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Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)

lobbyregister / register_entry 22.02.2022 · Original ↗

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Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) ist der Dachverband für Kulturelle Bildung in Deutschland. Über 50 bundesweit agierende schulische und außerschulische Institutionen, Fachverbände und Landesdachorganisationen der Kulturellen Bildung haben sich in der BKJ zusammengeschlossen. Sie sind in den Sparten Bildende Kunst, Literatur, Medien, Museum, Musik, Spiel, Tanz, Theater und Zirkus aktiv. Die BKJ und ihre Mitglieder setzen sich für vielfältige Angebote der Kulturellen Bildung in der Jugendarbeit, in Kultureinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten, für kulturelle Teilhabe und Inklusion, für freiwilliges Engagement und internationalen Austausch sowie für gelingende Bildungslandschaften ein. Ihr Ziel ist die Weiterentwicklung und Förderung der Kulturellen Bildung: gesellschaftlich sensibel, nachhaltig, möglichst für jeden Menschen zugänglich, von Anfang an und ein Leben lang. Wir wollen eine vielfältige und inklusive Praxis sowie ein reichhaltiges Angebot Kultureller Bildung. Deshalb setzen wir uns in der Jugend-, Bildungs- und Kulturpolitik für bessere Rahmenbedingungen ein und beraten Politik und Verwaltung auf Bundesebene im Rahmen von Fachgesprächen, Fachveranstaltungen und Stellungnahmen. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Klimaschutz; EU-Gesetzgebung; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Kultur; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Diversitätspolitik; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Kinder- und Jugendpolitik; Entwicklungspolitik; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Rechte von Menschen mit Behinderung; Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik Regelungsvorhaben: - Verlässliche Finanzierung der bundeszentralen Infrastrukturen in der Kinder- und Jugendarbeit: # Erhöhung des Einzelansatzes für den Kinder- und Jugendplan des Bundes (Kapitel 1702 Titel 684 01) für eine den Aufgaben angemessene Finanzierung # Einführung einer gesetzlich vorgesehenen Jugendhilfeplanung für den Bund, die die tatsächlich notwendigen Aufgaben identifiziert und den dafür notwendigen Finanzierungsaufwand ermittelt # Gesetzliche Verankerung der Dynamisierung des Einzelansatzes für den Kinder- und Jugendplan des Bundes entsprechend der allgemeinen Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst des Bundes (analog zur erfolgten Dynamisierung im Kinder- und Jugendförderplan 2023-2027 des Landes NRW) - Weitere Finanzierung und Entwicklung des Programms "Kultur macht stark": # Sicherung der Finanzierung des Programms "Kultur macht stark 2023-2027" (Kapitel 3002 Titel 685 41) bis zum Ende der Programmlaufzeit in der angekündigten Höhe von 50 Mio. Euro pro Jahr # Fortführung des Programms über die aktuelle Förderperiode hinaus, solange der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen in Deutschland weiter abhängig ist von deren sozioökonomischer Herkunft # Weiterentwicklung der Programmvorgaben und -begleitung zur Sicherstellung einer hohen pädagogischen Qualität der geförderten Projekte (z.B. zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt oder zum Umgang mit Diversität und Vielfalt) - Schaffung angemessener Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Kooperation im Ganztag: # Regelung von qualitativen Mindeststandards im Ganztag # Kommunale Verankerung und Stärkung der Kooperation von schulischen und außerschulischen Partnern im Ganztag # Ermöglichung von Bildung an außerschulischen Orten im Ganztag # Gesetzliche Verankerung des Bildungsauftrags im Ganztag als Teil der Kinder- und Jugendhilfe # Anerkennung, Fortbildungsmöglichkeiten und faire Bezahlung von nicht-pädagogischen Fachkräften der Kulturellen Bildung im Ganztag # Gründung einer Enquete-Kommission "Bildung in Deutschland" unter Beteiligung von Fachverbänden # Verfassungsrechtliche Verankerung einer Kooperationspflicht von Bund und Ländern zur Sicherung des Bildungserfolgs von Kindern und Jugendlichen unabhängig von deren sozioökonomischer Herkunft (Abschaffung des Kooperationsverbots) - Vereinfachung von Zuwendungsrecht und Zuwendungspraxis für gemeinnützige Organisationen: # Schaffung eines deutlich vereinfachten Regelwerks für Projektförderungen bis 100.000 Euro (auf der Basis einer Festbetragsfinanzierung und ohne Verweis auf andere haushaltsrechtliche Vorschriften) # Allgemeiner Verzicht auf Eigenmittel und Verankerung einer 100%-Finanzierung für Projekte gemeinnütziger Organisationen als Regelfall, wenn keine Einnahmen von dritter Seite zu erwarten sind # Einführung einer Gemeinkostenpauschale als echte Pauschale zur Finanzierung der allgemeinen Infrastruktur, die für die Durchführung zuwendungsfinanzierter Projekte erforderlich ist # Abschaffung unnötiger Bürokratie, die keinen Einfluss auf den Projekterfolg hat (Jährlichkeit, Mittelauszahlung, Zwischennachweise, vorzeitiger