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Schriftliche Frage 70 von Ulrich von Zons (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über technische Störungen, notwendigen Arbeitsmehraufwand und Verzögerungen bei der Einführun…

dip / schriftliche_frage 30.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 70 von Ulrich von Zons (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über technische Störungen, notwendigen Arbeitsmehraufwand und Verzögerungen bei der Einführun… Frage 70 (Ulrich von Zons, AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über technische Störungen, notwendigen Arbeitsmehraufwand und Verzögerungen bei der Einführung und Nutzung der elektronischen Akte in der Justiz vor, und wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die wiederholten Fristverlängerungen für die papiergebundene Aktenführung (Quelle: www.drb.de/positionen/verbandsthemen/e-justic e-und-digtale-justiz)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 28. Oktober 2026: Die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz ist im Wesentlichen Ländersache. Über öffentliche Quellen und Sachstandsberichte aus der Praxis hinausgehende Erkenntnisse über technische Störungen oder einen notwendigen Arbeitsmehraufwand liegen der Bundesregierung insoweit nicht vor. Der mit der Einführung der elektronischen Akte in der Justiz teilweise beschriebene Mehraufwand betrifft vor allem die Umstellung auf die elektronische Aktenführung. Bei den Bundesgerichten und dem Generalbundesanwalt sind aufgrund teils unterschiedlicher Systeme zur elektronischen Aktenführung in den Ländern gegenwärtig noch technisch-organisatorische Schwierigkeiten bei der Aktenübernahme zu überwinden. Auch der Umstand, dass die elektronische Akte bei den Polizeien der Länder noch nicht flächendeckend eingeführt ist, behindert eine umfassende elektronische Aktenbearbeitung. In Einzelbereichen musste die Möglichkeit, Papieraktenführungen zuzulassen, bis Ende 2027 beziehungsweise Ende 2029 verlängert werden. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Bundestagsdrucksache 21/8429, S. 35 f. verwiesen.

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