Einfuhr von Jagdtrophäen geschützter Arten (Antwort zu Drs. 21/5551)
Text
Einfuhr von Jagdtrophäen geschützter Arten (Antwort zu Drs. 21/5551)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6114
21. Wahlperiode 21.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Jan-Niclas
Gesenhues, Dr. Zoe Mayer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5551 –
Einfuhr von Jagdtrophäen geschützter Arten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Einfuhr von Jagdtrophäen zum persönlichen Gebrauch ist in Deutschland
erlaubt, auch wenn es sich um bedrohte und international geschützte Wildtiere
handelt. Die Anträge auf Einfuhr werden in Deutschland vom Bundesamt für
Naturschutz (BfN) geprüft, sofern es sich um geschützte und
genehmigungspflichtige Arten handelt. Im Jahr 2025 wurden nach Deutschland insgesamt
651 Trophäen geschützter Arten eingeführt. Zudem stehen die Importe von
50 genehmigten, aber noch nicht eingeführten Jagdtrophäen aus. Damit
bleiben die Zahlen auf einem anhaltend hohen Niveau. Gleichzeitig wurde
beispielsweise auf der Messe Jagd und Hund im Januar 2026 wieder offensiv von
Reiseanbietern sowie von afrikanischen Ländern für Trophäenjagden
geworben mit dem mutmaßlichen Effekt, dass diese Zahlen künftig sogar noch
ansteigen könnten.
Die EU ist weltweit der zweitgrößte Importeur von Jagdtrophäen auf der Welt
(www.humaneworld.org/sites/default/files/uploads/2021/06/HSI_Trophaenjag
d-in-Zahlen_Die-Bedeutung-der-Europaischen-Union-bei-der-Trophaenjagd-i
m-globalen-Kontext.pdf). Aber auch innerhalb Europas finden
Trophäenjagden auf FFH-geschützte (FFH = Fauna-Flora-Habitat) Tierarten, z. B. auf
Braunbären in Kroatien und Rumänien statt. Einige Länder der EU, wie
beispielsweise Belgien, Finnland, die Niederlande und Frankreich, haben
Einfuhrverbote für Jagdtrophäen bestimmter geschützter Arten beschlossen.
Trophäenjagden sind nicht nur aus tierschutzrechtlicher Sicht umstritten.
Weltweit werden jedes Jahr zehntausende Tiere von Trophäenjägern getötet und so
wird in den Wildtierbestand eingegriffen. Neben Wilderei und Veränderungen
durch den Klimawandel mit seinen schwerwiegenden Folgen für den
Artenerhalt, wie u. a. Hitze, Wasserknappheit und sich verändernde Vegetation, tragen
Trophäenjagden daher zu einer weiteren Gefährdung der Arten bei. Da im
Fokus von Trophäenjägern insbesondere Individuen mit herausragenden
physischen Eigenschaften, wie z. B. langen Stoßzähnen, großen Hörnern oder
prächtigen Mähnen, stehen, die in der Regel mit guten genetischen
Anlagen einhergehen, werden durch die Trophäenjagd überwiegend
Schlüsselindividuen einer Art erlegt, die überproportional zu gesunden überlebensfähigen
Wildbeständen und damit zum dauerhaften Artenerhalt beitragen. Dies ist um-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 21. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
so problematischer, als dass die Datenlage zu Populationsgröße, genetischer
Vielfalt und Populationstrend bei vielen betroffenen Arten nicht ausreichend
ist.
Als Argument für die Trophäenjagd wird häufig angeführt, dass sie der
lokalen Bevölkerung zugutekomme und Einnahmen für den Artenschutz sowie für
Gemeinden in den Herkunftsländern generiere. Nach Einschätzung vieler
Kritikerinnen und Kritiker profitieren jedoch in den meisten Fällen nicht die
lokalen Gemeinschaften in nennenswertem Umfang von diesen Einnahmen.
Stattdessen fließen die größten Teile der Gewinne an (häufig ausländische)
Jagdreiseveranstalter, private Großgrund- oder Farmbesitzer sowie lokale Eliten.
Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller muss sich die
Frage der Einfuhr von Jagdtrophäen nach Deutschland u. a. an den
Gesichtspunkten der Populationserhaltung und Förderung der Koexistenz Mensch-
Wildtier, aber auch Tierschutz-ethischen Gesichtspunkten ausrichten.
1. Wie viele Einfuhren für Jagdtrophäen aus welchen Ländern gab es nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023, 2024 und 2025 nach
Deutschland von Arten, die in den Anhängen A bis C der EU-
Artenschutzverordnung 338/97 enthalten sind (bitte nach dem jeweiligen
Einfuhrjahr und der Tierart sowie den jeweiligen Ausfuhrländern
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Anlagen 1, 2 und 3 verwiesen.*
2. Wie viele Anträge zu den in Frage 1 genannten Einfuhren wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung genehmigt, wie viele wurden abgelehnt,
und wie viele Entscheidungen erfolgten nach Einzelfallprüfung (bitte die
Anzahl der Anträge, Einzelfallprüfungen, Genehmigungen und
Ablehnungen jeweils nach Jahr und Tierart aufschlüsseln)?
3. Welche Tatsachen, Informationen und Gründe haben nach Kenntnis der
Bundesregierung zu der Ablehnung von den in Frage 2 genannten
Anträgen geführt?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Alle Entscheidungen erfolgen im Einzelfall. Soweit eine
Einfuhrgenehmigungspflicht besteht, ist die Einfuhrgenehmigung durch das zuständige
Bundesamt für Naturschutz (BfN) grundsätzlich zu erteilen, wenn sowohl die Legalität
als auch die Nachhaltigkeit der Entnahme aus der Natur positiv überprüft
worden sind. Im abgefragten Zeitraum wurden alle beantragten Genehmigungen
erteilt. Dies ist damit zu erklären, dass Interessenten noch vor der Jagdausübung
beim zuständigen BfN unverbindliche Informationen einholen, um die
Erfolgsaussichten einer Genehmigungserteilung zu prüfen. Wenn die
Erfolgswahrscheinlichkeit für eine Einfuhrgenehmigung gering ist, wird von einer
Antragstellung abgesehen.
Im Übrigen wird auf die Anlage 4 verwiesen.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6114 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
4. Welche Daten liegen der Bundesregierung für die Jahre 2023, 2024 und
2025 hinsichtlich Verstößen gegen Artenschutzbestimmungen im
Zusammenhang mit der Einfuhr von Jagdtrophäen international geschützter
Arten vor, und wie viele dieser Verstöße wurden jeweils sanktioniert (bitte
auflisten und nach Art der Sanktion unterscheiden)?
Es wird auf die Anlage 5 verwiesen.*
5. Welche Konsequenzen hinsichtlich des Ziels des internationalen
Artenschutzes zieht die Bundesregierung daraus, dass sich die Einfuhr von
Trophäen von geschützten Tierarten auf einem hohen Niveau von rund
700 Trophäen im Jahr 2025 (Einfuhr von 651 Trophäen plus 50
genehmigte, aber noch nicht erfolgte Einfuhren) stabilisieren?
In allen Fällen, in denen eine Einfuhrgenehmigungspflicht besteht, werden die
notwendigen Prüfungen im Einzelfall durchgeführt, um negative
Auswirkungen auf den Schutz der betroffenen Arten auszuschließen (siehe auch die
Antwort zu Frage 3).
6. Welche Meinung hat die Bundesregierung bezüglich der Jagd auf und die
Einfuhr von Trophäen aus in Gefangenschaft gezüchteten geschützten
Tierarten hinsichtlich des Ziels des internationalen Artenschutzes , und
wie viele Trophäeneinfuhren von gezüchteten bzw. nicht wildlebenden
Tieren wurden 2023, 2024 und 2025 nach Deutschland eingeführt,
welche Arten umfassen diese Einfuhren, und unter welchen CITES
Source Code (CITES = Übereinkommen über den internationalen Handel mit
gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen; C – captive-bred, D –
artificially propagated, F – born in captivity, R – ranched) wurden diese
eingeführt?
Die Bedeutung der Trophäenjagd für den Artenschutz ist differenziert und
kontextabhängig zu bewerten. Insbesondere in stark kontrollierten, eingezäunten
Systemen mit gezüchteten und/oder intensiv gemanagten Beständen kann eine
weitgehende Entkopplung von wildlebenden Populationen bestehen. Aus Sicht
des Artenschutzes ist auf Basis der verfügbaren Evidenz nicht von einem
unmittelbaren negativen Effekt auf Wildpopulationen auszugehen, sofern keine
Entnahmen aus freilebenden Beständen erfolgen.
