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Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.

lobbyregister / register_entry 24.08.2022 · Original ↗

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Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Die Stimme der Bauwirtschaft Als Spitzenverband der deutschen Bauwirtschaft sind wir die Vertretung für rund 35.000 Bauunternehmen in ganz Deutschland. Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Betriebe gegenüber Politik und Öffentlichkeit Gehör finden. Vor Ort in Berlin sind wir mitten im politischen Geschehen und im ständigen engen Kontakt mit den Ansprechpartnern in Bundesregierung und Bundestag. Bundesweit verankert bündeln wir die Interessen der gesamten Branche und rücken sie in das öffentliche Bewusstsein. Als Wirtschaftsverband kommunizieren wir die Interessen und Positionen unserer Mitgliedsbetriebe und machen uns dafür stark, dass die Themen der Bauwirtschaft in den politischen Entscheidungs prozess einbezogen werden. Unser wirtschaftspolitisches Engagement konzentriert sich auf faire Spielregeln für mittelständische Bauunternehmen. Wir setzen uns für mehr Investitionen in Bauprojekte ein, im Wohnungs- und Wirtschaftsbau wie im Öffentlichen Bau. Wir werben für mittelstandsgerechte Vergabeverfahren. Wir fordern langfristige Rahmenbedingungen, die unseren Betrieben Planungssicherheit geben. Außerdem wenden wir uns gegen Öffentlich Private Partnerschaftsprojekte im Autobahnbau, die den heimischen Baumittelstand vom Wettbewerb ausschließen. Ein Faktor, welcher sich in der Praxis als Modernisierungs-, Investitions- und Innovationshemmnis darstellt, ist der hohe bürokratische Aufwand im Bauverfahren. Damit schnell und kosteneffizient gebaut werden kann, ist es unerlässlich, komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren zu modernisieren. Nur so kann Deutschland den Investitionsstau der vergan genen Jahre aufholen. Fest auf dem Fundament der sozialen Marktwirtschaft verwurzelt, stehen wir als Sozialpartner auch in der Tarif und Sozialpolitik für die Interessen der mittelständischen Bauunternehmen ein. Zusammen mit unseren Sozialpartnern entwickeln wir branchenspezifische Lösungen und faire Wett bewerbsbedingungen für die Bauunternehmen. Mit unserem tarifvertraglichen Regelwerk bringen wir wettbewerbsfähige Lösungen und hohe Sozialstandards in der Bauwirtschaft in Einklang - und das bereits seit 1899. Fairer Wettbewerb heißt, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf deutschen Baustellen umfassend zu bekämpfen. Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit verharren weiter auf hohem Niveau. Hier müssen die Kontrollen verschärft und die Kapazitäten in den Behörden ausgeweitet werden, um gesetzwidrigem Verhalten ein Ende zu setzten.Wir sind uns der Verantwortung gegenüber den vielen Beschäftigten der Baubranche bewusst. Daher enga gieren wir uns in den Gremien der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau). Hier setzen wir uns für praxisgerechte Arbeitsschutzstandards und Maßnahmen zur Verringerung von Arbeitsunfällen ein. Als Träger der Sozialkasse Bau (SOKA Bau) werben wir ebenfalls für den Schutz vor Wettbewerbsverzerrung und Niedriglohnkonkurrenz. Als Technischer Verband sind wir Dienstleister für unsere Mitgliedsbetriebe. Wir informieren die Unter- nehmen über aktuelle Entwicklungen und die Zukunftstechnik von Morgen. Unsere Mitgliedsbetriebe erhalten regelmäßige individualisierte Informationen zu technischen Neuerungen, geänderten Standards oder aktuellen Sicherheitshinweisen. Nur so können die Firmen auf der Baustelle auch nach dem neusten Stand der Technik bauen. Gleichzeitig gehört es zu unseren Aufgaben, die Inte- ressen unserer mittelständischen Unternehmen bei der Festlegung bautechnischer Standards zu vertreten. Wir wirken national und international in verschiedensten Normungsgremien mit. So setzten wir uns dafür ein, dass die herausragende Qualität am Bau in Deutschland nachhaltig gesichert wird und technische Vorgaben auch praxisfest sowie wirtschaftlich rentabel ausgestaltet werden. In unserem Verständnis als Dienstleister für den Baumittelstand beraten wir die Baubetriebe über den technischen Aspekt hinaus auch bei betriebswirtschaftlichen Anliegen und Fragen zur Unternehmensentwicklung. Interessenbereiche: Verkehrsinfrastruktur; Rente/Alterssicherung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Straßenverkehr; Integration; Stadtentwicklung; Wohnen; Wettbewerbsrecht; Verkehrspolitik; Handwerk; EU-Gesetzgebung; EU-Binnenmarkt; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Energienetze; Digitalisierung; Kleine und mittlere Unternehmen; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Allgemeine Energiepolitik; Hochschulbildung; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Unfallversicherung; Bauwesen und Bauwirtschaft; Ländlicher Raum; Öffentliches Recht; Datenschutz und Informationssicherheit; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Zivilrecht; Berufliche Bildung; Rechtspolitik; Arbeitsmarkt Regelungsvorhaben: - Hochbaustatistikgesetz: Änderung zu Berichtspflichten: Verfügbarmachung von Konjunkturstatistiken über Baubeginne, Meldungen zu Baufertigstellungen in dichteren Intervallen sowie Auswertungen zum Sozialen Wohnungsbau. Schließen relevanter Datenlücken. - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland: Ergänzung des Gesetzentwurfs um materiellrechtliche Änderungen des AGB-Rechts: Keine Einführung von Einschränkungen der AGB-Inhaltskontrolle bei verwendeten Vertragsklauseln im unternehmerischen Geschäftsverkehr - Arbeitszeitgesetz: Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers: Im Arbeitszeitgesetz sowie im Jugendarbeitsschutzgesetz werden in Folge der Entscheidungen des EuGH und des BAG Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung geregelt. Der Arbeitgeber soll verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der beschäftigten Jugendlichen jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen. Umsetzung einer praktikablen Lösung für die besonderen Anforderungen in der Bauwirtschaft. - Referentenentwurf BMWE zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge: Die öffentliche Beschaffung soll einfacher, schneller, flexibler werden: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz): Ziel des Gesetzes ist es, dass die öffentliche Beschaffung unter Wahrung des fairen Wettbewerbs einfacher, schneller und flexibler wird. Auftraggeber und Auftragnehmer sollen so entlastet werden und Unternehmen sich wieder stärker um öffentliche Aufträge bewerben. - Referentenentwurf des BMWE/BMVg zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr: Beschleunigte Deckung von Bedarfen der Bundeswehr: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesverteidigungsministeriums zum Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (Bundeswehr-Planungs- und -Beschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwPBBG): Ziel des Gesetzes sind weitere Beschleunigungen unter Beachtung des Geheimschutzes sowie des Schutzbedürfnisses der militärischen Anlagen auch im Rahmen von Vergabeverfahren zur Deckung von Bedarfen der Bundeswehr sowie in Bezug auf verschiedene Genehmigungsverfahren. Zudem werden Regelungen eingeführt, die die innovative Beschaffung und Genehmigung stärken sollen. - Referentenentwurf des BMWSB eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: Ziel des Gesetzes ist die Beschleunigung und Vereinfachung des Bauplanungsrechts. Dies beinhaltet insbesondere die Stärkung der Wohnbebauung, die Straffung der Umweltprüfung, die Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens, die Vermeidung wiederholter Beteiligungen, die Einführung von Verfahrensfristen sowie die materielle Präklusion. - Anpassung des Bauproduktengesetzes an die Verordnung (EU) 2024/3110 (BauPG-Anpassung): Das Vorhaben dient der Anpassung des nationalen Bauproduktengesetzes (BauPG) an die neue EU-Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 zur Gewährleistung von Rechtssicherheit. Es regelt die Länderzuständigkeiten im Marktüberwachungsrecht sowie die Funktion des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). - Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie: Der Entwurf dient der Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht. Vorgesehen sind Regelungen zu Energieeinsparpflichten, Energieaudits sowie zur Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen. Zudem werden Schwellenwerte für betroffene Unternehmen festgelegt und Berichtspflichten angepasst. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sowie die Reduzierung von Energieverbrauch. - Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Das Gebäudemodernisierungsgesetz umfasst Änderungen am Gebäudeenergiegesetz sowie angrenzenden Vorschriften im Wärme- und Gebäudebereich. Ziel ist eine stärkere Ausrichtung auf Energieeffizienz, Klimaschutz und die Modernisierung des Gebäudebestands. Vorgesehen sind Regelungen zur energetischen Sanierung, Wärmeversorgung und Förderung energieeffizienter Gebäude sowie zur Umsetzung europäischer Vorgaben. - Klimaschutzprogramm der Bundesregierung 2026: Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung enthält Maßnahmen zur Erreichung der nationalen Klimaziele, insbesondere zur Reduktion von Treibhausgasemissionen bis 2030. Es umfasst Förderprogramme, regulatorische Maßnahmen und Investitionsanreize, insbesondere im Gebäudesektor, mit Fokus auf Energieeffizienz, klimafreundlichen Neubau und die Sanierung des Gebäudebestands sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung. Das Klimaschutzprogramm 2026 wurde nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung und der regierungsinternen Abstimmung im März 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Anschließend wurde es Ende März 2026 dem Deutschen Bundestag als Unterrichtung der Bundesregierung zugeleitet (Bundestagsdrucksache 21/4950). - Novellierung der Gewerbeabfallverordnung: Der Entwurf sieht Änderungen der Gewerbeabfallverordnung zur Verbesserung der Abfalltrennung, Dokumentation und Verwertung vor. Vorgesehen sind erweiterte Anforderungen an die Sammlung, Sortierung und Vorbehandlung von Bau- und Abbruchabfällen sowie zusätzliche Dokumentations- und Kontrollpflichten. Ziel ist die Stärkung der Kreislaufwirtschaft und die Erhöhung der Recyclingquoten. - NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz - NIS2UmsuCG: Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ wird die NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der EU in nationales Recht umgesetzt. Es ist ein umfangreiches Mantelgesetz, das zahlreiche bestehende Gesetze ändert. Kernstück ist die weitgehende Neufassung des BSI-Gesetzes (BSIG), das in Artikel 1 integriert ist. In das überarbeitete BSIG sind die wesentlichen Bestimmungen der NIS-2-Richtlinie aufgenommen worden. - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung: Das Gesetz soll dazu beitragen, den Flächenbedarf für naturschutzfachliche Aufwertung zu decken und die ökologische Vernetzung zu stärken sowie die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, insbesondere für wichtige bauliche Infrastrukturvorhaben, zu erleichtern und zu beschleunigen.

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