Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW)
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Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW)
Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO)
Interessenvertretung gegenüber Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- als Sozialanwalt der Betroffenen in den verschiedenen Handlungsfeldern der Freien Wohlfahrtspflege
- zur Wahrung der unternehmerischen Interessen der gemeinnützigen Einrichtungen und Dienste der gemeinnützigen Sozialwirtschaft
Interessenbereiche: Berufliche Bildung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Pflegeversicherung; EU-Binnenmarkt; Arbeitslosenversicherung; Politisches Leben, Parteien; Kleine und mittlere Unternehmen; Rente/Alterssicherung; Institutionelle Fragen der EU; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Verbraucherschutz; Extremismusbekämpfung; Geschlechterpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Asyl und Flüchtlingsschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Familienpolitik; Gesundheitsförderung; Integration; EU-Gesetzgebung; Pflege; Versicherungswesen; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Krankenversicherung; Vorschulische Bildung; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Handel und Dienstleistungen; Grundsicherung; Seniorenpolitik; Diversitätspolitik; Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse; Migration; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Arbeitsmarkt; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Energie"; Rechte von Menschen mit Behinderung
Regelungsvorhaben:
- Verbesserung der ambulanten Versorgung: Einführung innovativer Versorgungsformen (Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren) zur Stärkung der Primärversorgung durch Hausärzte, Verbesserung der Versorgung chronisch kranker Menschen und von Menschen mit Behinderung, Stärkung der interprofessionellen und teambasierten Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.
- Erweiterung der gematik zur Digitalagentur für Gesundheit: Ermöglichung von Stellungnahme- und Beteiligungsrechten der Pflege bei Roadmap Digitalisierung; Interoperable Bereitstellung von Patientendaten an Leistungserbringer muss auch für DiPa-Hersteller gelten; Rechtsverordnung statt Selbststeuerung der Digitalagentur bei Fristen für Datenbereitstellung in der elektronische Patientenakte (ePA).
- Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen: Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, die nicht auf die Aus- und Fortbildung in einem Beruf oder einem Gewerbe ausgerichtet sind.
- Verbesserung Prävention und Gesundheitsförderung: Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention ressortübergreifend und mit Fokus auf Verhältnisprävention; beratende Stimme der BAGFW in der Präventionskonferenz; Aufwertung des Präventionsforums durch Schaffung einer ganzjährigen Arbeitsstruktur unter Einbindung der maßgeblichen Verbände; Beteiligung der BAGFW bzw. der Ligen bei der Erarbeitung der Bundes- bzw. Landesrahmenempfehlungen zur Prävention und Stellungnahmemöglichkeit zu Landesrahmenvereinbarungen; bei Errichtung eines BIPAM Belange und Interessen
der Partner der BZgA aus dem Geschäftsbereich des BMFSFJ umfassend berücksichtigen.
- Transformation zur Klimaneutralität in der Freien Wohlfahrtspflege ermöglichen: Verankerung von Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Sinne der globalen Nachhaltigkeitsziele in allen
Sozialgesetzbüchern; Einführung einer Regelung, die eine Verankerung von Nachhaltigkeit/ Klimaschutz in den Leistungs-, Versorgungs- und Rahmenverträge zwischen den Leistungserbringern und Leistungsträgern sicherstellt.
- Refinanzierung des Aufwandes für die gesetzliche Nachhaltigkeitsberichterstattung: Verpflichtung der Kostenträger zur Berücksichtigung des Aufwands der gesetzlichen Pflichten zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Refinanzierung der sozialen Dienste.
- Bessere Verankerung der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) im AufenthG: Empfehlung einer verbindlichen Klarstellung über die Zuständigkeit des Bundes für die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (“Grundzuständigkeit”), indem der Gesetzgeber im Aufenthaltsgesetz ein bundesweites Grundangebot festschreibt und perspektivisch einen Anspruch auf Migrationsberatung verankert.
- Neuregelung inklusive Kinder- und Jugendhilfe: Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog.
- Sprachmittlung im Gesundheitswesen: Rechtsanspruch auf Sprachmittlung im SGB V und SGB I verankern; Verhinderung von Fehl-, Unter- und Überversorgung und Chronifizierung; Festlegung von Qualifikationsanforderungen an Sprachmittlende; Informationskampagnen; Etablierung von Begleitforschung zu Nutzen, Qualität und Barrierefreiheit von Sprachmittlung.
- Verhinderung Kürzung Haushaltsmittel Arbeitsbereiche Freie Wohlfahrtspflege: Verhinderung der Kürzung Haushaltsmittel Arbeitsbereiche Freie Wohlfahrtspflege Einzelplan 17 BMFSFJ: Kapitel 1702 Titel 684 01; Kapitel 1703 Titel 684 11, 684 14; Kapitel 1710 Titel 684 04, 684 05, 684 07; BMI Kapitel 0603 Titel 684 62, 684 13
- Förderung von Maßnahmen der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen und Diensten: Die Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege sehen im Rahmen ihres sozialen und anwaltschaftlichen Auftrags die dringende Notwendigkeit für die Umsetzung von Klimaanpassungskonzepten. Damit Klimaanpassungsmaßnahmen wirksam sind, müssen sie ganzheitlich geplant und umgesetzt werden. Neben baulich-technischen Maßnahmen müssen auch organisatorische und personelle Anpassungen erfolgen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege fordert: 1. Fördermittel für Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen und Diensten sicherstellen 2. Übernahme von Investitionskosten im Rahmen der Regelfinanzierung durch die Kostenträger ermöglichen 3. Wohlfahrtspflege und sofern möglich ihre Klient*innen in staatliche Maßnahmen und Förderprogramme beteiligen und einbinden.
