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Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Die Diakonie Deutschland ist gemeinnützig und der soziale Dienst der evangelischen Kirchen in Deutschland. Sie ist mitgliedschaftlich organisiert und die Dachorganisation der Diakonie in Deutschland. Sie ist Teil des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung. Unter diesem Dach arbeitet sie eng mit Brot für die Welt und der Diakonie Katastrophenhilfe zusammen. Die Interessenvertretung der Diakonie Deutschland gegenüber Parlament und Regierung dient der Umsetzung des satzungsgemäßen Auftrags des Werkes. Das Werk ist den Zielen verpflichtet, - unterschiedslos allen Menschen beizustehen, die in leiblicher Not, seelischer Bedrängnis, Armut und ungerechten Verhältnissen leben; - die Ursachen dieser Nöte aufzudecken und zu benennen und zu ihrer Beseitigung beizutragen; - den kirchlichen Beitrag zur Überwindung der Armut, des Hungers und der Not in der Welt und ihrer Ursachen in ökumenischer Partnerschaft zu gestalten; - gemeinsam mit den ihn tragenden Kirchen und diakonischen Verbänden in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft für eine gerechte Gesellschaft und eine nachhaltige Entwicklung einzutreten; - Zeugnis einer gelebten Hoffnung auf das Heil zu geben, das in Jesus Christus allen Menschen verheißen ist. Die Diakonie Deutschland versteht ihren Auftrag als gelebte Nächstenliebe. Sie setzt sich für Menschen ein, die am Rande der Gesellschaft stehen, die auf Hilfe angewiesen oder benachteiligt sind. Für diese Menschen sind die Dienste und Einrichtungen der Diakonie tätig. Gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege arbeitet die Diakonie Deutschland dafür, dass die Sozialstaatlichkeit des Grundgesetzes gewahrt bleibt und der Staat seiner Pflicht zur Daseinsvorsorge nachkommt. Sie setzt sich für gleichwertige Lebensbedingungen aller Menschen ein und ist sozialpolitische Impulsgeberin. In diesem Sinn setzt sie sich für faire wettbewerbliche Rahmenbedingungen für die gemeinnützigen Sozialunternehmen ein. Um Einfluss auf die politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen des Sozial- und Gesundheitswesen zu nehmen, entwickelt die Diakonie Deutschland eigene Politikvorschläge und Positionspapiere und bringt ihre Expertise und Praxiserfahrung in den öffentlichen politischen Diskurs ein. Sie bindet von Benachteiligungen betroffene Personengruppen aktiv in ihre Lobbyaktivitäten ein. Sie veranstaltet Fachkongresse und -gespräche und diskutiert ihre politischen Vorschläge mit Mitgliedern und Mitarbeitenden des Bundestages und Vertreter*innen der Bundesministerien. Sie nimmt an Anhörungen teil und kommentiert Gesetzentwürfe. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Migration; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Religion/Weltanschauung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Arbeitslosenversicherung; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Klimaschutz; Rechte von Menschen mit Behinderung; Gesundheitsversorgung; Krankenversicherung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Schulische Bildung; Grundsicherung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Geschlechterpolitik; EU-Binnenmarkt; Gesundheitsförderung; Asyl und Flüchtlingsschutz; EU-Gesetzgebung; Diversitätspolitik; Familienpolitik; Pflege; Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Pflegeversicherung; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Kinder- und Jugendpolitik; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Rente/Alterssicherung; Seniorenpolitik; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Vorschulische