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BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände

lobbyregister / register_entry 07.03.2022 · Original ↗

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BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä. Zum Zweck der Interessenvertretung bündelt die BAGSV die Aktivitäten ihrer Mitgliedsverbände und führt einen kontinuierlichen Austausch mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Vertreter/innen der Bundesministerien sowie weiteren politischen Entscheidungsträger/innen. Die BAGSV erarbeitet gemeinsam mit ihren Verbänden Positionspapiere, Stellungnahmen und konkrete Vorschläge zu gesetzlichen Regelungsvorhaben, insbesondere zu Themen der sozialen Absicherung, der Rechtssicherheit, des Bürokratieabbaus sowie zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen. Diese werden regelmäßig an Abgeordnete und die Bundesregierung übermittelt. Darüber hinaus organisiert die BAGSV Fachgespräche, digitale Dialogformate und Informationsveranstaltungen mit politischen Akteur/innen, um die Praxiserfahrungen der Verbandslandschaft in den politischen Prozess einzubringen. Sie vernetzt Verbandsvertreter/innen gezielt mit Politik und Verwaltung und unterstützt die Mitgliedsverbände in der Koordination gemeinsamer Aktivitäten. Die operative Koordination der BAGSV erfolgt durch den Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. Interessenbereiche: EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstige Interessenbereiche; Rechtspolitik; Arbeitsmarkt; Grundsicherung; Rente/Alterssicherung; Staatsorganisation; Pflegeversicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Unfallversicherung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Recht"; Krankenversicherung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Verbraucherschutz; Handel und Dienstleistungen; Arbeitslosenversicherung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Verwaltungstransparenz/Open Government; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Internetpolitik Regelungsvorhaben: - Novellierung des Statusfeststellungsverfahren nach §7a SGB IV: Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens §7a SGB IV für Rechtsicherheit in der Beauftragung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Gesellschafter-Geschäftsführer GmbH ohne Angestellte. - Mitgestaltung der EU-Richtlinie zur Plattformarbeit.: Die "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit" birgt viele Gefahren für selbständiges Arbeiten in der EU und in Deutschland. Die schwammigen Formulierungen lassen viel Spielraum für Interpretationen, was zu Unsicherheiten für die Beauftragung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und kelinen GmbHs führen wird. Hier muss eine klare Gesetzgebung in Deutschland folgen, damit Deutschland weiterhin interessant für Gründer und Innovationen ist und eine funktionierende Wirtschaft hat. - Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenkassen für Selbständige/freiwillig Versicherte: Aufheben des fiktiven Einkommens und Berechnung des Beirages zur GKV nach tatsächlichem Einkommen von Selbständigen/freiwillig Versicherten, wie im Koalitionsvertrag 2021 beschlossen. - Umsatzsteuerbefreiung im Bildungsbereich im Rahmen des Jahressteuergesetzes: Bildung umfassend fördern statt verteuern und bürokratisieren. Die Neufassung von § 4 Nr. 21 UStG im Jahressteuergesetz 2024 muss unbedingt überarbeitet werden, damit etwa berufliche Weiterbildung, musikalische Bildung, künstlerischer Tanzunterricht, kulturelle Bildung sowie die Entwicklung kommunikativer Kompetenzen für Bürger/innen weiterhin erschwinglich bleiben. - Staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot auch für Selbstständige: Die BAGSV fordert, dass ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot auch für Selbstständige zugänglich sein muss. Zur Anwendung auf Selbstständige muss es für eine echte Absicherung folgende Kriterien erfüllen: - insolvenz- und pfändungssicher, auch als Lehre aus der Corona-Pandemie, in der mangels bzw. aufgrund verspäteter anderer Schutzmechanismen viele Selbstständige zur Überbrückung der Krisensituation gezwungen waren, Rücklagen ihrer Altersvorsorge anzugreifen - höhere Einzahlbeträge, sodass eine Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus möglich ist - Möglichkeit eines Entnahmeplans statt einer vorgegebenen Verrentung - Aktivrente auch für Selbstständige: Gleichstellung selbstständiger und nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit im Aktivrentengesetz durch Einbeziehung von Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmer/innen in die steuerliche Begünstigung, um Diskriminierung zu vermeiden und das Fachkräftepotenzial vollständig zu nutzen. - Altersvorsorge für Selbstständige: Die BAGSV bringt sich in die Beratungen der Alterssicherungskommission zur Weiterentwicklung der Altersvorsorge ein. Im Fokus stehen praxistaugliche Lösungen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen. Zentrale Punkte sind eine mögliche Altersvorsorgepflicht nur für künftige Selbstständige, eine faire Reform der Beitragsbemessung, die Vermeidung von Scheinselbstständigkeitsrisiken sowie die Öffnung moderner Vorsorgeinstrumente auch für Selbstständige. Ziel ist ein kohärentes, flexibles und gerechtes System, das Gründungen nicht behindert, Wettbewerbsfähigkeit stärkt und Altersvorsorge nachhaltig verbessert. - Abschaffung Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG): Wir wollen das FernUSG abschaffen und schlagen eine Übergangsregelung dazu vor

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