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Radlogistik Verband Deutschland e.V.

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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Radlogistik Verband Deutschland e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der RLVD will den Einsatz von modernen Cargobikes und Lastenanhänger in der Logistik voranbringen. Dafür setzt er sich ein: Die Information über Potentiale und Herausforderungen der Radlogistik Eine Verkehrs- und Infrastrukturpolitik inkl. Rechtsrahmen, die die Bedingungen für Radverkehr und Cargobikes verbessert. Eine Elektromobilitätsförderung, die sich an Energieeinsparung orientiert. Faire und sichere Arbeitsverhältnisse Kostengerechetigkeit in der Logistik-Wirtschaft und Einbeziehung von gesellschaftlichen Folgekosten Forschungs- und Entwicklungsförderung. Interessenbereiche: Güterverkehr; Außenwirtschaft; Klimaschutz; Verkehrspolitik; Handel und Dienstleistungen; Straßenverkehr; E-Commerce; Verkehrsinfrastruktur; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Personenverkehr; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Kleine und mittlere Unternehmen; Stadtentwicklung; EU-Binnenmarkt Regelungsvorhaben: - Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG: Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Kleinen und Mittleren Unternehmen in der Post- und Paketzustellung, Verbesserung der Arbeitsbedingungen der dort Angestellen und Förderung der Nachhaltigkeit durch Aufnahme von strengeren Nachhaltigkeitskriterien Drucksache: 677/23 - kann hier im System nicht gefunden werden. - Wiederaufnahme der Lastenradförderung der Bundesregierung: Die im Februar 2024 ausgelaufende Förderung beim Erwerb von E-Lastenrädern durch Gewerbe war ein voller Erfolg. Dieses Programm sollte fortgeführt werden um den Markthochlauf CO2-neutraler Lastenräder zu fördern. - Vergabetransformation: Das Vergaberecht soll nachhaltig transformiert werden. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass bei der Beschaffung von Transportleistungen und Transportfahrzeuge Angebote mit Fahrrädern wo möglich auch zum Einsatz kommen. - Gleiche Marktbedingungen durch Radverkehrsfinanzierung: Keine Kürzungen bei der Radverkehrsfinanzierung. Für gleiche Marktbedingungen ist eine Radwegeinfrastruktur erforderlich, die dem standardisierten, lückenlosen Niveau der Kfz-Infrastruktur entspricht. Gefordert wird die Einrichtung eines Sondervermögens für Radverkehrsinfrastruktur zur langfristigen Absicherung des Ausbaus und zur Erreichung der Klimaziele. Dies stärkt Sicherheit und Nutzung für alle Radverkehrsformen, insbesondere gewerbliche Lastenradlogistik. - Hochlaufförderung für gewerbliche Lastenräder stärken: Aufnahme von Leasing- und Mietkaufoptionen in die Förderung gewerblicher Lastenräder, Anpassung der Abschreibungszeit auf 5 Jahre und gezielte Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen der Radlogistik im Markthochlauf sowie bei Digitalisierungsvorhaben. Ziel ist ein schnellerer, wirtschaftlich tragfähiger Umstieg auf emissionsarme Transportmittel und die Stärkung der deutschen Radlogistikbranche. - Anreizmodelle für emissionsfreie Lastenräder der öffentlichen Hand: Erweiterung der Clean Vehicle Directive um Lastenräder als eigenständige Kategorie sauberer Nutzfahrzeuge. Anpassung nationaler Vergabegesetze, sodass öffentliche Aufträge stärker an kleine und mittlere Unternehmen vergeben werden können und Nachhaltigkeitsziele verpflichtend enthalten. Dies fördert emissionsfreie Transporte und stärkt die Innovationskraft des Marktes. - Logistikplanung in Kommunen verankern: Verpflichtende Erstellung von Sustainable Urban Logistics Plans (SULP) in Großstädten, stärkere Unterstützung kommunaler Wirtschaftsverkehrsbeauftragter durch Neuauflage und Verstetigung des Förderprogramms Städtische Logistik sowie Integration von Logistikflächenplanung ins Baugesetzbuch. Ziel ist die strukturelle Verankerung nachhaltiger Logistikplanung im kommunalen Handeln. - Faire Kostenverteilung für nachhaltige Logistik: Abschaffung des Dieselprivilegs und Einführung einer konsequenten CO2-Bepreisung im Verkehrssektor, um echte Kostenwahrheit herzustellen. Ziel ist die Beseitigung struktureller Marktbenachteiligungen von emissionsarmen Transportmitteln und eine faire Verteilung externer Kosten nach dem Verursacherprinzip. - Europäischer innovationsfreundlicher Rechtsrahmen: Einheitlicher, innovationsfreundlicher europäischer Rechtsrahmen für Lastenräder und -anhänger. Lastenräder sollen weiterhin als Fahrräder eingestuft bleiben, ohne Führerschein- und Zulassungspflicht, mit Radwegnutzung. Ziel ist die Sicherung des europäischen Binnenmarktzugangs für deutsche Hersteller und die Stärkung ihrer Exportquote von derzeit 45 %. - Verlängerung und Verstetigung der BAFA-Förderung für gewerblich genutzte Lastenräder über das Jahr 2027 hinaus.: Verlängerung und Verstetigung der Förderung für gewerblich genutzte Lastenräder und Lastenanhänger über das Jahr 2027 hinaus. Ziel der Interessenvertretung ist die Fortführung der bestehenden Fördermöglichkeiten des Bundes für die Anschaffung gewerblich genutzter Lastenräder und Lastenanhänger sowie die Schaffung einer langfristig verlässlichen Förderperspektive. - Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) mit Bezug zu Anforderungen an die Mindestverzögerung von Fahrradbremsen: Mit der geplanten Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FGBV) soll das nationale Regelwerk für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen neu geordnet und stärker an europäische Vorgaben angepasst werden. Das Regelungsvorhaben betrifft unter anderem technische Anforderungen und Definitionen für Fahrräder, Fahrräder mit elektromotorischem Hilfsantrieb sowie Fahrradanhänger. Für die Radlogistik sind insbesondere die Definition und Einordnung von Lastenrädern und Commercial Cargo Bikes, Anforderungen an elektrische Antriebssysteme, Anfahr- und Schiebehilfen sowie weitere technische Vorgaben relevant. Ziel der Interessenvertretung ist es, praxistaugliche, technologieneutrale und mit europäischen Standards vereinbare Rahmenbedingungen für den gewerblichen Einsatz dieser Fahrzeuge zu gewährleisten.

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