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Bundesverband Suchthilfe e. V. (bus.)

lobbyregister / register_entry 07.03.2022 · Original ↗

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Bundesverband Suchthilfe e. V. (bus.) Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Wir setzen uns für die Interessen unserer Mitgliedseinrichtungen (Einrichtungen der Suchthilfe) ein: für gute Rahmenbedingungen zur Durchführung ihrer Leistungen und für eine auskömmliche Vergütung der Leistungen. Dies erfolgt über Gremienarbeit und Verhandlungen mit Leistungsträgern und Politik und über Öffentlichkeitsarbeit. Der Bundesverband Suchthilfe e. V. (bus.) vertritt die Interessen von stationären, ganztägig ambulanten und ambulanten Einrichtungen des Suchthilfesystems in Deutschland gegenüber der Politik, den Leistungsträgern und in der Öffentlichkeit. Unter dem Dach des bus. sind rund 180 stationäre, ganztägig ambulante und ambulante Einrichtungen zur Behandlung und Betreuung von Menschen mit Substanzkonsumstörungen und Verhaltenssüchten zusammengeschlossen. Gemeinsam mit seinen Mitgliedseinrichtungen steht der bus. für Fachlichkeit, Qualität und Professionalität der Hilfen und setzt sich für Förderung, Differenzierung und Optimierung der Beratung, Betreuung, Behandlung und Rehabilitation ein. Darüber hinaus beteiligt sich der bus. an der Entwicklung wissenschaftlich basierter Leitlinien und Standards und arbeitet dabei mit Fachgesellschaften sowie Akademien und Instituten zusammen. Bei themenbezogenen Gesetzgebungsverfahren und Rahmenvereinbarungen auf Landes- und Bundesebene bringt sich der bus., z. B. mit Positionspapieren oder in direkten Kontakten mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags, ein. Der bus. verfolgt damit sein Ziel, eine bedarfs- und zukunftsorientierte Behandlung von Menschen mit Substanzkonsumstörungen und Verhaltenssüchten zu sichern und weiterzuentwickeln. Interessenbereiche: Kinder- und Jugendpolitik; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Berufliche Bildung; Arbeitsmarkt; Krankenversicherung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Rechte von Menschen mit Behinderung; Parlamentarisches Verfahren; Gesundheitsförderung; Grundsicherung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Familienpolitik Regelungsvorhaben: - Verlässliche, auskömmliche Finanzierung der Suchtberatung als kommunale Grundversorgung: Der bus. setzt sich für eine gesetzliche Regelung ein, die die Finanzierung der Suchtberatung bundesweit nachhaltig und auskömmlich gestaltet. Damit sollen zum einen die Leistungen der Suchtberatungsstellen gesichert werden, und zum anderen soll eine an die Hilfebedarfe der Menschen mit Substanzkonsumstörungen angepasste Weiterentwicklung ermöglicht werden. - Zugang zu § 35 Betäubungsmittelgesetzes (BtMG): Zugang zu "Therapie statt Strafe" für Menschen im Strafvollzug. Der bus. unterstützt die Bestrebungen des Landes Nordrhein-Westfalen, § 7 Absatz 4 SGB II so zu ändern, dass der Aufenthalt in einer stationären Therapieeinrichtung im Sinne des § 35 BtMG nicht mehr zu einem Leistungsausschluss führt. - Transparenz in der Vergabe der Leistungen der medizinischen Rehabilitation: Ziel: Diskriminierungsfreie, transparente und nachvollziehbare Regelungen für die Zulassung, die Auswahl, das Vergütungssystem und die externe Qualitätssicherung der ambulanten, ganztägig ambulanten und stationären medizinischen Rehabilitation

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