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Einfuhr von Jagdtrophäen geschützter Arten (Antwort zu Drs. 21/5551)

dip / drucksache 21.05.2026 · WP 21 · 21/6114 · Antwort · Original ↗

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Einfuhr von Jagdtrophäen geschützter Arten (Antwort zu Drs. 21/5551) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6114 21. Wahlperiode 21.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Dr. Zoe Mayer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/5551 – Einfuhr von Jagdtrophäen geschützter Arten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Einfuhr von Jagdtrophäen zum persönlichen Gebrauch ist in Deutschland erlaubt, auch wenn es sich um bedrohte und international geschützte Wildtiere handelt. Die Anträge auf Einfuhr werden in Deutschland vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) geprüft, sofern es sich um geschützte und genehmigungspflichtige Arten handelt. Im Jahr 2025 wurden nach Deutschland insgesamt 651 Trophäen geschützter Arten eingeführt. Zudem stehen die Importe von 50 genehmigten, aber noch nicht eingeführten Jagdtrophäen aus. Damit bleiben die Zahlen auf einem anhaltend hohen Niveau. Gleichzeitig wurde beispielsweise auf der Messe Jagd und Hund im Januar 2026 wieder offensiv von Reiseanbietern sowie von afrikanischen Ländern für Trophäenjagden geworben mit dem mutmaßlichen Effekt, dass diese Zahlen künftig sogar noch ansteigen könnten. Die EU ist weltweit der zweitgrößte Importeur von Jagdtrophäen auf der Welt (www.humaneworld.org/sites/default/files/uploads/2021/06/HSI_Trophaenjag d-in-Zahlen_Die-Bedeutung-der-Europaischen-Union-bei-der-Trophaenjagd-i m-globalen-Kontext.pdf). Aber auch innerhalb Europas finden Trophäenjagden auf FFH-geschützte (FFH = Fauna-Flora-Habitat) Tierarten, z. B. auf Braunbären in Kroatien und Rumänien statt. Einige Länder der EU, wie beispielsweise Belgien, Finnland, die Niederlande und Frankreich, haben Einfuhrverbote für Jagdtrophäen bestimmter geschützter Arten beschlossen. Trophäenjagden sind nicht nur aus tierschutzrechtlicher Sicht umstritten. Weltweit werden jedes Jahr zehntausende Tiere von Trophäenjägern getötet und so wird in den Wildtierbestand eingegriffen. Neben Wilderei und Veränderungen durch den Klimawandel mit seinen schwerwiegenden Folgen für den Artenerhalt, wie u. a. Hitze, Wasserknappheit und sich verändernde Vegetation, tragen Trophäenjagden daher zu einer weiteren Gefährdung der Arten bei. Da im Fokus von Trophäenjägern insbesondere Individuen mit herausragenden physischen Eigenschaften, wie z. B. langen Stoßzähnen, großen Hörnern oder prächtigen Mähnen, stehen, die in der Regel mit guten genetischen Anlagen einhergehen, werden durch die Trophäenjagd überwiegend Schlüsselindividuen einer Art erlegt, die überproportional zu gesunden überlebensfähigen Wildbeständen und damit zum dauerhaften Artenerhalt beitragen. Dies ist um- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 21. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. so problematischer, als dass die Datenlage zu Populationsgröße, genetischer Vielfalt und Populationstrend bei vielen betroffenen Arten nicht ausreichend ist. Als Argument für die Trophäenjagd wird häufig angeführt, dass sie der lokalen Bevölkerung zugutekomme und Einnahmen für den Artenschutz sowie für Gemeinden in den Herkunftsländern generiere. Nach Einschätzung vieler Kritikerinnen und Kritiker profitieren jedoch in den meisten Fällen nicht die lokalen Gemeinschaften in nennenswertem Umfang von diesen Einnahmen. Stattdessen fließen die größten Teile der Gewinne an (häufig ausländische) Jagdreiseveranstalter, private Großgrund- oder Farmbesitzer sowie lokale Eliten. Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller muss sich die Frage der Einfuhr von Jagdtrophäen nach Deutschland u. a. an den Gesichtspunkten der Populationserhaltung und Förderung der Koexistenz Mensch- Wildtier, aber auch Tierschutz-ethischen Gesichtspunkten ausrichten.  1. Wie viele Einfuhren für Jagdtrophäen aus welchen Ländern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023, 2024 und 2025 nach Deutschland von Arten, die in den Anhängen A bis C der EU- Artenschutzverordnung 338/97 enthalten sind (bitte nach dem jeweiligen Einfuhrjahr und der Tierart sowie den jeweiligen Ausfuhrländern aufschlüsseln)? Es wird auf die Anlagen 1, 2 und 3 verwiesen.*  2. Wie viele Anträge zu den in Frage 1 genannten Einfuhren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung genehmigt, wie viele wurden abgelehnt, und wie viele Entscheidungen erfolgten nach Einzelfallprüfung (bitte die Anzahl der Anträge, Einzelfallprüfungen, Genehmigungen und Ablehnungen jeweils nach Jahr und Tierart aufschlüsseln)?  3. Welche Tatsachen, Informationen und Gründe haben nach Kenntnis der Bundesregierung zu der Ablehnung von den in Frage 2 genannten Anträgen geführt? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Alle Entscheidungen erfolgen im Einzelfall. Soweit eine Einfuhrgenehmigungspflicht besteht, ist die Einfuhrgenehmigung durch das zuständige Bundesamt für Naturschutz (BfN) grundsätzlich zu erteilen, wenn sowohl die Legalität als auch die Nachhaltigkeit der Entnahme aus der Natur positiv überprüft worden sind. Im abgefragten Zeitraum wurden alle beantragten Genehmigungen erteilt. Dies ist damit zu erklären, dass Interessenten noch vor der Jagdausübung beim zuständigen BfN unverbindliche Informationen einholen, um die Erfolgsaussichten einer Genehmigungserteilung zu prüfen. Wenn die Erfolgswahrscheinlichkeit für eine Einfuhrgenehmigung gering ist, wird von einer Antragstellung abgesehen. Im Übrigen wird auf die Anlage 4 verwiesen.* * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6114 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  4. Welche Daten liegen der Bundesregierung für die Jahre 2023, 2024 und 2025 hinsichtlich Verstößen gegen Artenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit der Einfuhr von Jagdtrophäen international geschützter Arten vor, und wie viele dieser Verstöße wurden jeweils sanktioniert (bitte auflisten und nach Art der Sanktion unterscheiden)? Es wird auf die Anlage 5 verwiesen.*  5. Welche Konsequenzen hinsichtlich des Ziels des internationalen Artenschutzes zieht die Bundesregierung daraus, dass sich die Einfuhr von Trophäen von geschützten Tierarten auf einem hohen Niveau von rund 700 Trophäen im Jahr 2025 (Einfuhr von 651 Trophäen plus 50 genehmigte, aber noch nicht erfolgte Einfuhren) stabilisieren? In allen Fällen, in denen eine Einfuhrgenehmigungspflicht besteht, werden die notwendigen Prüfungen im Einzelfall durchgeführt, um negative Auswirkungen auf den Schutz der betroffenen Arten auszuschließen (siehe auch die Antwort zu Frage 3).  