Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Text
Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO)
Der Sozialverband VdK ist ein bundesweit tätiger gemeinnütziger Verband. Mitglieder sind die 13 VdK-Landesverbände, welche zusammen deutschlandweit über 2,3 Millionen Mitglieder haben. Der VdK ist parteipolitisch und konfessionell neutral sowie finanziell unabhängig. Der Sozialverband VdK sieht sich als sozialpolitische Interessenvertretung für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Er will soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit verwirklichen und damit dem Gemeinwohl dienen. Der VdK gestaltet die deutsche Sozialpolitik aktiv mit - unter anderem durch Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren, Gesprächen mit Politikern und Ministerien, Besetzung von Gremien, durch eine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie medienwirksame Aktionen und Kampagnen.
Interessenbereiche: Bauwesen und Bauwirtschaft; Verkehrsinfrastruktur; Pflegeversicherung; Sonstige Interessenbereiche; Rechtspolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Pflege; Geschlechterpolitik; Klimaschutz; Gesundheitsförderung; Arbeitsmarkt; Internetpolitik; Schienenverkehr; Gesundheitsversorgung; Familienpolitik; Grundsicherung; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Arbeitslosenversicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Straßenverkehr; Digitalisierung; Unfallversicherung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Personenverkehr; Seniorenpolitik; Wohnen; Luft- und Raumfahrt; Stadtentwicklung; Rente/Alterssicherung; Krankenversicherung
Regelungsvorhaben:
- Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie: Mit dem Entwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV-E) bringt die Bundesregierung unter koordinierender Federführung des Bundesministeriums der Justiz ein ressortübergreifendes Gesetzgebungspaket auf den Weg, um die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Der BEG IV-E ist Teil des Bürokratieabbaupaketes, auf das sich das Kabinett bei seiner Klausur in Meseberg am 29. und 30. August 2023 geeinigt hatte. Der Sozialverband VdK vertritt die Interessen vieler Bezieherinnen von Leistungen, die von bürokratischen Prozessen betroffen sind. Für diese Gruppe sollen Erleichterungen herbeigeführt werden.
- Medizinforschungsgesetz hinsichtlich der Vertretung von Patienten-Interessen zur Versorgungssicherheit: Mit dem Medizinforschungsgesetz werden die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten verbessert. Dies stärkt die Attraktivität des Standorts Deutschland im Bereich der medizinischen Forschung, beschleunigt den Zugang zu neuen Therapieoptionen für Patientinnen und Patienten und fördert Wachstum und Beschäftigung. Den Sozialverband VdK vertritt die Interssen seiner Mitglieder und von Patientinnen und Patienten hinsichtlich der Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln.
- Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (IOP: Im Zuge der gesetzlich festgelegten Evaluation der KOS, des Expertengremiums als auch der Arbeitskreise, wurde festgestellt, dass die Etablierung der genannten Strukturen von der Fachcommunity als positiv wahrgenommen wurde. Durch entsprechende Maßnahmen wird auch den Patienten eine gewisse Last von den Schultern genommen und die Kommunikation bei fachgebietsübergreifenden Behandlungen wird vereinfacht. Uns als VdK ist wichtig, dass dabei die allgemein geltenden Datenschutzbestimmungen von allen Akteuren eingehalten werden.
- Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung: Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren zu Verbesserung der Gesundheitsversorgung im Sinne der Mitglieder des Sozialverbandes VdK Deutschland e. V.
- Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG): Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren zu Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Mitglieder des Sozialverbandes VdK Deutschland e. V.
- Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich - Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV): Die Verordnung regelt die Ummsetzung des Transformationsfonds zur Finanzierung der Krankenhausreform (KHVVG). Das Ziel der Krankenhausreform ist es, die Kosten der Krankenhausversorgung zu reduzieren und gleichzeitig die Versorgungsqualität zu erhöhen. In der vorliegenden Verordung wird die Mittelvergabe organisiert.
- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen: Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinien (EU) 2024/1499 und (EU) 2024/1500 in das nationale Recht
- Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG): Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren für die Mitglieder des Sozialverbandes VdK Deutschland e.V. für bessere soziale Teilhabe von Kindern mit Behinderungen
- Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz, GewHG): Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren für die Mitglieder des Sozialverbandes VdK Deutschland e.V. für einen besseren Schutz vor Gewalt, besonders für Frauen und Kinder
- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung: Digitalisierung und Bürokratieabbau in der Arbeitslosenversicherung
- Entwurf einer Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025: Fortschreibung der Regelsätze in der Grundsicherung
- Revision der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97: Wiederaufnahme der Verhandlungen über die Revision der Fluggastrechte-Verordnung
(EG) Nr. 261/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr
- Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Cornavirus-Testverordnung: Verlängerung notwendiger Fristen der CoronaImpfV und TestV
- RSV-Prophylaxeverordnung im Hinblick auf den Schutz bestimmter Gruppen: Impfschutz vor RS-Viren für Schwangere und neugeborene Kinder
- Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte: Zulassung von Vertragsärzte sollte aus SIcht des VdK so gestaltet werden, dass die Versorgungssicherheit gesichert ist und alle Menschen einen Zugang zu barrierefreier Versorgung haben.
- Entwurf einer Rentenwertbestimmungsverordnung 2025: Nach den gesetzlichen Vorgaben sind der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Renten-versicherung, der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte sowie die Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zum 1. Juli eines Jahres anzupassen. Ferner sind das Sicherungsniveau vor Steuern (sog. Rentenniveau) für das jeweilige Ka-lenderjahr und der ab dem 1. Juli eines Jahres maßgebende Ausgleichsbedarf in der ge-setzlichen Rentenversicherung zu bestimmen. Mit der Verordnung werden die entsprechenden Werte festgelegt.
- Erste Verordnung zur Änderung der Luftverkehrsschlichtungsverordnung: Streichung des § 13 und 15, sodass kein Schlichtungsantrag mehr an die Fluggesellschaft geschickt wird, wenn diese nicht auf ein vorheriges Anschreiben reagiert hat
- Sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung: Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Entwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Sicherung von Wohnraum: Aufgrund des Mangels an bezahlbaren Wohnraum soll eine Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) erfolgen. Bereits in der letzten Legislaturperiode hatte der 20. Deutsche Bundestag über die Einführung einer befristeten Sonderregelung in Anlehnung an § 246 Absatz 14 BauGB beraten, um den Bau von bezahlbarem Wohnraum für alle zu vereinfachen und zu beschleunigen. Ebenso lagen ein Vorschlag zur Erweiterung der Befreiungs- bzw. Abweichungsmöglichkeiten nach § 31 Absatz 3 BauGB und § 34 Absatz 3a BauGB sowie die Verlängerung bzw. Entfristung der mit dem Baulandmobilisierungsgesetz befristet eingeführten Instrumente dem 20. Deutschen Bundestag zur Beratung vor.
- Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastuktur und Klimaneutralität (SVIKG): Installation eines Sondervermögens für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz. Der VdK vertritt die Position, dass Investitionen in die soziale Infrastruktur unerlässlich sind.
- Empfehlung der Mindestlohnkommission zur Höhe des Mindeslohns an die Bundesregierung: Einschätzung zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns
- Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten: Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird bis zum Jahr 2031 verlängert und sich daraus ergebenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln vom Bund erstattet. Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird bis zum Jahr 2031 verlängert und sich daraus ergebenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln vom Bund erstattet.Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage wird angehoben und die Fortschreibungsvorschriften für Bundeszuschüsse vereinfacht.
- Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz: Mit dem vorliegenden Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes (PKG) wird das Ziel verfolgt, die Kompetenzen und Rahmenbedingungen der Pflegefachpersonen umfassend zu stärken und dadurch die Versorgungslage nachhaltig zu verbessern.
- Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, eine bundeseinheitlich geregelte Pflegefachassistenzausbildung zu schaffen. Damit soll auf den wachsenden Personalbedarf in der Pflege reagiert werden, der sich insbesondere infolge des demografischen Wandels erheblich verschärfen wird. Nach aktuellen Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamts ist bis zum Jahr 2055 mit einem Anstieg der Zahl pflegebedürftiger Menschen auf bis zu 8,2 Millionen zu rechnen. Bereits heute zeigt sich in allen Versorgungsbereichen ein deutlicher Mangel an Pflegepersonal.
