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evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V.

lobbyregister / register_entry 24.02.2022 · Original ↗

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evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen Kontaktaufnahme und Gespräche mit Abg. und Mitarbeitenden in Ministerien, die im Bereich Familien-, Gesellschafts-, Sozial-, Gesundheits-, Steuer-, Bildungs-, Wohnungspolitik tätig sind Interessenbereiche: Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Familienpolitik; Religion/Weltanschauung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Geschlechterpolitik; Vorschulische Bildung; Kinder- und Jugendpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Diversitätspolitik; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Schulische Bildung; Seniorenpolitik Regelungsvorhaben: - Kritik an Kindergrundsicherung: Die eaf erkennt im vorliegenden Entwurf weder nennenswerte Leistungsverbesserungen noch einen Systemwechsel. Sie kritisiert, dass die sozialrechtliche Bürgergeldlogik auf den Zusatzbetrag übertragen und der Kindergarantiebetrag weiterhin steuerrechtlich eingeordnet wird. Ein vorurteilsfreier Blick auf die Ursachen von Armut fehlt dieser Reform ebenso wie der politische Wille, ausreichend Geld in die Hand zu nehmen, um Kinder und Jugendliche deutlich besser als bisher zu unterstützen. Drei Prioritäten, um Leistungsverbesserungen für mehr betroffene Kinder zu erreichen, werden benannt: 1. Zusatzbetrag pauschal um 15 Euro Teilhabebetrag und 20 Euro Sofortzuschlag erhöhen 2. Unterhaltsvorschussgesetz korrigieren 3. Vorläufigen Umgangsmehrbedarfszuschlag einführen - Kritik an Eckpunkten des Unterhaltsrechts: Die eaf begrüßt die in den Eckpunkten vorgelegte Stufenlösung, kritisiert aber deutlich, eine isolierte Lösung für das asymmetrische Wechselmodell einzuführen und fordert die Sogwirkung für ein bestimmtes Betreuungsmodell zu vermeiden. Als Untergrenze für eine unterhaltsrechtlich relevante Mitbetreuung fordert die eaf mindestens 33 %, sowie eine beidseitige Barunterhaltspflicht ab 45% im symmetrischen Wechselmodell. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, sollten umgangs- und betreuungsbedingte Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht dringend besser berücksichtigt werden. Im Unterhaltsrecht hingegen ist oberste Priorität die tatsächliche Bedarfsdeckung des Kindes. - Änderungen des Abstammungsrechts: Berücksichtigung des Kindeswohl und der Interessen der Kinder - Familienrecht: Sorge- und Umgangsrecht: Ziel ist ein Sorge- und Umgangsrecht, das konsequent am Kindeswohl ausgerichtet ist. Bei häuslicher Gewalt sollen gesetzliche Regelvermutungen gegen eine gemeinsame Sorge und gegen den Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil verankert werden. Die gerichtliche Anordnung eines paritätischen Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils soll regelmäßig ausgeschlossen bleiben. Die gemeinsame Sorgeerklärung soll beibehalten werden, statt eine automatische gemeinsame Sorge durch Vaterschaftsanerkennung einzuführen. Keine Alleinentscheidungsbefugnis im Alltag im symmetrischen Wechselmodell; kein gesetzliches Umgangsrecht leiblicher Eltern nach Fremdadoption. - Kritische Begleitung der Diskussion rund um Reproduktionsmedizin: Die eaf sieht die Einführung von Leihmutterschaft in Deutschland sehr kritisch und möchte ein entsprechende rechtliche Regelung ggf. durch die Hintertür ohne vorherige gesellschaftliche Debatte verhindern bzw. diese Debatte fördern. - Familienrecht: Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren: Ziel ist ein familiengerichtliches Verfahren, das Opfer häuslicher Gewalt und betroffene Kinder wirksam schützt. Familienrichter:innen sollen Kenntnisse im Gewaltschutzrecht und zu Dynamiken häuslicher Gewalt zwingend nachweisen müssen, abgesichert durch Fortbildungspflicht und -anspruch sowie angepasste Pensenschlüssel. Die Amtsermittlungspflicht bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt soll durch einen offenen Katalog typischer Ermittlungsmaßnahmen konkretisiert werden. Bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt sollen die Beteiligten getrennt und zu unterschiedlichen Terminen angehört werden. Wahlgerichtsstände für gewaltbetroffene Elternteile sollen auch in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen gelten. - Kritische Begleitung der Änderungen des Gewaltschutzgesetzes: Die eaf begrüßt das Vorhaben, Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt voranzubringen. Die Möglichkeit der Überwachung von Tätern mittels elektronischer Fußfessel in Hochrisikofällen, sowie die verpflichtende Teilnahme an sozialen Trainingskursen sind wichtige Bausteine, die allein aber bei weitem nicht ausreichen. Die eaf fordert eine umfassende Umsetzung der Istanbul-Konvention. Hier braucht es die Normierung eines gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit in Form eines Gewalthilfegesetzes, die gesetzliche Verankerung von Gewaltschutz im Umgangs- und Sorgerecht, sowie Familienverfahrensrecht und bessere Finanzierung von Schutzräumen sowie präventiven Maßnahmen. - Familienpolitische Forderungen für die 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages: Begleitung der Debatten um die Koalitionsverhandlungen, Zusammenfassung der Positionen der eaf zu Infrastruktur für Familien, Zeitpolitik und Sorgearbeit, Finanzielle Leistungen, Familienrecht, Gewaltschutz, Familienförderung und Familienbildung, Demokratiebildung, Klimapolitik, Kinderrechte, Reproduktionsmedizin - Appell für notwendige Reformen im Familienrecht: Appell von 21 Verbänden aus der Zivilgesellschaft, im Rahmen der Debatten um die Koalitionsverhandlungen zu notwendigen Reformen im Familien- und Familienverfahrensrecht mit Fokus auf Gewaltschutz, Unterhaltsrecht, Gleichwertigkeit von Betreuungsmodellen, Stärkung der Beratungslandschaft und die konsequente Ausrichtung am Kindeswohl - Infrastruktur für Familien ausbauen, Bildungs- und Betreuungskrise bewältigen: Trotz des seit 2013 bestehenden Rechtsanspruchs auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung klafft weiterhin eine erhebliche Lücke zwischen der in Anspruch genommenen Zeit und dem Betreuungsbedarf für unter Dreijährige. Diese Lücke muss geschlossen werden. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter kommt es aus Sicht der eaf darauf an, durch einen bundesweit einheitlichen Qualitätsrahmen eine sehr hohe Betreuungsqualität abzusichern. Bei der Planung der Ganztagsangebote sollte die Perspektive der Kinder mit einbezogen werden. Eine hohe Qualität in der Betreuung in Kita und Grundschulen kann nur durch ausreichend qualifiziertes Personal gewährleistet werden. - Zeitpolitik: Weiterentwicklung des Elterngeldes, Einführung Familienstartzeit; Einführung dynamische Familienarbeitszeit: Die eaf macht sich für die Einführung einer zehntägigen bezahlten Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt eines Kindes als „Familienstartzeit“ stark. Zudem befürwortet die eaf eine Weiterentwicklung des Elterngeldes zu einem frei aufteilbaren Modell von 6+6+6 Elterngeldmonaten mit einem Höchstbezug für einen Elternteil von mindestens 12 Monaten und zusätzlich mindestens 6 Monaten Basiselterngeld für den zweiten Elternteil. Der Mindestbetrag des Basiselterngelds von derzeit 300 Euro muss deutlich erhöht werden. Im weiteren setzt sich die eaf für die Einführung einer dynamischen Familienarbeitszeit ein. - Weiterentwicklung Kinderregelsatz, Einführung Umgangsmehrbedarf, Neudefinition Kinderexistenzminimum: Der Kinderregelsatz muss aus Sicht der eaf zeitnah an den spezifischen Bedarfen von Kindern für ein gutes Aufwachsen und angemessene Teilhabe ausgerichtet werden. Im Grundsicherungsrecht sollte der erhöhte Bedarf von Trennungskindern Berücksichtigung finden. Wichtige Grundlage ist eine Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder. Dies setzt eine Abkehr von der Orientierung an einem sozialrechtlichen „Minimum“ hin zu einem „ausreichenden Mindestbedarf“ für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen und angemessene Teilhabe voraus. - Familienförderung stärken, Familienbildung absichern: Familienbildung nimmt eine zentrale Rolle für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts ein. Sie ist im § 16 SGB VIII allerdings nur als Leistung ohne individuellen Rechtsanspruch verankert und deshalb weder auskömmlich noch langfristig finanziert. Die eaf fordert eine verlässliche, regelhafte und flächendeckende Förderung von Einrichtungen und Angeboten der Familienbildung und deren verbindliche Verankerung als Rechtsanspruch in der Kinder- und Jugendhilfe. Weiterhin sollte eine Qualifizierungsoffensive für Fachkräfte der Familienbildung auf Bundesebene Grundlage für die qualitative Weiterentwicklung und Qualitätssicherung in diesem Arbeitsfeld sein. Damit verbunden fordert die eaf die Erarbeitung von einheitlichen Qualitätsstandards. - Kinderrechte in der Praxis umsetzen: Die in Deutschland geltenden Kinderrechte werden in der Praxis nicht ausreichend berücksichtigt. Die eaf fordert, durch eine Grundgesetzänderung ein politisches Signal für eine aktivere Politik für Kinder und Jugendliche zu setzen. Dabei sollte sowohl ein Zurückfallen hinter die Regelungen der UN-Kinderrechtskonvention als auch eine Verschiebung des wohlaustarierten Grundrechtsgefüges zwischen Eltern, Kindern und Staat verhindert werden. Dazu hat die eaf einen eigenen Vorschlag erarbeitet. - Modernisierung des Sozialstaates: Rechtsvereinfachung Beschleunigung des Vollzugs und Verfahrensvereinfachungen Notwendige Verbesserungen im bestehenden Leistungssystem Verbesserung der Transparenz Zusammenlegung von Sozialleistungen Verbesserung von Erwerbsanreizen Digitalisierung und Modernisierung der Sozialverwaltung - Kritische Begleitung der Reform zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Die eaf setzt sich im Reformvorhaben zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende dafür ein, dass die besondere Situation von Familien mit Sorgeverantwortung und die Belange von Kindern im Leistungs- und Sanktionsrecht ausdrücklich und systematisch berücksichtigt werden. Ziel der Einflussnahme ist eine Ausgestaltung der Grundsicherung, die Qualifizierung von Leistungsberechtigten stärkt, Sorgearbeit angemessen abbildet und Trennungsfamilien durch einen Umgangsmehrbedarf sowie den Wegfall der temporären Bedarfsgemeinschaft besser absichert. - Kinderrechtsbasierte Medienkompetenz: Schutz, Befähigung, Beteiligung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in digitalen Räumen, Eltern stärken.: Die eaf setzt sich gegenüber Bundestag und Bundesregierung für eine kinderrechtsbasierte Ausgestaltung der Politik zur Medienkompetenzförderung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in digitalen Räumen ein. Im Mittelpunkt steht eine Balance von Schutz, Befähigung, Beteiligung und Teilhabe: Kinder und Jugendliche sollen vor Desinformation, Extremismus und manipulativen Geschäftsmodellen geschützt und zugleich in ihrer Meinungsbildung, Identitätsentwicklung und demokratischen Mitgestaltung gestärkt werden. Besonderer Fokus liegt auf Familienbildung und niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten zur Stärkung der elterlichen Medienerziehungskompetenz, damit Eltern ihre Kinder sicher und partizipationsorientiert in digitalen Lebenswelten begleiten können. - Familien- und Klimapolitik zusammen denken: Klimaschutz sozial gerecht gestalten und Auswirkungen auf Familien berücksichtigen.: Als evangelischer Familienverband fordert die eaf, Familienpolitik und Klimapolitik durchgängig zusammenzudenken. Klimaschutzmaßnahmen sollen systematisch auf ihre Wirkungen auf Familien geprüft und soziale bzw. finanzielle Härten durch geeignete Ausgleichsmechanismen vermieden werden. Familien sind zugleich von Klimafolgen besonders betroffen und zentrale Akteure einer klimagerechten Gesellschaft; sie sollen in dieser Rolle gezielt gestärkt und unterstützt werden.

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