6. Welche Meinung hat die Bundesregierung bezüglich der Jagd auf und die Einfuhr von Trophäen aus in Gefangenschaft gezüchteten geschützten Tierarten hinsichtlich des Ziels des internationalen Artenschutzes , und wie viele Trophäeneinfuhren von gezüchteten bzw. nicht wildlebenden Tieren wurden 2023, 2024 und 2025 nach Deutschland eingeführt, welche Arten umfassen diese Einfuhren, und unter welchen CITES Source Code (CITES = Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen; C – captive-bred, D – artificially propagated, F – born in captivity, R – ranched) wurden diese eingeführt? Die Bedeutung der Trophäenjagd für den Artenschutz ist differenziert und kontextabhängig zu bewerten. Insbesondere in stark kontrollierten, eingezäunten Systemen mit gezüchteten und/oder intensiv gemanagten Beständen kann eine weitgehende Entkopplung von wildlebenden Populationen bestehen. Aus Sicht des Artenschutzes ist auf Basis der verfügbaren Evidenz nicht von einem unmittelbaren negativen Effekt auf Wildpopulationen auszugehen, sofern keine Entnahmen aus freilebenden Beständen erfolgen. Im Übrigen wird auf die Anlage 6 verwiesen.*  7. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Überprüfung der Unbedenklichkeit der Einfuhr sichergestellt, dass nicht die stärksten, gesündesten und für den Fortbestand der Population besonders wichtigen Tiere von Trophäenjägern geschossen werden, wenn ja, inwiefern, und wie erfolgt die Überprüfung? Die Einfuhrvoraussetzungen für genehmigungspflichtige Jagdtrophäen werden auf der Grundlage geltender EU-einheitlicher Rechtsvorschriften und in Abstimmung mit den CITES-Behörden aller anderen EU-Mitgliedstaaten streng geprüft. Einfuhrgenehmigungen werden nur erteilt, wenn sich die Einfuhr nicht nachteilig auf den Erhaltungszustand der Art oder die Verbreitung der Population der Art auswirkt. Hierbei wird auch der regionale Erhaltungszustand, die Form des lokalen Managements der Arten und Populationen, die Biologie der Art, Handelstrends und sonstige Gefährdungen, oftmals in Rücksprache mit den jeweiligen Herkunftsländern und Experten, berücksichtigt. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6114 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. In Systemen mit freilebenden Beständen sind mögliche Auswirkungen der selektiven Entnahme auf Populationsdynamik, Sozialstruktur und genetische Zusammensetzung grundsätzlich im Rahmen der Prüfung zu berücksichtigen. Entsprechend kann das Ergebnis einer Nachhaltigkeitsprüfung für Populationen derselben Art in verschiedenen Ländern, für Populationen innerhalb eines Landes, oder je nach Geschlecht und Alter unterschiedlich ausfallen. Bei Löwen (Panthera leo) und Leoparden (Panthera pardus) wird beispielsweise in der Regel die Jagd von weiblichen Tieren als nicht nachhaltig bewertet, da diese für die Populationsstruktur und die Überlebensfähigkeit der Population besonders wichtig sind. Dies wird bei der oben beschriebenen Prüfung von Einfuhren berücksichtigt.  8. Sind der Bundesregierung aktuelle wissenschaftliche Publikationen bekannt (https://elephantswithoutborders.org/site/wp-content/uploads/202 5-EWB-Hunting_Report-Web-compressed.pdf), denen zufolge die Abschussquoten für Elefanten in Botswana zu hoch angesetzt und damit nicht, wie gefordert, nachhaltig sind und die Erhaltung der Elefantenpopulation langfristig gefährdet wird, und welche Meinung hat die Bundesregierung hierzu? Die Publikation von Elephants Without Borders (Schlossberg & Chase 2025) ist der Bundesregierung bekannt. Für Elefanten hat Botsuana im Rahmen von CITES eine Exportquote von 800 Stoßzähnen von 400 Individuen (Species+, als Resultat einer Empfehlung der CITES-Vertragsstaatenkonferenz) erhalten. Maßgeblich für die Bewertung sind nicht die festgelegten Quoten allein, sondern die tatsächlich realisierten Entnahmen im Verhältnis zur Populationsgröße und -dynamik. Die Festlegung von Abschussquoten ist ein regulatives Werkzeug, welches ein adaptives Management auf regionaler Ebene ermöglicht. Im konkreten Fall lagen die tatsächlich realisierten Entnahmen zwischen den Jahren 1996 und 2023 stets deutlich unter der festgelegten Quote und prozentual zwischen 0,03 und 0,25 Prozent der Population, zuletzt zwischen 0,12 und 0,16 Prozent (2021 bis 2023). Damit lagen die Entnahmen im Rahmen der geforderten maximalen Entnahmerate von 0,2 Prozent (siehe Bericht von Elephants Without Borders). Die aktuell verfügbare wissenschaftliche Populationsschätzung geht von einer Gesamtpopulation von ungefähr 140 000 Individuen in Botsuana aus. Die Population im Norden Botsuanas macht mit mehr als 94 Prozent den Großteil der nationalen Population aus. Über den Zeitraum der Jahre von 1996 bis 2023 hat sich unter dem bisherigen Management die Population im Norden Botsuanas positiv entwickelt bzw. gilt seit dem Jahr 2010 als stabil. Entsprechend besteht derzeit eine positive Entscheidung der Wissenschaftlichen Prüfgruppe der EU (Scientific Review Group – SRG) zu Einfuhren der Art-Land-Kombination in die EU (siehe Species+). Die SRG-Entscheidungen werden regelmäßig überprüft. Sollten sich in Zukunft Hinweise auf nachteilige Auswirkungen auf die Population ergeben, würden diese bei der Prüfung berücksichtigt und Einfuhranträge ggf. abgelehnt werden.  9. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Botswana die Abschussquoten u. a. für Elefanten und Leoparden seit 2019 in jedem Jahr erhöht hat, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu der Frage, welche Bestandsentwicklungen unter solchen anhaltenden Abschussregimen realistisch zu erwarten sind, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung auch ihren Kenntnissen? Jagdquoten werden in den Fällen berücksichtigt, in denen Einfuhranträge vorgelegt und geprüft werden. Im Fall von Botsuana wurden in dem genannten Zeitraum seit dem Jahr 2019 lediglich Jagdtrophäen von Elefanten und Leoparden eingeführt. Zu Elefanten wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Im Falle von Leoparden wurden Jagdquoten schrittweise in den letzten Jahren erhöht. Maßgeblich für die Bewertung sind nicht die festgelegten Quoten allein, sondern die tatsächlich realisierten Entnahmen im Verhältnis zur Populationsgröße und -dynamik. Für Leoparden wurden im Rahmen von CITES Exportquoten von allen Vertragsstaaten beschlossen, die zuletzt vom CITES Animals Committee überprüft wurden und von den CITES-Gremien als nachhaltig eingestuft wurden. Botsuana hat eine jährliche Exportquote von 130 Trophäen (vgl. CITES Resolution Conf. 10.14. (Rev.CoP16)). Im konkreten Fall liegen sowohl die national jährlich festgelegten Jagdquoten als auch die tatsächlich realisierten Entnahmen (Jahr 2023: Quote von 74 Individuen und Entnahmen von 46 Individuen) weit unter der festgelegten Exportquote für Botsuana (vgl. Species+, CITES Trade Database und CITES AC33 Inf. Doc. 22). Entsprechende Parameter werden bei nationalen Einfuhrentscheidungen durch das BfN einzelfallbezogen berücksichtigt (siehe Antwort zu Frage 7). Botsuana hat einen aktuellen nationalen Management- und Aktionsplan für den Leoparden zum Schutz der Art (vgl. CITES AC33 Inf. Doc. 22). Es ist derzeit nicht von negativen Auswirkungen der Trophäenjagd auf die Bestandsentwicklung von Leoparden in Botsuana auszugehen. Sollten sich in Zukunft Hinweise auf nachteilige Auswirkungen auf die Population ergeben, würden diese bei der Prüfung durch das BfN berücksichtigt und Einfuhranträge ggf. abgelehnt werden. 