- Einführung eines Bundestariftreuegesetzes: Einführung gesetzlicher Regelung für einen fairen Wettbewerb, um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherzustellen und gleichzeitig Tariftreue und Tarifautonomie unter Berücksichtigung kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen und sozialrechtlicher Arbeitsmarktdienstleistungen zu sichern; Klarstellung der Begrifflichkeiten und Verfahrensweisen zur Beseitigung von Unklarheiten bzw. Unschärfen hinsichtlich der Rahmenvereinbarungen; Verfahren zur Festlegung verbindlicher Tarife in Anlehnung sozialrechtlicher Verfahren zur Refinanzierung von Personalkosten (u.a. SGB XI)
- Neuregelung und Verbesserung der Vergütung der Betreuer- und Vormündervergütung nach VBVG: Die gesetzlich geplanten Vergütungsregelungen müssen Planungssicherheit und existenzsichernde Refinanzierung der Betreuungsvereine sicherstellen. Das langjährig strukturell gewachsene Defizit bei der Vergütung der Betreuung muss ausgeglichen werden. Sichergestellt werden muss, dass die Vergütung die reelle Kostenentwicklung, insbesondere bei den Personal- und Sachkosten und dem Aufwand der Querschnittsarbeit berücksichtigt. Konkreter Reformbedarf besteht: 1. Berücksichtigung der Tarif- und Sachkostensteigerungen, 2. Aufnahme einer regelhaften Dynamisierung, 3. Berechnung der Vergütungshöhe.
- Sondervermögen Infrastruktur: Förderung der Infrastruktur aus den Sondervermögen soll auch soziale Infrastruktur der Wohlfahrtsverbände umfassen.
- Sozial gerechtes Europa gestalten, Sozialwirtschaft stärken und EU-Haushalt solidarisch ausrichten: Für ein soziales, gerechtes und nachhaltiges Europa: Soziale Inklusion und Armutsbekämpfung stärken, Zugang zu individuellem Flüchtlingsschutz gewährleisten, die gemeinnützige Sozialwirtschaft als Säule der Wirtschaftskraft durch ein gerechtes EU-Beihilfen- und Vergaberecht unterstützen, EU-Digitalgesetzgebung sozial gerecht gestalten, einen ambitionierten und sozial gerechten Klimaschutz vorantreiben, den europäischen Haushalt auskömmlich ausstatten und sozial ausgestalten.
- Entbürokratisierung des Sozial- und Gesundheitswesens: Schaffung einer zentralen „Daten- und Kommunikationsplattform Pflege“ rund um die Themen Qualitätssicherung, Prüfung, Kontrollen und andere Meldepflichten; Abschaffung Doppel- und Mehrfachprüfung; Vereinfachung und Beschleunigung von Vergütungsverhandlungen; vollständige Digitalisierung der Leistungsabrechnung; Vereinfachung der Verordnung in der Häuslichen Krankenpflege; Entschlackung und Vereinfachung des WBG; Abschaffung des Präqualifizierungserfordernisses bei der Inkontinenzversorgung in der Langzeitpflege; Begutachtung nach Aktenlage bei Höherstufungsanträgen, Entbürokratisierung der Anforderungen an die Pflegedokumentation in den Qualitätsprüfungen.
- Verbesserung der Apothekenversorgung im strukturschwachen Raum: Stärkung der wohnortnahen Versorgung mit Apotheken im strukturschwachen ländlichen Raum, Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen durch Apotheker_innen, Schutzimpfungen durch APN-Pflegefachkräfte (QN 7-Niveau)
- Erweiterung Kompetenzen der Pflegefachpersonen, Weiterentwicklung SGB XI: Erweiterung und Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, Heilkundeausübung von
Pflegefachpersonen, Flexibilisierung Leistungsrecht SGB XI, Beschleunigung und Entbürokratisierung von Pflegesatzverfahren, Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung für pflegebedürftige Menschen
- Stärkung des Ultima-Ratio-Gebotes sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen bei Zwangsbehandlung: Präventive Ansätze stärken; Durchführung Zwangsbehandlung grundsätzlich in geeigneten klinischen Strukturen, Rechtliche Klarstellung Krankenhausstandard, Evaluation
- Neuordnung Pflegeversicherung und Finanzierung der Pflegeversicherung: Einführung von Leistungsbudgets, Pflegebegleitung, Stärkung Prävention und Gesundheitsförderung,
Berücksichtigung Tarifsteigerungen, nachhaltige Finanzierung, Förderung Digitalisierung und energetische Sanierung, Investitionskostenförderung Länder, Behandlungspflege ins SGB V, Entlastung Kommunen
- Dritte Verordnung zur Änderung der IOP Governance Verordnung: Anpassung der IOP-Governance-Verordnung mit dem Ziel, Primärsysteme in der Pflege ausdrücklich in die Interoperabilitätsvorgaben und bestehenden Implementierungsleitfäden einzubeziehen sowie die Vertretung der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene im IOP-Expertenkreis rechtlich zu verankern.
