaweit einheitliche Nachhaltigkeitsberichte gefördert werden. Wichtig ist, den bürokratischen Aufwand auf das erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Aus unserer Sicht gilt es bei der Umsetzung zentrale Punkte zu präzisieren bzw. anzupassen, insb.: - Bürokratischen Aufwand auf das erforderliche Mindestmaß begrenzen - Klarstellung über Notwendigkeit bzw. Nicht-Notwendigkeit zur Erweiterung des finanziellen Konsolidierungskreises - Detail: Beschränkung der Pflicht zum digitalen Format (ESEF) auf europäische Vorgaben (Verschiebung um mindestens ein Jahr) - Begleitung/Überarbeitung von Payment Service Regulation (PSR) und Payment Service Directive (PSD3): Grundsätzlich unterstützen wir die Maßnahmen zur Stärkung von Innovations- und Sicherheitsstandards im Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit der PSR sowie der PSD3. Wir befürworten einen stärkeren Austausch betrugsbezogener Daten mit anderen Banken und Zahlungsdienstleistern sowie anderen Dritten wie bspw. Telekommunikations- und Technologieanbietern, um frühzeitig Warnzeichen (z. B. aus Social Engineering) zu erkennen und angemessen zu reagieren. Kritisch bewerten wir jedoch u.a. die pauschale Verschärfung der Haftungsregeln bei Betrugsfällen für Banken. Denn eine Umkehr der Beweispflicht könnte einen massiven Einfluss auf das Verhalten der Kunden haben und die Betrugsfälle und ihre Schäden massiv erhöhen. - Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland: Die Commerzbank ist Teil der Taskforce Finanzplatz, die auf Initiative der Hessischen Landesregierung gegründet wurde. Gemeinsam mit anderen Akteuren des Finanzbereichs setzt sie sich dafür ein, den Finanzplatz zu stärken und international wettbewerbsfähig zu machen. Konkret schlägt die Initiative Anpassungen in folgenden Handlungsfeldern vor: 1. Attraktive Standortbedingungen schaffen, 2. effiziente und wettbewerbsfähige Regulatorik etablieren, 3. Innovation & Start-ups fördern, 4. privates Kapital modernisieren, 5. als führender Standort für Sustainable und Transition Finance positionieren, 6. Wissenschaft & Bildung sowie 7. Marketing- & Kommunikationsmaßnahmen stärken. (Details siehe beigefügte Stellungnahme). - Kohärente Einführung eines nationalen Durchführungsgesetzes zur europäischen KI-Verordnung: Bei der Umsetzung der europ. KI-Verordnung in nationales Recht muss sichergestellt werden, dass eine EU-weit einheitliche und innovationsfreundliche Umsetzung erfolgt. Es kommt insb. auf folgende Punkte an: 1.) Konkretisierung der KI-Definition für den Bankensektor, 2.) Abgrenzung der Rollenverteilungen verschiedener Anbietertypen und Harmonisierung der KI-Verordnung an bestehende Vorschriften im Finanzsektor, 3.) Klare Richtlinie für den Übergang von Open-Source-KI-Modellen zur kommerziellen Nutzung, 4.) Frühzeitiges zur Verfügung stellen von Standards und Leitlinien für Hochrisiko-KI-Modelle zur angemessenen Vorbereitung innerhalb der Übergangsfristen, 5.) Aufsichtsstrukturen, die die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden für den gesamten Regelungsumfang der KI-Verordnung integrieren. - Reduzierung der Komplexität in der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Omnibus-Initiative: Die Reduzierung bürokratischer Belastungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Omnibus-Initiative wird im Grunde begrüßt. Der Umfang berichteter Informationen soll handhabbar und entscheidungsrelevant sein. Verschiebungen und Vereinfachungen sollten idealerweise die gesamte Wertschöpfungskette im Blick haben und komplementär zu analogen Regulierungen und aufsichtlichen Anforderungen ausgestaltet werden. - Vorschläge für die Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR): Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) werden Vorschläge unterbreitet, durch die Anleger besser in die Lage versetzen sollen, fundierte Entscheidungen über eine nachhaltige Geldanlage zu treffen. Dies gelingt durch die Einführung von drei leicht verständlichen Produktkategorien und passgenauen Informationen, die den Bedürfnissen der Anleger entsprechen. Wir begrüßen den zwischenzeitlich vorliegenden Kommissionsvorschlag. Da die SFDR mit anderen Regulierungen u.a. durch Verweise inhaltlich korrespondiert, setzen wir uns für eine fachlich und zeitlich aufeinander abgestimmte Vereinfachung der Regulierungen zu Nachhaltigkeit im Kundenanlagegeschäft (u.a. MiFID, PRIIPS-VO, Prospekt-VO) ein. - Unterstützung des vdp-Vorschlags zur Novelle des Pfandbriefgesetzes 2026: Unterstützung des Vorschlags des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (VdP) zu einer Fortentwicklung des Pfandbriefgesetzes. Angeregt wird eine Anhebung der Beleihungsgrenze für Wohnimmobilien von 60% auf 80% und damit die Anpassung in Einklang mit bestehendem EU-Recht an Regelungen an andere europäische und außereuropäische Länder. - Überarbeitung des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes (ZFG): Hinsichtlich des Entwurfs eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität setzt sich die Commerzbank dafür ein, dass in Umsetzung des neu zu fassenden § 2a Sanktionsdurchsetzungsgesetzes (Veröffentlichung von festgestellten Eigentums- bzw. Kontrollverhältnissen) die Informationen ergänzend zu einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger zeitgleich auch in maschinenlesbarer Form öffentlich zugänglich gemacht werden. Die zeitgleiche Veröffentlichung der Feststellungen in maschinenlesbarer Form ermöglicht es, dass die sanktionsrechtlich relevanten Daten zeitnah in die Screeningsysteme von Banken und anderen Wirtschaftsteilnehmern eingespielt werden können.

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