- Gesundheitsversorgung- Änderung des Transplantationsgesetztes: Es erfolgt eine Anpassung der Regelungen zur Organ- und Gewebespende. Zentral ist die Ermöglichung einer überkreuzlebendnierenspende sowie der nicht gereichteten anonymen Lebendnierenspende. Zudem wird die Entnahme von männlichen Keimzellen zur Kryokonservierung im Rahmen von keinzellschädigenden Therapien neu geregelt.
- Stabilisierung des Rentenniveaus sowie Gleichstellung der Kindererziehungszeiten: Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird bis zum Jahr 2031 verlängert und sich daraus ergebenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln vom Bund erstattet. Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage wird angehoben und die Fortschreibungsvorschriften für Bundeszuschüsse vereinfacht.
- Stabilisierung der GKV-Finanzen: Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherungen
- Rechte von Menschen mit Behinderung: Der vorliegende Gesetzentwurf hat im privaten Sektor das Ziel, den Zugang zu privaten Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern, ohne dabei eine übermäßige Belastung für Unternehmen zu erzeugen. Im öffentlichen Sektor zielt der Entwurf darauf ab, die bauliche und kommunikative Barrierefreiheit in den Bundesbehörden sowie anderen öffentlichen Einrichtungen des Bundes zu verbessern
- Vereinfachung Datenaustausch Kindergeld: Der Vdk befürwortet die Vereinfachungen für Antragstellerinnen beim Austausch von Sozialdaten und fordert in diesem Zusammenhang Kindergrundsicherung.
- Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege: Der Sozialverband VdK begrüßt grundsätzlich die Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen, warnt jedoch vor einer Absenkung der Versorgungsqualität aufgrund unzureichender Umsetzung oder Überlastung der Pflegefachpersonen. Ebenfalls begrüßt wird die Stärkung der kommunalen Verantwortung, jedoch fordert der VdK hier mehr Kompetenzen und Mittel für die Pflegeplanung und -steuerung sowie deren Umsetzung.
- Auswirkungen der Finanzierung der Kliniken und konkrete Änderungen bei Leistungsgruppen: Anpassende Regelungen zum KHVVG. VdK Kritisiert die Abschwächungen, befürwortet jedoch die Anpassung der Finanzierung des Transformationsfonds.
- Sechste Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV): Der VdK kritisiert, dass die PpUGV als Qualitätskriterien für die Zuweisung einer Leistungsgruppe im Zuge des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) gestrichen werden sollen. Diese sind ein wichtiges Qualitätskriterium.
- Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze: Abschaffung des Bürgergeldes und Neuregelungen zur Zumutbarkeit, Sanktionierung und Kosten der Unterkunft. VdK kritisiert Gesetzentwurf scharf, da es das Sozialstaatsprinzip und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verletzt sieht (Neue Grundsicherung).
- Klimapolitik als integralen Bestandteil von Sozialpolitik verstehen, koordinieren, finanzieren und umsetzen: Das Klimaschutzprogramm ist die nationale Strategie zur Erreichung der nationalen Klimaziele bis 2030 und 2040 und trägt darüber hinaus auch zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der europäischen Klimaschutzverordnung bei. Begleitend zur derzeit laufenden Arbeit am Klimaschutzprogramm lädt das BMUKN als federführendes Ressort ab heute Länder, Kommunen sowie ein breites Spektrum an Wirtschaftsverbänden, zivilgesellschaftlichen Verbänden und wissenschaftliche Begleitgremien der Bundesregierung ein, sich mit eigenen Vorschlägen an der Arbeit am Klimaschutzprogramm zu beteiligen.
- Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr: Der aktuelle Entwurf schlägt vor, Elektrokleinstfahrzeuge künftig in die straßenverkehrsrechtliche Gefährdungshaftung einzubeziehen. Für motorisierte Krankenfahrstühle und langsam fahrende Nutzfahrzeuge soll hingegen die bisherige Regelung fortbestehen. Der Entwurf steht zudem im größeren Zusammenhang der Bemühungen, die Ziele der UN‑Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu erreichen, welches eine Verbesserung der Verkehrssicherheit bis zum Jahr 2030 vorsieht.
- Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete: Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um der Mietpreisbremse mehr Geltung zu verschaffen, den Markt für langfristig anzumietende Wohnungen zu erweitern und so Mietende finanziell zu entlasten. Mietende sollen auch durch die Regulierung der Indexmieten und Einführung der Schonfristzahlung bei ordentlichen Kündigungen geschützt werden.
- Ansprüche von hör- oder sprachbehinderten Personen auf geeignete Kommunikationshilfen nach dem Gerichtsverfassungsgesetz: Die Verordnung dient der näheren Konkretisierung der in § 186 Absatz 3
GVG vorgesehenen Vorgaben. Sie legt fest, welche Kommunikationshilfen als geeignet gelten,
bestimmt den Umfang des Anspruchs hör- oder sprachbehinderter Personen auf deren
Bereitstellung, regelt die Mitwirkungspflichten der betroffenen Personen bei der Auswahl einer
geeigneten Kommunikationshilfe und enthält darüber hinaus Grundsätze für eine angemessene
Vergütung beim Einsatz solcher Kommunikationshilfen.
- Änderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: "Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für
Produkte und Dienstleistungen hat die Europäische Kommission als unzureichend bean
standet und am 19. Juli 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik
Deutschland eingeleitet. Mit dem vorliegenden Entwurf soll den Bedenken der Europäischen Kom
mission hinsichtlich zweier Punkte durch Änderung der maßgeblichen Vorschriften in der
Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Rechnung getragen werden. "
- Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHRG): Zentrales Anliegen der Strukturreform ist die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für alle jungen Menschen mit Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe. Weitere wesentliche Maßnahmen sind u.a. die Einführung einer infrastrukturellen Bildungsassistenz und der Vorrang von Infrastruktur- und Regelangeboten.
- Digitales Identitätsgesetz: Das Digitale-Identitätengesetz (DIdG) schafft die nationalen Rechtsgrundlagen für die Einführung der EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) in Deutschland. Es dient der Umsetzung der EU-Vorgaben (eIDAS-Verordnung) und stellt sicher, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Identität und offizielle Dokumente sicher und europaweit per Smartphone nachweisen können. Das EUDI-Wallet fungiert als „digitale Brieftasche“,mit der sich Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit digital ausweisen und Nachweise nutzen können – etwa bei Behördengängen, der Eröffnung eines Bankkontos oder der sicheren Anmeldung bei Online-Diensten.
- Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: Diverse Änderungen im Baugesetzbuch und weitere Gesetze und Verordnungen
- Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsrecht; Behinderten‑, Alters‑ und Geschlechtergerechtigkeit
- Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung: Diverse Maßnahmen im SGB V sollen den Beitragssatz in der GKV kurzfritig stabilisieren. Rückkehr zur einnahmeorientierten Ausgabenpolitik in der GKV
- Bürokratierückbaugesetz, Bürokratierückbauverordung - Verkehr: Mit dem Gesetz zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich verfolgt die Bundesregierung das Ziel, bestehende Verwaltungsverfahren, Genehmigungsprozesse und regulatorische Anforderungen im Verkehrssektor umfassend zu modernisieren und zu vereinfachen. Dabei sind zahlreiche Gesetze betroffen, wie beispielsweise das Personenbeförderungsgesetz, das Bundesfernstraßengesetz oder das Luftverkehrsgesetz.
- Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG): Gesetz mit Maßnahmen auf der Versorgungsseite zur Förderung von Prävention und Rehabilitation, ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der häuslichen Pflege und der pflegenden An- und Zugehörigen sowie Maßnahmen zur weiteren Entbürokratisierung und für mehr Innovationsanreize für Pflegeeinrichtungen. Gleichermaßen beinhaltet es auf der Finanzierungseite Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzierung der Pflegeversicherung und zur Begrenzung des Anstiegs der Eigenanteile bei den Pflegekosten.
- Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr: Der aktuelle Entwurf schlägt vor, Elektrokleinstfahrzeuge künftig in die straßenverkehrsrechtliche Gefährdungshaftung einzubeziehen. Für motorisierte Krankenfahrstühle und langsam fahrende Nutzfahrzeuge soll hingegen die bisherige Regelung fortbestehen. Der Entwurf steht zudem im größeren Zusammenhang der Bemühungen, die Ziele der UN‑Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu erreichen, welches eine Verbesserung der Verkehrssicherheit bis zum Jahr 2030 vorsieht.