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die enge Zusammenarbeit der Organisation Conservation Force, die sich für die Förderung der Trophäenjagd als Naturschutzinstrument einsetzt, mit der botswanischen Regierung (www.pressreader.com/botswana/botswana-guardian/2 0251107/281676851165174) und deren maßgeblichen Beitrag zur Erstellung für Managementpläne für Elefanten und Leoparden sowie der Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Non-detriment Findings), die u. a. auch für die Einfuhrgenehmigung der Trophäen nach Deutschland relevant sind, insbesondere in Bezug auf die wissenschaftliche Zuverlässigkeit verabschiedeter Jagdquoten, die Bewertung der Tierbestände und die Einhaltung der CITES-Bestimmungen zum Artenerhalt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ihren Kenntnissen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 11. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Herkunftsländer geschützter Tierarten auf der diesjährigen Messe Jagd und Hund in Dortmund mit Delegationen für den Ausbau der Partnerschaft mit Deutschland bei Trophäenjagden geworben haben, und wenn ja, wie steht die Bundesregierung hierzu? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 12. Ist der Bundesregierung bekannt, dass u. a. auf der Messe Jagd und Hund offensiv für Reisepakete zu Trophäenjagden auf geschützte Arten geworben wird, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus in Bezug auf das Ziel des internationalen Artenschutzes, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die prognostizierten Auswirkungen auf Populationen geschützter Arten, sollte die offensive Werbung für Trophäenjagden erfolgreich sein und sollten Trophäenjagden weiter zunehmen? Der Bundesregierung ist allgemein bekannt, dass entsprechende Reiseangebote existieren. Ein behördliches Einschreiten wäre nur dann gerechtfertigt, wenn es sich um Angebote für Jagd auf nicht einfuhrfähige Arten handelt. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Der Bundesregierung liegen auch keine Erkenntnisse zu Auswirkungen der Bewerbung von Trophäenjagdreisen auf Populationen geschützter Arten vor. 13. Sind der Bundesregierung aktuelle juristische Einschätzungen (www.pro wildlife.de/wp-content/uploads/2026/01/rechtsgutachten-2026-messeang ebote.pdf) bekannt zu der Frage, inwiefern Trophäenjagdangebote rechtssicher von Messen ausgeschlossen werden können, welche Meinung hat die Bundesregierung hierzu, und inwiefern zieht die Bundesregierung auf dieser Grundlage bundesweite Regelungen in Betracht? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Zuständigkeit für das Recht der Märkte, Ausstellungen und Messen wurde mit der Föderalismusreform zum 1. September 2006 auf die Länder verlagert, vgl. Artikel 74 Nummer 11 des Grundgesetzes. Eine bundesweite Regelung im Recht der Messen, Ausstellungen und Märkte kommt daher nicht in Betracht. 14. Hat die Bundesregierung Kenntnisse oder Schätzungen über die Größe und das Umsatzvolumen des Reisemarktes für Jagdreisen sowie über die Gesamtzahl der dazugehörigen Reiseanbieter in Deutschland, und wenn ja, inwieweit, und welchen Anteil am Gesamtmarkt nimmt dieser Bereich insgesamt ein? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 15. Wie bewertet die Bundesregierung die kommerzielle Vermarktung von FFH-geschützten Tierarten für Trophäenjagd in Europa, beispielsweise Trophäenjagd auf Braunbären in Kroatien und Rumänien, und liegen der Bundesregierung hierzu Einfuhrzahlen nach Deutschland für die Jahre 2023, 2024 und 2025 vor (wenn ja, bitte nach Anzahl, Art und Herkunftsland aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine derartige kommerzielle Vermarktung vor. Der Bundesregierung liegen keine Zahlen für die Verbringung von Jagdtrophäen der nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten Arten aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland vor, weil es sich um eine Verbringung innerhalb des Binnenmarkts handelt und hierfür keine Einfuhrgenehmigung vorgeschrieben ist. 16. In welchen Ländern und Gebieten hat die Bundesregierung Mittel für Artenschutzprojekte bewilligt, die auch auf Einnahmen aus Trophäenjagd zielen, wie hoch sind die bewilligten Fördermittel dieser Projekte, wie lange sind deren Laufzeiten, und mit welchen Partnern werden sie umgesetzt (bitte tabellarisch aufschlüsseln)? 17. Welche finanziellen Mittel werden für nichtkonsumtive Artenschutzprojekte in den Empfängerländern investiert, die auch Förderungen für Projekte mit Trophäenjagdkomponente erhalten, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Auswirkung der Projekte auf die Bestandszahlen und das Populationsgefüge geschützter Arten vor Ort? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung finanziert keine Vorhaben, die die direkte Förderung von Einnahmen aus Trophäenjagd als Ziel haben. Dies wurde bereits in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8223 dargestellt und hat weiterhin Gültigkeit. Im Rahmen der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit wurde allerdings Ende 2025 unter dem Nature, People and Climate Program des Klimainvestitionsfonds (Climate Investment Funds – CIF) ein Länderinvestitionsplan für Namibia in Höhe von 36 Mio. USD durch das CIF-Treuhandkomittee bewilligt. Darin ist eine Komponente von bis zu 200 Tsd. USD enthalten, die neben Maßnahmen zur Stärkung inklusiver Governance in Gemeinde- und Landnutzungsausschüssen auch Maßnahmen für eine integrierte ethische Jagd enthält. Die Bundesregierung hat ihre Bedenken hierzu im Rahmen der Beratungen im CIF- Treuhandkomitee geäußert. Bisher wurde noch kein Projekt unter dem Investitionsplan finanziert. 18. Welche Auswirkungen hat die Trophäenjagd nach Kenntnisstand der Bundesregierung auf von ihr geförderte Naturschutzprojekte? Nach Kenntnisstand der Bundesregierung wird Trophäenjagd in vielen Partnerländern im Rahmen nationaler Regelungen als Teil nachhaltiger Nutzung praktiziert und kann unter strengen Auflagen Einnahmen für Naturschutz und lokale Gemeinschaften generieren. Konkrete Auswirkungen der Trophäenjagd auf die von der Bundesregierung geförderten Naturschutzprojekte sind nicht bekannt. 19. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung dazu, auf welchem Anteil von Privatland bzw. Gemeinschaftsland die Trophäenjagd erfolgt und wie sich die geschossenen Tiere prozentual auf diese Flächen verteilen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 20. Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Wertschöpfung aus der Trophäenjagd auf die verschiedenen Beteiligten (Jagdfarmbesitzer, Jagdreisevermittler – bitte, sofern möglich, nach In- und Ausland aufschlüsseln – und lokale Gemeinschaften)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 21. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Verteilung der Wertschöpfung und Wohlfahrtsgewinne (u. a. Verdienst- und Beschäftigungsmöglichkeiten, Finanzierung Gesundheits- und Bildungsstrukturen) für lokale Gemeinschaften bei jagdfreien Tourismusangeboten in wildreichen Regionen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 22. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um nachhaltige und gemeinschaftsbezogene Alternativen zur Trophäenjagd international geschützter Tierarten zu fördern? Die Bundesregierung unterstützt Partnerländer beim Erhalt und bei der Wiederherstellung der Biodiversität sowie bei der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, auch in Schutzgebieten und deren Umfeld. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. 23. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, wieder in die Organisation CIC – International Council for Game and Wildlife Conservation einzutreten, wenn ja, mit welchem Ziel, und wie konkret sind die Planungen bzw. gibt es dazu bereits Vorgespräche und Vorbereitungen? Ein Wiedereintritt in die Organisation CIC – International Council for Game and Wildlife Conservation ist nicht geplant. 24. Plant die Bundesregierung angesichts der aktuellen Beschlüsse Belgiens und anderer EU-Staaten, ebenfalls ein Importverbot für Trophäen gefährdeter Arten (z. B. Elefant, Löwe, Nashorn, Gepard) zu prüfen oder umzusetzen, und wenn nein, warum nicht? Es ist kein nationales Einfuhrverbot geplant. Jedoch arbeitet die Bundesregierung innerhalb der EU gemeinsam mit der EU‑Kommission und den EU- Mitgliedstaaten kontinuierlich daran, das EU‑Recht im Hinblick auf die Einfuhr von Jagdtrophäen von unter CITES geschützten Arten zu verbessern. Die Diskussionen zu dem Thema werden auf Ebene der EU geführt. Zu den Inhalten der Diskussionen wird auf die Antwort zu den Fragen 26 bis 28 verwiesen. 25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Deutschland aufgrund von Importverboten in anderen europäischen Ländern als Einfallstor für Jagdtrophäen genutzt wird? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 26. Plant die Bundesregierung anderweitige Änderungen an den bestehenden Einfuhrbestimmungen, wenn ja, welche, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 27. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über aktuelle Debatten auf EU- Ebene zu Trophäenjagden, und mit welchen konkreten Schritten setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für ein EU-einheitliches Vorgehen in Bezug auf Trophäenjagden bzw. mögliche Importverbote für Jagdtrophäen geschützter Arten ein? 28. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung nach einer allgemeinen Importgenehmigungspflicht (bzw. die Rücknahme der Ausnahme von der Importgenehmigungspflicht) für alle Anhang‑B-Arten der EU-Artenschutzverordnung 338/97 auf EU-Ebene, und inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine Umsetzung dieser Forderung ein? Die Fragen 26 bis 28 werden gemeinsam beantwortet. Auf EU-Ebene wird diskutiert, ob die derzeit für Jagdtrophäen bestehende Ausnahme von der sonst generell geltenden Einfuhrgenehmigungspflicht für Arten des Anhangs B (mit Ausnahme von zwölf Arten) der EU- Artenschutzverordnung 338/97 ganz oder teilweise aufgehoben werden soll. Bislang können wegen der Ausnahme Jagdtrophäen vieler international geschützter und gefährdeter Arten wie Krokodile, Zebras und Giraffen aus dem Anhang B der EU- Artenschutzverordnung 338/97 ohne eine Einfuhrgenehmigung, also ohne Prüfung durch die jeweiligen zuständigen EU-Behörden auf nachhaltige oder möglicherweise illegale Jagd, in die EU eingeführt werden. Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv an diesen Diskussionen, um die Nachhaltigkeit und Legalität der Einfuhr von Jagdtrophäen geschützter Arten sicherzustellen. 29. Welche Studien oder Erhebungen kennt die Bundesregierung auf deutscher und EU-Ebene, welche die gesellschaftliche Akzeptanz von Trophäenjagd messen, und wie stellen sich die Ergebnisse im Zeitverlauf seit 2015 dar? 30. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie Trophäenjagden in den Herkunftsländern von der lokalen Bevölkerung bewertet werden, wenn ja, welche, und wie sehen diese aus? Die Fragen 29 und 30 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung ist bewusst, dass das Thema Trophäenjagd gesellschaftlich kontrovers diskutiert wird. Daher setzt die Bundesregierung auf strenge Kontrollmechanismen, um die Nachhaltigkeit und Legalität von Trophäenjagd sicherzustellen. In diesem Zusammenhang kommen auch EU-weite Einfuhrverbote für bestimmte Jagdtrophäen zum Einsatz. 31. Welche Maßnahmen abseits der Trophäenjagd unterstützt die Bundesregierung in von ihr geförderten Naturschutzprojekten weltweit zur Verbesserung der Einkommenssituation, zur Stärkung des Lebensunterhalts von lokalen Gemeinschaften sowie zum Management von Mensch-Tier- Konflikten? Die Bundesregierung unterstützt in Entwicklungs- und Schwellenländern insbesondere Vorhaben für einen menschenrechtsbasierten Naturschutz. Diese zielen darauf ab, Biodiversität durch Schutz und nachhaltige Nutzung zu erhalten, Lebensgrundlagen zu stärken, Einkommensmöglichkeiten zu verbessern und Mensch-Wildtier-Konflikte zu reduzieren. Die Vermeidung und Minderung von Landnutzungskonflikten sowie die partizipative Gestaltung von Landnutzung steht im Vordergrund von Biodiversitätsprojekten. Dies umfasst – abhängig von Kontext und Bedarfen der Partnerländer und der lokalen Bevölkerung – folgende Maßnahmen: Co-Management von Schutzgebieten durch Beteiligung der lokalen Bevölkerung (inklusive Einbeziehung lokaler Ranger), Unterstützung von Maßnahmen zur Erreichung einer Mensch-Wildtier-Koexistenz (inklusive verbesserte regulatorische und institutionelle Rahmenbedingungen, optimierte Landnutzungs- und Gebietsmanagementpläne sowie präventive Maßnahmen wie z. B. naturbasierte Barrieren, Frühwarnsysteme und sichere Wasserzugänge bzw. Lagerstätten) sowie nachhaltige lokale Wertschöpfung aus diversifizierter Land- und Forstwirtschaft, Kunsthandwerk, Herstellung von naturverträglichen Produkten und gemeindebasiertem (Öko-)Tourismus. Das von der Bundesregierung unterstützte Globalvorhaben „Partnerschaft gegen Wildtierkriminalität in Afrika und Asien“ fördert zur Eindämmung der Wilderei ein effektiveres Management (grenzübergreifender) Schutzgebietskomplexe unter besonderer Berücksichtigung der Teilhabe der lokalen Bevölkerung und der Reduktion von Mensch-Wildtier-Konflikten in Malawi, Sambia und Tansania. 