Im Übrigen wird auf die Anlage 6 verwiesen.*
7. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Überprüfung der
Unbedenklichkeit der Einfuhr sichergestellt, dass nicht die stärksten,
gesündesten und für den Fortbestand der Population besonders wichtigen Tiere
von Trophäenjägern geschossen werden, wenn ja, inwiefern, und wie
erfolgt die Überprüfung?
Die Einfuhrvoraussetzungen für genehmigungspflichtige Jagdtrophäen werden
auf der Grundlage geltender EU-einheitlicher Rechtsvorschriften und in
Abstimmung mit den CITES-Behörden aller anderen EU-Mitgliedstaaten streng
geprüft. Einfuhrgenehmigungen werden nur erteilt, wenn sich die Einfuhr nicht
nachteilig auf den Erhaltungszustand der Art oder die Verbreitung der
Population der Art auswirkt. Hierbei wird auch der regionale Erhaltungszustand, die
Form des lokalen Managements der Arten und Populationen, die Biologie der
Art, Handelstrends und sonstige Gefährdungen, oftmals in Rücksprache mit
den jeweiligen Herkunftsländern und Experten, berücksichtigt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6114 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
In Systemen mit freilebenden Beständen sind mögliche Auswirkungen der
selektiven Entnahme auf Populationsdynamik, Sozialstruktur und genetische
Zusammensetzung grundsätzlich im Rahmen der Prüfung zu berücksichtigen.
Entsprechend kann das Ergebnis einer Nachhaltigkeitsprüfung für Populationen
derselben Art in verschiedenen Ländern, für Populationen innerhalb eines
Landes, oder je nach Geschlecht und Alter unterschiedlich ausfallen. Bei
Löwen (Panthera leo) und Leoparden (Panthera pardus) wird beispielsweise in der
Regel die Jagd von weiblichen Tieren als nicht nachhaltig bewertet, da diese für
die Populationsstruktur und die Überlebensfähigkeit der Population besonders
wichtig sind. Dies wird bei der oben beschriebenen Prüfung von Einfuhren
berücksichtigt.
8. Sind der Bundesregierung aktuelle wissenschaftliche Publikationen
bekannt (https://elephantswithoutborders.org/site/wp-content/uploads/202
5-EWB-Hunting_Report-Web-compressed.pdf), denen zufolge die
Abschussquoten für Elefanten in Botswana zu hoch angesetzt und damit
nicht, wie gefordert, nachhaltig sind und die Erhaltung der
Elefantenpopulation langfristig gefährdet wird, und welche Meinung hat die
Bundesregierung hierzu?
Die Publikation von Elephants Without Borders (Schlossberg & Chase 2025)
ist der Bundesregierung bekannt.
Für Elefanten hat Botsuana im Rahmen von CITES eine Exportquote von
800 Stoßzähnen von 400 Individuen (Species+, als Resultat einer Empfehlung
der CITES-Vertragsstaatenkonferenz) erhalten. Maßgeblich für die Bewertung
sind nicht die festgelegten Quoten allein, sondern die tatsächlich realisierten
Entnahmen im Verhältnis zur Populationsgröße und -dynamik. Die Festlegung
von Abschussquoten ist ein regulatives Werkzeug, welches ein adaptives
Management auf regionaler Ebene ermöglicht. Im konkreten Fall lagen die
tatsächlich realisierten Entnahmen zwischen den Jahren 1996 und 2023 stets deutlich
unter der festgelegten Quote und prozentual zwischen 0,03 und 0,25 Prozent
der Population, zuletzt zwischen 0,12 und 0,16 Prozent (2021 bis 2023). Damit
lagen die Entnahmen im Rahmen der geforderten maximalen Entnahmerate von
0,2 Prozent (siehe Bericht von Elephants Without Borders).
Die aktuell verfügbare wissenschaftliche Populationsschätzung geht von einer
Gesamtpopulation von ungefähr 140 000 Individuen in Botsuana aus. Die
Population im Norden Botsuanas macht mit mehr als 94 Prozent den Großteil
der nationalen Population aus. Über den Zeitraum der Jahre von 1996 bis 2023
hat sich unter dem bisherigen Management die Population im Norden
Botsuanas positiv entwickelt bzw. gilt seit dem Jahr 2010 als stabil. Entsprechend
besteht derzeit eine positive Entscheidung der Wissenschaftlichen Prüfgruppe der
EU (Scientific Review Group – SRG) zu Einfuhren der Art-Land-Kombination
in die EU (siehe Species+). Die SRG-Entscheidungen werden regelmäßig
überprüft. Sollten sich in Zukunft Hinweise auf nachteilige Auswirkungen auf die
Population ergeben, würden diese bei der Prüfung berücksichtigt und
Einfuhranträge ggf. abgelehnt werden.
9. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Botswana die Abschussquoten
u. a. für Elefanten und Leoparden seit 2019 in jedem Jahr erhöht hat,
welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu der Frage, welche
Bestandsentwicklungen unter solchen anhaltenden Abschussregimen
realistisch zu erwarten sind, und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung auch ihren Kenntnissen?
Jagdquoten werden in den Fällen berücksichtigt, in denen Einfuhranträge
vorgelegt und geprüft werden. Im Fall von Botsuana wurden in dem genannten
Zeitraum seit dem Jahr 2019 lediglich Jagdtrophäen von Elefanten und
Leoparden eingeführt.
Zu Elefanten wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
Im Falle von Leoparden wurden Jagdquoten schrittweise in den letzten Jahren
erhöht. Maßgeblich für die Bewertung sind nicht die festgelegten Quoten
allein, sondern die tatsächlich realisierten Entnahmen im Verhältnis zur
Populationsgröße und -dynamik. Für Leoparden wurden im Rahmen von CITES
Exportquoten von allen Vertragsstaaten beschlossen, die zuletzt vom CITES
Animals Committee überprüft wurden und von den CITES-Gremien als nachhaltig
eingestuft wurden. Botsuana hat eine jährliche Exportquote von 130 Trophäen
(vgl. CITES Resolution Conf. 10.14. (Rev.CoP16)). Im konkreten Fall liegen
sowohl die national jährlich festgelegten Jagdquoten als auch die tatsächlich
realisierten Entnahmen (Jahr 2023: Quote von 74 Individuen und Entnahmen
von 46 Individuen) weit unter der festgelegten Exportquote für Botsuana (vgl.
Species+, CITES Trade Database und CITES AC33 Inf. Doc. 22).
Entsprechende Parameter werden bei nationalen Einfuhrentscheidungen durch das BfN
einzelfallbezogen berücksichtigt (siehe Antwort zu Frage 7). Botsuana hat einen
aktuellen nationalen Management- und Aktionsplan für den Leoparden zum
Schutz der Art (vgl. CITES AC33 Inf. Doc. 22). Es ist derzeit nicht von
negativen Auswirkungen der Trophäenjagd auf die Bestandsentwicklung von
Leoparden in Botsuana auszugehen. Sollten sich in Zukunft Hinweise auf nachteilige
Auswirkungen auf die Population ergeben, würden diese bei der Prüfung durch
das BfN berücksichtigt und Einfuhranträge ggf. abgelehnt werden.
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die enge
Zusammenarbeit der Organisation Conservation Force, die sich für die Förderung
der Trophäenjagd als Naturschutzinstrument einsetzt, mit der
botswanischen Regierung (www.pressreader.com/botswana/botswana-guardian/2
0251107/281676851165174) und deren maßgeblichen Beitrag zur
Erstellung für Managementpläne für Elefanten und Leoparden sowie der
Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Non-detriment Findings), die u. a. auch
für die Einfuhrgenehmigung der Trophäen nach Deutschland relevant
sind, insbesondere in Bezug auf die wissenschaftliche Zuverlässigkeit
verabschiedeter Jagdquoten, die Bewertung der Tierbestände und die
Einhaltung der CITES-Bestimmungen zum Artenerhalt, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ihren Kenntnissen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
11. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Herkunftsländer
geschützter Tierarten auf der diesjährigen Messe Jagd und Hund in
Dortmund mit Delegationen für den Ausbau der Partnerschaft mit
Deutschland bei Trophäenjagden geworben haben, und wenn ja, wie steht die
Bundesregierung hierzu?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
12. Ist der Bundesregierung bekannt, dass u. a. auf der Messe Jagd und Hund
offensiv für Reisepakete zu Trophäenjagden auf geschützte Arten
geworben wird, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus in
Bezug auf das Ziel des internationalen Artenschutzes, und welche
Kenntnisse hat die Bundesregierung über die prognostizierten Auswirkungen
auf Populationen geschützter Arten, sollte die offensive Werbung für
Trophäenjagden erfolgreich sein und sollten Trophäenjagden weiter
zunehmen?
