Verband der Deutschen Dental-Industrie e.V. (VDDI)
Text
Verband der Deutschen Dental-Industrie e.V. (VDDI)
Tätigkeit: Berufsverband
Die im VDDI organisierten und vorwiegend klein- und mittelständisch strukturierten Unternehmen stellen Produkte, Materialien und Geräte her, die in Zahnarztpraxen und/oder zahntechnischen Laboren Anwendung finden. Mit diesen Produkten wird die Mund- und Zahngesundheit der Bevölkerung erhalten oder wiederhergestellt. Mit über 60.000 Produkten decken die Unternehmen das gesamte Spektrum der Zahnheilkunde ab, von der Diagnose über die Prävention bis hin zur Restauration. Sie leisten somit ihren unverzichtbaren Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität und des körperlichen und ästhetischen Wohlbefindens der Menschen.
Der VDDI vertritt die Interessen der Dentalindustrie auf fachlicher und politischer Ebene insbesondere in den Bereichen der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik gegenüber Ministerien, Behörden, Verbänden und anderen Organisationen im In- und Ausland. Den Schwerpunkt bildet die Erarbeitung von Stellungnahmen oder Positionspapieren zu konkreten Gesetzes- oder Regelungsvorhaben, deren Inhalt bei Bedarf auch Vertretern der Bundesregierung in persönlichen Gesprächen vorgestellt werden.
Interessenbereiche: Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Immissionsschutz; Außenwirtschaft; Industriepolitik; Gesundheitsversorgung; Öffentliches Recht; EU-Gesetzgebung; EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Recht"; Kleine und mittlere Unternehmen; Klimaschutz
Regelungsvorhaben:
- Anpassung des Medizinforschungsgesetzes auf Medizinprodukte: Der Gesetzesentwurf bezieht sich weitgehend auf Arzneimittel. Mit der Stellungnahme soll darauf hingewirkt werden, dass auch Medizinprodukte und in vitro-Diagnostica in notwendigem Maße im Gesetzentwurf Berücksichtigung finden.
- Änderung der Europäischen Verordnung für Medizinprodukte (MDR, EU 2017/745): Die MDR hat die in ihren Erwägungsgründen festgelegten Ziele nicht erreicht. Dies betrifft u.a. vor allem eine erschwerte Patientenversorgung, die Schaffung eines kostenintensiven Umfelds mit besonderer Betroffenheit von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die Verzögerung eines schnellen Marktzugangs für Medizinprodukte und eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen. Die medizintechnischen Verbände schlagen Maßnahmen vor, mit denen die Ziele der MDR erreicht werden und die das bestehende System verbessern bzw. optimieren können. Ansprechpartner dieser Initiative sind die Bundesregierung (Bundesministerium für Gesundheit), die Europäische Kommission und das Europäische Parlament.
- Vermeidung des Beschränkungsvorschlages von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) der ECHA: Ein pauschaler Beschränkungsansatz von PFAS hätte gravierende Folgen für das Patientenwohl auf der ganzen Welt. Ziel der Einflussnahme beim Bundeskanzleramt ist es, auf europäischer Ebene um Unterstützung zu bitten, statt eines globalen Verbotes von PFAS die einzelnen Produkte bzw. Produktgruppen risikobasiert zu bewerten. Fluorpolymere, von denen kein Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt ausgeht und die essentiell für die Patientenversorgung durch Einsatz entsprechend hergestellter Medizinprodukte sind, sollen demnach möglichst von der Beschränkung ausgenommen werden. Der Einsatz dieser Substanzen soll weiterhin über den bisher angestrebten Zeithorizont von 12 Jahren hinaus unbefristet erlaubt bleiben.
- Vermeidung der geplanten Neueinstufung von Natriumfluorid als CMR-Substanz: Die geplante CMR-Einstufung von Natriumfluorid als CMR-Substanz durch die ECHA soll verhindert werden.
Relationen
Keine Relationen.