32. Welche Meinung vertritt die Bundesregierung in der Frage, ob die Trophäenjagd aus tierschutzrechtlicher Sicht unethisch ist und in Bezug auf den Grundsatz, dass kein Tier ohne vernünftigen Grund getötet werden darf? Die Bundesregierung misst dem Tierschutz hohe Bedeutung bei. Ethische Bedenken im Zusammenhang mit der Trophäenjagd sind der Bundesregierung bekannt, und sie werden sehr ernst genommen. Daher setzt die Bundesregierung auf strenge Kontrollmechanismen, um die Nachhaltigkeit und Legalität von Trophäenjagd sicherzustellen. 33. Plant die Bundesregierung, das Abgeben oder Feilbieten von Tieren, die keine Nutztiere oder Pferde sind, auf öffentlich zugänglichen Straßen, Wegen oder Plätzen zu untersagen? Zu dieser Frage sind die Beratungen innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen, weshalb hierzu zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine näheren Angaben gemacht werden können. Frage 1 Anzahl der Einfuhrvorgänge von Jagdtrophäen nach Deutschland im Jahr 2023 Arten des Anhangs A Verordnung (EG) Nr. 338/97 (Einfuhr auf Grundlage einer Einfuhrgenehmigung) Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Anzahl Einfuhrvorgänge ACINONYX JUBATUS GEPARD Namibia 5 CANIS LUPUS WOLF Kanada 1 CANIS LUPUS WOLF Russland 1 CAPRA FALCONERI MARKHOR Tadschikistan 1 CERATOTHERIUM SIMUM SIMUM SÜDLICHES BREITMAULNASHORN Namibia 1 ORYX DAMMAH SÄBEL ANTILOPE Südafrika 1 ORYX LEUCORYX ARABISCHE ORYX Vereinigte Arabische Emirate 1 PANTHERA PARDUS LEOPARD Namibia 9 PANTHERA PARDUS LEOPARD Sambia 2 PANTHERA PARDUS LEOPARD Simbabwe 1 URSUS ARCTOS BRAUNBÄR Russland 3 Arten des Anhangs B Verordnung (EG) Nr. 338/97 (Einfuhr auf Grundlage einer Einfuhrgenehmigung) und des Anhangs XIII Verordnung (EG) Nr. 865/2006 (Einfuhr auf Grundlage einer Einfuhrgenehmigung) Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Anzahl Einfuhrvorgänge CERATOTHERIUM SIMUM SIMUM SÜDLICHES BREITMAULNASHORN Südafrika 2 EQUUS ZEBRA HARTMANNAE HARTMANN- BERGZEBRA Namibia 1 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Mosambik 3 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Namibia 3 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Sambia 4 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Simbabwe 6 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Südafrika 1 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Tansania 3 LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Botswana 5 LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Namibia 5 Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Anzahl Einfuhrvorgänge LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Simbabwe 16 LYNX CANADENSIS KANADISCHER LUCHS Kanada 1 OVIS AMMON ALTAI ARGALI Mongolei 1 OVIS DARWINI GOBI ARGALI Mongolei 2 OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Kirgisien 8 OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Tadschikistan 5 PANTHERA LEO LÖWE Mosambik 1 PANTHERA LEO LÖWE Namibia 1 PANTHERA LEO LÖWE Simbabwe 1 PANTHERA LEO LÖWE Südafrika 20 PUMA CONCOLOR COSTA-RICA-PUMA Kanada 1 URSUS MARITIMUS EISBÄR Kanada 1 Arten des Anhangs B Verordnung (EG) Nr. 338/97 (Einfuhr auf Grundlage des CITES- Exportdokumentes) Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Anzahl Einfuhrvorgänge AMMOTRAGUS LERVIA MÄHNENSCHAF Südafrika 1 CAPRA CAUCASICA KAUKASISCHER STEINBOCK Russland 1 CARACAL CARACAL KARAKAL Namibia 10 CARACAL CARACAL KARAKAL Südafrika 8 CHLOROCEBUS PYGERYTHRUS GRÜNE MEERKATZE Südafrika 3 CROCODYLUS NILOTICUS NILE CROCODILE Mosambik 1 CROCODYLUS NILOTICUS NILE CROCODILE Namibia 1 CROCODYLUS NILOTICUS NILE CROCODILE Sambia 5 CROCODYLUS NILOTICUS NILE CROCODILE Simbabwe 3 CROCODYLUS NILOTICUS NILE CROCODILE Südafrika 4 CROCODYLUS NILOTICUS NILE CROCODILE Tansania 1 DAMALISCUS PYGARGUS PYGARGUS UNTERART DES BUNTBOCKS Südafrika 3 EQUUS ZEBRA HARTMANNAE HARTMANN- BERGZEBRA Namibia 233 EQUUS ZEBRA HARTMANNAE HARTMANN- BERGZEBRA Südafrika 5 GIRAFFA CAMELOPARDALIS GIRAFFE Namibia 31 GIRAFFA CAMELOPARDALIS GIRAFFE Südafrika 12 Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Anzahl Einfuhrvorgänge KOBUS LECHE LITSCHI- MOORANTILOPE Namibia 15 KOBUS LECHE LITSCHI- MOORANTILOPE Sambia 1 KOBUS LECHE LITSCHI- MOORANTILOPE Südafrika 5 LEPTAILURUS SERVAL SERVAL Südafrika 3 LYNX CANADENSIS KANADISCHER LUCHS Kanada 1 OVIS BOCHARIENSIS BUCHARA-URIAL Tadschikistan 1 OVIS PUNJABIENSIS PUNJAB URIAL Pakistan 1 PAPIO ANUBIS BÄRENPAVIAN Kamerun 1 PAPIO ANUBIS BÄRENPAVIAN Tansania 1 PAPIO CYNOCEPHALUS STEPPENPAVIAN Mosambik 1 PAPIO CYNOCEPHALUS STEPPENPAVIAN Südafrika 1 PAPIO URSINUS BÄRENPAVIAN Namibia 111 PAPIO URSINUS BÄRENPAVIAN Simbabwe 5 PAPIO URSINUS BÄRENPAVIAN Südafrika 6 PHILANTOMBA MONTICOLA BLAUBÖCKCHEN Südafrika 2 TAURACO PORPHYREOLOPHUS GLANZHAUBEN- TURAKO Südafrika 1 URSUS AMERICANUS SCHWARZBÄR Kanada 17 URSUS AMERICANUS SCHWARZBÄR USA 1 Arten des Anhangs C Verordnung (EG) Nr. 338/97 (Einfuhr auf Grundlage des CITES- Exportdokumentes) Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Anzahl Einfuhrvorgänge ANTILOPE CERVICAPRA HIRSCHZIEGENANTILOPE Argentinien 2 CAPRA HIRCUS AEGAGRUS BEZOARZIEGE Pakistan 1 CAPRA SIBIRICA SIBIRISCHER STEINBOCK Kirgisien 14 CAPRA SIBIRICA SIBIRISCHER STEINBOCK Kasachstan 9 CAPRA SIBIRICA SIBIRISCHER STEINBOCK Tadschikistan 9 CIVETTICTIS CIVETTA AFRIKA-ZIBETKATZE Südafrika 2 CIVETTICTIS CIVETTA AFRIKA-ZIBETKATZE Simbabwe 1 MELLIVORA CAPENSIS HONIG-DACHS Südafrika 2 PROTELES CRISTATA AARDWOLF Südafrika 3 PSEUDOIS NAYAUR BHARAL Pakistan 1 Frage 1 Anzahl der Einfuhrvorgänge von Jagdtrophäen nach Deutschland im Jahr 2024 Arten des Anhangs A Verordnung (EG) 338/97 (Einfuhr auf Grundlage einer Einfuhrgenehmigung) Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Anzahl Einfuhrvorgänge ACINONYX JUBATUS GEPARD Namibia 5 CANIS LUPUS WOLF Kanada 8 CANIS LUPUS WOLF Kirgisien 1 CANIS LUPUS WOLF Russland 2 LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Sambia 1 ORYX DAMMAH SÄBEL ANTILOPE Südafrika 4 PANTHERA PARDUS LEOPARD Namibia 14 PANTHERA PARDUS LEOPARD Tansania 5 PANTHERA PARDUS LEOPARD Simbabwe 5 URSUS ARCTOS BRAUNBÄR