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BVKJ

lobbyregister / register_entry 18.02.2022 · Original ↗

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BVKJ Tätigkeit: Berufsverband Zweck und Aufgaben des Verbandes sind: 1) Interessenvertretung der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten gegenüber Öffentlichkeit und Politik sowie gegenüber ärztlichen und nichtärztlichen Organisationen und Körperschaften im In- und Ausland. 2) Erarbeitung von Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die bestmögliche gesundheitliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen. 3) Erarbeitung von Grundlagen, Inhalt und Umfang der Berufsausübung der Kinder- und Jugendärztinnen- und ärzten und Förderung der praktischen Durchführung. Interessenbereiche: Gesundheitsförderung; EU-Gesetzgebung; Pflege; Arzneimittel; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Hochschulbildung; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Klimaschutz; Familienpolitik; Krankenversicherung; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Digitalisierung; Grundsicherung; Lebens- und Genussmittelindustrie Regelungsvorhaben: - Novellierung der ärztlichen Approbationsordnung: Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen begrüßt ausdrücklich die Neuausrichtung der ärztlichen Approbationsordnung hin zu einer Förderung der Praxisnähe und zur Stärkung der Grundversorgungsfächer sowie die Verankerung eines mehrwöchigen Ausbildungsabschnittes in einer kinder- und jugendärztlichen Praxis, die an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt. Wir begrüßen namentlich die vorgeschlagene Ergänzung dass „Patienten und Patientinnen aller Alters- und Patientengruppen einbezogen werden“ sollen in den Unterricht an Patienten und Patientinnen, und die zugehörige Begründung. - Novellierung der ärztlichen Gebührenordnung: Entwicklung einer zeitgemäßen Gebührenordnung für ärztliche Leistungen, die die medizinische Entwicklung in den letzten 30-40 Jahren widerspiegelt und die eine wirtschaftlich angemessene Vergütung gewährleistet. Die Gebührenordnung soll die Unabhängigkeit der ärztlichen Praxis unterstützen und muss mindestens eine Anpassung der Gebührensätze an die Inflationsrate beinhalten. - Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs: Die bisherige Leistungshonorierung muss grundlegend überarbeitet werden. Das niedrige Honorar der Pädiater muss angepasst werden. Der BVKJ fordert die Förderung der Sprechenden Medizin, einen Sicherstellungszuschlag für die pädiatrische Grundversorgung insbesondere im ländlichen Raum und an sozialen Brennpunkten sowie eine Reduzierung der Leistungspauschalierung im EBM. - Entbürokratisierung im Gesundheitswesen: Bürokratieaufwände stellen eine große zeitliche und finanzielle Belastung für die kinder- und jugendärztlichen Praxen dar. Die Ressource Arzt ist zu kostbar, als dass sie durch bürokratische Anforderungen verschwendet werden dürfte. Der BVKJ fordert u.a. die Abschaffung von Regressen, wenigstens die Einführung einer Bagatellgrenze von 300 Euro. Die Kinder-AU sollte aus BVKJ-Sicht abgeschafft werden. Prüffristen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind zu verkürzen, Prüfverfahren bei einer Weiterverschreibung von in der Klinik verordneten Medikamenten im Off-Label-Bereich sind gänzlich abzuschaffen. Auskunftspflichten an die Krankenkassen sind deutlich zu reduzieren. - Bei der Reform der Notfallversorgung Ressourcen der ambulanten Pädiatrie nicht überbeanspruchen: Die ambulante Kinder- und Jugendmedizin hat nur begrenzte Ressourcen, um flächendeckend an den Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin bzw. Krankenhäusern mit pädiatrischer Abteilung integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) betreiben zu können. Daher sollte die Einrichtung eines pädiatrischen KV-Notdienstes an einem KINZ nur in Ballungsgebieten realisiert werden. Nur dort ist er auch sinnvoll. - Weiterentwicklung der Hybrid-DRG: Weiterentwicklung der Regelungen des § 115f SGB V, um ökonomische Fehlanreize zu Lasten einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung abzubauen. - Steuer auf zuckerhaltige Lebensmittel einführen: Es soll eine Steuer auf zuckerhaltige Lebensmittel insbesondere auf Getränke eingeführt werden. - Mehrwertsteuer auf Gemüse, Obst und Hülsenfrüchte, etc. soll abgeschafft werden: Die Mehrwertsteuer auf Gemüse, Obst und Hülsenfrüchte und andere gesunde Lebensmittel soll abgeschafft werden, bzw. wenigstens reduziert werden. - Förderung der ambulanten Weiterbildung: Gleichstellung der Pädiatrie mit der