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Tiertransporte aus Deutschland in Drittstaaten

dip / drucksache 20.07.2026 · WP 21 · 21/7216 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Tiertransporte aus Deutschland in Drittstaaten Deutscher Bundestag Drucksache 21/7216 21. Wahlperiode 20.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Violetta Bock, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Janina Böttger, Jorrit Bosch, Mandy Eißing, Dr. Fabian Fahl, Katrin Fey, Katalin Gennburg, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Caren Lay, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke Tiertransporte aus Deutschland in Drittstaaten Lange Tiertransporte sind seit Jahren Gegenstand erheblicher tierschutzrechtlicher Bedenken. Zahlreiche wissenschaftliche Studien, Berichte von Kontrollbehörden sowie Dokumentationen von Tierschutzorganisationen zeigen, dass insbesondere Transporte über viele Stunden oder Tage hinweg mit erheblichen Belastungen für die Tiere verbunden sind. Dazu zählen unter anderem Stress, Dehydrierung, Verletzungen, extreme Temperaturen und unzureichende Versorgung (vgl. Wohlergehen von Rindern beim Transport, Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit [EFSA]). Besonders problematisch sind Transporte in sogenannte Tierschutzhochrisikostaaten, in denen EU-Tierschutzstandards häufig nicht eingehalten oder nicht wirksam durchgesetzt werden können (vgl. Bülte, Felde, Maisack (Hrsg.): „Reform des Tierschutzrechts“ in Nomos, 2022, S. 161). Zudem ist oft nicht nachvollziehbar, was mit den Tieren geschieht, sobald diese die EU verlassen haben, was auch an mangelhaften Kontrollen entlang der Transportrouten liegt (ebd., S. 183). Ein wiederkehrendes Beispiel sind nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller grausame Langstreckentransporte von Rindern oder Schafen aus EU- Mitgliedstaaten in Länder außerhalb der Europäischen Union. Immer wieder werden Fälle dokumentiert, bei denen Tiere krank, verletzt oder verendet am Zielort ankommen wie etwa bei einem Vorfall an der bulgarisch-türkischen Grenze im Herbst 2024, als 69 trächtige Rinder starben (vgl. „69 trächtige Rinder verenden an der bulgarisch-türkischen Grenze“, rbb24.de v. 17.10.2024). Dabei gibt es Expertinnen und Experten zufolge für die züchtungsbedingte Belieferung in Nicht-EU-Staaten längst praktikable Alternativen, etwa über die Lieferung von Embryonen (vgl. Bericht über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport inner- und außerhalb der EU, A8-0057/2019, Europäisches Parlament). Vor diesem Hintergrund besteht ein dringender Klärungsbedarf hinsichtlich der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen, der Kontrolldichte sowie der Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen zum Schutz der Tiere beim internationalen Transport. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Tiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2015 bis 2025 lebendig aus Deutschland in Drittländer exportiert (bitte jeweils nach Tierart, Alter bzw. Entwicklungsphase des Tieres [z. B. erwachsenes Rind versus Kalb], Jahr, Bundesland der Abfertigung, Bestimmungsland aufschlüsseln)?  2. Worauf führt die Bundesregierung die in der Antwort zu Frage 1 gegebenenfalls festgestellten größeren Veränderungen seit 2015 jeweils zurück?  3. Welche bereits eingeleiteten sowie konkret geplanten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung für die Umstellung auf den Handel mit Fleisch und Schlachtkörpern, um die Transporte lebender Tiere in Drittstaaten zu reduzieren, und welche Wirkung erwartet sie davon jeweils?  4. Unterstützt die Bundesregierung die Entschließung des Bundesrates „Tierschutz bei Tiertransporten und beim Export von Nutztieren in Drittstaaten sicherstellen“ (Bundesratsdrucksache 310/25) sowie den Änderungsantrag 1953 der deutschen Delegation der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament zur stärkeren Regulierung von Drittlandexporten, und wie begründet sie ihre jeweilige Position?  5. Wie bewertet die Bundesregierung das Votum der Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz Silvia Breher für ein nationales Verbot von Tiertransporten in sogenannte Tierschutz-Hochrisikostaaten außerhalb der EU (vgl. www.instagram.com/p/DRML5atiFwm/), und welche konkreten Schritte prüft oder plant sie, um ein solches Verbot auf nationaler Ebene umzusetzen?  