Russland 4 URSUS ARCTOS BRAUNBÄR USA 1 Arten des Anhangs B Verordnung (EG) 338/97 (Einfuhr auf Grundlage einer Einfuhrgenehmigung) und des Anhangs XIII Verordnung (EG) Nr. 865/2006 (Einfuhr auf Grundlage einer Einfuhrgenehmigung) Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Anzahl Einfuhrvorgänge CERATOTHERIUM SIMUM SIMUM SÜDLICHES BREITMAULNASHORN Südafrika 7 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Mosambik 1 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Namibia 6 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Sambia 1 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Simbabwe 4 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Südafrika 2 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Tansania 1 LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Botsuana 6 LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Namibia 13 Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Anzahl Einfuhrvorgänge LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Simbabwe 11 LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Südafrika 2 OVIS DARWINI GOBI ARGALI Mongolei 2 OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Kirgisien 4 OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Tadschikistan 1 PANTHERA LEO LÖWE Simbabwe 1 PANTHERA LEO LÖWE Südafrika 23 PANTHERA LEO LÖWE Tansania 3 Arten des Anhangs B Verordnung (EG) 338/97 (Einfuhr auf Grundlage des CITES- Exportdokuments) Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Anzahl Einfuhrvorgänge AMMOTRAGUS LERVIA MÄHNENSCHAF Südafrika 1 CAPRA CAUCASICA KAUKASISCHER STEINBOCK Russland 1 CARACAL CARACAL KARAKAL Namibia 12 CARACAL CARACAL KARAKAL Südafrika 6 CHLOROCEBUS PYGERYTHRUS GRÜNE MEERKATZE Südafrika 8 COLOBUS GUEREZA MANTELAFFE Äthiopien 1 CROCODYLUS NILOTICUS NILE CROCODILE Namibia 2 CROCODYLUS NILOTICUS NILE CROCODILE Simbabwe 2 CROCODYLUS NILOTICUS NILE CROCODILE Südafrika 14 CROCODYLUS NILOTICUS NILE CROCODILE Tansania 1 DAMALISCUS PYGARGUS PYGARGUS UNTERART DES BUNTBOCKS Südafrika 6 EQUUS ZEBRA HARTMANNAE HARTMANN- BERGZEBRA Namibia 232 EQUUS ZEBRA HARTMANNAE HARTMANN- BERGZEBRA Südafrika 4 FELIS LYBICA FALBKATZE Simbabwe 1 FELIS LYBICA FALBKATZE Südafrika 1 GIRAFFA CAMELOPARDALIS GIRAFFE Namibia 37 GIRAFFA CAMELOPARDALIS GIRAFFE Simbabwe 2 GIRAFFA CAMELOPARDALIS GIRAFFE Südafrika 14 Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Anzahl Einfuhrvorgänge KOBUS LECHE LITSCHI- MOORANTILOPE Namibia 11 KOBUS LECHE LITSCHI- MOORANTILOPE Namibia 6 KOBUS LECHE LITSCHI- MOORANTILOPE Südafrika 4 KOBUS LECHE LITSCHI- MOORANTILOPE Südafrika 12 LEPTAILURUS SERVAL SERVAL Südafrika 3 LYNX CANADENSIS KANADISCHER LUCHS Kanada 3 ODOBENUS ROSMARUS WALROSS Kanada 3 OVIS CYCLOCEROS AFGHANISCHES URIAL Pakistan 1 PAPIO ANUBIS ANUBISPAVIAN Kamerun 1 PAPIO CYNOCEPHALUS STEPPENPAVIAN Mosambik 2 PAPIO URSINUS BÄRENPAVIAN Namibia 152 PAPIO URSINUS BÄRENPAVIAN Simbabwe 5 PAPIO URSINUS BÄRENPAVIAN Südafrika 15 PHILANTOMBA MONTICOLA BLAUBÖCKCHEN Kamerun 1 PHILANTOMBA MONTICOLA BLAUBÖCKCHEN Mosambik 2 PHILANTOMBA MONTICOLA BLAUBÖCKCHEN Südafrika 4 PUMA CONCOLOR COSTA-RICA- PUMA Kanada 1 URSUS AMERICANUS SCHWARZBÄR Kanada 17 Arten des Anhangs C Verordnung (EG) 338/97 (Einfuhr auf Grundlage des CITES- Exportdokuments) Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Anzahl Einfuhrvorgänge ANTILOPE CERVICAPRA HIRSCHZIEGENANTILOPE Argentinien 1 ANTILOPE CERVICAPRA HIRSCHZIEGENANTILOPE USA 1 CANIS AUREUS GOLDSCHAKAL Äthiopien 1 CAPRA HIRCUS AEGAGRUS BEZOARZIEGE Pakistan 2 CAPRA HIRCUS AEGAGRUS BEZOARZIEGE Türkei 4 Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Anzahl Einfuhrvorgänge CAPRA SIBIRICA SIBIRISCHER STEINBOCK Kirgisien 4 CAPRA SIBIRICA SIBIRISCHER STEINBOCK Kasachstan 1 CAPRA SIBIRICA SIBIRISCHER STEINBOCK Mongolei 3 CAPRA SIBIRICA SIBIRISCHER STEINBOCK Tadschikistan 1 CIVETTICTIS CIVETTA AFRIKA-ZIBETKATZE Südafrika 1 CIVETTICTIS CIVETTA AFRIKA-ZIBETKATZE Simbabwe 3 HYAENA HYAENA STREIFENHYÄNE Tansania 1 MELLIVORA CAPENSIS HONIG-DACHS Südafrika 3 Frage 1 Anzahl der Einfuhrvorgänge von Jagdtrophäen nach Deutschland im Jahr 2025 Arten des Anhangs A Verordnung (EG) 338/97 (Einfuhr auf Grundlage einer Einfuhrgenehmigung) Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Anzahl Einfuhrvorgänge ACINONYX JUBATUS GEPARD Namibia 3 CANIS LUPUS WOLF Kanada 5 CANIS LUPUS WOLF Russland 3 CERATOTHERIUM SIMUM SIMUM SÜDLICHES BREITMAULNASHORN Namibia 2 ORYX DAMMAH SÄBEL ANTILOPE Südafrika 4 PANTHERA PARDUS LEOPARD Botsuana 1 PANTHERA PARDUS LEOPARD Namibia 8 PANTHERA PARDUS LEOPARD Tansania 2 PANTHERA PARDUS LEOPARD Simbabwe 2 URSUS ARCTOS BRAUNBÄR Bosnien- Herzegowina 1 URSUS ARCTOS BRAUNBÄR Kanada 1 URSUS ARCTOS BRAUNBÄR Russland 6 URSUS ARCTOS BRAUNBÄR USA 2 Arten des Anhangs B Verordnung (EG) 338/97 (Einfuhr auf Grundlage einer Einfuhrgenehmigung) und des Anhangs XIII Verordnung (EG) Nr. 865/2006 (Einfuhr auf Grundlage einer Einfuhrgenehmigung) Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Anzahl Einfuhrvorgänge CERATOTHERIUM SIMUM SIMUM SÜDLICHES BREITMAULNASHORN Südafrika 4 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Namibia 4 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Simbabwe 2 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Südafrika 6 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Tansania 1 LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Botsuana 6 LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Namibia 8 Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Anzahl Einfuhrvorgänge LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Simbabwe 8 OVIS AMMON ALTAI ARGALI Mongolei 1 OVIS DARWINI GOBI ARGALI Mongolei 1 OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Kirgisien 6 OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Tadschikistan 5 PANTHERA LEO LÖWE Simbabwe 1 PANTHERA LEO LÖWE Südafrika 26 PANTHERA LEO LÖWE Tansania 1 URSUS MARITIMUS EISBÄR Kanada 1 Arten des Anhangs B Verordnung (EG) 338/97 (Einfuhr auf Grundlage des CITES- Exportdokuments) Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Anzahl Einfuhrvorgänge AMMOTRAGUS LERVIA MÄHNENSCHAF Südafrika 1 CAPRA CAUCASICA KAUKASISCHER STEINBOCK Russland 2 CARACAL CARACAL KARAKAL Namibia 8 CARACAL CARACAL KARAKAL Südafrika 6 CERCOPITHECUS MITIS DIADEM- MEERKATZE Südafrika 1 CHLOROCEBUS PYGERYTHRUS GRÜNE MEERKATZE Südafrika 2 CROCODYLUS NILOTICUS NILE CROCODILE Mosambik 2 CROCODYLUS NILOTICUS NILE CROCODILE Namibia 1 CROCODYLUS NILOTICUS NILE CROCODILE Simbabwe 1 CROCODYLUS NILOTICUS NILE CROCODILE Südafrika 16 CROCODYLUS NILOTICUS NILE CROCODILE Tansania 1 DAMALISCUS PYGARGUS PYGARGUS UNTERART DES BUNTBOCKS Südafrika 1 EQUUS ZEBRA HARTMANNAE HARTMANN- BERGZEBRA Namibia 205 EQUUS