Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (bevki)
Text
Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (bevki)
Tätigkeit: Juristische Person des öffentlichen Rechts mit gesetzlichem Auftrag zur Wahrnehmung von Interessenvertretung
Die Bundeselternvertretung KiTa (bevki) ermöglicht als gesetzliches Gremium, dass Eltern ihre Mitwirkungsrechte auf Bundesebene wahrnehmen können. Seit ihrer Gründung 2014 dient sie als Forum für die Elternvertretungen der Bundesländer. Die bevki lebt vom ehrenamtlichen Engagement der beteiligten Eltern, insbesondere der fünf gewählten Bundeselternsprecher*innen. Die Geschäftsstelle in Trägerschaft der Stiftung Bildung koordiniert die Arbeit.
Die bevki vertritt die Interessen der KiTa-Kinder und ihrer Familien und setzt sich ein für beste frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung. Hierfür:
1. vernetzt und unterstützt sie die Elternvertretungsgremien auf Landes-, kommunaler- und KiTa-Ebene.
2. bündelt sie die Meinungen und Forderungen der Eltern und Kinder.
3. bringt sie diese Perspektiven wirksam in Politik, Medien und Öffentlichkeit ein
4. initiiert sie Austausch- und Veranstaltungsformate mit Stakeholdern der Kinder- und Jugendhilfe und
5. arbeitet aktiv an neuen Bundesgesetzen mit.
Interessenbereiche: Integration; Vorschulische Bildung; Diversitätspolitik; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Familienpolitik; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Schulische Bildung; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Sonstige Interessenbereiche
Regelungsvorhaben:
- Weiterentwicklung Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII): - Sicherstellung der Rechte der Kinder
- Stärkung der frühkindliche Bildung
- Angebote der Kindertagesbetreuung qualitativ weiterentwickeln
- Angebote zur Stärkung von Familien entwickeln und ausbauen
- Fachkräftequalifizierung ausbauen
- Stärkung der Mitwirkungsrechte der Eltern
- Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe: - Sicherstellung individueller, bedarfsgerechter und niedrigschwelliger Hilfen – unabhängig von Diagnosen
- Verbindliche bundesweite Qualitätsstandards für infrastrukturelle Bildungsassistenz
- Gesetzliche Verankerung der ICF als Grundlage der Bedarfsermittlung
- Früher Leistungszugang bereits bei begründetem Verdacht auf Teilhabebeeinträchtigung
- Erhalt individueller Hilfen bei entsprechendem Bedarf trotz Vorrang von Poollösungen
- Gesetzliche Verankerung der Eltern als gleichberechtigte Partner*innen im Hilfeprozess
- Flächendeckende, unabhängige und ausreichend ausgestattete Verfahrenslotsen
- Rechtssicher geregelter und lückenlos abgesicherter Systemübergang (ab 2028)
- Verbindliche finanzielle Absicherung aller Ebenen gemäß Konnexitätsprinzip, insbesondere für Kommunen
- Qualitätsentwicklungsgesetz KiTa: Bundesweit einheitliche Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung und dauerhafte Finanzbeteiligung des Bundes an den Kosten, um die Teilhabe jedes Kindes an qualitativ hochwertiger Kindertagesbetreuung zu erreichen und zu sichern.
Relationen
Keine Relationen.