- Nationaler Gebäuderenovierungsplan (National Building Renovation Plan - NBRP): Der Nationale Gebäuderenovierungsplan legt die Strategie Deutschlands zur schrittweisen energetischen Modernisierung und Dekarbonisierung des Gebäudebestands fest. Er dient der Umsetzung der Vorgaben der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie EPBD und beschreibt Maßnahmen, Zielpfade und Rahmenbedingungen für die Gebäudesanierung.
- Konkrete Vorgaben für die Modernisierung von Gebäuden sowie den Einbau und Tausch von Heizungsanlagen mit erneuerbaren und fossilen Energien: Der Gesetzentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sieht Änderungen des Gbäudeenergiegesetzes (GEG) sowie weiterer energierechtlicher Vorschriften vor. Ziel ist es, den regulatorischen Rahmen für die Modernisierung von Gebäuden und den Einsatz von Heizungsanlagen anzupassen sowie Vorhaben für den Heizungstausch und den Einsatz erneuerbarer als auch fossiler Energien neu zu regeln.
- Konkrete Vorgaben für die Modernisierung von Gebäuden sowie den Einbau und Tausch von Heizungsanlagen mit erneuerbaren und fossilen Energien: Der Gesetzentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sieht Änderungen des Gbäudeenergiegesetzes (GEG) sowie weiterer energierechtlicher Vorschriften vor. Ziel ist es, den regulatorischen Rahmen für die Modernisierung von Gebäuden und den Einsatz von Heizungsanlagen anzupassen sowie Vorhaben für den Heizungstausch und den Einsatz erneuerbarer als auch fossiler Energien neu zu regeln.
- Gesetz zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes: Das Regelungsvorhaben umfasst die Bereiche Haushaltskonsolidierung durch gezielte Leistungskürzungen, Bürokratieabbau zur Entlastung der Kommunen
- Siebtes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung u.a. Gesetze: Im Zuge der VwGO-Reform soll auch das sozialgerichtliche Verfahren modernisiert, bürgerfreundlicher gestaltet und die Effizienz der Justiz gesteigert werden. Der RefE lässt einen Widerspruch per E-Mail zu, normiert Hängebeschlüsse, erhöht Zwangsgelder gegen Behörden, konkretisiert die Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung und schafft Erleichterungen bei der Veröffentlichung bei Massenbeiladungen. Ferner ändert er Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde, erlaubt die leichtere Zurückweisung von verspätetem Vorbringen und führt einen Gerichtskostenvorschuss bei durch Sozialgerichte angenommener Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung ein.
- Ergebnisse des "Dialogprozesses Eingliederungshilfe": Ergebnisse des "Dialogprozesses Eingliederungshilfe" zwischen BMAS/Ländern sollen in Reform der Eingliederungshilfe einfließen
- Frühstartrente: Einführung einer Frühstartrente um Alterssicherung bereits im Kindesalter mit
staatlichen Einzahlungen in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge zu beginnen
- Stabilisierung der Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen: Der Sozialverband VdK bewertet die Maßnahmen des vorliegenden Gesetzentwurfs als zu hohe Belastung für die Versicherten, die die strukturellen Ursachen der Finanzkrise der gesetzlichen Krankenkassen unberührt lässt. Besonders kritisch wird die geplante Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung gesehen.
- Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform der Bundesregierung: "Digitalisierung der Sozialverwaltung einzurichten. Es fehlt bislang an einer verbindlichen Steuerung über Bund, Länder und Kommunen hinweg. Ein solches Gremium kann einen gemeinsamen Fahrplan vorlegen, Standards setzen und verhindern, dass ein neuer Flickenteppich entsteht. Es kann außerdem früh klären, welche Schritte per Staatsvertrag möglich sind und wo rechtliche Änderungen nötig werden, damit die Modernisierung nicht in Zuständigkeitsfragen stecken bleibt.
Für die Menschen bedeutet das im besten Fall: Leistungen einfacher finden, Anträge ohne Medienbrüche stellen, Nachweise nicht ständig neu einreichen – und schneller zu ihrem Recht kommen."
Relationen
Keine Relationen.