Der Bundesregierung ist allgemein bekannt, dass entsprechende Reiseangebote
existieren. Ein behördliches Einschreiten wäre nur dann gerechtfertigt, wenn es
sich um Angebote für Jagd auf nicht einfuhrfähige Arten handelt. Hierzu liegen
der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Der Bundesregierung liegen auch keine Erkenntnisse zu Auswirkungen der
Bewerbung von Trophäenjagdreisen auf Populationen geschützter Arten vor.
13. Sind der Bundesregierung aktuelle juristische Einschätzungen (www.pro
wildlife.de/wp-content/uploads/2026/01/rechtsgutachten-2026-messeang
ebote.pdf) bekannt zu der Frage, inwiefern Trophäenjagdangebote
rechtssicher von Messen ausgeschlossen werden können, welche Meinung hat
die Bundesregierung hierzu, und inwiefern zieht die Bundesregierung auf
dieser Grundlage bundesweite Regelungen in Betracht?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Zuständigkeit
für das Recht der Märkte, Ausstellungen und Messen wurde mit der
Föderalismusreform zum 1. September 2006 auf die Länder verlagert, vgl. Artikel 74
Nummer 11 des Grundgesetzes. Eine bundesweite Regelung im Recht der
Messen, Ausstellungen und Märkte kommt daher nicht in Betracht.
14. Hat die Bundesregierung Kenntnisse oder Schätzungen über die Größe
und das Umsatzvolumen des Reisemarktes für Jagdreisen sowie über die
Gesamtzahl der dazugehörigen Reiseanbieter in Deutschland, und wenn
ja, inwieweit, und welchen Anteil am Gesamtmarkt nimmt dieser
Bereich insgesamt ein?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die kommerzielle Vermarktung von
FFH-geschützten Tierarten für Trophäenjagd in Europa, beispielsweise
Trophäenjagd auf Braunbären in Kroatien und Rumänien, und liegen der
Bundesregierung hierzu Einfuhrzahlen nach Deutschland für die Jahre
2023, 2024 und 2025 vor (wenn ja, bitte nach Anzahl, Art und
Herkunftsland aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine derartige
kommerzielle Vermarktung vor. Der Bundesregierung liegen keine Zahlen für die
Verbringung von Jagdtrophäen der nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
geschützten Arten aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland vor, weil es sich
um eine Verbringung innerhalb des Binnenmarkts handelt und hierfür keine
Einfuhrgenehmigung vorgeschrieben ist.
16. In welchen Ländern und Gebieten hat die Bundesregierung Mittel für
Artenschutzprojekte bewilligt, die auch auf Einnahmen aus Trophäenjagd
zielen, wie hoch sind die bewilligten Fördermittel dieser Projekte, wie
lange sind deren Laufzeiten, und mit welchen Partnern werden sie
umgesetzt (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?
17. Welche finanziellen Mittel werden für nichtkonsumtive
Artenschutzprojekte in den Empfängerländern investiert, die auch Förderungen für
Projekte mit Trophäenjagdkomponente erhalten, und welche Kenntnisse hat
die Bundesregierung zur Auswirkung der Projekte auf die
Bestandszahlen und das Populationsgefüge geschützter Arten vor Ort?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung finanziert keine Vorhaben, die die direkte Förderung von
Einnahmen aus Trophäenjagd als Ziel haben. Dies wurde bereits in der Antwort
der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/8223 dargestellt und hat weiterhin Gültigkeit.
Im Rahmen der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit wurde allerdings
Ende 2025 unter dem Nature, People and Climate Program des
Klimainvestitionsfonds (Climate Investment Funds – CIF) ein Länderinvestitionsplan für
Namibia in Höhe von 36 Mio. USD durch das CIF-Treuhandkomittee bewilligt.
Darin ist eine Komponente von bis zu 200 Tsd. USD enthalten, die neben
Maßnahmen zur Stärkung inklusiver Governance in Gemeinde- und
Landnutzungsausschüssen auch Maßnahmen für eine integrierte ethische Jagd enthält. Die
Bundesregierung hat ihre Bedenken hierzu im Rahmen der Beratungen im CIF-
Treuhandkomitee geäußert. Bisher wurde noch kein Projekt unter dem
Investitionsplan finanziert.
18. Welche Auswirkungen hat die Trophäenjagd nach Kenntnisstand der
Bundesregierung auf von ihr geförderte Naturschutzprojekte?
Nach Kenntnisstand der Bundesregierung wird Trophäenjagd in vielen
Partnerländern im Rahmen nationaler Regelungen als Teil nachhaltiger Nutzung
praktiziert und kann unter strengen Auflagen Einnahmen für Naturschutz und lokale
Gemeinschaften generieren. Konkrete Auswirkungen der Trophäenjagd auf die
von der Bundesregierung geförderten Naturschutzprojekte sind nicht bekannt.
19. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung dazu, auf
welchem Anteil von Privatland bzw. Gemeinschaftsland die Trophäenjagd
erfolgt und wie sich die geschossenen Tiere prozentual auf diese Flächen
verteilen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
20. Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Wertschöpfung
aus der Trophäenjagd auf die verschiedenen Beteiligten
(Jagdfarmbesitzer, Jagdreisevermittler – bitte, sofern möglich, nach In- und Ausland
aufschlüsseln – und lokale Gemeinschaften)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
21. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der
Verteilung der Wertschöpfung und Wohlfahrtsgewinne (u. a. Verdienst-
und Beschäftigungsmöglichkeiten, Finanzierung Gesundheits- und
Bildungsstrukturen) für lokale Gemeinschaften bei jagdfreien
Tourismusangeboten in wildreichen Regionen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
22. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um nachhaltige und
gemeinschaftsbezogene Alternativen zur Trophäenjagd international
geschützter Tierarten zu fördern?
Die Bundesregierung unterstützt Partnerländer beim Erhalt und bei der
Wiederherstellung der Biodiversität sowie bei der nachhaltigen Nutzung natürlicher
Ressourcen, auch in Schutzgebieten und deren Umfeld.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen.
23. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, wieder in die Organisation
CIC – International Council for Game and Wildlife Conservation
einzutreten, wenn ja, mit welchem Ziel, und wie konkret sind die Planungen
bzw. gibt es dazu bereits Vorgespräche und Vorbereitungen?
Ein Wiedereintritt in die Organisation CIC – International Council for Game
and Wildlife Conservation ist nicht geplant.
24. Plant die Bundesregierung angesichts der aktuellen Beschlüsse Belgiens
und anderer EU-Staaten, ebenfalls ein Importverbot für Trophäen
gefährdeter Arten (z. B. Elefant, Löwe, Nashorn, Gepard) zu prüfen oder
umzusetzen, und wenn nein, warum nicht?
Es ist kein nationales Einfuhrverbot geplant. Jedoch arbeitet die
Bundesregierung innerhalb der EU gemeinsam mit der EU‑Kommission und den EU-
Mitgliedstaaten kontinuierlich daran, das EU‑Recht im Hinblick auf die Einfuhr
von Jagdtrophäen von unter CITES geschützten Arten zu verbessern. Die
Diskussionen zu dem Thema werden auf Ebene der EU geführt. Zu den Inhalten
der Diskussionen wird auf die Antwort zu den Fragen 26 bis 28 verwiesen.
25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Deutschland
aufgrund von Importverboten in anderen europäischen Ländern als
Einfallstor für Jagdtrophäen genutzt wird?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
26. Plant die Bundesregierung anderweitige Änderungen an den bestehenden
Einfuhrbestimmungen, wenn ja, welche, und wenn nein, aus welchen
Gründen nicht?
27. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über aktuelle Debatten auf EU-
Ebene zu Trophäenjagden, und mit welchen konkreten Schritten setzt
sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für ein EU-einheitliches
Vorgehen in Bezug auf Trophäenjagden bzw. mögliche Importverbote für
Jagdtrophäen geschützter Arten ein?
28. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung
nach einer allgemeinen Importgenehmigungspflicht (bzw. die
Rücknahme der Ausnahme von der Importgenehmigungspflicht) für alle
Anhang‑B-Arten der EU-Artenschutzverordnung 338/97 auf EU-Ebene, und
inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine Umsetzung dieser
Forderung ein?
Die Fragen 26 bis 28 werden gemeinsam beantwortet.
Auf EU-Ebene wird diskutiert, ob die derzeit für Jagdtrophäen bestehende
Ausnahme von der sonst generell geltenden Einfuhrgenehmigungspflicht für Arten
des Anhangs B (mit Ausnahme von zwölf Arten) der EU-
Artenschutzverordnung 338/97 ganz oder teilweise aufgehoben werden soll. Bislang können
wegen der Ausnahme Jagdtrophäen vieler international geschützter und
gefährdeter Arten wie Krokodile, Zebras und Giraffen aus dem Anhang B der EU-
Artenschutzverordnung 338/97 ohne eine Einfuhrgenehmigung, also ohne
Prüfung durch die jeweiligen zuständigen EU-Behörden auf nachhaltige oder
möglicherweise illegale Jagd, in die EU eingeführt werden. Die Bundesregierung
beteiligt sich aktiv an diesen Diskussionen, um die Nachhaltigkeit und Legalität
der Einfuhr von Jagdtrophäen geschützter Arten sicherzustellen.
29. Welche Studien oder Erhebungen kennt die Bundesregierung auf
deutscher und EU-Ebene, welche die gesellschaftliche Akzeptanz von
Trophäenjagd messen, und wie stellen sich die Ergebnisse im Zeitverlauf
seit 2015 dar?
30. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie Trophäenjagden in
den Herkunftsländern von der lokalen Bevölkerung bewertet werden,
wenn ja, welche, und wie sehen diese aus?
Die Fragen 29 und 30 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist bewusst, dass das Thema Trophäenjagd
gesellschaftlich kontrovers diskutiert wird. Daher setzt die Bundesregierung auf strenge
Kontrollmechanismen, um die Nachhaltigkeit und Legalität von Trophäenjagd
sicherzustellen. In diesem Zusammenhang kommen auch EU-weite
Einfuhrverbote für bestimmte Jagdtrophäen zum Einsatz.
31. Welche Maßnahmen abseits der Trophäenjagd unterstützt die
Bundesregierung in von ihr geförderten Naturschutzprojekten weltweit zur
Verbesserung der Einkommenssituation, zur Stärkung des Lebensunterhalts
von lokalen Gemeinschaften sowie zum Management von Mensch-Tier-
Konflikten?
Die Bundesregierung unterstützt in Entwicklungs- und Schwellenländern
insbesondere Vorhaben für einen menschenrechtsbasierten Naturschutz. Diese zielen
darauf ab, Biodiversität durch Schutz und nachhaltige Nutzung zu erhalten,
Lebensgrundlagen zu stärken, Einkommensmöglichkeiten zu verbessern und
Mensch-Wildtier-Konflikte zu reduzieren. Die Vermeidung und Minderung von
Landnutzungskonflikten sowie die partizipative Gestaltung von Landnutzung
steht im Vordergrund von Biodiversitätsprojekten. Dies umfasst – abhängig von
Kontext und Bedarfen der Partnerländer und der lokalen Bevölkerung –
folgende Maßnahmen: Co-Management von Schutzgebieten durch Beteiligung der
lokalen Bevölkerung (inklusive Einbeziehung lokaler Ranger), Unterstützung
von Maßnahmen zur Erreichung einer Mensch-Wildtier-Koexistenz (inklusive
verbesserte regulatorische und institutionelle Rahmenbedingungen, optimierte
Landnutzungs- und Gebietsmanagementpläne sowie präventive Maßnahmen
wie z. B. naturbasierte Barrieren, Frühwarnsysteme und sichere Wasserzugänge
bzw. Lagerstätten) sowie nachhaltige lokale Wertschöpfung aus diversifizierter
Land- und Forstwirtschaft, Kunsthandwerk, Herstellung von naturverträglichen
Produkten und gemeindebasiertem (Öko-)Tourismus. Das von der
Bundesregierung unterstützte Globalvorhaben „Partnerschaft gegen Wildtierkriminalität in
Afrika und Asien“ fördert zur Eindämmung der Wilderei ein effektiveres
Management (grenzübergreifender) Schutzgebietskomplexe unter besonderer
Berücksichtigung der Teilhabe der lokalen Bevölkerung und der Reduktion von
Mensch-Wildtier-Konflikten in Malawi, Sambia und Tansania.
32. Welche Meinung vertritt die Bundesregierung in der Frage, ob die
Trophäenjagd aus tierschutzrechtlicher Sicht unethisch ist und in Bezug auf
den Grundsatz, dass kein Tier ohne vernünftigen Grund getötet werden
darf?
Die Bundesregierung misst dem Tierschutz hohe Bedeutung bei. Ethische
Bedenken im Zusammenhang mit der Trophäenjagd sind der Bundesregierung
bekannt, und sie werden sehr ernst genommen. Daher setzt die Bundesregierung
auf strenge Kontrollmechanismen, um die Nachhaltigkeit und Legalität von
Trophäenjagd sicherzustellen.
33. Plant die Bundesregierung, das Abgeben oder Feilbieten von Tieren, die
keine Nutztiere oder Pferde sind, auf öffentlich zugänglichen Straßen,
Wegen oder Plätzen zu untersagen?
Zu dieser Frage sind die Beratungen innerhalb der Bundesregierung noch nicht
abgeschlossen, weshalb hierzu zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine näheren
Angaben gemacht werden können.
Frage 1
Anzahl der Einfuhrvorgänge von Jagdtrophäen nach Deutschland im
Jahr 2023
Arten des Anhangs A Verordnung (EG) Nr. 338/97 (Einfuhr auf Grundlage einer
Einfuhrgenehmigung)
Art Deutsche
Bezeichnung
Ursprungsland Anzahl
Einfuhrvorgänge
ACINONYX JUBATUS GEPARD Namibia 5
CANIS LUPUS WOLF Kanada 1
CANIS LUPUS WOLF Russland 1
CAPRA FALCONERI MARKHOR Tadschikistan 1
CERATOTHERIUM
SIMUM SIMUM
SÜDLICHES
BREITMAULNASHORN
Namibia 1
ORYX DAMMAH SÄBEL ANTILOPE Südafrika 1
ORYX LEUCORYX ARABISCHE ORYX Vereinigte
Arabische Emirate
1
PANTHERA PARDUS LEOPARD Namibia 9
PANTHERA PARDUS LEOPARD Sambia 2
PANTHERA PARDUS LEOPARD Simbabwe 1
URSUS ARCTOS BRAUNBÄR Russland 3
Arten des Anhangs B Verordnung (EG) Nr. 338/97 (Einfuhr auf Grundlage einer
Einfuhrgenehmigung) und des Anhangs XIII Verordnung (EG) Nr. 865/2006 (Einfuhr auf
Grundlage einer Einfuhrgenehmigung)
Art
Deutsche
Bezeichnung Ursprungsland
Anzahl
Einfuhrvorgänge
CERATOTHERIUM
SIMUM SIMUM
SÜDLICHES
BREITMAULNASHORN Südafrika 2
EQUUS ZEBRA
HARTMANNAE
HARTMANN-
BERGZEBRA Namibia 1
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS FLUSSPFERD Mosambik 3
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS FLUSSPFERD Namibia 3
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS FLUSSPFERD Sambia 4
