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Schriftliche Frage 60 von Stefan Seidler (fraktionslos): Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der anstehenden Novellierung des Kraft-Wärme- Kopplungsgesetzes noch vor Einleitung des parlamen…

dip / schriftliche_frage 30.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 60 von Stefan Seidler (fraktionslos): Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der anstehenden Novellierung des Kraft-Wärme- Kopplungsgesetzes noch vor Einleitung des parlamen… Frage 60 (Stefan Seidler, fraktionslos): Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der anstehenden Novellierung des Kraft-Wärme- Kopplungsgesetzes noch vor Einleitung des parlamentarischen Verfahrens eine Anpassung des KWK-Zuschlags vorzusehen, um die durch den Wegfall der vermiedenen Netznutzungsentgelte entstehenden Nachteile für vor dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommene KWK-Anlagen schrittweise auszugleichen, und wenn nein, wie bewertet sie die Auswirkungen der schrittweisen Abschmelzung der vermiedenen Netznutzungsentgelte auf die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 30. Oktober 2026: Ein Ausgleich für den Wegfall der vermiedenen Netzentgelte (vNE) in der KWKG-Förderung ist nicht vorgesehen. Die BNetzA hat die schrittweise Abschmelzung der vNE beschlossen, da sich gezeigt hat, dass die dezentrale Einspeisung nicht wie erwartet zur Reduzierung von Netzinfrastrukturkosten führt. Für große KWK-Anlagen in der öffentlichen Versorgung mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Megawatt (MW) beläuft sich die derzeitige Förderung im KWKG auf 3,9 Cent pro Kilowattstunde. Damit werden die Investitionskosten einer solchen KWK-Anlage nahezu vollständig gefördert. Eine zumindest teilweise Refinanzierung der Investitionskosten sowie der variablen Einsatzkosten über die Strom- und Wärmemärkte stellt deren Wirtschaftlichkeit nicht nachhaltig in Frage.

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