Schriftliche Frage 96 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle des illegalen Wildtierhandels als einen Treiber des Biodiversitätsverlustes (vgl. www.dnr.de/aktu…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 96 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle des illegalen Wildtierhandels als einen Treiber des Biodiversitätsverlustes (vgl. www.dnr.de/aktu…
Frage 96 (Harald Ebner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle des illegalen Wildtierhandels als einen Treiber des Biodiversitätsverlustes (vgl. www.dnr.de/aktuelles-t ermine/aktuelles/studie-wildtierhandel-bedroht-di e-artenvielfalt-dnr-fordert) auch bei nicht anmeldepflichtigen geschützten Tierarten sowie als Risiko für die Verbreitung von Zoonosen, und welche Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene werden von der Bundesregierung vorangetrieben, um den illegalen Wildtierhandel einzudämmen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 29. Oktober 2026:
In dem im Jahr 2019 vorgestellten Globalen Bericht des Weltbiodiversitätsrats zum Zustand der Natur ist die direkte Nutzung von Arten als einer der fünf größten Treiber des Biodiversitätsverlustes genannt. Entsprechend sieht die Bundesregierung den illegalen Artenhandel als einen bedeutenden Treiber des Artensterbens an. Ein Risiko der Übertragung von Zoonosen besteht grundsätzlich sowohl im legalen als auch im illegalen Wildtierhandel, allerdings erfüllen legal verbrachte Tiere die Tiergesundheitsanforderungen der Europäischen Union beim Verbringen. Das Risiko für das Überspringen und für die Verbreitung von Zoonosen wird von der Bundesregierung bei illegal gehandelten Arten als bedeutend höher bewertet, weil der Ursprung der gehandelten Arten sowie die Transport- und Handelsrouten unbekannt sind und Kontrollen der Tiere und der Tiergesundheit nicht stattfinden. Die Bundesregierung misst der Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels eine hohe Bedeutung zu. Sie ergreift ein breites Spektrum an Maßnahmen auf allen Ebenen – national, europäisch und international – um den illegalen Wildtierhandel wirksam einzudämmen. Auf nationaler und europäischer Ebene besonders hervorzuheben sind die laufende Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1203) sowie die Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens mitsamt zahlreichen Maßnahmen und Initiativen zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels. Dazu gehört die Neuauflage des umfassenden Aktionsplans der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels für den Zeitraum 2022 bis 2027 und die Zusammenarbeit mit Herkunftsländern für einen besseren Schutz von illegal gehandelten Wildtieren. Entsprechend setzt sich die Bundesregierung seit vielen Jahren mit Nachdruck für die Erfassung aller Einfuhren von Wildtieren in die EU ein und unterstützt Projekte, die helfen, geschützte Arten besser zu identifizieren und deren Handelsströme nachzuverfolgen sowie Wildfänge von Nachzuchten zu unterscheiden. Zudem baut die Bundesregierung eine Fach- und Recherchestelle am Bundesamt für Naturschutz auf, die als in Deutschland zentral zuständige Fachbehörde die effektive Bekämpfung des illegalen Handels mit geschützten Arten im Internet unterstützen soll.
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