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Schriftliche Frage 91 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kennt die Bundesregierung die von der Gemeinde Morbach (Landkreis Bernkastel-Wittlich), ihren Ratsmitgliedern und Anwohnern vorgetragene Kri…

dip / schriftliche_frage 30.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 91 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kennt die Bundesregierung die von der Gemeinde Morbach (Landkreis Bernkastel-Wittlich), ihren Ratsmitgliedern und Anwohnern vorgetragene Kri… Frage 91 (Julian Joswig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kennt die Bundesregierung die von der Gemeinde Morbach (Landkreis Bernkastel-Wittlich), ihren Ratsmitgliedern und Anwohnern vorgetragene Kritik, dass der geplante Rückbau der Hunsrückhöhenstraße (B 327) zwischen Hinzerath und Hochscheid die Anbindung des Verladebahnhofs Zolleiche für die Landwirtschaft und den Schwerlastverkehr erheblich verschlechtert und die Verkehrssicherheit gefährden kann, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie hieraus, und welche planerischen, baulichen oder verkehrlichen Möglichkeiten sieht sie, um diese Nachteile zu vermeiden beziehungsweise auszugleichen (www.volksfreund.de/region/mosel-wittlich-hunsr ueck/hunsrueck-diese-bedenken-hat-morbach-bei m-ausbau-der-b50neu_aid-155424537)? 3 Das Bundesministerium für Verkehr hat die Antwort als „VS-VERTRAULICH“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 28. Oktober 2026: Die Planung des Vorhabens obliegt dem Land Rheinland-Pfalz im Auftrag des Bundes. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von den in der Gemeinde Morbach geführten Überlegungen. Es obliegt der Planfeststellungsbehörde, die von der Gemeinde am 30. September 2026 vorgebrachte Einwendung im Verfahren zu behandeln und mit den unterschiedlich gelagerten Interessen gegeneinander abzuwägen. Über etwaige Anpassungen der Planung entscheidet die Auftragsverwaltung.

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