ZEBRA HARTMANNAE HARTMANN- BERGZEBRA Südafrika 4 GIRAFFA CAMELOPARDALIS GIRAFFE Namibia 31 GIRAFFA CAMELOPARDALIS GIRAFFE Simbabwe 2 GIRAFFA CAMELOPARDALIS GIRAFFE Südafrika 27 Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Anzahl Einfuhrvorgänge KOBUS LECHE LITSCHI- MOORANTILOPE Namibia 15 KOBUS LECHE LITSCHI- MOORANTILOPE Sambia 1 KOBUS LECHE LITSCHI- MOORANTILOPE Südafrika 14 LEPTAILURUS SERVAL SERVAL Südafrika 2 LYNX CANADENSIS KANADISCHER LUCHS Kanada 5 ODOBENUS ROSMARUS WALROSS Kanada 4 PAPIO CYNOCEPHALUS STEPPENPAVIAN Tansania 6 PAPIO URSINUS BÄRENPAVIAN Namibia 122 PAPIO URSINUS BÄRENPAVIAN Simbabwe 2 PAPIO URSINUS BÄRENPAVIAN Südafrika 16 PHILANTOMBA MONTICOLA BLAUBÖCKCHEN Südafrika 2 PUMA CONCOLOR COSTA-RICA- PUMA Kanada 1 URSUS AMERICANUS SCHWARZBÄR Kanada 21 Arten des Anhangs C Verordnung (EG) 338/97 (Einfuhr auf Grundlage des CITES- Exportdokuments) Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Anzahl Einfuhrvorgänge CAPRA HIRCUS AEGAGRUS BEZOARZIEGE Türkei 2 CAPRA SIBIRICA SIBIRISCHER STEINBOCK Kirgisien 24 CAPRA SIBIRICA SIBIRISCHER STEINBOCK Kasachstan 4 CAPRA SIBIRICA SIBIRISCHER STEINBOCK Mongolei 1 CAPRA SIBIRICA SIBIRISCHER STEINBOCK Pakistan 2 CAPRA SIBIRICA SIBIRISCHER STEINBOCK Tadschikistan 1 CIVETTICTIS CIVETTA AFRIKA-ZIBETKATZE Südafrika 4 Frage 2 Status der beantragten Einfuhrgenehmigungen für Jagdtrophäen 2023 Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Status Anzahl Genehmigungen ACINONYX JUBATUS GEPARD Namibia genehmigt/genutzt 6 CANIS LUPUS WOLF Kanada genehmigt/genutzt 3 CANIS LUPUS WOLF Russland genehmigt/genutzt 1 CAPRA FALCONERI MARKHOR Tadschikistan genehmigt/genutzt 1 CERATOTHERIUM SIMUM SIMUM SÜDLICHES BREITMAULNASHORN Namibia genehmigt/genutzt 1 CERATOTHERIUM SIMUM SIMUM SÜDLICHES BREITMAULNASHORN Südafrika genehmigt/genutzt 6 CERATOTHERIUM SIMUM SIMUM SÜDLICHES BREITMAULNASHORN Südafrika genehmigt/nicht genutzt 1 EQUUS ZEBRA HARTMANNAE HARTMANN- BERGZEBRA Namibia genehmigt/genutzt 1 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Mosambik genehmigt/genutzt 1 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Namibia genehmigt/genutzt 3 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Sambia genehmigt/genutzt 3 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Simbabwe genehmigt/genutzt 4 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Südafrika genehmigt/genutzt 1 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Südafrika genehmigt/nicht genutzt 1 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Tansania genehmigt/genutzt 3 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Tansania genehmigt/nicht genutzt 1 LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Botswana genehmigt/genutzt 6 LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Botswana genehmigt/nicht genutzt 1 LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Namibia genehmigt/genutzt 7 LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Namibia genehmigt/nicht genutzt 2 LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Simbabwe verloren/ersetzt 1 LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Simbabwe genehmigt/genutzt 16 LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Simbabwe genehmigt/nicht genutzt 1 LYNX CANADENSIS KANADISCHER LUCHS Kanada genehmigt/genutzt 1 Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Status Anzahl Genehmigungen ORYX DAMMAH SÄBEL ANTILOPE Südafrika genehmigt/genutzt 2 ORYX DAMMAH SÄBEL ANTILOPE Südafrika genehmigt/nicht genutzt 2 OVIS AMMON ALTAI ARGALI Mongolei genehmigt/genutzt 1 OVIS DARWINI GOBI ARGALI Mongolei genehmigt/genutzt 4 OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Kirgisien genehmigt/genutzt 8 OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Tadschikistan genehmigt/genutzt 4 PANTHERA LEO LÖWE Mosambik genehmigt/genutzt 1 PANTHERA LEO LÖWE Namibia genehmigt/genutzt 1 PANTHERA LEO LÖWE Simbabwe genehmigt/genutzt 1 PANTHERA LEO LÖWE Südafrika genehmigt/genutzt 26 PANTHERA LEO LÖWE Südafrika genehmigt/nicht genutzt 1 PANTHERA PARDUS LEOPARD Namibia genehmigt/genutzt 8 PANTHERA PARDUS LEOPARD Namibia genehmigt/nicht genutzt 2 PANTHERA PARDUS LEOPARD Simbabwe genehmigt/genutzt 2 PANTHERA PARDUS LEOPARD Simbabwe genehmigt/nicht genutzt 2 PUMA CONCOLOR COSTA-RICA-PUMA Kanada genehmigt/genutzt 1 URSUS ARCTOS BRAUNBÄR Russland genehmigt/genutzt 3 URSUS MARITIMUS EISBÄR Kanada genehmigt/genutzt 1 2024 Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Status Anzahl Genehmigungen ACINONYX JUBATUS GEPARD Namibia genehmigt/genutzt 3 CANIS LUPUS WOLF Kanada genehmigt/genutzt 9 CANIS LUPUS WOLF Kirgisien genehmigt/genutzt 1 CANIS LUPUS WOLF Russland genehmigt/genutzt 1 CAPRA FALCONERI MARKHOR USA genehmigt/nicht genutzt 1 CERATOTHERIUM SIMUM SIMUM SÜDLICHES BREITMAULNASHORN Südafrika genehmigt/genutzt 3 EQUUS ZEBRA HARTMANNAE HARTMANN- BERGZEBRA Namibia genehmigt/nicht genutzt 1 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Mosambik genehmigt/genutzt 1 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Namibia genehmigt/genutzt 6 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Sambia genehmigt/genutzt 1 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Simbabwe genehmigt/genutzt 5 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Südafrika genehmigt/genutzt 4 Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Status Anzahl Genehmigungen HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Südafrika genehmigt/nicht genutzt 2 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Tansania genehmigt/genutzt 1 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Tansania genehmigt/nicht genutzt 1 LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Botswana genehmigt/genutzt 5 LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Namibia genehmigt/genutzt 10 LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Sambia genehmigt/genutzt 1 LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Simbabwe genehmigt/genutzt 10 LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Südafrika genehmigt/genutzt 2 ORYX DAMMAH SÄBEL ANTILOPE Südafrika genehmigt/genutzt 4 ORYX DAMMAH SÄBEL ANTILOPE Südafrika genehmigt/nicht genutzt 3 OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Kirgisien genehmigt/genutzt 4 OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Tadschikistan genehmigt/genutzt 1 OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Tadschikistan genehmigt/nicht genutzt 1 PANTHERA LEO LÖWE Simbabwe genehmigt/genutzt 1 PANTHERA LEO LÖWE Südafrika genehmigt/genutzt 19 PANTHERA LEO LÖWE Südafrika genehmigt/nicht genutzt 4 PANTHERA LEO LÖWE Tansania genehmigt/genutzt 3 PANTHERA LEO LÖWE Tansania genehmigt/nicht genutzt 1 PANTHERA PARDUS