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VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands

lobbyregister / register_entry 22.02.2022 · Original ↗

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VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands Tätigkeit: Berufsverband Wahrung, Förderung und Vertretung der Berufsinteressen der Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren; Mitwirkung bei der Fortentwicklung des Berufsbildes der Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren sowie der rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen der Insolvenzverwaltung und Restrukturierung; insb. der Schaffung eines Berufsrechts für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren; Mitwirkung bei der Fortentwicklung des Insolvenzrechts sowie der insolvenznahen Gebiete des Wirtschaftsrechts (Arbeits- und Sozialrecht, Steuerrecht, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Bankrecht, Öffentliches Recht/Europarecht jeweils in ihren insolvenzrechtlich relevanten Bezügen); Mitwirkung bei der Fortentwicklung der für die Unternehmenssanierung und Restrukturierung relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen; Förderung der Digitalisierung von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren; Aus- und Fortbildung zur Förderung von Nachwuchsverwaltern und Qualifizierung von Mitarbeitern; Vernetzung und Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander sowie mit Vertretern aus Justiz, Behörden, Verbänden sowie nationalen und internationalen Organisationen und Vereinigungen Information und Öffentlichkeitsarbeit Ausübung der Interessenvertretung: Kontaktaufnahme mit Mitgliedern des Bundestages und/oder Vertretern der Bundesministerien Versand von Stellungnahmen, Positionspapieren und Publikationen an Mitglieder des Bundestages und/oder Vertretern der Bundesministerien Einladung von Mitgliedern des Bundestages und/oder Vertretern der Bundesministerien zu Fach- und Diskussionsveranstaltungen / Vorträgen / Foren / Parlamentarischen Abenden Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; EU-Binnenmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Verbraucherschutz; Zivilrecht; Bank- und Finanzwesen; EU-Gesetzgebung; Kleine und mittlere Unternehmen; Handel und Dienstleistungen; Rechtspolitik; Sonstiges im Bereich "Recht" Regelungsvorhaben: - Evaluation des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens: Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22.12.2020 (BGBl. I S. 3328) ist das RSB-Verfahren auf 3 Jahre verkürzt worden. Die Verkürzung der Verfahrensdauer gilt für alle ab dem 1.10.2020 beantragten Verfahren. Nach Art. 107a Abs. 1 EGInsO hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis zum 30.06.2024 u.a. zu berichten, ob und ggf. wie sich die Verkürzung des RSB-Verfahrens auf das Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgewirkt hat. Der VID schildert dazu Erfahrungen aus der Praxis der Insolvenzverwalter und unterbreitet konkrete (Änderungs-)Vorschläge. - Berufsrecht für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren: Der VID setzt sich für die Schaffung eines Berufsrechts für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren ein und unterbreitet konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung. - Beibehaltung der Vorteile des dt. Insolvenzrechts i.R.d. europ. Regulierungen zur Kapitalmarktunion: Verbändeinitiative: Beibehaltung/Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorhaben, insbesondere: Schutz der Kreditsicherheiten auch in der Insolvenz; Ausrichtung an Grundprinzipien; ausreichende Berücksichtigung von Wirtschaftsinteressen. - Vergütung für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren: Der VID regt eine Anpassung der InsVV an, weil die Kosten seit der letzten Reform durch das SanInsFoG erheblich gestiegen sind. Während in anderen Bereichen bereits ein Inflationsausgleich erfolgt, besteht auch für InsolvenzverwalterInnen Handlungsbedarf, insbesondere in Klein- und Kleinstverfahren. Zudem fehlt bislang eine präzise Definition des „Normalfalls“ in der Vergütungsfestsetzung. Eine empirisch fundierte Neuregelung auf Basis statistischer Auswertungen soll für mehr Transparenz und eine realitätsnahe Bemessung sorgen. - EU-Harmonisierung des Insolvenzrechts: Der VID setzt sich kritisch und konstruktiv mit den Bestrebungen zur Harmonisierung des europäischen Insolvenzrechts auseinander. Wichtige Reformschritte sollten mit Bedacht erfolgen und die komplexen wirtschaftsrechtlichen Verflechtungen berücksichtigen. Ihr Ziel sollte es sein, praxisnahe Lösungen zu finden, die nationale Besonderheiten respektieren und zugleich sinnvolle europäische Standards schaffen. Eine umsichtige Verhandlungsführung und Umsetzung auf nationaler Ebene wird dabei als essenziell für eine ausgewogene Weiterentwicklung des Insolvenzrechts angesehen. - Vereinfachung von Verbraucherinsolvenzverfahren: Trotz eines Anstiegs der Fallzahlen nach der letzten Reform ist das Verbraucherinsolvenzverfahren durch hohe formale Hürden und rechtliche Schwierigkeiten weiterhin belastet. Das Antragsformular für das Verfahren umfasst derzeit 45 Seiten mit Erläuterungen, was die Zugänglichkeit und Durchführung des Verfahrens erschwert. Der VID setzt sich für eine Vereinfachung von Verbraucherinsolvenzverfahren ein, um möglichst vielen Betroffenen den Weg zur Restschuldbefreiung zu ermöglichen. - Aufgabenbereich des/r InsolvenzverwalterIn: Der Aufgabenbereich der InsolvenzverwalterInnen ist ein zentrales Element des Insolvenzverfahrens und maßgeblich für dessen Erfolg sowie für das Vertrauen in das Insolvenzrecht insgesamt. Jegliche gesetzgeberische Eingrenzung oder Erweiterung dieses Aufgabenbereichs kann das Berufsbild der InsolvenzverwalterInnen grundlegend verändern – mit erheblichen wirtschaftlichen, rechtlichen und praktischen Konsequenzen für die betroffenen BerufsträgerInnen sowie für die Verfahrensbeteiligten. Der VID setzt sich daher als Interessenvertretung von InsolvenzverwalterInnen für eine sachgerechte, praxistaugliche und rechtssichere Ausgestaltung des Aufgabenbereichs ein. - Steuerliche Rahmenbedingungen für Sanierungsmaßnahmen in Unternehmenskrisen: Das Vorhaben betrifft die Auslegung und Anwendung steuerlicher Vorschriften bei Restrukturierungen und Sanierungen in Unternehmenskrisen. Der VID setzt sich dafür ein, praktikable Nachweis- und Anwendungskriterien sowie eine sachgerechte Berücksichtigung kleinerer Unternehmen zu gewährleisten, um Sanierungshindernisse zu vermeiden und Investitionsentscheidungen zu fördern. - Sicherung der Vorfinanzierung von Insolvenzgeld zur Arbeitsplatz- und Unternehmensstabilisierung: Der VID setzt sich für den Erhalt der Insolvenzgeldvorfinanzierung ein. Dieses Instrument gewährleistet den sozialen Schutz der Arbeitnehmer im Insolvenzfall und stabilisiert zugleich betroffene Unternehmen, um Sanierungschancen zu sichern. Eine Abschaffung würde die Verunsicherung von Arbeitnehmern verstärken, Unternehmensfortführungen erschweren und damit auch volkswirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Der Verband verfolgt daher das Ziel, die Insolvenzgeldvorfinanzierung dauerhaft abzusichern und rechtlich gegen Abschaffungsinitiativen zu verteidigen. - Prüfung der Insolvenzreife bei staatlichen Förderungen (Krankenhausfinanzierung): Das Regelungsvorhaben „Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)“ sieht vor, die Pflicht zur Prüfung des Insolvenzrisikos bei der Vergabe von Fördermitteln an Krankenhäuser zu streichen. Der VID setzt sich dafür ein, dass diese Prüfpflicht beibehalten wird, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken für die Einrichtungen und deren Leitung zu vermeiden und die zielgerichtete Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen. - Rahmenkonzept für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen: Der VID begrüßt das vom BMJV und BMF vorgelegte Rahmenkonzept zur Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. Die neue Rechtsform kann einen wichtigen Beitrag für langfristig orientierte und nachhaltige Unternehmensführung leisten. Für eine praxistaugliche Ausgestaltung braucht es jedoch insbesondere im Insolvenzrecht noch klare und differenzierte Regelungen. - 28. Regime: Der VID befürwortet das Konzept des 28. Regimes grundsätzlich und sieht darin eine Chance zur weiteren rechtlichen Harmonisierung innerhalb der EU. Aus Sicht des VID ist es für den Erfolg des Vorhabens erforderlich, dass der europ. Gesetzgeber ein umfassendes und in allen Teilen fundiertes Regelungswerk erarbeitet; dies schließt das Insolvenzrecht ausdrücklich ein. Praxisuntaugliche oder lückenhafte Regelungen liefen dem Ziel zuwider, Anreize und Planungssicherheit für (grenzüberschreitende) Investitionen zu schaffen. Sollte die Erarbeitung eines in sich geschlossenen Insolvenzregimes zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich sein, spricht sich der VID dafür aus, die Einführung eines 28. Regimes zurückzustellen. Zumindest sollte Kap. 10 des Vorschlags vollständig gestrichen werden.

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