Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V.
Text
Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden, bbs, ist der Dachverband der mineralischen Roh- und Baustoffindustrie. Die Branche gewinnt mineralische Rohstoffe und verarbeitet diese zu hochwertigen Vorprodukten für die Bauwirtschaft sowie weitere Abnehmer z.B. in der Chemie- oder Stahlindustrie.
Basis der Arbeit des bbs ist es, die gemeinsamen Belange der deutschen Baustoffwirtschaft durch Vernetzung, Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern sowie innerhalb und außerhalb der Industrieverbände, NGOs und Gewerkschaften zu wahren und zu fördern.
Durch Stellungnahmen, Positionspapiere und Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes, der Bundesministerien sowie Mitgliedern des Deutschen Bundestages wird der unmittelbare Kontakt gesucht, um diesen Kreis über die Herausforderungen und Potentiale der Baustoffwirtschaft zu informieren und um die Rahmenbedingungen zu verbessern.
Im Mittelpunkt der Interessenvertretung stehen dabei Impulse für Wirtschaft- und Klimapolitik, für Bau- und Umweltpolitik sowie Fragen der Nachhaltigkeit.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Wettbewerbsrecht; Artenschutz/Biodiversität; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Wohnen; Immissionsschutz; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Recht"; Energienetze; Industriepolitik; Sonstige Interessenbereiche; Verkehrsinfrastruktur; Allgemeine Energiepolitik; Klimaschutz; Bauwesen und Bauwirtschaft; Öffentliches Recht
Regelungsvorhaben:
- Nature Restoration Law, Keine Einführung nationaler Wiederherstellungspläne für die Natur: Überregulierung, insbesondere im Bereich der FFH Richtlinie durch das NRL soll verhindert werden. Nationale Wiederherstellungspläne verursachen bürokratischen Mehraufwand ohne Nutzen für die Natur und sollten daher nicht verwirklicht werden.Die in dem NRL angelegte mittelfristige Produktionseinschränkung für die Rohstoffwirtschaft ist zu vermeiden.
- Soil Monitoring Law, Verzicht auf eine europäische Regelung des Bodenschutzrechtes auf EU-Ebene: Einführung eines europäischen Bodenschutzrechtes ist nicht erforderlich. Nationales Recht ist vorrangig und ausreichend.
- EnEfG, Ablehnung verkürzter Umsetzungsfristen: Verkürzte Umsetzungsfrist für Endenergieeinsparmaßnahmen wird abgeleht.Wegfall der Zertifizierungspflicht für Umsetzungspläne, Anhebung der Schwellenwerte, Überführung einer Bagatellschwelle ins Gesetz wird begrüßt
- TEHG-Novelle jetzt!: Die bis zum 01.01. bzw. 30.06.2024 umzusetzende, novellierte ETS-Richtlinie ist bisher noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Hierdurch entsteht Planungsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen. Mit einem Schreiben soll die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, nunmehr zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen.
- Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) sowie zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG): Der Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. (bbs) die Referentenentwürfe zur Anpassung des Treibhausgas Emissionshandelsgesetzes (TEHG) sowie zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Der bbs unterstützt eine zügige Umsetzung.
- Reform der Stromsondernetzentgelte für die Industrie durch die BNetzA: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Eckpunktepapier für eine Reform der Sondernetz-entgelte der Industrie (§ 19 Abs. 2, Satz 1 und 2, StromNEV) veröffentlicht. Aus Sicht der BNetzA ist diese geboten, um den Anforderungen des deutschen Stromsystems gerecht zu werden, das inzwischen von einem hohen Anteil dezentraler und volatiler Stromerzeugung geprägt ist. Die „Eckpunkte zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich“ richten den Blick im Wesentlichen auf die Mobilisierung weiterer Flexibilitätspotenziale, lassen dabei aber die Frage außer Acht, wie im Zuge der Energiewende auch mittel- und langfristig wettbewerbsfähige Netzentgelte für die Industrie sichergestellt werden können.
- Positionierung der Baustoff-Steine-Erden-Industrie zur Bundestagswahl 2025: Die aktuelle Bau- und Wirtschaftskrise erfordert ein zügiges politisches Handeln, damit die
Konjunktur in Deutschland wieder an Schwung gewinnt. Dafür müssen die Rahmenbedingungen
so gestaltet werden, dass industrielle Wertschöpfung am Standort Deutschland erhalten
bleibt. Wir brauchen daher
-eine umfassende baupolitische Investitionsagenda,
-ein Bekenntnis zu heimischer Rohstoffgewinnung und Kreislaufwirtschaft sowie
-keine Übererfüllung europäischer Vorgaben ("Gold Plating").
- Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung: Ziel ist die Schaffung von neuen Wohnungen durch Abweichungen von den Bestimmungen des BauGB zu beschleunigen. Die aktuellen Verwerfungen auf dem Wohnungsmarkt, eine viel zu geringe Neubautätigkeit und immer längere Planungs- und Bauprozesse zeigen, dass großer Handlungsbedarf besteht. Entsprechend ist der Gesetzentwurf für die Erreichung der wohnungsbaupolitischen Ziele der Bundesregierung von großer Bedeutung.
- Den Einsatz der CO2-Abscheidung, -Speicherung und -Nutzung (CCUS) inkl. des Transports in Deutschland im industriellen Maßstab ermöglichen.: Mit dem Übereinkommen von Paris haben sich die Vertragsstaaten, darunter auch Deutschland, dazu verpflichtet, den globalen Temperaturanstieg deutlich unter 2 °C zu halten sowie Anstrengungen zu unternehmen, ihn auf 1,5 °C zu begrenzen. Gemäß § 3 Absatz 2 des KSG muss Deutschland bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreichen. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden. Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten sind hierfür unverzichtbar.
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (Umweltrechtsbehelfsgesetz): Die Ziele des Koalitionsvertrags, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und das Verbandsklagerecht zu straffen, werden begrüßt, ebenso das Anliegen, die Gewinnung heimischer Rohstoffe unter Wahrung von Umwelt- und Sozialstandards rechtlich zu erleichtern. Eine vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragte EY-Studie prognostiziert Versorgungsrisiken für die nächsten 25+ Jahre. Nach Aussage der Studie leistet das Verbandsklagerecht hierzu einen entscheidenden Beitrag. Denn die derzeitige zulassungsbezogene Handhabung des Verschlechterungsverbots und des Verbesserungsverbots durch die Rechtsprechung führen das Wasserrecht in Deutschland an die Schwelle der Nichtvollziehbarkeit. Daher sind die Rechtsschutzmöglichkeiten zu prüfen.
- Beibehalt des Kundenanlagenprivilegs gemäß § 3 Nr. 24a/b EnWG: Branchenübergreifende Initiative für einen rechtskonformen, praxisgerechten Beibehalt des Kundenanlagenprivilegs gemäß § 3 Nr. 24a/b EnWG, das die Besonderheiten von Werksnetzen berücksichtigt. Denkbar ist hier eine Ausnahmeregelung oder Bagatellgrenze, die Anlagen zur industriellen Eigenversorgung auch weiterhin von den Pflichten klassischer Verteilnetzbetreiber befreit.
- Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes: Damit dringend benötigte Infrastrukturvorhaben schnell und zielgenau durchgeführt werden können, bedarf es umfangreicher Beschleunigungsmaßnahmen bei den Planungs- und Genehmigungsverfahren. Darüber hinaus ist die dafür benötigte Gewinnung von Baurohstoffen ebenfalls planungs- und genehmigungsrechtlich zu priorisieren.
- Den Einsatz der CO2-Abscheidung, -Speicherung und -Nutzung (CCUS) inkl. des Transports in Deutschland im industriellen Maßstab ermöglichen: Der bbs setzt sich in seiner Stellungnahme für eine stärkere Verknüpfung zur Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen seiner Vorschläge für das Klimaschutzprogrammes. Dazu werden konkrete Maßnahmenvorschläge formuliert zu Energiekosten, Carbon Management, Grünen Leitmärkten sowie dem Gebäude- und Verkehrssektor.
- Referenten-Entwurf zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur: Naturflächen, wie gesunde Böden, Wäler und Moore sollen rechtlich auf eine Stufe mit der technischen Infrastruktur gestellt werden. Damit soll der Naturschutz ein deutlich höheres Gewicht in politischen Entscheidungen und Genehmigungsverfahren erhalten. Zentrales Instrument dafür ist, solche Naturschutzmaßnahmen als "überragendes öffentliches Interesse" einzustufen.
