Bundesstelle der Katholischen jungen Gemeinde e.V.
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Bundesstelle der Katholischen jungen Gemeinde e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der KjG-Bundesverband vertritt die Interessen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in der KjG Mitglied sind. Wir beziehen dabei öffentlich Stellung zu vielen kinder-, jugend- und gesellschaftspolitischen Fragen.
Wir veröffentlichen Positionspapiere, die von unseren Gremien verabschiedeten Anträge und Pressemitteilungen entsprechend besonderer Anlässe. Diese richten wir z.T. auch direkt an politische Entscheidungsträger*innen und informieren so über unsere Arbeit und Anliegen. Bei Veranstaltungen oder Netzwerktreffen jugendpolitischer Akteur*innen sowie in Kontexten der katholischen (Jugend)Verbandwelt wird unmittelbar der Kontakt zu Politiker*innen gesucht.
Als demokratischer Jugendverband leben wir Partizipation und Teilhabe unserer Mitglieder auf allen Ebenen. Auch in Politik und Gesellschaft wollen wir Kinder- und Jugendbeteiligung ermöglichen. Bei bundesweiten Großveranstaltungen werden auch Mitglieder des Deutschen Bundestages eingeladen, um diese unmittelbar vom Wert unserer Arbeit überzeugen zu können.
Insgesamt verfolgt die KjG mit ihrer Lobbyarbeit das Ziel, aktiv an der Gestaltung sozialpolitischer Rahmenbedingungen mitzuwirken und die Stimme junger Menschen in politischen Diskussionen zu stärken.
Interessenbereiche: Kinder- und Jugendpolitik
Regelungsvorhaben:
- Freiwilligendienste stärken, Pflichtdienst verhindern: Die KjG setzt sich für eine Stärkung der Freiwilligendienste ein. Sie lehnt einen Pflichtdienst ab. Bestehende Dienstformate sollen ausgebaut und gefördert werden. Junge Menschen sollen selbst über ihr gesellschaftliches Engagement entscheiden.
- Wahlrecht ohne Altersgrenze: Die KjG setzt sich für ein Wahlrecht ohne Altersgrenze ein. Eine Senkung des Wahlalters betrachtet sie als ersten guten Schritt dahin.
- Kinderrechte ins Grundgesetz: Gemeinsam mit vielen anderen Netzwerkpartner*innen verfolgen wir das Ziel, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Eine Grundgesetzänderung muss zu einer Verbesserung der Rechtsposition von Kindern in Deutschland beitragen. Sie darf in keinem Fall hinter die UN-KRK, Art. 24 der Europäischen Grundrechtecharta und die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückfallen, die spezifische Kinderrechte gegenüber dem Staat anerkennt. Dabei kommt es auf die Aufnahme von ausdrücklichen Kinderrechten in das Grundgesetz in einem eigenen Absatz an, da diese dem Kind bei allem staatlichen Handeln unabhängig zustehen.
Relationen
Keine Relationen.