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS FLUSSPFERD Simbabwe 6
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS FLUSSPFERD Südafrika 1
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS FLUSSPFERD Tansania 3
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT Botswana 5
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT Namibia 5
Art
Deutsche
Bezeichnung Ursprungsland
Anzahl
Einfuhrvorgänge
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT Simbabwe 16
LYNX CANADENSIS KANADISCHER LUCHS Kanada 1
OVIS AMMON ALTAI ARGALI Mongolei 1
OVIS DARWINI GOBI ARGALI Mongolei 2
OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Kirgisien 8
OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Tadschikistan 5
PANTHERA LEO LÖWE Mosambik 1
PANTHERA LEO LÖWE Namibia 1
PANTHERA LEO LÖWE Simbabwe 1
PANTHERA LEO LÖWE Südafrika 20
PUMA CONCOLOR COSTA-RICA-PUMA Kanada 1
URSUS MARITIMUS EISBÄR Kanada 1
Arten des Anhangs B Verordnung (EG) Nr. 338/97 (Einfuhr auf Grundlage des CITES-
Exportdokumentes)
Art
Deutsche
Bezeichnung Ursprungsland
Anzahl
Einfuhrvorgänge
AMMOTRAGUS
LERVIA MÄHNENSCHAF Südafrika 1
CAPRA CAUCASICA
KAUKASISCHER
STEINBOCK Russland 1
CARACAL CARACAL KARAKAL Namibia 10
CARACAL CARACAL KARAKAL Südafrika 8
CHLOROCEBUS
PYGERYTHRUS GRÜNE MEERKATZE Südafrika 3
CROCODYLUS
NILOTICUS NILE CROCODILE Mosambik 1
CROCODYLUS
NILOTICUS NILE CROCODILE Namibia 1
CROCODYLUS
NILOTICUS NILE CROCODILE Sambia 5
CROCODYLUS
NILOTICUS NILE CROCODILE Simbabwe 3
CROCODYLUS
NILOTICUS NILE CROCODILE Südafrika 4
CROCODYLUS
NILOTICUS NILE CROCODILE Tansania 1
DAMALISCUS
PYGARGUS
PYGARGUS
UNTERART DES
BUNTBOCKS Südafrika 3
EQUUS ZEBRA
HARTMANNAE
HARTMANN-
BERGZEBRA Namibia 233
EQUUS ZEBRA
HARTMANNAE
HARTMANN-
BERGZEBRA Südafrika 5
GIRAFFA
CAMELOPARDALIS GIRAFFE Namibia 31
GIRAFFA
CAMELOPARDALIS GIRAFFE Südafrika 12
Art
Deutsche
Bezeichnung Ursprungsland
Anzahl
Einfuhrvorgänge
KOBUS LECHE
LITSCHI-
MOORANTILOPE Namibia 15
KOBUS LECHE
LITSCHI-
MOORANTILOPE Sambia 1
KOBUS LECHE
LITSCHI-
MOORANTILOPE Südafrika 5
LEPTAILURUS
SERVAL SERVAL Südafrika 3
LYNX CANADENSIS KANADISCHER LUCHS Kanada 1
OVIS BOCHARIENSIS BUCHARA-URIAL Tadschikistan 1
OVIS PUNJABIENSIS PUNJAB URIAL Pakistan 1
PAPIO ANUBIS BÄRENPAVIAN Kamerun 1
PAPIO ANUBIS BÄRENPAVIAN Tansania 1
PAPIO
CYNOCEPHALUS STEPPENPAVIAN Mosambik 1
PAPIO
CYNOCEPHALUS STEPPENPAVIAN Südafrika 1
PAPIO URSINUS BÄRENPAVIAN Namibia 111
PAPIO URSINUS BÄRENPAVIAN Simbabwe 5
PAPIO URSINUS BÄRENPAVIAN Südafrika 6
PHILANTOMBA
MONTICOLA BLAUBÖCKCHEN Südafrika 2
TAURACO
PORPHYREOLOPHUS
GLANZHAUBEN-
TURAKO Südafrika 1
URSUS AMERICANUS SCHWARZBÄR Kanada 17
URSUS AMERICANUS SCHWARZBÄR USA 1
Arten des Anhangs C Verordnung (EG) Nr. 338/97 (Einfuhr auf Grundlage des CITES-
Exportdokumentes)
Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland
Anzahl
Einfuhrvorgänge
ANTILOPE
CERVICAPRA
HIRSCHZIEGENANTILOPE Argentinien 2
CAPRA HIRCUS
AEGAGRUS
BEZOARZIEGE Pakistan 1
CAPRA SIBIRICA SIBIRISCHER STEINBOCK Kirgisien 14
CAPRA SIBIRICA SIBIRISCHER STEINBOCK Kasachstan 9
CAPRA SIBIRICA SIBIRISCHER STEINBOCK Tadschikistan 9
CIVETTICTIS CIVETTA AFRIKA-ZIBETKATZE Südafrika 2
CIVETTICTIS CIVETTA AFRIKA-ZIBETKATZE Simbabwe 1
MELLIVORA
CAPENSIS
HONIG-DACHS Südafrika 2
PROTELES CRISTATA AARDWOLF Südafrika 3
PSEUDOIS NAYAUR BHARAL Pakistan 1
Frage 1
Anzahl der Einfuhrvorgänge von Jagdtrophäen nach Deutschland im
Jahr 2024
Arten des Anhangs A Verordnung (EG) 338/97 (Einfuhr auf Grundlage einer
Einfuhrgenehmigung)
Art Deutsche
Bezeichnung
Ursprungsland Anzahl
Einfuhrvorgänge
ACINONYX
JUBATUS GEPARD Namibia 5
CANIS LUPUS WOLF Kanada 8
CANIS LUPUS WOLF Kirgisien 1
CANIS LUPUS WOLF Russland 2
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT Sambia 1
ORYX DAMMAH SÄBEL ANTILOPE Südafrika 4
PANTHERA
PARDUS LEOPARD Namibia 14
PANTHERA
PARDUS LEOPARD Tansania 5
PANTHERA
PARDUS LEOPARD Simbabwe 5
URSUS ARCTOS BRAUNBÄR Russland 4
URSUS ARCTOS BRAUNBÄR USA 1
Arten des Anhangs B Verordnung (EG) 338/97 (Einfuhr auf Grundlage einer
Einfuhrgenehmigung) und des Anhangs XIII Verordnung (EG) Nr. 865/2006 (Einfuhr auf
Grundlage einer Einfuhrgenehmigung)
Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Anzahl
Einfuhrvorgänge
CERATOTHERIUM
SIMUM SIMUM
SÜDLICHES
BREITMAULNASHORN Südafrika 7
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS FLUSSPFERD Mosambik 1
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS FLUSSPFERD Namibia 6
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS FLUSSPFERD Sambia 1
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS FLUSSPFERD Simbabwe 4
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS FLUSSPFERD Südafrika 2
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS FLUSSPFERD Tansania 1
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT Botsuana 6
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT Namibia 13
Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Anzahl
Einfuhrvorgänge
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT Simbabwe 11
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT Südafrika 2
OVIS DARWINI GOBI ARGALI Mongolei 2
OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Kirgisien 4
OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Tadschikistan 1
PANTHERA LEO LÖWE Simbabwe 1
PANTHERA LEO LÖWE Südafrika 23
PANTHERA LEO LÖWE Tansania 3
Arten des Anhangs B Verordnung (EG) 338/97 (Einfuhr auf Grundlage des CITES-
Exportdokuments)
Art Deutsche
Bezeichnung
Ursprungsland Anzahl
Einfuhrvorgänge
AMMOTRAGUS
LERVIA MÄHNENSCHAF Südafrika 1
CAPRA
CAUCASICA
KAUKASISCHER
STEINBOCK Russland 1
CARACAL
CARACAL KARAKAL Namibia 12
CARACAL
CARACAL KARAKAL Südafrika 6
CHLOROCEBUS
PYGERYTHRUS
GRÜNE
MEERKATZE Südafrika 8
COLOBUS
GUEREZA MANTELAFFE Äthiopien 1
CROCODYLUS
NILOTICUS NILE CROCODILE Namibia 2
CROCODYLUS
NILOTICUS NILE CROCODILE Simbabwe 2
CROCODYLUS
NILOTICUS NILE CROCODILE Südafrika 14
CROCODYLUS
NILOTICUS NILE CROCODILE Tansania 1
DAMALISCUS
PYGARGUS
PYGARGUS
UNTERART DES
BUNTBOCKS Südafrika 6
EQUUS ZEBRA
HARTMANNAE
HARTMANN-
