Wir versorgen Deutschland
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Wir versorgen Deutschland
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Wir versorgen Deutschland (WvD) ist der bundesweite Zusammenschluss führender maßgeblicher Spitzenverbände und Zusammenschlüsse von Leistungserbringern im Bereich der Hilfsmittelversorgung. WvD vertritt die gemeinsamen politischen Interessen seiner Mitgliedsorganisationen im Sinne einer wohnortnahen, qualitativ hochwertigen und patientenorientierten Versorgung in Deutschland.
Um diese Anliegen wirksam einzubringen, führt WvD regelmäßig Gespräche mit Mitgliedern der Bundesregierung, den zuständigen Bundesministerien und Fachabteilungen sowie mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages und deren Fachreferent:innen.
Ziel von WvD ist es, auf Herausforderungen in der Hilfsmittelversorgung aufmerksam zu machen, Reformbedarfe zu benennen und konstruktive Lösungsvorschläge vorzulegen. Schwerpunkte der politischen Arbeit sind insbesondere der Abbau von Bürokratie, die Sicherung von Fachkräften im Gesundheitswesen, die Förderung der Digitalisierung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Leistungserbringer.
Zur Unterstützung dieser Anliegen erstellt WvD Gutachten und Positionspapiere, nimmt Stellung zu geplanten gesetzlichen Regelungen und gibt konkrete Empfehlungen sowie Änderungsvorschläge ab. Darüber hinaus lädt WvD politische Entscheidungsträger:innen zu Fachveranstaltungen, Diskussionsrunden, Empfängen und parlamentarischen Formaten ein, um den Austausch zwischen Politik, Praxis und Patient:innen zu fördern.
Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Öffentliches Recht; Krankenversicherung; Pflege; Pflegeversicherung
Regelungsvorhaben:
- Reform des Vertragswesens im Hilfsmittelbereich: Reform des Vertragswesen in der Hilfsmittelversorgung mit dem Ziel der Einführung eines Administrativen Rahmenvertrages sowie langfristig übergreifende Leitverträge für jeden Versorgungsbereich, die Kostenträger und maßgebliche Spitzenorganisationen der Leistungserbringer verhandeln. Ziel ist dabei u.a. mehr Transparenz und reduzierte Bürokratie. Die Leitverträge sollen Leistungsumfänge sowie Ergebnisqualität definieren und einheitliche, überprüfbare Standards für eine wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung – ausgerichtet am Primat einer qualitätsgesicherten, flächendeckenden, wohnortnahen Versorgungsstruktur und einer starken Selbstverwaltung setzen. Hierzu soll der betreffende Paragraf 127 SGB V entsprechend überarbeitet werden.
- Ablehnung der Wiedereinführung von Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung: Verhinderung einer möglichen Wiedereinführung von Ausschreibungen durch die Kostenträger sowie von Open-House-Verträgen in der Hilfsmittelversorgung.
- Entbürokratisierung und Digitalisierung in der Hilfsmittelversorgung: Verbesserung des Informationsflusses zwischen den medizinischen Professionen und Einrichtungen träger-, sektoren- und leistungsübergreifend, zugleich Stärkung der Wahlfreiheit der Patienten. Zeitnahe Einbindung der Hilfsmittelleistungserbringer in die digitale Infrastruktur. Standardisierung der Dokumentations-, Abrechnungs- und Prüfprozesse in der Hilfsmittelversorgung.
- Forderung der Streichung des Teils der Offenlegungspflicht im BStabG, der Bezug nimmt auf die gewährten Rabatte auf Hilfsmittel: Es handelt sich um die Offenlegungspflicht von Herstellern und Leistungserbringern in Bezug auf die gewährten Rabatte auf Hilfsmittel, für die ein Festbetrag im neuen § 36 SGB V festgesetzt oder angepasst werden soll.
Relationen
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