IVECO Deutschland AG
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IVECO Deutschland AG
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die IVECO Deutschland AG bewegt sich in einem dynamischen und regulierten Umfeld. Wir sind bestrebt, Verantwortung zu übernehmen, indem wir einen kontinuierlichen Dialog mit unseren Stakeholdern führen, um wirtschaftliches Handeln und dessen Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt aktiv mitzugestalten.
Unsere Interessenvertretung informiert und berät Vertreter von Parlament und Regierung umfassend und zuverlässig zu den Branchen- und Unternehmensinteressen. Wir setzen Impulse für Innovationsstrategien und zukunftsorientierte Regulierungsansätze, um stabile Beziehungen zu allen Stakeholdern zu pflegen.
Wir stehen in verschiedenen Formaten im Dialog mit der Politik, von Fachgesprächen bis hin zu politischen Veranstaltungen, und pflegen über Mitgliedschaften in nationalen und internationalen Organisationen Kontakte zur Politik.
Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet nach den Grundsätzen der Integrität, Compliance, Offenheit und Nachvollziehbarkeit zu handeln und achten auf Transparenz, Aufrichtigkeit und kooperatives Verhalten.
Zu den derzeit relevanten Trends, die das Geschäftsmodell der IVECO Deutschland AG langfristig beeinflussen könnten, gehören der Klimawandel und die Senkung von CO2-Emissionen, die Elektromobilität sowie der Einsatz CO2-neutraler Kraftstoffe in Nutzfahrzeugen und die Digitalisierung und Vernetzung einschließlich des automatisierten und autonomen Fahrens.
Interessenbereiche: Straßenverkehr; Automobilwirtschaft; Verkehrspolitik; EU-Gesetzgebung; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Personenverkehr; Güterverkehr; Kleine und mittlere Unternehmen; Verkehrsinfrastruktur; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Rüstungsangelegenheiten; Immissionsschutz; Erneuerbare Energien; Industriepolitik; Wissenschaft, Forschung und Technologie
Regelungsvorhaben:
- EU-Führerscheinrichtlinie anpassen, um den Hochlauf der klimaneutralen Mobilität im Fahrerlaubnisrecht zu fördern: Bei der Überarbeitung der EU-Führerscheinregelungen soll das zusätzliche Gewicht von klimafreundlichen Antriebskonzepten bei der Festlegung der Führerscheinkategorien einbezogen werden, um Benachteiligungen für klimaneutrale Fahrzeuge zu verhindern.
- Sicherstellung der Finanzierung für die Tank- und Ladeinfrastruktur aus dem Bundeshaushalt 2025: Ziel ist eine auskömmliche Finanzierung des Aufbaus der öffentlichen und nicht-öffentlichen Tank- und Ladeinfrastruktur für alternativ angetriebene Nutzfahrzeuge (Bundeshaushalt 2025)
- Revision der Richtlinie 96/53/EG über Abmessungen und Gewichte schwerer Nutzfahrzeuge: Im Rahmen der Revision der EU-Richtlinie 96/53/EG muss zwingend sichergestellt werden, dass höhere Gesamtgewichte für LKW mit emissionsfreien Antrieben zugelassen werden. Die Bundesregierung muss diesen Vorschlag zur Unterstützung des Hochlaufs von ZEV unterstützen.
- Revision der Energiesteuerrichtlinie (ETD): Im Rahmen der Revision der EU-Energiesteuerrichtline (ETD) soll die Besteuerung von Kraftstoffen am fossilen Energiegehalt ausgerichtet werden und somit die Rahmenbedingungen für den Hochlauf der E-Mobilität und den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen verbessert werden.
- Umsetzung Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III): Die Umsetzung der RED III in nationales Recht muss dazu genutzt werden, ehrgeizigere Ziele zu definieren, um den Hochlauf von konventionellen und fortschrittlichen Biokraftstoffen sowie synthetischer Kraftstoffe und Wasserstoff zu stimulieren.
- Fortführung der Förderung für klimafreundliche und klimaneutrale Busse und der dazugehörigen Tank- und Ladeinfrastruktur: Im Zuge der Budgetverhandlungen zum Haushalt 2024 wurden die Mittel für die Förderung von klimafreundlichen Bussen und der dazugehörigen Tank- und Ladeinfrastruktur gestrichen. Um den Hochlauf dieser Fahrzeuge nicht zu unterbinden, muss eine auskömmliche Förderung im Bundeshaushalt 2025 sichergestellt werden.
- Technologieneutrale Ausgestaltung der CO2 Flottenregulierungen: Technologieneutrale Ausgestaltung der (EU) CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge sowie (EU) CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge. Ziel ist ein wirksamer Klimaschutz unter Berücksichtigung aller verfügbaren technologischen Optionen.
- Europäischen Altfahrzeug-Richtlinie: Ivecos Ziel bei der Überarbeitung der Altfahrzeug-Richtlinie ist die Weiterentwicklung einer nachhaltigen, innovativen und offenen Kreislaufwirtschaft für Fahrzeuge. Im Gegensatz zu Konsumgütern sind Altfahrzeuge wertvolle Güter mit hoher Wiederverwendbarkeit (z.B. gebrauchte Ersatzteile) und Recyclingfähigkeit. Seit der Einführung der deutschen Altfahrzeugverordnung in den späten 90er Jahren haben sich erfolgreiche Geschäftsmodelle entlang des Recyclingprozesses etabliert. Diese Modelle müssen nun auch auf Elektrofahrzeuge übertragen werden
- Kohärentere und innovationsfreundlichere Ausgestaltung der Regulatorik im Automotive Sektor im Rahmen des Automotive Package: Im Rahmen des am 16. Dezember 2025 von der EU-Kommission vorgestellten „Automotive Package” wurde auch der „Automotive Omnibus (EU) 2025/0422 (COD)” vorgestellt. Dieser zielt darauf ab, den unionsrechtlichen Rahmen flexibler und praxistauglicher an den technischen Fortschritt anzupassen. Die Iveco Group spricht sich im Zuge dieses Verfahrens für Anpassungen in den Bereichen „Small Cars”, „Smart Charging” und „Euro 7” aus, um regulatorische Kohärenz und eine innovationsfreundlichere Ausgestaltung der Regulatorik im Automotive-Sektor zu erwirken.
- Masterplan für Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe im Verkehr: Die Iveco Group unterstützt das Ziel der Bundesregierung, mit einem Masterplan für Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe zusätzliche Perspektiven für die Defossilisierung des Verkehrs zu schaffen. Damit diese Technologien insbesondere im Nutzfahrzeugbereich einen wirksamen Beitrag leisten können, braucht es schnell verlässliche und investitionsfreundliche regulatorische Rahmenbedingungen. Im Mittelpunkt sollten der bedarfsgerechte Ausbau der Wasserstoff-Tankinfrastruktur, eine technologieoffene steuerliche Behandlung unterschiedlicher Wasserstoffantriebe sowie die regulatorische Anerkennung erneuerbarer Kraftstoffe in der CO2-Flottenregulierung stehen.
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