LEOPARD Botswana genehmigt/genutzt 1 PANTHERA PARDUS LEOPARD Namibia genehmigt/genutzt 15 PANTHERA PARDUS LEOPARD Simbabwe genehmigt/genutzt 5 PANTHERA PARDUS LEOPARD Tansania genehmigt/genutzt 5 PANTHERA PARDUS LEOPARD Tansania genehmigt/nicht genutzt 2 URSUS ARCTOS BRAUNBÄR Russland genehmigt/genutzt 4 URSUS ARCTOS BRAUNBÄR Russland genehmigt/nicht genutzt 1 URSUS ARCTOS BRAUNBÄR USA genehmigt/genutzt 1 2025 Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Status Anzahl Genehmigungen ACINONYX JUBATUS GEPARD Namibia genehmigt/noch gültig 5 ACINONYX JUBATUS GEPARD Namibia genehmigt/genutzt 5 Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Status Anzahl Genehmigungen ACINONYX JUBATUS GEPARD Namibia genehmigt/nicht genutzt 1 CANIS LUPUS WOLF Kanada genehmigt/genutzt 2 CANIS LUPUS WOLF Russland genehmigt/genutzt 3 CERATOTHERIUM SIMUM SIMUM SÜDLICHES BREITMAULNASHORN Namibia genehmigt/noch gültig 1 CERATOTHERIUM SIMUM SIMUM SÜDLICHES BREITMAULNASHORN Namibia genehmigt/genutzt 2 CERATOTHERIUM SIMUM SIMUM SÜDLICHES BREITMAULNASHORN Südafrika genehmigt/noch gültig 1 CERATOTHERIUM SIMUM SIMUM SÜDLICHES BREITMAULNASHORN Südafrika genehmigt/genutzt 4 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Namibia genehmigt/genutzt 4 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Simbabwe genehmigt/noch gültig 1 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Simbabwe genehmigt/genutzt 2 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Simbabwe genehmigt/nicht genutzt 2 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Südafrika genehmigt/noch gültig 1 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Südafrika genehmigt/genutzt 5 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Südafrika genehmigt/nicht genutzt 1 HIPPOPOTAMUS AMPHIBIUS FLUSSPFERD Tansania genehmigt/genutzt 2 LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Botswana genehmigt/genutzt 6 LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Namibia genehmigt/genutzt 8 LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Sambia genehmigt/nicht genutzt 1 LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Simbabwe genehmigt/genutzt 8 LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Simbabwe genehmigt/nicht genutzt 1 LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Südafrika genehmigt/noch gültig 1 LOXODONTA AFRICANA AFRIKANISCHER ELEFANT Südafrika genehmigt/nicht genutzt 1 ORYX DAMMAH SÄBEL ANTILOPE Südafrika genehmigt/genutzt 7 ORYX DAMMAH SÄBEL ANTILOPE Südafrika genehmigt/nicht genutzt 2 OVIS AMMON ALTAI ARGALI Mongolei genehmigt/noch gültig 1 OVIS AMMON ALTAI ARGALI Mongolei genehmigt/genutzt 1 OVIS DARWINI GOBI ARGALI Mongolei genehmigt/genutzt 1 OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Kirgisien genehmigt/genutzt 6 OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Tadschikistan genehmigt/genutzt 5 OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Tadschikistan genehmigt/nicht genutzt 1 Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Status Anzahl Genehmigungen PANTHERA LEO LÖWE Namibia genehmigt/genutzt 1 PANTHERA LEO LÖWE Simbabwe genehmigt/genutzt 1 PANTHERA LEO LÖWE Südafrika genehmigt/noch gültig 4 PANTHERA LEO LÖWE Südafrika verloren/ersetzt 1 PANTHERA LEO LÖWE Südafrika genehmigt/genutzt 24 PANTHERA LEO LÖWE Südafrika genehmigt/nicht genutzt 1 PANTHERA LEO LÖWE Tansania genehmigt/genutzt 1 PANTHERA PARDUS LEOPARD Namibia genehmigt/noch gültig 4 PANTHERA PARDUS LEOPARD Namibia genehmigt/genutzt 8 PANTHERA PARDUS LEOPARD Namibia Antrag in Bearbeitung 1 PANTHERA PARDUS LEOPARD Simbabwe genehmigt/genutzt 2 PANTHERA PARDUS LEOPARD Tansania genehmigt/genutzt 3 PUMA CONCOLOR Kanada genehmigt/genutzt 1 URSUS AMERICANUS SCHWARZBÄR Kanada genehmigt/genutzt 1 URSUS ARCTOS BRAUNBÄR Bosnien- Herzegowina genehmigt/genutzt 1 URSUS ARCTOS BRAUNBÄR Kanada genehmigt/genutzt 1 URSUS ARCTOS BRAUNBÄR Russland genehmigt/genutzt 8 URSUS ARCTOS BRAUNBÄR USA genehmigt/genutzt 2 URSUS MARITIMUS EISBÄR Kanada genehmigt/genutzt 2 URSUS MARITIMUS EISBÄR Kanada genehmigt/nicht genutzt 1 Frage 4 Daten zu Verstößen Jahr Art/ Schutzstatus Jagdtrophäe Verstoß Ausfuhrland Bestimmungsland Verfahrensstand/ Sanktion 2023 Caracal caracal (Karakal) CITES Anhang II, EU- Verordnung 338/97, Anhang B Schultermontage Einfuhr ohne die notwendige Einfuhrge nehmigung Namibia Spanien (über Deutschland) eingestellt 2023 Castor fiber (europäischer Bieber) Anhang IV FFH- Richtlinie Biberschädel Einfuhr zunächst ohne die notwendige Ausnahme genehmigung vom Besitzverbot Weißrussland Deutschland eingestellt 2024 Giraffa camelopardalis (Giraffe) CITES Anhang II, EU- Verordnung 338/97, Anhang B präpariertes Fell Einfuhr ohne Vorlage der notwendigen Ausfuhrge nehmigung Südafrika Deutschland Bußgeld (500 Euro) 2024 Equus zebra hartmannae (Hartmann- Bergzebra) CITES Anhang II, EU- Verordnung 338/97, Anhang B Oberkiefer- Unterkiefer jeweils mit 2 Zähnen CITES Genehmigung lag vor, bezog sich aber auf andere Körperteile des Tieres Namibia Frankreich (über Deutschland) eingestellt 2025 Alopex lagopus (Eisfuchs) Anhang IV FFH- Richtlinie Präparat des kompletten Tieres Einfuhr ohne die notwendige Ausnahme genehmigung vom Besitzverbot Kanada Deutschland laufendes Ordnungs widrigkeitenverfahren 2025 Canis lupus (Wolf) CITES Anhang II, EU- Verordnung 338/97, Anhang A Wolfsfell mit Kopf, präpariert Einfuhr ohne CI- TES Einfuhrge nehmigung Kasachstan Deutschland laufendes Strafverfahren Frage 6 Einfuhr von Jagdtrophäen von in Gefangenschaft gezüchteten Tieren 2023 Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Herkunft Anzahl Einfuhrvorgänge ORYX LEUCORYX ARABISCHE ORYX Vereinigte Arabische Emirate Zucht (C) 1 ORYX DAMMAH SÄBEL ANTILOPE Südafrika Zucht (F) 1 PANTHERA LEO LÖWE Südafrika Zucht (C) 18 AMMOTRAGUS LERVIA MÄHNENSCHAF Südafrika Zucht (F) 1 KOBUS LECHE LITSCHI- MOORANTILOPE Südafrika Zucht (F) 4 2024 Art Deutsche Bezeichnung Ursprungssland Herkunft Anzahl Einfuhrvorgänge ORYX DAMMAH SÄBEL ANTILOPE Südafrika Zucht (F) 4 CROCODYLUS NILOTICUS NILE CROCODILE Südafrika Zucht (C) 2 PANTHERA LEO LÖWE Südafrika Zucht (C) 22 AMMOTRAGUS LERVIA MÄHNENSCHAF Südafrika Zucht (F) 1 KOBUS LECHE LETSCHWE Südafrika Zucht (F) 12 KOBUS LECHE LITSCHI-MOORANTILOPE Südafrika Zucht (F) 4 ANTILOPE CERVICAPRA HIRSCHZIEGENANTILOPE USA Zucht (F) 1 2025 Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Herkunft Anzahl Einfuhrvorgänge ORYX DAMMAH SÄBEL ANTILOPE Südafrika Zucht (F) 4 CROCODYLUS NILOTICUS NILE CROCODILE Südafrika Zucht (C) 7 PANTHERA LEO LÖWE Südafrika Zucht (C) 25 KOBUS LECHE LETSCHWE Südafrika Zucht (F) 12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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