Deutsche Glasfaser Management
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Deutsche Glasfaser Management
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die Deutsche Glasfaser Management GmbH ist mit ihren Tochtergesellschaften unter den Namen Deutsche Glasfaser und inexio einer der führende Glasfaserversorger für den ländlichen Raum in Deutschland. Als Pionier und Schrittmacher der Branche plant, baut und betreibt Deutsche Glasfaser anbieteroffene Glasfaseranschlüsse für Privathaushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.
Im Zusammenhang mit Planung, Bau und Betrieb der sowohl eigenwirtschaftlich wie auch gefördert errichteten Glasfasernetze und dem entsprechenden Angebot von Vorleistungen und Diensteleistungen für Verbraucher und Unternehmen sind die institutionellen, gesetzlichen und verordnungstechnischen Rahmenbedingungen entscheidend nicht nur für den Geschäftserfolg des Unternehmens sondern auch für den schnellen Glasfaserausbau in Deutschland insgesamt. In diesem Zusammenhang erfolgen vom Konzernunternehmen Deutsche Glasfaser aus entsprechende Kontaktaufnahmen (mündlich und schriftlich) bzw. schriftliche Stellungnahmen an die Mitglieder*innen des Deutschen Bundestages wie auch der Bundesregierung und entsprechender Ministerien.
Interessenbereiche: Datenschutz und Informationssicherheit; Internetpolitik; Bank- und Finanzwesen; Industriepolitik; Verbraucherschutz; Kommunikations- und Informationstechnik; Wettbewerbsrecht; Zivilrecht; Öffentliches Recht; Digitalisierung
Regelungsvorhaben:
- Zuteilung der Frequenzen des 6 GHz-Bandes (iRd. Frequenzverordnung) für die exklusive Nutzung durch WLAN: iRd. Weltfunkkonferenz wurde das 6 GHz-Band für die Mobilfunknutzung reserviert. Ziel der Interessenvertretung ist es, iRd. nationalen Frequenzverordnung eine möglichst umfassende Nutzungsmöglichkeit für WLAN aufzunehmen, um die Leistungsfähigkeit neuer Technologien (sowohl von Glasfasereinfrastruktur als auch von WiFi7) für Endkunden auch nutzbar machen zu können. Die Frequenzen des oberen 6 GHz-Bandes sollten vom BMDS iRd. FrequenzVO für eine exlusive WLAN-Nutzung vorgesehen werden.
- Aufnahme einer Regelung zu staatlichen Garantien oder Bürgschaften für die Fremdkapitalfinanzierung von Glasfaserausbauprojekten im Koalitionsvertrag: Aufnahme einer gesetzlichen Regelung, die es ermöglicht, Banken staatliche Garantien oder Bürgschaften zur Absicherung von Fremdkapital-Investitionen in den Glasfaserausbau zu gewähren.
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes: Das TKG wird durch das vorliegende Gesetz in Teilen überarbeitet und angepasst, um den Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze in Deutschland in der Fläche und im Gebäudeweiter voranzubringen. Dabei wird das TKG mit den Vorgaben der Gigabit-Infrastrukturverordnung in Einklang gebracht und die dem nationalen Gesetzgeber durch die Verordnung zugewiesenen Spielräume werden genutzt.
Um den Ausbau von Glasfasernetzen in Gebäuden zu fördern, werden die Regelungen zum
Ausbau der gebäudeinternen Netze (sog. Netzebene 4) angepasst, soweit dies mit Blick
auf die Gigabit-Infrastrukturverordnung durch den nationalen Gesetzgeber zulässig ist. Es werden die Kupfer-Glas-Migration hindernde und damit den politischen Zielen zuwiderlaufende Faktoren identifiziert und behoben.
Relationen
Keine Relationen.