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Vereinigung zur Mitwirkung an der Entwicklung des Bilanzrechts für Familiengesellschaften e.V.

lobbyregister / register_entry 11.07.2022 · Original ↗

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Vereinigung zur Mitwirkung an der Entwicklung des Bilanzrechts für Familiengesellschaften e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Zweck des Vereins ist die Mitwirkung an der Entwicklung des nationalen und internationalen Bilanzrechts (inkl. der Unternehmens- und Nachhaltigkeitsberichterstattung) unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Familiengesellschaften. Der Vereinszweck wird ausgeübt durch die aktive Kommunikation mit und ggf. die Mitarbeit in den Gremien bzw. Arbeitsgruppen der nationalen und internationalen Institutionen der Rechnungslegungsstandardsetzung. Durch (i.d.R. schriftliche) Stellungnahmen zu aktuellen Problemen der nationalen und internationalen Rechnungslegung werden der Kontakt und der Austausch mit insbesondere dem Bundesministerium der Justiz, dem Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) sowie europäischen bzw. internationalen Institutionen wie der EU-Kommission, der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), dem International Accounting Standards Board (IASB) oder dem International Sustainability Standards Board (ISSB) gesucht. Im Schwerpunkt wird die Interessensvertretung ausgeübt, um Rechungslegungs- und Berichterstattungsvorgaben mit zu gestalten, die internationale Akzeptanz bei Geschäftspartnern genießen, bewährte Prinzipien des gewachsenen deutschen Bilanzrechts aufrechterhalten und mit überschaubarem Aufwand umgesetzt werden können. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit Vertretern aus Forschung, Lehre und Arbeitskreisen auf dem Gebiet der (inter-)nationalen Rechnungslegung und Unternehmens-/Nachhaltigkeitsberichterstattung gefördert. In diesem Zusammenhang werden Austauschveranstaltungen organisiert, zu denen ab und zu auch Mitarbeitende des Bundesministeriums der Justiz oder sonstiger Behörden eingeladen werden, um mit diesen über aktuelle Entwicklungen zu diskutieren. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; EU-Gesetzgebung; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstige Interessenbereiche Regelungsvorhaben: - Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive in deutsches Recht: Ziel ist es, sinnvolle und im Kosten-Nutzen-Verhältnis ausgewogene Regelungen im HGB umzusetzen. Zudem sollen handwerkliche Fehler im Gesetzgebungsverfahren aufgezeigt und einer Korrektur zugeführt werden. - Spielräume für Bürokratieabbau im Bilanzrecht nutzen: Das Recht der Rechnungslegung und der Unternehmensberichterstattung birgt eine Vielzahl an administrativen Belastungen für deutsche Unternehmen. Derartige Belastungen resultieren beispielsweise aus den Buchführungspflichten, der Aufstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen einschließlich deren Prüfung und Offenlegung sowie der Stichtagsinventurpflicht. Im nationalen Bilanzrecht sind kurzfristige Entlastungsmaßnahmen möglich, ohne die Grenzen europäischer Vorgaben zu berühren, etwa die Systematisierung der Vorschriften zum Lagebericht, die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen, die Vereinfachung von Anhangangaben oder auch die Anhebung der Schwellenwerte im Publizitätsgesetz. - Spielräume für Bürokratieabbau im europäischen Bilanzrecht ausschöpfen: Die europarechtlichen Vorgaben zur Finanzberichterstattung bergen nennenswerte Spielräume zur Verringerung administrativer Lasten für die Wirtschaft. Dies betrifft Regelungen der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU zum Inhalt des Lageberichts, zur Bilanzstruktur oder auch zu diversen Anhanganhaben. Auch andere Bereiche des europäischen Sekundärrechts, wie die EU-Übernahmerichtlinie 2004/25/EG oder die Mindestbesteuerungsrichtlinie (EU) 2022/2523 sind in den Blick zu nehmen, wenn überbordende bürokratische Belastungen im europäischen Recht der Rechnungslegung für kurz- und mittelfristige Entlastungsmaßnahmen identifiziert werden sollen.

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