Netzwerk: Soziales neu gestalten (SONG) e.V.
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Netzwerk: Soziales neu gestalten (SONG) e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Das Netzwerk SONG ist ein bundesweites Bündnis reformorientierter Träger der Sozialwirtschaft. Es vertritt Interessen im Dialog mit Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in Bundestag und Bundesregierung sowie ergänzend in Ländern und Kommunen. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen sozialer Leistungen so weiterzuentwickeln, dass sie sich stärker an den Prinzipien der Subsidiarität und Solidarität sowie am Sozialraum und seinen Ressourcen orientieren. So sollen tragfähige Antworten auf die Herausforderungen des demografischen und sozialen Wandels entstehen.
Inhaltliche Schwerpunkte sind die Weiterentwicklung der Pflege, der Eingliederungshilfe und weiterer sozialer Handlungsfelder sowie die Stärkung des Quartiers als Ort von Prävention, Inklusion, Teilhabe und Versorgung. Dazu kommen die sektorenübergreifende Zusammenarbeit der Wohlfahrtspflege mit Bürgerschaft, Kommunen, Wohnungs- und Gesundheitswesen, die Fachkräftesicherung, die Digitalisierung sozialer Dienstleistungen und die Mitwirkung der Zivilgesellschaft in einem wirksamen Wohlfahrtsmix.
Darüber hinaus erarbeitet SONG Positionspapiere und Impulspapiere. Sie beruhen auf der Praxiserfahrung der Mitgliedsorganisationen und auf Modellerprobungen und entstehen unter Beteiligung von Mitarbeitenden und Menschen mit Unterstützungsbedarf. SONG bringt die Papiere in Fachgespräche mit Abgeordneten und Bundesministerien ein, etwa in Kamingesprächen und Dialogprozessen. Außerdem stellt SONG sie in eigenen Veranstaltungen wie dem SONG-Kongress vor, zu denen politische Akteurinnen und Akteure eingeladen werden. Zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt das Netzwerk SONG zudem Stellungnahmen und Gutachten, insbesondere mit dem Ziel, die sektorenübergreifende Zusammenarbeit und lokale Gemeinschaften zu stärken.
Interessenbereiche: Gesundheitsförderung; Rechte von Menschen mit Behinderung; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Pflegeversicherung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Seniorenpolitik; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"
Regelungsvorhaben:
- Stärkung der Zivilgesellschaft und Entsektorierung im Gesundheitswesen: Ziel dieses Regelungsvorhabens ist es, eine stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft in der Erbringung sozialer Dienstleistungen zu fördern und eine effektivere Verzahnung von ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen zu erreichen.
A) Erweiterung der Möglichkeiten für zivilgesellschaftliche Akteure, aktiv an der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Pflege, Betreuung, Inklusion und Teilhabe mitzuwirken.
B) Schaffung gesetzlicher Grundlagen für einen Abbau ambulanter und stationärer Sektoren im Bereich der pflegerischen Versorgung, um Zugangsvoraussetzungen zu verbessern und innovative Wohnformen zu ermöglichen.
- Förderung der Quartiersentwicklung durch integrierte soziale und infrastrukturelle Maßnahmen: Dieses Regelungsvorhaben zielt darauf ab, die Entwicklung von Quartieren zu fördern, indem soziale, kulturelle und infrastrukturelle Aspekte gestärkt und besser integriert werden. Ziel ist es, lebenswerte, inklusive und nachhaltige Stadtteile zu schaffen. U.a. durch:
- Entwicklung von Strukturen und Steuerungsmodellen, die eine zukunftsgerichtete pflegerische Versorgung von Menschen mit allen Unterstützungsbedarfen im Quartier durch eine Verzahnung von fallspezifischem Case Management und fallunspezifischer Beziehungsarbeit ermöglichen.
- Unterstützung von Projekten, die soziale Kohäsion und lokale Gemeinschaften stärken
- Implementierung barrierefreier Zugänge in allen öffentlichen und privaten Gebäuden und Einrichtungen, Förderung des inklusiven Wohnens.
- Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe: Fachkräftesicherung, Prävention, Wirkungsorientierung und digitale Teilhabe: Ziel ist es, die Eingliederungshilfe angesichts von Fachkräftemangel, komplexeren Hilfebedarfen und kommunalen Finanzengpässen zukunftsfähig weiterzuentwickeln und das BTHG bundesweit umzusetzen. U. a. durch:
A) Fachkräftesicherung: Öffnung der Heilerziehungspflege für ausländische Bewerber, bedarfsgerechte Personalschlüssel, Gesellschaftsjahr, Ehrenamtsförderung.
B) Prävention: institutionell finanzierte Leistungssäule „Quartier“, Offene Hilfen als Regelleistung, Entlastung von An- und Zugehörigen.
C) BTHG-Umsetzung: Wirkungsorientierung statt Kontrolle, Trägerbudgets als ergänzende Leistungsform, bundesweit einheitliche Verfahren, Refinanzierung von Tarifsteigerungen.
D) Digitalisierung: digitale Teilhabe als Leistung, digitale Verwaltungsprozesse, datensouveräne EU-IT-Infrastruktur.
Relationen
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