BERGZEBRA Namibia 232
EQUUS ZEBRA
HARTMANNAE
HARTMANN-
BERGZEBRA Südafrika 4
FELIS LYBICA FALBKATZE Simbabwe 1
FELIS LYBICA FALBKATZE Südafrika 1
GIRAFFA
CAMELOPARDALIS GIRAFFE Namibia 37
GIRAFFA
CAMELOPARDALIS GIRAFFE Simbabwe 2
GIRAFFA
CAMELOPARDALIS GIRAFFE Südafrika 14
Art Deutsche
Bezeichnung
Ursprungsland Anzahl
Einfuhrvorgänge
KOBUS LECHE
LITSCHI-
MOORANTILOPE Namibia 11
KOBUS LECHE
LITSCHI-
MOORANTILOPE Namibia 6
KOBUS LECHE
LITSCHI-
MOORANTILOPE Südafrika 4
KOBUS LECHE
LITSCHI-
MOORANTILOPE Südafrika 12
LEPTAILURUS
SERVAL SERVAL Südafrika 3
LYNX
CANADENSIS
KANADISCHER
LUCHS Kanada 3
ODOBENUS
ROSMARUS WALROSS Kanada 3
OVIS
CYCLOCEROS
AFGHANISCHES
URIAL Pakistan 1
PAPIO ANUBIS ANUBISPAVIAN Kamerun 1
PAPIO
CYNOCEPHALUS STEPPENPAVIAN Mosambik 2
PAPIO URSINUS BÄRENPAVIAN Namibia 152
PAPIO URSINUS BÄRENPAVIAN Simbabwe 5
PAPIO URSINUS BÄRENPAVIAN Südafrika 15
PHILANTOMBA
MONTICOLA BLAUBÖCKCHEN Kamerun 1
PHILANTOMBA
MONTICOLA BLAUBÖCKCHEN Mosambik 2
PHILANTOMBA
MONTICOLA BLAUBÖCKCHEN Südafrika 4
PUMA CONCOLOR
COSTA-RICA-
PUMA Kanada 1
URSUS
AMERICANUS SCHWARZBÄR Kanada 17
Arten des Anhangs C Verordnung (EG) 338/97 (Einfuhr auf Grundlage des CITES-
Exportdokuments)
Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Anzahl
Einfuhrvorgänge
ANTILOPE
CERVICAPRA HIRSCHZIEGENANTILOPE Argentinien 1
ANTILOPE
CERVICAPRA HIRSCHZIEGENANTILOPE USA 1
CANIS
AUREUS GOLDSCHAKAL Äthiopien 1
CAPRA
HIRCUS
AEGAGRUS BEZOARZIEGE Pakistan 2
CAPRA
HIRCUS
AEGAGRUS BEZOARZIEGE Türkei 4
Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Anzahl
Einfuhrvorgänge
CAPRA
SIBIRICA SIBIRISCHER STEINBOCK Kirgisien 4
CAPRA
SIBIRICA SIBIRISCHER STEINBOCK Kasachstan 1
CAPRA
SIBIRICA SIBIRISCHER STEINBOCK Mongolei 3
CAPRA
SIBIRICA SIBIRISCHER STEINBOCK Tadschikistan 1
CIVETTICTIS
CIVETTA AFRIKA-ZIBETKATZE Südafrika 1
CIVETTICTIS
CIVETTA AFRIKA-ZIBETKATZE Simbabwe 3
HYAENA
HYAENA STREIFENHYÄNE Tansania 1
MELLIVORA
CAPENSIS HONIG-DACHS Südafrika 3
Frage 1
Anzahl der Einfuhrvorgänge von Jagdtrophäen nach Deutschland im
Jahr 2025
Arten des Anhangs A Verordnung (EG) 338/97 (Einfuhr auf Grundlage einer
Einfuhrgenehmigung)
Art Deutsche
Bezeichnung
Ursprungsland Anzahl
Einfuhrvorgänge
ACINONYX
JUBATUS GEPARD Namibia 3
CANIS LUPUS WOLF Kanada 5
CANIS LUPUS WOLF Russland 3
CERATOTHERIUM
SIMUM SIMUM
SÜDLICHES
BREITMAULNASHORN Namibia 2
ORYX DAMMAH SÄBEL ANTILOPE Südafrika 4
PANTHERA
PARDUS LEOPARD Botsuana 1
PANTHERA
PARDUS LEOPARD Namibia 8
PANTHERA
PARDUS LEOPARD Tansania 2
PANTHERA
PARDUS LEOPARD Simbabwe 2
URSUS ARCTOS BRAUNBÄR
Bosnien-
Herzegowina 1
URSUS ARCTOS BRAUNBÄR Kanada 1
URSUS ARCTOS BRAUNBÄR Russland 6
URSUS ARCTOS BRAUNBÄR USA 2
Arten des Anhangs B Verordnung (EG) 338/97 (Einfuhr auf Grundlage einer
Einfuhrgenehmigung) und des Anhangs XIII Verordnung (EG) Nr. 865/2006 (Einfuhr auf
Grundlage einer Einfuhrgenehmigung)
Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Anzahl
Einfuhrvorgänge
CERATOTHERIUM
SIMUM SIMUM
SÜDLICHES
BREITMAULNASHORN Südafrika 4
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS FLUSSPFERD Namibia 4
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS FLUSSPFERD Simbabwe 2
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS FLUSSPFERD Südafrika 6
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS FLUSSPFERD Tansania 1
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT Botsuana 6
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT Namibia 8
Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Anzahl
Einfuhrvorgänge
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT Simbabwe 8
OVIS AMMON ALTAI ARGALI Mongolei 1
OVIS DARWINI GOBI ARGALI Mongolei 1
OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Kirgisien 6
OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Tadschikistan 5
PANTHERA LEO LÖWE Simbabwe 1
PANTHERA LEO LÖWE Südafrika 26
PANTHERA LEO LÖWE Tansania 1
URSUS
MARITIMUS EISBÄR Kanada 1
Arten des Anhangs B Verordnung (EG) 338/97 (Einfuhr auf Grundlage des CITES-
Exportdokuments)
Art Deutsche
Bezeichnung
Ursprungsland Anzahl
Einfuhrvorgänge
AMMOTRAGUS
LERVIA MÄHNENSCHAF Südafrika 1
CAPRA
CAUCASICA
KAUKASISCHER
STEINBOCK Russland 2
CARACAL
CARACAL KARAKAL Namibia 8
CARACAL
CARACAL KARAKAL Südafrika 6
CERCOPITHECUS
MITIS
DIADEM-
MEERKATZE Südafrika 1
CHLOROCEBUS
PYGERYTHRUS
GRÜNE
MEERKATZE Südafrika 2
CROCODYLUS
NILOTICUS NILE CROCODILE Mosambik 2
CROCODYLUS
NILOTICUS NILE CROCODILE Namibia 1
CROCODYLUS
NILOTICUS NILE CROCODILE Simbabwe 1
CROCODYLUS
NILOTICUS NILE CROCODILE Südafrika 16
CROCODYLUS
NILOTICUS NILE CROCODILE Tansania 1
DAMALISCUS
PYGARGUS
PYGARGUS
UNTERART DES
BUNTBOCKS Südafrika 1
EQUUS ZEBRA
HARTMANNAE
HARTMANN-
BERGZEBRA Namibia 205
EQUUS ZEBRA
HARTMANNAE
HARTMANN-
BERGZEBRA Südafrika 4
GIRAFFA
CAMELOPARDALIS GIRAFFE Namibia 31
GIRAFFA
CAMELOPARDALIS GIRAFFE Simbabwe 2
GIRAFFA
CAMELOPARDALIS GIRAFFE Südafrika 27
Art Deutsche
Bezeichnung
Ursprungsland Anzahl
Einfuhrvorgänge
KOBUS LECHE
LITSCHI-
MOORANTILOPE Namibia 15
KOBUS LECHE
LITSCHI-
MOORANTILOPE Sambia 1
KOBUS LECHE
LITSCHI-
MOORANTILOPE Südafrika 14
LEPTAILURUS
SERVAL SERVAL Südafrika 2
LYNX
CANADENSIS
KANADISCHER
LUCHS Kanada 5
ODOBENUS
ROSMARUS WALROSS Kanada 4
PAPIO
CYNOCEPHALUS STEPPENPAVIAN Tansania 6
PAPIO URSINUS BÄRENPAVIAN Namibia 122
PAPIO URSINUS BÄRENPAVIAN Simbabwe 2
PAPIO URSINUS BÄRENPAVIAN Südafrika 16
PHILANTOMBA
MONTICOLA BLAUBÖCKCHEN Südafrika 2
PUMA CONCOLOR
COSTA-RICA-
PUMA Kanada 1
URSUS
AMERICANUS SCHWARZBÄR Kanada 21
Arten des Anhangs C Verordnung (EG) 338/97 (Einfuhr auf Grundlage des CITES-
Exportdokuments)
Art Deutsche Bezeichnung Ursprungsland Anzahl
Einfuhrvorgänge
CAPRA
HIRCUS
AEGAGRUS BEZOARZIEGE Türkei 2
CAPRA
SIBIRICA SIBIRISCHER STEINBOCK Kirgisien 24
CAPRA
SIBIRICA SIBIRISCHER STEINBOCK Kasachstan 4
CAPRA
SIBIRICA SIBIRISCHER STEINBOCK Mongolei 1
CAPRA
SIBIRICA SIBIRISCHER STEINBOCK Pakistan 2
CAPRA
SIBIRICA SIBIRISCHER STEINBOCK Tadschikistan 1
CIVETTICTIS
CIVETTA AFRIKA-ZIBETKATZE Südafrika 4
Frage 2
Status der beantragten Einfuhrgenehmigungen für Jagdtrophäen
2023
Art Deutsche
Bezeichnung
Ursprungsland
Status Anzahl
Genehmigungen
