Deutsches Komitee für UNICEF e.V.
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Deutsches Komitee für UNICEF e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Das Deutsche Komitee für UNICEF vertritt die Interessen und das Mandat des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen UNICEF in Deutschland. UNICEF setzt sich politisch dafür ein, dass die Bundesrepublik Deutschland das Wohl und die Interessen der Kinder weltweit und in Deutschland mit den verfügbaren Mitteln fördert und schützt, also die Grundsätze der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in staatliches Handeln umsetzt. Dazu teilt es mit Vertretern von Regierung, Parlament und Behörden Informationen und berät sie zu auf Kinder und
Jugendliche bezogenen Maßnahmen und Strategien. Zum Zweck der satzungsgemäßen Zielsetzung des Vereins, nämlich für die in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegten Rechte von Kindern einzutreten, teilt das Hauptstadtbüro von UNICEF allgemeine und aktuelle Informationen zu Themen der Entwicklungszusammenarbeit, Humanitären Hilfe und der Sozial- und Familienpolitik. Darüber hinaus ermöglicht es den Austausch der Bundesregierung und des Bundestags mit international tätigem UNICEF-Personal. Die Schwerpunktsetzung der Arbeit des Berliner UNICEF-Büros leitet sich sowohl aus der weltweiten UNICEF-Arbeit ab als auch aus den Politik- und Gesetzesvorhaben der deutschen Bundesregierung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von UNICEF Deutschland bieten zu diesem Zweck schriftliche Informationen sowie Gespräche, Veranstaltungen und die Mitarbeit in von der Bundesregierung bestellten Gremien oder als Sachverständige im Bundestag an.
Interessenbereiche: Außenpolitik; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Vorschulische Bildung; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Familienpolitik; Menschenrechte; Internationale Beziehungen; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Öffentliches Recht; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Recht"; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Schulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Kinder- und Jugendpolitik; Berufliche Bildung; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Entwicklungspolitik; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Integration; Grundsicherung; Hochschulbildung; Wahlrecht; Asyl und Flüchtlingsschutz; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Migration
Regelungsvorhaben:
- Ausdrückliche Aufnahme der UN-Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz: Ziel ist die vollständige Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes von 1989 (UN-Kinderrechtskonvention, UN-KRK) in allen Rechtsbereichen.
- Vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland: Ziel ist die vollständige Implementierung der UN-Kinderrechtskonvention anhand der im Staatenverfahren mit dem Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen formulierten Maßgaben.
- Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Ziel ist eine gesetzliche Grundlage zur Absicherung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen auf den Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen. Auf Basis der vorhandenen Jugendstrategie der Bundesregierung soll ein Kabinettsbeschluss zur Etablierung von Strukturen und Verfahren zur Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung in den sie betreffenden Gesetzgebungsverfahren und Maßnahmen erwirkt werden.
- Schaffung einer effektiven Kindergrundsicherung: Ziel ist die Reform familien- und sozialpolitischer Leistungen sowie steuerrechtlicher Vorgaben zur Etablierung des Rechtsanspruchs eines jeden Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland auf eine dem altersspezifischen Existenzminimum entsprechende Grundsicherung. Diese soll sozial gerecht gestaltet, automatisch ausgezahlt und bürokratiearm verwaltet werden.
- Verbesserung des Kinderschutzes in Unterkünften für Geflüchtete: Durch eine Vorschrift im Asylgesetz oder - bevorzugt - durch landesrechtliche Regelungen soll die Umsetzung von Mindeststandards für den Schutz geflüchteter Kinder in Unterkünften gewährleistet werden. Desweiteren soll die Gruppe anerkannter, stausgewandelter Geflüchteter in der Wohnungslosenstatistik erfasst werden.
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive): Ziel ist es die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention zu gestalten, zum Beispiel dass Unternehmen, die unter der CSRD berichten und in den Anwendungsbereich des LkSGs fallen, auch ihren Sorgfaltspflichten im Sinne des LkSG vollständig nachkommen, und der Berichtsrahmen der CSRD dafür genutzt wird, dass Unternehmen ihre damit zusammenhängenden Prozesse kinderrechtlich wirksam umsetzen können.
- EUCSDDD und deren Umsetzung in deutsches Recht: Ziel war in einem ersten Schritt die umfassende Berücksichtigung von Kinderrechten in der neuen EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (EUCSDDD), wie in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Nach deren finalen Verabschiedung auf EU-Ebene (Ende Mai 2024), geht es nun in einem zweiten Schritt um die Umsetzung dieser EU-Gesetzgebung in Deutschland gehen. Hierbei ist es aus kinderrechtlicher Sicht wichtig, dass die kinderrechtlichen Aspekte der EUCSDDD auch im deutschen Umsetzungsgesetz stark bleiben und bereits bestehende Regelungen im Anwendungsbereich des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSGs) zugunsten der Kinderrechte in der Umsetzung der EUCSDDD nicht abschwächt werden.
- Haushaltsgesetz des Bundes: Ziel ist das Erreichen des 0,7%-Ziels Deutschlands bei der Overseas Development Assistance (ODA). Darüber hinaus wirbt UNICEF für sowohl in der EZ und Humanitären Hilfe als auch im Rahmen der Familien- und Sozialpolitik für zielgerichtete Ausgaben zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen mit einem besonderen Schwerpunkt auf benachteiligte Gruppen.
- Achtung der UN-Kinderrechtskonvention bei Umsetzung der GEAS der EU: Bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist auf die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention zu achten. Konkret bedeutet dies beispielsweise die besondere Berücksichtigung der Interessen und des Wohls einen Kindes in Aufnahme-, Asyl- sowie Ausweisungsverfarhren. Darüber hinaus soll von Beginn an eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheitsleistungen ermöglicht werden.
Relationen
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