- Geplante Vereinfachung des Energieeffizienzgesetzes schnell und in vollem Umfang umsetzen: Der BBS begrüßt die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellten Vereinfachungen sowie die 1:1-Umsetzung der EED. Dieses Ziel wird mit dem vorliegenden Entwurf weitgehend erreicht. Besonders positiv hervorzuheben ist die Anpassung der Schwellenwerte zur Einführung von Energiemanagement- (EnMS) und Umweltmanagementsystemen (EMAS) an das Niveau der EED, die künftig freiwillige Berichterstattung auf der Plattform für Abwärme (PfA) sowie die Konkretisierung der Vorgaben zu Umsetzungsplänen von Energiesparmaßnahmen.
- Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raum-ordnungsrechts: In dem Gesetzentwurf werden Rechtsänderungen vorgeschlagen, um dieRegelungsziele der Modernisierung von Städtebau- und Raumordnungsrecht umzusetzen. So wird z.B. ein überragendes öffentliches Interesse für die Wohnbebauung und Nutzungen vorgesehen, was auf das Naturschutzrecht durchschlägt, wenn der Wohnungsbau ausdrücklich als zwingender Grund des überwiegenden öffentlichen Interesses benannt wird. Im Hinblick auf das Raumordnungsgesetz sollen die Regelungen ein stärkeres Gewicht erfahren, die der Erfüllung der strategischen Aufgabe der Raumordnung dienen, konkurri-rende Nutzungsansprüche an den Raum zu koordinieren und auszugleichen.
- Referentenentwurf Gebäudemodernisierungsgesetz: Das Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) soll das bisherige GEG ersetzen und dient auch der Überführung der EPBD-Vorgaben ins nationale Recht. Der BBS spricht sich dafür aus, den Aspekt der Gebäudeenergieeffizienz zu stärken, die steigende Nutzungskonkurrenz bei CO2-neutralen Energieträgern einzubeziehen und Fehlanreize zu vermeiden.
- Referentenentwurf Unternehmensstatistik-Reformgesetz: Der BBS begrüßt grundsätzlich den Ansatz, das System der Unternehmensstatistiken zu modernisieren und zu vereinheitlichen. Die Zielsetzung, künftig eine kohärentere und digitalere Unternehmensstatistik zu schaffen, teilen wir ausdrücklich. Allerdings sollten dabei Erhebungsmerkmale, die für die Analyse z.B. von Konjunktur- und Marktentwicklungen relevant sind, erhalten bleiben.
- Gesetz zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes: Der Gesetzesentwurf sieht einen Rückbau von Bürokratie insbesondere dadurch vor, dass wenig wirkungsvolle oder überbordende Pflichten entfallen oder in ihrem Anwendungsbe-reich beschränkt sowie Regelungsanforderungen klargestellt werden. Daneben sollen digitale Lösungen eingesetzt werden, um Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger von Bürokratie zu entlasten.
- Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung: Das Gesetz soll dazu beitragen, den Flächenbedarf für naturschutzfachliche Aufwertung zu decken und die ökologische Vernetzung zu stärken sowie die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung insbesondere für wichtige bauliche Infrastrukturvorhaben zu erleichtern und zu beschleunigen.
- Drittes Gesetzes zur Änderung des BEHG: Der CO2-Preis pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid soll danach auch in 2027 weiterhin – wie bereits in 2026 – in einem Korridor von 55 bis 65 Euro liegen. Die derzeit geltende gesetzliche Regelung sieht für 2027 einen nationalen CO2-Preis vor, der an den jeweiligen CO2-Preis im europäischen Emissionshandel („EU-ETS 1“) anknüpft. Zur Umsetzung des Beschlusses des Koalitionsausschusses ist daher das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zu ändern.
- Novelle der Ersatzbaustoffverordnung: Mineralische Abfälle, z.B. aus Bau- und Abbrucharbeiten, stellen mit jährlich über 200 Millionen Tonnen den mit Abstand größten Abfallstrom dar. Die Abfälle können zu mineralischen Ersatzbaustoffen aufbereitet und anschließend wieder im Bauwesen verwertet werden, wo sie Primärbaustoffe ersetzen. Aufgrund der großen Masse trägt ihre Verwertung in besonderem Maße zur Ressourcenschonung bei.
- Entwurf eines Gesetzes über einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029: Mit dem Gesetzesentwurf soll der jährliche Zuschuss des Bundes zu den Stromübertragungsnetzentgelten für die Jahre 2027-2029 auf 5,525 Mrd. €/a festgesetzt werden
Relationen
Keine Relationen.