ACINONYX
JUBATUS
GEPARD Namibia genehmigt/genutzt 6
CANIS LUPUS WOLF Kanada genehmigt/genutzt 3
CANIS LUPUS WOLF Russland genehmigt/genutzt 1
CAPRA
FALCONERI
MARKHOR Tadschikistan genehmigt/genutzt 1
CERATOTHERIUM
SIMUM SIMUM
SÜDLICHES
BREITMAULNASHORN
Namibia genehmigt/genutzt 1
CERATOTHERIUM
SIMUM SIMUM
SÜDLICHES
BREITMAULNASHORN
Südafrika genehmigt/genutzt 6
CERATOTHERIUM
SIMUM SIMUM
SÜDLICHES
BREITMAULNASHORN
Südafrika genehmigt/nicht
genutzt
1
EQUUS ZEBRA
HARTMANNAE
HARTMANN-
BERGZEBRA
Namibia genehmigt/genutzt 1
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
FLUSSPFERD Mosambik genehmigt/genutzt 1
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
FLUSSPFERD Namibia genehmigt/genutzt 3
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
FLUSSPFERD Sambia genehmigt/genutzt 3
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
FLUSSPFERD Simbabwe genehmigt/genutzt 4
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
FLUSSPFERD Südafrika genehmigt/genutzt 1
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
FLUSSPFERD Südafrika genehmigt/nicht
genutzt
1
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
FLUSSPFERD Tansania genehmigt/genutzt 3
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
FLUSSPFERD Tansania genehmigt/nicht
genutzt
1
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT
Botswana genehmigt/genutzt 6
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT
Botswana genehmigt/nicht
genutzt
1
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT
Namibia genehmigt/genutzt 7
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT
Namibia genehmigt/nicht
genutzt
2
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT
Simbabwe verloren/ersetzt 1
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT
Simbabwe genehmigt/genutzt 16
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT
Simbabwe genehmigt/nicht
genutzt
1
LYNX
CANADENSIS
KANADISCHER
LUCHS
Kanada genehmigt/genutzt 1
Art Deutsche
Bezeichnung
Ursprungsland
Status Anzahl
Genehmigungen
ORYX DAMMAH SÄBEL ANTILOPE Südafrika genehmigt/genutzt 2
ORYX DAMMAH SÄBEL ANTILOPE Südafrika genehmigt/nicht
genutzt
2
OVIS AMMON ALTAI ARGALI Mongolei genehmigt/genutzt 1
OVIS DARWINI GOBI ARGALI Mongolei genehmigt/genutzt 4
OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Kirgisien genehmigt/genutzt 8
OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Tadschikistan genehmigt/genutzt 4
PANTHERA LEO LÖWE Mosambik genehmigt/genutzt 1
PANTHERA LEO LÖWE Namibia genehmigt/genutzt 1
PANTHERA LEO LÖWE Simbabwe genehmigt/genutzt 1
PANTHERA LEO LÖWE Südafrika genehmigt/genutzt 26
PANTHERA LEO LÖWE Südafrika genehmigt/nicht
genutzt
1
PANTHERA
PARDUS
LEOPARD Namibia genehmigt/genutzt 8
PANTHERA
PARDUS
LEOPARD Namibia genehmigt/nicht
genutzt
2
PANTHERA
PARDUS
LEOPARD Simbabwe genehmigt/genutzt 2
PANTHERA
PARDUS
LEOPARD Simbabwe genehmigt/nicht
genutzt
2
PUMA
CONCOLOR
COSTA-RICA-PUMA Kanada genehmigt/genutzt 1
URSUS ARCTOS BRAUNBÄR Russland genehmigt/genutzt 3
URSUS
MARITIMUS
EISBÄR Kanada genehmigt/genutzt 1
2024
Art Deutsche
Bezeichnung
Ursprungsland
Status Anzahl
Genehmigungen
ACINONYX
JUBATUS
GEPARD Namibia genehmigt/genutzt 3
CANIS LUPUS WOLF Kanada genehmigt/genutzt 9
CANIS LUPUS WOLF Kirgisien genehmigt/genutzt 1
CANIS LUPUS WOLF Russland genehmigt/genutzt 1
CAPRA
FALCONERI
MARKHOR USA genehmigt/nicht
genutzt
1
CERATOTHERIUM
SIMUM SIMUM
SÜDLICHES
BREITMAULNASHORN
Südafrika genehmigt/genutzt 3
EQUUS ZEBRA
HARTMANNAE
HARTMANN-
BERGZEBRA
Namibia genehmigt/nicht
genutzt
1
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
FLUSSPFERD Mosambik genehmigt/genutzt 1
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
FLUSSPFERD Namibia genehmigt/genutzt 6
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
FLUSSPFERD Sambia genehmigt/genutzt 1
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
FLUSSPFERD Simbabwe genehmigt/genutzt 5
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
FLUSSPFERD Südafrika genehmigt/genutzt 4
Art Deutsche
Bezeichnung
Ursprungsland
Status Anzahl
Genehmigungen
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
FLUSSPFERD Südafrika genehmigt/nicht
genutzt
2
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
FLUSSPFERD Tansania genehmigt/genutzt 1
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
FLUSSPFERD Tansania genehmigt/nicht
genutzt
1
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT
Botswana genehmigt/genutzt 5
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT
Namibia genehmigt/genutzt 10
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT
Sambia genehmigt/genutzt 1
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT
Simbabwe genehmigt/genutzt 10
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT
Südafrika genehmigt/genutzt 2
ORYX DAMMAH SÄBEL ANTILOPE Südafrika genehmigt/genutzt 4
ORYX DAMMAH SÄBEL ANTILOPE Südafrika genehmigt/nicht
genutzt
3
OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Kirgisien genehmigt/genutzt 4
OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Tadschikistan genehmigt/genutzt 1
OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Tadschikistan genehmigt/nicht
genutzt
1
PANTHERA LEO LÖWE Simbabwe genehmigt/genutzt 1
PANTHERA LEO LÖWE Südafrika genehmigt/genutzt 19
PANTHERA LEO LÖWE Südafrika genehmigt/nicht
genutzt
4
PANTHERA LEO LÖWE Tansania genehmigt/genutzt 3
PANTHERA LEO LÖWE Tansania genehmigt/nicht
genutzt
1
PANTHERA
PARDUS
LEOPARD Botswana genehmigt/genutzt 1
PANTHERA
PARDUS
LEOPARD Namibia genehmigt/genutzt 15
PANTHERA
PARDUS
LEOPARD Simbabwe genehmigt/genutzt 5
PANTHERA
PARDUS
LEOPARD Tansania genehmigt/genutzt 5
PANTHERA
PARDUS
LEOPARD Tansania genehmigt/nicht
genutzt
2
URSUS ARCTOS BRAUNBÄR Russland genehmigt/genutzt 4
URSUS ARCTOS BRAUNBÄR Russland genehmigt/nicht
genutzt
1
URSUS ARCTOS BRAUNBÄR USA genehmigt/genutzt 1
2025
Art Deutsche
Bezeichnung
Ursprungsland
Status Anzahl
Genehmigungen
ACINONYX
JUBATUS
GEPARD Namibia genehmigt/noch
gültig
5
ACINONYX
JUBATUS
GEPARD Namibia genehmigt/genutzt 5
Art Deutsche
Bezeichnung
Ursprungsland
Status Anzahl
