Schriftliche Frage 94 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen Mindereinnahmen (in Euro) im Jahr 2027 rechnet die Bundesregierung durch die jüngste Novelle des Brennstoffemissionshandelsgeset…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 94 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen Mindereinnahmen (in Euro) im Jahr 2027 rechnet die Bundesregierung durch die jüngste Novelle des Brennstoffemissionshandelsgeset…
Frage 94 (Lisa Badum, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Mit welchen Mindereinnahmen (in Euro) im Jahr 2027 rechnet die Bundesregierung durch die jüngste Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes im Vergleich zur vorherigen Rechtslage, und wie hoch fielen die prognostizierten Mindereinnahmen für dasselbe Jahr (2027) im Vergleich dazu nach dem ursprünglichen Kabinettsentwurf aus?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 26. Oktober 2026:
In der Finanzplanung zum KTF 2026 wurde für die Erlöse aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG) sowie aus dem Europäischen Brennstoffemissionshandel (EU-ETS 2) für das Jahr 2027 die Einführung des EU-ETS 2 zugrunde gelegt. Im Regierungsentwurf zum KTF-Wirtschaftsplan 2027 wurden die Erlöse aus dem BEHG bereits auf Basis des Koalitionsbeschlusses, den BEHG-Preiskorridor von 55 bis 65 Euro im Jahr 2027 fortzuführen, veranschlagt. Folglich hätten sich aus der Umsetzung des Regierungsentwurfs gegenüber der Finanzplanung der Bundesregierung keine Mindereinnahmen ergeben. Durch die vom Deutschen Bundestag beschlossene Novelle des BEHG für das Jahr 2027 haben sich zwei Änderungen ergeben: Zum einen wurde der Überschuss- und Nachkaufmengenpreis um jeweils zwei Euro abgesenkt (auf 71 bzw. 73 Euro) und zum anderen wurde bei der Berechnung der Versteigerungsmenge auf eine ursprünglich vorgesehene Abzugsmenge verzichtet. Im Vergleich zum Regierungsentwurf des KTF Wirtschaftsplans 2027 würden sich aus diesen beiden Änderungen Mindereinnahmen von rund 490 Mio. Euro ergeben. Die EU-Kommission hat im September 2026 die Mengen für die frühzeitigen Auktionen im EU-ETS 2 veröffentlicht, die etwas höher ausgefallen sind als ursprünglich erwartet und daher zu entsprechenden Mehreinnahmen führen werden. Im Ergebnis ergeben sich daher durch die vom Deutschen Bundestag beschlossene BEHG-Novelle keine Mindereinnahmen gegenüber dem Regierungsentwurf des KTF Wirtschaftsplans 2027.
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