Maßnahmebeginn, Besserstellungsverbot, Unterschwellenvergabeordnung etc.) - Verbesserung der Rahmenbedingungen für die gesetzlichen Freiwilligendienste: # Ausreichende Finanzierung der pädagogischen Begleitung in den Freiwilligendiensten, um allen Interessierten einen Platz anbieten zu können (Kapitel 1702, Titel 684 11 und 684 14) # Aufnahme der Freiwilligendienste in den Katalog der Jugendhilfeleistungen im SGB VIII # Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements bei Bürgergeld und Sozialhilfe (Nicht-Anrechnung des Taschengelds und Genehmigungsfiktion für freiwilligendienstbezogene Umzüge) # Aufnahme der Freiwilligendienste in den Katalog der förderfähigen Maßnahmen im Bundesteilhabegesetz # Sicherstellung der Umsatzsteuerfreiheit für Leistungen im Zusammenhang mit Freiwilligendiensten # Vereinfachung und Vereinheitlichung der gesetzlichen Regelungen für FSJ/FÖJ, IJFD, BFD und FDaG - Weitere Verbesserung der Künstlersozialversicherung: # Dynamisierung des Bundeszuschusses an die Künstlersozialkasse zur Sicherung des Beitragssatzes für die Künstlersozialabgabe # Zugang zur Künstlersozialversicherung auch für nicht-künstlerische Kulturberufe (Kulturvermittlung) - Stärkung der internationalen Jugendarbeit: # Erhöhung der Mittel für internationale Jugendbegegnungen und internationalen Fachkräfteaustausch im Kinder- und Jugendplan des Bundes (Kapitel 1702 Titel 684 01) # Erhöhung des deutschen Beitrags zum Deutsch-Französischen Jugendwerk (Kapitel 1702 Titel 686 07) und zum Deutsch-Polnischen Jugendwerk (Kapitel 1702 Titel 686 08) sowie Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung der bundeszentralen Infrastrukturen über die Jugendwerke und den Kinder- und Jugendplan des Bundes # Verzicht auf die Gründung weiterer Jugendwerke mit zusätzlichen Regelwerken und Verwaltungskosten, solange die allgemeine Finanzierung des internationalen Jugendaustauschs nicht ausreichend ist - Anerkennung von in der nonformalen Bildung erworbenen Qualifikationen: # Anerkennung und Sichtbarmachung von in der nonformalen Bildung erworbenen Kompetenzen entsprechend der von Deutschland unterstützten Erklärungen des Europarats # Gesetzliche Verankerung von Bildungspässen wie dem Kompetenznachweis Kultur - Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt: # Schaffung und Finanzierung bundeszentraler Strukturen zur Unterstützung und Begleitung von Schutzkonzeptentwicklungen in der Kinder- und Jugendarbeit # Schaffung und Finanzierung eines bundesweiten Netzwerks von Beratungsstellen, die kurzfristig und kompetent bei Verdachtsfällen beraten und begleiten können # Schaffung und Finanzierung von Präventionsprogrammen zur zielgruppenspezifischen Sensibilisierung # Stärkung der Rolle der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs für die Kinder- und Jugendhilfe # Vereinfachung der Einsichtnahme in das Bundeszentralregister durch ein durch die Träger selbst bedienbares digitales Verfahren ohne Aufwand für die in der Jugendhilfe Tätigen - Gute gesetzliche Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendarbeit: # Gesetzliche Umsetzung der "inklusiven Lösung" für die Kinder- und Jugendhilfe (zur Schaffung von niedrigschwelligen Leistungsansprüchen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im SGB VIII) # Berücksichtigung des zeitlichen Umstellungsaufwands für die "inklusive Lösung" beim Gesetzgebungsprozess sowie des erheblichen Finanzierungsaufwands durch Schaffung eines entsprechenden Bundesprogramms # Beibehaltung der Zweigliedrigkeit des Jugendamts und Ausdehnung des Modells auf die Bundesebene # Verzicht auf Absenkung von Qualitätsstandards in der Kinder- und Jugendhilfe # Digitalpakt 2.0 für die Kinder- und Jugendarbeit (analog dem Digitalpakt Schule) - Volle Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland: # Schaffung eines Rechtsanspruchs auf flächendeckende Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zur Umsetzung des Rechts auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie und volle Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben (Art. 31 UN-Kinderrechtskonvention) # Ermöglichung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit für Kinder und Jugendliche ohne jede Diskriminierung sowie Beseitigung von Rassismus und Benachteiligungen insbesondere wegen des Geschlechts, der sexuellen Identität, einer Behinderung oder des Alters (Art. 2 UN-Kinderrechtskonvention) # Bekanntmachung der Kinderrechte durch die Förderung entsprechender Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit durch den Bund (Art. 42 UN-Kinderrechtskonvention) - Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit im Regierungs- und Verwaltungshandeln: # Besserer Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und deutliche Verstärkung der Maßnahmen zur Verlangsamung des Klimawandels # Reform der sogenannten Schuldenbremse zur Ermöglichung von wichtigen Investitionen in die soziale und ökologische Infrastruktur # Ausbau und Vereinfachung der Förderung von Jugendbegegnungsmaßnahmen mit Gruppen aus Ländern des Globalen Südens

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