Allgemeinmedizin in der ambulanten Weiterbildungsfördeurng nach §75a SGB V - Primärarztsystem einführen: Stärkung von Kinder- und Jugendärzt*innen als Primärärzt*innen von Kindern und Jugendlichen, damit diese auch in Zukunft ihrer Lotsen- und Steuerungsfunktion nachkommen können. - Gezielte finanzielle Stärkung der sprechenden Medizin in GOÄ und EBM: Gezielte finanzielle Stärkung der sprechenden Medizin in GOÄ und EBM. Sicherstellungszuschlag für die pädiatrische Grundversorgung. Strukturpauschale Ländlicher Raum und Strukturpauschale für soziale Brennpunkte. Reduzierung der Leistungspauschalierung im EBM. EBM-Ziffer 04230 („Problemorientiertes ärztliches Gespräch, das aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist“) aufwerten und bei jeder Arzt-Patienten-Konsultation abrechenbar machen. Berücksichtigung der Problematik der medizinischen Mehrbesuche sozial benachteiligter Kinder im EBM. - Pädiatrische Hausarztmodelle: Gleichstellung der Pädiatrie mit der Erwachsenenmedizin bei den Hausarztmodellen nach § 73 b SGB V. - Förderung von Kinderkliniken: Gezielte strukturelle Förderung von Kinderkliniken und Verhinderung eines weiteren Abbaus stationärer Kapazitäten in Pädiatrie. - Stärkung der Vertiefung der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege: Die Abschaffung des eigenständigen Berufsbildes der Kinderkrankenpflege führt in den Kinderkliniken zu großen Problemen. Dem sich verschärfenden Mangel an qualifizierten Pflegekräften in der Kinder- und Jugendmedizin muss durch eine Stärkung der Vertiefung der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege im Pflegeberufergesetz begegnet werden. - Stärkung impfpräventiver Maßnahmen: Stärkung präventiver Maßnahmen bereits vor und unmittelbar nach der Geburt, unter anderem durch Unterstützung der Früherkennung von Erkrankungen durch umfassende Immunisierungs- und Impfprogramme. Hierbei ist auf eine adäquate Finanzierung der Impfleistungen zu achten. - Werbeverbote für ungesunde Lebensmittel: Rechtlich verbindliche Werbebeschränkungen, die sich an Grenzwerten für Zucker, Fett und Salz orientieren. Diese Maßnahmen müssten umfassend greifen – von TV-Spots über Außenwerbung bis hin zu Influencer-Marketing. - Schulen und Kitas als Orte der Prävention und Gesundheitsförderung und -bildung: Schulen und Kitas als Orte der Prävention und Gesundheitsförderung und -bildung stärken. Der Zugang zur frühen Bildung ist entscheidend für ein gesundes Aufwachsen und zum Ausgleich sozialer Nachteile. Neben Ernährung und Bewegung soll auch die psychische Gesundheit stärker in den Fokus rücken. - Verbot des begleiteten Trinkens und von auf Jugendliche ausgerichteten Produkten wie eZigaretten.: Verbot des begleiteten Trinkens und von auf Jugendliche ausgerichteten Produkten wie eZigaretten. Die Abgabe von alkoholhaltigen Süßgetränken (Alkopops) an unter 18-jährige wurde 2004 verboten. Sie dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis darauf überhaupt in den Verkehr gebracht werden. Außerdem wurden sie mit einer Sondersteuer belegt. Diese Maßnahmen sollten für die Vapes Pate stehen. - Arzneimittel der pädiatrischen Grundversorgung: Ausreichende Produktion und Bevorratung wichtiger Arzneimittel der pädiatrischen Grundversorgung in Europa. - Versorgung im Off-Label-Bereich.: Erleichterte Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Off-Label-Bereich. - Rahmenbedingungen für Zulassung von Medikamenten: Rahmenbedingungen für Zulassung und Studien zu sicheren und wirksamen Medikamenten für Kinder und Jugendliche verbessern. - Entwicklung von innovative Versorgungsmodellen in der Kinder- und Jugendmedizin: Förderung der Entwicklung von innovative Versorgungsmodellen, um Entscheidungen auf Basis fundierter Daten treffen zu können, insbesondere durch Entwicklung von kinder- und jugendmedizinischen Modulen in HZV-Verträgen. - Ausbau der Angebote für psychische Versorgung: Ausbau der Angebote für psychische Versorgung, mehr Ressourcen für Schulpsychologen und Jugendarbeitern und eine bessere Verzahnung von Kinder- und Jugendarztpraxen mit Schulen, Kinder- und Jugendpsychiatrien, sowie sozialen Einrichtungen. - Abgabe auf legale Drogen: Abgabe auf Alkohol, Tabak und Cannabis erhöhen bzw. einführen. Nutzung der Mittel, um langfristige Präventionsprojekte für Kinder und Jugendliche zu fördern. - Stärkung von Kinder- und Jugendärzten als Primärärzten: Stärkung von Kinder- und Jugendärzten als Primärärzten von Kindern und Jugendlichen, damit diese auch in Zukunft ihrer Lotsen- und Steuerungsfunktion nachkommen können.

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