Schriftliche Frage 24/25 von Macit Karaahmetoğlu (SPD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, nach welchen Kriterien die zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörden einen deutsc…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
Text
Schriftliche Frage 24/25 von Macit Karaahmetoğlu (SPD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, nach welchen Kriterien die zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörden einen deutsc…
Frage 24 (Macit Karaahmetoğlu, SPD):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, nach welchen Kriterien die zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörden einen deutschen Hochschulabschluss als Nachweis der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes – StAG) berücksichtigen, und inwieweit unterscheiden sich diese Kriterien nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den Bundesländern beziehungsweise verschiedenen Studienrichtungen?
Frage 25 (Macit Karaahmetoğlu, SPD):
Sieht die Bundesregierung angesichts unterschiedlicher Verwaltungspraxen bei der Berücksichtigung deutscher Hochschulabschlüsse im Einbürgerungsverfahren Bedarf und rechtliche Möglichkeiten, gemeinsam mit den Ländern einheitliche Kriterien zu entwickeln, und wie möchte sie für Antragstellende mehr Transparenz und Verlässlichkeit hinsichtlich der erforderlichen Nachweise schaffen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 26. Oktober 2026:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 24 und 25 gemeinsam beantwortet. Der Anspruch auf Einbürgerung setzt bei einem Antragsteller, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, unter anderem voraus, dass dieser über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 StAG). Diese werden gemäß § 10 Absatz 5 Satz 1 StAG in der Regel durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest nachgewiesen. Zur sachgerechten und einheitlichen Anwendung der Vorschriften des StAG hat das Bundesministerium des Innern (BMI) den Ländern Anwendungshinweise mit Stand vom 1. Mai 2025 (AH-StAG 2025) zur Verfügung gestellt. Die Praxis der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Länder sich an den Anwendungshinweisen des BMI orientieren. Nach Nummer 10 Randnummer 135 der AH-StAG 2025 ist der Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse auch erbracht, wenn der Antragsteller einen erfolgreichen Abschluss eines Studiums der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften an einer deutschen Hochschule nachweisen kann. Bei Abschlüssen anderer Studienrichtungen, wie z. B. Lehramt, kommt es auf die Fächerkombination an. Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung zu unterschiedlichen Verwaltungspraxen bei der Berücksichtigung deutscher Hochschulabschlüsse, differenzierend nach Ländern oder Studienrichtungen vor. Das BMI trägt mit Bund/Länder-Besprechungen aktiv dazu bei, einen möglichst einheitlichen Vollzug der einbürgerungsrechtlichen Vorschriften zu fördern. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Beantwortung zu Frage 24.
Relationen
- asked ← Macit Karaahmetoğlu (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung