Otto GmbH & Co. KGaA
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Otto GmbH & Co. KGaA
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
1949 in Deutschland gegründet, ist die Otto Group heute eine international agierende, digitale Handels- und Dienstleistungsgruppe mit rund 36.300 Mitarbeitenden und einer Vielzahl wesentlicher Unternehmen, Marken und Beteiligungen in über 30 Ländern, vornehmlich in den Wirtschaftsräumen Deutschland, übriges Europa und Nordamerika präsent. Ihre Geschäftstätigkeit erstreckt sich auf die Segmente Plattformen, Markenkonzepte, Händler, Services und Finanzdienstleistungen. Als größter Onlinehändler europäischen Ursprungs prägt sie mit ihrer Kraft, ihrer Marktbedeutung und ihren Werten den digitalen Handel und digitale Services der Zukunft. Angetrieben von einer leidenschaftlichen und unternehmerischen Performancekultur nutzt die Gruppe ihre langjährige Marktexpertise und Technologiekompetenz, um ihre vielen Millionen von Kund*innen mit starken Qualitätsprodukten, einzigartigen Warensortimenten und differenzierenden Services zu begeistern. Dabei tritt die Otto Group den Beweis an, dass werteorientiertes Handeln und wirtschaftlicher Erfolg miteinander in Einklang stehen. Umweltschutz ist seit 1986 weiteres Unternehmensziel. Wir übernehmen ökologische, soziale und digitale Verantwortung – und das soll so bleiben.
Unsere Interessenvertretung hat das Ziel, den Dialog zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern, wichtige Informationen zum richtigen Zeitpunkt mit allen entscheidungsrelevanten Stakeholdern zu teilen und unsere eigene Expertise anzubieten, um unser aller Zukunft zu gestalten, Dinge voranzubringen und einen für alle fruchtbaren Austausch zu ermöglichen. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit, auch im Hinblick auf die Situation der Beschäftigten des Unternehmens, von großer Bedeutung sind. Dabei geht es unter anderem um Handel und E-Commerce, Nachhaltigkeit und Lieferketten, Verbraucherschutz, Daten und Digitales sowie digitale Gesundheit. Zweck unserer Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln, Impulse zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage zu geben sowie die Brücke zwischen Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zu bauen. Im Zuge dessen werden auch Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen unter anderem Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen Stellungnahmen zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Interessenbereiche: Versicherungswesen; Industriepolitik; EU-Gesetzgebung; Wettbewerbsrecht; Arzneimittel; Verbraucherschutz; Güterverkehr; Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Gesundheitsversorgung; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Recht"; Pflege; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Urheberrecht; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Außenwirtschaft; EU-Binnenmarkt; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Menschenrechte; Artenschutz/Biodiversität; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Werbung; Gesundheitsförderung; E-Commerce; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Handel und Dienstleistungen; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Digitalisierung; Datenschutz und Informationssicherheit; Bank- und Finanzwesen; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Zivilrecht
Regelungsvorhaben:
- Angemessene Regulierung des Verbraucherkreditrechts bei Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Bei Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie sollten insbesondere das Privileg der Absatzfinanzierung weitestmöglich aufrechterhalten werden, der Rechnungs- und Ratenkauf erhalten bleiben sowie die Besonderheiten des E-Commerce berücksichtigt werden.
- Berücksichtigung der Bedürfnisse des Versandhandels bei Einführung des § 37a BDSG-E: Der neue § 37a BDSG-E zur Regelung des Scoring ist hochproblematisch für Versandhändler. Ein generelles Verbot der Nutzung von Anschriftendaten (Abs. 2) würde die Betrugsprävention stark beeinträchtigen. Einer Beschränkung der Datenverarbeitung für andere Zwecke nach § 37a Abs. 2 Nr. 3b steht die DSGVO entgegen.
- Berücksichtigung der Möglichkeiten des E-Commerce bei Einführung eines "EUDI-Wallets": Aufzeigen eines Fallbeispiels für den E-Commerce im Rahmen des öffentlichen Architektur- und Konsultationsprozesses zur Konzeptionierung der deutschen Ausgestaltung von EUDI-Wallets.
- Berücksichtigung der Bedürfnisse des Versandhandels hinsichtlich der Risikoklassifizierung von KI-Anwendungen aus der EU-KI-Verordnung: Es bedarf insbesondere einer Klarstellung, das der Einsatz von KI zur Betrugsbekämpfung nicht als Hoch-Risiko-KI klassifiziert wird.
- Korrektur der Mitteilungspflichten gem. § 27 des Entwurfs zur Novelle des ElektroG: Die Mitteilungspflicht über die Sammlung von Altgeräten gegenüber der EAR soll weiterhin auch monatlich erfolgen können.
- Pragmatische und bürokratiearme nationale Durchführung der Verordnung (EU) zu Verpackungen und Verpackungsabfällen (PPWR): Im Rahmen der nationalen Durchführung der PPWR sollte es insbesondere einen Bürokratieabbau geben, beispielsweise durch die Vermeidung von Doppelaufwänden vor allem in den Meldepflichten, sowie die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit auf nationaler Ebene und eine sach- und fachgerechte Besetzung des Förderbeirats.
- Berücksichtigung der Bedürfnisse des E-Commerce bezogen auf die DMA-Regulatorik: Wir regen insbesondere eine Anpassung des DMA an, da bisher KI und insbesondere Large Language Models sowie generative KI-Anwendungen nicht berücksichtigt sind.
- Transparente und bürokratiearme Organisation der Entsorgung von Alttextilien bei Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie und Einführung einer EPR: Bei Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie sollte im Rahmen der Entsorgung von Alttextilien insbesondere eine transparente, bürokratiearme Organisation geplant werden, die sich nach Herstellern richtet und die Bevollmächtigte für Hersteller aus Drittstaaten vorsieht.
- Berücksichtigung der Bedürfnisse des E-Commerce bezogen auf die mit dem EU Digital Omnibus beabsichtigten Neuregelungen: Wir regen an, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzt, dass die (Daten-)Macht bereits marktmächtiger Player nicht weiter verstärkt wird, was aufgrund der vorgeschlagenen Vorschrift des § 88b DSGVO-E zu befürchten wäre.
- Angemessene steuerliche Behandlung von gesellschaftsrechtlichen Restrukturierungen im Rahmen des Mindeststeuergesetzes: Im Rahmen der Mindestbesteuerung bedarf
es der Klarstellung, dass gesellschaftsrechtliche
Umwandlungsvorgänge, welche ertragssteuerlich
unbeachtlich sind, auch im Rahmen des
Mindeststeuergesetzes keine Steuerlast auslösen.
- Stärkung der telemedizinischen 24/7-Versorgung im Rahmen des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung: Im Zuge der Reform der Notfallversorgung soll die Einbindung qualifizierter dritter Anbieter zur flächendeckenden Bereitstellung telemedizinischer Leistungen gesetzlich verankert werden. Ziel ist die Erweiterung des Versorgungsangebots und die Entlastung der Notaufnahmen durch ein breiteres, telemedizinisches 24/7-Angebot.
- Schaffung eines echten Level-Playing-Field mit dem Ziel einer durchsetzungsstarken europäischen Marktüberwachung im European Product Act: Leitziel einer weiterentwickelten europäischen Marktüberwachung muss sein, dass für jedes auf dem EU-Markt bereitgestellte Produkt ein in der EU ansässiger Wirtschaftsakteur existiert, der verantwortlich, registriert, greifbar und finanziell ausreichend ausgestattet ist. Die Rolle der verantwortlichen Akteure für Anbieter, die aus Drittstaaten in den EU-Markt liefern, muss durch strengere Anforderungen gestärkt werden.
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