Bildung; Integration; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Wohnen Regelungsvorhaben: - Nationaler Aktionsplan Wohnungslosigkeit: Der NAP Wohnungslosigkeit hat zum Ziel, eine Gesamtstrategie zur Überwindung von Wohnungslosigkeit zu beschreiben. Dabei werden Maßnahmen vorgeschlagen, die mehrere Gesetze betreffen. Die Diakonie schlägt mehrere Änderungen vor, welche Wohnungslosigkeit effektiv bekämpfen könnten. - Demokratieförderung ausbauen: Die Diakonie Deutschland setzt sich für ein Demokratiefördergesetz sowie für die Finanzierung der bestehenden Förderprogramme in BMI und BMFSFJ ein. - Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen: Es soll eine dauerhafte gesetzliche Regelung in Angriff genommen werden, die die Rechte der von einer unwirksamen Ehe Betroffenen stärken und so das Kindeswohl gewährleisten. Die Diakonie setzt sich auf Grundlage ihrer Praxiserfahrung für das Kindeswohl ein und bringt Vorschläge in den Prozess ein. - Verbesserung der Versorgung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter: Die Diakonie Deutschland bringt auf Grundlage ihrer Praxiserfahrungen und Expertise Empfehlungen in gesetzgeberische und ausgestaltende Prozesse in diesem Themenfeld ein, so zum Beispiel im Zusammenspiel zwischen öffentlichen und freien Trägern. - Prostitutionsschutz / Schutz vor Menschenhandel: Die Diakonie begrüßt, die Menschenhandelsstrafbestände neu zu systematisieren, um Probleme der Rechtsanwendung zu verringern. Kritisch bewertet wird die Neuregelung des § 179 StGB-E Zwangsprostitution, der aus dem sachlichen Zusammenhang des Menschenhandels herausgelöst und dem Sexualstrafrecht zugeordnet wird. - Inklusives SGB VIII: Die Diakonie Deutschland setzt sich für ein inklusives Kinder- und Jugendhilferecht ein, das die behinderungsspezifischen Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen einschließlich ihrer Familien angemessen berücksichtigt und Verbesserungen ihrer Teilhabe und Lebensqualität befördern soll. - Pflegereform jetzt: Die Diakonie Deutschland setzt sich für umfassende Maßnahmen zur Reformierung der Pflege ein: in der Finanzierung, bei Rahmenbedingungen und in der Anerkennung von Pflegeleistungen. - Suizidprävention regeln: Suizidprävention ist ein wichtiger zu regelnder Bereich. Die Diakonie zielt ferner darauf ab, den assistierten Suizid in einem angemessenen Verfahren zu regeln. Die Diakonie Deutschland fordert ein verbindliches Suizidpräventionsgesetz, das Bund und Länder zur nachhaltigen Finanzierung flächendeckender Krisendienste verpflichtet, die Bundesfachstelle dauerhaft einrichtet und bestehende Hilfen verbindlich einbindet. - Gerechte und lebenswerte Zukunft: Klimakrise und Armut gemeinsam bekämpfen: Die Klimakrise und Armut muss gemeinsam bekämpft werden. Dafür sind eine sozial-gerechte Klimapolitik, die Stärkung der sozialen Sicherung und eine sozial-gerechte Finanzierung der Transformation notwendig. Die Diakonie schlägt gemeinsam mit anderen mehrere Maßnahmen vor. - Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts: Die Diakonie Deutschland setzt sich für einen inlusiven Arbeitsmarkt ein. Dazu gehören die Verbesserung der individuellen Förderung, mehr Durchlässigkeit von der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, mehr Transparenz bei der Entlohnung sowie eine höhere Entlohnung. - Sprachmittlung im Gesundheitswesen verankern: Die Diakonie Deutschland setzt sich dafür ein, die Sprachmittlung im Gesundheitswesen im SGB V zu verankern. Eine sichere Verständigung ist Grundvoraussetzung für eine gute gesundheitliche Versorgung. Eine gesetzliche Grundlage zur Inanspruchnahme von Sprachmittlungsleistungen hilft, einen gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Zugang zur gesundheitlichen Versorgung für alle Menschen zu ermöglichen. - Novellierung des Präventionsgesetz: Die Diakonie Deutschland setzt sich für eine Stärkung der sozialräumlich ausgerichteten Prävention und Gesundheitsförderung, für eine Neuordnung des präventionsrechtlichen Institutionengeflechts, für enge Kooperationen der Akteure und für mehr Verbindlichkeit ein. - Stärkung von Freiwilligendiensten - Rechtsanspruch: Die Diakonie Deutschland setzt sich für bessere Rahmenbedingungen von Freiwilligen ein. Unter anderem fordert sie einen Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst. - Änderung der Leistungen für Asylwerber:innen: Antrag der Fraktion der CDU/CSU Leistungen für Asylbewerber senken - Rechtliche Spielräume nutzen: Die Diakonie bringt aus ihrer Beratungspraxis heraus ihre Position ein und schlägt Maßnahmen vor. Antrag der Fraktion der AfD Sozialstaatsmagnet sofort abstellen – Ende des Rechtskreiswechsels für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Einführung eines strengen Sachleistungsprinzips für Asylbewerber: Die Diakonie bringt aus ihrer Beratungspraxis heraus ihre Position ein und schlägt andere Maßnahmen vor. - Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen: Zur Stärkung der Strukturen zum Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung sowie zur weiteren Stärkung von Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz sollen Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen gestärkt werden; eine forschungsbasierten Berichtspflicht eingeführt werden; Interessen von Menschen, die in Kindheit und Jugend von sexueller Gewalt und Ausbeutung betroffen sind oder waren, stärker verfolgt werden; Aufarbeitungsprozesse in Deutschland fortentwickelt werden; Unterstützungsleistungen zur individuellen Aufarbeitung sichergestellt werden; Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz weiter gestärkt werden. Das Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen soll gesetzlich verankert werden. - Bezahlkarte für Asylwerber:innen: Die Diakonie Deutschland setzt sich, u.a. aus ihrer Beratungserfahrung, kritisch mit der Bezahlkarte für Asylwerber:innen auseinander. Die Diakonie fordert daher Bund, Länder und Kommunen dazu auf, wenn überhaupt, die Bezahlkarte so zu gestalten, dass sie sinnvoll und diskriminierungsfrei eingesetzt wird. - Nachhaltigkeit im Sozialrecht: Ziel der Diakonie Deutschland ist es, im Sozialgesetzbuch Regelungen einzufügen, welche die ökologische und soziale Nachhaltigkeit als Gesichtspunkt wirtschaftlicher sozialer Arbeit verankern. - Wohngemeinnützigkeit stärken: Die Bundesregierung hat mit dem Jahressteuergesetz 2024 die Wohngemeinnützigkeit wieder eingeführt. Die derzeitigen Regelungen erweisen sich als unpraktikabel. Die Diakonie Deutschland bezieht auf Grundlage ihrer Praxiserfahrungen und Träger dazu Stellung. - Externalisierung von Asylverfahren: Überlegungen zur Auslagerung von Asylverfahren erteilt die Diakonie Deutschland eine klare Absage. Diese Vorschläge untergraben nicht nur nachhaltig die Idee, dass die Verantwortung für Geflüchtete international gerecht aufgeteilt werden sollte. Sie lassen sich außerdem nicht ohne gravierende Menschenrechtsverletzungen durchführen, funktionieren in der Praxis nicht und verursachen exorbitante Kosten - bei verschwindend geringen Abschiebungszahlen. - Rechtliche Verankerung: Unabhängiges Abschiebungsmonitoring: Seit etwa 20 Jahren führen die Kirchen und ihre Werke behördenunabhängiges Abschiebungsmonitoring an verschiedenen Orten in Deutschland durch. Sie erfüllen damit de facto die Aufgaben einer seit 2008 in der sog. EU-Rückführungsrichtlinie geforderten, aber