Tiertransporte aus Deutschland in Drittstaaten
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Tiertransporte aus Deutschland in Drittstaaten
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7216
21. Wahlperiode 20.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ina Latendorf, Violetta Bock, Marcel Bauer, Lorenz Gösta
Beutin, Janina Böttger, Jorrit Bosch, Mandy Eißing, Dr. Fabian Fahl, Katrin Fey,
Katalin Gennburg, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Caren Lay, Sahra Mirow,
Luigi Pantisano, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Tiertransporte aus Deutschland in Drittstaaten
Lange Tiertransporte sind seit Jahren Gegenstand erheblicher
tierschutzrechtlicher Bedenken. Zahlreiche wissenschaftliche Studien, Berichte von
Kontrollbehörden sowie Dokumentationen von Tierschutzorganisationen zeigen, dass
insbesondere Transporte über viele Stunden oder Tage hinweg mit erheblichen
Belastungen für die Tiere verbunden sind. Dazu zählen unter anderem Stress,
Dehydrierung, Verletzungen, extreme Temperaturen und unzureichende
Versorgung (vgl. Wohlergehen von Rindern beim Transport, Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit [EFSA]).
Besonders problematisch sind Transporte in sogenannte
Tierschutzhochrisikostaaten, in denen EU-Tierschutzstandards häufig nicht eingehalten oder nicht
wirksam durchgesetzt werden können (vgl. Bülte, Felde, Maisack (Hrsg.):
„Reform des Tierschutzrechts“ in Nomos, 2022, S. 161). Zudem ist oft nicht
nachvollziehbar, was mit den Tieren geschieht, sobald diese die EU verlassen haben,
was auch an mangelhaften Kontrollen entlang der Transportrouten liegt (ebd.,
S. 183).
Ein wiederkehrendes Beispiel sind nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller grausame Langstreckentransporte von Rindern oder Schafen aus EU-
Mitgliedstaaten in Länder außerhalb der Europäischen Union. Immer wieder
werden Fälle dokumentiert, bei denen Tiere krank, verletzt oder verendet am
Zielort ankommen wie etwa bei einem Vorfall an der bulgarisch-türkischen
Grenze im Herbst 2024, als 69 trächtige Rinder starben (vgl. „69 trächtige
Rinder verenden an der bulgarisch-türkischen Grenze“, rbb24.de v. 17.10.2024).
Dabei gibt es Expertinnen und Experten zufolge für die züchtungsbedingte
Belieferung in Nicht-EU-Staaten längst praktikable Alternativen, etwa über die
Lieferung von Embryonen (vgl. Bericht über die Durchführung der Verordnung
(EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport inner-
und außerhalb der EU, A8-0057/2019, Europäisches Parlament).
Vor diesem Hintergrund besteht ein dringender Klärungsbedarf hinsichtlich der
bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen, der Kontrolldichte sowie der
Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen zum Schutz der Tiere beim
internationalen Transport.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Tiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2015 bis
2025 lebendig aus Deutschland in Drittländer exportiert (bitte jeweils
nach Tierart, Alter bzw. Entwicklungsphase des Tieres [z. B. erwachsenes
Rind versus Kalb], Jahr, Bundesland der Abfertigung, Bestimmungsland
aufschlüsseln)?
2. Worauf führt die Bundesregierung die in der Antwort zu Frage 1
gegebenenfalls festgestellten größeren Veränderungen seit 2015 jeweils zurück?
3. Welche bereits eingeleiteten sowie konkret geplanten Maßnahmen ergreift
die Bundesregierung für die Umstellung auf den Handel mit Fleisch und
Schlachtkörpern, um die Transporte lebender Tiere in Drittstaaten zu
reduzieren, und welche Wirkung erwartet sie davon jeweils?
4. Unterstützt die Bundesregierung die Entschließung des Bundesrates
„Tierschutz bei Tiertransporten und beim Export von Nutztieren in Drittstaaten
sicherstellen“ (Bundesratsdrucksache 310/25) sowie den Änderungsantrag
1953 der deutschen Delegation der EVP-Fraktion im Europäischen
Parlament zur stärkeren Regulierung von Drittlandexporten, und wie begründet
sie ihre jeweilige Position?
5. Wie bewertet die Bundesregierung das Votum der Beauftragten der
Bundesregierung für Tierschutz Silvia Breher für ein nationales Verbot von
Tiertransporten in sogenannte Tierschutz-Hochrisikostaaten außerhalb der
EU (vgl. www.instagram.com/p/DRML5atiFwm/), und welche konkreten
Schritte prüft oder plant sie, um ein solches Verbot auf nationaler Ebene
umzusetzen?
