LEG Immobilien SE
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LEG Immobilien SE
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Mitgliedschaft und Einflussnahme in und durch verschiedenen Vereinen und Verbänden.
Beispielsweise:
- GdW Gesamtverband der Wohnungswirtschaft
- VdW Rheinland Westfalen
- Wirtschaftsrat der CDU
- Wirtschaftsforum der SPD
- AGW Arbeitsgemeinschaft großer Wohnungsunternehmen
- Open District Hub e. V.
- BDEW
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Klimaschutz; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Ländlicher Raum; Immissionsschutz; Stadtentwicklung; Erneuerbare Energien; Wohnen; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Energienetze; Politisches Leben, Parteien; Parlamentarisches Verfahren; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Allgemeine Energiepolitik; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Energie"; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Bauwesen und Bauwirtschaft
Regelungsvorhaben:
- Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen: Reduzierung der im Referentenentwurf beschriebenen Vorgaben und Unterbreitung von Vorschläge für eine praxisgerechte Umsetzung.
- Nationaler Gebäuderenovierungsplan (NBRP): Die LEG beabsichtigt, im Rahmen der anstehenden Novellierung der EPBD/Bundesumsetzung Einfluss darauf zu nehmen, dass als zentrale Steuerungs- und Zielgröße nicht Energieeffizienz oder Energieverbrauch, sondern die tatsächlich vermiedene Menge an Treibhausgasen (insb. CO2) festgelegt wird. Ziel ist eine europäisch vergleichbare Methodik, die die Ableitung der EU-weit günstigsten Maßnahmen zur CO2-Vermeidung ermöglicht (statt nur nationaler/uneinheitlicher Betrachtungen). Weiterhin strebt die LEG an, dass die Bundesregierung wegen wesentlicher gesellschaftlicher und sozialpolitischer Risiken für Betroffene eine grundlegende Überarbeitung und ggf. Verschiebung der Umsetzung vorantreibt.
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (Gebäudemodernisierungsgesetz): Notwendiger Nachbesserungsbedarf – insbesondere bei den Mieterschutzregelungen im Zusammenhang mit Hybridheizungen, bei Havariefällen und bei der Gleichbehandlung von Verbrauchs- und Bedarfsausweisen.
Relationen
Keine Relationen.