6. Ist die Entwicklung des nach Aussage des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom Juni 2025 sich damals in Abstimmung befindenden Bund-Länder-Maßnahmenkataloges, um tierschutzwidrige Vorfälle wie im Herbst 2024 an der bulgarisch-türkischen Grenze künftig im Vorfeld zu verhindern, bereits abgeschlossen? a) Wenn ja, wo ist der Maßnahmenkatalog veröffentlicht, und welche zentralen Inhalte enthält er? b) Wenn nein, welche konkreten Maßnahmenvorschläge werden aktuell zwischen Bund und Ländern abgestimmt, und welcher Zeitplan liegt der Bundesregierung hierfür vor?  7. Wie viele der Kälbertransporte zwischen 2015 und 2025 aus Deutschland wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die zuständigen Behörden einer Kontrolle unterzogen (bitte nach Jahren und Bestimmungsländern und mit Angabe des Anteils an der Gesamtzahl der Kälbertransporte aufschlüsseln)?  8. Wie viele Rechtsverstöße wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2015 bis 2025 bei Tiertransporten aus Deutschland generell festgestellt (bitte jeweils nach Tierart, Alter bzw. Entwicklungsstadium des Tieres [z. B. ausgewachsenes Rind versus Kalb], Jahr, Bundesland der Abfertigung und Bestimmungsland aufschlüsseln)? a) Bei wie vielen Kälbertransporten zwischen 2015 und 2025 wurde die vorgeschriebene Versorgung (Tränken, Pausen, Platzangebot) nicht eingehalten, bei wie vielen wurde sie eingehalten, und bei wie vielen kontrollierten Kälbertransporten liegen keine Daten dazu vor (bitte jeweils nach Jahr, Bundesland der Abfertigung und Bestimmungsland aufschlüsseln)? b) Bei wie vielen Transporten hat die tatsächliche Transportdauer die geplante Dauer überschritten, und wie viele davon waren Kälbertransporte (bitte jeweils nach Jahr, Bundesland der Abfertigung und Bestimmungsland aufschlüsseln)?  9. Wie viele beantragte Transporte von Kälbern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2015 und 2025 bereits vor Fahrtantritt durch die zuständigen Behörden untersagt, und in wie vielen Fällen waren Tierschutzgründe dafür ausschlaggebend (bitte jeweils nach Bundesland der Abfertigung und Bestimmungsland aufschlüsseln)? 10. Wie viele der Kälbertransporte aus Deutschland in Drittstaaten zwischen 2015 und 2025 erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung, weil keine ausreichenden Aufzuchtkapazitäten in Deutschland vorhanden waren? 11. Wie viele Kälbermastplätze gab es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2015 und 2025 in Deutschland (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit Kälber bis zum Alter von zwölf Wochen nicht über lange Strecken transportiert werden? 13. Wie bewertet die Bundesregierung die Antwort zu Frage 12 vor dem Hintergrund, dass Kälber zwölf Wochen lang auf Milchnahrung angewiesen sind und in dieser Lebensphase besonders stressanfällig sind? 14. Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, das sogenannte Sammelstellen-Hopping, bei welchem Kälber von einer Sammelstelle zur nächsten transportiert werden, einzuschränken, beispielsweise durch die Einschränkung der zulässigen Anzahl von Zwischenstopps an Sammelstellen? 15. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den strukturellen Kälberüberschuss und damit auch die Anzahl der Kälberexporte zu reduzieren (z. B. Förderung einer längeren Zwischenkalbzeit, Maßnahmen zur Senkung des Milchkonsums)? 16. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die muttergebundene Kälberaufzucht sowie die regionale oder innerdeutsche Kälberaufzucht und Kälbermast, um Transporte in andere EU-Staaten – insbesondere Langstreckentransporte – deutlich zu reduzieren? 17. Welche Dauer von Tiertransporten hält die Bundesregierung für vereinbar mit der in § 2 Satz 1 des Tierschutzgesetzes formulierten Pflicht, Tiere den Bedürfnissen entsprechend zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen (bitte begründen)? 18. Inwiefern hat die aktuelle Bundesregierung den Vorstoß des ehemaligen Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Tiertransporte in Nicht-EU-Staaten grundsätzlich verboten werden, sofern keine mit denen auf EU-Ebene geltenden vergleichbaren Tierschutzstandards im jeweiligen Land bestehen (vgl. Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat – Pressemitteilungen – Özdemir: „Tierschutzwidrige Transporte mit Ziel außerhalb der EU stoppen“), weiterverfolgt (bitte begründen)? Berlin, den 17. Juli 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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