Genehmigungen
ACINONYX
JUBATUS
GEPARD Namibia genehmigt/nicht
genutzt
1
CANIS LUPUS WOLF Kanada genehmigt/genutzt 2
CANIS LUPUS WOLF Russland genehmigt/genutzt 3
CERATOTHERIUM
SIMUM SIMUM
SÜDLICHES
BREITMAULNASHORN
Namibia genehmigt/noch
gültig
1
CERATOTHERIUM
SIMUM SIMUM
SÜDLICHES
BREITMAULNASHORN
Namibia genehmigt/genutzt 2
CERATOTHERIUM
SIMUM SIMUM
SÜDLICHES
BREITMAULNASHORN
Südafrika genehmigt/noch
gültig
1
CERATOTHERIUM
SIMUM SIMUM
SÜDLICHES
BREITMAULNASHORN
Südafrika genehmigt/genutzt 4
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
FLUSSPFERD Namibia genehmigt/genutzt 4
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
FLUSSPFERD Simbabwe genehmigt/noch
gültig
1
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
FLUSSPFERD Simbabwe genehmigt/genutzt 2
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
FLUSSPFERD Simbabwe genehmigt/nicht
genutzt
2
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
FLUSSPFERD Südafrika genehmigt/noch
gültig
1
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
FLUSSPFERD Südafrika genehmigt/genutzt 5
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
FLUSSPFERD Südafrika genehmigt/nicht
genutzt
1
HIPPOPOTAMUS
AMPHIBIUS
FLUSSPFERD Tansania genehmigt/genutzt 2
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT
Botswana genehmigt/genutzt 6
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT
Namibia genehmigt/genutzt 8
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT
Sambia genehmigt/nicht
genutzt
1
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT
Simbabwe genehmigt/genutzt 8
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT
Simbabwe genehmigt/nicht
genutzt
1
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT
Südafrika genehmigt/noch
gültig
1
LOXODONTA
AFRICANA
AFRIKANISCHER
ELEFANT
Südafrika genehmigt/nicht
genutzt
1
ORYX DAMMAH SÄBEL ANTILOPE Südafrika genehmigt/genutzt 7
ORYX DAMMAH SÄBEL ANTILOPE Südafrika genehmigt/nicht
genutzt
2
OVIS AMMON ALTAI ARGALI Mongolei genehmigt/noch
gültig
1
OVIS AMMON ALTAI ARGALI Mongolei genehmigt/genutzt 1
OVIS DARWINI GOBI ARGALI Mongolei genehmigt/genutzt 1
OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Kirgisien genehmigt/genutzt 6
OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Tadschikistan genehmigt/genutzt 5
OVIS POLII MARCO POLO ARGALI Tadschikistan genehmigt/nicht
genutzt
1
Art Deutsche
Bezeichnung
Ursprungsland
Status Anzahl
Genehmigungen
PANTHERA LEO LÖWE Namibia genehmigt/genutzt 1
PANTHERA LEO LÖWE Simbabwe genehmigt/genutzt 1
PANTHERA LEO LÖWE Südafrika genehmigt/noch
gültig
4
PANTHERA LEO LÖWE Südafrika verloren/ersetzt 1
PANTHERA LEO LÖWE Südafrika genehmigt/genutzt 24
PANTHERA LEO LÖWE Südafrika genehmigt/nicht
genutzt
1
PANTHERA LEO LÖWE Tansania genehmigt/genutzt 1
PANTHERA
PARDUS
LEOPARD Namibia genehmigt/noch
gültig
4
PANTHERA
PARDUS
LEOPARD Namibia genehmigt/genutzt 8
PANTHERA
PARDUS
LEOPARD Namibia Antrag in
Bearbeitung
1
PANTHERA
PARDUS
LEOPARD Simbabwe genehmigt/genutzt 2
PANTHERA
PARDUS
LEOPARD Tansania genehmigt/genutzt 3
PUMA
CONCOLOR
Kanada genehmigt/genutzt 1
URSUS
AMERICANUS
SCHWARZBÄR Kanada genehmigt/genutzt 1
URSUS ARCTOS BRAUNBÄR Bosnien-
Herzegowina
genehmigt/genutzt 1
URSUS ARCTOS BRAUNBÄR Kanada genehmigt/genutzt 1
URSUS ARCTOS BRAUNBÄR Russland genehmigt/genutzt 8
URSUS ARCTOS BRAUNBÄR USA genehmigt/genutzt 2
URSUS
MARITIMUS
EISBÄR Kanada genehmigt/genutzt 2
URSUS
MARITIMUS
EISBÄR Kanada genehmigt/nicht
genutzt
1
Frage 4
Daten zu Verstößen
Jahr Art/
Schutzstatus
Jagdtrophäe
Verstoß
Ausfuhrland
Bestimmungsland
Verfahrensstand/
Sanktion
2023 Caracal
caracal
(Karakal)
CITES
Anhang
II, EU-
Verordnung
338/97,
Anhang B
Schultermontage
Einfuhr
ohne die
notwendige
Einfuhrge
nehmigung
Namibia Spanien
(über
Deutschland)
eingestellt
2023 Castor
fiber
(europäischer
Bieber)
Anhang
IV FFH-
Richtlinie
Biberschädel
Einfuhr
zunächst
ohne die
notwendige
Ausnahme
genehmigung vom
Besitzverbot
Weißrussland
Deutschland
eingestellt
2024 Giraffa
camelopardalis
(Giraffe)
CITES
Anhang
II, EU-
Verordnung
338/97,
Anhang B
präpariertes Fell
Einfuhr
ohne
Vorlage der
notwendigen
Ausfuhrge
nehmigung
Südafrika
Deutschland
Bußgeld
(500
Euro)
2024 Equus
zebra
hartmannae
(Hartmann-
Bergzebra)
CITES
Anhang
II, EU-
Verordnung
338/97,
Anhang B
Oberkiefer-
Unterkiefer
jeweils mit
2 Zähnen
CITES
Genehmigung lag
vor,
bezog sich
aber auf
andere
Körperteile des
Tieres
Namibia
Frankreich
(über
Deutschland)
eingestellt
2025 Alopex
lagopus
(Eisfuchs)
Anhang
IV FFH-
Richtlinie
Präparat
des
kompletten
Tieres
Einfuhr
ohne die
notwendige
Ausnahme
genehmigung vom
Besitzverbot
Kanada
Deutschland
laufendes
Ordnungs
widrigkeitenverfahren
2025 Canis
lupus
(Wolf)
CITES
Anhang
II, EU-
Verordnung
338/97,
Anhang A
Wolfsfell
mit Kopf,
präpariert
Einfuhr
ohne CI-
TES
Einfuhrge
nehmigung
Kasachstan
Deutschland
laufendes
Strafverfahren
Frage 6
Einfuhr von Jagdtrophäen von in Gefangenschaft gezüchteten Tieren
2023
Art Deutsche
Bezeichnung
Ursprungsland Herkunft Anzahl
Einfuhrvorgänge
ORYX LEUCORYX ARABISCHE ORYX
Vereinigte
Arabische
Emirate Zucht (C) 1
ORYX DAMMAH SÄBEL ANTILOPE Südafrika Zucht (F) 1
PANTHERA LEO LÖWE Südafrika Zucht (C) 18
AMMOTRAGUS
LERVIA MÄHNENSCHAF Südafrika Zucht (F) 1
KOBUS LECHE
LITSCHI-
MOORANTILOPE Südafrika Zucht (F) 4
2024
Art Deutsche Bezeichnung
Ursprungssland
Herkunft Anzahl
Einfuhrvorgänge
ORYX
DAMMAH SÄBEL ANTILOPE Südafrika Zucht (F) 4
CROCODYLUS
NILOTICUS NILE CROCODILE Südafrika Zucht (C) 2
PANTHERA
LEO LÖWE Südafrika Zucht (C) 22
AMMOTRAGUS
LERVIA MÄHNENSCHAF Südafrika Zucht (F) 1
KOBUS LECHE LETSCHWE Südafrika Zucht (F) 12
KOBUS LECHE LITSCHI-MOORANTILOPE Südafrika Zucht (F) 4
ANTILOPE
CERVICAPRA HIRSCHZIEGENANTILOPE USA Zucht (F) 1
2025
Art Deutsche
Bezeichnung
Ursprungsland Herkunft Anzahl
Einfuhrvorgänge
ORYX DAMMAH SÄBEL ANTILOPE Südafrika Zucht (F) 4
CROCODYLUS
NILOTICUS NILE CROCODILE Südafrika Zucht (C) 7
PANTHERA LEO LÖWE Südafrika Zucht (C) 25
KOBUS LECHE LETSCHWE Südafrika Zucht (F) 12
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
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