Schriftliche Frage 1 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche internen Regelungen zur Konkretisierung der Voraussetzungen einer Überprüfung geförderter Projekte und Projektträger durch das Bundes…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.
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Schriftliche Frage 1 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche internen Regelungen zur Konkretisierung der Voraussetzungen einer Überprüfung geförderter Projekte und Projektträger durch das Bundes…
Frage 1 (Sven Lehmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche internen Regelungen zur Konkretisierung der Voraussetzungen einer Überprüfung geförderter Projekte und Projektträger durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) (sogenanntes „Haber-Verfahren“) gelten im Verantwortungsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien hinsichtlich der Frage, welche Hierarchieebene unter welchen Voraussetzungen befugt ist, ein „Haber-Verfahren“ zu veranlassen?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 28. Oktober 2026:
Bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien stellt die Anwendung des sogenannten „Haber-Verfahrens“ eine absolute Ausnahme dar. Spezifische Prozess- und Geschäftsgangvorgaben existieren insofern nicht. Die Behandlung entsprechender Sachverhalte folgt den für alle Geschäftsgangprozesse geltenden Regeln.
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