- Entwurf der Europäischen Kommission für eine überarbeitete Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) vom 25. Februar 2026: Anpassung des Entwurfs der Europäischen Kommission für eine überarbeitete Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) mit dem Ziel, spezifische Regelungen für Einrichtungen ohne Erwerbszweck aufzunehmen, insbesondere durch Integration einer entsprechenden Definition, Klarstellung ihrer rechtlichen Einordnung im Beihilferecht sowie Anpassung der einschlägigen Regelungen zu Beihilfeintensitäten im Hinblick auf Investitionsvorhaben in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Digitalisierung.
- Referentenentwurf eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (1. KJHSRG): Anpassung des Referentenentwurfs eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes mit dem Ziel, die Ausgestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII fachlich und rechtlich tragfähig zu sichern, insbesondere durch Klarstellung und Sicherung individueller Rechtsansprüche, Vermeidung eines Vorrangs infrastruktureller Angebote gegenüber Einzelfallhilfen, rechtssichere Regelung von Bedarfsfeststellung und Leistungsgewährung sowie Sicherstellung einer bundeseinheitlichen, bedarfsgerechten und verlässlich finanzierten Leistungsstruktur.
- Umsetzung des MPK-Beschlusses zu Sozialleistungsgesetzen unter Wahrung von Subsidiarität und Trägervielfalt: Die Interessenvertretung bezieht sich auf die gesetzgeberische Ausgestaltung von Maßnahmen zum effizienten Ressourceneinsatz in Sozialleistungsgesetzen. Betroffen sind insbesondere Regelungen der Eingliederungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, des Unterhaltsvorschusses sowie die Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung sozialer Dienste. Ziel ist die Beibehaltung bzw. Anpassung bestehender rechtlicher Regelungen in diesen Bereichen.
- Reform des FamFG zum Schutz vor häuslicher Gewalt sowie zur Stärkung von Kinderrechten und kindgerechten Verfahren: Die Interessenvertretung betrifft die Reform des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Gegenstand sind insbesondere Regelungen zum besseren Schutz von Betroffenen häuslicher Gewalt im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung der Beteiligungs- und Verfahrensrechte von Kindern, zur Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den beteiligten Stellen, zur Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren, zu Qualifikationsanforderungen der Verfahrensbeteiligten sowie zur barrierefreien Ausgestaltung gerichtlicher Verfahren.
- Änderung der Integrationskursverordnung zur Ausgestaltung des Zugangs zu Integrationskursen und der Kursplatzvergabe: Die Interessenvertretung bezieht sich auf den Referentenentwurf der Sechsten Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung. Gegenstand sind Regelungen zum Zugang verschiedener Personengruppen zu Integrationskursen, zur Priorisierung und Verteilung verfügbarer Kursplätze, zu Teilnahmevoraussetzungen für deutsche Staatsangehörige und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie zur Ausgestaltung der administrativen Verfahren bei der Kursplatzvergabe. Ferner betrifft die Interessenvertretung die Finanzierung und Kapazitätsplanung des Integrationskurssystems.
- Einführung eines bundesweiten Qualitätsentwicklungsgesetzes für die Kindertagesbetreuung (SCQEG): Beschreibung des konkreten Regelungsvorhabens
Die Interessenvertretung bezieht sich auf den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (KiTa Startchancen und Qualitätsentwicklungsgesetz). Gegenstand sind insbesondere Regelungen zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung, zur personellen Ausstattung von Kindertageseinrichtungen, zur Förderung von Einrichtungen in herausfordernden Lebenslagen, zur Fachberatung und Fortbildung, zur Kindertagespflege, zur Beobachtung von Entwicklungs- und Förderbedarfen, zur Weiterentwicklung des Monitorings sowie zur Finanzierung und Umsetzung bundesweiter Qualitätsstandards.
- Weiterentwicklung des 1. Kinder- und Jugendhilfe Strukturreformgesetzes zur Sicherung einer inklusiven und bedarfsgerechten Kinder und Jugendhilfe: Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Neuregelung der Zuständigkeiten, Leistungsansprüche und Leistungsformen im Rahmen des 1. Kinder- und Jugendhilfe-Strukturreformgesetzes. Gegenstand sind insbesondere die Ausgestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, die Regelungen zur gemeinsamen oder individuellen Leistungserbringung, die Zusammenführung von Leistungen für junge Menschen mit Behinderungen, die Ausgestaltung kommunaler Zuständigkeiten, die Sicherung individueller Rechtsansprüche sowie die finanzielle und strukturelle Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.
Relationen
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