polradar

Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V.

lobbyregister / register_entry 19.03.2022 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Die Tätigkeit umfasst satzungsgemäß die folgenden Punkte (Vereinszweck): 1. die Definition und Wahrung der berufsständischen Interessen der Unternehmer und Unternehmen, die sich auf Gläubigerseite mit leistungsgestörten Krediten (Sub- oder Non-Performing-Loans) in Deutschland beschäftigen; unabhängig davon, ob sie diese als Investor ankaufen oder als Servicer verwalten oder verwerten. 2. die Erarbeitung, Weiterentwicklung und Etablierung einheitlicher Regeln und Standards für Übernahme, Handel und Verwaltung leistungsgestörter Kredite. 3. die Mitwirkung an Gesetzesvorhaben, die das Tätigkeitsgebiet von Investoren oder Servicern betreffen oder beeinflussen. 4. die Förderung des Meinungs- und Erfahrungsaustausches von Investoren und Servicern über Fach- und Branchengrenzen hinweg. 5. die Erhaltung und Pflege des Ansehens dieses Berufsstandes, insbesondere durch die Erarbeitung, Pflege und Weiterentwicklung berufsständischer und sog. Corporate Governance Regeln. 6. die Förderung von Aus- und Weiterbildung im Berufsfeld der Investoren und Servicer, einschließlich der Förderung des Nachwuchses und der wissenschaftlichen Forschung und Lehre auf diesem Gebiet. 7. die Pflege von internationalen Kontakten im Berufsfeld. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch 1. Tagungen, Diskussions-, Bildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen und -maßnahmen (einschließlich staats- und vereinigungspolitischen Veranstaltungen) sowie internen Arbeitskreisen. 2. den intensiven Dialog mit Entscheidern in Unternehmen und Politik und die Vertretung der berufsständischen Interessen in der Öffentlichkeit. 3. Publikationen, Veröffentlichungen und Mitteilungen für die Mitglieder und die Öffentlichkeit zu allen relevanten rechtlichen und berufsständischen Themen unter Nutzung von Print- und Online-Medien. 4. die Erarbeitung einheitlicher Richtlinien für den rechtssicheren kapitalmarktorientierten Handel und das Verwalten leistungsgestörter Kredite im deutschen Rechtsraum. 5. die Initiierung regelmäßiger Treffen und Veranstaltungen, die der beruflichen und persönlichen Kontaktpflege zwischen den Mitgliedern - regional und bundesweit - dienen. 6. die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, insbesondere berufsständischen Verbänden auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene sowie Standardisierungsorganisationen, die Regeln für den grenzüberschreitenden oder nationalen Handel mit leistungsgestörten Kreditforderungen setzen. 7. die Herausgabe von Presseinformationen und Pressemitteilungen. 8. weitere Service-, Beratungs- und Unterstützungsangebote, die durch die Vereinigung alleine oder mit Dritten verwirklicht werden. Interessenbereiche: EU-Gesetzgebung; Zivilrecht; Bank- und Finanzwesen; Verbraucherschutz Regelungsvorhaben: - Evaluierung des Kreditzweitmarktgesetzes: Das Kreditzweitmarktgesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411, S. 2) soll hinsichtlich seines administrativen und finanziellen Aufwandes für Kreditdienstleister, Kreditkäufer und Banken überprüft und ggf. angepasst werden.

Relationen

Keine Relationen.