6. Ist die Entwicklung des nach Aussage des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom Juni 2025 sich damals in
Abstimmung befindenden Bund-Länder-Maßnahmenkataloges, um
tierschutzwidrige Vorfälle wie im Herbst 2024 an der bulgarisch-türkischen Grenze
künftig im Vorfeld zu verhindern, bereits abgeschlossen?
a) Wenn ja, wo ist der Maßnahmenkatalog veröffentlicht, und welche
zentralen Inhalte enthält er?
b) Wenn nein, welche konkreten Maßnahmenvorschläge werden aktuell
zwischen Bund und Ländern abgestimmt, und welcher Zeitplan liegt
der Bundesregierung hierfür vor?
7. Wie viele der Kälbertransporte zwischen 2015 und 2025 aus Deutschland
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die zuständigen
Behörden einer Kontrolle unterzogen (bitte nach Jahren und
Bestimmungsländern und mit Angabe des Anteils an der Gesamtzahl der Kälbertransporte
aufschlüsseln)?
8. Wie viele Rechtsverstöße wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von
2015 bis 2025 bei Tiertransporten aus Deutschland generell festgestellt
(bitte jeweils nach Tierart, Alter bzw. Entwicklungsstadium des Tieres
[z. B. ausgewachsenes Rind versus Kalb], Jahr, Bundesland der
Abfertigung und Bestimmungsland aufschlüsseln)?
a) Bei wie vielen Kälbertransporten zwischen 2015 und 2025 wurde die
vorgeschriebene Versorgung (Tränken, Pausen, Platzangebot) nicht
eingehalten, bei wie vielen wurde sie eingehalten, und bei wie vielen
kontrollierten Kälbertransporten liegen keine Daten dazu vor (bitte
jeweils nach Jahr, Bundesland der Abfertigung und Bestimmungsland
aufschlüsseln)?
b) Bei wie vielen Transporten hat die tatsächliche Transportdauer die
geplante Dauer überschritten, und wie viele davon waren
Kälbertransporte (bitte jeweils nach Jahr, Bundesland der Abfertigung und
Bestimmungsland aufschlüsseln)?
9. Wie viele beantragte Transporte von Kälbern wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung zwischen 2015 und 2025 bereits vor Fahrtantritt durch
die zuständigen Behörden untersagt, und in wie vielen Fällen waren
Tierschutzgründe dafür ausschlaggebend (bitte jeweils nach Bundesland der
Abfertigung und Bestimmungsland aufschlüsseln)?
10. Wie viele der Kälbertransporte aus Deutschland in Drittstaaten zwischen
2015 und 2025 erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung, weil keine
ausreichenden Aufzuchtkapazitäten in Deutschland vorhanden waren?
11. Wie viele Kälbermastplätze gab es nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen 2015 und 2025 in Deutschland (bitte nach Jahren und
Bundesländern aufschlüsseln)?
12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit Kälber bis zum
Alter von zwölf Wochen nicht über lange Strecken transportiert werden?
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Antwort zu Frage 12 vor dem
Hintergrund, dass Kälber zwölf Wochen lang auf Milchnahrung angewiesen
sind und in dieser Lebensphase besonders stressanfällig sind?
14. Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, das sogenannte
Sammelstellen-Hopping, bei welchem Kälber von einer Sammelstelle zur
nächsten transportiert werden, einzuschränken, beispielsweise durch die
Einschränkung der zulässigen Anzahl von Zwischenstopps an
Sammelstellen?
15. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den
strukturellen Kälberüberschuss und damit auch die Anzahl der Kälberexporte
zu reduzieren (z. B. Förderung einer längeren Zwischenkalbzeit,
Maßnahmen zur Senkung des Milchkonsums)?
16. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die
muttergebundene Kälberaufzucht sowie die regionale oder innerdeutsche
Kälberaufzucht und Kälbermast, um Transporte in andere EU-Staaten –
insbesondere Langstreckentransporte – deutlich zu reduzieren?
17. Welche Dauer von Tiertransporten hält die Bundesregierung für vereinbar
mit der in § 2 Satz 1 des Tierschutzgesetzes formulierten Pflicht, Tiere
den Bedürfnissen entsprechend zu ernähren, zu pflegen und
verhaltensgerecht unterzubringen (bitte begründen)?
18. Inwiefern hat die aktuelle Bundesregierung den Vorstoß des ehemaligen
Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir, sich
auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Tiertransporte in Nicht-EU-Staaten
grundsätzlich verboten werden, sofern keine mit denen auf EU-Ebene
geltenden vergleichbaren Tierschutzstandards im jeweiligen Land bestehen
(vgl. Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat –
Pressemitteilungen – Özdemir: „Tierschutzwidrige Transporte mit Ziel
außerhalb der EU stoppen“), weiterverfolgt (bitte begründen)?
Berlin, den 17. Juli 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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