in Deutschland bislang nicht in nationales Recht umgesetzten, Einführung eines Rückführungsmonitorings. Damit diese Aufgaben weiterhin richtlinienkonform und künftig auch umfassend wahrgenommen werden können, fordert die Diakonie Deutschland die rechtliche Verankerung und Erweiterung eines behördenunabhängigen Abschiebungsmonitorings. - Zwangsbehandlungen psychisch erkrankter Menschen und von Menschen mit Demenz: Die Diakonie Deutschland setzt sich u.a. für Menschen ein, die schwer psychisch erkrankt sin. Von einigen Akteuren werden ambulante Zwangsbehandlungen für diese Menschen ins Spiel gebracht. Aus Sicht der Diakonie Deutschland sind jedoch zunächst die bestehenden Versorgungsdefizite in den Blick zu nehmen und zu beheben. Zwangsmaßnahmen bzw. der Ruf nach solchen sind immer auch im Kontext der Qualität, Verfügbarkeit und Vernetzungder regionalen, psychiatrischen Versorgungsstrukturen zu sehen. - Menschenwürdiges Existenzminimum in der sozial-ökologischen Transformation: Die Diakonie Deutschland entwickelt die Regelsatzberechnung weiter - sie soll erweitert werden um sozial-ökologische Kriterien. So soll das Konzept aktualisiert und an aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen angepasst werden. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie eine armutsfeste, an ökologischen Kriterien ausgerichtete Existenzsicherung möglich ist, um diese Konzepte in politische Prozesse einbringen zu können und zu erreichen, dass die ökologische Transformation sozial gerecht gestaltet wird und Teilhabe auch für Menschen in Grundsicherungsbezug ermöglicht. - Sozial-ökologische Transformation: Die Diakonie Deutschland setzt sich für Maßnahme ein, die eine sozial-ökologische Transformation ermöglichen. - Europäischen Emissionshandel sozialgerechter gestalten & deutschen Klimasozialplan vorlegen.: Die Diakonie Deutschland setzt sich für gute Kriterien bei der Auswahl von sozial-gerechten Klimaschutzmaßn. in der Umsetzung des EU-Klima-Sozialfonds ein. Ab 2027 werden mit dem neuen EU-Emissionshandel (ETS-2) erstmalig Preise auf den Ausstoß von CO2 in den Bereichen Gebäude und Verkehr erhoben. Der neue ETS ist wichtig, um die Klimaziele zu erreichen. Preise für Öl, Gas und Benzin werden dadurch steigen. Damit besonders betroffene Haushalte entlastet werden, stellt die EU einen Klima-Sozialfonds bereit. Voraussetzung: Die EU-Mitgliedstaaten müssen Klima-Sozialpläne mit Maßnahmenvorschlägen bei der EU-Kommission einreichen. Ein Bündnis aus Klima-, Umwelt- u.Sozialvb. fordert in einem 5-Punkte-Plan von der BReg. einen Fahrplan, der den ETS so gestaltet, dass er wirkt u. nicht überfordert. - Weiterentwicklung von Pflegeleistungen für Menschen mit Behinderung in Besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe nach § 43a SGB XI: Die Diakonie Deutschland setzt sich für eine Weiterentwicklung von § 43a SGB XI in Verschränkung mit der Eingliederungshilfe nach SGB IX ein. Aus Sicht der Diakonie Deutschland würde ohne Veränderung die Bemessung und Vergütung pflegerischer Leistungen für den Personenkreis in Besonderen Wohnformen die Leistungslücken zunehmen, sodass ein Aufwuchs von Leistungsnehmer/innen mit einer Unterversorgung pflegerischer Bedarfe in den Besonderen Wohnformen zu erwarten ist. - Wohnraum im Bestand modernisieren: Die Diakonie setzt sich im Sinne der sozialen Gerechtigkeit für die Förderung von Wohnraumagenturen, die Eigentümer:innen beraten; die Förderung von Umbaumaßnahmen, die zusätzlichen Wohnraum schaffen; die Schaffung einer Koordinierungsstelle für intergenerationelle Wohnpartnerschaften und eine Einführung einer Wiedervermietungsprämie ein. - Gute Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderung: Die Diakonie Deutschland setzt sich dafür ein, spezialisierte Krankenhäuser für die Versorgung von Menschen mit Behinderungen und eine Finanzierung nach dem Selbstkostendeckungsprinzip einzuführen. Die Diakonie Deutschland setzt sich für die Festlegung von Mindeststandards für die Barrierefreiheit von Gesundheitseinrichtungen, die Berücksichtigung von Barrierefreiheit bei der Nachbesetzung von vertragsärztlichen Praxen, eine Stärkung der Fort- und Weiterbildung des Gesundheitsfachpersonals, die Etablierung von Kompetenzteams und Ansprechpersonen für die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern der stationären Regelversorgung, flächendeckenden Ausbau der bestehenden MZEB-Strukturen. - Rahmenbedingungen von Leiharbeit: Die Diakonie Deutschland bringt ihre Positionen in der Gestaltung von Leiharbeit ein. Dabei thematisieret sie die den nicht vorhandenen rechtlichen Rahmen für konstruktivere Alternativ-Modelle. Die Diakonie Deutschland fordert wirtschaftlichen und rechtlichen Spielraum für die Entwicklung von Springer-Konzepten. Die Stärkung von konstruktiveren Alternativen könnte so die Bedeutung von Leiharbeit reduzieren. Letztlich versuchen alle Vorhalte-Konzepte die Symptome des eigentlichen Problems Personalmangel zu lindern. Über Einzelmaßnahmen in Bezug auf Vorhaltekonzepte hinaus muss das Ziel wirksamer Strategien gegen den Personalmangel im Auge bleiben. - Schuldnerberatungsdienstegesetz - bundesweit ausreichende Struktur schaffen: Erstmals soll in einem Bundesgesetz ein Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung für alle Verbraucher mit finanz. Schwierigkeiten verankert werden. Die AG SBV begrüßt dies, betont jedoch, dass derzeit keine bundesweit ausreichende Struktur existiert, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Insbesondere erwerbstätige, studierende oder rentenbeziehende Personen sind bislang weitgehend vom Zugang zur Beratung ausgeschlossen. Um Teilhabe und Prävention zu sichern, fordert die AG SBV, eine Kostenfreiheit für Ratsuchende festzuschreiben, eine generelle Zuständigkeit für Schuldnerberatungsdienste auf Landesebene mit konkreten Landesausführungsgesetzen zu schaffen, sowie einen Personalschlüssel von 2 Beratungskräften pro 50.000 Einwohnern festzulegen u.mit entspr. Erfüllungsaufwand zu benennen. - Weiterentwicklung der Primärversorgung: Die Diakonie setzt sich dafür ein, eine gesetzliche Grundlage für den Aufbau multiprofessioneller Primärversorgungsstrukturen zu schaffen. - Arbeitsmarktintegration von langzeitarbeitslosen Menschen: Die Diakonie Deutschland setzt sich ein für eine bessere, passgenauere Begleitung und Förderung von langzeitarbeitslosen Menschen im Bürgergeld ein. - Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle Menschen: Die Diakonie setzt sich dafür ein, dass alle Menschen Zugang zu einer diskriminierungssensiblen und barrierefreien gesundheitlichen Versorgung haben. - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reformieren: Die Diakonie Deutschland setzt sich für eine Reform des AGG ein, insbesondere für die Umsetzung der EU-Richtlinien über Standards von Gleichbehandlungsstellen. - Jahressteuergesetz 2025: In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dieser resultiert insbesondere durch notw. Anpassungen an EU-Recht u. EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des BVerfG. und des Bundesfinanzhofs. Daneben besteht ein Erfordernis zur Regelung von Verfahrens- u. Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen. Darüber hinaus ist das Vorhaben im Koalitionsvertrag zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts gesetzgeberisch umzusetzen. Das JStG2025 greift diesen Gesetzgebungsbedarf auf. Die Diakonie bringt gemeinsam mit anderen Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege ihre Position für die Handlungsbereiche, in denen sie tätig ist, dazu ein. - Debatte zu Prostitution und Sexkaufverbot: Die Diakonie Deutschland lehnt ein Sexkaufverbot nach Nordischem Modell ab. - Bürgerfreundlicher Sozialstaat: Die Diakonie Deutschland hat einzelne Strukturvorschläge für eine Reform erarbeitet. Diese sind getragen von dem Leitprinzip, die Situation für diejenigen, die auf existenzsichernde Leistungen und Beratung angewiesen sind, zu verbessern und die Verwaltungsstrukturen übersichtlich und nachvollziehbar zu gestalten. Ziel ist die gerechte Ausgestaltung des Sozialstaats, unter anderem eine zukunftsgerechte soziale Sicherung. Dabei bringt sie Positionen aus der Praxis heraus in politische Prozesse sowie Gespräche ein und entwickelt diese laufend weiter. - Zugang zur Notfallversorgung ausweiten & Notfallreform verbessern: Die Diakonie setzt sich dafür ein, dass die medizinische Notfallversorgung verbessert wird und Patient:innen schneller in die richtige Versorgungsebene geführt werden. Die Diakonie Deutschland setzt sich außerdem dafür ein, dass Hilfen für Menschen in akuten psychischen Krisen in die medizinische Notfallversorgung integriert werden und der Zugang zur Notfallversorgung auch für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz sichergestellt wird. - Medizinischen Rehabilitation weiterentwickeln: Die Diakonie Deutschland setzt sich dafür ein, dass Lücken in der rehabilitativen Versorgung von Menschen mit schweren Beeinträchtigungen geschlossen werden. - Eigenständiges Bundesförderprogramm für die klimagerechte Sanierung von Sozialimmobilien der Freien Wohlfahrtspflege: Ziel ist die Einrichtung eines eigenständigen Bundesförderprogramms für Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Sozialimmobilien gemeinnütziger Träger der Freien Wohlfahrtspflege. Das Programm soll ein Volumen von 10 Mrd. Euro umfassen und ab 2027 in Tranchen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bzw. über den Klima- und Transformationsfonds in den Bundeshaushalt eingestellt werden. Es soll hohe Zuschussquoten, geringe Eigenmittelanforderungen, die Förderfähigkeit von Planungs- und Begleitkosten sowie die Kombinierbarkeit mit anderen Fördermitteln sicherstellen. - Modernisierung der Schuldenbremse für investitionsfähige und tragfähige Staatsfinanzen: Ziel ist eine Reform der Schuldenbremse, die öffentlichen Investitionsbedarf, konjunkturelle Handlungsfähigkeit und fiskalische Tragfähigkeit besser miteinander in Einklang bringt. Vorgesehen sind eine an der Schuldenstandsquote ausgerichtete Begrenzung des strukturellen Defizits, eine mehrjährige Anpassungsregel nach außergewöhnlichen Notsituationen, eine klarere investitionsorientierte Nutzung zusätzlicher Kreditspielräume sowie weiterentwickelte Transparenz-, Tilgungs- und Kontrollregelungen im Artikel-115-Gesetz. Auf diese Weise sollen unnötig starre jahresbezogene Anpassungen vermieden werden, ohne den konsolidierenden Charakter der Schuldenbremse aufzugeben. - Bundeshaushalt 2027: Zur Sicherung der sozialen Infrastruktur sind verschiedene Maßnahmen in den jeweiligen Finanz-Einzelplänen der Ressorts im Jahr 2025 notwendig (insbesondere: BMFSFJ, BMI, BMG, BMAS). Die Diakonie Deutschland setzt sich für diese Bereiche in politischen Gesprächen ein, zum Beispiel: Förderung der Wohlfahrtsverbände, Migrationsberatung, Asylverfahrensberatung, Pflege, Eingliederungshilfe, Freiwilligendienste, Demokratieförderung, Armutsbekämpfung und sozial-ökologische Transformation.

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