BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.
Text
BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten
Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten
Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen
Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.
Interessenbereiche: Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Stadtentwicklung; Bauwesen und Bauwirtschaft; Verkehrsinfrastruktur; Parlamentarisches Verfahren; Verkehrspolitik; Allgemeine Energiepolitik; Zivilrecht; Wohnen; Immissionsschutz; Ländlicher Raum; Erneuerbare Energien
Regelungsvorhaben:
- Nationaler Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit (NAP W): Das Kommentieren des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit hatte zum Ziel, das Verfahren des NAP W zu professionalisieren und die Maßnahmen zu schärfen.
- Umsetzung der geänderten EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden: Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) soll Mindeststandards für Gebäude setzen. Ziel ist die Klimaneutralität des Gebäudebereiches, es muss Berücksichtigung finden, dass Wohngebäude-Eigentümer sich die energetischen Maßnahmen oft nicht oder kaum leisten können.
- Gesetzesentwurf zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das BauGB: Das Gesetz sollte so beschlossen werden.
- Grunderwerbsteuer-Novellierungsgesetz, GrEStNG - Wohneigentumsförderung: Einräumen eines Freibetrages bei der Grunderwerbsteuer für bestimmte Personengruppen - sofern eine Länderöffnungsklausel vorgesehen ist
- Gewerberecht/ Sachkundenachweises für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler: Einführung eines Sachkundenachweises für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler
- Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG): Verteilung der CO²-Kosten ist intransparent. Berechnung sollte einfacher sein. Besonders betroffen ist die Berechnung Verteilung der CO²-Kosten in der Fernwärme
- Gebäudetyp E: Der Verband hat das Ziuel, einfaches und kostengünstiges Bauen zu ermöglichen.
- Ablehnung der mietpreisrechtlichen Eingriffe zu Lasten des Vermieters, Vermeidung mietpreisrechtl. Überregulierg: Ziel ist Vermeidung der mietpreisrechtlichen Überregulierung.
Vorprüfung zu Fehllenkungseffekten mietpreisrechtlicher Regulierung nachholen, Mietpreisbremse abschaffen, Starre Sechsmonatsfrist für Kurzzeitvermietungen vermeiden, hilfsweise auf 18 Monate verlängern, Neuregelung zum Möblierungszuschlag streichen, hilfsweise Anpassung des pauschalierten Möblierungszuschlags auf mindestens 20 Prozent, Auskunftspflicht zur Möblierung streichen- hilfsweise sanktionsfreie Nachholung ermöglichen, Kappungsgrenze bei Indexmieten vermeiden, hilfsweise Anpassung auf mindestens 6 Prozent mit Möglichkeit der Nachholung in Folgejahren
- Spürbare Vereinfachung und Beschleunigung von bauplanungsrechtlichen Verfahren und die Vermeidung staatlicher Eingriffe, z. B. Vorkaufsrechte: Hohe Regelungsdichte in der Bauleitplanung vermeiden -Handlungsfähigkeit der Kommunen gewährleisten, Digitalisierung der Bauleitplanverfahren bundesweit gewährleisten, Kommunale Vorkaufsrechte beschränken
- Änderung des Gebäudeenergiegesetzes: BFW fordert mit seinen Auslassungen das Ermöglichen einer wirtschaftlich tragfähigen Energiewende.
- Bauplanungsrecht vereinfachen und Vermeidung von staatliche Eingriffe (Vorkaufsrechte): Bauplanungsrecht vereinfachen und Vermeidung von staatlichen Eingriffe (Vorkaufsrechte)
Relationen
Keine Relationen.