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Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V.

lobbyregister / register_entry 11.03.2022 · Original ↗

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Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Zweck des Verbandes ist die Förderung und Vertretung der wirtschaftlichen, tarifrechtlichen und tarifpolitischen, sozialpolitischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder sowie die Steigerung des Marktanteils der Branche. Der Bundesverband verfolgt selbst keine wirtschaftlichen Interessen und versteht sich auch als Mittler zwischen Herstellern, Kunden und Interessenten. Interessenbereiche: Außenwirtschaft; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Sonstiges im Bereich "Energie"; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Wohnen; Straßenverkehr; Versicherungswesen; Ländlicher Raum; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Handel und Dienstleistungen; Erneuerbare Energien; Klimaschutz; Verkehrsinfrastruktur; Allgemeine Energiepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Immissionsschutz; Land- und Forstwirtschaft; EU-Binnenmarkt; Wettbewerbsrecht; EU-Gesetzgebung; Energienetze; Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Industriepolitik; Bauwesen und Bauwirtschaft; Stadtentwicklung; Verbraucherschutz Regelungsvorhaben: - Ausnahmen bei der Losvergabe für serielle und modulare Bauweisen: Sachgerechte Flexibilisierung des Losgrundsatzes, um Gesamtvergaben besser zu ermöglichen und damit den Einsatz serieller und modularer Bauweisen. - Keine Benachteiligung des Ein- und Zweifamilienhauses beim Bauturbo: Erweiterung der Anwendungsmöglichkeiten der Erleichterungen im Baugesetzbuch (z.B. § 31 Abs. 3 BauGB, § 34 Abs. 3a BauGB), Aufhebung von Einschränkungen für das Ein- und Zweifamilienhaus in § 246e BauGB. - Abstriche beim Gebäudetyp E nicht zulasten der Qualität: Einsatz für Erleichterungen für innovatives Bauen bei gleichzeitiger Erreichung hoher Resilienzstandards. - Serielles und modulares Bauen stärker im Bauplanungsrecht (BauGB) berücksichtigen: Der BDF setzt sich für eine Weiterentwicklung des Städtebaurechts ein, um an allen relevanten Stellen die strukturellen Vorteile industrieller Bauweisen anzuerkennen, zu fördern und planungsrechtlich nutzbar zu machen. Etwa durch kürzere Verfahren, größere Planungssicherheit, aufgewertete Abwägungsbelange und erweiterte Festsetzungsmöglichkeiten für serielle und modulare Bauweisen. - Einführung der Lebenszyklusbetrachtung bei Gebäuden im GModG ohne zusätzliche Aufwände: Der BDF setzt sich für eine praxistaugliche Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes ein, die die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus in die Bewertung einbezieht, zugleich aber den materiellen, planerischen und verwaltungstechnischen Mehraufwand begrenzt. - Möglichkeiten der seriellen Sanierung im Gebäuderenovierungsplan mitdenken und entsprechend anreizen: Der BDF setzt sich für eine rechtssichere Umsetzung der EPBD ein. Dazu gehört ein klar differenzierter Fahrplan mit nachvollziehbaren Zwischenzielen und die bessere Berücksichtigung der Möglichkeiten der seriellen Sanierung und der frühzeitigen Konzipierung von geeigneten Förderanreizen.

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